Management in Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden in Bayern

Herausforderung und Vision für Diakone/Diakoninnen mit dem Master of Social Management. Theoretische und konzeptionelle Überlegungen


Masterarbeit, 2010

164 Seiten, Note: 1,4


Leseprobe


Gliederung

Zusammenfassung/Summary

Gliederung

Vorwort

Einleitung

A) Evang.-Luth. Kirchengemeinden in Bayern und ihr Management

1. Die Evang.-Luth. Kirche in Bayern
1.1. Aufbau und Struktur
1.1.1. Organisatorischer Aufbau
1.1.2. Rechtliche und wirtschaftliche Basis
1.1.3. Zehn Handlungsfelder
1.2. Theologische Grundlagen
1.2.1. „Evangelisch“ oder: Die Bibel als Basis
1.2.2. „Lutherisch“ oder: Die Bekenntnisschriften
1.2.3. Vier Grunddimensionen
1.3. Kirchengemeinden als „Kirche vor Ort“
1.3.1. Begriffs- und Rechtsdefinition
1.3.2. Kirchengemeinde als Arbeitgeber
1.3.3. Kirche vor Ort als Ort der Gemeinschaft

2. Gemeindeleitung
2.1. Gemeindeleitung – Eine Begriffsbestimmung
2.1.1. Gemeinde – der Ort der Gemeindeleitung
2.1.1.1. Gemeinde als Parochie
2.1.1.2. Gemeinde als komplexes Sozialsystem
2.1.1.3. Gemeinde und ihre Mitglieder
2.1.2. Kybernetik – die Lehre von der Kirchen- und Gemeindeleitung
2.1.3. Aktuelle Leitungsstrukturen in einer Kirchengemeinde
2.1.3.1. Theologischer Hintergrund evangelischer Leitungsstrukturen
2.1.3.2. Folgen für die Praxis evangelischer Leitungsstrukturen
2.1.3.3. Leitungsstrukturen einer Gemeinde in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern
2.2. Ein historischer Rückblick
2.2.1. Biblische Perspektiven
2.2.1.1. Die Zeit der „Jesusjünger“
2.2.1.2. Die „nachösterliche“ Gemeinschaft
2.2.1.3. Die „junge Kirche“
2.2.2. Kirchengeschichtliche Perspektiven
2.2.2.1. Die „nachbiblischen“ Jahrhunderte bis zur Reformation
2.2.2.2. Martin Luther und die Veränderung der kirchlichen Welt
2.2.2.3. Nikolaus Ludwig Graf von Zinzendorf und ein anderes Gemeinde-Modell
2.2.2.4. Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher und das Kirchenregiment
2.2.2.5. Vom 19. ins 20. Jahrhundert

3. Die aktuelle Problemlage
3.1. Die „Kirchenkrise“
3.1.1. Der Rückgang der Mitglieder und der Mangel an Nachwuchs
3.1.2. Das Schrumpfen der Finanzen
3.1.3. Die Steuerungsprobleme wachsen
3.1.4. Die Verunsicherung der evangelischen Identität
3.2. Die Diskussion über das Pfarrerbild
3.3. Gemeindeprobleme
3.3.1. Der Pfarrer als Zentrum der Gemeinde
3.3.2. „Der Pfarrer macht das schon!“
3.3.3. Die Gemeinde als Betreuungseinrichtung
3.3.4. Pfarrer und Kirchenvorstand – Freund oder Feind?

4. Die Praxis der Pfarrer und Pfarrerinnen in der Gemeinde
4.1. Vorgaben der Evang.-Luth. Kirche in Bayern für pfarramtliche Aufgaben in der Gemeinde
4.2. Erkenntnisse aus der Praxis
4.2.1. Aktivitäten einer Kirchengemeinde nach R. Roosen
4.2.2. Pastorale Arbeitszeiten nach D. Becker
4.3. Persönliche Erfahrungen von Pfarrern und Pfarrerinnen des Dekanats Traunstein
4.3.1. Problembenennung – Grund und Ursache für die Befragung
4.3.2. Gegenstandsbenennung – Bestimmung des Inhalts der Befragung
4.3.3. Durchführung – Vom Pfarrer zu den Daten
4.3.3.1. Das Dekanat Traunstein
4.3.3.2. Die Auswahl der Pfarrer
4.3.3.3. Die ausgewählte Methode
4.3.3.4. Die Durchführung der Interviews
4.3.4. Analyse – Von den Daten zu den Ergebnissen
4.3.5. Verwendung – Der Nutzen der Ergebnisse
4.3.6. Die Ergebnisse der Interviews
4.3.6.1. Ergebnisse für die Kategorie „klassisch“
4.3.6.2. Ergebnisse für die Kategorie Gemeinde
4.3.6.3. Ergebnisse für die Kategorie Verwaltung/Management
4.3.6.4. Ergebnisse für die Kategorie Einrichtungen
4.3.6.5. Ergebnisse für die Kategorie Sonstige
4.3.6.6. Einbindung einer „Management-Person“
4.3.7. Fazit der Interviews und ihrer Ergebnisse
4.4. Resümee

5. Management
5.1. Management – Eine Begriffsbestimmung
5.1.1. Herkunft des Begriffes
5.1.2. Management als Funktion, Institution und Instrumentarium
5.1.3. Die Person des Managers
5.2. Managementfunktionen und Managementaufgaben
5.2.1. Der klassische Fünferkanon
5.2.2. Handlungsebenen des Managements
5.2.3. Managementrollen
5.2.4. Tatsächliche Aktivitäten von Managern
5.3. Management in Sozialen Organisationen
5.3.1. Soziale Organisationen als Organisationen
5.3.2. Soziale Organisationen als Non-Profit-Organisationen
5.3.3. Soziale Organisationen als Unternehmen
5.3.4. Soziale Organisationen managen - Sozialmanagement

6. Die Bedeutung von Management im Kontext der Kirchengemeinde
6.1. Die Kirchengemeinde „als“ – Ein Einordnungsversuch
6.1.1. Die Kirchengemeinde als Organisation
6.1.2. Die Kirchengemeinde als Non-Profit-Organisation
6.1.3. Die Kirchengemeinde als Unternehmen
6.1.4. Resümee
6.2. Gemeindeleitung oder Management?
6.2.1. Pfarrer als „theologische Experten“ oder „professionelle Laien“
6.2.2. Gemeindeleitung und Management – Eins oder Zwei?
6.3. Die Gemeinde managen
6.3.1. Management und Gemeinde
6.3.2. Gemeindemanagement

B) Evang.-Luth. Kirchengemeinden in Bayern und Diakone/Diakoninnen mit dem Master of Social Management in ihrem Management

1. Herausforderung und Vision

2. Theoretische und konzeptionelle Überlegungen
2.1. Vorüberlegungen
2.2. Zielsetzungen
2.2.1. Die Ziele der Neustrukturierung
2.2.2. Die Gestalt der Neustrukturierung
2.3. Voraussetzungen
2.3.1. Institutionell
2.3.2. Gesetzlich
2.3.3. Personell
2.3.3.1. Die Qualifikation als Diakon/Diakonin
2.3.3.2. Der Masterstudiengang Sozialmanagement
2.3.3.3. Weitere personelle Möglichkeiten
2.4. Praktische Umsetzung vor Ort
2.5. Praktische Umsetzung in der ELKB

3. Persönliches Resümee und Ausblick

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Anhang

Zusammenfassung/Summary

Kirche und Management – passen diese Begriffe zusammen? Die Frage, ob Kirche Management und Managementmethoden benötigt, erhitzt die Gemüter. Die Meinungen gehen auseinander: Es wird einerseits vom „Produkt“ Evangelium gesprochen, welches vermarktet werden muss und andererseits die Ökonomisierung der Kirche bekämpft. Verstärkt wird diese Debatte durch die „Kirchenkrise“, welche die Kirche erfasst hat, wie das Impulspapier „Kirche der Freiheit“ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) deutlich macht.

Um zu klären, ob und in welcher Art Management einen Platz im Rahmen der Arbeit von Kirchengemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat, ist es notwendig, zunächst Klarheit über die Gestalt, den Auftrag und das aktuelle Konzept der Gemeindeleitung zu erlangen. Die Erörterung der aktuellen Problemlage und die Darstellung der Komplexität des Pfarreralltags in den Gemeinden vervollständigen das Bild. Die Klärung des Management-Verständnisses ermöglicht schließlich die Klärung, was Management in Kirchengemeinden bedeutet und wie es dort aussehen kann. Auf dieser Basis ist es schließlich möglich, im Rahmen von theoretischen und konzeptionellen Überlegungen, ein Modell für die Gemeindearbeit zu entwickeln, das Herausforderung und Vision für Diakone/Diakoninnen mit dem Master of Social Management ist.

Church and Managment – do these words belong together? It is a highly debated issue if church needs Management and Managementmethods. Different opinions are expressed: On the one hand the Gospel, as a „product“, should be marketed and on the other hand there is a fight against the economization of the church. The „church crisis“ is increasing this debate and with her document „Kirche der Freiheit“ (= Church of freedom) the Evangelische Kirche in Deutschland (= the Protestant Church in Germany) made it obvious that the church is seized by this crisis.

It is necessary to clarify the character, the mission and the concept of leadership in parishes to determine why and how Management should be used in parishes of the Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (= the Bavarian Lutheran Church). This gets completed by the depiction of the faced problems and the complexity of the pastors everyday life. The clarification of management in parishes is finally possible by clarifying the understanding of management itself. Altogether this serves as a basis for the development of a parish work role model, which is a challenge and a vision for deacons qualified as Master of Social Management.

Vorwort

Kirchengemeinde und Management. Meine Erfahrungen als Diakonin in einer Kirchengemeinde weckten das Interesse daran, diese beiden Begriffe zusammen zu bringen. Es musste doch noch andere, sinnvollere Möglichkeiten geben, eine Kirchengemeinde zu leiten, als es momentan üblich ist. Und wäre das nicht ein gutes Arbeitsfeld für Diakone mit dem Master of Social Management? Meine Neugier war geweckt. Die Literaturrecherche machte die Aktualität, aber auch die Größe und Komplexität dieses Themas schnell deutlich. Der Fokus dieser Arbeit liegt aus diesem Grund auf der Praxis, d. h. auf dem aktuellen Geschehen in und um die Gemeinde herum.

Viele Personen haben zum Gelingen dieser Arbeit beigetragen. Danke sagen möchte ich den Ehrenamtlichen der Evangelischen Jugendarbeit in Freilassing für ihre Geduld und ihr Mitfiebern. Hierbei gilt mein besonderer Dank Andreas Maas. Bedanken möchte ich mich auch bei allen Pfarrern, die sich Zeit für ein Interview genommen haben und mir so zu vielen wertvollen Hinweisen für diese Arbeit verholfen haben. Herrn Diakon Cervenka danke ich für das Zurverfügungstellen seiner Unterlagen und meinem Bruder Fabian für die Einweisung in die Untiefen der Universitäts- und Staatsbibliothek München und die Weitersendung der bestellten Bücher.

Besonders Danke sagen möchte ich meinem Mann Wolfgang für seine Unterstützung. Er hat mich nicht nur viele Stunden an meinem Schreibtisch verbringen lassen, sondern mich dabei auch noch leiblich, seelisch und geistlich umsorgt.

Vor allem aber gilt mein Dank meinem Herrn Jesus Christus, ohne den diese Arbeit nicht möglich gewesen wäre!

Einleitung

„Ein Schiff, das sich Gemeinde nennt, fährt durch das Meer der Zeit.“ (ELKB, 1995, S. 1010) Mit dieser Zeile beginnt das gleichnamige Lied von Martin Gotthard Schneider (1960) aus dem Evangelischen Gesangbuch, das fast schon als Schlager bezeichnet werden könnte. Das Schiff als Metapher für die evangelische Kirchengemeinde ist ein häufig genutztes Bild. Das Schiff „Gemeinde“, welches unterwegs ist und gesteuert werden muss, ob es nun als Segelschiff, Dampfer oder Motorjacht gesehen wird. Es stellt sich nun einerseits die Frage, wohin das Schiff gesteuert wird und andererseits, wie es gesteuert wird. In dieser Arbeit soll es um das „Wie“ dieser Steuerung gehen.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat sich aktuell für ein Steuerungssystem entschieden, in dessen Zentrum der Pfarrer/die Pfarrerin als Hirte steht. Unterstützt wird er bei seiner Aufgabe durch den Kirchenvorstand. Dieses Gremium besteht größtenteils aus gewählten und berufenen ehrenamtlichen Mitgliedern der Kirchengemeinde. In der Praxis stellt sich diese Art der Steuerung häufig als problematisch dar. Gäbe es nicht andere, vielleicht sogar sinnvollere Wege dieses Schiff zu steuern?

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts versetzt ein neuer Begriff die Kirchenlandschaft in Aufruhr. Es ist der Begriff „Unternehmen Kirche“. Weitere Begriffe aus Ökonomie und Betriebswirtschaft folgen. Die Idee, dass die Steuerung des Gemeinde-Schiffes als Management zu verstehen sei, hält Einzug. Befürworter und Gegner dieser Position haben jeweils stichhaltige Argumente. Ist Management evtl. der sinnvollere Weg das Schiff zu steuern?

In Teil A) werden die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und der Begriff Management zusammen gebracht. Dies geschieht auf der Basis der Gestalt der Kirche, wie sie als Landeskirche in Bayern in Erscheinung tritt. Hierzu gehört die Darstellung des komplexen Gebildes Kirche und ihres Auftrages. Außerdem die Erläuterung ihres Konzeptes der Gemeindeleitung, die Darstellung der aktuellen Probleme und die Praxis der Pfarrer in ihren Gemeinden. Im Anschluss daran wird der Begriff Management geklärt und auf die Kirchengemeinde bezogen. Inwieweit oder ob Management ein bzw. der Weg ist, das Gemeinde-Schiff zu steuern, wird in diesem Zusammenhang geklärt.

