Vorurteile zum Thema sexueller Missbrauch


Hausarbeit, 2002

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

ZUSAMMENFASSUNG

1. EINLEITUNG

2. HÄUFIGKEIT
2.1. Beeinflussung des Opfers
2.2. Vermeidung einer Anzeige durch das Kind
2.3. Aufdeckung durch Erkennen der Symptome

3. TÄTER
3.1. Innerfamiliär
3.2. Institutionell

4. BETROFFENE SCHICHTEN

5. AUSWIRKUNGEN
5.1. Die angewandte Gewalt
5.2. Das Alter des Kindes bei Beginn des Missbrauchs
5.3. Der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer
5.4. Der Grad der Nähe zwischen Täter und Opfer
5.5. Der Geheimhaltungsdruck

6. WAHRHEITSGEHALT

7. SCHLUSS

LITERATURVERZEICHNIS

ZUSAMMENFASSUNG

„Du sollst deine Eltern ehren!“ So lautet das 4. Gebot, nach dem sich alle Kinder zu richten haben. Doch wie steht es im Gegenzug mit den Eltern und anderen Erwachsenen? Sie sollten ihren Kindern ebenfalls Achtung entgegen bringen und sie ernst nehmen. Aber immer häufiger geschieht es, dass die Eltern ihre Kinder vernachlässigen, ihnen Gewalt antun oder sie missbrauchen. Und besonders die sexuelle Gewalt, welche von jedem Menschen, nicht nur vom „Bösen Mann“ ausgehen kann, sollte besondere Beachtung in der Gesellschaft finden. Dieses Thema, das von größter Bedeutung ist, wird aber noch immer tabuisiert und eine Menge Vorurteile kursieren. In der vorliegenden Arbeit sollen diese Vorurteile erklärt und korrigiert werden.

1. EINLEITUNG

Derzeit werden viele Projekte zur Prävention vor sexueller Gewalt ins Leben gerufen. So auch das Projekt „Kinder dürfen ruhig unhöflich gegenüber Erwachsenen werden“, das an einer Schule in Augsburg durchgeführt wurde. (Vgl. Bericht Augsburger Allgemeine 12.04.02) In diesem Projekt soll den Kindern mehr Selbstvertrauen im Umgang mit Erwachsenen ermöglicht werden, sie sollen Sicherheit erfahren und lernen „Nein!“ zu sagen, wenn ihnen jemand zu nahe kommt.

Doch obwohl viele Aktionen zur Prävention von sexueller Gewalt mit den Kindern durchgeführt werden, hat sich noch lange nicht jeder Erwachsene mit diesem Thema beschäftigt, und so bestehen weiterhin eine Vielzahl von ungeklärten Vorurteilen in der Gesellschaft. Diese beginnen bereits bei der Definition von sexuellem Missbrauch. Denn oft wird erst von sexuellem Missbrauch gesprochen, wenn das Kind zu oralem, vaginalem oder analem Geschlechtsverkehr überredet oder gezwungen wird. Der eigentliche Missbrauch beginnt aber schon viel früher. So spricht man bereits von Missbrauch, wenn sich das Kind gegen seinen Willen vor einem Erwachsenen nackt zeigen muß, oder sich der Erwachsene vor dem Kind nackt zeigt. Diese Verhaltensweise ist allgemein als Exhibitionismus bekannt. Weiterhin ist es eine Art des Missbrauchs, wenn man dem Kind zumutet sich sexuelle Aktivitäten anzusehen, egal ob es hierbei um einen Pornofilm handelt, oder um eine Handlung, die ein Erwachsener im Beisein des Kindes an sich oder anderen unternimmt. Das Verständnis von sexuellem Missbrauch schließt auch Handlungen, die der Erwachsene zur eigenen Bedürfnisbefriedigung am Körper des Kindes vornimmt, oder Handlungen, die er an sich vom Kind vornehmen lässt, ein. (vgl. Weisser Ring 1992, 4)

Außerdem ist es allgemein verbreitet diese Übergriffe auf Kinder mit „sexuellem Missbrauch“ zu benennen, doch diese Bezeichnung lässt darauf schließen, dass Eltern, oder Erwachsene das Recht haben ein Kind zu gebrauchen. Doch da dem nicht so ist, soll im weiteren von „sexueller Gewalt“ gesprochen werden, da diese Bezeichnung den Sachverhalt treffender beschreibt.

Weiterhin soll für Personen, die ein Mädchen oder einen Buben sexuell ausbeuten, belästigen oder missbrauchen das Wort „Täter“ verwendet werden. Diese männliche Form wird gewählt, da es aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen (Bange 1992) erwiesen ist, dass in 90-95% der Fälle sexueller Gewalt Männer die Täter sind und nur in 5-10% der Fälle Frauen. Deshalb würde eine sprachliche Gleichberechtigung dieses Zahlenverhältnis verschleiern.

Nun sollen im weiteren mehrere Vorurteile genannt und entkräftet werden.

2. HÄUFIGKEIT

„Sexueller Missbrauch an Kindern kommt ja Gott sei Dank nur sehr selten vor!“

Diese Annahme rührt daher, dass viele Menschen die Tatsache, dass sexuelle Gewalt keine Ausnahme bildet, nicht wahrhaben möchten und dieses Thema weiterhin verdrängen und vertuschen.

