Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Basel III und Solvency II

Eine Untersuchung zur europäischen Finanz- und Versicherungswirtschaft


Hausarbeit, 2019

34 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Risiken in der Finanzwirtschaft
2.1. Kreditrisiko.
2.2. Marktpreisrisiko
2.3. Unternehmensrisiken
2.4. Liquiditätsrisiko

3. Risiken in der Versicherungsbranche
3.1. Kapitalanlagerisiko
3.2. Versicherungstechnisches Risiko
3.3. Asset-Liability-Mismatch-Risiko
3.4. Kontrahentenrisiko
3.5. Unternehmensrisiken

4. Basel III – Die neuen Baseler Eigenkapitalanforderungen
4.1. Säule 1: Quantitative Eigenkapitalanforderungen
4.2. Säule 2: Prozess der qualitativen Aufsicht
4.3. Säule 3: Marktdisziplin
4.4. Kapitalquoten
4.5. Leverage Ratio
4.6. Liquiditätssteuerung
4.7. Interne Modelle bei Risikobewertungsmodellen

5. Solvency II – Aufsichtsmodell für die Versicherungswirtschaft
5.1. Säule 1: Mindestkapitalnormen
5.2. Säule 2: Supervisory Review Process
5.3. Säule 3: Marktdisziplin

6. Vergleich der beiden Modelle – Gemeinsamkeiten und Unterschiede

7. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Durch die globale Finanzkrise von 2007-2009 wurde deutlich, wie wichtig eine Stabili- tät des Finanzsystems ist, um zu vermeiden, dass es zu einem Kollaps der gesamten Weltwirtschaft kommt. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, da es immer mehr Ver- netzungen bzw. Verflechtungen in der globalen Wirtschaft gibt. In der Finanzkrise wurde ersichtlich, dass ein Ausfall eines Finanzinstituts einen Dominoeffekt auslösen kann und andere Unternehmen oder Banken mit in die Insolvenz ziehen können, was fatale Auswirkungen für das gesamte Wirtschaftssystem haben kann. Daher ist die Regulierung des Finanzsystems und nicht nur eine mikroprudenzielle, sondern eine makroprudenzielle Sicht für die Stabilität des Finanzsystems von entscheidender Bedeutung. Mit dem mikroprudenziellen Ansatz soll erreicht werden, dass das Risiko bei finanzieller Instabilität für die Einleger und Gläubiger einer Bank verringert wird, ohne die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft zu betrachten. Der makropruden- zielle Ansatz hingegen soll das Systemrisiko, d.h. die Risiken für alle Beteiligten des gesamten Finanzsystems reduzieren. Hierbei werden auch Korrelationen zwischen verschiedenen Risiken und Klumpenrisiken betrachtet. Eine Schlussfolgerung der Finanzkrise war, dass es trotz der Überwachung einzelner Institute durch die Risiken auf der Makroebene zu einer Finanzkrise kommen kann. Daher wird das System ganzheitlich überwacht, insbesondere werden die systemrelevanten Banken, d.h. große vernetzte Banken stärker überwacht.

Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union (EU) die europäische Aufsichts- struktur nach der Finanzkrise in 2010 neu strukturiert. Die mikroprudenzielle Aufsicht besteht aus der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authori- ty, Abkürzung: EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswe- sen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, Abkürzung: EIOPA), der Europäischen Wertpapierund Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, Abkürzung: ESMA), dem gemeinsamen Ausschuss der EBA, EIOPA und ESMA (ESAs) und den nationalen Aufsichtsbehörden (NCA), deren Aufgabe es ist, einheitliche Standards, Leitlinien und Empfehlungen zu entwickeln sowie die Anwendung des EU-Rechts zu überwachen. Die makroprudenzielle Sicht besteht aus dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Bord, Abkürzung: ESRB). Diese beiden Aufsichten tauschen ihre Informationen und Erkenntnisse regelmäßig aus, um eine gute Stabilität der Finanzmärkte gewährleisten zu können. Um die beiden Aufsichten besser miteinander zu verknüpfen, entstand beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) in 2013 ein Ausschuss für Finanzstabilität (AFS).

Es wurde auf EU-Ebene eine Bankenunion gebildet, um mehr Stabilität auf dem Finanzmarkt zu erreichen und einen europäischen Binnenmarkt aufzubauen. Die Bankenunion besteht aus den folgenden drei Säulen:

- Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, Abkürzung: SSM), der die systemrelevanten Banken in der Eurozone überwacht.
- Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (SRM), der die Abwicklung ausfallender bzw. ausfallgefährdeter Banken effizient und geordnet regelt.
- Europäisches Einlagensicherungssystem (European Deposit Insurance Scheme, Abkürzung: EDIS), das Bankeinlagen in Höhe von 100.000,- Euro bei einem Entschädigungsfall zusichert.