Die Darstellungen in Teil B) bauen auf das Fundament auf, welches in Teil A) gelegt wurde. Im Rahmen von theoretischen und konzeptionellen Überlegungen wird ein anderes Modell zur Steuerung des Gemeinde-Schiffes vorgestellt. Dieses Modell ist Herausforderung und Vision zugleich. Darüber hinaus eröffnet es Diakonen und Diakoninnen mit dem Master of Social Management ein neues Arbeitsfeld in der Kirchengemeinde. Abgeschlossen wird Teil B) mit einem persönlichen Resümee und Ausblick.

Am Anfang dieser Masterarbeit stand die persönliche Frage, ob es nicht andere Lösungen für die Leitung einer Kirchengemeinde gäbe, als alle Arbeit und Aufgaben dem Pfarrer „aufzubürden“. Es entstand die Idee, dass der „Master of Social Management“ eine ideale Voraussetzung für Diakone und Diakoninnen sein könnte, in der Leitung einer Kirchengemeinde eingesetzt zu werden. Die Aktualität und Komplexität dieses Themas wurde nach und nach deutlich. So wird nicht nur über die Frage des Pfarrerbildes und das Thema Management diskutiert, sondern auch eine Entlastung der Pfarrer gefordert. Darüber, wie diese aussehen könnte, und welche Struktur die Gemeindeleitung haben sollte, existieren die verschiedensten Meinungen. Viele dieser Modelle erscheinen realitätsfern oder haben einen theoretischen Ansatz. Auf diesem Hintergrund war es das Ziel, ein praxisorientiertes Modell für die Gemeindeleitung zu entwickeln, welches die aktuellen Gegebenheiten als Ausgangspunkt hat.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im folgenden Text in der Regel auf die gleichzeitige Verwendung einer männlichen und weiblichen Schreibweise verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für Frauen und Männer. Die Bibelzitate sind der Lutherbibel in revidierter Fassung von 1984 entnommen.

A) Evang.-Luth. Kirchengemeinden in Bayern und ihr Management

Werden die Begriffe Kirche und Management gemeinsam verwendet, dann ist Widerspruch vorprogrammiert: Die Kirchenmitglieder können doch nicht einfach als „Kunden“ bezeichnet werden und das Evangelium und der Glaube sind doch keine Produkte, welche zum Verkauf angeboten werden. Es wird gegen eine Ökonomisierung der Kirche gekämpft und gleichzeitig um das Selbstbild der Pfarrer gerungen und ihre Überlastung angeprangert. Mitgliederverluste und vor allem das immer weniger werdende Geld regen schließlich die Mühlen der Reform dazu an, mit dem Mahlen zu beginnen. Und inmitten all dieser Ereignisse steht das Alltagsleben der Kirchengemeinde. Während um sie herum der Hurrikan tobt, geht dort das Leben seinen Gang: Es wird getraut, getauft, konfirmiert, beerdigt und sonntäglich Gottesdienst gehalten; Weihnachten, Ostern, Pfingsten, und Erntedank werden gefeiert; das Kirchendach wird saniert und die jährliche Statistik ausgefüllt. Und ach ja, natürlich werden all diese Dinge auch „gemanagt“.

Können Kirche und Management also doch in einem Atemzug verwendet werden? Auf dem Weg zu einer Antwort wird

1. die Evang.-Luth. Kirche in Bayern beschrieben,
2. das Thema der Gemeindeleitung aus verschiedensten Perspektiven beleuchtet,
3. die Praxis der Gemeindepfarrer betrachtet,
4. die Frage geklärt, was Management eigentlich meint und schließlich
5. die Barrikade zwischen Management und Kirchengemeinde überwunden.

1. Die Evang.-Luth. Kirche in Bayern

„Wir sind Kirche Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Wir sind Teil der weltweiten Christenheit und mit anderen Kirchen ökumenisch verbunden. Der Heilige Geist führt uns zusammen und hält uns in Bewegung.“ (Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, 1997, S. 4)

Mit dieser Aussage beginnt das Leitbild des Papiers „Perspektiven und Schwerpunkte kirchlicher Arbeit in den nächsten Jahren“ (Perspektivpapier), welches 1997 von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) herausgegeben wurde. Es sind die kirchenleitenden Organe, die hier „aus ihrer Sicht das Selbstverständnis der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“ (ELKB, 1997, S. 2) formulieren. Entstanden ist diese Formulierung nicht im luftleeren Raum, sondern auf dem Hintergrund der real existierenden Kirche in Bayern, welche nun im Folgenden beschrieben wird. Zunächst wird ein Überblick über die äußere Struktur gegeben. Anschließend werden die theologischen Grundlagen dargestellt, auf welchen der Auftrag und die Arbeit der Kirche basieren. Mit den Erläuterungen zur Kirchengemeinde wird der Ort beschrieben, an welchem die Menschen hauptsächlich Kontakt zur Kirche haben.

1.1. Aufbau und Struktur

Die ELKB blickt auf eine lange Tradition in Bayern zurück. „Nachweislich gab es bereits im dritten Jahrhundert christliche Gemeinden in Augsburg, Kempten und Regensburg.“ (ELKB, 2009, S. 4) Bedingt durch die Lehre Luthers und die Reformation entstanden in Bayern Kirchengemeinden mit evangelisch-lutherischem Bekenntnis. Schließlich legten die Edikte, welche König Max I. Joseph in den Jahren 1808 und 1809 erlassen hat, den Grundstein für eine landesweite evangelisch-lutherische Kirche. Im Jahr 2009 konnte aus diesem Grund Geburtstag gefeiert werden, denn die evangelischen Christen in Bayern gehörten nun seit 200 Jahren einer gemeinsamen Kirche an. (vgl. ELKB, 2010b)1

Als Landeskirche ist die „evangelische Kirche in Bayern, verbunden mit seinen Menschen, seinen Landschaften und seiner Geschichte.“ (ELKB, 1997, S. 5) Das Gebiet umfasst ca. 70.000 km[2] und die Grenzen sind mit denen des Freistaates Bayern identisch. (vgl. ELKB, 2009, S. 5)

Als gemeinsames Zeichen für die Gemeinden und Einrichtungen und als Zeichen der Verbundenheit hat die ELKB ein Logo entwickelt. Im Zentrum steht das Kreuz Jesu Christi, welches manchmal erst auf den zweiten Blick zu entdecken ist. (vgl. ELKB, 2010c)2

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 : Logo der ELKB (Quelle: ELKB, 2010c)

Zum heutigen Zeitpunkt hat die ELKB eine stark ausdifferenzierte Struktur. Sie „ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig“ (Art. 3 Kirchenverfassung [KVerf]) auf der Grundlage des eigenen Kirchenrechts und hat ihre Arbeit in zehn Handlungsfelder eingeteilt.

1.1.1. Organisatorischer Aufbau

Ende 2009 hat die ELKB insgesamt 2,6 Mio. Mitglieder in insgesamt 1540 Kirchengemeinden und ist somit die drittgrößte evangelische Landeskirche in Deutschland. (vgl. ELKB, 2009, S. 5)

Die Landeskirche gliedert sich in 4 Ebenen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 : Aufbau der ELKB (Quelle: ELKB, 2010a)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

An der Basis der ELKB stehen die Kirchengemeinden. Die Abweichung bei der in der Abbildung dargestellten Anzahl der Kirchengemeinden zur o. g. Anzahl ergibt sich aus der Erstellung der Abbildung im Jahr 2007. Gemeinsam bilden mehrere Kirchengemeinden einen der 68 Dekanatsbezirke. Aus diesen setzen sich wiederum die sechs Kirchenkreise zusammen, welche schließlich die Landeskirche ergeben. (vgl. ELKB, 2010b)3 Einen Überblick über die Kirchenkreise der ELKB und ihre dazugehörigen Dekanate gibt Anhang 1.

An der Spitze jeder dieser Ebenen steht jeweils das dazugehörige Leitungsorgan. Mit Ausnahme des Kirchenkreises setzt sich dieses jeweils aus hauptamtlichen Theologen und ehrenamtlichen Laien zusammen. Es ist notwendig, dass in grundlegenden Fragen stets eine Einigung zwischen den Leitungsorganen erzielt wird. (vgl. Tetzlaff, 2005, 30 ff.) „In keinem Fall jedoch genießt ein einzelner Träger einer Leitungsfunktion in der evangelischen Kirche qua Amt herausragende Befugnisse.“ (Tetzlaff, 2005, S. 31) Aus dieser nichthierarchischen Zuordnung lässt sich allerdings nicht schlussfolgern, dass es keine Macht gäbe. „Macht wird im Wechselspiel der Beziehungen, in der fruchtbaren Spannung, im kreativen Prozeß der Beeinflussung, im Streit um den rechten Weg ausgeübt.“ (Breitenbach, 1994, S. 312)

Neben den genannten Ebenen umfasst die Landeskirche noch weitere Dienste und Werke mit einer großen Zahl an Angeboten. Einen Überblick über diese Vielfalt vermittelt das Organigramm, welches als Anhang 2 beigefügt ist. Die Verwaltungsstrukturen der ELKB sind ähnlich aufgebaut wie die des Freistaates Bayern. Anhang 3 stellt dies in übersichtlicher Weise dar. Über die bayerischen Grenzen hinweg ist die Landeskirche eingebunden in die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche in Deutschland (VELKD) und als Gliedkirche in die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). Darüber hinaus ist sie Mitglied im Lutherischen Weltbund (LWB).

1.1.2. Rechtliche und wirtschaftliche Basis

Im Jahr 1919 wurde im Rahmen der Weimarer Reichsverfassung die Verbindung von Thron und Altar beendet. (vgl. Dinkel, 1996, S. 4) Gleichzeitig sicherte Art. 137 der Weimarer Verfassung den Kirchen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu, verbunden mit dem Privileg, Kirchensteuern erheben zu dürfen. (vgl. Art. 137 Abs. 5 u. 6 Weimarer Verfassung) Als Staatskirchenrecht hat dies auch heute noch seine Gültigkeit, da diese Artikel „gemäß Artikel 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes sind“. (F. A. Brockhaus, 2010)4 Weitere Grundlage dieses öffentlichen Rechts, welches die Beziehungen zwischen Staat und Kirche regelt, ist Artikel 4 GG mit seinen Ausführungen zu Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. (vgl. F. A. Brockhaus, 2010)5 Die Kirchensteuer ist gekoppelt an die staatliche Einkommen- und Lohnsteuer. Acht Prozent dieser Summe werden in Bayern aktuell von den staatlichen Finanzämtern an die kircheneigenen Steuerämter weitergeleitet. Daneben wird als Ortskirchensteuer noch das Kirchgeld erhoben. (vgl. ELKB, 2010b)6

Die Kirchensteuer bildet einerseits die Grundlage der finanziellen Versorgung der ELKB, macht aber andererseits die Kirche abhängig von den staatlichen Steuereinnahmen und der staatlichen Steuergesetzgebung. In den letzten Jahren hat sich die finanzielle Situation der Kirche verschlechtert. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Einerseits sind es die an die Steuer gekoppelten Bedingungen wie hohe Arbeitslosigkeit und demografischer Wandel. Andererseits nennt das Impulspapier „Kirche der Freiheit. Perspektiven für die evangelische Kirche im 21. Jahrhundert“, welches von der EKD herausgegeben wurde, noch die hohen Austrittszahlen. (vgl. EKD, 2006, S. 7) Die ELKB hat aus diesen Gründen bereits Einsparungen vorgenommen und die jährlichen Ausgaben seit 2002 um 73 Mio. Euro gesenkt. (vgl. ELKB, 2006, S. 20) Es sollen nun „mit Phantasie … neue Finanzquellen erschlossen werden“ (ELKB, 1997, S. 28) und ein Struktur- und Mentalitätswandel das „Wachsen gegen den Trend“ (EKD, 2006, S. 7) ermöglichen.

