Kirche der Freiheit. Perspektiven für die evangelische Kirche im 21. Jahrhundert


Hausarbeit (Hauptseminar), 2009

32 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Geschichtlicher Aufriss – wie sich das lutherische Bekenntnis in Deutschland etablierte

III. „Kirche der Freiheit“- eine Vision?

IV. Nota bene, vorsichtiger Vorausblick

V. Literaturverzeichnis zur Seminararbeit
Primärliteratur
Sekundärliteratur
Tertiärliteratur

I. Einleitung

Neben vielfältigen Debatten aus Philosophie, Soziologie und Theologie von katholischer Seite beschäftigt sich das Seminar ebenso mit dem wahrscheinlichen Fortbestand der lutherischen Tradition in deren Mutterland, der heutigen Bundesrepublik. Es wagt einen umfassenden Blick aus der Perspektive gerade auch neutral- unvoreingenommener Denker, welche ohne Zweifel bereichernd und erstaunenswert sind. Ihnen gebührt höchste Aufmerksamkeit und in vielen Fällen auch Dankbarkeit für ihre Erkenntnisse. Sie helfen der evangelischen Kirche in Deutschland, im sinnvollen Rahmen vor zu denken und sich auf kommende Generationen, Zahlen, Wünsche einzustellen. Es liegt an der Kirche, welches Bild, welche Resonanz sie nach außen hin verbreitet: lässt sie sich von den Zahlen, welche vielleicht in manchen Punkten ernüchternd sind, diktieren, einengen, insoweit, dass sie die Bevölkerung nur noch als in Gruppen eingeteiltes, in keiner Weise homogenes Konglomerat ansieht, innerhalb dessen einige Klientel für den kirchlichen „Markt“ in Frage kommen, angesprochen werden dürfen, andere wieder nicht? Welcher Teil der lutherischen Christen wird in welchem Kontext welche Impulse setzen, zumal es die evangelische Kirche als solche nicht gibt, sondern das Bild der Gemeinde vor Ort nach wie vor sehr stark in den Köpfen und Pastoralkonzepten verankert ist. Auch in den Weltbünden (Hierarchien sind nicht bekannt) versteht sich das Luthertum nicht etwa als geeintes Lehramt, sondern als Vielfalt in sich ständiger, unabhängiger Kirchen. Im Blick auf deren Geschichte lassen sich hierbei vier Typen lutherischer Kirchen festhalten: a) Nationalkirche, b) Landeskirche, c) Einwandererkirche und d) Minderheitskirche (Diaspora), wobei in Deutschland der zweite Typus vorliegt[1]. Schon im Jahre 1975 zählt das „Lutherische Handbuch“ rund 200 lutherische Kirchen mit im ganzen 80 Millionen Mitgliedern, von welchen drei Viertel in Europa leben: „Sie leben in einer Vielzahl völlig selbständiger Kirchen, die durch keine gemeinsame Kirchenverfassung, keine gemeinsame Liturgie und kein gemeinsames Oberhaupt zusammengehalten werden. Sie sind verbunden durch eine gemeinsame Glaubensüberzeugung, die sich im gemeinsamen Bekenntnis ausdrückt[2].“ Es steht außer Frage, dass es eine mitunter schwere Aufgabe darstellt, speziell in Situationen des Umbruches oder kirchlicher Gleichgültigkeit glaubhaft Geschlossenheit aufzubieten und sich gegenseitig zu unterstützen. Welche Perspektiven subsistieren damit a) im Wesen und Aufbau der lutherischen Kirche sowie b) in den zeitlichen Prägungen, mit welchen die evangelische Kirche in Deutschland außerhalb ihrer Bethäuser und sonstigen Einrichtungen konfrontiert ist? In jedem Fall lohnt allein aus Toleranz ein ganzheitlicher Blick, zumal im Mutterland der Reformation!

