Strafrecht im afrikanischen Gewohnheitsrecht umfasst gleich mehrere Dimensionen. Zum einen stellt sich die Frage, wie Gewohnheitsrecht in Afrika entstanden, verstanden, weiterentwickelt bzw. kolonial beeinflusst und schließlich gelebt wurde (und heute noch wird). Gewohnheitsrecht wird in der Regel mündlich überliefert, seine Geschichte geht über viele Generationen, während es sich durch seine flexible Natur an die sozioökonomischen Gegebenheiten der tragenden Gesellschaft anpassen konnte. Recht als Ausfluss der Kultur der normunterworfenen Menschen spiegelt die spezifischen ökonomischen Lebensumstände und gesellschaftlichen Werthaltungen wider (vgl. HAZDRA 1999: 11). Ein Grundverständnis über die traditionellen Gesellschaftsformen Schwarzafrikas und ihre jeweilig unterschiedlichen sozioökonomischen Rahmenbedingungen ist daher eine unverzichtbare Voraussetzung für die weitere Untersuchung des Gewohnheitsrechts und innerhalb diesem des Strafrechts. Zum anderen impliziert das Strafrecht, zumindest aus europäischer Sicht, eine strenge Organisation von Gerichten. Gewaltenteilung, Straftatbestände, Strafverfahren und Strafvollzug sind per Gesetz geregelt und kodifiziert; zwischen Zivilrecht und Strafrecht (öffentliches Recht) wird ausdrücklich unterschieden. Will man hingegen das traditionelle afrikanische Strafrecht, also Ordnungs- und Konfliktslösungsmechanismen untersuchen, muss die europäische Brille abgelegt und sich auf die Gesellschaftsformen und die Weltanschauung der ind igenen afrikanischen Bevölkerung eingelassen werden. Denn überraschenderweise sind viele Stämme egalitär und akephal strukturiert, d.h. führerlos. Das Strafrecht dieser Stämme und das der so genannten kephalen Protostaaten, die bereits gesellschaftlich stratifiziert sind, unterscheidet sich grundsätzlich. Die Weltanschauung traditioneller Ethnien ist meist kosmologisch ausgeprägt und vom Glauben an das Übernatürliche, an Magie und Hexerei durchzogen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Vorstaatliche Gesellschaftsformen
2.1 Jägergesellschaften
2.1.1 Religion und Recht
2.2 Segmentäre Gesellschaften
2.2.1 Hexerei und Magie, Religion und Moral
2.2.2 Kosmologie und Strafrecht
2.3 Protostaaten
2.3.1 Strafrecht
3. Koloniales Einwirken
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Strafrecht im afrikanischen Gewohnheitsrecht in seinem historischen und sozioökonomischen Kontext. Das zentrale Ziel ist es, die Funktionsweise von Konfliktlösungsmechanismen in verschiedenen afrikanischen Gesellschaftsformen zu analysieren, dabei die europäische Perspektive kritisch zu hinterfragen und die Auswirkungen des kolonialen Rechtspluralismus auf die indigene Bevölkerung zu beleuchten.
- Verhältnis zwischen Gesellschaftsformen und Rechtssystemen
- Einfluss kosmologischer Weltanschauungen auf Strafrecht und Magie
- Unterschiede zwischen egalitären und kephalen (stratifizierten) Gesellschaftsstrukturen
- Auswirkungen der Kolonialisierung und des europäischen Rechtsimportes
- Rechtspluralismus und die daraus resultierenden Spannungsfelder
Auszug aus dem Buch
2.2.2 Kosmologie und Strafrecht
Strafrecht ist eine missverständliche Formulierung für die Konfliktlösungsmechanismen segmentärer Gesellschaften. Werden nämlich Verbrechen begangen, sind in erster Linie eine Person, seine lineage oder sein Klan geschädigt, nicht die gesamte Gemeinschaft. Daher ist immer der Geschädigte derjenige, der einen Ausgleich fordert, und nicht die gesamte Gemeinschaft bzw. ein Obrigkeitsstaat. Im europäischen Sinne würde man das Ausgleichsverfahren dann als einen zivilrechtlichen Prozess verstehen. Da jedoch die Gemeinschaft regelmäßig – abgesehen von der Verwandtschaft des Täters – moralisch hinter dem Geschädigten steht, wird dem Täter nicht nur ein Ausgleich in Form von Zahlung als Schadensersatz auferlegt, sondern ein Urteil über seine gesamte Person gefällt und sich auf eine dementsprechende Buße geeinigt, die Strafcharakter hat.
Das Urteil gilt dabei der Person des Täters, und nicht nur dem Vergehen, und es wird überlegt, welche Gefahren in Zukunft noch von ihm ausgehen können. Der Wert der Wiedergutmachungsleistung übertrifft den materiellen Wert des Schadens dabei um ein Vielfaches. Das gewohnheitsrechtliche Strafrecht kann demnach auch als „Privatstrafrecht“ verstanden werden (vgl. WESEL 1985: 344 f.).