Das Kirchenrecht schließlich beinhaltet alle Vorschriften, die zur Regelung des innerkirchlichen Lebens erlassen wurden. Das evangelische Kirchenrecht wird begrenzt und bestimmt durch Vorgaben des Alten Testaments [AT] und des Neuen Testaments [NT], und konkretisiert durch die Bekenntnisschriften und Gesetze/Ordnungen der Landeskirche. Daraus ergibt sich, dass es keine einheitliche Größe bildet. (vgl. F. A. Brockhaus, 2010)7 Welche Menge an Verordnungen, Ordnungen und Gesetzen das evangelische Kirchenrecht inzwischen umfasst, stellt das Inhaltsverzeichnis der kirchlichen Rechtssammlung eindrucksvoll dar.8

Einen wichtigen Faktor der gesamten kirchlichen Arbeit stellen die personellen Ressourcen dar. Nicht nur die ca. 148.000 ehrenamtlich Mitarbeitenden, sondern auch die ca. 64.000 in Kirche und Diakonie hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiter tragen die Arbeit der ELKB. (vgl. ELKB, 2009, S. 5) Die Landeskirche ist somit „der zweitgrößte Arbeitgeber im Freistaat Bayern“. (ELKB, 2010b)9

1.1.3. Zehn Handlungsfelder

Die vielfältigen Arbeitsbereiche und Arbeitsgebiete der ELKB sind in zehn Handlungsfelder eingeteilt. Im Jahr 2002 hat die ELKB damit begonnen, diese Handlungsfeldsystematik probeweise umzusetzen. Seit 2006/2007 wird dieses Instrument eingesetzt. „Die Gliederung in zehn Handlungsfelder dient vor allem der internen Wahrnehmung und Kommunikation von Aufgaben, Stellen und Finanzen in der ELKB. In diesen zehn Handlungsfeldern und ihrer Systematik finden sich die Ämter, Werke, Einrichtungen, Dienste, Arbeitsstellen und Bereiche, die als ‚überparochialer Bereich’ (= ÜPD) bezeichnet werden.“ (ELKB, 2010a)10 In der Ausbildung der Vikare werden diese Felder vermittelt und für die Arbeit in der Kirchengemeinde sollten diese Felder die Grundlage bilden. So empfiehlt das Praxisbuch Kirchenvorstand: „Anhand der zehn Handlungsfelder kann der Kirchenvorstand die bunte Vielfalt des eigenen Gemeindelebens betrachten und analysieren. Oder er trifft Entscheidungen, wie die vorhandenen Mittel sinnvoll aufgeteilt werden.“ (Amt für Gemeindedienst [AfG], 2007, S. 135)

Die folgende kurze Darstellung der zehn Handlungsfelder ist dem Perspektivpapier der ELKB entnommen (vgl. ELKB, 1997, S. 9-19):

Handlungsfeld 1: Gottesdienst, Verkündigung, Spiritualität, Kirchenmusik

- sich vor Gott versammeln, sein Wort hören und verkündigen, singen, beten, meditieren, geistliche Musik machen und hören -

Handlungsfeld 2: Gemeindeaufbau und Gemeindeentwicklung

- zum Glauben, zur Gemeinschaft und zur Mitarbeit einladen, Gemeinde in verschiedenen Lebensphasen, Gemeindeleben gestalten -

Handlungsfeld 3: Erziehung, Bildung und Unterricht

- christliche Erziehung unterstützen, den evangelischen Beitrag zur Bildung leisten, zur Lebensgestaltung helfen -

Handlungsfeld 4: Seelsorge und Beratung

- Menschen begleiten und beraten, annehmen, trösten und ermutigen -

Handlungsfeld 5: Themen- und Zielgruppenbezogene gesellschaftliche Dienste

- in der Gesellschaft mit dem Evangelium als Gesprächspartner präsent sein und sich einmischen, Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit wahrnehmen und auf sie eingehen -

Handlungsfeld 6: Ökumene, Mission, Entwicklungsdienst und Partnerschaft

- die Einheit der Kirche vertiefen, Verständnis füreinander fördern, die Ausbreitung des Glaubens unterstützen, partnerschaftlich zusammenarbeiten und sich für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung einsetzen -

Handlungsfeld 7: Diakonisches Handeln

- Nächstenliebe üben: für Arme und Schwache eintreten, Hilfe leisten, unterstützen und heilen -

Handlungsfeld 8: Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Medien

- das Evangelium und die kirchliche Arbeit auf dem Markt der Meinungen
vertreten -

Handlungsfeld 9: Aus-, Fort- und Weiterbildung

- haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende für ihren Dienst aus-, fort- und weiterbilden -

Handlungsfeld 10: Kirchenleitung und Verwaltung

- den Weg der Kirche auf den verschiedenen Ebenen nach menschlichen Möglichkeiten steuern, gemäß dem Auftrag, den Herausforderungen der Zeit und den gegebenen Möglichkeiten -

1.2. Theologische Grundlagen

Wesen, Auftrag und Aufgaben der Kirche sind nicht einfach nur Erfindungen von Menschen. Sie lassen sich zurückführen auf ihre theologischen Grundlagen und die sich daraus ergebenden theologischen Sichtweisen. Jede Diskussion über Strukturen und Veränderungen in der Kirche berührt somit notwendigerweise auch diese Grundlagen. (vgl. Tetzlaff, 2005, S. 34)

Der Grundartikel der Kirchenverfassung fasst die theologischen Grundlagen der ELKB wunderbar zusammen: „Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern lebt in der Gemeinschaft der einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche aus dem Worte Gottes, das in Jesus Christus Mensch geworden ist und in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes bezeugt wird. Mit den christlichen Kirchen in der Welt bekennt sie ihren Glauben an den Dreieinigen Gott in den altkirchlichen Glaubensbekenntnissen. Sie hält sich in Lehre und Leben an das evangelisch-lutherische Bekenntnis, wie es insbesondere in der Augsburgischen Konfession von 1530 und im Kleinen Katechismus D. [sic!] Martin Luthers ausgesprochen ist, und das die Rechtfertigung des sündigen Menschen durch den Glauben um Christi willen als die Mitte des Evangeliums bezeugt. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern steht mit der ganzen Christenheit unter dem Auftrag, Gottes Heil in Jesus Christus in der Welt zu bezeugen [Herv. durch Verf.]. Diesem Auftrag haben auch ihr Recht und ihre Ordnungen zu dienen.“

Als theologische Grundlagen gelten für die ELKB somit:

- Die Bibel als Heilige Schrift und Wort Gottes.
- Die Bekenntnisschriften und die Lehre Martin Luthers.
- Der Auftrag, die Glaubensbotschaft in der Welt zu verkündigen und in Handlung umzusetzen.

Diese drei Bereiche werden im Folgenden beschrieben.

1.2.1. „Evangelisch“ oder: Die Bibel als Basis

„Wir sind evangelisch“ (ELKB, 1997, S. 5) ist die zweite Aussage des Leitbildes, welches im Perspektivpapier der ELKB beschrieben wird. Dass sich „evangelisch“ auf das Evangelium von Jesus Christus bezieht, wird dort in den weiteren Erläuterungen deutlich. Evangelium hat seinen Ursprung in dem griechischen Wort evangélion und bedeutet „frohe Kunde“, „Heilsbotschaft“. (vgl. F. A. Brockhaus, 2010)11 Im christlichen Sinn ist es die „Bezeichnung für die Botschaft Jesu vom Kommen des Reiches Gottes sowie für die Überlieferung der Worte, Taten und des Lebens Jesu, wie sie in den vier neutestamentlichen Schriften über sein Leben und Wirken, den … Evangelien niedergelegt sind.“ (F. A. Brockhaus, 2010)12 Die theologischen Grundlagen, wie Kirche in ihrem Ursprung zu verstehen ist, lassen sich somit in der Bibel finden.

Stifter und Herr der Kirche ist Jesus Christus selbst. Gleichzeitig ist er das Haupt der Kirche und diese benötigt somit kein irdisches Haupt. (vgl. Bormann & Bormann-Heischkeil, 1971, S. 36; Preul, 1997, S. 70) Es ist das Bild vom Leib Christi, welches Paulus im Brief an die Römer (Röm) entwirft, das dieser Vorstellung vom Wesen der Kirche zugrunde liegt: „Denn wie wir an einem Leib viele Glieder haben, aber nicht alle Glieder dieselbe Aufgabe haben, so sind wir viele ein Leib in Christus, aber untereinander ist einer des andern Glied.“ (Röm 12,4-5) In Verbindung mit Eph 4,15 wird dieses Bild in der evangelischen Tradition auf die o. g. Aussage hin ausgelegt. (vgl. Tezlaff, 2005, S. 35) Auf diesem Hintergrund ist die Kirche für Roloff „das Miteinander von Menschen, die durch ein besonders qualifiziertes Verhältnis zu Christus bestimmt sind.“ (Roloff, 1993, S. 88)

1.2.2. „Lutherisch“ oder: Die Bekenntnisschriften

„Wir nennen uns lutherisch“ (ELKB, 1997, S. 5) ist die dritte Aussage des bereits mehrfach zitierten Perspektivpapiers. Ohne Luther hätte es keine Reformation gegeben und somit auch keine evangelisch-lutherische Kirche. Seine „Entdeckungen“ und theologischen Erkenntnisse sind ein wesentlicher Grundstein der ELKB. Umgetrieben wurde Luther von der Frage, wie es möglich sei, einen gnädigen Gott zu bekommen. Entscheidend wurde für ihn Vers 17 des 1. Kapitels im Römerbrief: „Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, welche kommt aus Glauben in Glauben; wie geschrieben steht (Habakuk 2,4): ‚Der Gerechte wird aus Glauben leben.’“ Auf diesem Hintergrund seiner (Wieder-)Entdeckung, dass Gerechtigkeit vor Gott nur aus Gnade durch den Glauben zu erlangen ist und Vergebung der Sünden nicht durch Werke erlangt werden kann, entstand seine Rechtfertigungslehre. (vgl. VELKD, n. d., S. 21 f.)

Luther hat so der Personalität des Glaubens eine zentrale Bedeutung zugemessen. (vgl. Rössler, 1994, S. 275) „Es waren die Konsequenzen der Rechtfertigungserkenntnis, die Luther in immer stärkere Spannung zum Kirchenverständnis und zur kirchlichen Praxis seiner Zeit brachten.“ (Preul, 1997, S. 97) Das Perspektivpapier der ELKB stellt aus diesem Grund fest: „Martin Luther hat die befreiende Kraft des Evangeliums wiederentdeckt. Er hat zusammengefaßt, was unsere Kirche trägt:

- Jesus Christus allein als Grund und Haupt der Kirche (solus Christus),
- die Gnade und Barmherzigkeit Gottes, die Heil und Leben gewähren (sola gratia),
- der Glaube, der ohne Leistung gerecht macht (sola fide),
- die Heilige Schrift als alleiniger Maßstab unseres Glaubens und Grundlage unseres Lebens (sola scriptura).“ (ELKB, 1997, S. 5)

Ein weiterer zentraler Grundstein für die evangelische Kirche ist die von Luther entwickelte Lehre vom Allgemeinen Priestertum aller Gläubigen. Damit befreit er die Laien aus ihrer theologischen Unmündigkeit. Er traut ihnen zu, dass sie eine theologische Urteilsfähigkeit besitzen. Der Priesterbegriff wurde so entscheidend neu bestimmt. (vgl. Preul, 1997, S. 103ff.)

Als wichtige theologische Grundlage der ELKB sind auch die Bekenntnisschriften anzusehen. „Dabei handelt es sich um jene Lehraussagen des lutherischen Zweiges der Reformation, die im Konkordienbuch von 1580 zusammengefaßt sind.“ (VELKD, 1991, S. 7) Hierzu gehören in der Reihenfolge ihrer Entstehung und ihres Kontextes13:

- Die drei altkirchlichen Glaubensbekenntnisse: das Apostolische, das Nizänische und das Athanasianische.
- Das Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana) und die Apologie des Augsburger Bekenntnisses (1530/31).
- Die Schmalkaldischen Artikel und das Traktat über die Gewalt und den Primat (Oberhoheit) des Papstes. (1537).
- Der Kleine Katechismus und der Große Katechismus (1529).
- Die Konkordienformel (1577).

Von besonderer Bedeutung ist die von Philipp Melanchthon verfasste Confessio Augustana (CA), welche auf dem von Kaiser Karl V. einberufenen Reichstag am 25. Juni 1530 verlesen wurde. „Von den im Konkordienwerk zusammengestellten Texten ist das Augsburger Bekenntnis neben den Katechismen sicher der bekannteste und vielleicht auch der wichtigste.“ (Lexutt, 2004, S. 33) Die CA, als „umfassende Darstellung des Glaubens“ (ELKB, 1995, S. 1564) beschreibt nicht nur die Rechtfertigungslehre, in den Artikeln 4 und 5, sondern sie definiert u. a. auch die Kirche, in den Artikeln 7 und 8. „Kirche tritt als gottesdienstliche Versammlung in Erscheinung, in der etwas Bestimmtes geschieht.“ (Preul, 1997, S. 74) Kirche ist dort, wo sich die Gläubigen versammeln und das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente verwaltet werden. Das Wesen der evangelischen Kirche ist somit funktional bestimmt. (vgl. Tetzlaff, 2005, S. 34) Die CA wurde so zu der „zentralen Bekenntnisschrift der protestantischen Kirchen lutherischer Prägung“ (ELKB, 1995, S. 1564).

Erwähnt werden müssen auch noch die Bekenntnisschriften des 20. Jahrhunderts. Hierzu gehören die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode von Barmen (Barmer Theologische Erklärung) und die Konkordie Reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger Konkordie). (vgl. ELKB, 1995, S. 1577ff.) Die Barmer Theologische Erklärung formuliert in klaren Sätzen das Wesen und den Auftrag der Kirche. Entstanden ist sie auf dem Hintergrund der staatlichen Vereinnahmungsversuche während der Nazi-Diktatur im Dritten Reich. Als eines der wenigen kirchlichen Widerstandszeugnisse hat sie in den lutherischen, unierten und reformierten Kirchen in Deutschland eine unterschiedlich große Bedeutung erlangt. (vgl. ELKB, 1995, S. 1578) Die Leuenberger Konkordie bildet die Grundlage, die Kirchentrennung zwischen den protestantischen Kirchen, zu welcher es auch während der Reformationszeit kam, zu überwinden. Über 80 europäische protestantische Kirchen haben mit ihrer Unterzeichnung einer Kirchengemeinschaft zugestimmt. Hieraus ergibt sich eine Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft, d. h. die ordinierten Geistlichen dürfen in der jeweils anderen Kirche predigen und es darf zusammen Abendmahl gefeiert werden. Außerdem wird die Berufung, Sendung und Segnung zum geistlichen Amt (Ordination) der anderen Kirchen anerkannt. (vgl. ELKB, 1995, S. 1581)

1.2.3. Vier Grunddimensionen

Geht es um den Auftrag und die Aufgaben der ELKB, dann ist es notwendig, auch die vier Grunddimensionen des kirchlichen Auftrags zu betrachten. „Dieser Grundauftrag der Kirche geschieht – nach Apostelgeschichte [Apg] 2,42-45 – in den vier Dimensionen von Zeugnis (martyria), Gemeinschaft (koinonia), Feier (leiturgia) und Dienst (diakonia).“ (ELKB, 2003, S. 2) Wahlweise werden diese auch als Grunddimensionen des Evangeliums oder des kirchlichen Handelns bezeichnet. Je nach Zugang der verschiedenen evangelischen Kirchen in Deutschland gewinnen sie so auch eine unterschiedliche Bedeutung. (vgl. Beckmann, 2007, S. 135 ff.) Welche Bedeutung diese Dimensionen für die ELKB haben, ist im Perspektivpapier zusammengefasst (vgl. ELKB, 1997, S. 7 f.):

ZEUGNIS UND ORIENTIERUNG (MARTYRIA)

- Glauben entdecken und für die Einsichten des Glaubens einstehen –

GOTTESERFAHRUNG UND SELBSTBESINNUNG (LEITURGIA)

- Zu Gott und zu sich selber finden –

GEMEINSCHAFT (KOINONIA)

- Einander begegnen und miteinander leben –

HILFE UND BEGLEITUNG (DIAKONIA)

- Zuwendung erfahren und Verantwortung übernehmen –

Diese vier Grunddimensionen gelten für alle Handlungsfelder, d. h. sie sind in allen der zehn o. g. Handlungsfelder zu finden und bilden somit deren Grundlage.

