Das Ausmaß und damit die Problematik der Arbeitslosigkeit in Deutschland ist größer als es die offiziellen Statistiken ausweisen – und wir bislang wahr haben wollten. 380.000 erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger1 sind mit Harz IV neu in der Statistik aufgetaucht.2 Arbeitslos sind sie schon lange, wurden aber bisher einfach nicht mitgezählt. Nicht mitgezählt werden auch heute noch die Arbeitslosen, die von der Arbeitsverwaltung in einem Weiterbildungskurs, einem Ein-Euro-Job oder einer anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme untergebracht werden. Im März diesen Jahres waren dies 1,3 Millionen. Zusammen mit den 5,2 Millionen registrierten Arbeitslosen waren zu diesem Zeitpunkt 6,5 Millionen Menschen ohne reguläre Arbeit. Diejenigen, die sich schon lange resigniert vom Arbeitsmarkt zurückgezogen haben und sich nicht mehr bei den Arbeitsagenturen melden, gar nicht erst mitgerechnet.
Deutschlands oberster Verwalter der Arbeitslosenzahlen, Frank-Jürgen Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), räumt öffentlich ein, dass 6,5 Millionen die ehrlichere Zahl ist. Weise ist eben kein Politiker, sondern Manager einer 90000-Mann-Behörde in Nürnberg und im verkünden unbequemer Wahrheiten hat er eine gewisse Übung. Er plädiert für mehr Ehrlichkeit in der Statistik, was wohl angesichts der momentanen Situation zur rechten Zeit kommt.3
Im Rahmen dieser Arbeit soll zunächst ein kurzer Überblick über die Bestandsgrößen des Arbeitsmarkts verschafft werden, welche notwendig sind um Arbeitslosenstatistiken inhaltlich richtig interpretieren zu können. Darauf folgend wird das Konzept der BA – die Arbeitslosenstatistik – sowie die Erwerbslosenstatistik auf Basis des International Labour Organization (ILO)-Konzepts erläutert und wesentliche Unterschiede herausgestellt. Anschließend wird das oben angesprochene Problem der verdeckten Arbeitslosigkeit eingegangen.
INHALTSVERZEICHNIS
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Überblick über die Bestandsgrößen des Arbeitsmarkts
2.1. Erwerbspersonenpotenzial
2.1.1 Erwerbspersonenangebot
2.1.1.1. Abhängig Beschäftigte, Selbständige und mithelfende Familienangehörige
2.1.1.2. Arbeitslose
2.1.2. Stille Reserve
2.1.2.1. Stille Reserve im engeren Sinne
2.1.2.2. Stille Reserve in Maßnahmen
2.2. Arbeitskräftenachfrage
3. Zwei unterschiedliche Konzepte zum Messen von Arbeitslosigkeit
3.1. Die Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit
3.2. Die Erwerbslosenstatistik auf Basis des ILO-Konzeptes
3.3. Wesentliche Unterschiede der beiden Konzepte
3.3.1. Arbeitslosigkeit versus Erwerbslosigkeit
3.3.2. Registrationsmethode versus Stichprobenbefragung
3.3.3. Aktive Arbeitssuche und Verfügbarkeit
3.3.4. Das Ein-Stunden Kriterium
3.4. Kritischer Vergleich beider Konzepte
4. Das Problem der verdeckten Arbeitslosigkeit
5. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Anhang
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Kapitel
Abb. 1: Arbeitsmarkt: Kräfteangebot und Kräftenachfrage
Abb. 2: Erwerbsquoten von 55 bis 59 Jährigen in Ostdeutschland
Abb. 3: Stille Reserve i.e.S
Kapitel
Abb. 4: Schnittmenge zwischen Arbeitslosen und Erwerbslosen im ersten Quartal 2005
Abbildungen im Anhang
1. Zusammensetzung des Erwerbspersonenpotenzials.
2. Überblick über die abgrenzenden Merkmale abhängig Beschäftigter und Selbständiger.