Die erste Säule der Bankenunion, der Einheitliche Aufsichtsmechanismus entstand auf Grundlage der SSM-Verordnung im Oktober 2013. Hierzu gehören die Europäische Zentralbank (EZB) und die NCA, die alle Banken in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten überwachen, um ein robustes und resistentes Bankensystem im Euroraum zu gewährleisten. Sie sollen Sicherheit und Solidarität des europäischen Bankensystems, eine konsistente Aufsicht sicherstellen und die finanzielle Integration und Stabilität optimieren.

Die Kreditinstitute werden im Rahmen der Überwachung in bedeutende und weniger bedeutende Kreditinstitute eingestuft. Hierfür gibt es einen Kriterienkatalog, in dem nach Größe des Instituts, wirtschaftlicher Relevanz, grenzüberschreitender Aktivitäten und direkter öffentlicher finanzieller Unterstützung unterschieden wird. Die EZB überwacht die bedeutendsten Kreditinstitute und die NCAs die weniger bedeutenden Kreditinstitute. Die EZB hat jedoch ein Eingriffsrecht bei der Überwachung der weniger bedeutenden Kreditinstitute. Das SSM arbeitet eng mit der EBA und dem ESRB zusammen.

Die zweite Säule der Bankenunion, der Einheitliche Abwicklungsmechanismus stellt sicher, dass ein ausgefallenes Kreditinstitut in der Eurozone effizient abgewickelt wird, insbesondere unter Berücksichtigung, die Kosten für den Steuerzahler und die Realwirtschaft so gering wie möglich zu halten. Hier greift die Bail-in-Regelung, die besagt, dass die Kosten vom Kreditinstitut selbst bzw. von ihren Anteilseignern und - falls erforderlich - von den Gläubigern des Kreditinstituts getragen werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass bei Bankenrettungen durch den Staat die Managerund Eigentümerkontrolle von der Haftung getrennt wären. Die Anwendung der Bail-in-Regelung kann jedoch auch dazu führen, dass es unter der Annahme, dass die Gläubiger der Kreditinstitute selbst Finanzinstitute sind, zu Beunruhigungen im gesamten Bankensektor kommen kann, die eine Finanzkrise auswirken könnte. Daher ist von Fall zu Fall abzuwägen.

Um die Abwicklungskosten von ausgefallenen Kreditinstituten aufzufangen, wurde ein Einheitlicher Abwicklungsfonds (Single Resolution Fonds, Abkürzung: SRF) eingerichtet. Es werden Beiträge von Banken über acht Jahre eingezahlt, d.h. bis 2023, die zu diesem Zeitpunkt mindestens 1% der abgedeckten Einlagen in der Eurozone betragen sollen. Das Abwicklungsgremium Single Resolution Board (SRB) leitet letztlich mit Unterstützung des SSM und den NCA die Abwicklung einer ausgefallenen Bank ein.

Die dritte Säule, das Europäische Einlagensicherungssystem baut auf den vorhandenen nationalen Einlagensicherungssystemen auf. Der Einlagenschutz in Höhe von 100.000,- Euro soll bis 2024 schrittweise für den Bankensektor eingeführt werden. Hiermit sollen der Einlegerschutz im Rahmen des Verbraucherschutzes und die Finanzstabilität verbessert sowie Banken und Staaten getrennt werden.

Grundlage der Bankenunion ist ein einheitliches Regelwerk (Single Rule Book), das das europäische Bankenund Versicherungsaufsichtsrecht vereinheitlicht. Es beinhaltet Gesetze und Verordnungen mit aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Banken und Versicherungsunternehmen, die in europäischen Richtlinien, Verordnungen, Leitlinien, Empfehlungen und nationalen Vorgaben festgehalten sind. 1

