Der moralische Status nichtmenschlicher Tiere. Das Tötungsverbot in den tierethischen Positionen von Singer, Rollin und Rowlands


Bachelorarbeit, 2018

47 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Singers präferenzutilitaristischer Ansatz
2.1 Theoretische Grundlagen des Ansatzes
2.2 Die Tötung menschlicher und nichtmenschlicher Tiere
2.3 Konsequenzen für die Behandlung nichtmenschlicher Tiere
2.4 Kritik
2.5 Zusammenfassung

3. Rollins rechte-theoretischer Ansatz
3.1 Theoretische Grundlagen des Ansatzes
3.2 Moralische und gesetzliche Rechte nichtmenschlicher Tiere
3.3 Konsequenzen für die Behandlung nichtmenschlicher Tiere
3.4 Kritik
3.5 Zusammenfassung

4. Rowlands' kontraktualistischer Ansatz
4.1 Theoretische Grundlagen des Ansatzes
4.2 Rowlands' Interpretation des Rawlsschen Kontraktualismus
4.3 Konsequenzen für die Behandlung nichtmenschlicher Tiere
4.4 Kritik
4.5 Zusammenfassung

5. Vergleich der Ansätze

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Abstract

Numerous animals possess vast mental abilities, some even appear to possess reason and self-awareness. Yet many of them are subjected to a life of pain and suffering on factory farms and in research facilities. Ascribing moral status to nonhuman animals due to sentience, pathocentrism rejects the long standing tradition of awarding superior status to humans. This thesis explores the moral status of nonhuman animals in egalitarian approaches to animal ethics. Presenting Peter Singer's preference utilitarianism, Bernard Rollin's rights theory and Mark Rowlands' contractualism, it assesses to what extent they draw similar conclusions regarding the treatment of nonhuman animals despite being grounded in different moral theories. To that affect it inquires first of all, which ethical arguments award moral status, i.e. membership to the moral community, to nonhuman animals. Secondly, it examines the consequences resulting from this membership in regards to killing nonhuman animals. This thesis seeks to present the consequences that arise for factory farming and animal testing specifically. Singer, Rollin and Rowlands claim that sentient nonhuman animals are members of the moral community due to their ability to possess preferences, interests or wishes. They may be killed under certain conditions, which neither factory farming nor animal testing comply with. Humans are obligated to be vegetarians, regardless of whether their meat stems from factory farms or organic farms. Other animal products are to be consumed only when produced without animal suffering. While all non-essential animal testing must be eliminated, essential animal testing is to be drastically reduced or even eliminated. Rollin however does not believe these demands to be realistically feasible and therefore opts for improving living conditions for farm and research animals.

1.Einleitung

Das Gorillaweibchen Koko konnte über 500 Zeichen der amerikanischen Zeichensprache korrekt verwenden, nutzte sie auch, um sich auf vergangene und zukünftige Ereignisse zu beziehen, und erkannte sich in ihrem eigenen Spiegelbild.1 Der Graupapagei Alex konnte Konzepte verstehen: Wurden ein roter und ein gelber Kreis präsentiert, nannte er Form als Gemeinsamkeit, bei einem gelben Kreis und einen gelben Würfel hingegen Farbe.2 Blauhäher können diverse Falkenarten akustisch nachahmen und nutzen diese Fähigkeit, um andere Vögel von Futterquellen fernzuhalten.3 Der Versuch des Anthropozentrismus, anhand von Eigenschaften wie Sprache, Selbstbewusstsein und Vernunft eine klare Grenze zwischen Mensch und Tieren zu ziehen, die letztere aus der moralischen Gemeinschaft ausschließt, scheitert in Anbetracht dieser Beobachtungen. Descartes' Behauptung, Tiere seien Automaten, die weder Empfindung noch Bewusstsein besäßen, ist unhaltbar. Dennoch kommt Tieren gegenwärtig kaum moralische Berücksichtigung zu. In Massenbetrieben werden sie unter Bedingungen gehalten, die nicht ihr Wohlergehen, sondern lediglich ihre Produktivität maximieren. In Versuchslaboren führen sie ein von Schmerz und Leid erfülltes Leben, um Produkte zu entwickeln, die ihnen selbst nicht zugutekommen. Auch das Leben von Wildtieren ist risikobehaftet, da es jederzeit durch ein Jagdgewehr ein plötzliches Ende finden kann. Ihre in Zoos lebenden Artgenossen umgehen dieses Risiko zwar, müssen dafür jedoch ihre Freiheit gegen ein von Langeweile geprägtes Dasein tauschen.

