Inhalt dieser Arbeit soll sein, ob der vorgetragene Beitrag Jan Böhmermanns, von den Grundrechten gedeckt ist. Im ersten Schritt soll die rechtliche Problemstellung im Lichte der Verfassungsrechtsprechung dargestellt werden. Im nächsten Schritt werden die beiden Entscheidungen untersucht und ob sie mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in ähnlich gelagerten Fällen decken. Zum Schluss soll durch den Autor Kritik an den Entscheidungen erfolgen und ein Fazit gezogen werden.
Die vorliegende Arbeit prüft demnach den Fall Böhmermann auf Grundrechtsverletzungen durch die Urteile des LG Hamburg und des OLG Hamburg aus dem Jahre 2018.
Inhaltsverzeichnis
A. Sachverhalt
B. Rechtliche Problemstellung
I. Allgemeines Persönlichkeitsrecht
II. Meinungsfreiheit
1. Schutzbereich der Meinungsfreiheit
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
III. Pressefreiheit
IV. Rundfunkfreiheit
V. Kunstfreiheit
1. Schutzbereich der Kunstfreiheit
2. Praktische Konkordanz
Strauß-Karikaturen
Esra-Roman/ Mephisto-Roman
Anachronistischer Zug
Anwendung auf den Fall Böhmermann
VI. Zwischenergebnis
C. Entscheidungen der Gerichte
I. Entscheidung des LG Hamburg
II. Entscheidung des OLG Hamburg
D. Kritik
I. Landgericht Hamburg
II. OLG Hamburg
E. Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht, ob der satirische Beitrag von Jan Böhmermann im „Neo Magazin Royale“ vom 31.03.2016 von den grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechten – insbesondere der Kunstfreiheit – gedeckt ist, oder ob er rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des türkischen Staatspräsidenten Erdogan eingreift.
- Analyse der verfassungsrechtlichen Schutzbereiche von Meinungs-, Presse-, Rundfunk- und Kunstfreiheit.
- Untersuchung der Kollision von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht im Rahmen der praktischen Konkordanz.
- Kritische Aufarbeitung der Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg unter Berücksichtigung etablierter BVerfG-Rechtsprechung.
- Bewertung der methodischen Vorgehensweise der Gerichte bei der Trennung von „Aussagekern“ und „satirischer Einkleidung“.
Auszug aus dem Buch
Anwendung auf den Fall Böhmermann
Der satirische Beitrag Böhmermann ist in dieser Hinsicht eine neuartige Konstellation. Es ist eine Vermischung aus bildlichen Materialien durch das Medium Fernsehen, aus einem vorgelesenen literarischen Beitrag in Form eines Gedichtes und einer vorgeführten Performance im Fernsehen. Es ist fraglich, unter welchen Maßstab die satirische Einkleidung auf ihren Aussagekern untersucht werden soll. Zunächst haben alle drei Entscheidungen gemeinsam, dass sie von einer neutralen dritten Person ausgehen. Dann wird darauf abgestellt, wie diese Person den künstlerischen Beitrag auffasst.
Der Maßstab aus den „Strauß-Karikaturen“ ist ein bildlicher. Wenn man die Strauß-Karikatur zugrunde legt, ist zu untersuchen was der Kern des satirischen Betrages ist und was die Einkleidung. Ein Ergebnis ist im Fall Böhmermann nicht eindeutig. Auf der einen Seite kann man den Gesamtkontext betrachten, mit dem Ergebnis, dass der innere Kern die Präsentation des Werkes ist. Die Präsentation bezog sich auf die Dünnhäutig des Präsidenten in Bezug Satire und freie Presse. Das verletzende Gedicht wäre demnach nur die Einkleidung. Auf der anderen Seite kann man ebenfalls argumentieren, dass es Jan Böhmermann darauf angekommen ist, Erdogan zu beleidigen um mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen. Demnach wäre die satirische Präsentation die äußere Einkleidung und die Beleidigung in Form des Gedichtes der wahre Kern.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Sachverhalt: Darstellung der Entstehung des „Schmähgedichts“ im Kontext der vorangegangenen „Extra 3“-Kontroverse und der daraus resultierenden straf- und zivilrechtlichen Verfahren.
B. Rechtliche Problemstellung: Untersuchung der Kollision zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Staatspräsidenten Erdogan und der Meinungs-, Rundfunk- sowie Kunstfreiheit Böhmermanns unter Anwendung der Wechselwirkungslehre.
C. Entscheidungen der Gerichte: Analyse der Urteile des LG und OLG Hamburg, welche Böhmermann zur Unterlassung bestimmter Verse verpflichteten, da diese den Schutzbereich der Kunstfreiheit verlassen hätten.
D. Kritik: Wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der dogmatischen Herleitung der Urteile, wobei insbesondere die methodische Zerlegung des Kunstwerks und die unzulässige Inhaltskontrolle kritisiert werden.
E. Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass die Hamburger Urteile im Widerspruch zur gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen und die Kunstfreiheit zu Unrecht einschränken.
Schlüsselwörter
Böhmermann, Schmähgedicht, Kunstfreiheit, Meinungsfreiheit, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Erdogan, Satire, Praktische Konkordanz, Anachronistischer Zug, Strauß-Karikaturen, Inhaltskontrolle, Verfassungsrecht, Rundfunkfreiheit, Urheber, Grundrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit des sogenannten „Schmähgedichts“ von Jan Böhmermann im Hinblick auf die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Medien- und Verfassungsrecht, die Grenzen der Satire und die kollidierenden Grundrechte bei Persönlichkeitsverletzungen durch öffentliche Akteure.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, ob die gerichtliche Untersagung von Teilen des Beitrags verfassungsrechtlich haltbar ist oder ob sie eine unzulässige Beschränkung der Kunstfreiheit darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, insbesondere die Analyse von Rechtsprechungslinien des Bundesverfassungsgerichts (z.B. „Anachronistischer Zug“, „Strauß-Karikaturen“) zur Interpretation grundrechtlicher Abwägungskriterien.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die Einordnung des Beitrags in verschiedene Grundrechtsbereiche, die praktische Konkordanz der Rechtsgüter sowie eine detaillierte Kritik an den Urteilen der Hamburger Gerichte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind primär Kunstfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Satire, Böhmermann, Grundgesetz und Verfassungsrechtsprechung.
Warum kritisieren Sie die Vorgehensweise der Hamburger Gerichte bei der „Zerlegung“ des Werks?
Das BVerfG fordert eine Gesamtwürdigung des Kunstwerks. Die Gerichte haben das Werk jedoch in isolierte Textpassagen zerlegt, um diese als beleidigend zu werten, was dem Anspruch der Gesamtschau widerspricht.
Inwiefern sehen Sie eine unzulässige „Niveaukontrolle“ durch das OLG Hamburg?
Das OLG hat die Kunsteigenschaft des Beitrags teilweise aufgrund der „Qualität“ der Äußerung verneint. Das BVerfG untersagt jedoch eine solche inhaltliche Bewertung der Kunstform, da dies zu einer verbotenen Zensur führen kann.
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- Anonym (Autor), 2019, Meinungs-, Rundfunk- oder Kunstfreiheit für soziale Medien?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/462443