Diese Hausarbeit befasst sich inhaltlich mit der Thematik des Täter-Opfer-Ausgleichs. Konkret geht es darum die Herausforderungen und Grenzen des Täter-Opfer-Ausgleichs bei schwerwiegenden Straftaten zu betrachten. Im Modul 8 „Alternative (Re-)Aktionen“ des weiterbildenden Masterstudiengangs Kriminologie der Universität Hamburg, wurde das Thema „Täter-Opfer-Ausgleich“ häufig angesprochen und diskutiert. Mir persönlich war der Täter-Opfer-Ausgleich lediglich im Zusammenhang mit der Begehung von leichten Straftaten bekannt, um zum Beispiel eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden und das Opfer der Straftat außergerichtlich zu entschädigen. Während des Moduls hat sich mir dann die Frage gestellt, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich auch bei schwerwiegenden Straftaten wie Vergewaltigungen, schweren Körperverletzungen oder sogar Tötungsdelikten (hier sind die Hinterbliebenen des Getöteten als Opfer zu betrachten) anwendbar ist und falls ja, wie sich ein solcher Täter-Opfer-Ausgleich gestalten könnte.
Ziel dieser Hausarbeit ist es, die Sinnhaftigkeit, die Möglichkeiten und die Grenzen eines Täter-Opfer-Ausgleich Verfahrens bei schwerwiegenden Straftaten aufzuzeigen. In dieser Hausarbeit werden die eben genannten Aspekte lediglich im Zusammenhang mit der Opferperspektive betrachtet. Es soll unter anderem herausgearbeitet werden, welche Intentionen eine Person die Opfer einer schwerwiegenden Straftat geworden ist haben könnte, einem Täter-Opfer-Ausgleich zuzustimmen und welche „Vorteile“ sich daraus für das Opfer ergeben könnten.
Inhaltlich werde ich dabei zunächst den Begriff „Täter-Opfer-Ausgleich“ erklären, eine rechtliche Einordnung dieses Verfahrens vornehmen und dessen Anwendungsgebiet erläutern. Weiterhin werde ich wie bereits beschrieben, die Möglichkeiten und Grenzen des Täter-Opfer-Ausgleichs aus der Opferperspektive beleuchten. Ein abschließendes Fazit soll als Ergebnis meiner Hausarbeit dienen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entstehungsgeschichte und Anwendbarkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs
3. Rechtstheoretische Grundlagen des Täter-Opfer-Ausgleichs (§ 46 a StGB)
4. Mögliche Interessen eines Opfers bei einem Täter-Opfer-Ausgleich
5. Kennt der Täter-Opfer-Ausgleich Grenzen?
5.1 Anwendbarkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs bei schwerwiegenden Straftaten
5.2 Die strajustizielle Verwirklichung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei inhaftierten Tätern
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.