Diese Arbeit ist die schriftliche Ausfertigung meiner Recherchen zur Entwicklung des österreichischen Asylrechts seit 1992 – konkreter: seit Inkrafttreten des Asylgesetzes 1991 –, unter Schwerpunktsetzung auf die rezentere Entwicklung seit 2005 – konkreter wiederum: seit den Debatten rund um jenes Gesetzesprojekt, das als Asylgesetz 2005 in Kraft treten sollte –, dies alles vor dem Hintergrund des Rechtsrahmens der EU.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Forschungsinteresse und Methodik
III. Gemeinschafts- bzw. unionsrechtliche Grundlagen des Asylrechts
A. Historischer Abriss
B. Primärrecht heute
C. Sekundärrecht heute
IV. Materielles innerstaatliches Asylrecht seit 1992
A. Die Anfänge – ein Rückblick
B. Die 1990er-Jahre
C. Die Ära „Schwarz-Blau“
D. Ära Faymann
E. Kanzlerschaft Kerns
F. Ära „Türkis-Blau“
V. Behördenstruktur bzw. Organisationsrecht
A. Einleitendes und Besonderheiten des Asylrechts als Vollzugsmaterie
B. Entwicklung der Behördenstruktur – Vier Phasen
VI. Conclusio
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Entwicklung des österreichischen Asylrechts seit 1992 unter besonderer Berücksichtigung der Zeit ab 2005 vor dem Hintergrund des Unionsrechts. Dabei wird der These nachgegangen, ob es sich um eine kontinuierliche Verschärfung handelt oder ob die Entwicklung durch Phasen von Novellierungen mit unterschiedlicher Stoßrichtung geprägt ist, wobei insbesondere die Behördenstruktur als formelles Recht analysiert wird.
- Historische und unionsrechtliche Grundlagen des Asylsystems
- Entwicklung des materiellen Asylrechts von 1992 bis zur Ära „Türkis-Blau“
- Analyse der behördlichen Organisationsstruktur in vier Entwicklungsphasen
- Untersuchung von Verschärfungstendenzen im Asylrecht
Auszug aus dem Buch
C. Die Ära „Schwarz-Blau“
Die Fremdenrechtsnovelle 2002 sah die Erfüllung einer „Integrationsvereinbarung“ für Fremde vor, die nach dem 1. Jänner 1998 zugewandert sind (Nationaler Kontaktpunkt Ö im EMN 2015: 32). Im AsylG wurden Harmonisierungen mit dem Eurodac-System vorgenommen. 2003 wurde das AsylG umfangreich novelliert und im Vorfeld heftig kritisiert (Pichler 2004: 83 ff): Während einerseits der subsidiäre Schutz kodifiziert wurde (§ 8), wurde andererseits ein separater Verfahrensabschnitt für das Zulassungsverfahren vorgesehen und die aufschiebende Wirkung bei Rechtsmitteln gegen Zulassungsentscheidungen ausschloss (klar verfassungswidrig, vgl: Muzak 2004: 17), die Möglichkeit der Zurückweisung an der Grenze in einen sicheren Drittstaat geschaffen (vgl. Khakzadeh 2004: 59 ff), Erstaufnahmezentren eingerichtet, die Exekutive stärker eingebunden, das Konzept des sicheren Herkunftsstaates eingeführt sowie das Vorbringen neuer Beweismittel im Berufungsverfahren erschwert (ebenso klar verfassungswidrig, vgl. Khakzadeh 2004: 59 ff); Plank 2009: 37; Kraler 2011: 36). Unterm Strich ist demnach bei der Nov 2003 klar von einer Verschärfung zu sprechen, wobei dieser Befund auf die Nov 2002 mE nicht zutrifft, zumal sie keine wesentlichen Änderungen enthielt.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Arbeit gibt einen Überblick über ihre Zielsetzung, Methodik und den Aufbau der Untersuchung zur Entwicklung des österreichischen Asylrechts seit 1992.
II. Forschungsinteresse und Methodik: Dieses Kapitel begründet die Relevanz des Themas angesichts der häufigen Gesetzesänderungen und erläutert den Einsatz politik- und rechtswissenschaftlicher sowie dokumentenanalytischer Methoden.
III. Gemeinschafts- bzw. unionsrechtliche Grundlagen des Asylrechts: Hier werden die historischen Entwicklungen und die aktuellen primär- und sekundärrechtlichen Rahmenbedingungen der Asylpolitik auf europäischer Ebene dargestellt.
IV. Materielles innerstaatliches Asylrecht seit 1992: Dieses Hauptkapitel analysiert chronologisch die verschiedenen Gesetzesnovellen von den Anfängen in den 1990er-Jahren über die Ära „Schwarz-Blau“ bis hin zur Ära „Türkis-Blau“ hinsichtlich ihrer Auswirkungen.
V. Behördenstruktur bzw. Organisationsrecht: Das Kapitel widmet sich der Entwicklung der für den Vollzug zuständigen Behörden und unterteilt diese Entwicklung in vier distinkte Phasen.
VI. Conclusio: Abschließend wird die These der kontinuierlichen Verschärfung anhand der vorangegangenen Analysen beurteilt und bewertet.
Schlüsselwörter
Asylrecht, Asylgesetz 2005, Unionsrecht, Verschärfung, Behördenstruktur, Fremdenrecht, Asylwerber, Flüchtlingskrise, materielle Rechtslage, Organisationsrecht, Verwaltungsreform, subsidiärer Schutz, Zulassungsverfahren, Schubhaft, Asylpolitik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Entwicklung des österreichischen Asylrechts seit 1992 mit einem Fokus auf die Zeit ab 2005 und beleuchtet diese vor dem Hintergrund des Unionsrechts.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die chronologische Entwicklung des materiellen Asylrechts, die Veränderungen in der Behördenstruktur und die Frage nach kontinuierlichen Verschärfungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu untersuchen, ob von einer kontinuierlichen Verschärfung des Asylrechts in Österreich gesprochen werden kann oder ob die Gesetzesänderungen unterschiedlich zu bewerten sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor greift auf politik- und rechtswissenschaftliche Sekundärliteratur zurück und nutzt dokumentenanalytische Methoden zur Auswertung von Primärmaterial wie Gesetzestexten und Regierungsvorlagen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil wird das materielle Asylrecht seit 1992 unterteilt in verschiedene politische Ären sowie die Entwicklung der Behördenstruktur in vier Phasen detailliert dargestellt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Asylrecht, Verschärfung, Behördenstruktur, Fremdenrecht, Asylgesetz 2005 und Unionsrecht.
Wie bewertet der Autor die Verschärfungen seit 2015?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das materielle Asylrecht seit 2015 eindeutig und fast ausschließlich Verschärfungen erfahren hat.
Welche Rolle spielt die Behördenstruktur für die Gesamteinschätzung?
Die Behördenstruktur wird gesondert betrachtet, da hier Entwicklungen teils unabhängig vom materiellen Recht stattfanden; insgesamt wird die Lage hier als stabiler und durch die Verwaltungsreform 2012 normalisierter bewertet.
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- Roman Friedrich (Author), 2018, Zur Entwicklung des österreichischen Asylrechts seit 1992 vor dem Hintergrund des Unionsrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/462560