Darwins Erkenntnisse widerlegten die kategorische Unterscheidung zwischen Mensch und Tieren und läuteten so die Abwendung vom Anthropozentrismus ein. Der Pathozentrismus legt dar, dass diese Unterschiede nicht kategorisch, sondern graduell sind: Die entsprechenden Eigenschaften sind bei Mensch und Tieren in unterschiedlichem Ausmaß vorhanden. Dieser Umbruch zeichnet sich darin ab, dass die Begriffe Menschen und Tiere durch menschliche Tiere und nichtmenschliche Tiere ersetzt wurden. Während ersterer Tiere bezeichnet, die der Spezies Homo sapiens angehören, umfasst letzterer alle, die anderen Tierspezies angehören. An die Stelle der Spezieszugehörigkeit als moralisch relevante Eigenschaft, tritt im Pathozentrismus die Empfindungsfähigkeit: Die moralische Gemeinschaft umfasst alle empfindungsfähigen Wesen. Aus der Aberkennung seines Sonderstatus ergeben sich für den Menschen moralische Verpflichtungen gegenüber Tieren. Die gegenwärtige Behandlung von Tieren erfüllt diese Verpflichtungen keinesfalls.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem moralischen Status nichtmenschlicher Tiere in pathozentrischen Ansätzen der Tierethik, wobei sie nur die Subkategorie egalitaristischer Ansätze betrachtet. Während hierarchische Ansätze behaupten, es gebe zwischen den Mitgliedern der moralischen Gemeinschaft Statusunterschiede, lehnen egalitaristische Ansätze diese Abstufungen ab. Untersucht werden drei Ansätze, die auf unterschiedlichen Moraltheorien basieren, um zu prüfen, inwiefern sie dennoch zu vergleichbaren Schlüssen im Hinblick auf die Behandlung nichtmenschlicher Tiere führen. Als Vertreter des Präferenzutilitarismus wird Peter Singer präsentiert, der mit seinem 1975 erschienenen Werk Animal Liberation die moderne Tierethik begründete. Als Vertreter des Rechte-Ansatzes wurde Bernard Rollin ausgewählt. Als Vertreter des Kontraktualismus wird Mark Rowlands, dessen Theorie Tierrechte und Kontraktualismus erstmals versöhnt, vorgestellt. Diese Arbeit wirft dabei zwei Fragen auf: Welche moralphilosophischen Argumente sprechen nichtmenschlichen Tieren moralischen Status, das heißt Zugehörigkeit zur moralischen Gemeinschaft, zu? Und: Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Zugehörigkeit im Hinblick auf die Tötung nichtmenschlicher Tiere? Ziel dieser Arbeit ist es herauszufinden, welche Konsequenzen sich für die industrielle Tierhaltung und für Tierversuche ergeben. Dabei wird vermutet, dass alle drei Vertreter die vollständige Abschaffung der industriellen Tierhaltung, sowie eine starke Reduzierung von Tierversuchen fordern.

Antworten auf diese Fragen zu finden ist von erheblicher Bedeutung, da die Verpflichtung, Tiere moralisch zu berücksichtigen, Interessenkonflikte zwischen ihnen und Menschen offenbart. Diese zu lösen erfordert herauszufinden, ob und unter welchen Bedingungen Tiere für menschliche Zwecke genutzt werden dürfen. Die Auswirkungen der industriellen Tierhaltung erfordern zudem, diese nicht nur im Hinblick auf die moralisch legitime Behandlung der Tiere, sondern auch die der Menschen, in Frage zu stellen. Denn Tierhaltung trägt erheblich zum Klimawandel bei und intensiviert den Welthunger. Kurz gesagt: Menschen leiden unter den ökologischen und humanitären Konsequenzen, die andere Menschen durch ihren (hohen) Fleischkonsum herbeiführen. Die Relevanz der Tierethik ist aber auch im Hinblick auf die aktuelle Auseinandersetzung mit Sexismus und Rassismus zu verstehen. Die erneut entfachte Debatte über die Überwindung sexistischer und rassistischer Strukturen deutet darauf hin, dass die Ausbeutung der Tiere die nächste Hürde im Kampf gegen die Diskriminierung der „Anderen“ darstellt. Werke der feministischen Theorie wie Carol Adams' The Sexual Politics of Meat. A Feminist- Vegetarian Critical Theory (1990) zeigen die Parallelen zwischen der Unterdrückung von Frauen und der Unterdrückung von Tieren auf. Fragen der Tierethik tauchen allerdings nicht nur im wissenschaftlichen Diskurs auf. Jonathan Foers Tiere essen (2009) und Karen Duves Anständig essen (2010) konfrontieren auch die Konsumenten tierischer Produkte mit diesen Problemen.

Das zweite Kapitel dieser Arbeit widmet sich Singers präferenzutilitaristischem Ansatz, das darauffolgende Kapitel Rollins rechte-theoretischem Ansatz und das vierte Kapitel Rowlands' kontraktualistischem Ansatz. Dabei verfolgt jedes Kapitel den gleichen Aufbau. Anhand der Hauptwerke des Vertreters werden zunächst die theoretischen Grundlagen, welche die Antwort auf die erste Frage dieser Arbeit liefern, dargestellt. Daraufhin wird durch die Anwendung dieser Grundlagen auf nichtmenschliche Tiere die Antwort auf die zweite Frage erarbeitet. Durch die anschließende Darlegung der Konsequenzen für die Behandlung nichtmenschlicher Tiere wird das Ziel der Arbeit erfüllt. Danach werden anhand der Sekundärliteratur die wichtigsten Kritikpunkte umrissen. Die Diskussion dieser kann die vorliegende Arbeit in Anbetracht ihres Umfangs und ihrer Zielsetzung jedoch nicht leisten. Jedes Kapitel endet mit einer Zusammenfassung des präsentierten Ansatzes. Vor der Interpretation und Diskussion der Ergebnisse im Fazit erfolgt im fünften Kapitel ein Vergleich der drei Ansätze.

Da Singer, Rollin und Rowlands unterschiedliche Begriffe4 verwenden um auf Menschen und Tiere zu verweisen, wurden die Begriffe zugunsten der Leserfreundlichkeit vereinheitlicht. Während für die Darstellung der tierethischen Ansätze die Begriffe menschliche Tiere und nichtmenschliche Tiere zum Einsatz kommen, werden in allen anderen Bereichen, wie beispielsweise im Hinblick auf die Tierhaltung, die allgemein bekannten Begriffe Menschen und Tiere eingesetzt. Die Begriffe sind dabei jeweils als Synonyme zu verstehen: Menschen und menschliche Tiere bezeichnen Mitglieder der Spezies Homo sapiens, Tiere und nichtmenschliche Tiere umfassen alle Tiere, die anderen Spezies angehören.