II. Geschichtlicher Aufriss – wie sich das lutherische Bekenntnis in Deutschland etablierte

Über die Konfessionen hinweg genießt der Augustinereremit Martin Luther als Reformator einen weithin guten Ruf. Er sprengt traditionelle Muster und Meinungen, da er für seine Zeit eine bekannte Persönlichkeit darstellt, deren Anforderungen heute kaum noch nachvollziehbar sind. Aus katholischer Sicht darf das Werk des Reformators zwar als Konkurrenz und Häresie aufgefasst werden; dessen ungeachtet bemühen sich Theologen auf beiden Seiten, Luther, welcher nie einen Bruch mit der Kirche beabsichtigte, ganzheitlich zu verstehen. So hält beispielsweise der evangelische Theologe Meissinger in den 1950er Jahren fest, bislang habe es die katholische Kirche nie fertig gebracht, eine wissenschaftlich praktikable, anspruchsvolle Biographie des Erfurter Mönches zu erstellen. Umso erstaunlicher mutet es an, wenn er konstatiert: „Um so auffallender ist es, dass auch die Protestanten keine einzige klassische Lutherbiographie herausgebracht haben, die etwa den Vergleich mit Huizingas „Erasmus“ aushalten könnte[3].“ Das Problem liegt hierbei im Umfang der Werke Luthers, welche in der Weimarer Ausgabe (WA) 90 Foliobände von durchschnittlich 600- 700 Seiten zählen, welche wiederum etliche Kommentarbände erforderlich machen. Ein Studium über Leben und Wirken, Absichten Luthers darf nicht passiv rezipierend vorgehen, sondern kritisch d. h. aus Sicht der Zeitgeschichte betrieben werden. Auch bedarf es umfassender Kenntnis der theologischen Meister, von welchen Luther geprägt war. Damit dürfte ein überzeugter und umfassend gebildeter Lutheraner ein ganzes Leben benötigen, sich in die Person Luthers hineinzuversetzen. Wenn ein katholischer Wissenschaftler über Luther forscht, wird er sich weitere Kenntnisse erwerben müssen, da er Luther nicht nur verstehen, sondern auch in manchen Aspekten zu widerlegen hat. Ferner darf er nicht Gefahr laufen, Luther losgelöst von allen Lehren katholischer Tradition zu betrachten und damit einseitig von einem „Bruch“ in der Geschichte zu reden, welcher die Probleme der damaligen Zeit umfassend ignoriert. Es gilt, zu bedenken, dass Luther einerseits als kompetenter Akademiker, andererseits als von Nöten und politischen Schachzügen getriebener Mensch mit Schwächen und Fehlbarkeiten anzusehen ist, welcher genial, jedoch auch gewaltsam den Gedanken der Allwirksamkeit des christlichen Gottes derart in den Mittelpunkt stellt, dass dadurch das System der mittelalterlichen Kirche an vielen Orten und Lehren gesprengt wurde, aber er damit auch seine Hörer d. h. diejenigen, welche ihm irgendwie gerne folgen möchten, aber es punktgenau auf dem Weg Luthers nicht tun können, intellektuell überfordert oder keine Antwort auf ihre eigenen Lebensfragen bietet. Wer berücksichtigt beispielsweise schon Luthers Hauptschrift „Vom geknechteten Willen“[4] ?