Zur Verdeutlichung dieser Problematik soll ein Beispiel aus der Zeitschrift „Der Spiegel“ erwähnt werden: Es werden immer neue Fälle von pädophilen Priestern bekannt, die sich an ihren Schützlingen vergriffen haben. Doch anstatt gegen die Priester vorzugehen, werden den Familien in den meisten Fällen eine Art Schweigegeld angeboten und die Täter werden nicht vom Dienst suspendiert, sondern „straffällig gewordene Priester wurden bislang lediglich versetzt“. So auch der letzte Fall in einer Gemeinde des Bistums Würzburg, in welchem die Familie des Opfers nach Einreichen der Anzeige von den übrigen Gemeindemitgliedern verachtet wurde. (vgl. Der Spiegel 2002, 63)

2.1. Beeinflussung des Opfers

Doch nicht nur in der Kirche werden die Taten verschwiegen, sondern beinahe alle Täter setzten ihre Opfer derart unter Druck, dass diese es nicht wagen, den Übergriff anzuzeigen. Die Druckmittel, welche die Täter verwenden, sind verschieden. Aber es ist immer der Fall, dass sie das Opfer einschüchtern und es zwingen das „Geheimnis“ für sich zu behalten, da eine Offenbarung diese Geheimnisses sonst schwerwiegende Konsequenzen für sich und andere nach sich ziehen würde. Somit wird dem hilflosen Kind die Verantwortung für andere auferlegt, und das Kind wird versuchen diese zufriedenstellend zu erfüllen, da es die Familie bestmöglich erhalten möchte. Die Folgen eines „Verrats“ könnten sein, dass die Familie auseinander bricht und plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen ist. Diese Angst soll durch folgendes Zitat eines missbrauchten Mädchens belegt werden: „Ich dachte, wenn ich alles erzähle, dann kommt mein Vater ins Gefängnis. Aber meine Geschwister waren doch alle noch so klein, und er war der Ernährer...“ (Kaveman 1989, 41) In dieser Befürchtung spiegelt sich auch die Panik wieder, die Verantwortung für andere zu tragen und diese durch eine Anzeige im Stich zu lassen. Weitere Ängste sind die Fragen nach dem eigenen Wohl. Viele Täter setzten die Herausnehme des Kindes aus der Familie als Druckmittel ein. Sie drohen dem Kinde damit, dass es in ein Heim überwiesen werden wird, und nicht mehr zu seiner Familie zurück darf, wenn bekannt wird, was es erlebt hat. Damit würde das ganze Leben des Kindes umgestaltet werden und das Kind trägt dafür die Verantwortung. So wird das Kind sich das Szenario - es selbst im Heim - Ehe der Eltern zerbrochen - der Vater im Gefängnis - die Mutter unversorgt ausmalen und daraufhin entscheiden, diese Gefahr nicht eingehen zu wollen und das Geheimnis weiterhin gut zu hüten.

In manchen Fällen geschieht die Geheimhaltung nicht durch Anwendung von Gewalt oder Aussprechen einer Drohung, sondern durch das Teilen eines gemeinsamen Geheimnisses zwischen dem Täter und dem Kind, das von beiden scheinbar liebevoll gepflegt wird. (vgl. Friedrich 1998, 97) Und das Kind, das gelernt hat, einem Erwachsenen ist zu gehorchen, wird sich auch darauf einlassen, ein solches „schlechtes“ Geheimnis für sich zu behalten. (Adams/Fay 1993, 16)

Aufgrund der verschiedenen Druckmittel und Drohungen, welchen das Kind ausgesetzt wird, wird es sich nicht dazu entscheiden, von der Tat zu erzählen und den Übergriff weiterhin geheim halten. Somit wird der Anschein erweckt, dass sexuelle Gewalt nur sehr selten vorkommt, und nur dann in großem Ausmaß, wenn der Fall durch die Medien groß aufgezogen wird.

2.2. Vermeidung einer Anzeige durch das Kind

Oft spielt auch die Rücksicht auf die Psyche der anderen Familienmitglieder eine Rolle, weshalb das Kind nicht von der sexuellen Gewalt erzählt. Das Kind wird damit konfrontiert, wie belastend es für die Mutter werden könnte, wenn sie von dem Geheimnis erfährt. Dies zeigt sich auch in der Aussage der missbrauchten Pia: „Ich konnte mit meiner Mutter nicht darüber reden, das hätte ich nicht über mich gebracht. Ich dachte, es ist das Beste für alle, wenn ich allein eine Lösung finde.“ (Kaveman 1989, 41)

Selbst wenn das Kind beschließt, von der sexuellen Gewalt zu berichten, ist es für die Vertrauenspersonen nicht immer eindeutig erkennbar, was das Kind erzählen möchte. Das liegt häufig an dem mangelnden Vokabular, welches das Kind zu diesem Thema besitzt. Das Kind kann sich nicht richtig ausdrücken und der Erwachsene versteht den Zusammenhang nicht. (vgl. Adams/Fay 1992, 29) Zum Beispiel: Das Kind sagt: „Der Mann hat in mein Bett gemacht!“ Das Kind möchte damit vielleicht die Ejakulation des Mannes beschreiben, aber die Bezugsperson kann keinen Sinn in dieser Aussage erkennen.

