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Erziehungsmaßregeln (JGG)

Title: Erziehungsmaßregeln (JGG)

Term Paper , 2003 , 18 Pages , Grade: gut

Autor:in: Alexandra Schmidt (Author)

Social Work
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Summary Excerpt Details

„Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem kritischen Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden.“ (Schaffstein/Beulke 2002, S. 1)
Das Strafrecht für junge Täter wurde aus dem allgemeinen Strafrecht ausgegliedert, da sich die Täter (zum Zeitpunkt der Tat) in der Entwicklung vom Kind zum Erwachsenen befinden und Straftaten oft entwicklungsbedingt und aus Konfliktsituationen ihrer Altersstufe heraus resultieren (vgl. BpB 1999, S. 38). Ausgegliedert heißt, dass das Jugendstrafrecht zwar ein echtes Strafrecht ist - die Rechtsfolgen setzen die Begehung einer schuldhaften Tat voraus - jedoch liegt nicht die Ahndung der Tat im Fokus, sondern vielmehr die Erziehung des Täters. Der jugendliche Täter soll erkennen, dass die das Sozialverhalten regelnden Normen der Gesellschaft auch für ihn gelten und nicht ohne Nachteile von ihm übertreten werden können (vgl. Schaffstein/Beulke 2002, S. 1ff). Daraus resultieren die Sondervorschriften für junge Täter: Ziel der gesetzlichen Erziehungsmaßnahmen aus dem Jugendstrafrecht ist, dass weitere Straftaten des Täters verhindert werden. Das Jugendstrafrecht wird im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Zu den Erziehungsmaßnahmen gemäß JGG zählen die Erziehungsmaßregeln, die Zuchtmittel und die Jugendstrafe.
Die folgende Ausarbeitung beschäftigt sich mit den Erziehungsmaßregeln im Jugendstrafrecht. Anhand der gesetzlichen Regelungen soll verdeutlicht werden, was Erziehungsmaßregeln sind und welche Erziehungsmaßregeln es gibt. Im Vorfeld ist jedoch zu klären, warum es ein spezielles Strafrecht für junge Täter gibt, für wen das Jugendstrafrecht gilt und welche Sanktionsmöglichkeiten (im Überblick) das Jugendgericht hat.
Die Ausarbeitung bezieht sich auf die Paragraphen zum Geltungsbereich und zur Verantwortung des Täters nach JGG und auf die Paragraphen zu den Erziehungsmaßregeln im JGG. Zum Teil werden Beispiele hinzugezogen, um die gesetzlichen Regelungen zu verdeutlichen.
Im Rahmen einer Schlussbetrachtung möchte ich zu der Thematik „Erziehungsmaßregeln“ persönlich Stellung beziehen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

2.1 Geltungsbereich

2.2 Rechtsfolgen nach JGG

2.3 Das Jugendstrafrecht im Überblick

3 Erziehungmaßregeln

3.1 Definition / Zweck

3.2 Arten

3.2.1 Weisungen

3.2.2 Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung

3.3 Erziehungsmaßregeln nach JGG im Überblick

4 Schlussbetrachtung

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anwendungsbereiche von Erziehungsmaßregeln innerhalb des Jugendstrafrechts. Dabei wird analysiert, inwiefern diese Maßnahmen dazu dienen, straffällig gewordene junge Menschen erzieherisch zu beeinflussen und die Begehung zukünftiger Straftaten präventiv zu verhindern.