2. Singers präferenzutilitaristischer Ansatz

2.1 Theoretische Grundlagen des Ansatzes

Ausgangspunkt von Peter Singers Ansatz ist die Behauptung, Ethik erfordere, die utilitaristische Position anzunehmen. In Praktische Ethik (1979) stellt er fest, dass die Rechtfertigung einer moralisch richtigen Handlung nicht allein auf Eigeninteresse beruhen darf, sondern über dieses hinausgehen muss:5 „Ethik nimmt einen universalen Standpunkt ein.“6 Das Urteil müsse universalisierbar sein: Der Entscheidende müsse bereit sein, es zu vertreten, unabhängig davon, ob er selbst durch die Entscheidung einen Vor- oder Nachteil erfährt. Er müsse den „Standpunkt des unparteiischen Beobachters“ einnehmen: er muss sich in die Situation aller, die von seiner Entscheidung betroffen sind, hineinversetzen, deren Interessen abwägen und sich für die utilitaristisch richtige Handlung entscheiden, das heißt diejenige, die für alle per saldo den größten Nutzen hat.7 Moralisches Urteilen erfordert laut Singer somit die Annahme der utilitaristischen Position. Aufgrund des Gleichheitsprinzips besäßen eigene Interessen, nur da es sich um die eigenen handelt, dabei keine größere Bedeutung als Interessen anderer. Gegner des Gleichheitsprinzips begehen laut Singer zwar keinen Fehler, indem sie darauf hinweisen, dass nicht alle Menschen gleich sind und aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Unterschiede keine faktische Grundlage für das Prinzip besteht. Ihr Irrtum bestehe jedoch in der Annahme, es handle sich bei diesen Unterschieden um moralisch relevante Unterschiede. Der Anspruch auf Gleichheit gründe nicht auf dem Besitz bestimmter natürlicher Eigenschaften oder Fähigkeiten. Gleichheit sei keine Tatsachenbehauptung, sondern ein fundamentales moralisches Prinzip.8 Das Gleichheitsprinzip garantiert Gleichheit für alle Menschen, trotz der Unterschiede zwischen den Individuen.9 Zum Ausdruck gebracht wird es bei Singer durch das „Prinzip der gleichen Interessenabwägung“: Der Entscheidende müsse vom universalen Standpunkt aus die Interessen aller Betroffenen lediglich als Interessen, nicht als Interessen bestimmter Individuen abwägen. Kurz gesagt: „Interesse ist Interesse, wessen Interesse es auch immer sein mag.“10

Singer behauptet, das Gleichheitsprinzip darf sich nicht nur auf Menschen beschränken, sondern muss auf Tiere ausgeweitet werden. Diese Verpflichtung bestehe, da dem Gleichheitsprinzip zufolge Unterschiede im Hinblick auf natürliche Eigenschaften und Fähigkeiten keine moralische Relevanz besitzen. Da es sich bei der Spezieszugehörigkeit um einen solchen moralisch nicht relevanten Unterschied handle, dürfe dieser nicht herangezogen werden um die Interessen eines Wesens außer Acht zu lassen. Singer nutzt den Begriff Speziesismus für Handlungsmuster, die beim Aufeinandertreffen der Interessen der eigenen Spezies mit denen einer anderen, die Interessen ersterer höher gewichten als die letzterer. Analog zu Rassismus und Sexismus sei die Missachtung der Interessen aufgrund der Spezieszugehörigkeit ebenso illegitim wie die Missachtung aufgrund der ethnischen Abstammung oder des Geschlecht. Als diejenige Eigenschaft, die für den Anspruch eines Wesens auf gleiche Interessenabwägung relevant ist, identifiziert Singer die Empfindungsfähigkeit. Die Fähigkeit, Glück und Lust bzw. Leid und Schmerz zu empfinden, bilde die notwendige und hinreichende Voraussetzung für den Besitz von Interessen. Die Grenze moralischer Berücksichtigung entlang von Merkmalen wie Vernunft oder Intelligenz zu ziehen bedeute, sie willkürlich zu ziehen. Laut Gleichheitsprinzip sei gleiches Leiden zweier empfindungsfähiger Wesen gleichwertig, unabhängig davon welcher Spezies sie angehören. Man kann einwenden, dass es nicht möglich sei, das Leiden von Mitgliedern verschiedener Spezies zu vergleichen, und deshalb die gleiche Interessenabwägung im Aufeinandertreffen menschlicher und nichtmenschlicher Interessen nicht möglich sei. Singer räumt ein, dass ein genauer Vergleich des Leidens zwischen Mitgliedern unterschiedlicher Spezies zwar nicht möglich ist, die Genauigkeit des Vergleichs aber nicht von großer Bedeutung sei.11 Denn: „selbst wenn wir Tierquälerei nur dann verhindern müßten, wenn die menschlichen Interessen nicht in dem Maße betroffen sind wie die der Tiere, wären wir zu radikalen Änderungen bei unserer Behandlung von Tieren gezwungen.“12