Weiterhin fehlen dem Kind die Kenntnisse der Sexualität. So kann das Kind nicht nachvollziehen, WAS mit ihm gemacht wurde. Das Kind weiß nur, das es ihm äußerst unangenehm war, aber nicht, wie es sich mitteilen kann, um das Erlebte zu beschreiben.

2.3. Aufdeckung durch Erkennen der Symptome

Ein weiteres Hindernis, dass die Aufdeckung der Taten erschwert und die Meinung aufkommen lässt, dass sexuelle Gewalt nur selten geschieht, sind die Symptome, die ein Kind nach dem Übergriff zeigt. Diese sind sehr schwer zu erkennen, und darum ist es, ebenso wie bei der Anzeige durch das Kind selbst, selten der Fall, dass andere Personen sich dazu entscheiden, eine Meldung zu machen, eben, weil der Verdacht auf äußerst vagen Vermutungen begründet ist. Das ist nur dann nicht gegeben, wenn das Kind direkt von der Tat gesprochen hat. Die Auffälligkeiten sind auch aufgrund der allgemeinen, stetig voranschreitenden Entwicklung des Kindes nur schwer von dieser zu unterscheiden. Eine Rückzugstendenz kann sowohl normaler Bestandteil der sozialen Entwicklung als auch von einem Streit mit einem Schulkameraden herrühren. Aus diesem Grund ist es von Vorteil, wenn man den Ausgangspunkt des Kindes kennt, und es daraufhin über länger Zeit beobachten kann, um sich über die Ursachen für die Veränderung klar zu werden. (vgl. Friedrich 1998, 89)

Folgende Auffälligkeiten können die Symptome eines sexuellen Missbrauchs sein:

- Schlafstörungen
- Verschiedene Schulleistungsstörungen, z.B. Konzentrationsstörung
- Essstörungen
- Störungen im Hygieneverhalten, z.B. Waschzwang
- Verhaltensänderungen, z.B. Aggressivität
- Angst
- Rückzug
- Flucht in Phantasiewelt
- Versteckte oder offene sexuelle Äußerungen
- Krankheiten
- Weglaufen (vgl. Friedrich 1998, 92)

Es kann vorkommen, dass diese Symptome gezeigt und erkannt werden, doch die betreffende Person diese nicht in Zusammenhang mit sexueller Gewalt bringt, da diese Ursache noch immer als zu unwahrscheinlich gesehen wird. Statt dessen wird der Grund für die Veränderung des Kindes in einem anderen Ereignis gesucht.

Aufgrund all dieser Tatsachen, die einen Nachweis von sexueller Gewalt an Kindern erschweren bzw. deren Vertuschung erleichtern, sind viele Personen der Auffassung, dass sexuelle Gewalt nicht sehr häufig auftritt. Doch die Realität zeigt, dass „25% der Mädchen und 8% der Buben unter 16 Jahren sexuell mißbraucht“ werden. (Bange 1992)

Doch selbst diese Zahlen sind häufig noch Mutmaßungen, da die Dunkelziffer noch immer sehr groß ist. Und so besteht die berechtigte Annahme, dass 90% aller Opfer niemals erzählen, was geschah oder geschieht. (Forward 1990, 145)

3. TÄTER

„Oft ist der Täter ja auch ein Fremder!“

Jahrelang warnte man die Kinder vor dem „Bösen schwarzen Mann“, der ihnen Süßigkeiten anbietet und sie mit in seine Wohnung mitnehmen möchte. Doch wer warnt vor denjenigen, die sich in der eigenen Wohnung befinden? Dem fürsorglichen Familienvater, dem guten Bekannten der Eltern oder dem Nachhilfelehrer? Ihnen allen wird grenzenloses Vertrauen entgegengebracht, doch schätzt man, dass nur 6 Prozent der Täter völlig Fremde sind und die überwiegende Zahl der Täter mit den Opfern verwandt oder zumindest vertraut ist. (vgl. Friedrich 1998, 21) Eine ältere Studie in Seattle durch das „Sexual Assualt Center“ ergab, dass es sich bei fast der Hälfte der Übergriffe um Delikte innerhalb der Familie handelte. Bei gerade 17% der Täter handelt es sich um völlig Fremde, und 31% waren Bekannte des Kindes. (vgl. Adams/ Fay 1993, 13)

3.1. Innerfamiliär

Wenn ein Mann pädophile Neigungen in sich trägt, dann ist die eigene Familie ein Ort, in welchem diese aufgrund besonderer Begebenheiten begünstigt ausgeübt werden können.