3. Gesamtwirtschaftliches Stellenangebot
3.1. Gesamtwirtschaftliches Stellenangebot 1992 bis 2004 in Westdeutschland..
3.2. Gesamtwirtschaftliches Stellenangebot 1992 bis 2004 in Ostdeutschland
4. Registrierte Arbeitslosigkeit (BA) und Erwerbslosigkeit (ILO): ein Vergleich von 1993-2003
5. Offene und verdeckte Arbeitslosigkeit in Deutschland (in Tausend)
6. Entwicklung der registrierten Arbeitslosigkeit..
7. Nachfrage nach und Angebot von Arbeitskräften sowie Arbeitsmarktbilanz
1. Einleitung
Das Ausmaß und damit die Problematik der Arbeitslosigkeit in Deutschland ist größer als es die offiziellen Statistiken ausweisen - und wir bislang wahr haben wollten. 380.000 erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger1sind mit Harz IV neu in der Statistik aufgetaucht.2Arbeitslos sind sie schon lange, wurde aber bisher einfach nicht mitgezählt. Nicht mitgezählt werden auch heute noch die Arbeitslosen, die von der Arbeitsverwaltung in einem Weiterbildungskurs, einem Ein- Euro-Job oder einer anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme untergebracht werden. Im März diesen Jahres waren dies 1,3 Millionen. Zusammen mit den 5,2 Millionen registrierten Arbeitslosen waren zu diesem Zeitpunkt 6,5 Millionen Menschen ohne reguläre Arbeit. Diejenigen, die sich schon lange resigniert vom Arbeitsmarkt zurückgezogen haben und sich nicht mehr bei den Arbeitsagenturen melden, gar nicht erst mitgerechnet.
Deutschlands oberster Verwalter der Arbeitslosenzahlen, Frank-Jürgen Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), räumt öffentlich ein, dass 6,5 Millionen die ehrlichere Zahl ist. Weise ist eben kein Politiker, sondern Manager einer 90000-Mann-Behörde in Nürnberg und im verkünden unbequemer Wahrheiten hat er eine gewisse Übung. Er plädiert für mehr Ehrlichkeit in der Statistik, was wohl angesichts der momentanen Situation zur rechten Zeit kommt.3 Im Rahmen dieser Arbeit soll zunächst ein kurzer Überblick über die Bestandsgrößen des Arbeitsmarkts verschafft werden, welche notwendig sind um Arbeitslosenstatistiken inhaltlich richtig interpretieren zu können. Darauf folgend wird das Konzept der BA - die Arbeitslosenstatistik - sowie die Erwerbslosenstatistik auf Basis des International Labour Organization (ILO)-Konzepts erläutert und wesentliche Unterschiede herausgestellt. Anschließend wird das oben angesprochene Problem der verdeckten Arbeitslosigkeit eingegangen.
2. Überblick über die Bestandsgrößen des Arbeitsmarkts
Laut der Konzeption der BA wird der Arbeitsmarkt in eine Angebots- und eine Nachfrageseite gegliedert. Das nachfolgende Schema zeigt die in Deutschland vorherrschend gebrauchte Terminologie der Bestandsgrößen auf.
Abb. 1: Arbeitsmarkt: Kräfteangebot und Kräftenachfrage
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: eigene grafische Darstellung in Anlehnung an: Arbeitsmarkt 2004, Amtliche Nachrichten der BA, 53. Jahrgang, Sondernummer, Nürnberg, August 2005, S. 13
2.1. Erwerbspersonenpotenzial
Laut des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) zählen zum Erwerbspersonenpotenzial (EPP) alle Personen, die in einer Volkswirtschaft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es handelt sich hierbei um die umfassendste Größe des Arbeitsmarkts. Dazu gehören i.e.S. alle Erwerbstätigen und alle Arbeitslosen (auch Arbeitslose mit Nebenjob). I.w.S. muss die sog. Stille Reserve dazu gezählt werden. Unter modellhaften Vollbeschäftigungsbedingungen stellt das EPP das statistisch beobachtbare Arbeitsangebot dar (zur Veranschaulichung siehe auch Abbildung: Die Zusammensetzung des Erwerbspersonenpotentials im Anhang unter Punkt 1.).
Das EPP einer Volkswirtschaft findet in der Zahl der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter eine natürliche Begrenzung, jedoch ist es durch die Gesellschaft und die Politik zu beeinflussen, z.B. durch die Länge der Schulzeit und das Rentenalter. Gesteigert werden kann das EPP beispielsweise auch dadurch, dass Betreuungsmöglichkeiten für Kinder geschaffen werden, was Eltern den Eintritt in eine Erwerbstätigkeit erleichtert.4
2.1.1. Erwerbspersonenangebot
Das Erwerbspersonenangebot (EPA) setzt sich zusammen aus den abhängig Beschäftigten, den Selbständigen und den mithelfenden Familienangehörigen sowie den Arbeitslosen. Diese Begriffe werden in den folgenden Abschnitten näher erklärt.
