Selbststeuerung - Verhaltenstherapeutische Standardmethoden


Hausarbeit, 2005

20 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Selbstbeobachtung
1.1 Theoretische und empirische Grundlagen
1.2 Selbstbewertung und Selbstverstärkung

2. Soziale Kontrakte
2.1 Theoretische und empirische Grundlagen
2.2 Vertragsvereinbarung

3. Stimuluskontrolle
3.1 Theoretische und empirische Grundlagen
3.2 Praktische Anwendung

4. Selbstverstärkung und Bestrafung
4.1 Theoretische und empirische Grundlagen
4.2 Praktische Anwendung

5. Gedankenstopp
5.1 Theoretische und empirische Grundlagen
5.2 Praktische Anwendung

6. Verdecktes Konditionieren
6.1 Theoretische und empirische Grundlagen
6.2 Praktische Anwendung

7. Anleitung zum „eigenen Therapeuten“
7.1 Programme zur Selbstmodifikation
7.2 Theoretische und empirische Grundlagen

5. Zusammenfassung

6. Quellenangabe

Einleitung

Diese Hausarbeit ist im Rahmen der Veranstaltung „Verhaltenstherapeutische Standardmethoden“ entstanden. Mit dieser Arbeit werde ich mich mit dem Thema der Selbststeuerung intensiv auseinandersetzen und ihrer Teildisziplinen für mich überschaubar machen. Neben der Selbstbeobachtung und den Sozialen Kontrakten, werde ich auf die Stimuluskontrolle, die Selbstverstärkung und –bestrafung, den Gedankenstopp, das Verdeckte Konditionieren und auf das „eigene Therapeuten“ eingehen. Neben der Beschreibung des Ablaufs dieser Methoden werde ich zusätzlich auf die empirischen Grundlagen und die praktische Anwendung eingehen.

1 Selbstbeobachtung

Als „Basisfähigkeiten“ für den Prozess der Selbststeuerung werden die Selbstbeobachtung und Selbstprotokollierung angesehen. Eine planvolle und selbstgesteuerte Verhaltensmodifikation wäre, ohne eine Beobachtung des problematischen Verhaltens in bestimmten Situationen und das Festhalten der Ergebnisse, nicht möglich. Durch die Selbstbeobachtung werden sogar schon Veränderungen in Gang gesetzt. Doch erfordert eine systematische Selbstbeobachtung zumindest in der Anfangsphase eine Anleitung durch einen Therapeuten. Schritte zum Aufbau von systematischer Selbstbeobachtung schlägt Kanfer (1975, 1980) vor.

1. Die Bedeutung der Selbstbeobachtung und – protokollierung muss anschaulich erklärt und begründet werden.
2. Das beobachtete Verhalten muss eindeutig definiert und gegen andere Verhaltensweisen abgegrenzt werden. Bei leicht beobachtbaren und kurz andauernden Verhaltensweisen, wird die Aufzeichnung von Häufigkeiten empfohlen. Bei schwer zu isolierenden und länger andauernden Verhaltensweisen, ist die Erfassung von Zeitspannen sinnvoller, genauer und einfacher.
3. Eine unauffällige und bequeme Methode muss für das Protokollieren vereinbart werden. Es ist ein oberstes Prinzip, das fragliche Verhalten sofort bei seinem Auftreten zu zählen und zu messen, da die Genauigkeit der Beobachtung mit der Zeitdauer zwischen Ereignis und Protokollierung abnimmt.
4. Die Daten der Beobachtung, also die Häufigkeiten und Zeiten, sollten in eine graphische Darstellung übertragen werden, damit der Veränderungsprozess möglichst anschaulich verdeutlicht und demonstriert werden kann.
5. Um sicher zu gehen, dass die gewählte Methode praktikabel ist und vom Klienten beherrscht wird, sollte der Beobachtungsvorgang vorher in einem Rollenspiel geübt erden.
6. Schließlich ist festzulegen, ob der Klient kontinuierlich beobachten oder lediglich Zeitstichproben erheben soll.