Denn innerhalb einer Familie wird der sexuelle Missbrauch dadurch erleichtert, dass bereits eine enge Beziehung zwischen dem Täter und dem Opfer besteht und das Kind einen unbefangenen Umgang mit dem pädophilen Verwandten pflegt. Weiterhin kann von der Regel ausgegangen werden, dass „je größer das Nahverhältnis [ist], desto geringer [...] die Wachsamkeit des Opfers“. (Friedrich 1998, 21) So kann sich aus der vorhandenen Nähe eine Situation ergeben, in welcher der Pädophile sich dazu ermutigt fühlt, seine sexuellen Phantasien an dem ahnungslosen Kind auszuleben. Diese Situation kann ein gemeinsames Bad oder das „Hoppe-Reiter“ Spiel (Friedrich 1998, 18) darstellen. Hierbei wird eine körperliche Nähe eingegangen und durch scheinbar zufällige genitale Berührungen wird das kleine Opfer sexuell stimuliert. Daraufhin wird der Täter ermutigt, in seinem „Spiel“ mit dem Kind fortzufahren. Oder es tritt der Fall ein, dass sich der Täter dem Opfer unter einem Vorwand nähert. Dieser könnte z.B. das Vortäuschen der Waschung der Genitalien bilden. Aus dieser Stimulation kann sich dann der weitere Verlauf des Missbrauchs ergeben.

Nun soll ein Beispiel aufgeführt werden, um die oben erwähnten Bedingungen zu verdeutlichen:

„Der Stiefvater lädt im Laufe eines solch wachsenden Vertrauens den Stiefsohn immer wieder zum gemeinsamen Baden ein. [...] Der Stiefvater erweist sich als „Saubermann“, und lehrt den Buben auch die ordentliche Reinigung des Glieds; er zeigt diese Handlung zuerst an sich selbst, dann am Kind, er beginnt am Genitale zu manipulieren, spielerisch und mit Humor wird die kindliche Erektion entdeckt und belächelt... Der Mann zeigt anfänglich amüsiert auch sein eigenes erregtes Glied. In der Folge kommt es zu gegenseitigen Masturbationen.“(Friedrich 1889, 23)

In diesem Beispiel wird auch deutlich, wie ein Erwachsener die natürliche Neugier und Unbefangenheit eines Kindes zu seiner eigenen sexuellen Befriedigung ausnützen kann.

Ein weiteres begünstigendes Kriterium ist das große Vertrauen, das die übrigen Familienmitglieder dem Täter entgegen bringen. So ergibt es sich häufig, dass die Täter mit dem Kind alleine in der Wohnung sind, oder es der Täter abwägen kann, wann die Möglichkeit einer Aufdeckung gegeben sein könnte, da beispielsweise die Mutter bald von der Arbeit zurück erwartet wird. Dieses Vertrauen und das allgemeine „Nicht-wahrhaben-wollen“ reichen meist so weit, dass eine Aufdeckung durch ein Familienmitglied äußerst selten vorkommt und dem Täter dadurch unfreiwillig Schutz gewährt wird. Dazu kommt auch, das die Ängste und die Abhängigkeit der Ehefrau vom Täter meist stärker als der mütterliche Instinkt sind. (vgl. Forward 1990, 158)

Mancher Täter gab an, dass er sich an seiner Tochter vergangen hatte, da seine Ehefrau zu frigide war um ihm sexuelle Befriedigung zu verschaffen. So sah sich der Mann dazu aufgefordert, seine Bedürfnisse durch ein jüngeres Familienmitglied erfüllen zu lassen, welches ihm nicht wiedersprechen würde. Dazu eine Aussage eines Mädchens, welches diese Situation erleben musste:

„Er sagte, Mama wäre immer so müde, und da habe ich als Kind schon gedacht, was habe ich damit zu tun? Ich habe das ungerecht gefunden, dass er seine sexuellen Bedürfnisse an mich herangetragen hat.“ (Kavemann 1989, 99)

In manchen Fällen wird sich der Täter in die Ausrede flüchten, dass der sexuelle Missbrauch aus reiner Liebe und Zuneigung zu dem Kind geschah, und sich selbst weiter in der Rolle des Beschützers und des Familienoberhaupts sehen. Er ist der Überzeugung, das Kind hätte diese Tat provoziert und er selbst habe dem Kind lediglich einen „Gefallen“ getan. (Kavemann 1989)

Trotz dieser begünstigenden Umstände kommt sexuelle Gewalt nicht in jeder Familie vor. Die Autorin Susan Forward (1990, 143) vertritt die Theorie, dass sexuelle Gewalt nicht in offenen, liebevollen Familien vorkommt, sondern eher in Familien, in welchen starke emotionale Einsamkeit, Geheimnistuerei, Hilflosigkeit und Stress vorherrschen. Diese Merkmale müssen nicht nach außen hin erkennbar sein, aber sie bestimmen dennoch das Familienklima.

3.2. Institutionell

Überall, wo Menschen aufeinander treffen, kann es zu sexueller Gewalt kommen. Nicht nur in der Familie, sondern auch in verschiedenen Einrichtungen wie Schulen, Heime oder Kindergärten und in einer Vielzahl von Organisationen wie Knabenchören, Pfadfinder oder Ministrantengruppen wird sexuelle Gewalt ausgeübt. Aber auch einzelne Personen, die sich unter einem Vorwand in die Familie einschleichen wie z.B. Leihopas, Musiklehrer, Babysitter (vgl. Bange/Enders 1995, 82 und Wyre 1997) können zu Tätern werden.

