Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hintergründe der Eigenkapitalvereinbarung von Basel
2.1 Inhalte von Basel I und
2.2 Die drei Säulen des neuen Basler Akkords
2.2.1 Mindestkapitalanforderungen
2.2.2 Überprüfung durch die Aufsicht
2.2.3 Marktdisziplin
3. Rating – Ein Instrument des Konzeptes von Basel
3.1 Hintergründe zum Rating
3.2 Ratingkriterien für mittelständige Unternehmen
3.2.1 Auswirkungen von Ratings auf den Mittelstand
4. Konsequenzen für mittelständige Unternehmen
5. Zusammenfassende Betrachtung und Schlussfolgerungen
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Chronologie zum Basler Akkord I und II
Abbildung 2: Das Basler 3 Säulen Konzept
Abbildung 3: Berechnung der Eigenkapitalunterlegung eines Kreditinstitutes
Abbildung 4: Standardansatz - Bonitätsbeurteilung
Abbildung 5: Offenlegungskategorien
Abbildung 6: Ratingsymbole
Abbildung 7: IFM – Umfrage: Einfluss von Basel II auf die Unternehmensfinanzierung
1. Einleitung
Die aktuelle Finanzwirtschaft ist durch die politischen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen einem starken Wandel unterworfen. Der Wettbewerbs- und Kostendruck
zwingt die Kreditinstitute immer größere Risiken bei sinkenden Zinsmargen einzugehen.
Der daraus resultierende Handlungsbedarf ist eine Herausforderung sowie eine Chance
der Kreditinstitute kosteneffizienter zu arbeiten. Folglich ist ebenfalls der Mittelstand
Deutschlands betroffen. Zum Beispiel gestaltet es sich bereits heute schon schwierig
für Existenzgründungen eine entsprechende Finanzierung zu erhalten.
Die Bonität des Kreditnehmers wird immer mehr bei der Gestaltung der Konditionen in den
Fordergrund treten. Durch die Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) werden die Kreditinstitute
gezwungen sein, zukünftig ihre Kreditvergabe explizit durch Eigenkapitalunterlegungen
rechtfertigen zu müssen. Damit wird eine risikoadäquate Absicherung ihrer Aktivitäten
gewährleistet.
Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Inhalt von Basel II.
Hauptschwerpunkte stellen die Themen Rating und die Bedeutung für den Mittelstand dar.
Aus der Tagespresse ist vielfach zu entnehmen gewesen, dass Kredite durch Rating
teurer und knapper werden. Allerdings kann es auch als Herausforderung und Chance für
den Mittelstand in Deutschland gesehen werden.
2. Hintergründe der Eigenkapitalvereinbarung von Basel
„Gerät eine Bank in Zahlungsschwierigkeiten, betrifft das nicht nur die Bank selbst, sondern
auch ihre Kunden und jene Banken, die mit dem von der Pleite bedrohten Institut gemeinsame
Geschäfte machen. Die Sorge vor einer solchen volkswirtschaftlichen Kettenreaktion
veranlasste den Baseler Ausschuss – ein Gremium aus Vertretern von Zentralbanken und
Bankenaufsichten – 1988, die nach ihrem Konferenzort benannten Richtlinien Basel I zu
erlassen.“[1]
2.1 Inhalte von Basel I und II
Mit Basel I wurden zwei grundlegende Ziele verfolgt. Zum einen sollte das internationale
Bankwesen mit einer ausreichenden Eigenkapitalsauslastung versehen sein und es sollten sich
gleichartige Wettbewerbsbedingungen einstellen.[2]
Der 1988 erlassene Basler Akkord (Basel I) sieht eine Mindestkapitalausstattung von pauschal
8 % vor.[3] Diese Vereinbarung geht davon aus, dass jeder Schuldner die gleiche Bonität
aufweist und jeder Kredit damit das gleiche Risiko birgt.
Allerdings haben sich die Finanzmärkte stark geändert und es wurde Kritik an der pauschalen
Mindestkapitalausstattung laut.
Durch Basel II will man jetzt eine Harmonisierung des Finanzmarktes erreichen.
Es sollen Rahmenbedingungen für die Konditionsgestaltung bei Krediten geschaffen werden,
gleichzeitig soll die Transparenz gefördert und die Stabilisierung des Finanzmarktes erreicht
werden. Basel II richtet sich nicht nur an Institute und Behörden, sondern auch verstärkt
an die klein- und mittelständigen Unternehmen in Deutschland. Vorgesehen ist es, die
Eigenkapitalsunterlegung den Risiken und der Bonität des Schuldners anzupassen.
Zukünftig sollen nicht nur das Kredit- und Marktrisiko mit Eigenkapital unterlegt
werden, sondern ebenfalls die operationalen Risiken.
Die daraus resultierenden Kreditrisiken sollen, in bewerteter Form, Basis für die
Eigenkapitalunterlegung sein und nicht mehr, wie bei Basel I, die pauschale
Eigenkapitalvereinbarung von 8%.
Der neue Basler Akkord (Basel II) soll voraussichtlich im Jahr 2006 in Kraft treten.[4]
Abbildung 1: Chronologie zum Basler Akkord I und II
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Deutsche Bundesbank - Die neuen Basler Eigenkapitalvereinbarungen
Internetadresse: http://www.bundesbank.de/bank/bank_basel.php
2.2 Die drei Säulen des neuen Basler Akkords
Das übergeordnete Ziel ist es, das Finanzsystem zu stärken und möglichst viele Risiken
kalkulierbarer zu machen. Dabei müssen auch die Risiken mit einbezogen werden, die nur
schwer zu erfassen sind, die so genannten operationalen Risiken. Zudem soll das bankinterne
Risikomanagement einer ständigen Kontrolle unterworfen werden. Hierdurch erhalten die
Aufsichtsbehörden eine Schlüsselposition. Die schon regelmäßig durchgeführten Prüfungen
werden ausgedehnt und intensiviert. Dies fördert die Transparenz und verstärkt ebenfalls die
Marktdisziplin.
