Momentan herrscht im Gesundheitswesen eine große Umbruchstimmung. Überall muss eingespart werden, die Gelder werden knapp. Die Krankenkassenbeiträge steigen, die Patienten werden zur Eigeninitiative aufgerufen. Sie sollen außerhalb der normalen Krankenkassenbeiträge privat Leistungen und Zuzahlungen übernehmen. Und trotzdem reicht das Ge ld nicht, um die immer älter und somit gesundheitlich auffälliger werdenden Menschen zu behandeln. Es muss gespart werden. Die Krankenhäuser bleiben davon auch nicht verschont. Die neue Gesundheitsreform erfordert somit nicht nur drastische Einsparungen, sondern sie verändert auch die Krankenhausfinanzierung. Durch das im Jahr 2007 in Kraft tretende DRG-Abrechnungssystem, in dem leistungsgerecht bezahlt wird, sind die Krankenhäuser momentan sehr verunsichert. Die Krankenhäuser versuchen alles, um durch wirtschaftlicheres Arbeiten mehr Geld einzusparen. Gleichzeitig soll jedoch mehr Leistung erbracht werden. Die Patienten werden hingegen immer anspruchsvoller, verlangen Qualität und setzten immer mehr Leistungen voraus. Sie entwickeln ein Kundenverhalten. Dementsprechend sollte ein Krankenhaus nicht mehr nur als eine „soziale Einrichtung“, sondern als ein Dienstleistungsunternehmen betrachtet werden.
Um den veränderten Anforderungen und dem Einsparungsprozess eines Krankenhauses gerecht zu werden, muss ein solches Unternehmen sich den Veränderungen stellen. Jedes Krankenhaus muss veraltete Strukturen überdenken und durch zeitgemäße ersetzen. Die Krankenhäuser haben damit jedoch große Probleme, da die Führungskonzepte sehr festgefahren sind. Neue Konzepte und Lernprozesse werden nicht akzeptiert und können nur schwer umgesetzt werden. Um jedoch ein Krankenhaus in Zukunft als wirtschaftlich rentables Unternehmen führen zu können, müssen diese zu lernenden und offenen Organisationen werden. Dazu gehört nicht nur, das die Leistungen den neuen Anforderungen angepasst werden, sondern auch, dass das Personal bedarfsgerecht eingesetzt wird. Die Personalkosten werden im Bereich „Pflege“ mit etwa 70 Prozent der Gesamtkosten beziffert (Lütkefent-2003-Seite 9). Dies verdeutlicht den großen Stellenwert des Krankenpflegepersonals. Es verdeutlicht aber auch, das mit dem sinnvollen Einsatz des Pflegepersonals eine rentablere Wirtschaftlichkeit zu erreichen ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Abrufarbeit
2.1 Die Arbeitssituation im Bereich der stationären Pflege im Krankenhaus
2.2 Einsparungen im Krankenhaus
2.3 „Saisonbedingter Arbeitsanfall“
2.4 Das im Jahr 2004 neu eingeführte Krankenpflegegesetz
3. Flexibles Arbeitszeitmodell – der Weg aus der Misere?
3.1 KAPOVAZ oder Abrufarbeit
3.2 Vorteile der Abrufarbeit
3.3 Nachteile der Abrufarbeit
4. Übertrag der Abrufarbeit auf das St. Josefskrankenhaus Heidelberg
4.1 Abrufarbeit auch im Krankenhaus
4.2 Eine Theorie wird in die Praxis umgesetzt
4.3 Schritte zur Einführung der Abrufarbeit
5. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Diese Hausarbeit untersucht die Einführung von Abrufarbeit (KAPOVAZ) als flexibles Arbeitszeitmodell im Krankenhaussektor, um auf die steigende Arbeitsbelastung und den Kostendruck in der stationären Pflege zu reagieren. Ziel ist es, eine Strategie für die bedarfs- und kapazitätsorientierte Personaleinsatzplanung zu entwickeln, die sowohl wirtschaftliche Effizienz als auch eine Entlastung des Stammpersonals im St. Josefskrankenhaus Heidelberg ermöglicht.
- Analyse der aktuellen Arbeits- und Belastungssituation in der stationären Pflege.
- Untersuchung rechtlicher Rahmenbedingungen der Abrufarbeit gemäß TzBfG.
- Evaluierung der Vor- und Nachteile von KAPOVAZ-Modellen für Mitarbeiter und Unternehmen.
- Konzeptionelle Übertragung des Arbeitszeitmodells auf die Innere Abteilung eines Krankenhauses.
- Erstellung eines Implementierungsleitfadens inklusive Einarbeitungskriterien und Prozessoptimierung.
Auszug aus dem Buch
3.1 KAPOVAZ oder Abrufarbeit
KAPOVAZ ist die Abkürzung für „Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit“. Man kann KAPOVAZ auch als Abrufarbeit bezeichnen. Kapazitätsorientiert oder auf Abruf zu arbeiten bedeutet, die Arbeit auf Abruf im einem Arbeitsverhältnis. In diesem Arbeitsverhältnis ist die Dauer der Arbeitszeit auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt, die Lage der Arbeitzeit wird jedoch vom Arbeitgeber im Bedarfsfall bestimmt. Diese Variante findet sich in größerem Umfang vor allem im Einzelhandel, in der Systemgastronomie und in Bereichen, die saisonalen Schwankungen unterworfen sind.