Max Friedrich (1998, 78) vertritt die Theorie, dass gerade im sozialen Bereich vereinzelt Menschen zu finden sind, die - ob unbewusst oder bewusst - „entweder unausgelebte pädophile Wünsche kompensieren wollen oder gar ihre Neigungen aktiv ausleben (wollen), sei es, dass dies von Anfang ihr Ziel war, oder weil sich eben die Gelegenheit dazu bot.“ Weiterhin kommt es vor, dass Täter gezielt von ihrem bisherigen Tätigkeitsfeld in ein anders wechseln, nur um dadurch den Opfern – den Kindern – näher zu sein, oder leichter die Möglichkeit haben, diese kennen zu lernen. (vgl. Bange/Enders 1995, 80)

Nachdem sich die Täter in eine solche Gruppe eingebracht haben, versuchen sie ein möglichst wehrloses und verletzliches Kind zu erkennen (vgl. Conte 1989), dessen Vertauen zu gewinnen und auch ein gutes Verhältnis zu den Eltern und dem übrigen Umfeld aufzubauen. Nachdem dies vollzogen ist, nutzen die Täter dieses Vertrauensverhältnis, ähnlich wie die Täter innerhalb der Familie, aus, um sich dem Kind zu nähern.

4.BETROFFENE SCHICHTEN

„Das sind doch alles abartig veranlagte Menschen und Triebtäter! Missbrauch kommt – wenn überhaupt – nur in unteren sozialen Schichten vor.“

Dieses Vorurteil entstand wohl zum Selbstschutz der Menschen. Sie versuchen den Missbrauch weit von sich zu schieben und die Täter von der Gesellschaft abzugrenzen.

Doch hierbei handelt es sich um Wunschdenken. Sexuelle Gewalt wäre leichter aufzudecken und zu vermeiden, wenn der Täter einfach zu erkennen wäre. Doch sind die Missbrauchstäter „unauffällige, ganz normale Männer, die ein Leben wie jedermann führen“ (Friedrich 1998, 42) und so ahnen noch nicht einmal die nächsten Verwandten etwas von den sexuellen Neigungen des Pädophilen. Die Auffälligkeit der Täter würde ebenfalls erhöht, wenn Pädophile nicht in der Lage wären, ein geregeltes Sexualleben mit Erwachsenen zu führen oder eine dauerhafte Partnerschaft einzugehen. Doch diese These wird durch die hohe Anzahl der Familienväter unter den Tätern und der Tatsache, dass die Frauen keinen Verdacht schöpfen, da „das aktive eheliche Sexualleben [...] ihnen keinen Anlaß zu Misstrauen“ gibt (Bange/Enders 1995, 189), widerlegt.

Entgegen dem Vorurteil kommen die Täter nicht nur aus den untersten, sondern aus allen Schichten und sind verschiedenen Bildungsgrades (vgl. Heyne 1993). Dies konnte bereits in der Antike beobachtet werden. Denn schon Sokrates, dem Philosoph und Adeligen, wurde die Liebe zu Knaben nachgesagt. Auch heute noch findet man viele Beispiele dafür, dass sexuelle Gewalt keine Frage von Bildung oder sozialer Stellung ist, wie das Juristen Edward Brongersma: Dieser saß nach eigenen Angaben, von 1946 bis 1950 als Volksvertreter in der ersten Kammer des Niederländischen Parlaments, als seine „Beziehung“ zu einem Minderjährigen öffentlich wurde. (vgl. Brongersma 1991, 332)

Weiterhin könnten eine Fülle von Delikten durch die verschiedensten Täter genannt werden, um dieses Vorurteil zu widerlegen. Denn sexuelle Gewalt kann von Therapeuten, Direktoren und Richtern ebenso wie von Arbeitslosen oder Sozialhilfeempfängern ausgeübt werden. Entscheidend ist nicht der soziale oder finanzielle Stand, sondern die Neigung, die der Mensch verspürt. Wie dieses Bedürfnis nach sexuellen Kontakten mit Kindern entsteht konnte bisher noch nicht genau erforscht werden. Klar ist nur, dass jeder davon betroffen sein kann. (vgl. Friedrich 1998, 70)

Auch unter den Opfern kann kein eindeutiges Schema erkannt werden. Es können Kinder jeder Typologie missbraucht werden, denn „weder das Lebensalter noch die sozialen Umstände der Herkunftsfamilie und des Umfelds können dafür sichere und eindeutige Kriterien liefern“ (Friedrich 1998, 73), dass ein Kind sicher vor einem Übergriff ist.

5. AUSWIRKUNGEN

„Wenn das nur ein- oder zweimal passiert, dann vergißt es das Kind auch bald wieder. Alles halb so schlimm!“

Doch der einmalige „Ausrutscher“ bildet eher die Ausnahme, denn bei 80% der Fälle dauert der Missbrauch zwei Jahre und länger. (vgl. Bodendorfer 1997, 1) Aber auch dieser kurzzeitige Missbrauch hat gravierende Auswirkungen auf die Psyche des Kindes. So gibt es neben der Häufigkeit des Missbrauchs noch verschiedene Faktoren, die Einfluss auf die Schwere des „Missbrauchssyndroms“ haben: (vgl. Bodendorfer 1997, 15)

5.1. Die angewandte Gewalt

Sexuelle Gewalt geschieht entweder im Zuge eines liebevollen Umgangs des Täters mit dem Opfer, oder durch die Sicherstellung der Unterwürfigkeit des Kindes durch Anwendung von Gewalt. Doch sexueller Missbrauch ist immer eine Gewalttat. Da „persönliche Grenzen, der eigene Wille sowie das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit missachtet werden, Vertrauen und Sicherheit zerstört und das Gefühl der Zugehörigkeit zur Welt außer Kraft gesetzt“ wird. (Modellprojekt von „Wildwasser“ 1993, 61) Daran lässt sich aufzeigen, dass sexuelle Gewalt, egal wie die angewandte Gewalt aussah, eine massive Auswirkung auf das Kind haben wird, und es diese Tat nicht vergessen wird.