Mit Johann Adam Möhler darf jedoch gesagt werden, Luther habe die Wahrheit, „das reine und ungetrübte Christentum“ festhalten wollen. Leopold Graf Stolberg, ein Konvertit des 19. Jahrhunderts, spricht gerade nach seiner Konversion zum Katholizismus voller Respekt über Luther: „Die Reformation ging ursprünglich hervor aus reiner Absicht. Gegen die Person Luthers, in welchem ich nicht nur einen der größten Geister, die je gelebt haben, sondern auch große Religiosität, die ihn nie verließ, ehre, werde ich nie einen Stein aufheben.“ Ebenso urteilen überzeugt katholische getaufte Missionare und Vorkämpfer des Glaubens wie der heilige Klemens Maria Hofbauer als erster Redemptorist nördlich der Alpen oder Johann Joseph von Görres in tiefer Hochachtung über den Häretiker. Es müsse festgehalten werden, dass sein Bestreben in eine Zeit fällt, in welcher viele Menschen den Wunsch hegen, umfassender über den Glauben informiert zu werden, fromm zu werden und Missbräuchen in Kult und Heiligenverehrung entgegenzutreten. Auch im eigenen Lager, selbst wenn es im Recht befindlich ist, verstimme ein polemischer Urteilton von oben herab auf die Gegnerseite das innere Miteinander[5]. Miteinander ist angesichts auf beiden Seiten hervorragender Forschungsarbeiten und ehrlich sachlichen Urteilen über die geistlichen Nachlässe und „Kinder“ des Augustiners ein großes Stück weit gegeben. Wer über ihn eingehend forscht, kann entdecken, dass Luther nicht in erster Linie die Kirchenfrage im Kontext sämtlicher Verfehlungen voran sieht und er damit keine zweite, aus seiner Sicht bessere Kirche neu schaffen will, sondern dass er selbst die Heilsfrage als leitenden Punkt wählt. Als Luther 1545, ein Jahr vor seinem Tod (er ist 62 Jahre alt), im ersten Band seiner lateinischen Werke Rückblick auf seinen reformatorischen Werdegang hält, sieht er sich geprägt durch die Entdeckung des Evangeliums als Gerechtigkeit Gottes, was eine neue Sicht darstellt. In der Scholastik spielt der Begriff „Evangelium“ kaum eine Rolle! Von der Botschaft Jesu ergibt sich für Luther bereits in den Ablassthesen von 1517 eine Ekklesiologie mit einer Kirche, in welcher das Evangelium der wahre Schatz ist, ihr Herz, Grund und Norm. Die Heilige Schrift erweist sich für Luther als rechtfertigend und Kirche schaffend in einem. Die „alte“, vorgefundene Kirche wird so im Licht des Evangeliums in kritischer Weise d. h. für Luthers Zeit neu interpretiert. Die Sakra­mente, von welchen Luther Taufe und Abendmahl anerkennt, sollen evangeliumsgemäß gespendet werden; wer mit dem Evangelium übereinstimmt und einer wortgemäßen Verwaltung der Sakramente zustimmt, gehört damit innerlich zur Kirche als Versammlung der Gläubigen, wie es das Augsburger Bekenntnis (CA, Art. 7) anführt. Eine neue und alte Kirchenlehre zugleich[6] !

Die CA hält damit Luthers Lehre fest und stellt klar, Tradition und Institution seien als solche nicht verworfen, sondern müssen auf ihre Richtigkeit gemäß des Evangeliums überprüft werden; menschliche Traditionen und Riten sind zum Wesensbestand der Kirche somit nicht notwendig, so dass Luthers Lehre nicht eine Form des Pluralismus, sondern der Rückkehr zu den Wurzeln ist, wie es die Lehren der damaligen Zeit dokumentieren. Wären menschliche Traditionen um des Heiles willen allgemein verbindlich, wäre dies eine Werkgerechtigkeit, welche gegen die christliche Freiheit verstoße (vgl. Gal 4, 1- 7/ 5, 1- 12). Jedoch wenn sie dem Frieden und der Ordnung der Gemeinde dienen, soll man sie halten. Sie dürfen sich jedoch nie verabsolutieren oder verselbständigen d. h. Heilsbedeutung, Absolutheitsanspruch beantragen. Die Freiheit im Sinne Christi sieht lutherische Theologie im Vordergrund als Freiheit vom Gesetz, nicht jedoch als Freiheit von der Kirche entfernt, welche diese auf Dauer in ein Konglomerat allseitigen Individualismus verwandeln würde. Die Wahrheit des Evangeliums ist damit kein Subjektivismus, sondern im Konsens aller Gemeinden als Kirche sichtbar. Die CA fasst diese Lehre zusammen mit den Worten: „Die Gemeinden lehren bei uns in voller Übereinstimmung.“ Dies ist zwar im wahren Sinn des Wortes eine katholische Theorie, jedoch fehlen darin die möglichen Verdienste Jesu sowie der Heiligen und die Autorität eines Lehramtes für alle Gläubigen. Das Amt ist aufgrund der Ordnung gegeben, der Pfarrer aktualisiert nur, was durch Christus für alle gestiftet ist[7].Diese Theologie zu bedenken ist bis heute verpflichtend, weil sie auf Struktur, Gremienarbeit, Pastoraldokumente der lutherischen Kirche, wie „Kirche der Freiheit“ Basis zu sein beansprucht, zumindest unter studierten und überzeugten Lutheranern Relevanz genießt, wenn es auch mitunter andere Meinungen, eine größere Institutionenvielfalt als zu Zeiten Luthers gibt. Gerade für einen Lutheraner, welcher Amt und Hierarchie/ oberste Lehrgewalt im Sinne einer katholischen Kirche nicht akzeptiert, gilt nach Luthers Prämissen: über Wahrheit, das den Menschen rechtfertigende Gotteswort, lässt sich nicht abstimmen! Die lutherischen Gremien müssen zwar das Wort Gottes in der aktuellen Zeit verständlich und überzeugt vorleben und darlegen, nicht jedoch ändern oder sich in bestimmten Grauzonen bewegen. Wenn die evangelische Kirche neu bedenken möchte, wer sie ist und manchen Statistiken, Hochrechnungen Rechnung tragen möchte, soll sie sich an Luthers Ekklesiologie und Rechtfertigungslehre orientieren, welche alle Bereiche seines Denkens (und möglicherweise auch das Denken seiner geistlichen Kinder) durchzieht. Luther selbst wird 1483 zu Eisleben geboren, wo sich der Vater als Bergmann niederlässt und es zu Wohlstand bringt[8].