1.3. Kirchengemeinden als „Kirche vor Ort“

Kontakt zur Kirche haben die Mitglieder – aber auch die Nicht-Mitglieder – im überwiegenden Teil der Fälle durch die Kirchengemeinden. Die ELKB hat insgesamt 1540 Kirchengemeinden. Einen Überblick über ihre Verteilung in Bayern gibt Anhang 4. Aber was genau ist die Kirchengemeinde und was ist ihre Aufgabe? Diese Frage soll im Rahmen einer Begriff- und Rechtsdefinition, einer Erläuterung der Kirchengemeinde als Arbeitgeber und der Beschreibung der Kirchengemeinde als Ort der Gemeinschaft beantwortet werden.

1.3.1. Begriffs- und Rechtsdefinition

Als Definition für Kirchengemeinde ist in der Brockhaus-Enzyklopädie zu lesen: „Kirchengemeinde, die kleinste Einheit der kirchlichen Verwaltungsstruktur, in der Regel auf regionaler Ebene (Pfarrei, Pfarrgemeinde), seltener auf personaler Ebene (z. B. Studentengemeinde; Personalpfarrei).“ (F. A. Brockhaus, 2010)14 Dass es nicht ausreichend ist, eine Kirchengemeinde auf „Verwaltung“ zu reduzieren macht die Kirchengemeindeordnung (KGO), als geltendes Kirchengesetz für die Kirchengemeinde, mit ihrer Definition in § 1 Abs. 1 deutlich: „In der Kirchengemeinde verwirklicht sich die Gemeinde Jesu Christi im örtlichen Bereich. In ihr sind die Gemeinde, die sich aus Wort und Sakrament aufbaut, und das Amt mit dem Auftrag zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung unter ihrem Haupt Jesus Christus als dem Herrn der Kirche einander zugeordnet.“ In dieser Definition finden sich die o. g. theologischen Grundlagen wieder. Es wird somit deutlich, dass diese auch heute im alltäglichen Leben der ELKB noch eine große Bedeutung haben.

Als „geografische Flächenorganisationen“ (Becker, 2008, S. 527) sind Kirchengemeinden auf ein bestimmtes Territorium begrenzt. Die KGO gibt hierzu folgende Definition: „Die Kirchengemeinde im Sinne dieses Gesetzes ist eine örtlich begrenzte Gemeinschaft von Mitgliedern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, die sich regelmäßig um Wort und Sakrament versammelt. In ihr werden das Amt und die sonstigen Dienste nach dem Bekenntnis und den kirchlichen Ordnungen ausgeübt.“ (§ 1 Abs. 2 KGO) Im kirchlichen Sprach-gebrauch wird diese Art der Gemeinde Parochie genannt.

Die Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde ergibt sich durch die Mitgliedschaft in der ELKB. Es gibt drei Möglichkeiten in der Landeskirche Mitglied zu werden (vgl. ELKB, 2010b)15:

- Taufe – wobei das Alter keine Rolle spielt
- Übertritt – aus einer anderen Kirche, deren Taufe anerkannt wird16
- Wiedereintritt – als ehemaliges, ausgetretenes Mitglied

Besteht diese Mitgliedschaft, dann ist der Wohnsitz entscheidend. Das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern ist flächendeckend in Kirchengemeinden eingeteilt. Ein Mitglied der ELKB ist automatisch in der Kirchengemeinde Mitglied, in welcher es seinen Wohnsitz hat. Eine Mitgliedschaft in einer anderen Kirchengemeinde ist nur auf Antrag möglich. (vgl. §§ 5 u. 6 KGO)

In der Bibel findet sich bei Paulus in diesem Zusammenhang auch das Wort Ekklesia (lat. Ecclesia). Er bezeichnet hiermit die „Versammlung der Christen an jeweils einem Ort“ (Roloff, 1993, S. 96). Gleichzeitig meint diese Bezeichnung aber auch die Kirche als Ganzes. (vgl. Roloff, 1993, S. 96ff.) Diese Doppelbedeutung kommt auch heute noch immer zum Tragen, wenn mit „Kirche“ gleichzeitig „Kirchengemeinde“ gemeint ist.

Rechtlich gesehen besitzt die Kirchengemeinde Rechtspersönlichkeit nach kirchlichem Recht und ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts auf örtlicher Ebene. (vgl. Art. 8 KVerf, § 4 KGO) Ihre Angelegenheiten „ordnet und verwaltet sie … in eigener Verantwortung selbstständig im Rahmen der Kirchengesetze.“ (§3 KGO) Die Erfüllung ihrer Aufgaben geschieht „unter Leitung der Pfarrer und Pfarrerinnen und des Kirchenvorstandes“ (§ 2 Abs. 2 KGO), wobei diese dabei in gemeinsamer Verantwortung stehen und ihren Dienst in guter Zusammenarbeit erbringen sollen. (vgl. § 19 KGO)

Durch die rechtlichen Vorgaben hat die Kirchengemeinde eine Zwitterstellung: Sie ist gleichzeitig rechtlich selbstständig und doch Teil der ELKB und an deren gesetzliche Vorgaben gebunden. (vgl. § 2 Abs. 3 KGO) Weder ist die Kirchen-gemeinde nur eine Teilfunktion der Landeskirche noch ist die ELKB nur eine Verwaltungsinstanz der einzelnen Kirchengemeinden. „Kirche und Gemeinde sind vielmehr ‚aufeinander angewiesen und nicht ohne einander denkbar’.“ (Meyer-Blanck, 2007, S. 510)

1.3.2. Kirchengemeinde als Arbeitgeber

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Die Vielfalt am Arbeitsplatz Gemeinde

(Quelle: Foitzik & Goßmann, 1989, S. 18)

Als kirchlicher Rechtsträger der ELKB ist die Kirchengemeinde auch dafür verantwortlich, den Auftrag der Kirche zeit- und sachgemäß zu erfüllen. (vgl. Art. 1 Abs. 1 KVerf) Hierzu gehört eine ganze Reihe von Aufgaben: „Die Kirchengemeinde hat dementsprechend die Aufgabe, … für den Aufbau und die Gestaltung des Gemeindelebens zu sorgen. Sie hat insbesondere die rechte Ordnung in der Verkündigung des Wortes und in der Verwaltung der Sakramente zu pflegen, die kirchliche Unterweisung zu fördern, den Dienst der christlichen Liebe zu üben und zu unterstützen und dazu beizutragen, dass die missionarischen Möglichkeiten in dieser Welt wahrgenommen werden.“ (§ 2 Abs. 2 KGO) Um dies alles erfüllen zu können, werden natürlich Mitarbeitende benötigt.

Im Freistaat Bayern ist die ELKB der zweitgößte Arbeitgeber17 und ein Großteil der Mitarbeitenden ist am „Arbeitsplatz Gemeinde“ (Foitzik & Goßmann, 1989, S. 18) beschäftigt. In der Öffentlichkeit werden die Kirchengemeinden allerdings vor allem mit dem Pfarrer identifiziert. Auf die Frage, welche Personen in der Kirchengemeinde ihren Lebensunterhalt verdienen, wird am häufigsten mit der Aussage „Pfarrer“ geantwortet. (vgl. Foitzik & Goßmann, 1989, S. 18)

Wie viele Personen in einer Kirchengemeinde beschäftigt sind, hängt natürlich von deren Größe ab. Es gibt dabei die vielfältigsten Varianten:

Von kleinen Landgemeinden, in denen nur der Pfarrer und evtl. eine Teilzeitsekretärin beschäftigt sind, bis hin zu sehr großen Groß-stadtgemeinden, wie in Abb. 3 durch Werner Tiki Küstenmacher illustriert. (vgl. Foitzik & Goßmann, 1989, S. 18-19) Leider gibt es inzwischen auch Gemeinden die ohne Pfarrer auskommen müssen.

1.3.3. Kirche vor Ort als Ort der Gemeinschaft

„Glaube braucht Gemeinschaft.“ (ELKB, 2010b)18 Mit dieser Aussage wird die funktionale und definitorische Beschreibung von Kirchengemeinde abgerundet. Kirchengemeinde ist die Kirche bei den Menschen, sie ist das „schlagende Herz“ (Roosen, 1997, S. 3) der ELKB. Hier ist die Kirche erreichbar und bildet „ein flächendeckendes Netz menschlicher Nähe“ (ELKB, 1997, S. 20). Gegründet auf die biblische Verheißung: „Denn wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen.“ (Matthäus-Evangelium [Mt] 18,20) werden hier der o.g. Auftrag und die Aufgaben in konkrete Handlungen umgesetzt. Der Glaube wird lebendig. Die Kirche ist „vor Ort“. „Der Ausdruck ‚vor Ort’ kommt aus der Bergmannssprache: Unten im Grubenschacht, wo Kohle, Salz oder Erz gebrochen wird, ist ‚vor Ort’. Dort ereignet sich das, wofür das ganze Bergwerk da ist.“ (ELKB, n. d., S. 1) Und genau das soll die Kirchengemeinde prägen: Dort soll sich das ereignen, wofür die Kirche da ist.

2. Gemeindeleitung

„Ein Schiff, das sich Gemeinde nennt, fährt durch das Meer der Zeit.

Das Ziel, das ihm die Richtung weist, heißt Gottes Ewigkeit.

Das Schiff, es fährt vom Sturm bedroht durch Angst, Not und Gefahr,

Verzweiflung, Hoffnung, Kampf und Sieg, so fährt es Jahr um Jahr.

Und immer wieder fragt man sich: Wird denn das Schiff bestehn?

Erreicht es wohl das große Ziel? Wird es nicht untergehn?“

(ELKB, 1995 S. 1010f., Strophe 1)

Diese erste Strophe des Liedes „Ein Schiff, das sich Gemeinde nennt“ aus dem Evangelischen Gesangbuch beschreibt ein Bild, unter welchem auch die Leitung einer Kirchengemeinde verstanden wurde und wird: „Leitung der Gemeinde nach dem Modell der Lenkung eines Schiffes.“ (Dober, 2009, S. 196) Ein Schiff, dessen Lenkung vom Erreichen des Zielhafens bestimmt ist. Ein Schiff, das durch die Zeit hinweg die Widerstände überwindet und schließlich im Reich Gottes ankommt. (vgl. Dober, 2009. S. 196) Breitenbach sieht Gemeindeleitung insbesondere als Herausforderung auf verschiedensten Ebenen. (vgl. Breitenbach, 1994, S. 16 ff.)

Was unter Gemeindeleitung zu verstehen ist, das soll in diesem Teil der Arbeit erläutert werden. Zunächst erfolgt eine Begriffsbestimmung und anschließend eine Einordnung in die Kirchengeschichte. Der Begriff „Gemeinde“ meint im Folgenden die unter Punkt A) 1.3. definierte Kirchengemeinde.

2.1. Gemeindeleitung – Eine Begriffsbestimmung

Wird die Gemeindeleitung als Leitung eines Schiffes verstanden, dann muss sie sich 1. absolut am Willen Christi orientieren, 2. braucht sie eine Abgrenzung des Machtbereichs dieses Willens im Raum der Kirche und 3. wird ein praktisches Prinzip der Ordnung benötigt, um diesem Willen in der sichtbaren und unsichtbaren Kirche Geltung verschaffen zu können. (vgl. Dober, 2009, S. 196) Diese Darstellung von E. Chr. Achelis macht zwar deutlich, woran sich die Gemeindeleitung zu orientieren hat und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, aber was Leitung der Gemeinde konkret bedeutet, wird nicht genannt.

Im Rahmen dieser Begriffsbestimmung soll eine Annäherung an die Bedeutung von Gemeindeleitung erfolgen. Die Beschreibung von Gemeindeleitung erfolgt anhand des Ortes, an dem sie faktisch stattfindet, des Ortes, an dem sie sich in der Theologie befindet und der aktuellen Leitungsstrukturen.

2.1.1. Gemeinde – der Ort der Gemeindeleitung

Das Wort „Gemeinde“ hat in der deutschen Sprache eine sehr vielfältige Bedeutung. Ursprünglich hatte es einen sachlichen Sinn und meinte eine soziale Einheit auf einem bestimmten Boden. (vgl. Möller, 1984, S. 317) Wendet man diese Definition auf eine Kirchengemeinde an, dann lässt sich feststellen:

1. Auch die Kirchengemeinde ist durch die Parochie auf ein bestimmtes Territorium begrenzt.
2. Auf diesem Territorium gibt es eine soziale Einheit.
3. Diese existiert in Form der Gemeindemitglieder.