5.2. Das Alter des Kindes bei Beginn des Missbrauchs

Aufgrund von klinischen Untersuchungen ist bekannt, dass sexuelle Gewalt in 42,8% der Fälle bei Kindern zwischen 6 und 10 Jahren, in 27,2% bei Kindern zwischen 0 und 5 Jahren beginnt. (Fürniss 1986) Dies ist von Bedeutung, da das Alter die Folgen, welche die sexuelle Gewalterfahrung nach sich zieht beeinflusst, da das Kind in den verschiedenen Entwicklungsstufen, welche es zu durchlaufen hat, gestört wird. Kurz beschrieben, könnte diese folgendermaßen aussehen:

Im Schulalter (Phase der 6 und 10jährigen) erlernen die Kinder die „soziale Kognition“. Das bedeutet, dass sie lernen, die Eigenschaften der Personen in der Umgebung einzuschätzen und darauf zu reagieren. Außerdem entwickeln sie ein Verständnis für das Denken und Fühlen der Personen. (vgl. Rossmann 1996, 120) Doch wenn in dieser Phase ein Einschnitt durch die Erfahrung sexueller Gewalt geschieht, kann das Kind diesen Schritt der Entwicklung nicht durchleben, da es kein Verständnis für den Täter und dessen Verhalten entwickeln kann, da dieser gegen die erlernte Moral verstößt und ein widersprüchliches Verhalten („schlecht“ zum Kind, aber „gut“ zu Außenstehenden) aufzeigt. Dieses kann das Kind nicht in sein Schwarz- Weiß-Schema einordnen, und so resultieren schwere Entwicklungsschäden aus diesem Defizit.

In der Vorschulphase steht die Entdeckung der eigenen Person und die Entdeckung des Geschlechts im Vordergrund. (vgl. Rossmann 1996, 104) In dieser Zeit entwickelt das Kind langsam ein Selbstkonzept und setzt sich mit den verschiedenen Geschlechtsmerkmalen und Gefühlen auseinander. Es lernt seien Körper kennen und macht Erfahrungen im Umgang mit anderen Personen. Doch durch den Übergriff wird das Kind in dieser Entwicklung gestört. So kommt es, dass ca. 36% der Opfer nach dem Bruch dieser Entwicklung über das Fehlen der eigenen Identität klagen und ca. 30% massive Selbstverletzungen aufgrund der Abneigung gegen den eigenen Körper zeigen. (vgl. Kindermann/Vogler 2000, 18)

5.3.Der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer

Das Durchschnittsalter der Täter liegt bei 41,5 Jahren, da 70% der Täter zwischen 30 und 49 Jahren alt sind. (vgl. Heyne 1993)

Somit ist beinahe immer eine Generationen übergreifende Konstellation gegeben und dadurch wird das Autoritätsverhältnis ermöglicht, in welchem es sich der Täter herausnehmen kann, das Kind zu unterdrücken, da das Kind gelernt hat, auf die Erwachsenen zu hören.

5.4. Der Grad der Nähe zwischen Täter und Opfer

Sobald es sich um einen Täter aus dem näheren Umfeld des Opfers handelt, verübt dieser einen massiven Vertrauensbruch, welcher sich auch auf das weitere Leben des Opfers auswirken wird. So zeigt eine Untersuchung des Vereins „Wildwasser Augsburg e.V.“, dass 20% der Frauen, welche in ihrer Kindheit Erfahrungen mit sexueller Gewalt machen mussten, sich unfähig fühlen, eine Beziehung einzugehen oder zu halten.

5.5. Der Geheimhaltungsdruck

Wie bereits erwähnt übt der Täter großen Druck auf das Kind aus, um sicherzugehen, dass das „gemeinsame Geheimnis“ geheim gehalten wird. Und dieser Druck wird noch lange nach der Tat aufrecht erhalten, da das Vergehen möglichst nie entdeckt werden soll. Aufgrund dieser Erfahrung leiden noch immer 46% der Frauen mit Missbrauchserfahrungen unter massiven Ängsten. (vgl. Kindermann/Vogler 2000, 18)

Doch das Kind erfährt nicht nur eine primäre Schädigung (durch den Missbrauch), sondern es läuft auch Gefahr eine sekundäre Traumatisierung erleiden zu müssen. Diese kann beispielsweise durch den Aufdeckungsprozess zustande kommen. Denn „sekundäre Schädigungen können entstehen, wenn die Kinder durch Interventionen und Untersuchungen erneut Gefühle von Ausgeliefertsein, Abhängigkeit, Ohnmacht, Schutzlosigkeit, Missachtung, Unterlegenheit und Unglaubwürdigkeit erleben“. (vgl. Bodendorfer 1997, 3)

