Die englische Limited als Alternative zur deutschen GmbH


Hausarbeit, 2019

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Ziel der Arbeit

2. Internationales Gesellschaftsrecht
2.1. Gründungstheorie
2.2. Sitztheorie
2.3. Entwicklung der Rechtsprechung des EuGHs

3. Vergleich zwischen der deutschen GmbH und der britischen Limited
3.1. Überblick charakteristische Merkmale
3.2. Besteuerung
3.3. Haftung

4. Fazit

Literaturverzeichnis.

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: GmbH vs. Limited (eigene Darstellung)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

In jedem Land werden Unternehmen in unterschiedlichen Gesellschaftsformen gegründet. Diese unterliegen dem Gesellschaftsrecht des jeweiligen Landes, in dem die Voraussetzungen für die Gründung festgelegt sind. Wird der Verwaltungssitz in ein anderes Land verlegt, ändern sich Gesetze und Regeln für die Gesellschaft. Die Arbeit befasst sich mit den Unterschieden der deutschen GmbH und der englischen Limited.

1.1. Problemstellung

Die Gründung einer englischen Limited unterliegt anderen Voraussetzungen, als die Gründung einer deutschen GmbH. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen in anderen europäischen Ländern gegründet werden und der Unternehmenssitz anschließend in andere Länder verlegt wird.

Die Verlegung einer englischen Limited nach Deutschland wurde bis zum Urteil des EuGHs zur „Inspire Art“ uneingeschränkt mit der Sitztheorie des deutschen Gesellschaftsrecht beantwortet und war somit nicht möglich. Das „Inspire Art“- Urteil ist eine wichtige Aussage zur europäischen Zuzugsfreiheit. Das Urteil hat zur Folge, dass Deutschland die Sitztheorie nicht mehr uneingeschränkt aufrechterhalten konnte und Gesellschaftsformen, wie die englische Limited und andere ausländische Gesellschaftsformen, in Deutschland anzuerkennen sind.1

1.2. Ziel der Arbeit

Im Rahmen dieser Ausarbeitung soll dargestellt werden, wie es zu der Anerkennung der englischen Limited in Deutschland kam und die Gesellschaftsstatuten Limited und GmbH sich miteinander zu vergleichen lassen. Im ersten Teil dieser Arbeit erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Gründungs- und Sitzungstheorie im internationalen Gesellschaftsrecht. Anschließend wird die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGHs anhand von Beispielen dargestellt. Der zweite Teil beschreibt die charakteristischen Merkmale der oben genannten Gesellschaftsformen. Die Haftungsregeln und die Besteuerung der Gesellschafter werden gesondert betrachtet.

2. Internationales Gesellschaftsrecht

Eine der Grundfragen im internationalen Gesellschaftsrecht ist, ob die Rechtsverhältnisse einer juristischen Person sich grundsätzlich nach dem Ort Gründung (Gründungstheorie) oder nach dem tatsächlichen Verwaltungssitz (Sitztheorie) richten.2

2.1. Gründungstheorie

Die Gründungstheorie besagt, dass sich das Gesellschaftsstatut nach dem Ort der Gründung richtet. Auch bei einer Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes in ein anderes Land ändert sich ihr Status nicht. Die einmal erlangte Rechtsfähigkeit bleibt der Gesellschaft erhalten.3 Würde beispielsweise eine in Frankreich gegründete Gesellschaft ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen, würde ihre französische Identität nicht verloren gehen.

Befürworter dieser Theorie argumentieren mit der Einfachheit und Rechtsicherheit dieser Theorie, denn das Gesellschaftsstatut kann anhand des eindeutigen Kriteriums festgestellt werden. Kritiker verweisen auf die Manipulationsgefahr. Es könnten Briefkastenfirmen im Ausland gegründet werden, um das Recht im Inland zu umgehen.4

2.2. Sitztheorie

Die ursprünglich vom BGH vertretene Sitzungstheorie ist das Gegenstück zur Gründungstheorie. Diese Theorie besagt, dass sich die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft nur nach dem tatsächlichen Verwaltungssitz richtet. Verlegt eine französische Gesellschaft ihren Verwaltungssitz nach Deutschland, so verliert sie ihre ursprüngliche Identität und es kommt zu einem Wechsel des Gesellschaftsstatuts. Der Verlegung beinhaltet eine Auflösung der bisherigen Gesellschaft. Die Gesellschaft muss demnach, im Sinne der Rechtsgrundlage des jeweiligen Staates, neu gegründet werden. Die Gründung von Briefkastenfirmen wird so erschwert. Der größte Kritikpunkt an dieser Theorie ist, dass das Gebiet des Kerngeschäftes nicht unbedingt mit dem des Verwaltungssitzes übereinstimmen muss.5 Die Rechtsgrundlage ist die wirksame Kontrolle des jeweiligen Staates auf dem eigenen Territorium.

2.3. Entwicklung der Rechtsprechung des EuGHs

Im folgenden Abschnitt wird anhand von populären Urteilen des EuGHs die Entwicklung der Rechtsprechung und deren Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung des BGHs dargestellt. Die Urteile beziehen sich auf Klagen von Unternehmen, die aufgrund von Weg- oder Zuzug geklagt hatten.

