Kritik am HMB-Metzler-Verfahren

Inwieweit ist das Mitspracherecht der Betroffenen bei der Durchführung eines HMB-Metzler-Verfahrens abgesichert und ist die Durchführung dessen realistisch?


Hausarbeit, 2018

15 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das HMB-Metzler-Verfahren
2.1 Entwicklung
2.2 Durchfuhrung
2.3 Ziel

3. Der Paradigmenwechsel und die Rechtsgrundlagen
3.1 Paradigmenwechsel
3.1.1 Definition
3.1.2 Verlauf, Inhalte und Ziele
3.2 Rechtsgrundlagen
3.2.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
3.2.2 Ubereinkommen uber die Rechte von Menschen mit Behinderungen
3.2.3 Bundesteilhabegesetz
3.2.4 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

4. Mitspracherecht der Betroffenen
4.1 Absicherung des Mitspracherechts im Leitfaden zum HMB-W-Verfahren
4.2 Umsetzung der Rechtsgrundlagen

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Sind Menschen mit Beeintrachtigungen behindert, oder werden sie behindert?

Diese interessante Frage begegnete mir in meiner Berufsausbildung zur Heilerziehungspflegerin. Ist nicht jeder von uns auf eine Art „behindert"? Jeder hat bestimmte Eigenschaften, die ihn / sie in irgendeiner Art und Weise beeintrachtigen. Ich bin sehr interessiert am laufenden Paradigmenwechsel und den Moglichkeiten, die Menschen mit Beeintrachtigungen eingeraumt werden. Deshalb habe ich ein Thema fur diese Hausarbeit gewahlt, welches sowohl den Paradigmenwechsel, als auch den burokratischen Umgang damit beleuchten soll. Mir ist wichtig herauszufinden, ob Menschen mit Beeintrachtigungen von einem aktiven Mitspracherecht Gebrauch machen konnen und inwieweit dieses rechtlich abgesichert ist. Des Weiteren interessiert mich das HMB-Metzler-Verfahren, welches die Menschen zu bestimmten Hilfebedarfsgruppen zuordnen soll und inwieweit hierbei das Mitspracherecht berucksichtigt werden kann, wenn die Rede von finanziellen Mitteln ist. Werden Menschen mit Beeintrachtigungen in diesem Bereich bevormundet, oder durfen sie an dem Verfahren aktiv teilnehmen und moglicherweise selbst entscheiden, welche Punkte sie bekommen? In diese Punkte mochte ich auf den folgenden Seiten Einblick geben und eine Antwort auf die Frage erarbeiten, inwieweit das Mitspracherecht der Betroffenen bei der Durchfuhrung eines HMB-Metzler-Verfahrens abgesichert und ob die Durchfuhrung dessen realistisch ist. Dabei werde ich zunachst auf das HMB- Metzler-Verfahren eingehen und dessen Entwicklung, die Durchfuhrung und das Ziel beschreiben. Dann folgt die Erarbeitung des Paradigmenwechsels und der Rechtsgrundlagen. Diese Punkte sind wichtig fur die Beantwortung der Frage, da hierbei deutlich wird, welche Rechte Menschen mit Beeintrachtigung haben und wie sie von der Gesellschaft gesehen werden. Dann folgt im Punkt 4 die Erarbeitung einer konkreten Antwort auf die Frage dieser Hausarbeit. Im Fazit werden meine Erkenntnisse und Erarbeitungen zusammengefasst und ein Ausblick auf weitere Oberlegungen gegeben.

2. Das HMB-Metzler-Verfahren

Im Leitfaden zum HMB-Metzler-Verfahren heibt es, dass dies ein „Verfahren der Zuordnung von Leistungsberechtigten zu Gruppen fur Leistungsberechtigte mit vergleichbarem Hilfebedarf" ist. (vgl. Niedersachsischer Stadtetag 2011: Deckblatt) Dies bedeutet, dass es sich bei diesem Verfahren um ein Messverfahren handelt, welches ermoglichen soll die Betroffenen (hier Leistungsberechtigte) zu Hilfebedarfsgruppen zuzuordnen, fur die dann je nach Unterbringung und Gruppe ein bestimmter Betrag zur Verfugung gestellt wird. In den folgenden Punkten werde ich auf die Entwicklung, die Durchfuhrung und die Ziele des Verfahrens eingehen, wobei der Aspekt der Mitwirkung von Betroffenen bei der Durchfuhrung des Verfahrens einer spateren genaueren Betrachtung unterliegen wird.

2.1 Entwicklung

Das HMB-Metzler-Verfahren wurde von der Arbeitsgruppe von Dr. Heidrun Metzler an der Uni Tubingen entwickelt. (vgl. Nicklas-Faust / Scharringhausen 2011(2): S. 406) Dies geschah im Auftrag der Fachverbande der Behindertenhilfe. Das Verfahren ist in Deutschland sehr verbreitet und wird in einigen Bundeslandern hauptsachlich verwendet. Benotigt wird es vor allem zur Einstufung der Leistungsberechtigten in eine Hilfebedarfsgruppe. Somit wird die finanzielle Unterstutzung fur die Menschen mit Beeintrachtigung festgelegt. Der sogenannte „Metzler-Bogen" kann auch als Grundlage fur einen Entwicklungsbericht dienen, in dem einige Aspekte ebenso festgehalten und erlautert werden. Somit konnen Veranderungen festgehalten und dokumentiert, sowie neue Vorhaben geplant werden. (vgl. ebenda, S. 406)