Für europäische Banken gilt das aufsichtsrechtliche Regelwerk Basel III, das nach Basel I im Jahr 1988 und Basel II im Jahr 2004 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Comitee on Banking Supervision, Abkürzung: BCBS) mit seinem Sitz bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) nach der Finanzkrise in den Jahren 2010 und 2011 umgesetzt wurde. Es entstanden im Rahmen von Basel III eine Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, Abkürzung: CRR) und eine Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive IV, Abkürzung: CRD IV). 2 Die Kapitaladäquanzverordnung ist unmittelbar von allen europäischen Mitgliedsstaaten anzuwenden. Die Eigenkapitalrichtlinie wurde in Deutschland durch die Überarbeitung des Kreditwesengesetzes (KWG), der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die Groß- und Millionenkreditverordnung (Gro- MiKV) und der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Die CRR und die CRD IV traten am 1. Januar 2014 in Kraft. Die CRR und CRD IV bein- halten unmittelbar geltende delegierte Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten der EBA, die durch die EU-Kommission erlassen werden. Hierbei handelt es sich um Regelungen, wie die Kreditinstitute die CRR und CRD IV umsetzen sollen. Darüber hinaus entwickelt die EBA Standards und Guidelines.

In der deutschen Versicherungswirtschaft gelten die aufsichtsrechtlichen Bestim- mungen der Europäischen Richtlinie Solvency II, die die bisherigen Regelungen nach Solvency I im November 2009 ersetzte. Hierbei handelt es sich um eine grundlegen- de Reform des europäischen Versicherungsaufsichtsrechts. In Deutschland erfolgte die nationale Umsetzung der Richtlinie über eine Novelle des Versicherungsauf- sichtsgesetzes. Das nationale Versicherungsaufsichtsgesetz trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Solvency II beinhaltet zum Einen technische Standards, die unmittelbar für alle europäischen Mitgliedsstaaten gelten und nicht mehr in nationale Gesetze um- gesetzt werden müssen und zum Anderen Leitlinien und Empfehlungen der EIOPA. 3

Mit der neuen Bankenunion soll das Finanzsystem stabiler und widerstandsfähiger gemacht werden. 1

Nachfolgend möchte ich zunächst die unterschiedlichen Risiken der Finanz- und Versicherungswirtschaft erläutern, um dann auf die Anforderungen von Basel III und Solvency II einzugehen, die anschließend miteinander verglichen werden.

2. Risiken in der Finanzwirtschaft

2.1. Kreditrisiko

Das Kreditrisiko umfasst das Kreditausfall-, das Emittenten- und das Kontrahentenri- siko. Das Kreditausfallrisiko wird unterteilt in das Ausfall- und Bonitätsrisiko. Bei dem Ausfallrisiko handelt es sich um teilweise oder vollständige Forderungsausfälle von Darlehen, die an Kunden gewährt und ausgezahlt wurden. Dies bedeutet, dass der Kreditnehmer seiner Pflicht aus einem Darlehensvertrag, das Darlehen, d.h. die Zin- sen und Tilgungsbeiträge zurückzuzahlen, nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. 4 Das Bonitätsrisiko berücksichtigt die Gefahr einer Herabstufung der Bonität bzw. des Ratings der Kreditnehmer während der Laufzeit des Darlehens, was zu einer Wert- minderung dieser Kredite führt. 5

Vor diesem Hintergrund spielt die Bonität des Kunden bei der Kreditvergabe eine große Rolle. Banken müssen eine umfassende Bonitätsanalyse, d.h. eine Gegen- überstellung der Einnahmen und Ausgaben anhand von Gehaltsabrechnungen, Selbstauskünften, Vermögensaufstellungen, Schufa-Auskünften (bei Privatkunden) und Jahresabschlussberichten, Bilanz, GuV, externen Ratings (bei Firmenkunden) zum aktuellen Zeitpunkt und für die Zukunft durchführen. Sollte es zu einem Ausfall der Zahlungen kommen und sind die Zahlungen darüber hinaus uneinbringlich, müs- sen Banken diese Zahlungen abschreiben und die Ausfälle der Kredite in die Verzin- sung einrechnen.

Im Handelsgeschäft unterscheidet man das Emittentenrisiko und das Kontrahenten- risiko. Bei dem Emittentenrisiko handelt es sich um das Risiko, dass sich die Bonität des Emittenten eines Wertpapiers, das die Bank gekauft hat, verschlechtert. Dies führt dazu, dass der Kurswert des Wertpapiers fällt und sich der Wert der Termin- kauf-Position verringert. Das Kontrahentenrisiko ist das Risiko, dass der Verkäufer seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen aus einem Handelsgeschäft aufgrund einer Insolvenz nicht mehr nachkommen kann und die Bank hierdurch einen Verlust erzielt. 4

2.2. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko bedeutet, dass der Wert eines Finanzinstruments oder einer Ware aufgrund von Veränderungen von Marktpreisen, Kursen, Indizes oder anderen Marktfaktoren fällt und die Bank dadurch Verluste erleidet. 6 Die relevanten Markt- preise, die Banken betreffen, sind Marktzinssätze, Anleihen-, Aktien- und Devisen- kurse und Rohwaren- und Derivatepreise.