Das deutsche Arbeitsrecht definiert die Abrufarbeit als Arbeit auf Abruf und wird im § 12 TzBfG im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz gibt es seit dem 1.1.2001. In einem Abrufarbeitsvertrag muss laut § 12 TzBfG Abs. 1 Satz 2 die Dauer der wöchentlichen oder täglichen Arbeitszeit festgelegt werden. Der Arbeitgeber hat das Recht den Arbeitnehmer nicht nur aus „produktionstechnischen Gründen“ sondern auch zum Ersatz von ausgefallenen Mitarbeitern einzusetzen. Ohne gesonderten Arbeitsvertrag ist jedoch der Einsatz der Abrufarbeit nicht möglich. Der Arbeitgeber kann also nicht durch Einsatz seines Direktionsrechtes die Abrufarbeit bestimmen. Es muss eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer laut § 12 des TzBfG Abs. 1 Satz 1 bestehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den hohen finanziellen Druck auf Krankenhäuser und die daraus resultierende Notwendigkeit, das Pflegepersonal bedarfsgerechter einzusetzen.
2. Abrufarbeit: Dieses Kapitel analysiert die belastende Arbeitssituation im stationären Pflegebereich, Einsparungsmaßnahmen sowie saisonale Schwankungen der Bettenauslastung und die Auswirkungen des neuen Krankenpflegegesetzes.
3. Flexibles Arbeitszeitmodell – der Weg aus der Misere?: Es werden die rechtlichen Grundlagen von KAPOVAZ/Abrufarbeit erörtert sowie die spezifischen Vor- und Nachteile dieses Arbeitszeitmodells für das Krankenhaus und die Mitarbeiter gegenübergestellt.
4. Übertrag der Abrufarbeit auf das St. Josefskrankenhaus Heidelberg: Das Kapitel überträgt die Theorie in die Praxis, indem Voraussetzungen für die Einführung von Abrufkräften, Einarbeitungskriterien und notwendige Organisationsschritte für die Innere Abteilung definiert werden.
5. Zusammenfassung: Die Arbeit resümiert, dass Abrufarbeit ein wertvolles Instrument zur Entlastung des Personals und zur Effizienzsteigerung ist, sofern sie konsequent geplant und implementiert wird.
Schlüsselwörter
Abrufarbeit, KAPOVAZ, Krankenhaus, stationäre Pflege, Personalmanagement, Arbeitszeitmodell, Dienstplanung, Gesundheitswesen, Personalkosten, Entlastung, Flexibilität, TzBfG, Arbeitsbelastung, Dienstleistungsunternehmen, Qualitätssicherung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Implementierung des flexiblen Arbeitszeitmodells "Abrufarbeit" (KAPOVAZ) in einem Krankenhaus, um auf Personalengpässe und finanzielle Herausforderungen zu reagieren.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf der Analyse der Arbeitsbelastung in der Pflege, den rechtlichen Grundlagen der Abrufarbeit und der praktischen Umsetzung für ein konkretes Krankenhausbeispiel.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Erarbeitung eines Konzepts zur bedarfsgerechten Personaleinsatzplanung, das die Pflegequalität sichert und gleichzeitig die Überlastung des Stammpersonals minimiert.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Analyse arbeitsrechtlicher Grundlagen kombiniert mit einer praxisnahen Konzeption zur Organisationsentwicklung innerhalb der stationären Krankenpflege.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil umfasst die detaillierte Darstellung der Ist-Situation, die theoretische Definition der Abrufarbeit, deren Vor- und Nachteile sowie einen spezifischen Umsetzungsplan für das St. Josefskrankenhaus.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die zentralen Begriffe sind Abrufarbeit, KAPOVAZ, Personalmanagement, stationäre Pflege, Arbeitszeitflexibilisierung und Dienstleistungsqualität im Krankenhaus.
Warum ist eine "Stationsangleichung" für die Einführung so wichtig?
Da Abrufkräfte auf verschiedenen Stationen einsetzbar sein müssen, ist eine einheitliche Organisation und Standardisierung der Arbeitsabläufe innerhalb der Abteilung zwingende Voraussetzung für deren selbstständige Arbeitsfähigkeit.
Welche Rolle spielt die 4-Tage-Regelung bei der Abrufarbeit?
Die 4-Tage-Regelung stellt sicher, dass der Arbeitnehmer Planungssicherheit hat, da der Arbeitgeber den Abruf mindestens vier Tage im Voraus ankündigen muss, um den Einsatz rechtmäßig zu gestalten.
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- Sabine Steinacker (Author), 2005, Die Einführung der Abrufarbeit im Krankenhaus - Das flexible Arbeitszeitmodell - Der Weg aus der Misere, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46687