Gegner der Tierbefreiung fragen an dieser Stelle, woher man wisse, dass Tiere in der Lage sind, Schmerz zu empfinden. Singer räumt ein, dass der Schmerz eines anderen Wesens zwar niemals direkt erlebbar ist, nichtmenschliche Tiere sich aber unter Schmerzen ähnlich verhalten wie menschliche Tiere. Da die Empfindungsfähigkeit von Säuglingen und Kleinkindern trotz ihrer Unfähigkeit, Schmerz durch Sprache zu kommunizieren, nicht in Frage steht, dürfe dies für nichtmenschliche Tiere ebenfalls nicht der Fall sein. Darüber hinaus besitzen alle Wirbeltiere, insbesondere Säugetiere, im Wesentlichen das gleiche Nervensystem, was darauf schließen lasse, dass die Empfindungsfähigkeit nichtmenschlicher Tiere der menschlicher Tiere entspricht.13 Auch der Versuch, den Sonderstatus des Menschen durch „menschliche“ Eigenschaften wie Vernunft, Autonomie, Vorstellung von Zeit und Selbstbewusstsein zu belegen, scheitere. Da einige geistig behinderte Menschen diese Eigenschaften in geringerem Maß besitzen als viele nichtmenschliche Tiere, müssten sie demzufolge auf der Seite der nichtmenschlichen Tiere stehen. Dass die Mehrheit der Menschen trotz dessen Experimente an geistig Behinderten rigoros ablehnt, beweise, dass das Menschsein allein nicht als Trennlinie fungieren kann. Einige behaupten, die Spezieszugehörigkeit als Trennlinie zu verwerfen führe auf eine „schiefe Ebene“ und damit zu fatalen Konsequenzen, etwa letztendlich tatsächlich Experimente an geistig Behinderten durchzuführen. Abstufungen des Selbstbewusstseins oder anderer Eigenschaften könnten diese klare Trennlinie nicht definieren, während die Spezieszugehörigkeit eine eindeutige Zuordnung erlaube. Singer entgegnet, dass die entlang der Spezieszugehörigkeit abgesteckte Grenze willkürlich ist und somit nicht gesichert werden kann. Des Weiteren bestehe seine Intention nicht darin, eine schlechtere Behandlung von Menschen herbeizuführen, sondern darin, den moralischen Status der Tiere zu heben. Das Ziel seiner Untersuchung liegt nicht darin, Experimente an geistig behinderten Menschen zu legitimieren, sondern den Schutzanspruch, den sie genießen, auf Tiere mit vergleichbarem Selbstbewusstsein und Schmerzempfinden zu übertragen.14

Da alle Einwände gegen die moralische Berücksichtigung nichtmenschlicher Tiere scheitern, ist laut Singer allen empfindungsfähigen Tieren gleicher moralischer Status zuzusprechen. Den Interessen nichtmenschlicher Tiere stehe die gleiche Berücksichtigung zu wie den Interessen menschlicher Tiere.15 Im Hinblick auf die gleiche Berücksichtigung menschlicher und nichtmenschlicher Tiere ergibt sich Singer zufolge jedoch folgendes Problem: Schmerz gleicher Intensität und Dauer ist für menschliche und nichtmenschliche Tiere gleich stark, da diese zwei Kriterien allein das Ausmaß des Schmerzes bestimmen. Die Tötung menschlicher und nichtmenschlicher Tiere ist jedoch nicht gleichzusetzen, wenn den Mitgliedern einiger Spezies aufgrund bestimmter Eigenschaften wie Selbstbewusstsein und Vorstellung von Zeit ein höherer Lebenswert zugeschrieben werden kann. Dabei handle es sich nicht um Speziesismus, da der höhere Lebenswert nicht durch die Spezieszugehörigkeit, sondern den Besitz gewisser Eigenschaften begründet wird.16

2.2 Die Tötung menschlicher und nichtmenschlicher Tiere

Um den Lebenswert menschlicher und nichtmenschlicher Tiere zu vergleichen, muss Singer zufolge zunächst der Begriff Mensch definiert werden. Dieser kann zum einen auf ein Mitglied der Spezies Homo sapiens verweisen. Zum anderen kann er auf ein Wesen, das bestimmte „menschliche“ Eigenschaften, wie Selbstbewusstsein und Sinn für Vergangenheit und Zukunft besitzt, verweisen. Beide Definitionen teilen zwar eine Überschneidungsmenge, sind allerdings nicht identisch. Denn Säuglinge, Föten und einige schwer geistig Behinderte sind Singer zufolge zwar biologisch gesehen Menschen, verfügen aber nicht über die menschlichen Eigenschaften. Singer nutzt für die biologische Definition von Mensch den Begriff Mitglied der Spezies Homo sapiens und für die Eigenschaftendefinition den Begriff Person. Da Person ein selbstbewusstes und vernunftbegabtes Wesen beschreibt, gebe es durchaus Personen, die nicht der Spezies Homo sapiens angehören, und umgekehrt Mitglieder der Spezies Homo sapiens, bei denen es sich nicht um Personen handle. Den Lebenswert eines Wesens allein aufgrund seiner Spezieszugehörigkeit festzulegen, sei Speziesismus. Der Lebenswert eines Menschen im biologischen Sinn könne somit nicht dem Lebenswert eines Wesens einer anderen Spezies übergeordnet werden. Laut Singer ist also nicht der Lebenswert menschlicher und nichtmenschlicher Tiere, sondern der von Personen und Nichtpersonen zu vergleichen.17