Das bedeutendste Risiko für eine Bank ist das Zinsänderungsrisiko, d.h. eine Verän- derung des Wertes eines zinstragenden Finanzinstruments bei einem Anstieg oder einer Senkung der Zinssatzes. Ein Anstieg des Zinsniveaus bewirkt einen Rückgang des Marktwertes (auch Barwert genannt) von bekannten künftigen Zahlungsströmen. Darüber hinaus würden sich bei steigenden Zinssätzen die künftigen Zinseinnahmen aus den Beständen der Aktiva der Bank und die Zinsaufwände für die Bestände der Passiva erhöhen. Je nach Fristenkongruenz, d.h. der Zeitraum für die festgelegten Zinssätze verändert sich die Zinsmarge (Differenz zwischen Ertrags- und Aufwands- zinsen). Das Risiko besteht darin, dass sich die Zinsmarge verringert und die Bank dadurch einen geringeren Zinsüberschuss hat. 5

Zu dem Marktrisiko gehört auch das Wiederanlagerisiko bei fälligen Anlagen. Dies bedeutet, dass die Bank Gelder aus fälligen Anlagen ausschließlich zu schlechteren Konditionen am Markt wieder anlegen kann. 6

Währungsrisiken können beim Marktrisiko auftreten. Es handelt sich um die Verän- derung des Wertes eines in Fremdwährung lautenden Finanzinstruments aufgrund der Veränderung des Wechselkurses. 5

Das Länderrisiko ist sowohl den Kreditrisiken als auch den Marktrisiken zuzuordnen. Es ist die Gefahr, dass ein Vertragspartner aufgrund der politischen oder wirtschaftli- chen Entwicklung eines sich in einer Krise befindenden Landes seinen vertraglichen Zahlungsvereinbarungen entweder teilweise oder vollständig nicht mehr nachkom- men kann oder ein Wertpapier bzw. Derivat eines solchen Landes aufgrund der Ver- änderung der Marktparameter in dem kriselnden Land an Wert verliert. 7

Marktpreisrisiken können durch Hedging, d.h. Eingehen einer Gegenposition be- grenzt oder gänzlich ausgeschlossen werden. So können Verluste durch Gewinne aus dem Gegengeschäft ausgeglichen oder ganz vermieden werden. Von besonde- rer Bedeutung sind bei diesen Geschäften die Korrelationen zwischen den Wertent- wicklungen des Grund- und des Sicherungsgeschäfts. 5

2.4. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko besteht aus dem Refinanzierungs-, Termin- und Abrufrisiko. Das Refinanzierungsrisiko ist das Risiko, dass die Passivmittel einer Bank nicht mehr in ausreichendem Maß oder nur zu höheren Refinanzierungskosten beschafft werden können, um die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen aus den Aktivgeschäften zu erfüllen. Das Terminrisiko ist die Gefahr einer ungeplanten Verlängerung der Kapital- bindungsdauer bei Aktivgeschäften, da Zahlungen verspätet erfolgen, was zur Folge hat, dass zusätzlich Mittelaufnahmen auf der Passivseite erforderlich sind. Das Ab- rufrisiko resultiert aus einem unerwarteten Abruf von Kreditzusagen oder Einlagen und dadurch entstehenden Liquiditätsengpässen seitens der Bank, z.B. bei einem Bank Run. 5

2.3. Unternehmensrisiken

Zu den Unternehmensrisiken gehören das operationelle und strategische Risiko so- wie das Geschäftsrisiko. 5 Das operationelle Risiko umfasst alle betrieblichen Risiken in einer Bank, die einen Schaden verursachen können, hiervon ausgenommen sind das strategische Risiko und das Geschäftsrisiko. Zum operationellen Risiko gehören Risiken aus Schäden, die durch Menschen, Maschinen verursacht wurden, IT- Risiken, Prozessrisiken, Rechtsrisiken, Versagen der Infrastruktur, Naturkatastro- phen, interner und externer Betrug, jedoch keine strategischen Risiken und Reputati- onsrisiken.8 Das Geschäftsrisiko ist die Gefahr von unerwarteten konjunkturellen Er- gebnisschwankungen. Unter dem strategischen Risiko ist zu verstehen, dass mit der Geschäftsstrategie nicht das avisierte Ergebnis erzielt wird, was zu einer Verminde- rung des Unternehmenswerts führt. Bei dem strategischen Risiko geht es um die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells.