Desweiteren ist anzumerken, dass das EPA durch die Statistiken zur Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit dargestellt wird. Im Vorgriff auf die weiteren Ausführungen kann schon einmal gesagt werden, dass das EPA nicht das vollständige Arbeitskräftepotenzial einer Volkswirtschaft wiederspiegelt, da die Statistik der Erwerbs- bzw. Arbeitslosigkeit zum Teil erhebliche statistische Lücken aufweist, die nachfolgend durch die stille Reserve erklärt werden sollen.5
2.1.1.1. Abhängig Beschäftigte, Selbständige und mithelfende Familienangehörige
Die abhängig Beschäftigten setzen sich zusammen aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z.B. Angestellte und Arbeiter), den geringfügig sozialversicherungsfreien Beschäftigten (Minijobs auf 400€ Basis) sowie den Beamten, Richtern und Soldaten.6
Es handelt sich somit um Personen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wobei laut § 7 Abs. 1 SGB IV Beschäftigung als „nicht selbstständige Arbeit“ definiert wird. Der Begriff „abhängig“ ist deshalb von Bedeutung, weil er eine soziale Absicherung impliziert, welche bei den Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.7So zählen zu den abhängig Beschäftigten z.B. auch Vorstandvorsitzende, Aufsichtsratsmitglieder oder sogar der Bundeskanzler hinzu. Diese Gruppe von Führungspersonen delegiert diese Menschen weitgehend in eigener Verantwortung, steht jedoch trotzdem per Definition in einem Abhängigkeitsverhältnis und ist somit nicht selbständig. Demgegenüber werden die Selbständigen laut dem ESVG 1995 11.15 wie folgt definiert: „Selbständige sind [...] Personen, die alleinige oder gemeinsame Eigentümer eines Unternehmens sind. Die Vergütung für selbständige Arbeit ist das Selbständigeneinkommen. Zu den Selbständigen gehören u.a. auch die mithelfenden Familienangehörigen.“
(Eine genaue Abgrenzung findet sich im Anhang unter 2. Überblick über die abgrenzenden Merkmale abhängig Beschäftigter und Selbständiger).
2.1.1.2. Arbeitslose
Zur Klärung des Arbeitslosenbegriffs soll auf das nationale Konzept der BA zurückgegriffen werden. Das Konzept der BA basiert auf der registrierten Arbeitslosigkeit und somit auch auf §§ 16 und 119 des SGB III.
Hierin werden Personen, die
- eine Beschäftigung ausüben, die weniger als 15 Stunden pro Woche umfasst, oder innerhalb der letzten zwölf Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, die mindestens zehn Monate andauerte und nebenbei selbständig oder mithelfend tätig waren und diese Tätigkeit in der Woche mindestens 15, jedoch aber weniger als 18 Stunden ausübten
- dem Arbeitsamt zwecks Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen, also Arbeitsfähigkeit und -bereitschaft zeigen, eine zumutbare Beschäftigung aufzunehmen
- sich beim zuständigen Arbeitsamt persönlich gemeldet haben erfasst.
2.1.2. Stille Reserve
Die vom IAB berechnete stille Reserve soll den wirklichen Umfang der Unterbeschäftigung ausweisen. Sie wird unterteilt in die „stille Reserve i. e. S.“ und die „stille Reserve in Maßnahmen“ (Stille Reserve i.M.). Wie oben schon erwähnt kann die stille Reserve nicht komplett aus den offiziellen Statistiken ermittelt werden und muss somit teilweise geschätzt werden (Potenzialschätzung des IAB)8. Für diese Schätzung ist es sinnvoll sich über die Personenkreise Gedanken zu machen, die sich in der stillen Reserve befinden. So gehören zur stillen Reserve überwiegend Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld aber auch Personen die sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befinden und somit Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben.9
2.1.2.1. Stille Reserve im engeren Sinn
Die Personen in dieser Gruppe gelten als Arbeitsuchend, ohne aber bei den Arbeitsagenturen arbeitslos gemeldet zu sein. Spezifiziert man diese Gruppe genauer, kommt man zu den sogenannten entmutigten Arbeitskräften (discouraged persons). Diese haben die (aktive) Arbeitssuche aufgegeben, weil sie für sich keine Chancen mehr am Arbeitsmarkt sehen. Ein exemplarisches Beispiel sind Frauen, die ihre Familienpause (Erziehungsurlaub) verlängern und somit auf einen Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt vorübergehend verzichten.10 Zu denken ist auch an Schüler und Studenten, die sich in Warteschleifen des Bildungssystems befinden. So mancher Schüler/Student könnte bzw. zieht bei schlechter Arbeitsmarktlage seinen Abschluss hinaus.