Da eine Person Selbstbewusstsein besitzt, ist sie fähig, sich selbst als distinkte Entität, die über Vergangenheit und Zukunft verfügt, wahrzunehmen. Laut Singer kann sie Wünsche für die Zukunft hegen, deren Erfüllung der Tod des Wesens vereitelt. Zu klären ist also, ob eine Person unter der Vereitelung ihrer Wünsche leidet, obwohl diese nach ihrem Tod nicht fortbestehen. Da klassische Utilitaristen Handlungen nach ihrer Tendenz, momentan empfundene Bewusstseinszustände wie Glück zu maximieren und Leiden zu minimieren, beurteilen, könne die Vereitelung von Wünschen, die mit dem Tod erlöschen, nicht von Bedeutung sein. Die Tötung einer Person stelle somit kein direktes Unrecht18 dar. Singer verwirft daher den klassischen Utilitarismus zugunsten des Präferenzutilitarismus. Dessen Ziel sei nicht die Maximierung zufriedenstellender Erfahrungen, sondern die Maximierung der Präferenzerfüllung, unabhängig davon, ob diese mit einer Erfahrung der Zufriedenstellung einhergeht.19 Personen besäßen zukunftsorientierte Präferenzen und die Tötung einer Person, die es vorzieht weiterzuleben, sei demzufolge ein direktes Unrecht, ungeachtet der Tatsache, dass die Person nach ihrem Tod nicht in der Lage ist, die Vereitelung ihrer Präferenzen zu beklagen.20

Neben Personen gibt es Wesen, die über Bewusstsein und Empfindungsfähigkeit verfügen, für Singer allerdings nicht zu Personen zählen, da sie nicht selbstbewusst und vernunftbegabt sind. Neben vielen Tieren zählten auch Säuglinge und einige geistig Behinderte zu dieser Kategorie. Nichtpersonen begreifen sich selbst nicht als distinkte Entitäten und könnten somit keine zukunftsorientierten Präferenzen, wie die weiterzuleben, besitzen. Ihre Tötung stelle ihnen gegenüber daher kein direktes Unrecht dar. Jedoch könne sie ein Unrecht darstellen, wenn sie gegen den Grundsatz des klassischen Utilitarismus – die Gesamtsumme der Lust in der Welt zu erhalten bzw. zu erhöhen – verstößt. Auf den ersten Blick stellt somit die Tötung einer Nichtperson, die zukünftig voraussichtlich mehr Lust als Leid empfinden wird, immer ein Unrecht dar. Kurz gesagt: Ein lustvolles Leben darf nicht verkürzt werden. Ob dies tatsächlich zutrifft, hängt jedoch davon ab, welche Ansicht man dem Utilitarismus zugrunde legt.21 Während die „Vorherige-Existenz-Ansicht“ nur die Wesen, die schon vor der Entscheidung oder unabhängig von dieser existieren, berücksichtigt, werden in der „Totalansicht“ alle, das heißt sowohl existierende als auch potentielle Wesen, berücksichtigt. Letztere kann Singer zufolge die Tötung von Nichtpersonen aufgrund des Ersetzbarkeitsarguments rechtfertigen. Dieses behauptet, bewusste Wesen seien „nur insofern […] wertvoll als sie die Existenz an sich wertvoller Erfahrungen wie Lust ermöglichen.“22 Ein bewusstes Wesen dürfe getötet werden, solange ein anderes erschaffen wird, um seinen Platz als Träger wertvoller Erfahrungen einzunehmen. Der Verlust, den das getötete Wesen erlebt, werde durch den Gewinn, den das Ersatzwesen genießt, ausgewogen. Die Vorherige-Existenz-Ansicht hingegen erlaubt die Tötung nicht, da potentielle Wesen nicht berücksichtigt werden und somit die Lust, die ein zukünftiges Wesen voraussichtlich empfinden wird, nicht relevant ist. Singer lehnt diese Ansicht aufgrund ihrer Implikation ab: Wenn das zukünftige Glück eines noch nicht existierenden Wesens nicht von Bedeutung ist, ist sein zukünftiges Leiden es ebenfalls nicht. Somit wäre es nicht unrecht, wissentlich ein Wesen, das voraussichtlich ein leidvolles Leben führen wird, z.B. ein schwerstbehindertes Kind23, zu erschaffen.24

Singer verpflichtet sich somit der Totalansicht. Das Ersetzbarkeitsargument kann ihm zufolge jedoch nur auf Nichtpersonen angewendet werden. Die Tötung einer Person vereitelt ihre Präferenz, weiterzuleben und schaffe somit einen negativen Nutzen, der durch die Erzeugung einer anderen Person nicht ausgeglichen werde. Da Nichtpersonen die Präferenz weiterzuleben nicht besitzen, könne ihre Tötung durch die Erzeugung eines mindestens ebenso glücklichen Wesens ausgeglichen werden. Das Merkmal, entlang dessen die Grenze der Ersetzbarkeit verläuft, ist demzufolge die Vorstellung von Zeit und der daraus resultierende Wunsch, weiterhin zu existieren. Für Nichtpersonen muss man laut Singer daher die Totalansicht, und für Personen die Vorherige-Existenz-Ansicht anwenden.25 Während die Tötung von Nichtpersonen aufgrund des Ersetzbarkeitsarguments kein direktes Unrecht darstellt, könne sie dennoch ein indirektes darstellen. Zum einen, wenn sie schmerzvoll erfolgt, zum anderen, wenn sie sich negativ auf die Mitglieder der sozialen Gruppe des Opfers, für die der Verlust häufig mit Leiden verbunden ist, auswirkt. Die Ablehnung der Tötung von Nichtpersonen an sich, das heißt unabhängig von dem dadurch verursachten Leiden, ist für Singer somit nicht möglich.26