Ein Gewitter bei Stotternheim (Erfurt) im Jahre 1505 lässt ihn aus tiefer Not geloben, Mönch zu werden. Als Hochschullehrer erkennt er im Rahmen sich steigernder innerer Unruhe immer mehr den Menschen als gebrechlich, bekommt Angstzustände und leidet an Misserfolgen bei geistlichen Übungen und Werken. Er unternimmt Wallfahrten und legt in den Jahren 1510 bis 1511 zweimal eine Lebensbeichte ab. Stark geprägt ist er von Augustinus, von welchem er die Lehre von der völligen Verdorbenheit der menschlichen Natur durch die Sünde übernimmt. Die Ursünde Adams macht somit den Menschen allmählich ganz unbrauchbar und zum sittlich Guten unfähig. Ebenso geprägt durch ockhamschen Nominalismus beschäftigt ihn umso mehr die Frage, wie ein unnennbar, nicht einschätzbarer Gott gnädig sein, Heilsgewissheit schenken kann[9].Luthers Theologie wird populär. Im Jahr 1513 wird der junge Kurfürst Albrecht v. Brandenburg für drei Bistümer inthronisiert und muss dafür eine hohe Summe bezahlen, welche er dem Bankhaus Fugger zurückzuerstatten hat. Dafür bekommt er das Privileg der Ablassverkündigung zugunsten der neuen Peterskirche in Rom. Als Luther sich in Wort und Schrift ab 1517 (Thesenanschlag Schlosskirche Wittenberg) öffentlich dagegen ausspricht, nehmen der Prozess gegen ihn sowie die Reformation langsam ihren Lauf[10]. Da auf deutschem Boden kein Bischof dem Protestantismus Freund ist, geht das Recht der diözesanen Verwaltung auf die Landesherren über. Eine genaue Erklärung, was Staatsgewalt im modernen Sinne sei und in welche Gewalten sie inwiefern (nicht) einzugreifen hat, fehlt zu Zeiten Luthers. Die Bürgerschaft gilt zwar als Inhaber von „Rechten und Freiheiten“, wer diese jedoch auf welche Weise mit zu tragen hat, ist nicht geregelt. Die städtischen Räte genießen eine Art Vormachtstellung, Mitwirkung von Bürgermeister und Magistrat reichen in ihrer Machtausübung bis in die ganze politische Gemeinde und deren sämtliche Belange hinein. Der Reformator selbst spricht von zwei Regimenten in der Welt als Aspekte des göttlichen Handelns; jeder Christ hat seine Weltverantwortung als cooperator dei wahrzunehmen. Wer durch Christus gerettet wird, ist befähigt, Verantwortung für die Welt wahrzunehmen. Die Gerechtigkeit Christi steht nicht der weltlichen separat gegenüber; das richtige Tun in der Welt ist für ihn Ausprägung der göttlichen Gerechtigkeit. Damit ist der Christ, wie auch der Ungläubige, an die iustitia civilis gebunden. Da Gott umfassend recht gibt (Luther unterschiedet hier zwischen drei Arten (grob- menschlich, Vernunft- Weisheit, Glaube- Evangelium), muss der Mensch die rechte Ordnung wahren und, notfalls auch im Sich- Selbst- Bescheiden, zurücknehmen. „Darum sind wir Christen.“ Wer nimmt sich aber wann zurück[11] ?

