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Die Unterscheidungskraft von Wortmarken

Entscheidungspraxis des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Bundespatentgerichts zu § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz

Titel: Die Unterscheidungskraft von Wortmarken

Masterarbeit , 2013 , 90 Seiten , Note: 1,5

Autor:in: Julia Kowalewsky (Autor:in)

Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In der Arbeit werden zunächst die Begrifflichkeiten, Funktionen und die Arten der Marke definiert. Dann wird auf die Entwicklung der marken-rechtlichen Vorschriften eingegangen und es werden die, zur Anmeldung einer Marke erforderlichen, Voraussetzungen beschrieben. Im Hauptteil geht es um die fehlende Unterscheidungskraft als Schutzhindernis. Dabei wird auf Urteile und Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und des Bundespatentgerichts Bezug genommen. Abschließend werden die Widerspruchsrechte und Rechtswege von Markenanmeldern und Dritten aufgezeigt.

Das Ziel dieser Ausarbeitung ist es herauszustellen, aus welchen Gründen das DPMA im Hinblick auf die fehlende Unterscheidungskraft bei Markenanmeldungen, zu fraglichen Entscheidungen gekommen ist. Dazu wird untersucht, wie diese Entscheidungen vom Bundespatentgericht bewertet wurden. Aufgrund der beachtlichen praktischen Bedeutung werden nur Wortmarken betrachtet.

Marken sind geschützte Kennzeichen, denen bei schnell verändernden Märkten eine wachsende Bedeutung zukommt. Kunden haben Vertrauen in eine Marke und binden sich über diese an verschiedene Produkte und Unternehmen. Aus Schutzgründen sollte eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden, da die Marke ansonsten von jedermann verwendet werden kann. Bei der Anmeldung einer Marke müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Diese werden vom DPMA geprüft. Das DPMA entscheidet, ob eine Marke schutzfähig ist und in das Register des DPMA eingetragen wird. Der Eintragung einer Marke können verschiedene Schutzhindernisse entgegenstehen. Insbesondere das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz (MarkenG) ist dabei von erheblicher praktischer Bedeutung.

Vom DPMA wurden immer wieder Entscheidungen über das Bestehen von Schutzhindernissen getroffen, die dann von der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts anders bewertet wurden. Durch die Richtlinie für Markenanmeldungen des DPMA vom 13.6.2005 wurde ein Rahmen geschaffen, um die Beurteilungen nachvollziehbarer zu machen und eine einheitliche Beurteilungspraxis zu schaffen. Trotzdem werden immer wieder sehr viele Marken von den Gerichten anders beurteilt als vom DPMA.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Definition, Arten und Funktionen der Marke