Abbildung 2: Basler 3 Säulen Konzept
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Hypovereinsbank: Informationsbroschüre zu dem
Konzept von Basel II 2003.
Der neue Basler Akkord hat ein Drei Säulen Modell als Grundlage. Dieses Modell
ist nicht isoliert zu betrachten, denn die Blöcke ergänzen sich und stehen in einem engen
Zusammenhang. Die erste Säule befasst sich mit den eigentlichen
Eigenkapitalanforderungen, welche schon ein Bestandteil des Basler Akkords von 1988
waren. Die zweite Säule beinhaltet die ständige Prüfung der Eigenkapitalausstattung der
Kreditinstitute. Die bereits erwähnte erweiterte Offenlegungspflicht (Marktdisziplin)
ist in der dritten Säule zusammengefasst.[5]
2.2.1 Säule 1 – Mindestkapitalanforderungen
Auf die geregelten Elemente im Basler Akkord von 1988 bauen die neuen
Mindestkapitalanforderungen auf. An der bisher geltenden Eigenkapitalunterlegung von
pauschal 8% wird festgehalten. Des Weiteren werden die bisher schon betrachteten Risiken,
Kreditrisiko und Marktrisiko, durch das operationale Risiko ergänzt.
Im Folgenden wird allgemein die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung dargestellt.
Abbildung 3: Berechnung der Eigenkapitalunterlegung eines Kreditinstituts
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: In Anlehnung an die Deutsche Bundesbank – Erläuterungen zur neuen Basler
Eigenkapitalvereinbarung, Stand: 17.11.2003
http://www.bundesbank.de/bank/bank_basel_saeule.php#saeule2
Nach wie vor wird die Höhe des Eigenkapitals eines Kreditinstitutes an den eingegangenen
Kreditrisiken gemessen. Allerdings wurde mehrfach in der Öffentlichkeit darauf hingewiesen,
dass die Bonitätsrisiken von Kreditnehmern nur bedingt zum Tragen kommen.
Um eine bessere und aussagekräftigere Bewertung zu erhalten, gibt es 2 Ansätze, den
Standardansatz und den auf interne Ratings basierenden Ansatz (Internal Rating Based
Approach – IRB-Ansatz).
Der Standardansatz ist, in etwas abgewandelter Form, in Basel I bereits zu finden und hat als
Grundlage die Bonitätsbeurteilung externer Ratingagenturen. Hierfür ist allerdings die
Zustimmung der Bankenaufsicht zwingend vorgeschrieben.
Bisher galt ein einheitlicher Gewichtungsfaktor von 100% bei der Berechnung der
Kreditrisiken. Mit Basel II wird jetzt eine stärkere Differenzierung dieses Faktors
vorgenommen. Dies richtet sich nach den Bonitätsbeurteilungen.[6]
Abbildung 4: Standardansatz – Bonitätsbeurteilung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: In Anlehnung an Deutsche Bundesbank: Monatsbericht April 2004 – Basel II
Homepage der Bundesbank: http://www.bundesbank.de/bank/download/pdf/basel.pdf
Aus der dargestellten Verteilung der Gewichtungsfaktoren ist deutlich zu erkennen, dass die
Banken bei Kreditnehmern, die gute Bonitäten vorweisen, weniger Kapital vorhalten müssen
als bei Schuldnern mit schlechten Bonitäten.
Der zweite Ansatz bezieht sich auf das interne Rating. Bei dem die Bonität des Kreditnehmers
durch das Kreditinstitut selbst beurteilt wird. Und daraus die Kreditrisiken abgeleitet werden.
Die Risikokomponenten werden in diesem Fall geschätzt und über mathematische Modelle
auf den Gewichtungsfaktor übertragen. Die Bankenaufsichtsbehörde gibt hier strenge
Vorgaben über Mindestanforderungen und Analyseverfahren heraus.
[...]
[1] Aus Handelsblatt/Wirtschaft&Politik – Ausgabe 195 vom 10.10.2003 Artikel: Basel II von Silke Kerstin
[2] Vgl. Dr. Holger Berndt: Statement zu Basel II – Homepage des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
http://www.sparkasse.de/artikel/0,4705,15818,00.html Stand: 17.11.2003
[3] Vgl. Bundesbank -Basler Ausschuss: Angaben zum Basler Akkord (Basel II) Stand: 17.11.2003
http://www.bundesbank.de/bank/bank_basel_saeule.php#saeule2
[4] Bundesbank – Basler Ausschuss: Angaben zum Basler Akkord (Basel II) Stand: 17.11.2003
http://www.bundesbank.de/bank/bank_basel.php
[5] Deutsche Bundesbank: Die neue Eigenkapitalvereinbarung Basel II – Homepage der Deutschen Bundesbank
http://www.bundesbank.de/bank/bank_basel.php
[6] Vgl. Deutsche Bundesbank: Monatsbericht April 2001 – April 2001 Stand: 19.11.2003
http://www.bundesbank.de/bank/download/pdf/basel.pdf