3. Risiken in der Versicherungsbranche

3.1. Kapitalanlagerisiko

Bei dem Kapitalanlagerisiko handelt es sich um Risiken aus einer Kapitalanlage. Sie bestehen aus dem oben bereits erläuterten Marktpreisrisiko, d.h. dem Zinsände- rungs-, Preis-, Währungsrisiko, aus dem Bonitätsrisiko bei unerwarteten Ausfällen oder Bonitätsverschlechterungen von Schuldnern und aus dem Liquiditätsrisiko, d.h. der Gefahr, dass ein Versicherungsunternehmen seinen vertraglichen Zahlungsver- pflichtungen aufgrund unzureichender liquider Mittel nicht termingerecht nachkommen kann. 9

3.2. Versicherungstechnisches Risiko

Das versicherungstechnische Risiko ist eines der wesentlichen Risiken von Versiche- rungsunternehmen. Hierbei handelt sich im Allgemeinen um das Risiko, dass das Volumen der Schadensfälle in einem bestimmten Zeitraum höher ist als die Summe aller Versicherungsprämien inklusive der zur Sicherheit hinterlegten Mittel (Risikoka- pital). Das Problem besteht darin, dass Leistungsversprechen abgegeben werden, deren Eintritt ungewiss ist, was zu großen Schwankungen (Volatilitäten) bei den Schadenszahlungen führen kann. Das Versicherungsunternehmen hat die Möglichkeit, die Volatilitäten zu verringern, indem sie diese durch gleichartige unabhängige Risiken im Versicherungsbestand im Kollektiv ausgleicht oder die Vertragslaufzeiten entsprechend gestaltet. Es verbleibt jedoch immer ein Restrisiko, was das versiche- rungstechnische Risiko genannt wird. 10

[...]


1 Paul J.J. Welfens; Samir Kardiric. 2018. Bankenaufsicht, unkonventionelle Geldpolitik und Banken- regulierung, Berlin/Boston: Walter de Gruyter GmbH

2 Gerhard Hofmann. 2015. Basel III, Risikomanagement und neue Bankenaufsicht, 1. Auflage, Frank- furt am Main: Frankfurt School Verlag GmbH

3 Brück, Prof. Dr. Martina; Apwisch, Imke. 2018. Regulatorische Grundlagen des Finanzdienstleis- tungssektors. Schriften des MBA-Fernstudienprogrammes. Koblenz

4 „Adressenausfallrisiko“ in: Internetseite Kreditwiki, URL: https://www.kreditwiki.de/adressenausfallrisiko, Abruf am 19.12.2018

5 Prof. Dr. Bernd Rolfes. 2008. Gesamtbanksteuerung, 2. Auflage. Stuttgart: Schäfer-Poeschel Verlag

6 „Marktänderungsrisiko“ in: Internetseite Gabler Wirtschaftslexikon, URL: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/marktaenderungsrisiko-52538, Abruf am 19.12.2018

7 Länderrisiko“ in Internetseite Gabler Wirtschaftslexikon, URL: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/laenderrisiko-37895, Abruf am 19.12.2018

8 „Operationelles Risiko“ in: Internetseite Risk.net, URL: https://www.risknet.de/wissen/glossar/operationelles-risiko/a71787308cbff547c81c83ee4ca3bb52/?tx_contagged%5Bsource%5D=default, Abruf am 19.12.2018

9 „Kapitalanlagerisiko“ in: Internetseite Versicherungslexikon, URL: http://versicherungslexikon.web.thkoeln.de/kapitalanlagerisiko/, Abruf am 20.12.2018

10 „Versicherungstechnisches Risiko“ in: Internetseite Risk.net, URL: https://www.risknet.de/wissen/glossar/versicherungstechnischesrisiko/39c6c0bf280c31ac724b21da691774fc/?tx_contagged%5Bsource%5D=default, 20.12.2018

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Basel III und Solvency II
Untertitel
Eine Untersuchung zur europäischen Finanz- und Versicherungswirtschaft
Hochschule
Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen
Veranstaltung
Regulatorische Grundlagen des Finanzdienstleistungssektors
Note
1,3
Autor
Jahr
2019
Seiten
34
Katalognummer
V464748
ISBN (eBook)
9783668930971
ISBN (Buch)
9783668930988
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gemeinsamkeiten, unterschiede, basel, solvency, eine, untersuchung, finanz-, versicherungswirtschaft
Arbeit zitieren
Nina Schneider (Autor:in), 2019, Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Basel III und Solvency II, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/464748

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