Hieraus ergibt sich die Gliederung für die Beschreibung der Gemeinde als Ort, an welchem Leitung stattfindet.

2.1.1.1. Gemeinde als Parochie

Im kirchlichen Sprachgebrauch werden die Wörter „Kirchengemeinde“ und „Parochie“ synonym verwendet. Beide definieren sich über die Fläche, sind also auf einen bestimmten Boden begrenzt. „Es gibt bestimmte Zuständigkeitsbereiche; für jeden Quadratmeter Acker können wir ein zuständiges Pfarramt benennen“ (Noack, 2004, S. 17), bemerkt Bischof Axel Noack sehr treffend in seinem Impulsreferat zur Tagung „Die Parochie – Chancen und Risiken der Ortsgemeinde“. Allerdings unterscheidet sich die Verwendung des Begriffs Parochie im heutigen Sinn aus diesem Grund von der ursprünglichen Verwendung in der Bibel. „Paroikía“ bedeutet Fremde oder Fremdlingsschaft, z. B. bezogen auf die Israeliten, die während ihrer Zeit in Ägypten Fremde waren. „Pároikos“ ist dann der Fremdling, der neben dem Haus des Einheimischen lebt. Seit der Entstehung des Parochialsystems im Mittelalter werden die zur Parochie gehörenden Menschen im Gegensatz dazu als die in einem bestimmten Gebiet wohnenden Personen verstanden. (vgl. Winkler, 2002, S. 28) Die Reformation hat dies übernommen und somit ist die Parochie „ein sachgemäßes Prinzip für die Organisation des evangelischen Gemeindelebens.“ (Rössler, 1994, S. 590) Holtz sieht den Vorteil in dieser Art der Gemeindeabgrenzung darin, dass so der Dienst des Pfarrers begrenzt wird. (vgl. Holtz, 1967, S. 55)

Eine Gemeinde in diesem Sinn hat folgende Merkmale: „Vollmitgliedschaft von Menschen aus allen sozialen Schichten, unterschiedlichsten Bildungsniveaus, unterschiedlichster Glaubensüberzeugung und mit stark divergierendem Teilnahmeverhalten; pastorale Zuständigkeit für mehrere tausend Kirchen-mitglieder, deren verbindendes Merkmal ihr Wohnsitz innerhalb eines lokal eindeutig begrenzten Raumes ist (Parochialprinzip); ‚Gemeindeleben’ unter selektiver und partieller Beteiligung von Gemeindegliedern.“ (Roosen, 1997, S. 7)

Gemeinde als Parochie ist also eine Mischung aus Mitgliedern der Kerngemeinde, Kasualgemeinde und kirchlich Distanzierten, welche jeweils in unterschiedlichen Milieus beheimatet sind. Dementsprechend bestehen die unterschiedlichsten Erwartungen an Person und Rolle des Pfarrers. (vgl. Klessmann, 2001, S. 31) Mit dieser Beschreibung wird deutlich, dass es für die Leitung der Gemeinde problematisch sein kann, diese Vielfalt „unter einen Hut zu bekommen“. Eine „intrinsische Glaubensmotivation unter sämtlichen [Herv. durch Verf.] Mitgliedern“ (Roosen, 1997, S. 2) ist bei dieser Beschaffenheit von evangelischer Gemeinde auch nicht zu erreichen.

2.1.1.2. Gemeinde als komplexes Sozialsystem

Betrachtet man die o. g. Merkmale einer Parochialgemeinde, dann wird deutlich, dass die „soziale Einheit“ auf dem begrenzten Territorium darin besteht, dass die Mitglieder alle Teil des institutionellen Ortes Kirchengemeinde – in Form der Körperschaft des öffentlichen Rechts – sind, und dadurch die Möglichkeit haben, am kommunikativen Geschehen, also der Gemeinschaft, teilzuhaben.

Darüber hinaus sind Gemeinden komplexe Sozialsysteme, die sich im Wandel befinden. (vgl. Breitenbach, 1994, S. 15ff.) Der im Römerbrief beschriebene Leib Christi und seine Glieder19 werden so zu einem offenen System, dessen Teilsysteme in wechselseitiger Verbindung stehen, und welches gleichzeitig mit seiner Umwelt in Verbindung tritt. Das System Kirchengemeinde ist somit eine Gemeinde im Lebensraum und eine Gemeinde als Lebensraum. (vgl. Amt für Gemeindedienst [AfG], 2007, S. 230)

2.1.1.3. Gemeinde und ihre Mitglieder

Gemeinde ist also der territorial begrenzte Ort mit einem komplexen Sozialsystem, welches aus Mitgliedern besteht. Da die hauptamtlich Mitarbeitenden normalerweise in der Kirchengemeinde wohnen, werden sie hier unter die Mitglieder subsumiert. Aus Sicht der Gemeindemitglieder „ist die Kirchengemeinde eine von vielen möglichen Lebenswelten“ (AfG, 2007, S. 232).

Für die Mitglieder stellt sich die Gemeinde aus diesem Grund als ein Ort dar, an dessen Angeboten sie teil-nehmen können, an dem sie mitarbeiten oder sogar mit-leiten können, wie in Abb. 4 dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4 : Die Gemeinde und ihre Möglichkeiten für die Mitglieder

(Quelle: AfG, 2007, S. 230)

Die Gesamtentwicklung der evangelischen Landeskirchen in Deutschland wird immer auch in den Kirchengemeinden vor Ort deutlich. (vgl. Roosen, 1997, S. 3) Aus diesem Grund sollen hier noch kurz drei Ergebnisse aus aktuellen Mitgliedschaftsstudien vorgestellt werden (vgl. Latzel, 2008, S. 17-28):

(1) Die Mitgliederanzahl ist in den Evangelischen Kirchen in Deutschland seit Jahren rückläufig. (vgl. Anhang 5)
(2) Die häufigsten Gründe für eine Mitgliedschaft sind: Kasualien (Trauung und Beerdigung), Christlicher Glaube und christliche Lehre, soziales Engagement der Kirche. Die Mitgliedschaft in der Kirche ist aber gleichzeitig keine gesellschaftliche Normerwartung mehr. (vgl. Anhang 6)
(3) Die stärksten Erwartungen an die Kirche sind: diakonisches Engagement für Einzelne, geistliche Lebensbegleitung durch Kasualien (Taufe, Konfirmation, Hochzeit, Beerdigung), gottesdienstlich-geistliches Handeln. Kirche ist somit für ihre Mitglieder hauptsächlich Gewährleisterin für erwartete Dienstleistungen. (vgl. Anhang 7)

2.1.2. Kybernetik – die Lehre von der Kirchen- und Gemeindeleitung

Wird das Thema Leitung in der Kirche betrachtet, dann taucht in der theologischen Literatur sehr schnell der Begriff „Kybernetik“ auf. Welche Bedeutung dieser Begriff konkret hat, ist nicht so einfach zu ermitteln. Die kybernetische Situation kann als konfus beschrieben werden. Die Bedeutung des Begriffs wechselt und es ist ein breites thematisches Spektrum angesprochen. (vgl. Kunz, 2007, S. 612 f.)

Der Ursprung des Begriffs liegt in der griechischen Sprache und bedeutet „Steuermannskunst“. (vgl. F. A. Brockhaus, 2010)20 Als biblischer Begriff wird er von Paulus verwendet. Er bezeichnete die Gabe der Leitung im Brief an die Korinther (Kor) als Kybernese. (vgl. 1. Kor 12,28; Meyer-Blanck, 2007, S. 507)

Kybernetik ist heute ein naturwissenschaftlicher und theologischer Begriff. Innerhalb der Theologie hat er bereits eine lange Entwicklungsgeschichte und auch einen vielfältigen Wandel hinter sich (vgl. Breitenbach, 1994, S. 27 ff.):

- Schleiermacher beschäftigte sich mit einer wissenschaftlichen kybernetischen Theoriebildung und entwickelte die Lehre vom Kirchendienst und Kirchenregiment.
- Das konfessionelle Luthertum im 19. Jahrhundert entwickelt unter dem Stichwort Kybernetik eine Lehre von Amt und Ordnung.
- Während der Gemeindereform um die Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert werden konkrete Gemeindeleitungsmodelle entwickelt und geben der Lehre von der Gemeindeleitung neue Impulse.
- Die Gemeindeaufbaudiskussion in den 1980er Jahren sieht Kybernetik als Gemeindeaufbau.

Insgesamt ist Kybernetik allerdings in der Theologie ein vernachlässigtes Fach. (vgl. Breitenbach, 1994, S. 27) Es lässt sich jedoch feststellen, dass es ein tendenziell wachsendes Interesse an der Kybernetik gibt. Kunz führt dies auf den Wunsch nach einem professionellen Krisenmanagement in der aktuellen Krise der Kirche zurück. Dementsprechend scheinen neuere Kybernetik-Konzepte Impulse aus der Betriebswirtschaftslehre bzw. aus den Wirtschaftswissenschaften allgemein erhalten zu haben. (vgl. Kunz, 2007, S. 607 u. 657)

Ihren Platz innerhalb der Theologie hat Kybernetik heute als Lehre von der Kirchen- und Gemeindeleitung in der Praktischen Theologie. Wobei der „Gegenstand der Praktischen Theologie … die Praxis der Kirche in der Gesellschaft“ (Breitenbach, 1994, S. 33) ist. Die Bereiche des kirchlichen Handelns werden an diesem Ort wissenschaftlich reflektiert. (vgl. EKD; 2010b)21 Breitenbach folgert weiter: „Praktisch-theologische Kybernetik hat das Ziel, Steuerungsvorgänge im Sozialsystem Kirche und in seinen Teilsystemen theologisch, soziologisch und psychologisch zu verstehen und auf dieser Basis Leitungshandeln zu reflektieren und anzuleiten.“ (Breitenbach, 1994, S. 43) Dieser allumfassende Begriff der Kybernetik bedeutet für die Gemeindeleitung, dass diese ein Teilgebiet davon ist. „Die Lehre von der Gemeindeleitung als Teilgebiet der Kybernetik bezieht sich auf die Kirchengemeinde als eine kirchliche Leitungsebene unter anderen.“ (Breitenbach, 1994, S. 36)

Für die Ausbildung der Pfarrer ist der „Erwerb kybernetischer Kompetenz“ (ELKB, 2003, S. 13) als ein Ziel vorgesehen. Verstanden wird diese Kompetenz als die Fähigkeit, planvoll und zielgerichtet handeln zu können und meint die „notwendige Steuerungsfähigkeit der beruflichen Praxis“ (EKD, 1989, S. 34).

2.1.3. Aktuelle Leitungsstrukturen in einer Kirchengemeinde

In der EKD gibt es keine Leitungsstrukturen oder Leitungskulturen, die als einheitlich bezeichnet werden könnten. Je nach Landeskirche, konfessioneller Prägung, regionaler Geschichte oder auch prägender Führungspersönlichkeiten sind die Struktur und Kultur ausgeprägt worden. (vgl. EKD, 2009, S. 23) Und doch gibt es, wie im Folgenden dargestellt, einen gemeinsamen theologischen Hintergrund, der seine Auswirkungen in der Praxis hat und schließlich in der konkreten Gestalt der Leitungsstruktur in den Kirchengemeinden der ELKB mündet.

2.1.3.1. Theologischer Hintergrund evangelischer Leitungsstrukturen

Der gemeinsame evangelische Hintergrund, auf welchem die tatsächliche Leitungsstruktur aufbaut, ergibt sich insbesondere durch „den Auftrag der Kirche“, das Leitungsverständnis in der Confessio Augustana, das Allgemeine Priestertum aller Gläubigen und das Verständnis von Hierarchie in der Barmer Theologischen Erklärung.

Leitung ist bezogen auf den Auftrag der Kirche, welcher in den o. g. Grunddimensionen Martyria, Leiturgia, Koinonia und Diakonia beschreibbar wird. Durch die Gemeindeleitung soll also ein Beitrag dazu geleistet werden, dass das Volk Gottes seinen Weg findet. (vgl. Breitenbach, 1994, S.34 ff.) Nach Artikel 7 der Confessio Augustana ist es ein wesentlicher Auftrag der Kirche, dass „das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden“ (ELKB, 1995, S. 1567). Leitung geschieht also durch Wort und Sakrament und ist eine Leitung mit geistlichen Mitteln. (vgl. Breitenbach, 1994, S. 22) Gleichzeitig kommt dem Predigtamt als dem von Gott eingesetzten Amt nach Artikel 5 CA bei dieser Leitung eine besondere Bedeutung zu. Artikel 14 CA macht schließlich deutlich, dass eine öffentliche Ausübung der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung nur durch ordnungsgemäß berufene Personen ausgeübt werden darf. Ordnungsgemäß berufen sind Pfarrer in Form ihrer Ordination. (vgl. Möller, 2004, S. 26)

Das Allgemeine Priestertum aller Gläubigen ist das eine Amt „aller Christinnen und Christen, das sich in verschiedene Dienste gliedert“ (Breitenbach, 1994, S. 95). Die Verantwortung ruht auf mehreren Schultern und macht das Leitungsamt zum Amt aller Christen. Das ordinierte Amt gilt als besondere Gestalt dieses allgemeinen Amtes. (vgl. Breitenbach, 1994, S. 92 ff.)

„Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.“ (ELKB, 1995, S. 1579) Diese Formulierung in der vierten These der Barmer Theologischen Erklärung legt nahe, dass hierarchische Strukturen nicht gewählt werden sollten.