  • Rechtliche Grundlagen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)
  • Differenzierung zwischen Erziehungsmaßregeln und anderen Sanktionen
  • Katalog der möglichen Weisungen gemäß § 10 JGG
  • Einbindung von Hilfen zur Erziehung aus dem KJHG
  • Die Rolle des Jugendrichters bei der Maßnahmenanpassung

Auszug aus dem Buch

3.1 Definition / Zweck

„Erziehungsmaßregeln sind die aus Anlass der Straftat anzuwendenden Maßnahmen, deren Zweck nicht in der Ahndung der Tat, sondern in der Erziehung des Täters zu einem rechtschaffenen Verhalten besteht, das ihn weitere Straftaten vermeiden lässt.“ (Schaffstein/Beulke 2002, S. 104)

Im Fokus der Anordnung von Erziehungsmaßregeln steht also nicht die Vergeltung der Tat, sondern die Erziehung des Täters als positive Einflussnahme auf seine weitere Lebensführung.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung stellt die Bedeutung des Jugendstrafrechts als Sonderstrafrecht dar und umreißt den Fokus der Arbeit auf die gesetzlichen Erziehungsmaßnahmen.

2 Jugendgerichtsgesetz (JGG): Dieses Kapitel erläutert den Geltungsbereich des JGG für Jugendliche sowie Heranwachsende und gibt einen Überblick über die verschiedenen Rechtsfolgen bei Jugendstraftaten.

3 Erziehungmaßregeln: Hier werden Definition, Zweck sowie die spezifischen Arten von Erziehungsmaßregeln (Weisungen und Hilfen zur Erziehung) detailliert analysiert.

4 Schlussbetrachtung: Das Kapitel bietet eine kritische Würdigung der Erziehungsmaßregeln aus staatlicher und gesellschaftlicher Perspektive und beleuchtet deren präventiven Charakter.

Schlüsselwörter

Jugendstrafrecht, Jugendgerichtsgesetz, Erziehungsmaßregeln, Weisungen, Jugendrichter, Kriminalprävention, Sanktionen, Heranwachsende, Sozialverhalten, Erziehungshilfen, Jugendhilfe, Strafmündigkeit, Resozialisierung, Jugendkriminalität, Verhaltensnormen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit dem Bereich der Erziehungsmaßregeln innerhalb des deutschen Jugendstrafrechts und erläutert, wie junge Straftäter pädagogisch statt rein repressiv sanktioniert werden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen das Jugendgerichtsgesetz (JGG), die Definition und Zielsetzung von Erziehungsmaßregeln, der Weisungskatalog sowie die Einbindung jugendhilferechtlicher Maßnahmen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die gesetzlichen Regelungen und die praktische Anwendung von Erziehungsmaßregeln transparent zu machen, um zu verdeutlichen, wie durch Erziehung weitere Delikte verhindert werden sollen.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer systematischen Auswertung juristischer Fachliteratur, relevanter Gesetzestexte (JGG, KJHG) sowie der Analyse von Prozessabläufen im Jugendstrafrecht.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Geltungsbereichs, die Erläuterung der Rechtsfolgen nach dem JGG und eine detaillierte Aufschlüsselung der Erziehungsmaßregeln, inklusive deren Laufzeiten und Grenzen.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Resozialisierung, Prävention, Erziehung, Weisungskatalog und Jugendrichter maßgeblich bestimmt.

Welche rechtlichen Grenzen gibt es für Weisungen?

Weisungen dürfen keine Grundrechte verletzen, müssen verhältnismäßig zur begangenen Tat sein und dürfen den Täter nicht mit unzumutbaren Anforderungen überfordern.

Was passiert bei einem Verstoß gegen eine erteilte Weisung?

Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Zuwiderhandlung kann der Jugendrichter Jugendarrest anordnen, um die Befolgung der Maßnahmen nachdrücklich einzufordern, ohne dass die ursprüngliche Weisung dadurch hinfällig wird.

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Details

Title
Erziehungsmaßregeln (JGG)
College
University of Applied Sciences Düsseldorf
Course
Kriminalität und Strafrecht
Grade
gut
Author
Alexandra Schmidt (Author)
Publication Year
2003
Pages
18
Catalog Number
V46361
ISBN (eBook)
9783638435666
Language
German
Tags
Erziehungsmaßregeln Kriminalität Strafrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Alexandra Schmidt (Author), 2003, Erziehungsmaßregeln (JGG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46361
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