Die Arbeit untersucht kritisch die Auswirkungen, die die in § 406e Abs. 1 StPO vermittelten Informations- und Beteiligungsrechte des Nebenklägers und seines Vertreters im Strafprozess auf die Wahrheitsfindung im Strafverfahren unter aussagepsychologischen und rechtlichen Gesichtspunkten haben können.
Seit Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes 1987 ist eine stetige Entwicklung legislativer Maßnahmen zur Verbesserung der Rechte des Verletzten im Strafverfahren zu verzeichnen, wobei sich insbesondere der Nebenkläger zu einer dem Beschuldigten nahezu gleichrangigen Figur aufgeschwungen hat. Beschränkte sich die Mitwirkung des Verletzten einst noch auf die Zeugeneigenschaft, so ist er heute in der Rolle des Nebenklägers als vollwertiges Verfahrenssubjekt anzusehen. Der Nebenkläger wird durch die ihm gem. §§ 397 ff. zustehenden Rechte bemächtigt, auf den Prozessverlauf, den Schuldspruch und die Strafzumessung Einfluss zu nehmen.
Da diese auf der Grundlage der ermittelten Wahrheit fußen (§§ 244 II, 261), ist damit auch eine Beeinflussung der Wahrheitsfindung gemeint. Problematisch wird dies, wenn der Nebenkläger zugleich als Zeuge auftritt und damit sowohl Prozesssubjekt ist, welches bei der Wahrheitsfindung aktiv mitwirkt, als auch Beweismittel, welches der Beweiswürdigung unterliegt. Die Rechtspraxis zeigt, dass vor allem Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten von der Nebenklage Gebrauch machen. Angesichts der bei Sexualdelikten ohnehin gegebenen Beweisschwierigkeiten basierend auf der Tatsache, dass der Nebenkläger häufig den einzigen Belastungszeugen darstellt, sodass im Prozess Aussage gegen Aussage steht, ist die Gefahr einer im Beweiswert getrübten Zeugenaussage besonders problematisch.
Inhaltsverzeichnis
B. Gefährdung der Wahrheitsfindung durch Beteiligungsrechte
I. Informationsrechte des Nebenklägers und ihre Auswirkung auf die Wahrheitsfindung
1. Gefahr durch Akteneinsicht gem. § 406e StPO
a) Aktenkenntnis als Risiko für Wahrheitsgehalt und Zuverlässigkeit der Zeugenaussage
aa) Gefahr der intentional „präparierten“ Zeugenaussage
bb) Gefahr der Vermischung von real Erlebtem mit Aktenkenntnis auch beim redlichen Zeugen
cc) Fazit
b) Konsequenzen für die Wahrheitsfindung – Probleme der Glaubhaftigkeitsprüfung
aa) Aussagequalität
(1) Aussageimmanente Realkriterienanalyse
(2) Aussageübergreifende Konstanzanalyse
bb) Aussagezuverlässigkeit
cc) Fazit
c) Die Versagungsmöglichkeit des „gefährdeten Untersuchungszwecks“ gem. § 406e II 2 Var. 2 – Meinungsstand
aa) Generelle Versagung der Akteneinsicht bis zur abschließenden richterlichen Vernehmung
bb) Versagung nur bei konkreten Anhaltspunkten oder erkennbarer Absicht einer „präparierten“ Zeugenaussage
cc) Akteneinsicht unter Auflagen – „Anwaltslösung“
dd) Regel-Ausnahme-Prinzip: Akteneinsichtgewährung nur bei untergeordneter Bedeutung der Zeugenaussage oder Geständnis des Angeklagten
ee) Ermessensreduzierung auf Null in „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellationen
ff) Stellungnahme
2. Gefährdung durch Gehörsrechte gem. § 397 I 4,5
a) Gefährdung durch Gehörsrecht gem. § 219 II i.V.m. § 397 I 5
aa) Analoge Anwendung des § 406e II 2
bb) Teleologische Reduktion
b) Gefährdung durch Gehörsrecht gem. § 201 I i.V.m. § 397 I 4
aa) Teleologischer Rückgriff auf § 406e II 2
bb) Anwendung der allg. Regelungen nach § 33
c) Fazit
3. Gefährdung durch Gehör bei Bekanntgabe der Anklageschrift gem. § 201 I 2
4. Fazit
II. Gefährdung der Wahrheitsfindung durch Gestaltungsrechte
1. Gefährdung der Wahrheitsfindung durch Anwesenheitsrecht gem. § 397 I 1
a) Gefährdung
b) Rechtspraxis
c) Einlassung des Angeklagten erst nach Zeugenaussage des Nebenklägers
2. Fazit
C. Stellungnahme
D. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen den stetig erweiterten Beteiligungsrechten des Nebenklägers und dem im Strafprozess zentralen Gebot der Wahrheitsfindung. Dabei wird analysiert, inwiefern Informations- und Gestaltungsrechte des Nebenklägers die Unbefangenheit und Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen gefährden können.