Abschließend lässt sich sagen, dass sexuelle Gewalt ein in das Leben einschneidendes „Ereignis“ ist, das in manchen Fällen die Opfer zeitlebens traumatisiert und/oder in ihrer Lebensführung stark beeinträchtigt. (vgl. Kindermann/Vogler 2000,18)

6. WAHRHEITSGEHALT

„Wenn Kinder von solchen Sachen erzählen, dann kann man das doch nicht immer glauben – Kinder haben oft eine blühende Phantasie!“

Dieses Vorurteil wurde durch Sigmund Freud in die Welt gesetzt. Er bekam in seiner Praxis eine solche Fülle von „Inzestschilderungen“ von Töchtern der Wiener Mittelschichtfamilien zu hören, dass er, voller Entsetzten über die Geschichten, entschied, dass sie nicht alle wahr sein können. (vgl. Forward 1990, 141) Doch in diesem Fall lag Freud falsch.

Denn wenn man die Fähigkeiten eines Kindes in Bezug auf eine vorsätzliche Falschaussage untersucht, wird man feststellen, dass ein Kind zu einer solchen nicht fähig ist. Um diese zu tätigen muß das Kind ein Motiv haben, weshalb es dem Erwachsenen Schaden zufügen möchte. Weiterhin muß es die Fähigkeit besitzen, „jemanden erfolgreich zu täuschen, eine plausible Schilderung zu erfinden und diese über einen längeren Zeitraum einigermaßen konstant wiederzugeben.“ (Steller 1999, 245) Außerdem muß das Kind Kenntnisse über die Bedeutung und den Ablauf nach einer solchen Beschuldigung besitzen und ihm muß Wissen über die Sexualität zu eigen sein. Doch Kinder in sehr jungen Jahren haben, laut entwicklungspsychologischer Befunde, noch kein Interesse an geschlechtlichen Handlungen und ihr Wissen über Sexualität beschränkt sich zumeist auf den Reproduktionsvorgang. (vgl. Volbert/Homburg 1996, 3)

Außerdem belegen verschiedene Studien, dass Kinder selbst mit acht Jahren noch erhebliche Schwierigkeiten besitzen, einfache Lügen glaubhaft vorzutragen und sich dabei nicht selbst zu verraten. (vgl. Steller 1999, 246) Zum Beleg dieser These soll folgendes Beispiel dienen: Ein schwänzender Junge rief seine Lehrerin an und simulierte, sein eigener Vater zu sein, der seinen Sohn vom Schulbesuch entschuldige. Auf die Frage der Lehrerin, mit wem sie spreche, antwortete der Junge: „Mit meinem Vater!“

Dadurch wurde gezeigt, dass ein Kind nicht die Fähigkeiten besitzt, eine Falschaussage zu treffen, oder diese leicht als eine solche zu erkennen ist.

Weiterhin wird häufig vermutet, dass es sich um eine Falschaussage handelt, da das Kind die Anklage nach einer ersten Aussage widerruft. (vgl. Bodendorfer 1997, 15) Das ist der Fall, wenn das Kind nicht gut genug auf das Strafverfahren, auf welches es sich nach Erstatten einer Anzeige einlassen muß, vorbereitet wurde. Denn nun muß es plötzlich vor vollkommen Fremden intimste Feinheiten erläutern. Außerdem werden manche Kinder durch die Autorität, welche sowohl das Gericht als auch die übrigen beteiligten Erwachsenen ausstrahlen, eingeschüchtert und wollen deshalb ihre Anzeige zurückziehen.

Zur Verdeutlichung dieser Problematik soll folgendes Beispiel dienen:

Ein Mädchen, das ihrem Hausarzt gegenüber bereits einschlägige Andeutungen zum sexuellen Missbrauch durch den Lebensgefährten der Mutter gemacht hat, verweigert in dem Verhör durch den Sachverständigen die Aussage. Sie war mit der Fülle an zuständigen, fremden Personen und zu beachtenden Details und Anordnungen seelisch überfordert. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt. (vgl. Friedrich 1998, 115)

Durch dieses Verhalten der Opfer entsteht das Vorurteil, dass viele Aussagen nur erfunden sind, und die Lügner während des Verhörs Angst bekommen, erwischt zu werden. Doch die Wahrheit ist, dass die Opfer den Mut verlieren, das anstrengende Verfahren durchzustehen.