Die folgenden Fälle und deren Urteile werden beispielhaft skizziert:

- Daily Mail 1988
- Centros Ltd. 1999
- Überseering BV 2002
- Inspire Art 2003

Im Jahr 1988 wollte der britische Zeitungsverlag Daily Mail den Verwaltungssitzes in die Niederlande verlegen. Die britische Finanzbehörde und der EuGH lehnten dies ab. Die Begründung des EuGHs lautete, dass die europäische Niederlassungsfreiheit kein Recht auf Wegzug garantiere. Mitgliedsstaaten konnten nationalen Gesellschaften den Wegzug untersagen.6

Ein dänisches Ehepaar gründete im Jahr 1999 die Centros Ltd. mit Sitz in London, obwohl alle geschäftlichen Aktivitäten in Dänemark stattfinden sollten. In Dänemark sollte eine Zweigstelle registriert werden. Die Eintragung der Zweigstelle wurde vom dänischen Registergericht verweigert, weil dies eine Umgehung des dänischen Gesellschaftsrecht darstelle. Das Ehepaar umging die dänischen Vorschriften zum Stammkapital für die Gründung einer dänischen GmbH. Das Gründungskapital würde sich auf mindestens 50000DKK (ca. 6700€) belaufen. Des Weiteren muss die Gründung von einem Notar durchgeführt werden. Dadurch werden weitere Kosten verursacht (eine Ltd. kann ab einem £ gegründet werden). Der EuGH urteilte 1999, dass das Vorgehen der Eheleute grundsätzlich zulässig sei und dass durch die Verweigerung der Anerkennung eine Verletzung der Niederlassungsfreit vorliege. Der Zuzug könnte nur verweigert werden, wenn betrügerisches Verhalten vorliegt. Die Umgehung der Kapitalaufbringungsvorschriften zählt nicht dazu. Das Urteil stärkte die Gründungstheorie und hatte zur Folge, dass der Zuzug nur unter sehr strengen Voraussetzungen untersagt werden konnte.7

Deutschland war im Jahr 2002 direkt von einem Urteil des EuGHs betroffen. Die niederländische Überseering BV, eine GmbH niederländischen Rechts, verlegte ihren Verwaltungssitz nach Düsseldorf. Das OLG Düsseldorf und der BGH verweigerten die Partei- und Rechtsfähigkeit in Deutschland, wo die Sitztheorie angewendet wurde. Der Fall wurde an den EuGH übergeben. Eine Aberkennung der Partei- und Rechtsfähigkeit sei demnach rechtswidrig, wenn die Gesellschaft in einem Mitgliedsstaat rechtskonform gegründet wurde. Als Kapitalgesellschaft nach niederländischem Recht konnte Überseering BV in Deutschland weiterhin existieren und musste sich nicht gemäß der Sitzungstheorie nach deutschem Recht neugründen. Der BGH war infolge dieser Entscheidung gezwungen, für Gesellschaften aus der EU die Gründungstheorie anzuwenden, anstatt der Sitzungstheorie.8

Das Überseering-Urteil hatte die Mitgliedsstaaten auf den Plan gerufen. Die niederländische Regierung versuchte die Kapitalaufbringungsvorschriften für eine BV auch auf zugezogene Auslandsscheingesellschaften zu übertragen. Die Inspire Art Ltd., eine nach englischem Recht gegründete Limited, deren geschäftliche Aktivitäten sich ausschließlich mit Hilfe einer Zweigstelle auf die Niederlande beschränken, wehrte sich vor dem EuGH 2003 erfolgreich gegen die Gleichstellung. Nach Ansicht des EuGHs dürfen keine zusätzlichen Voraussetzungen für Gesellschaften, die rechtmäßig in einem Mitgliedsstaat gegründet worden und mit den inländischen gleichzusetzen sind, geschaffen werden.9

Der EuGH bekräftigte und konkretisierte in weiteren Urteilen die Entwicklung der Rechtsprechung und stärkte damit die Mobilität der Gesellschaften in Europa.

3. Vergleich zwischen der deutschen GmbH und der britischen Limited

Im folgenden Abschnitt werden die Gesellschaftsformen GmbH und Limited vorgestellt. Auf die charakteristischen Merkmale und die Besteuerungs- und Haftungsrichtlinien wird nachfolgend ausführlich eingegangen.

3.1. Überblick charakteristische Merkmale der GmbH und Limited

In der unten abgebildeten Tabelle werden die charakteristischen Merkmale der deutschen GmbH und der britischen Limited gegenübergestellt. Einzelheiten und Ausführungen zu einzelnen Themen werden in den folgenden Textpassagen dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: GmbH vs. Ltd. (eigene Darstellung)

[...]


1 Vgl. Brombach, M. (2006), S. 22f

2 Vgl. Brombach, M. (2006), S. 22f

3 Vgl. Schneider, S. (2018), S.204f

4 Vgl. Mayer, W. (2018), S. 208f

5 Vgl. Schneider, S. (2018), S.202f

6 Vgl. Schneider, S. (2018), S.205f

7 Vgl. Schneider, S. (2018), S.207f

8 Vgl. De Diego, A. (2004), S. 74ff

9 Vgl. Teichmann, C. (2011), S. 410

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die englische Limited als Alternative zur deutschen GmbH
Note
1,3
Autor
Jahr
2019
Seiten
17
Katalognummer
V462123
ISBN (eBook)
9783668920606
ISBN (Buch)
9783668920613
Sprache
Deutsch
Schlagworte
limited, alternative, gmbh
Arbeit zitieren
Frederik Hann (Autor:in), 2019, Die englische Limited als Alternative zur deutschen GmbH, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/462123

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