2.1.3.2. Folgen für die Praxis evangelischer Leitungsstrukturen

Jeder der genannten theologischen Hintergründe hat seine eigene Auswirkung auf das Verständnis der Leitungsstrukturen in der evangelischen Kirche. Ob und in welchem Maße die theologischen Grundlegungen in der Praxis umgesetzt sind – oder eben auch nicht – und die damit verbundenen Probleme soll hier nicht Thema sein. Ein Teil dieses Themenkomplexes wird unter Punkt A) 3. aufgegriffen.

Der „Auftrag der Kirche“ findet seinen Niederschlag in den grundsätzlichen Überlegungen der Kirchen. Die Grunddimensionen entfalten als Grundfunktionen den einen Auftrag der Kirche. Sie bestimmen das Handeln und die Leitung von ihrem Wesen her und ihre Umsetzung bedarf der Leitung. (vgl. Breitenbach, 1994, S. 35) Aus dem o. g. Zusammenhang der Artikel 7, 5 und 14 der Confessio Augustana ergibt sich, dass der Person, die das ordinierte Amt innehat, die Funktion der Leitung zukommt. Damit wird allerdings nicht die Struktur dieses Amtes festgelegt. In der Praxis ist es jedoch häufig durch ein episkopales, d. h. personales Leitungsamt organisiert. Dadurch erlangt der Pfarrer durch seine Ordination eine herausragende Stellung. (vgl. Breitenbach, 1994, S. 93 f.)

Im Verständnis des Allgemeinen Priestertums aller Gläubigen wird das ordinierte Amt als eine besondere Gestalt des allgemeinen Priestertums gesehen. „Alle Glaubenden haben am priesterlichen Amt Anteil.“ (Breitenbach, 1994, S. 93) Die Beteiligung der Laien ist eine Auswirkung dieses Verständnisses. Die Mitglieder werden an der Verantwortung beteiligt und die Partizipation wird so zum protestantischen Prinzip. (vgl. ELKB, 1997, S. 22) Die Gemeindeleitung verteilt sich auf mehrere Schultern und wird ein mehrdimensionales Geschehen, und „unterschiedliche Leitungsformen kommen miteinander ins Spiel“ (Breitenbach, 1994, S. 311). Es existieren aus diesem Grund verschiedene Strukturen: Die episkopale Leitung als Leitung durch Einzelne, die presbyteriale als Leitung durch Gremien und die kongregationale als Leitung durch die jeweils Versammelten. (vgl. Meyer-Blanck, 2007, S. 510)

Hierarchische Strukturen werden in der evangelischen Kirche im Allgemeinen abgelehnt und das Thema Macht ist ein Tabu. (vgl. Tetzlaff, 2005, S. 35; Breitenbach, 1994, S. 306). Ein Grund hierfür liegt vermutlich in der vierten These der Barmer Theologischen Erklärung. De facto gibt es aber Hierarchien und Macht wird ausgeübt. So mahnt das Diskussionspapier zur V. Würzburger Konsultation über Personalplanung in der EKD: „Das gilt auch und gerade für das Pfarramt! Es ist darin anderen Ämtern und Diensten nicht übergeordnet.“ (EKD, 1989, S. 15)

2.1.3.3. Leitungsstrukturen einer Gemeinde in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern

Die Leitungsstrukturen für die Kirchengemeinde sind in den Gesetzen und Ordnungen der ELKB geregelt. Artikel fünf der Kirchenverfassung stellt die inhaltliche Basis der Gemeindeleitung dar: „In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sind unter dem Auftrag zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung Gemeinde und Amt einander zugeordnet und aneinander gewiesen.“ (Art. 5 Abs. 1 KVerf) Nach der Ordnung des geistlichen Amtes vollzieht sich die Gemeindeleitung in der Wortverkündigung und in der Verwaltung der Sakramente. (vgl. Ordnung des geistlichen Amtes, Abschnitt II) Die Leitung ist auf der Ebene der Gemeinde, wie auch auf allen anderen Ebenen der Landeskirche, in der o. g. Dreiteilung geregelt:

(a) episkopale Leitung: durch den Pfarrer
(b) presbyteriale Leitung: durch den Kirchenvorstand
(c) kongregationale Leitung: durch die Gemeindeversammlung

Hierin spiegelt sich die Aufforderung aus § 3 Abs. 2 KGO wieder: „An der Verantwortung für die Erfüllung dieses Auftrages haben alle Mitglieder der Kirchengemeinde teil. Darum arbeiten sie nach ihren Gaben mit und bringen die erforderlichen Mittel auf.“ Im Folgenden soll eine kurze Darstellung der rechtlich-strukturellen Grundlagen der jeweiligen Leitungsform erfolgen.

(a) Pfarrer

Im Rahmen ihrer Ordination erhalten die Pfarrer das Recht zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung auf Lebenszeit. (vgl. Art. 13 Abs. 1 Pfarrergesetz [PfG]; § 4 Abs. 1 PfG) Das Wesen des geistlichen Amtes als Amt der Wortverkündigung ist in Abschnitt I der Ordnung des geistlichen Amtes geregelt. Übernehmen sie den Dienst in einer Gemeinde, dann übernehmen sie das geistliche Amt als Hirtenamt und als Amtsträger ist der Pfarrer der Leiter der Gemeinde. (vgl. Ordnung des geistlichen Amtes, Abschnitt II) Für ihren Dienst gelten die Regelungen des fünften Abschnittes des Pfarrergesetzes. Das Recht zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung ist zugleich auch ihre Pflicht. (vgl. § 31 Abs. 1) In § 32 sind die spezifischen Aufgaben des Pfarrers geregelt und § 33 ermahnt dazu, die Verwaltungsaufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Zu Letzterem gehören: allgemeine Aufgaben der Verwaltung, pfarramtliche Geschäftsführung, Kirchenbuchführung und Vermögens- und Geldangelegenheiten. Darüber hinaus tragen „Pfarrer und Pfarrerinnen … im Besonderen die Verantwortung für die Einheit der Gemeinde und der Kirche in Lehre und Leben und fördern den Zusammenhalt und die Zusammenarbeit der Kirchenmitglieder und kirchlichen Dienste“ (Art. 16 KVerf). Sind in einer Kirchengemeinde mehrere Pfarrer tätig, sind laut § 34 PfG diese in der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung gleichgestellt und verteilen die anfallenden Aufgaben untereinander. Mit der pfarramtlichen Geschäftsführung (Pfarramtsführer) ist in diesem Fall einer der Pfarrer beauftragt. Im Praxisbuch Kirchenvorstand wurde eine Liste dieser Tätigkeiten – gemäß der verschiedenen Kirchengesetze – zusammengestellt (vgl. AfG, 2007, S. 66 f.):

1. Pfarramtsführung

Sie umfasst die Verwaltungsaufgaben, die ausdrücklich zu den Aufgaben des Pfarrers/der Pfarrerin gehören. Sie können deshalb auch nicht delegiert werden. Dazu gehören:

Führung der Kirchenbücher

Führung des Amtssiegels

Fertigung der Pfarrbeschreibung

Aufstellung der kirchlichen Statistik

Verwaltung der Registratur und des Archivs

Pfarramtlicher Schriftverkehr

2. Leitung des Pfarrbüros

Je nach Größe der Kirchengemeinde ist der Umfang dieser Aufgabe sehr unterschiedlich. In jedem Fall geht es darum, die Erledigung der anfallenden Arbeit wirtschaftlich und wirksam zu organisieren.

3. Einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung

4. Unmittelbare/r Dienstvorgesetzte/r

Dienstherr der kirchengemeindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Kirchenvorstand. Der/die Pfarramtsführer/in oder eine von ihm beauftragte Person (z.B. Vorsitzende/r des Kirchenvorstandes bzw. des Personalausschusses) nimmt die Dienstaufsicht wahr, trifft alltägliche Entscheidungen, erteilt Weisungen, klärt Fragen des Dienstverhältnisses.

5. Aufsicht über das Kassen- und Rechnungswesen

Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Kirchenvorstand wirken Pfarrer mit den Kirchenvorstehern bei der Leitung der Gemeinde zusammen. (vgl. Art. 21 u. Art. 22 KVerf; § 27 KGO)

(b) Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist einerseits ein Gremium, welches durch Wahl und Berufung zustande gekommen ist. Andererseits gehören ihm die durch Kirchengesetz bestimmten Mitglieder an. (vgl. Art. 22 KVerf; § 27 KGO) Die Aufgaben des Kirchenvorstands sind in den §§ 20-23 KGO geregelt. Hierzu gehören Aufgaben gegenüber den Gemeindemitgliedern, Aufgaben der allgemeinen Gemeindeleitung, Aufgaben auf vermögensrechtlichem Gebiet und die Mitwirkung bei der Besetzung von Pfarrstellen. Eine ausführliche Darstellung dieser Aufgaben ist als Anhang 8 beigefügt. Den Vorsitz im Kirchenvorstand hat üblicherweise der Pfarramtsführer. Durch Wahl kann der Kirchenvorstand allerdings mit einfacher Mehrheit ein anderes Mitglied als Vorsitzenden bestimmen. Auch der stellvertretende Vorsitzende und der Vertrauensmann/die Vertrauensfrau wird gewählt. (vgl. §§ 35, 36 KGO) Die Aufgaben des Vorsitzenden sind (vgl. AfG, 2007, S. 68ff.):

- Sitzungsvorbereitung und Erstellen der Tagesordnung
- Einladung zur Sitzung
- Sitzungsleitung
- Geschäftsleitung, Vollzug und Vollzugskontrolle
- Rechtsvertretung
- Öffentliche Repräsentanz

Anhang 9 zeigt die ausführliche Beschreibung dieser Aufgaben.

Der Kirchenvorstand hat eine Doppelrolle: „Er ‚ist’ Gemeindeleitung und er ‚hat’ Gemeindeleitung.“ (AfG, 2007, S. 230)

(c) Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das Instrument zur öffentlichen Beteiligung an der Kirchenvorstandsarbeit. Sie soll mindestens einmal im Jahr einberufen werden. Teilnehmen können alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder. (vgl. §11 KGO) Ein Rederecht haben alle anwesenden Gemeindemitglieder und mögliche Schwerpunkte und Inhalte können sein:

„- der Jahresbericht des Kirchenvorstandes über seine laufende Arbeit
- gemeindliche Themen (z.B. Information und Beratung über neue Sprengelgrenzen, Kooperation mit Nachbargemeinden)
- größere Projekte der Kirchengemeinde (z.B. Renovierung der Kirche, Umbau des Gemeindehauses, Schließung des Kindergartens)
- Meinungsbildung zu strittigen Fragen (z.B. Gottesdienstzeiten, Zulassung von Kindern zum Abendmahl u.ä.)
- Themen von öffentlichem Interesse (z.B. Ausländerfeindlichkeit, Sonntagsarbeit, Umweltfragen)“ (AfG, 2007, S. 66 f.)

Der Kirchenvorstand muss sich mit den Wünschen und Themen der Gemeindeversammlung beschäftigen. (vgl. § 11 Abs. 2 KGO)

2.2. Ein historischer Rückblick

Die Gemeinde in ihrer heutigen Form hat bereits eine sehr lange Entwicklungsgeschichte hinter sich, seit Jesus Christus die ersten Jünger in seine Nachfolge berufen hat. Seit dieser Zeit gab es die verschiedensten Ausformungen von Gemeinde und auch heute gibt es in den unterschiedlichen Kirchen, neben der evangelisch-lutherischen und der römisch-katholischen, je eigene Gemeindemodelle. Dies variiert von dem Versuch verschiedener Freikirchen, die Leitungsstruktur möglichst nach dem biblischen Vorbild zu gestalten, bis hin zu einer stark hierarchischen Ausprägung wie in der römisch-katholischen Kirche. Um die aktuelle Gemeindesituation der ELKB in der Geschichte einordnen zu können, ist ein historischer Rückblick angebracht. Dies kann sogar heilsam sein und gibt die Möglichkeit, aus der Geschichte etwas zu lernen „und das jeweils Zeitlose für unsere Situation aufzugreifen und fruchtbar werden zu lassen“ (Eickhoff, 1992, S. 216).

Die Erforschung der Entwicklung von Kirche und Gemeinde samt ihrer Leitungsstruktur füllt bereits Bücher. Hier soll es lediglich darum gehen, ein paar Schlaglichter aus der Bibel – begrenzt auf das NT – und der Zeit bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts zu beleuchten. Die Entwicklungen ab diesem Zeitpunkt fließen in A) 3. ein. Die folgenden Darstellungen orientieren sich an den Leitfragen: Wie war die Situation der Gemeinde und welche Ausprägung hatte sie? Welche Leitungsstrukturen waren gegeben?

2.2.1. Biblische Perspektiven

Das Neue Testament zeichnet kein einheitliches Gemeinde- und Leitungsbild. Auch den Begriff „Amt“ sucht man in diesen Textzeugnissen vergeblich. Stattdessen ist die Rede von diakonía (= Dienst). In diesem Zusammenhang ist von Funktionen, Positionen und Diensten in der urchristlichen Gemeinde die Rede. (vgl. Lips, 1998, Sp. 424)

Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die Aussagen gegeben werden, welche in der Bibel zu den Themen Gemeinde und Gemeindeleitung gemacht sind. Zunächst erfolgt eine Darstellung über die Zeit, als Jesus mit seinen Jüngern durch Israel wanderte. Anschließend wird ein Blick auf die Übergangszeit zwischen Jesu Kreuzigung und der „Gründung“ der Kirche mit dem Pfingstgeschehen22 geworfen. Zum Abschluss geht es um die junge Kirche des ersten Jahrhunderts.