Wie werden aber nun Konflikte und Strafen geregelt, ohne dass eine richterliche Instanz innerhalb segmentärer Gesellschaften existiert? Es gibt friedliche und unfriedliche Maßnahmen, wobei versucht wird, letztere immer zu verhindern. Zu den friedlichen Maßnahmen gehört immer die Verhandlung, auf deren Verlauf und deren Ergebnis sich geeinigt werden soll. Denn nur äußerst selten gibt es Schiedsrichter, deren Entscheidung schlicht akzeptiert würde. Oft gibt es jedoch Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Autorität und ihres Verhandlungsgeschickes zwischen den Parteien vermitteln. Dafür müssen sie über magische Fähigkeiten und rhetorisches Geschick verfügen (vgl. WESEL 1985: 330). Die magischen Fähigkeiten, wie die Durchführung von Ordalen und Opferritualen, um Gott nach der Wahrheit zu fragen oder um ihn zu besänftigen, zeigen die Verflechtung von Recht und Religion.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Dimensionen des afrikanischen Gewohnheitsrechts ein und betont die Notwendigkeit, europäische Denkmuster bei der Untersuchung indigener Konfliktlösungsmechanismen abzulegen.
2. Vorstaatliche Gesellschaftsformen: Dieses Kapitel differenziert zwischen Jägergesellschaften, segmentären Gesellschaften und Protostaaten als Grundlage für das Verständnis unterschiedlicher Rechtsformen.
2.1 Jägergesellschaften: Die Analyse zeigt, wie bei nomadischen Jägern und Sammlern ein egalitäres Sozialgefüge und ein eng mit der Naturreligion verknüpftes Rechtsverständnis existieren.
2.1.1 Religion und Recht: Dieser Abschnitt verdeutlicht die Deckungsgleichheit von Naturreligion, Moral und Recht bei den Mbuti, für die der Wald sowohl Gott als auch gesetzgebende Instanz ist.
2.2 Segmentäre Gesellschaften: Es wird erläutert, wie Sesshaftigkeit, Eigentum und strengere Verwandtschaftsregeln zu einer festeren gesellschaftlichen Struktur führen.
2.2.1 Hexerei und Magie, Religion und Moral: Das Kapitel erklärt die Rolle von Hexerei als Kapitalverbrechen und die Funktion von Magie zur Überführung und Bestrafung bei Regelverstößen.
2.2.2 Kosmologie und Strafrecht: Hier wird das gewohnheitsrechtliche Strafrecht als „Privatstrafrecht“ beschrieben, das auf Konsensfindung und Wiedergutmachung durch rituelle Vermittlung basiert.
2.3 Protostaaten: Es werden Theorien zur Entstehung von Herrschaft und Macht in frühen Gesellschaften dargelegt, die zur Bildung von Zentralinstanzen wie Häuptlingen oder Königen führen.
2.3.1 Strafrecht: Der Abschnitt beschreibt den Übergang zu einem stärker staatlich geprägten Strafrecht, in dem nun die Allgemeinheit und der Herrscher als Geschädigte einer Tat gelten.
3. Koloniales Einwirken: Die Auswirkungen der Kolonisation werden analysiert, wobei besonders der Rechtspluralismus und der Import europäischen Rechts zu massiven Spannungen führten.
4. Fazit: Das Fazit stellt das afrikanische Gewohnheitsrecht dem europäischen Strafrecht gegenüber und plädiert für einen interkulturellen Dialog zur Entwicklung gerechterer Rechtssysteme.
Schlüsselwörter
Afrikanisches Gewohnheitsrecht, Strafrecht, Rechtspluralismus, Kolonialisierung, Segmentäre Gesellschaften, Protostaaten, Hexerei, Magie, Kosmologie, Konfliktlösungsmechanismen, Konsensfindung, Ordale, Häuptlingssysteme, Traditionelles Recht, Interkultureller Dialog.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse des Strafrechts innerhalb des afrikanischen Gewohnheitsrechts und untersucht, wie indigene Rechtssysteme je nach Gesellschaftsform und Weltanschauung funktionieren.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die Struktur der Gesellschaftsformen (Jäger, segmentäre Gruppen, Protostaaten), die Rolle von Magie und Religion im Rechtsalltag sowie die Folgen des kolonialen Rechtspluralismus.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist ein besseres Verständnis der traditionellen Konfliktlösungsmechanismen in Afrika, um die durch koloniale Einflüsse entstandenen Spannungen und rechtlichen Ungleichgewichte aufzuzeigen und zu reflektieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit nutzt einen soziologisch-ethnologischen Ansatz, der auf der Analyse von Fachliteratur basiert, um die Zusammenhänge zwischen ökonomischen Lebensumständen und Rechtssystemen in Schwarzafrika darzustellen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung vorstaatlicher Gesellschaftsformen und deren Strafkonzepte sowie die Analyse des kolonialen Einwirkens, das zur Koexistenz und Konkurrenz von europäischem und autochthonem Recht geführt hat.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Rechtspluralismus, Gewohnheitsrecht, Kosmologie, Hexerei, Konsensfindung sowie das Spannungsfeld zwischen traditionellem und modernem staatlichem Recht.
Warum wird Hexerei in diesen Gesellschaften so hart bestraft?
Hexerei wird als ein Kapitalverbrechen angesehen, da sie als Ursache für Unglück und Krankheit gilt und somit den sozialen Frieden und die Harmonie der Gemeinschaft massiv stört.
Welche Rolle spielt die „Unvereinbarkeitsklausel“ (repugnancy clause)?
Diese Klausel verbot den traditionellen Gerichten die Anwendung von Rechtsnormen, die europäischen Vorstellungen von "Billigkeit" widersprachen, was dazu führte, dass wichtige indigene Rechtspraktiken und magische Weltanschauungen diskriminiert oder kriminalisiert wurden.
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- Anonym (Author), 2005, Strafrecht im afrikanischen Gewohnheitsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46288