In der Vergangenheit verließen viele Beschäftigte den Arbeitsmarkt indem sie in den „Vorruhestand“ gingen. Dies war oft nicht freiwilliger Natur, sondern Teil eines Programms zur Entlastung des Arbeitsmarkts. Mit Hilfe von Altersübergangsgeld wurde ein nicht gerade geringer Teil der „Vorruheständler“ vor Arbeitslosigkeit bewahrt. 1993 befanden sich alles in allem fast eine Millionen Menschen im Vorruhestand.11 Betrachtet man den Arbeitsmarkt Ost, so lässt sich das Phänomen der bis 1993 bestehenden Vorruhestandsregelung an nachfolgendem Schaubild beispielhaft erläutern.
Abb. 2: Darstellung der Erwerbsquoten von 55- bis 59 Jährigen in Ostdeutschland, 1990 - 2003
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Fuchs, J./Weber, B.: Neuschätzung der Stillen Reserve und des Erwerbspersonenpotenzials für Ostdeutschland. In: IAB Forschungsbericht Nr. 18/2005 S. 11
Es ist ersichtlich, dass die Erwerbsquote der sich im Alter von 55 bis 59 Jahren befindenden Männer zwischen 1990 und 1993 um fünfzig Prozent auf einen Tiefststand von vierzig Prozent gesunken ist, was nichts anderes bedeutet, als dass diese Personen vom Arbeitsmarkt verschwunden sind. Mit der Abschaffung der Vorruhestandsgesetze (Altersübergangsgeld) stieg die Erwerbsquote bis 1998 wieder stetig an und erreichte ihr ehemaliges Niveau. Folgendes Schaubild soll die Berechnung der stillen Reserve i.e.S. darstellen.
Abbildung 3: Stille Reserve i.e.S.
Quelle: Fuchs, J.: Zusammenhang von Stiller Reserve und geringfügiger Beschäftigung. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. 34. Jg./2001, S. 154
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[...]
1Stand: März 2005
2im Zuge von Harz IV Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II im Januar 2005 (vgl. http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/index2.php)
3 Vgl. von Borstel, Stefan: Statistik. In: Die Welt, 8. April 2005.
4Vgl. Kleinhenz, G.: Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. In: IAB Kompendium Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. S. 79-84
5Vgl. Fuchs, J./Weber, B.: Neuschätzung der Stillen Reserve und des Erwerbspersonenpotenzials für Ostdeutschland. In: IAB Forschungsbericht Nr. 18/2005
6 Vgl. Arbeitsmarkt 2004, Amtliche Nachrichten der BA, 53. Jahrgang, Sondernummer, Nürnberg, August 2005, S. 13
7 Vgl. http://skylla.wz-berlin.de/pdf/2004/i04-108.pdf
8Im Jahr 2004 wurde die Stille Reserve vom IAB auf ca. 2,665 Mio. Personen geschätzt. Die Stille Reserve in Maßnahmen, die aus der sog. Registerkärtchenzählung ermittelt werden kann, lag bei 871.000 Personen. Übrig blieben 1,794 Mio. Personen, die der Stillen Reserve im engeren Sinne zuzuordnen sind, aber nicht näher spezifiziert werden können. Vgl. http://doku.iab.de/kurzber/2004/kb1704.pdf.
9Vgl. Fuchs, J./Weber, B.: Neuschätzung der Stillen Reserve und des Erwerbspersonenpotenzials für Ostdeutschland. In: IAB Forschungsbericht Nr. 18/2005, S. 8 ff.
10 Im Labour-Force Konzept (Erwerbslosenstatistik) welches später noch dargestellt wird, wird Erziehungsurlaub als Erwerbstätigkeit deklariert.
11 vgl. Autorengemeinschaft 2001: Der Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2000 und 2001. In: Mitab 1, S. 5-27., Kleinhenz, G.: Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. In: IAB Kompendium Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. S. 81 ff.
- Arbeit zitieren
- Michael Pflugfelder (Autor:in), 2005, Das Ausmaß der Arbeitslosigkeit in Deutschland: "Arbeitslosenstatistik" und "Erwerbslosenstatistk" ein Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46233
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