Die Unterscheidung zwischen Personen und Nichtpersonen führt – in Kombination mit den Ergebnissen zur Rechtmäßigkeit ihrer Tötung – zur Frage: Gibt es nichtmenschliche Tiere, die Selbstbewusstsein und Vorstellung von Zeit besitzen, und somit zum Kreis der Personen zählen? Singer verweist auf Versuche an Menschenaffen, denen nicht nur das Verständnis, sondern auch die Produktion der menschlichen Zeichensprache, vermittelt wurde. Dass sie Zeichen sogar verwenden, um auf Geschehnisse der Vergangenheit und Zukunft zu verweisen, lege nahe, dass sie über eine Vorstellung von Zeit verfügen. Die Tatsache, dass sie den Spiegeltest bestehen, das heißt sich im eigenen Spiegelbild erkennen, werde als Beweis für Selbstbewusstsein herangezogen. Neben Menschenaffen gibt es laut Singer weitere nichtmenschliche Tiere, die höchstwahrscheinlich über Selbstbewusstsein verfügen: andere Affenarten, Hunde, Katzen, Schweine, Schafe, Rinder, Bären, Robben, Wale und Delfine. Dem Leben dieser nichtmenschlichen Personen müsse der gleiche Wert und damit der gleiche Schutzanspruch27 zugesprochen werden wie dem Leben menschlicher Personen. Die Behauptung, es sei gravierender Nichtpersonen der menschlichen Spezies zu töten, als Personen einer anderen Spezies, sei demzufolge nicht haltbar.28 Welche Auswirkungen Singers Schlüsse zur Tötung nichtmenschlicher Tiere auf die Behandlung dieser haben wird im folgenden Kapitel untersucht.

2.3 Konsequenzen für die Behandlung nichtmenschlicher Tiere

In Anbetracht der Bedingungen, denen Nutztiere in der industriellen Tierhaltung ausgesetzt sind, ist ihre Tötung Singer zufolge unrecht, unabhängig davon, ob man die Totalansicht akzeptiert. Gemäß der Vorherige-Existenz-Ansicht darf man ein Wesen, das ein leidvolles Leben führt, nicht töten, wenn man sein Leben glücklich gestalten könnte. In Massenbetrieben gehaltene Tiere zu töten sei unrecht, da man ihnen ein angenehmes Leben bieten könnte.29 Selbst die Totalansicht, die die Tötung glücklich lebender bewusster Wesen unter Auflagen legitimiert, könne die Tötung von Tieren aus Massenbetrieben nicht rechtfertigen. Da diese unter katastrophalen Bedingungen leben, könne kaum behauptet werden, sie empfänden mehr Freude als Leid und führten somit ein glückliches Leben. Die Totalansicht verbietet somit den Verzehr von Fleisch nicht kategorisch, jedoch definitiv, wenn es aus Massenbetrieben stammt.30 Singer fordert, sich dem Vegetarismus zu verpflichten um industrielle Tierhaltung zu boykottieren.31 Diese Verpflichtung beruht nicht auf der Verwerflichkeit des Tötens, sondern auf der Verwerflichkeit des Leidens, das die industrielle Haltung verursacht.32 Die vegane Ernährung ist für Singer nicht zwangsläufig erforderlich, da Tiere in biologischer Haltung besser leben. Dennoch sei fraglich, ob ihre Nutzung das Prinzip der gleichen Interessenabwägung nicht verletze. Entscheidend sei, ob die Produkte ohne Leiden produziert werden. Kann dies nicht mit Sicherheit bejaht werden, gebiete die gleiche Interessenabwägung, das Produkt nicht zu konsumieren.33 Eier aus Käfighaltung müssten beispielsweise durch Eier aus Freilandhaltung ersetzt werden.34

Tierversuche stellen für Singer das beste Beispiel für Speziesismus dar. Bei vielen dieser handelt es sich um die Erprobung neuer Kosmetika und Nahrungszusätze und, da diese nicht notwendig sind um menschliches Leben zu retten oder enormes Leid zu verhindern, könnten sie nicht legitimiert werden. Darüber hinaus besteht nicht einmal die Notwendigkeit, neue derartige Produkte zu entwickeln, da bereits genügend geeignete Produkte verfügbar sind. Auch bei vielen vom Militär und von Universitäten durchgeführten Experimenten werden Tiere gequält, ohne relevante Ergebnisse für die medizinische Behandlung von Menschen zu gewinnen. Versuche dieser Art produzieren Singer zufolge keine signifikanten Vorteile für Menschen, aber erhebliche Nachteile für die Tiere und verletzen somit das Prinzip der gleichen Interessensabwägung.35 Vom utilitaristischen Standpunkt aus könne ferner nur eine geringe Anzahl an Tierversuchen gerechtfertigt werden. Voraussetzung dafür sei, dass der Vorteil für den Menschen, sowie die Wahrscheinlichkeit, diesen zu erreichen, groß genug und das Leiden der Tiere klein genug sei. Da die in Tierversuchen angewendeten Testmethoden die Interessen der Tiere jedoch nicht einmal annähernd berücksichtigen, plädiert Singer dafür, die Mittel, die an Tierversuche fließen, stattdessen in klinische Studien an freiwilligen menschlichen Testsubjekten sowie in die Entwicklung von Testverfahren, die weder menschliche noch nichtmenschliche Tiere schädigen, zu investieren.36 Solange keine Alternativen für Tierversuche existieren, müsse man auf Produkte, die an Tieren getestet wurden und für das Überleben nicht erforderlich sind, verzichten.37

2.4 Kritik

Von den in dieser Arbeit untersuchten Autoren ziehen die Behauptungen Singers zweifelsfrei die meiste Kritik nach sich.38 Helmut Kaplan stellt diverse Lücken im Gleichheitsprinzip fest. Zum einen folge aus der Annahme, ein universaler Standpunkt muss eingenommen werden, und der Annahme, die Interessen aller Betroffenen sind zu erwägen, nicht, dass die Interessen in gleichem Maße zu erwägen sind. Die zweite Annahme treffe keine Aussage darüber, wie Interessen zu berücksichtigen sind, sondern besage lediglich dass sie zu berücksichtigen sind. Zum anderen identifiziere Singer die Leidensfähigkeit als Kriterium für moralische Berücksichtigung ohne nachzuweisen, dass Leiden etwas Schlechtes darstellt.39