2.2.1.1. Die Zeit der „Jesusjünger“

Zu der Zeit, als Jesus Christus seinen Dienst persönlich auf dieser Erde tat, kann von Gemeinde nur in dem Sinne gesprochen werden, dass damit die an ihn gläubig gewordenen Menschen gemeint sind. Nach Roloff handelt es sich bei dieser „Gemeinde“ um keine in sich geschlossene gesellschaftliche Gruppe. Vielmehr lässt sie sich einteilen in einen sesshaften Teil und einen mit ihm wandernden Teil: den weiten und den engen Kreis. Zu Ersterem gehören die Menschen, welche sich von seiner Verkündigung angesprochen fühlten und durch ihn evtl. sogar Heilung und Befreiung erlebten. (Roloff, 1993, S. 37 ff.) Zu diesen gehörte z. B. Lazarus, der durch Jesus vom Tode auferweckt wurde, und seine Schwestern Marta und Maria.23 Der enge Kreis umfasste die Personen, die mit ihm wanderten, wobei dieser Kreis nicht nur auf den „Zwölferkreis“ der Apostel beschränkt war. Folgende Merkmale sind kennzeichnend für diesen Kreis:

- Sie sind auf Jesus als Lehrer ausgerichtet.
- Sie bilden eine Schicksalsgemeinschaft.
- Getrennt von ihrer natürlichen Familie wachsen sie zu einer neuen Familie zusammen.
- Die Jüngergemeinschaft ist ein herrschaftsfreier Bereich.

(vgl. Roloff, 1993, S. 40ff.)

Von Jesus selbst wurden keine festen Ämter institutionalisiert, aber er hat durch seinen „ Nachfolgeruf, durch die Begründung der Jünger-/gemeinschaft [sic!] und durch die Forderung des Dienens “ (Roloff, 1978, S. 510) Hinweise für die Zukunft gegeben. Nichtsdestotrotz gab es bereits in diesem ersten Jüngerkreis Aufgaben, welche von Einzelnen übernommen wurden. So war z. B. Judas für die Finanzen zuständig. (vgl. Johannes-Evangelium [Joh] 12,6; Joh 13,29)

2.2.1.2. Die „nachösterliche“ Gemeinschaft

„Nachösterlich“ meint hier die Zeit von Jesu Kreuzigung bis zur Entstehung der ersten Gemeinde in Jerusalem. Es war eine Übergangszeit. Die Gemeinde in Form des Jüngerkreises war ihres Leiters beraubt. Aus Furcht versteckten sie sich und verschlossen die Türen.24 Es war eine mutlose und ängstliche Gruppe. Die Evangelien berichten davon, wie der auferstandene Jesus schließlich nach und nach den Jüngern begegnet, und die Apostelgeschichte beschreibt die Himmelfahrt Christi sehr eindrücklich.25 In Apg 2 treten die Jünger schließlich an die Öffentlichkeit. Es kommt zum „Pfingstwunder“ und der „Pfingstpredigt“ des Petrus, worauf die ersten Personen außerhalb des bereits bestehenden Jüngerkreises an Jesus gläubig werden.

Von Leitungsstrukturen kann zu diesem Zeitpunkt keine Rede sein. Vielmehr ist es die Zeit, in welcher Jesus – in den persönlichen Begegnungen nach seiner Auferstehung – die Aufgaben und Aufträge für die Zukunft verteilt. Eine besondere Bedeutung haben hierbei Petrus und die Apostel, welche zu diesem Zeitpunkt, aufgrund des Verrats und Todes von Judas26, nur noch zu elft waren. Ihre spezifischen Aufträge, welche sie bereits vor Jesu Kreuzigung erhalten hatten, werden noch einmal erneuert. Jesus konstituiert so die ersten Leitungsstrukturen für die „junge Kirche“. (vgl. Roloff, 1993, S. 61; Lips, 1998, Sp. 425)

2.2.1.3. Die „junge Kirche“

Nach diesen Ereignissen entsteht nach und nach die junge Kirche. Die Apostelgeschichte berichtet von der Verfolgung der ersten Christen, der Entwicklung der Gemeinde in Jerusalem, den Missionstätigkeiten von Paulus und dem Zwölferkreis und der Entstehung christlicher Gemeinden außerhalb von Jerusalem bis nach Rom. Die ersten Gemeinden waren „mehr oder weniger kleine Ortsgemeinden …, die sich als Hausgemeinden zusammenfanden“ (Holtz, 1967, S. 3). „Die Aufnahme in die G. [= Gemeinde] wird durch die Taufe vollzogen u. im Herrenmahl bestätigt (1 Kor 11-12).“ (Fabry, 1995, S. 418)

In den neutestamentlichen Zeugnissen über die junge Kirche lässt sich keine einheitliche Leitungsstruktur feststellen. Es gibt eine Vielfalt unterschiedlicher Modelle und Konzeptionen und es lässt sich eine zunehmende Ausgestaltung von innergemeindlichen Funktionen auf verschiedenen Wegen beobachten. (vgl. Frankemölle, 1998, S. 28 f.)

Als Resultat der unter A) 2.2.1.2. geschilderten Ereignisse stellt der Zwölferkreis unter der Führung von Petrus das älteste Leitungsgremium dar. (vgl. Roloff, 1978, S. 512) „Von der Organisation der ersten Gemeinde in Jerusalem gibt die Apg ein historisch nur unsicheres Bild.“ (Lips, 1998, Sp. 425) Offensichtlich gab es einen raschen Wandel als Reaktion auf die verschiedenen Veränderungen. Zusammenfassend lässt sich darstellen: Auf den Zwölferkreis und die Leitung durch die Apostel folgte ein Dreiergremium, bestehend aus Jakobus, Johannes und Petrus, genannt „die Säulen“. Nachdem schließlich auch Petrus Jerusalem verlassen hatte, übernahm Jakobus die Leitung ganz. Etwa gleichzeitig tritt die Gruppe der Ältesten in Erscheinung. Ihnen oblag u. a. die Vertretung der Gruppe nach außen und die wirtschaftliche Sorge. Aus Apg 6,1-6 wird deutlich, dass es daneben noch das Gremium der hellenistischen Sieben gab. Dieses wurde für diakonische Aufgaben eingesetzt, als deutlich wurde, dass der Zwölferkreis als Verantwortungsträger damit überfordert war, alle anfallenden Tätigkeiten alleine wahrzunehmen. Es lässt sich vermuten, dass hier ein Urbild des späteren Diakonats zu sehen ist. (vgl. Roloff, 1978, S. 513ff.)

Für Paulus gibt es eine Vielzahl von Diensten und Funktionen. Alle haben ihre Begründung vom Heiligen Geist her. Eine feste Ämterstruktur ist nicht zu erkennen. Unter dem Oberbegriff „Charismen“ subsumiert Paulus hier Funktionen, die pneumatisch geprägt sind, die amtlichen Charakter haben, und einfach Tätigkeiten ohne besondere Prägung. (vgl. Lips, 1998, Sp. 425) So stehen in seiner Charismen-Liste im ersten Brief an die Gemeinde in Korinth folgende Charismen unvermittelt nebeneinander: Apostel, Propheten, Lehrer, Wundertäter, Gaben, um gesund zu machen, zu helfen und zu leiten, Zungenrede (Glossolalie). (vgl. 1. Kor 12,28) Mit Charisma als Gabe, verstanden als Gnadengabe oder auch göttliche Gabe, umschreibt Paulus das Wesen und den Auftrag aller kirchlichen Dienste. (vgl. Käsemann, 1964, S. 109) Diese verschiedenen Dienste begründen nach Paulus keine Hierarchie, sondern sind vielmehr alle Teil des Leibes Christi. (vgl. Becker, 2007, S. 79)

In der nachpaulinischen bzw. nachapostolischen Zeit gibt es zwei verschiedene Tendenzen, „sowohl die Entwicklung zu mehr institutionellen Formen wie auch den Verzicht auf jede amtliche Struktur“ (Lips, 1998, Sp. 425). Es finden sich Episkopen (episkopos = Aufseher, Verwalter), Diakone (diakonos = spezieller Helferdienst) und Älteste. Hieraus ergeben sich in den Pastoralbriefen – die Briefe an Timotheus (Tim) und Titus (Tit) – folgende drei Ämter, allerdings ohne hierarchische Abstufung: Episkopos (Luther übersetzt Bischof), Presbyter (Älteste), Diakone. Für die Diakone und Bischöfe, welche mit Aufgaben der örtlichen Gemeindeleitung betraut waren, gibt es in den genannten Briefen ausführliche Eignungsbeschreibungen.27 In späterer Zeit findet sich noch ein Konzept der Leitung durch Lehre. Auch der Ritus der Ordination ist bereits in den Pastoralbriefen zu entdecken. (vgl. Roloff, 1993, S. 142-143; Möller, 2004, S. 26; Lips, 1998, Sp. 426)

2.2.2. Kirchengeschichtliche Perspektiven

Eine Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der Gemeinden und der Kirche führt anschaulich vor Augen, dass diese immer auch „Kinder ihrer Zeit“ sind und eng im Zusammenhang mit der allgemeinen geschichtlichen Entwicklung stehen. Spezifisch für diese Entwicklung ist auch die enge Verbindung von Kirche und Staat, von Geistlichem und Politischem. In Deutschland war diese sogar bis ins 20. Jahrhundert gegeben. Es ließe sich sogar die Behauptung aufstellen, dass diese Verbindung durch das aktuelle Staatskirchenrecht noch heute gegeben ist.

Der Versuch, die Entwicklung der Gemeinden und der Kirche bis ins 20. Jahrhundert nachzuzeichnen, muss im Rahmen dieser Arbeit auf wenige Eckpunkte begrenzt bleiben. Aus diesem Grund soll hier zunächst ein Überblick über die Entstehung der katholischen Kirche und ihrer Entwicklung bis hin zur Reformation erfolgen. Anschließend werden mit Luther, Zinzendorf und Schleiermacher drei Personen vorgestellt, welche mit ihren doch sehr unterschiedlichen Leitungsvorstellungen bzw. umgesetzten Strukturen die Geschichte geprägt haben und bis in die Gegenwart wirken. Zum Abschluss wird noch ein Blick auf die Zeit bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts geworfen.

2.2.2.1. Die „nachbiblischen“ Jahrhunderte bis zur Reformation

Im zweiten Jahrhundert setzte sich das Monepiskopat, d. h. der Bischof als alleiniger Leiter an der Spitze der Gemeinde, schnell und gründlich durch. Bereits 110 n. Chr. bezeugen die Briefe des antiochischen Märtyerer-Bischofs Ignatius dieses Amt. Darüber hinaus wird in diesen Briefen ersichtlich, dass es ein dreistufiges Ämtersystem von Bischof, Presbyter und Diakon gibt. Hierbei leiten das Presbyterium und der Bischof gemeinsam die Gemeinde und haben den Vorsitz bei der Eucharistie. Die Diakone waren mit Lehre, Verkündigung und der Kontaktpflege zu anderen Gemeinden betraut. (vgl. Roloff, 1978, S. 512) Ende des zweiten Jahrhunderts wurde der Bischof zum alleinigen Monepiskopos. Die übrigen Ämter waren ihm jetzt zu- und untergeordnet: Das Presbyterium fungiert nun als Beraterkollegium mit geistlichen Funktionen, wie Taufe und Predigt, die Diakone werden zu Helfern für die Armenfürsorge und die Finanzverwaltung. Eine weitere Ämterausdifferenzierung, z. B. in Subdiakone und Lektoren, erfolgte anschließend. Eine liturgisch geregelte Ordination und eine hauptberufliche Ausübung dieser Ämter ist seit dem dritten Jahrhundert bekannt. Es erfolgte eine immer weiter fortschreitende Differenzierung zwischen Laien und Klerus. Diese Entwicklung mündete schließlich in der weiteren Hierarchisierung und schließlich im römischen Universalepiskopos (Papst) an der Spitze der Kirche. Die Frauen wurden in ihren Diensten immer mehr eingeschränkt. Das Klostermönchtum entstand und der Priesterbegriff des AT wurde auf Bischöfe und Presbyter übertragen. (vgl. Hauschild, 1998, Sp. 426f.; Kaufmann, 1998, Sp. 428)

Einen großen Wandel brachte im vierten Jahrhundert schließlich die konstantinische Wende. Durch diese wurde die z. T. sehr blutige Christen-verfolgung, welche seit dem Bestehen des Christentums stattfand, beendet. Im Jahr 311 n. Chr. erließ der römische Kaiser Valerius das Toleranzedikt, durch welches das Christentum geduldet wurde. 313 n. Chr. erfolgte die Gleichstellung des Christentums mit den anderen Religionen im Römischen Reich durch Konstantin den Großen, bei gleichzeitiger Förderung durch massive Privilegien wie Steuerbefreiungen des Klerus. Kaiser Theodosius I. machte 380 n. Chr. das Christentum schließlich zur Staatsreligion, woraus eine enge Verbindung der Staatsgewalt mit dem Christentum folgte. (vgl. F. A. Brockhaus, 2010)28 Es entstand die orthodoxe katholische Großkirche, welche das Taufrecht inne hatte und damit auch politische Macht bekam, denn die Taufe wurde nicht nur als zum Heil notwendig angesehen, sondern wurde bald schon die Bedingung für das politische Bürgerrecht. (vgl. Holtz, 1967, S. 8)

Die konstantinische Wende brachte auch eine rasante flächendeckende Ausbreitung des Christentums. Eine sinnvolle Infrastruktur wurde notwendig und Parochien wurden gebildet. Das Zentrum bildeten die Taufkirchen. (vgl. Winkler, 2002, S. 28) Mit diesem rasanten Wachstum musste der Bischof schon bald sein Taufrecht delegieren. (vgl. Möller, 2004, S. 26)

Das Eigenkirchenwesen brachte im sechsten Jahrhundert wieder einen Einfluss von Laien auf die Kirche. Gutsherren konnten eigene Kirchen auf ihrem Grund bauen und bezahlten auch die Priester. Durch die Einführung des Zehntrechts (Zahlung des zehnten Teils aller Einnahmen) durch Karl den Großen wurde die exakte territoriale Abgrenzung im Rahmen der Parochie auch ökonomisch für die Priester bedeutsam. Durch die zunehmende Verweltlichung des Pfarrklerus kommt es im elften Jahrhundert zur Reformbewegung durch die Klöster. Kloster- und Personalgemeinden bilden sich. Das Ziel ist die Verwirklichung wahrer Frömmigkeit. Hieraus entstand zwar eine Konkurrenz zwischen Pfarr- und Ordensgemeinden, aber es kam nicht zu einer grundlegenden Veränderung des Zustandes des Pfarrklerus. (vgl. Möller, 1984, S. 319 f.; vgl. Winkler, 2002, S. 30 f.)