Um sicher zu gehen, dass das Kind die Geschichte nicht erfunden hat, wird im Gutachten besonderer Wert auf die haptischen Details gelegt. (vgl. Friedrich 1998, 121) Damit werden die Erfahrungen untersucht, die nur durch die direkte Berührung mit der Materie gemacht werden, und nicht aus zweiter Hand stammen können. Zur Verdeutlichung dieser Methode, sollen die Aussagen zweier Kinder genannt und erklärt werden:

Ein Junge antwortete auf die Frage, nach der Beschaffenheit der Flüssigkeit, die aus dem Penis seines Stiefvaters austrat: „Es sieht aus wie der geronnene Käse auf einem Schinken-Käse-Toast und ist glitschig.“ Ein Mädchen erklärte: „Immer, wenn er mich da unten berührte, fühlte ich ein heftiges Stechen bis zu meinem Bauchnabel.“ (Friedrich 1998, 122)

In beiden Aussagen wird deutlich, dass die Kinder die Erfahrung tatsächlich gemacht haben müssen und diese Informationen nicht in Pornofilmen oder -heften gesehen und auf ihre Situation übertragen haben können. Aufgrund dieser Untersuchungen kann man davon ausgehen, dass, wenn ein Kind eine Falschaussage macht, diese erkannt wird.

Diese Thesen werden durch eine Studie belegt, die aufzeigt, dass „nur 3 bis 5 Prozent aller Aussagen von Kindern und Jugendlichen... falsche Beschuldigungen sind.“ (vgl. Friedrich 1998, 98)

7. SCHLUSS

Meiner Meinung nach ist sexuelle Gewalt ein Thema, das von großer Bedeutung ist, da niemand vollkommen sicher sein kann, niemals davon betroffen zu sein. Doch leider ist es tatsächlich der Fall, dass sich die Gesellschaft, trotz der zahlreichen Präventions-Projekte, noch immer wenig mit dieser Thematik auseinandersetzt und aufgrund der schrecklichen Tat nur schockiert reagiert, aber dennoch nichts darüber hören möchte und lieber die Augen verschließt.

Diese Arbeit abschließen soll ein Gedicht einer Betroffenen (Kathie), in welchem sie versucht, ihre Erfahrungen mit sexueller Gewalt zu verarbeiten. Gleichzeitig wird deutlich, dass diese Verarbeitung noch nicht gelungen ist, obwohl die Tat viele Jahre zurück liegt. Außerdem sind viele Punkte enthalten, welche in dieser Arbeit angesprochen wurden.

Ein zartes Kinderlächeln gefriert. Angst spricht aus den Augen. Stumme Schreie dringen gellend hinaus. Hilflosigkeit.

Zur Frau geworden und doch noch Kind. Nie mehr vertrauen, schon gar nicht dir, nie mehr lieben, schon gar nicht mich selbst. Das passiert nicht wirklich, das passiert nicht mir!!!!!! Ich versteh nicht, ich bin noch klein. Ich hielt Liebe für etwas schönes, doch du nutztest es aus.

Tief in meine 6 jährige Seele hast du dich eingebrannt. Narben, die nie mehr vergehen, Wunden, die immer wieder bluten. Verdrängt habe ich, nun lasse ich frei. Spüre erneut den Schmerz, denn ich will leben, endlich fühlen.

Bruder, ich kann dich nicht hassen. Bruder, ich wünschte es so sehr. Bruder, du hast mir das angetan.

LITERATURVERZEICHNIS

ADAMS, Caren / FAY, Jennifer: Ohne falsche Scham. Wie Sie Ihr Kind vor sexuellem Missbrauch schützen können. 1993

BANGE, D.: Die dunkle Seite der Kindheit. Köln 1992

BANGE, Dirk / ENDERS, Ursula: Auch Indianer kennen Schmerz. Sexuelle Gewalt gegen Jungen. 1995

BODENDORFER, Christine: Gegen sexuelle Gewalt an Buben und Mädchen handeln. Eine Initiative des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz. 1997

BRONGERSMA, Edward: loving boys. 1991

CONTE, John: An Evaluation of a Program to Prevent the Sexual Victimization of Young Children. In: Child Abuse and Neglect. 1985

FORWARD, Susan: Vergiftete Kindheit. Vom Missbrauch elterlicher Macht und seine Folgen. 1990

FÜRNISS, T.: Diagnostik und Folgen sexueller Kindesmisshandlung. In: Monatsschrift Kinderheilkunde 134/1986, S335 – 340

FRIEDRICH, Max: Tatort Kinderseele. Sexueller Missbrauch und die Folgen. 1998

HEYNE, C.: Täterinnen. Stuttgart 1993

KAVEMANN, Barbara: Väter als Täter. Sexuelle Gewalt gegen Mädchen „Erinnerungen sind wie eine Zeitbombe“. 1989

KINDERMANN, Sue/VOGLER, Antje: Wildwasser Augsburg e.V. Verein gegen sexuelle Gewalt an Mädchen. Jahresbericht 2000

ROSSMANN, Peter: Einführung in die Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters. 1996

STEINHAGE, R.: Sexuelle Gewalt. Reinbek 1992

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Modellprojekt Beratungsstelle und Zufluchtswohnung für sexuell missbrauchte Mädchen von „Wildwasser“. 1993

www.selbsthilfe-missbrauch.de

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Vorurteile zum Thema sexueller Missbrauch
Hochschule
Philosophisch-Theologische Hochschule der Salesianer Don Boscos Benediktbeuern
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
21
Katalognummer
V47078
ISBN (eBook)
9783638441131
ISBN (Buch)
9783640698868
Dateigröße
504 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vorurteile, Thema, Missbrauch
Arbeit zitieren
Melanie Rigorth (Autor:in), 2002, Vorurteile zum Thema sexueller Missbrauch, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47078

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