Andreas Flury erachtet Singers Aufspaltung empfindungsfähiger Wesen in die Kategorien selbstbewusst und bewusst als problematisch. Die Evolutionstheorie Darwins hat bewiesen, dass Unterschiede zwischen Lebewesen graduell, nicht kategoriell sind. Die Aufspaltung in zwei Kategorien sei daher nicht plausibel. Zudem biete Singer keinen logisch zwingenden Grund dafür, nichthedonistische Zustände bewusster Lebewesen, das heißt solche, die sich nicht auf Lust und Leiden reduzieren lassen, als moralisch irrelevant zu betrachten. Er könne somit keinen Einspruch gegen Massentierhaltung, die Tiere medikamentös in einen konstanten Glückszustand versetzt, einlegen.40 Flury kritisiert zudem, dass Singer zwei unterschiedliche Axiologien anwendet um Leiden und Tod eines Wesens zu beurteilen. In der Beurteilung ersteren kommt eine subjektive Axiologie, der zufolge Intensität und Dauer des Schmerzes relevant sind, zur Anwendung. In der Beurteilung der Tötung hingegen wird eine objektive Axiologie, die statt der subjektiven Empfindung äußere Maßstäbe zur Bemessung des Lebenswerts ansetzt, herangezogen. Es sei nicht legitim auf der einen Seite Einzelerfahrungen nach subjektivem Empfinden zu gewichten und auf der anderen Seite die Summe der Erfahrungen nach objektiven Kriterien zu beurteilen.41 Auch Singers Definition des Präferenzbegriffs sei problematisch. Präferenz als Resultat eines komplexen kognitiven Vorganges des Abwägens im Voraus und des Favorisierens eines bestimmten Handlungsverlaufs zu definieren, könne zwar die Bildung von Präferenzen bei erwachsenen Menschen, nicht aber bei Tieren erklären. Singer müsse seine Definition so modifizieren, dass sie auch „performative Entscheide“, wie die Flucht eines Tieres vor einer Schmerzquelle, umfasst. Diese Erweiterung des Präferenzbegriffes werfe allerdings ein neues Problem auf: Warum ist es im Hinblick auf die Tötung entscheidend, dass die Präferenz weiterzuleben im Vorfeld gebildet wurde, während es im Hinblick auf das Leiden irrelevant ist, dass die Präferenz, Schmerz zu vermeiden, nicht im Voraus gebildet wurde?42

Evelyn Pluhar wirft Singer vor, die Unersetzbarkeit von Personen nicht belegen zu können. Seine Behauptung, der negative Nutzen, der durch die Vereitelung der Präferenz weiterzuleben geschaffen wird, könne durch die Erzeugung eines Ersatzwesens nicht aufgewogen werden, missachte, dass diese Präferenz letztendlich sowieso vereitelt wird – nämlich durch den natürlichen Tod. Der negative Nutzen kommt ohnehin zustande. Zudem sei Singers Forderung, für Personen die Vorherige-Existenz-Ansicht anzuwenden, nicht legitim, da er sie zuvor aufgrund ihrer Implikation verworfen hat. Da er sich der Totalansicht verpflichtet, müssen Pluhar zufolge auch zukünftige Präferenzen berücksichtigt werden. Die Präferenz einer Person weiterzuleben wird durch ihre Tötung zwar vereitelt, die gleiche Präferenz des Ersatzwesens sorge jedoch für den Ausgleich.43

Tom Regan behauptet, die utilitaristische Interpretation des Gleichheitsprinzips verpflichte nicht zur vegetarischen Ernährung. Im Hinblick auf die Tierhaltung beschränken sich die menschlichen Interessen keineswegs nur auf das triviale Interesse am Geschmack des Fleisches. Sie umfassen durchaus essentielle Interessen, und zwar die Interessen derjenigen, die ihren Lebensunterhalt mit der Tierzucht verdienen. Singer könne somit nicht zweifelsfrei belegen, dass das Prinzip der gleichen Interessenabwägung eindeutig zugunsten der Tiere entscheiden müsse.44

[...]


1 Vgl. Singer, Peter (1994): Praktische Ethik; 2., rev. und erw. Aufl.; Stuttgart: Reclam, S.148f.

2 Vgl. Singer, Peter (2009): Speciesism and moral status; in: Metaphilosophy; 40 (2009); 3-4; S. 568f.

3 Vgl. Langley, Liz (2018): Die besten Lügner des Tierreichs; URL: https://www.nationalgeographic.de/tiere/2017/05/die-besten-luegner-des-tierreichs; [Stand: 11.11.2018].

4 Singer spricht von menschlichen Tieren und nichtmenschlichen Tieren, Rollin von Menschen und Tieren, und Rowlands von Menschen und Nichtmenschen.