- Analyse der gefahren durch Akteneinsichtsrechte des Nebenklägers
- Untersuchung von Auswirkungen auf Glaubhaftigkeitsbegutachtungen
- Kritische Würdigung der Gehörsrechte in verschiedenen Prozessstadien
- Evaluation des Anwesenheitsrechts und möglicher präparierender Effekte
- Diskussion notwendiger prozessualer Korrektive und gesetzgeberischer Reformvorschläge
Auszug aus dem Buch
aa) Gefahr der intentional „präparierten“ Zeugenaussage
Schon 1986 kritisierte Schünemann die aus dem anwaltlichen Akteneinsichtsrecht und der Befugnis zur Hinzuziehung eines Anwalts nach § 406f erwachsene Möglichkeit, die Aussage „lückenlos den bereits vorliegenden Beweisergebnissen anzupassen, je nach Prozesslage ‚stromlinienförmig’ auszugestalten und letztlich unter der Firma der Wissensbekundung Parteistatements zum Zweck der eigenen Interessensverfolgung in den Prozess einzuschleusen“.30 Der Nebenkläger wird rglm. ein gehöriges Interesse an der Verurteilung des Angeklagten haben: Neben dem Bedürfnis nach ideeller Genugtuung31 kann ein Interesse an einer finanziellen Schadenswiedergutmachung durch Adhäsion oder an der Erlangung von Beweistatsachen durch das Strafgericht, welche die Geltendmachung von Ansprüchen im Zivilverfahren erleichtern, bestehen.32 Auch der Wunsch nach Anerkennung und Bestätigung der eigenen Opferposition durch den Schuldspruch ist nicht zu unterschätzen.33 So ging aus Interviews mit Nebenklageanwälten hervor, dass Prozessaktivitäten primär mit dem Ziel unternommen werden, die Schuld des Angeklagten festzustellen und auf eine aus Sicht des „Opfers“ angemessene Strafe hinzuwirken.34
Der Rechtsanwalt, der für den Nebenkläger das Akteneinsichtsrecht ausübt, wird diesem rglm. Auszüge aus der Akte zukommen lassen (§ 406e V) oder ihn im Mandantengespräch über deren wesentliche Inhalte informieren, um ihn sachgemäß auf die Hauptverhandlung vorzubereiten.35 Der Nebenkläger kann sich also über den Sachstand der Ermittlungsergebnisse, die Aussagen anderer Zeugen sowie des Angeklagten informieren, wodurch er in die Lage versetzt wird, seine eigene Aussage so anzupassen, wie es der eigenen Interessensverfolgung entspricht - im schlimmsten Fall ist eine bewusste Verfälschung der bevorstehenden Aussage des Nebenklägers aufgrund des bekannten Akteninhalts dahingehend zu befürchten, dass Unstimmigkeiten eigener, vorangegangener Aussagen abgemildert oder korrigiert oder bewusst Sachverhaltsvarianten gewählt werden, welche die Logik der Einlassung des Beschuldigten konterkarieren.36
Zusammenfassung der Kapitel
B. Gefährdung der Wahrheitsfindung durch Beteiligungsrechte: Einleitung in die Problematik, wie die Stärkung der Nebenklägerrechte die Unbefangenheit des Zeugenbeweises beeinflussen kann.