Letztendlich sind damals weder Wahlen noch Gewaltenteilung bis zur gegenseitigen Kontrolle in der Praxis bekannt. Die Räte in der Welt, welche seit dem Religionsfrieden 1555 erste Legitimation erfahren, bekommen ab 1648 volles Recht zugebilligt, Kirchenordnungen zu erlassen, Geistliche zu ordinieren oder abzusetzen. Die Scheidung des geistlichen und des weltlichen Rechts bewährt sich in der Kirchenleitung nicht. Evangelische Juristen prägen den Bischof Optatus von Mileve zugeschriebenen Satz „Res publica non est in ecclesia, sed ecclesia est in re publica.“ Das Fürstentum erstarkt sowohl im geistlichen wie weltlichen Bereich. Der Übergang zu größeren, zentral verwalteten Einzelstaaten bringt die Einrichtung zentral verwalteter Staatskirchen mit sich. Für das soziale Miteinander ist dies vielfach ansprechend und interessant, wie Helmuth Plessner beschreibt: „So lange das Bündnis des Luthertums mit den Territorialherren (…) eine Menge Klein- und Zwergstaaten hatte, konnte (…) das Leben in der Gemeinde den Einzelnen noch fesseln. Denn sie war selber noch klein und dem Einzelnen nahe genug und die Verbindung zum Landesherren hatte noch etwas vom Charakter eines gutsherrschaftlichen Schutzverhältnisses an sich.“ Gegen die Riesenmacht des Papstes mag dies anfangs angenehme Züge gehabt haben. Erst die Verschmelzung zu Staaten sowie später die vielfache Einverleibung ins Königreich Preußen, welches damit eine mehr oder minder einwandfreie protestantische Großmacht darstellt, lässt für manche Lutheraner eine Welt zerbrechen. Die Staatskirche ist fremd- abstrakt geworden und hat mit dem alltäglichen Leben oft nichts zu tun[12]. Als konkretes Beispiel sei hier der schlesische Kirchensprengel erwähnt: 1520 wird der Breslauer Bischof, ein Humanist, durch den Krakauer Königshof eingeführt. Er sammelt einen Freundeskreis, zu welchem auch der Priester Johann Hess gehört, welcher Luther gegenüber Sympathie hegt. Der Breslauer Rat, der Reformation ebenfalls offen, setzt Hess, unter erst nachträglicher Bestätigung des Bischofs Jakob v. Salza als Prediger an eine Stadtkirche. Zwei andere Pfarrpfründen werden ebenfalls mit übergetretenen Geistlichen besetzt, so dass, wenn auch relativ moderat, der Magistrat in sämtliche Schritte der Protestantisierung involviert ist, die Reformation stärkt und sich um das Schulwesen bemüht. Die katholischen Habsburger als Zentralgewalt über weite Teile bleiben katholisch, die beiden Bekenntnisse dulden sich in den meisten Fällen. Wegen des zerstückelten Staatenwesens sowie der Einverleibung ins Preußenreich 1740 besteht für lutherische Territorien Schlesiens nie eine Kirchenverfassung. Obwohl in überschaubar- homogenen Gemeinden Miteinander gegeben ist, besteht kein ordentliches Kirchenregiment evangelischer Fürsten oder des Preußenkönigs[13].