Man sollte mit einer möglichst einfachen Beobachtungsaufgabe beginnen. Denn hier kann der Therapeut eventuelle Probleme bei der Durchführung besprechen und Veränderungen oder Erweiterungen bis hin zu komplizierten Diagrammen vornehmen.

1.1 Theoretische und empirische Grundlagen

Obwohl die Selbstbeobachtung und – protokollierung als Methode zur Datensammlung konzipiert wurde, hat sie rückwirkende Effekte auf das beobachte Verhalten. Bekannt ist dies unter dem Stichwort „Reaktivität“. Hier lässt sich im Ergebnis festhalten, dass Veränderungen im beobachteten Verhalten nicht in jedem Fall nachzuweisen sind, und wenn dies doch der Fall ist, sind die Veränderungen meist nur gering und vorübergehend und bewegen sich nahezu immer in therapeutische Richtung. Es werden vor allem zwei Hypothesen zur Klärung dieser Ergebnisse herangezogen:

1. Feedback- Modell:

Eine Person erhält Informationen über ihr Verhalten, wenn sie dieses beobachtet und aufzeichnet. Diese Informationen sind für die betreffende Person niemals wertneutral, sondern münden immer in einem Bewertungsprozess. Wenn das Verhalten den eigenen Standards nicht entspricht, wird in der Regel versucht, es an diese anzunähern. An diesem Modell lässt sich gut erkennen, dass nicht aus jeder Selbstbeobachtung eine Veränderung resultiert. Denn Veränderungen können nicht stattfinden, wenn keine Standards oder Veränderungsziele verfügbar sind.

2. Operantes Modell:

Hier besteht die Grundannahme darin, dass mit der Selbstbeobachtung immer Verstärkungs – und Bestrafungsprozesse im Sinne des operanten Konditionierens verbunden sind. Handelt es sich um eine Versuchssituation, so wirkt das Protokollieren der unerwünschten Reaktion als eine Bestrafung; handelt es sich aber etwa darum, „etwas Unangenehmes auf sich zu nehmen“, so wirkt die Protokollierung der erwünschten Reaktion wie eine Belohnung.

Beide Hypothesen ergänzen sich einander, wobei das Feedback-Modell umfassender ist, während das Operante Modell erklärt, auf welche Weise der Bewertungsprozess zu Veränderungen des offenen Verhaltens führen kann.[1]

1.2 Selbstbewertung und Selbstverstärkung

Die kontinuierliche Bewertung von Veränderungen ist das wichtigste Element zur Stabilisierung eines Änderungsprozesses. Die Bewertung des Verhaltens legt fest, ob der Klient die Möglichkeit oder die Notwendigkeit einer Veränderung wahrnimmt. Die dabei auftretenden Gefühle können zu Problemen werden, wenn aufgrund eines persönlichen Bewertungsprozesses Gesichtspunkte der Scham, Schuld oder „Abnormität“ hinzukommen. Denn mit dem Vergleich von gegenwärtigem Verhalten mit den Standards einer Person sind immer Aspekte von Zufriedenheit oder Unzufriedenheit, von Erfolg oder Misserfolg, Stolz oder Freude bzw. Enttäuschung oder Selbstkritik verknüpft. Währen der Therapie geht es dann darum, die destruktiven Prozesse der Selbstbewertung in Form von kleinen Schritten in eine positive Richtung zu lenken. Es geht also darum, Personen mit demoralisierter Einstellung, mit globalem Pessimismus und geringem Selbstvertrauen schrittweise dazu anzuleiten, Handlungen in Richtung potentieller Veränderungsziele zu tätigen.[2]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 Quelle: Kanfer, F.H./Goldstein, A.P. (Hrsg.): Möglichkeiten der Verhaltensänderung. Urban & Schwarzenberg. München 1977.