Dabei wird im Verfahren auf die Unterstutzungsbedarfe, Kompetenzen und Ressourcen viel Wert gelegt, diese Aspekte sind die Hauptinhalte. (vgl. ebenda, S. 408f)

2.2 Durchfuhrung

Die erste Durchfuhrung des Verfahrens erfolgt vor bzw. nur kurze Zeit nach der Erstaufnahme des Leistungsberechtigten in eine Einrichtung. Hiernach wird das Verfahren bei Bedarf (also bei auftretenden Veranderungen) wiederholt. Somit konnen Fort- aber auch Ruckschritte gemessen werden. Des Weiteren erfolgen aber auch routinemaBige Oberprufungen, deren Abstande je nach Kostentrager und Einrichtung variieren konnen. (vgl. ebenda, S. 406f)

Mithilfe der dargebotenen Fragebogen soll der Hilfebedarf erfasst werden, wobei dieser in 34 Items unterteilt wird. Diese Items lassen sich in sieben Bereiche unterteilen, dies sind:

- die alltagliche Lebensfuhrung,
- die individuelle Basisversorgung,
- die Gestaltung sozialer Beziehungen,
- die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben,
- die Kommunikation,
- die emotionale und psychische Entwicklung und
- die Gesundheitsforderung und -erhaltung. (vgl. ebenda, S. 409)

Der Leistungsempfanger wird in diesen Kategorien analysiert und eingeschatzt. Dabei gibt es vier Bewertungsmoglichkeiten, diese sind:

- A: der Klient / die Klientin benotigt / wunscht keine Hilfestellung
- B: der Klient / die Klientin benotigt / wunscht Beratung, Assistenz oder Hilfestellung
- C: der Klient / die Klientin benotigt / wunscht teilweise Anleitung und / oder stellvertretende Ausfuhrung
- D: der Klient / die Klientin benotigt / wunscht eine umfassende Hilfestellung, intensive Anleitung und / oder Begleitung (vgl. ebenda, S. 409)

Jede Bewertung ergibt eine bestimmte Punktanzahl, dabei ist darauf zu achten, dass bei jedem der sieben Bereiche (und auch im jeweiligen Bereich) die Punkte variieren konnen. Damit ist gemeint, dass z.B. in der Kategorie „alltagliche Lebensfuhrung" es bei dem Item „Einkaufen" 0 Punkte fur die Bewertung A, 2 Punkte fur die Bewertung B, 3 Punkte fur die Bewertung C und 4 Punkte fur die Bewertung D gibt. Im Bereich „Gestaltung sozialer Beziehungen" gibt es hingegen bei dem Item „in Freundschaften / Partnerschaften" fur das A 0 Punkte, fur das B 4 Punkte, fur das C 6 Punkte und fur das D 8 Punkte. (vgl. ebenda, S. 409)

Die Punkte sind dazu da, die Hilfebedarfsgruppe fur den jeweiligen Klienten / die Klientin zu ermitteln. Es gibt insgesamt 5 Hilfebedarfsgruppen, in die die Menschen eingeteilt werden konnen. Bei 38 Punkten gehort man zur Gruppe 1, ab 39 bis 76 Punkten gehort der Klient / die Klientin zur Gruppe 2, ab 77 bis 114 Punkten gehort man zur Gruppe 3, ab 115 bis 152 Punkten gehort man zur Gruppe 4 und ab 153 Punkten zur Gruppe 5. (vgl. ebenda, S. 409)

Die Hilfebedarfsgruppe bestimmt die finanziellen Mittel, die fur den jeweiligen Klienten / die Klientin zur Verfugung gestellt werden. (vgl. Niedersachsischer Stadtetag 2011: Anlage: S. 1)

2.3 Ziel

Das Ziel des Verfahrens ist in erster Linie die Feststellung des Unterstutzungs- und Forderbedarfs und, in Verbindung damit, die Zuordnung zu einer Hilfebedarfsgruppe. Dabei wird der Leistungsempfanger zu einer der funf Gruppen zugeordnet und erhalt einen bestimmten Betrag zur Lebensfuhrung, die es im Punkt 2.2 erlautert wurde.

Des Weiteren kann das Verfahren auch als Grundlage fur eine Hilfeplanung genutzt werden, aber es ersetzt diese nicht. (vgl. Nicklas-Faust / Scharringhausen 2011: S. 406f)

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Details

Titel
Kritik am HMB-Metzler-Verfahren
Untertitel
Inwieweit ist das Mitspracherecht der Betroffenen bei der Durchführung eines HMB-Metzler-Verfahrens abgesichert und ist die Durchführung dessen realistisch?
Hochschule
Freie Universität Berlin
Note
1,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
15
Katalognummer
V469440
ISBN (eBook)
9783668948600
ISBN (Buch)
9783668948617
Sprache
Deutsch
Schlagworte
HMB-Metzler-Verfahren, Kritik, Mitspracherecht, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Beeinträchtigungen, Paradigmenwechsel, Pädagogik, Leitfaden, Metzler-Bogen
Arbeit zitieren
Margarita Hildebrandt (Autor:in), 2018, Kritik am HMB-Metzler-Verfahren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/469440

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