Verbundenheit untereinander, gegenseitiges Glaubenszeugnis und Kontinuität über die Grenzen eines Fürstentumes hinaus existiert nicht, Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg stellen das Glaubensleben auf eine harte Probe. Nach dem Westfälischen Frieden besitzen nur noch einige wenige Städte und Fürstentümer (Breslau/ Liegnitz- Brieg- Wohlau/ Münsterberg- Oels) das Recht auf freie lutherische Religionsausübung, auch gewährte Gnaden- und Friedenskirchen können in den Folgejahren nur schwer gehalten werden. Der Habsburger Kaiser unterzeichnet zwar bereits 1609 unter Druck einen Erlass, welcher beide Konfessionen als gleichberechtigt anerkennt, was jedoch weltliche Fürsten sowie auch der katholische Bischof von Breslau nicht akzeptieren. Vielfach werden lutherische Einrichtungen geschlossen, Pfarrstellen aufgehoben. In manchen Regionen, wo der protestantische Glaube bekämpft wird, halten sich die Gläubigen an Wanderprediger oder nehmen extrem weite Fusswege zum nächsten Betsaal in Kauf. Erst die Altranstädter Konvention, in welcher Karl XII. von Schweden den Habsburgern für die Protestanten umfassende Rechte abtrotzt (1707), lässt vorläufig d. h. bis zum Einmarsch der Preußen etwas Ruhe einkehren[14]. Mancherorts wird das lutherische Glaubensleben zum Spielball politischer Machterhaltung und Darstellungstriebe. Das Beispiel der evangelischen Landeskirche Schlesiens, deren letzter deutschsprachiger Sprengel seit 2004 als solcher aufgelöst ist, lässt sich ähnlich auf das ganze Reich übertragen. Sämtliche Landeskirchen sind, auf sich allein gestellt, lediglich in Verbindung mit ihren Landesherren oder den freien Reichsstädten; ein Dachverband dieser Landeskirchen existiert lange Zeit nicht. Erst 1848 wird zu Wittenberg ein „Deutscher Evangelischer Kirchentag“ als Treffen der jeweiligen Leitungsebenen einberufen, wobei einfache Kirchgänger nicht vertreten sind. 1852 erfolgt die Gründung der „Eisenacher Konferenz“, aus welcher 1903 der „Deutsche Evangelische Kirchenausschuss“ hervorgeht. Mit Ende des Ersten Weltkrieges geben sich die Landeskirchen eigene Verfassungen; nach rund vier Jahrhunderten frei von staatlicher Intervention, sind die neuen Strukturen ungewohnt, so dass 1933 Bemühungen um einen engeren Zusammenschluss der Landeskirchen eingeleitet werden. Auch dies misslingt, da das Hitler- Regime eingreift und eine seinen Bedürfnissen entsprechende deutsche Staatskirche kreiert. Die deutschen Lutheraner sind gespalten, obwohl eine Mehrheit offiziell dem Führerprinzip unterstellt ist. Am 31. August 1945 kann in Treysa die „Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)“ gegründet werden, welche sich auf die „Barmer Erklärung (1934)“ beruft, die als Bekenntnisschrift allgemein akzeptiert wird[15].

[...]


[1] vgl. Bachmann, Theodor, Aufs. Lutherische Kirchen in der Welt 1977, in: Lutherische Rundschau 27 (1977), 163- 500)

[2] Friedrich Heyer (hrsg.), Konfessionskunde, 632- 649

[3] Meissinger, Karl August, Der katholische Luther, 3

[4] Algermissen, Konrad, Konfessionskunde, 552- 553

[5] a. a. O., 554

[6] Jens Uwe Wandel (hrsg.), 450 Jahre Reformation, Schorndorf im Spätmittelalter und in der Reformationszeit, 21

[7] a. a. O., 22- 23

[8] Algermissen, Konrad, Konfessionskunde, 555- 556

[9] a. a. O., 557- 563

[10] a. a. O., 571- 573

[11] vgl. Wolfgang Huber/ Johannes Schwerdtfeger (hrsg.), Kirche zwischen Krieg und Frieden, 21- 23

[12] a. a. O., 24

[13] Paul Gerhard Eberlein (hrsg.), Schlesische Kirchen, 11- 12

[14] a. a. O., 13

[15] vgl. Der Wortlaut der „Barmer Erklärung“, in: Hans Steubing (hrsg.), Bekenntnisse der Kirche, 287- 289 sowie E. Wolf, Art. „Kirchenkampf“, in: RGG, dritte Aufl., 1443- 1453 (Lit)

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Kirche der Freiheit. Perspektiven für die evangelische Kirche im 21. Jahrhundert
Hochschule
Theologische Fakultät Paderborn
Veranstaltung
Hauptseminar
Note
2,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
32
Katalognummer
V463955
ISBN (eBook)
9783346065292
ISBN (Buch)
9783346065308
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kirche, freiheit, perspektiven, jahrhundert
Arbeit zitieren
Markus Dörner (Autor:in), 2009, Kirche der Freiheit. Perspektiven für die evangelische Kirche im 21. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/463955

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