Die beschriebene Entwicklung führt zu einer immer größeren Macht der katholischen Kirche und einer immer größer werdenden Kluft zwischen Klerus und Laien. Zum Zeitpunkt der Reformation genoss der Klerus eine Reihe von Privilegien, welche ihn deutlich über die Laien stellte:

„- das ‚privilegium fori’ (Befreiung von der weltlichen Gerichtsbarkeit)
- das ‚privilegium canonis’ (Körperverletzung oder schwere Beleidigungen von Priestern konnten mit Exkommunikation bestraft werden)
- das ‚beneficium competentiae’ (das zum Lebensunterhalt Notwendige durfte auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht genommen werden) und
- das ‚privilegium immunitatis’ (allgemeine Abgabenfreiheit des Klerus).“ (Roosen, 1997, S. 22)

2.2.2.2. Martin Luther und die Veränderung der kirchlichen Welt

Martin Luther wurde am 10.11.1483 in Eisleben geboren und ist am 18.2.1546 dort verstorben. 1505 beginnt er auf Wunsch seines Vaters ein Jurastudium. Nach zwei Monaten wird dieses von ihm abgebrochen. Er wird Mönch und Priester. (vgl. F. A. Brockhaus, 2010)29 1525 heiratet er Katharina von Bora, eine ehemalige Nonne. Aus der Ehe stammen insgesamt sechs Kinder.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5 : Martin Luther

(Quelle: F. A. Brockhaus, 2010 [Bildausschnitt])

Luther übersetzt die Bibel ins Deutsche und prägt die Sprache wie kein anderer. Er versucht die theologischen Streitfragen nicht mit Blick auf die katholische Tradition zu beantworten, sondern mit Bezug auf die Bibel. Auf diese Weise wurden von ihm auch kulturelle Prozesse angeregt. Schließlich weist ihm die Bibel den Weg zu neuen Erkenntnissen. (vgl. Dober, 2007, S. 22) Seine „religiöse Leitidee … besteht im Heil des Menschen, das auf einer Gottesbeziehung beruht, die einzig und allein durch Gott selbst ins Leben gerufen worden ist, und nicht durch das ‚Werk’ oder die Leistung des Menschen“ (Dober, 2007, S. 26). Vor Gott sind alle Christen gleich!

„Die reformatorischen Kirchen haben einen Pfarrerstand vorgefunden und übernommen, dessen Ansehen äußerst gering war.“ (Wintzer, 1997, S. 15) Ein Großteil der Pfarrer konnte kaum lesen und schreiben und lebte in Armut und Abhängigkeit von Patronaten, mit der Folge katastrophaler sittlicher Verhältnisse. Durch Visitationen, Unterricht und entsprechender Literatur, wie dem Großen Katechismus von Luther, wurde versucht, den Zustand zu verbessern. Dies war allerdings von wenig Erfolg gekrönt. (vgl. Wintzer, 1997, S. 15)

Nach Wintzer sind für den lutherischen Amtsbegriff folgende Schriften von besonderer Bedeutung (vgl. Wintzer, 1997, S. 13): An den christlichen Adel deutscher Nation, 1520; De captivitate Babylonica, 1520; De instituendis ministris Ecclesiae, 1523; Daß eine christliche Versammlung oder Gemeine Recht und Macht habe, alle Lehre zu urteilen…, 1523; Der 82. Psalm ausgelegt, 1530; Predigt bei der Einweihung der Schloßkirche zu Torgau, 1544. Luther hat das Amtsverständnis in den Zusammenhang mit dem Allgemeinen Priestertum aller Gläubigen gestellt. Er spricht den Laien eine theologische Urteilsfähigkeit zu. Sie haben Teil am Predigtamt und allen dazu gehörigen Befugnissen, auch über die Lehre zu urteilen. Jedoch überlässt das Priestertum der Laien nach CA 14 das Predigtamt dem ordinierten Pastor. (vgl. Preul, 1997, S. 105f) In der Not hat jedes einzelne Gemeindemitglied das Recht das Predigtamt auszuüben. Herrscht jedoch keine Not, dann beruft die Gemeinde ihren Prediger selbst. (vgl. Roosen, 1997, S. 23) Vom allgemeinen Priestertum unterscheidet sich der Pfarrer nun nur noch nach dem Grad und nicht mehr nach dem Wesen. (vgl. Tetzlaff, 2005, S. 35)

Was eine christliche Gemeinde ist, hat Luther mit Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung definiert. Dies hat seinen Niederschlag in der Confessio Augustana in Artikel sieben gefunden. Wie eine Gemeinde organisiert sein soll, hat er nicht definiert. (vgl. Roosen, 1997, S. 22 f.) Für die äußere Struktur übernimmt er die existierende Parochialstruktur mit dem Unterschied, dass nach seiner Vorstellung die Gemeinden nun nicht mehr an unterster Stelle in der Hierarchie stehen sollen. (vgl. Möller, 1984, S. 320)

Für die Gottesdienste sieht Luther drei verschiedene Formen vor: Die lateinische Messe, eine Messe in deutscher Sprache und christliche Hausgemeinden. (vgl. Roosen, 1997, S. 23)

In der Praxis hat die Reformation jedoch andere Wege beschritten, als Luther dies in seinen Schriften dargelegt hat. Weder das Pfarrerwahlrecht noch das Priestertum aller Gläubigen sind für die Organisation der neu entstandenen evangelischen Kirchengemeinden bestimmend geworden. Stattdessen bedient sich Luther der weltlichen Macht, um seine Vorstellungen umzusetzen. Die Kirche wird dem landesherrlichen Kirchenregiment unterstellt. So bekommt der Landesherr kirchenleitende Funktionen und behält die Fäden in der Hand und die Kirche profitiert von der Macht der Staatsgewalt. (vgl. Roosen, 1997, S. 24 ff.) Ohne diese Entwicklung hätte „der Protestantismus kaum eine Überlebenschance gehabt“ (Preul, 1997, S. 124). Leider hat die Reformation so auch an den bestehenden hierarchischen Strukturen der Kirche sehr wenig verändert und damit auch wenig an der Unmündigkeit der Laien. (vgl. Eickhoff, 1992, S. 218)

2.2.2.3. Nikolaus Ludwig Graf von Zinzendorf und ein anderes Gemeinde-Modell

Nikolaus Ludwig Graf von Zinzendorf, bekannt als der Erfinder der Losungen und Gründer der Herrnhuter Brüdergemeine. Er gehört zu „den Großen der evangelischen Kirche“ (Zimmerling, 2003, S. 93). Zinzendorf wird am 26. Mai 1700 geboren. Nach sechs Wochen verliert er bereits seinen Vater und wird zur Waise.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6 : Nikolaus Ludwig Graf von Zinzendorf

(Quelle: Morgner, 2010b, S. 22 [Bildausschnitt])

Seine Vorfahren entstammen einem alten österreichischen Adelsgeschlecht, welches während der Reformation zum evangelischen Glauben übergetreten ist. Am 09. Mai 1760 verstirbt Zinzendorf nach einer schweren Krankheit.

Als Reichsgraf wurde er in den höchsten Adel hineingeboren und erhielt seine Schulbildung auf dem Pädagogikum August Hermann Franckes in Halle. Seinen tiefen Glauben führte er auf seine Großmutter zurück. 1722 heiratete er Erdmuthe Dorothea, Reichsgräfin zu Reuß-Ebersdorf. Sie beschlossen eine „Streiterehe“ zu führen, d. h. ihr ganzes Leben dem Dienst für Jesus zu unterstellen und für den Heiland zu streiten. Von zwölf Kindern erreichten nur vier das Erwachsenenalter. Im Jahr seiner Hochzeit trat ein Ereignis ein, dass für sein weiteres Leben bestimmend wurde: Eine Gruppe böhmisch-mährischer Flüchtlinge, welche auf Grund ihres Glaubens die Heimat verlassen mussten, bat um die Erlaubnis sich auf Gut Berthelsdorf ansiedeln zu dürfen. (vgl. Zimmerling, 1999, S. 9 ff.) Es „entsteht nun die Siedlung Herrnhut, ein Ort unter des ‚Herrn Hut’“ (Morgner, 2010b, S. 22).

[...]


1 http://www.bayern-evangelisch.de/www/ueber_uns/200-jahre-elkb.php [06.08.2010]

2 http://zeichen.bayern-evangelisch.de/ und http://zeichen.bayern-evangelisch.de/kategorie/zeichen [06.08.2010]

3 http://www.bayern-evangelisch.de/www/ueber_uns/kirchengemeinde.php und http://www.bayern-evangelisch.de/www/ueber_uns/kirchenkreise.php [07.08.2010]

4 http://emedia1.bsb-muenchen.de/han/BROCKHAUS/www.brockhaus-enzyklopaedie.de/ be21_article.php [07.08.2010]

5 http://emedia1.bsb-muenchen.de/han/BROCKHAUS/www.brockhaus-enzyklopaedie.de/ be21_article.php [07.08.2010]

6 http://www.bayern-evangelisch.de/www/ueber_uns/kirchensteuern.php [07.08.2010]

7 http://emedia1.bsb-muenchen.de/han/BROCKHAUS/www.brockhaus-enzyklopaedie.de/ be21_article.php?document_id=b24_12001509 [07.08.2010]

8 vgl. dazu die Rechtssammlung der ELKB, Verlag C. H. Beck, 2010

9 http://www.bayern-evangelisch.de/www/ueber_uns/arbeitgeber-kirche.php [07.08.2010]

10 https://www.elkb.de/ehrenamt/gemeindeleitung_8714.html [07.08.2010]

11 http://emedia1.bsb-muenchen.de/han/BROCKHAUS/www.brockhaus-enzyklopaedie.de/ be21_article.php [07.08.2010]

12 http://emedia1.bsb-muenchen.de/han/BROCKHAUS/www.brockhaus-enzyklopaedie.de/ be21_article.php [07.08.2010]

13 vgl. dazu VELKD, 1991; Lexutt, 2004

14 http://emedia1.bsb-muenchen.de/han/BROCKHAUS/www.brockhaus-enzyklopaedie.de/ be21_article.php?document_id=b24_8025807 [08.08.2010]

15 http://www.bayern-evangelisch.de/www/ueber_uns/eintreten.php [09.08.2010]

16 hierzu gehören die römisch-katholische Kirche und die Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland (AcK)

17 vgl. dazu A) 1.1.2.

18 http://www.bayern-evangelisch.de/www/ueber_uns/evangelisch-werden.php [08.08.2010]

19 vgl. dazu A) 1.2.1.

20 http://emedia1.bsb-muenchen.de/han/BROCKHAUS/www.brockhaus-enzyklopaedie.de/ be21_article.php [04.08.2010]

21 http://www.ekd.de/theologiestudium/1354.html [28.03.2010]

22 vgl. dazu Apg 2

23 vgl. dazu Johannes-Evangelium [Joh] 11

24 vgl. dazu Joh 20,19

25 vgl. dazu Joh 20 u. 21; Mt 28; Mk 16; Lk 24; Apg 1

26 vgl. dazu Mt 27,5

27 vgl. dazu Anhang 10

28 http://emedia1.bsb-muenchen.de/han/BROCKHAUS/www.brockhaus-enzyklopaedie.de/ be21_article.php?document_id=zt_90418 und http://emedia1.bsb-muenchen.de/han/BROCKHAUS/www.brockhaus-enzyklopaedie.de/ be21_article.php?document_id=zt_90418 und http://emedia1.bsb-muenchen.de/han/BROCKHAUS/www.brockhaus-enzyklopaedie.de/ be21_article.php?document_id=zt_90418 [11.08.2010]

29 http://emedia1.bsb-muenchen.de/han/BROCKHAUS/www.brockhaus-enzyklopaedie.de/ be21_article.php?document_id=b24_13062906 [11.08.2010]

Ende der Leseprobe aus 164 Seiten

Details

Titel
Management in Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden in Bayern
Untertitel
Herausforderung und Vision für Diakone/Diakoninnen mit dem Master of Social Management. Theoretische und konzeptionelle Überlegungen
Hochschule
Evangelische Hochschule Nürnberg; ehem. Evangelische Fachhochschule Nürnberg
Note
1,4
Autor
Jahr
2010
Seiten
164
Katalognummer
V459631
ISBN (eBook)
9783668913349
ISBN (Buch)
9783668913356
Sprache
Deutsch
Schlagworte
management, evang, kirchengemeinden, bayern, herausforderung, vision, diakone/diakoninnen, master, soczial, theortische, überlegungen
Arbeit zitieren
Tabea Seidel (Autor:in), 2010, Management in Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinden in Bayern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/459631

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