Biologisch und evolutionär betrachtet gibt es in der menschlichen Gattung zwei Geschlechter. Die Rede von einem ‘Dritten Geschlecht’ ergibt auf der biologischen Ebene keinen Sinn. Die bipolare geschlechtliche Zuordnung von Männern und Frauen ist eine biologische und evolutionäre Tatsache. Da sie in allen Kulturen der Menschheit eine kulturelle Normalität darstellt, handelt es sich dabei um eine anthropologische Konstante. Die sozialen Konventionen der Paarung und die kulturellen Normen der Heirat und Familiengründung variieren jedoch teilweise von Kultur zu Kultur.
Intersexualität ist eine biologische Anomalie, die von Humanmedizinern anhand von anatomischen Merkmalen festgestellt werden kann, und damit auch ein psychologisches Problem für Betroffene und Angehörige werden kann. Homosexualität, Bisexualität und Transsexualität hingegen sind weder biologische Gattungen noch anatomische Befunde, sondern abweichende sexuelle Präferenzen aufgrund genetischer oder psychischer Veranlagungen oder lebensgeschichtlich entwickelter Neigungen.
Menschen mit einer abweichenden biologischen Veranlagung oder abweichenden sexuellen Präferenzen verdienen jedoch ethisch den Respekt ihrer menschlichen Würde und ihnen stehen deswegen auch rechtlich alle Bürger- und Menschenrechte zu. Aus der Anerkennung von abweichenden sexuellen Veranlagungen und Neigungen kann jedoch keine Notwendigkeit auf eine politische Abschaffung des besonderen rechtsstaatlichen Schutzes von Ehe und Familie durch das Grundgesetz hergeleitet werden.
Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Gerechtigkeit für möglichst viele Bürger und Menschen kann es jedoch nur in einer rechtsstaatlichen Ordnung geben, die Grund- und Menschenrechte garantiert. Eine Gleichheit vor dem Gesetz für Menschen mit abweichenden sexuellen Veranlagungen und Neigungen ergibt sich bereits aus den allgemeinen Grund- und Menschenrechten. Eine rechtliche Gleichstellung kann es jedoch immer nur unter Gleichen geben, aber nicht unter Ungleichen. Die rechtsethischen Probleme einer angemessenen Gleichstellung sind nach dem juridischen Grundsatz zu behandeln, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Lebensformen: Ehe, eingetragene Partnerschaft und Familie
2. Rechtsethische Probleme und positiv geltende Rechtsordnung
3. Geschlecht und sexuelle Orientierung in der europäischen Tradition
4. Die Frage nach dem gerechten Verhältnis der Geschlechter
5. Abschließende Überlegungen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht rechtsethische Fragestellungen im Kontext von Geschlecht, Sexualität und der gesellschaftlichen sowie rechtlichen Gleichbehandlung von Minderheiten. Dabei wird analysiert, wie moderne Rechtsstaaten den Ausgleich zwischen traditionellen Institutionen wie der Ehe und den sich wandelnden, pluralistischen Lebensentwürfen gestalten können, ohne dabei den Kern der Menschenwürde und individueller Freiheitsrechte zu verletzen.
- Rechtsethische Reflexion von Ehe, Partnerschaft und Familie
- Bedeutung der Menschenwürde im säkularen Rechtsstaat
- Historische und kulturelle Traditionen von Geschlechterrollen
- Rechtliche Gleichbehandlung vs. traditionelles Eheverständnis
- Die Rolle der Rechtsphilosophie bei der Gestaltung gerechter Ordnungen
Auszug aus dem Buch
1. Lebensformen: Ehe, eingetragene Partnerschaft und Familie
Neben die traditionelle Institution der Ehe als einer vertraglichen Verbindung von Mann und Frau zum Zweck der lebenslangen Partnerschaft ohne Benachteiligung, Abhängigkeit oder Entwürdigung, tritt neuerdings die eingetragene Partnerschaft von Menschen des gleichen Geschlechtes, also von Lesben und Schwulen. Die traditionelle Ehe basiert auf der von der Natur vorgegebenen bipolaren Zuordnung der Geschlechter, die sowohl eine anthropologische Konstante als auch eine biologisch bedingte kulturelle Normalität darstellt. Sie ist also nicht etwa nur eine durch die überlieferte Kultur und Religion gesetzte Normalität, sondern sie hat auch eine natürliche Funktion für die Erzeugung, Erhaltung und Weitergabe des menschlichen Lebens in jeder Gesellschaft und politischen Nation oder Föderation.
