Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Dieser Artikel lässt die elementarsten Ideen und Werte der Menschenrechte zur Geltung kommen: Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Diese Ansätze lassen sich in allen Kulturen finden. Menschenrechte entstehen schon mit der Geburt des Menschen, denn der Mensch ist letztendlich ein sittlich freies und mit Würde ausgestattetes Wesen. Hinsichtlich dieser Thematik werde ich mich im Kommenden mit der Frage auseinandersetzen, ob die Wortkombination Islamische Menschenrechtserklärung nicht ein Widerspruch in sich ist? In meinem Essay möchte ich mich im Rahmen der Menschenrechte zur Thematik der Kairoer Menschenrechtserklärung über Menschenrechte im Islam von 1990 äußern. Die Kairoer Menschenrechtserklärung beinhaltet 30 Artikel, auf die ich in Anbetracht der Zeit nicht detailliert eingehen werde, sondern mich auf drei wesentliche Punkte beziehen möchte: Religionsfreiheit, Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und die Strafen, die in der Sharia manifestiert sind. Mit dieser Arbeit möchte ich aufzeigen, dass das Problem der Menschenrechtsverletzungen nicht an der Religion, sondern an der Tradition der Ausübung im Alltag liegt.
Inhaltsverzeichnis
- Frage
- Die Kairoer Menschenrechtserklärung beinhaltet 30 Artikel, auf die ich in Anbetracht der Zeit nicht detailliert eingehen werde, sondern mich auf drei wesentliche Punkte beziehen möchte: Religionsfreiheit, Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und die Strafen, die in der Sharia manifestiert sind.
- Die universelle Erklärung der Menschenrechte umgrenzt den Minimumstandard menschlichen Lebens.
- Die erste Schlussfolgerung der Konferenz lautete: „Alle Menschen sind Träger von Menschenrechten“.
- Bei den Hadithen handelt es sich um die mündlich und schriftlich überlieferten Aussprüche des Propheten. Der Qur'an stellt wie in allen monotheistischen Religionen das heilige Buch dar.
- Ebenso spielt die Sharia, als ein Teil des heiligen Qur'ans, eine wichtige Rolle.
- Aufgrund ihres Alters sind die Strafformen recht mittelalterlich und demzufolge verstoßen die grausamen Körperstrafen gegen die allgemeine Menschenwürde.
- Bezüglich der im Artikel 1 aufgeführten Menschenwürde existiert keine praktische Gleichstellung anderer Religionen.
- Es gibt geschichtliche Beispiele, die den islamischen Großmut gegenüber christlichen Minderheiten belegen, in dem sie diesen Schutz vor Verfolgern gewährten.
- Nichtmuslime nehmen dem gegenüber eine diskriminierende Sonderrolle ein und werden im Zivilrecht und im öffentlichen Leben benachteiligt.
- Besonders hart wird jedoch ein Abfall vom Islam geahndet.
- An dieser Stelle wäre auch nennenswert, dass in manchen Ländern Gläubige anderer Religionen keine legale Ehe schließen können.
- Als Frau genießt man nicht unbedingt eine gleichgestellte Position im Muslimstaat.
- Aus Sicht der Menschenrechte ist dies sicher das Hauptproblem, da diese Regeln dem Qur'an entnommen und somit eben archaisch sind.
- Allerdings stellt sich hier ein Widerspruch zum Qur'an ein, denn nach der Sharia ist die Frau als Rechtsperson anzusehen.
- Frauen sind in besonders durch das ausgeübte Scheidungsrecht benachteiligt.
- In einigen Staaten ist die Gleichberechtigung zwar verfassungsmäßig verankert, wird aber nur allmählich umgesetzt und das auch nur unter Rückschlägen hinsichtlich anderer Rechtsbereiche.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Essay untersucht die Kairoer Erklärung über Menschenrechte im Islam aus dem Jahr 1990 und beleuchtet die Frage, ob die Wortkombination "Islamische Menschenrechtserklärung" nicht ein Widerspruch in sich ist. Der Autor analysiert die Erklärung vor dem Hintergrund von Menschenrechtsverletzungen, die in jüngster Zeit im Namen des Islams begangen wurden, und hinterfragt die Vereinbarkeit von islamischen Werten mit den universellen Menschenrechten.
- Religionsfreiheit
- Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau
- Strafen in der Sharia
- Die Rolle der Tradition in der Ausübung von Religion
- Der Umgang mit Andersgläubigen im Islam
Zusammenfassung der Kapitel
Der Essay beginnt mit der Fragestellung, ob die Kairoer Erklärung über Menschenrechte im Islam einen Widerspruch in sich darstellt, angesichts von Menschenrechtsverletzungen, die in islamischen Ländern stattfinden. Der Autor argumentiert, dass die Erklärung 30 Artikel beinhaltet, die auf die universelle Erklärung der Menschenrechte verweisen und in Korrelation zu den Quellen des Islams stehen. Anschließend stellt er die zentralen Quellen des Islams - den Qur'an, die Sunna und die Hadithen - vor, die als Grundlage für die Festlegung der Menschenrechte dienen.
Des Weiteren untersucht der Autor die Strafen der Sharia und kritisiert die mittelalterlichen und grausamen Körperstrafen, die darin vorgeschrieben sind. Er betont, dass diese Strafen in den meisten islamischen Ländern nicht mehr angewendet werden, mit Ausnahme einiger Länder wie Sudan, Jemen, Saudi-Arabien, Iran und Pakistan, wo sie wieder eingeführt wurden.
Der Essay beschäftigt sich auch mit der Frage der Religionsfreiheit im Islam und argumentiert, dass es trotz der in der Kairoer Erklärung festgehaltenen Gleichheit von Menschen unabhängig von Religion, in der Praxis eine Diskriminierung anderer Religionen gibt, insbesondere von Polytheisten.
Schließlich beleuchtet der Autor die Situation von Frauen im Islam und zeigt, dass Frauen im Allgemeinen keine gleichgestellte Position im Muslimstaat genießen. Er argumentiert, dass die Regeln des Qur'ans, die die Rolle der Frau in der Familie definieren, archaisch sind und zu einer Unterordnung der Frau führen.
Schlüsselwörter
Die Kairoer Erklärung über Menschenrechte im Islam, Religionsfreiheit, Gleichberechtigung, Sharia, Strafen, Menschenwürde, Tradition, Fundamentalismus, Islam, Menschenrechte, Diskriminierung, Qur'an, Sunna, Hadithen, Frauenrechte.
- Arbeit zitieren
- B.A. Daniela Künzel (Autor:in), 2005, Die Kairoer Erklärung über Menschenrechte im Islam von 1990, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46310