Abbildung 1 ist die Skizze eines Arbeitsmodells und das Ergebnis experimenteller Forschung. Es gliedert einige der grundlegenden Merkmale des Prozesses, mit dessen Hilfe ein Individuum sein eigenes Verhalten steuert.

2 Soziale Kontrakte

Soziale Kontrakte, die häufig am Anfang von Selbststeuerungsprozessen stehen, können als eigenständige Therapiemethode eingesetzt werden. Dann werden sie als kognitive und motivationale Hilfsmaßnahmen betrachtet, die ein Klient oder Therapeut ergreift, um sicher zu stellen, dass ein Veränderungsprogramm eingehalten wird. Derartige Verträge werden aufgesetzt, um Patienten beim Einleiten einer bestimmten Verhaltensweise zu helfen, um klare Kriterien hinsichtlich der Leistung aufzustellen und um die entsprechenden Konsequenzen zu beschreiben. Die Therapieverträge sollten (nach Kanfer 1975, 1980) schriftlich fixiert sein, kurzfristig erreichbare Ziele beinhalten und nur solche Verhaltensweisen betreffen, die der Klient auch tatsächlich zeigt. Solch ein Vertrag sollte die folgenden sieben Paragraphen beinhalten:

1. Eine genaue und detaillierte Beschreibung des geforderten Verhaltens.
2. Festlegung von Kriterien dafür, ab wann das geforderte Verhalten als erreicht gelten kann und außerdem eine Festlegung einer maximalen Vertragsdauer.
3. Vereinbarung über positive Verstärker, die mit Erreichen der Kriterien verdient werden; bei Zwischenschritten sind Art und Ausmaß der Verstärkung in Abhängigkeit vom jeweiligen Ziel zu spezifizieren.
4. Vereinbarung aversiver Konsequenzen für den Fall, dass der Vertrag nicht erfüllt wird.
5. Verabredung zusätzlicher Verstärkungen, falls die unter 2. vereinbarten Kriterien wesentlich übertroffen werden. Hier sind möglichst genaue Absprachen vorzunehmen.
6. Festlegung von Methoden, mit denen das geforderte Verhalten während der Vertragsdauer kontrolliert wird. Wie z.B. die Selbstbeobachtung und die Selbstprotokollierung.
7. Es müssen Regelungen getroffen werden, die gewährleisten, dass die Selbstverstärkung bei Vertragserfüllung unmittelbar anschließend erfolgt.

Was Vertragsabschlüsse mit Kindern betrifft, haben Homme, Csanyi, Gonzales und Rechs (1971) zehn Regeln zusammengestellt. Sie gehen davon aus, dass die ersten Verträge, die ein Kind abschließt, vom Erzieher kontrolliert werden müssen, eine Überführung der erzieherkontrollierten in selbstkontrollierte Verträge ist aber sehr bald möglich.

[...]


[1] vgl. Fliegel u.a. 1994, S.60-62

[2] vgl. Kanfer, F. H./Reinecker, H./Schmelzer, D. 2000, S. 414-415

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Selbststeuerung - Verhaltenstherapeutische Standardmethoden
Hochschule
Hochschule Neubrandenburg  (University of applied sciences)
Note
2
Autor
Jahr
2005
Seiten
20
Katalognummer
V46878
ISBN (eBook)
9783638439640
ISBN (Buch)
9783638764056
Dateigröße
580 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Selbststeuerung, Verhaltenstherapeutische, empirisch, Inhaltsverzeichnis, Sozial, Theoretisch, Grundlagen, Praktisch, Anwendung, Konditionieren, hausarbeit, verhalten, anleitung, Gedankenstopp, Selbstbeobachtung, Selbstmodifikation, Stimulus, Stimuluskontrolle, Vertragsvereinbarung, Bestrafung, Therapeut, Feedback, Prinzip, Hypothesen, Phase, Anfangsphase
Arbeit zitieren
Jan Glawe (Autor:in), 2005, Selbststeuerung - Verhaltenstherapeutische Standardmethoden, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46878

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