Die eingetragene Partnerschaft hingegen basiert auf den von dieser Normalität abweichenden sexuellen Veranlagungen und Neigungen einzelner Menschen, die jedoch eine ehe-ähnliche Partnerschaft eingehen wollen und deswegen die gesellschaftliche Anerkennung durch ein ehe-ähnliche rechtliche Institution suchen. Das Interesse an der gesellschaftlichen Anerkennung und rechtlichen Institutionalisierung von vormals außerrechtlichen, weniger stabilen und durch relativ hohe Promiskuität geprägten Verbindungen, ist für die persönliche Verbindung und abgesicherte Partnerschaft der beiden Partner nicht nur einer gesellschaftlichen und staatlichen Anerkennung wert, sondern auch zweckmäßig, um eventuelle Benachteiligungen, Abhängigkeiten und Entwürdigungen zu verhindern, die der Selbstachtung und Würde der Partner schaden würden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Lebensformen: Ehe, eingetragene Partnerschaft und Familie: Dieses Kapitel analysiert das Verhältnis zwischen der traditionellen Ehe als anthropologischer Konstante und der eingetragenen Partnerschaft als Ausdruck neuer, pluralistischer Lebensformen.
2. Rechtsethische Probleme und positiv geltende Rechtsordnung: Es wird erörtert, wie Verfassungsprinzipien, insbesondere Artikel 3 des Grundgesetzes, auf die Gleichbehandlung unterschiedlicher Lebensweisen angewendet werden können.
3. Geschlecht und sexuelle Orientierung in der europäischen Tradition: Das Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung europäischer Vorstellungen von Geschlecht und Sexualität unter Einbeziehung philosophischer und religiöser Traditionen.
4. Die Frage nach dem gerechten Verhältnis der Geschlechter: Hier steht die philosophische Auseinandersetzung mit Gerechtigkeit, Freiheit und der legitimen Einschränkung persönlicher Wahlfreiheiten im Fokus.
5. Abschließende Überlegungen: Die Arbeit schließt mit einer Synthese zur Notwendigkeit einer säkularen Rechtsordnung, die gesellschaftliche Freiheitsspielräume wahrt und rechtsethische von moralischen Fragen unterscheidet.
Schlüsselwörter
Rechtsethik, Menschenwürde, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Rechtsphilosophie, Gleichbehandlung, sexuelle Orientierung, Menschenrechte, praktische Philosophie, Grundgesetz, Patchwork-Familie, Gerechtigkeit, Säkularisierung, Rechtsordnung, Tradition.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtsethische Problematik der Gleichbehandlung von Menschen mit abweichenden sexuellen Präferenzen innerhalb eines modernen, säkularen Rechtsstaats.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die Definition von Ehe und Familie, die historische Herleitung der europäischen Geschlechterrollen sowie die Anwendung von Grundrechten auf Minderheiten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, philosophische Kriterien für eine rechtsethisch vertretbare Gleichstellung verschiedener Lebensformen zu entwickeln, die über bloße politische Partikularinteressen hinausgehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt Ansätze der praktischen Philosophie und Rechtsphilosophie, um den Diskurs zwischen apriorischer Theorie und empirischer Rechtsdogmatik zu führen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtliche Situation in Deutschland (GG), die kulturgeschichtlichen Wurzeln von Geschlechteridentitäten sowie die Herausforderungen der normativen Urteilskraft.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Publikation?
Begriffe wie Menschenwürde, Rechtsethik, Rechtsphilosophie und die Unterscheidung von normativen und empirischen Fragen sind essenziell für das Verständnis der Arbeit.
Wie bewertet der Autor die Rolle der Tradition für moderne Gesetze?
Der Autor argumentiert, dass Traditionen zwar als geistige Ressourcen dienen können, aber im säkularen Rechtsstaat nicht allein maßgeblich für die Gestaltung gerechter Gesetze sind.
Was unterscheidet rechtsethische Fragen von moralischen Fragen?
Rechtsethische Fragen zielen auf die verfassungskonforme Gesetzgebung ab, während moralische Fragen sich auf persönliche Einstellungen und Prinzipien der Lebensführung beziehen.
- Arbeit zitieren
- Dr. Ulrich W. Diehl (Autor:in), 2019, Geschlecht, Sexualität und Menschenrechte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/459493