5 Vgl. Singer (1994), S. 26f.

6 Ebd., S.28.

7 Vgl. Singer, Peter (1996b): Wie sollen wir leben?; Erlangen: Fischer, S. 186f.

8 Vgl. Singer (1994),S. 29ff. und S. 35-39.

9 Vgl. ebd., S. 82f.

10 Ebd., S.39.

11 Vgl. Singer (1994), S.82-89.

12 Ebd., S.89.

13 Vgl. Singer (1994), S. 99f.

14 Vgl. ebd., S. 102-110.

15 Vgl. Singer, Peter (1987): Animal Liberation or Animal Rights?; in: Monist; 70 (1987); 1; S. 5.

16 Vgl. Singer (1994), S. 89f.

17 Vgl. Singer (1994), S.118-121.

18 Singer zufolge sprechen im klassischen Utilitarismus gegen die Tötung lediglich indirekte Gründe: die negativen Auswirkungen auf andere Wesen. Das Bewusstsein, dass ihre Existenz jederzeit enden könnte, verursache anderen Personen Leiden. Diese Ansicht sei problematisch, da die Tötung somit kein Unrecht darstelle, solange sichergestellt werde, dass diese geheim bleibt und somit Außenstehende nicht negativ beeinflusst werden.

19 Vgl. Singer (1987), S.9.

20 Vgl. Singer (1994), S. 123-129.

21 Vgl. ebd., S.137.

22 Ebd., S.160.

23 Singer verwirft die Behauptung, es handle sich in diesem Fall aufgrund der Schmerzen, die die Eltern empfinden würden, müssten sie sich dazu entscheiden, das Neugeborene sterben zu lassen, um ein indirektes Unrecht. Diese führe zu dem Widerspruch, es sei nicht unrecht, ein Kind zu zeugen, selbst wenn man bereits wisse, dass man nach der Geburt moralisch dazu verpflichtet sei, das Leben des Kindes zu beenden.

24 Vgl. Singer (1994), S. 137-141 und S. 160f.

25 Singer räumt ein, dass es sich hierbei nicht um eine bereits vollkommen ausgearbeitete Antwort handelt. Zu klären bleibe aus welchem Grund Personen diese Priorität eingeräumt werden sollte. Singers Schwanken zwischen beiden Ansichten ist evident in der Tatsache, dass er in Animal Liberation (1975) die Totalansicht verwirft und in Praktische Ethik (1979) die erweiterte Version der Vorherige-Existenz-Ansicht anbietet, nur um diese anschließend zu verwerfen. Er räumt ein, dass die Totalansicht ebenfalls problematische Implikationen besitze, diese aber denen der Vorherige-Existenz-Ansicht vorzuziehen seien. Siehe: Pluhar, Evelyn (1995): Beyond prejudice. The moral significance of human and nonhuman animals, S. 190-198.

26 Vgl. Singer (1994), S.159.

27 Singer fordert, großen Menschenaffen auf Basis ihrer genetischen Verwandtschaft und hohen Ähnlichkeit zu Menschen Menschenrechte einzuräumen. Das im Jahr 1993 gegründete Great Ape Project fordert, Gorillas, Schimpansen und Orang-Utans das Recht auf Leben, auf Schutz der individuellen Freiheit und auf Schutz vor Folter zuzusprechen. Siehe: Singer, Peter; Cavalieri, Paola (Hrsg.) (1996): Menschenrechte für die großen Menschenaffen. Das Great Ape Project.

28 Vgl. Singer (1994), S.148-158.

29 Vgl. Singer, Peter (2002): Killing humans and killing animals; in: Singer, Peter; Kuhse, Helga (Hrsg.): Unsanctifying human life; Oxford: Blackwell; S. 115.

30 Vgl. Singer (1994), S.161.

31 Vgl. Singer, Peter (1996a): Animal Liberation. Die Befreiung der Tiere; Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, S. 263f.

32 Vgl. Singer (2002), S.112.

33 Vgl. Singer, Peter (2013): Praktische Ethik; 3., rev. und erw. Aufl.; Stuttgart: Reclam, S. 110f.

34 Vgl. Singer (1996a), S.283.

35 Vgl. Singer (1994), S. 94ff.

36 Vgl. Singer (2013), S. 114f.

37 Vgl. Singer (1996a), S.100.

38 Vor allem in den deutschsprachigen Ländern verursachten Singers Aussagen über den Lebenswert menschlicher und nichtmenschlicher Tiere sowie deren Implikationen für die Aspekte Tötung, Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe solch starke Gegenreaktion, dass öffentliche Auftritte Singers in der Regel abgesagt oder durch Proteste abgebrochen wurden. Siehe: Singer (1994): Praktische Ethik, S. 425-452.

39 Vgl. Kaplan, Helmut F. (1988): Philosophie des Vegetarismus: Kritische Würdigung und Weiterführung von Peter Singers Ansatz; Frankfurt am Main u.a.: Lang, S. 60-65.

40 Vgl. Flury, Andreas (1998): Der moralische Status der Tiere. Henry Salt, Peter Singer und Tom Regan; Freiburg (Breisgau), München: Alber, S. 147f. und S. 167.

41 Vgl. ebd., S. 148ff.

42 Vgl. ebd., S. 165ff.

43 Vgl. Pluhar, Evelyn B. (1995): Beyond prejudice. The moral significance of human and nonhuman animals; Durham u.a.: Duke University Press, S. 206-211.

44 Vgl. Kaplan (1988), S. 68ff.

Ende der Leseprobe aus 47 Seiten

Details

Titel
Der moralische Status nichtmenschlicher Tiere. Das Tötungsverbot in den tierethischen Positionen von Singer, Rollin und Rowlands
Hochschule
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Note
1,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
47
Katalognummer
V468545
ISBN (eBook)
9783668930391
ISBN (Buch)
9783668930407
Sprache
Deutsch
Schlagworte
status, tiere, tötungsverbot, positionen, singer, rollin, rowlands
Arbeit zitieren
Rayla Schuster (Autor:in), 2018, Der moralische Status nichtmenschlicher Tiere. Das Tötungsverbot in den tierethischen Positionen von Singer, Rollin und Rowlands, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/468545

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