I. Informationsrechte des Nebenklägers und ihre Auswirkung auf die Wahrheitsfindung: Analyse der Risiken durch Akteneinsicht, Gehörsrechte und Anklagebekanntgabe hinsichtlich einer suggestiven Beeinflussung der Zeugenaussage.
II. Gefährdung der Wahrheitsfindung durch Gestaltungsrechte: Untersuchung der Auswirkungen des Anwesenheitsrechts auf die Wahrheitsfindung und die Dynamik der Zeugenaussage im Kontext der Angeklagten-Einlassung.
C. Stellungnahme: Kritische Würdigung der derzeitigen Rechtslage und Forderung nach einem besseren Ausgleich zwischen Opferinteressen und Wahrheitsfindung.
D. Ausblick: Diskussion künftiger Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf das 3. OpferRRG und die Rolle der psychosozialen Prozessbegleitung.
Schlüsselwörter
Nebenklage, Wahrheitsfindung, Akteneinsicht, Zeugenaussage, Glaubhaftigkeitsprüfung, Opferrechte, Strafverfahren, Aussagepsychologie, Präparierung, Gehörsrecht, Anwesenheitsrecht, Beweiswürdigung, Suggestion, Opferschutz, Strafprozessrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit dem Konflikt zwischen der Stärkung der Nebenklägerrechte im deutschen Strafverfahren und dem Grundsatz der materiellen Wahrheitsfindung.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Schwerpunkte sind die Auswirkungen von Akteneinsicht, Gehörsrechten und Anwesenheitsrechten des Nebenklägers auf die Unbefangenheit und Verlässlichkeit von Zeugenaussagen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie Beteiligungsrechte des Nebenklägers dazu führen können, dass Zeugenaussagen – oft das zentrale Beweismittel – durch Aktenkenntnis oder Beobachtung anderer Verfahrensbeteiligter präpariert oder verfälscht werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die sowohl strafprozessrechtliche Dogmatik als auch empirische Erkenntnisse aus der Aussagepsychologie einbezieht, um die Problematik zu analysieren.
Was steht im Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Informations- und Gestaltungsrechte des Nebenklägers und prüft, ob die geltenden Versagungsgründe ausreichen, um eine Gefährdung der Wahrheitsfindung zu verhindern.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Nebenklage, Wahrheitsfindung, Akteneinsicht, Aussagepräparierung und Glaubhaftigkeitsprüfung charakterisiert.
Wie bewertet die Autorin die sogenannte „Anwaltslösung“ bei der Akteneinsicht?
Die Autorin hält die „Anwaltslösung“ (Akteneinsicht unter Auflagen) für ein untaugliches Mittel, da sie den Rechtsgrund der Auflagen als ungeklärt ansieht und die praktische Einhaltung oder Kontrolle der Weitergabeverbote durch den Anwalt nicht gewährleistet ist.
Welches Fazit zieht die Autorin zum Anwesenheitsrecht?
Das uneingeschränkte Anwesenheitsrecht gefährdet die Wahrheitsfindung, da es dem Nebenkläger ermöglicht, sich gezielt auf seine Aussage vorzubereiten, ohne dass der Gesetzgeber hierfür ausreichende Versagungsmöglichkeiten geschaffen hat.
Welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf wird identifiziert?
Die Autorin plädiert für eine gesetzliche Klarstellung oder Reform, die den Versagungsgrund des „gefährdeten Untersuchungszwecks“ bei Bedarf auch auf Gehörsrechte oder das Anwesenheitsrecht anwendbar macht, um Fehlentscheidungen durch „Aussagepräparierung“ zu verhindern.
- Arbeit zitieren
- Maura Larissa Posth (Autor:in), 2015, Beteiligungs- und Informationsrechte des Nebenklägers und seines Vertreters. Gefahren für die Wahrheitsfindung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/466025