C. Rechtliche Grundlagen

I. Markenschutz-, Warenbezeichnungs- und Warenzeichengesetz

II. Europäische Richtlinien und internationale Übereinkommen

III. Das deutsche Markengesetz

D. Anmeldung einer Marke

I. Zuständigkeit in Deutschland

II. Voraussetzungen für die Eintragung

III. Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt

E. Die Unterscheidungskraft bei Wortmarken

I. Beurteilungsmaßstäbe

II. Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamtes

1. Entscheidungen zu umgangssprachlichen Begriffen

2. Entscheidungen zu Wortfolgen

3. Entscheidungen zu Wortkombinationen

4. Entscheidungen zu Buchstaben und Zahlen

5. Entscheidungen zu Werbeslogans

6. Entscheidungen zu Personennamen

7. Entscheidungen zu fremdsprachigen Begriffen

8. Entscheidungen zu fremdsprachigen Wortkombinationen und folgen

III. Häufigkeit bestimmter Fehlentscheidungen

1. Waren oder Dienstleistungen ungenau beurteilt

2. Interpretationsbedürftigkeit nicht erkannt

3. Ungewöhnlichkeit nicht berücksichtigt

4. Unzureichende Recherchen durchgeführt

5. Verkehrskreise falsch eingeschätzt

6. Bedeutung einer Bezeichnung falsch eingeschätzt

7. Anbringungsmöglichkeiten nicht beachtet

F. Konsequenzen aus den gewonnenen Erkenntnissen

I. Fehlentscheidungen vermeiden

1. Möglichkeiten des Anmelders

2. Möglichkeiten des DPMA

3. Möglichkeiten des Bundespatentgerichts

II. Widerspruchsrechte nutzen

1. Beschwerde und Widerruf einlegen

2. Löschungsantrag stellen

G. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit analysiert die Entscheidungspraxis des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sowie des Bundespatentgerichts hinsichtlich der fehlenden Unterscheidungskraft von Wortmarken gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Ziel ist es, die Gründe für Fehlentscheidungen bei Markenanmeldungen zu identifizieren und aufzuzeigen, wie diese durch eine präzisere Prüfung vermieden werden können.

  • Grundlagen des Markenrechts und Schutzhindernisse
  • Anmeldeverfahren und Anforderungen an die Unterscheidungskraft
  • Kategorisierung von Fehlentscheidungen bei Wortmarken
  • Analyse der Rechtsprechung zu verschiedenen Wortmarkenarten
  • Strategien zur Fehlervermeidung für Anmelder und Behörden

Auszug aus dem Buch

Die Unterscheidungskraft bei Wortmarken

Markenschutz wird vom DPMA nur gewährt, wenn keine Hindernisse dem Schutz entgegen stehen. Diese Hindernisse ergeben sich aus § 8 Abs. 2 MarkenG und werden vor Eintragung einer Marke vom Amts wegen gemäß § 59 Abs. 1 MarkenG überprüft. Absatz 1 und 2 des § 8 Abs. 2 MarkenG enthalten einen abschließenden Katalog von möglichen Schutzhindernissen, die dazu dienen unberechtigte Monopole zu vermeiden. Sofern keine Schutzhindernisse der Eintragung entgegen stehen, ist die Marke einzutragen. Das DPMA hat bei der Entscheidung kein Ermessen.

Liegen Schutzhindernisse vor, führen diese zu einer Abweisung des Antrages gemäß § 37 Abs. 1 MarkenG. Zuvor wird jedoch ein Beanstandungsbescheid vom DPMA mit einer Aufforderung zur Beseitigung der Mängel an den Anmelder versandt. Erst wenn dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird der Antrag endgültig abgewiesen und dem Anmelder der Zurückweisungsbescheid zugeschickt. Die Regelung setzt die bindende Vorschrift der Artikel 2 und 3 der Markenrichtlinie um und entspricht Artikel 4 und 7 der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke sowie Art. 6ter und Art. 6quinquies PVÜ.

Eines der am häufigsten auftretenden Schutzhindernisse bei Wortmarken ist die fehlende Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Hier wird die konkrete Unterscheidungskraft gefordert, während in § 3 MarkenG abstrakt gefordert wird, dass sich die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterscheiden müssen. Nach dem Beschluss des BGH vom 19.1.1995 ist die Unterscheidungskraft „die Marke innewohnende Eignung, um Verkehr als Unterscheidungsmittel für Waren (oder Dienstleistungen) eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden“.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die wachsende Bedeutung von Marken ein, erläutert die Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und definiert das Ziel der Untersuchung der DPMA-Entscheidungspraxis.

B. Definition, Arten und Funktionen der Marke: Dieses Kapitel definiert den Markenbegriff sowie dessen Funktionen (Qualitäts-, Werbe-, Investitions- und Kommunikationsfunktion) und klassifiziert verschiedene Markenformen.

C. Rechtliche Grundlagen: Hier wird die historische Entwicklung des Markenschutzes in Deutschland sowie die Bedeutung europäischer Richtlinien und internationaler Übereinkommen dargelegt.

D. Anmeldung einer Marke: Dieses Kapitel beschreibt den administrativen Prozess einer Markenanmeldung, die Zuständigkeiten des DPMA und die materiellen Voraussetzungen für die Eintragung.

E. Die Unterscheidungskraft bei Wortmarken: Hier werden die Beurteilungsmaßstäbe für Unterscheidungskraft detailliert analysiert und eine Vielzahl an Fallbeispielen aus der DPMA-Entscheidungspraxis zu verschiedenen Wortmarkentypen ausgewertet.

F. Konsequenzen aus den gewonnenen Erkenntnissen: Dieses Kapitel leitet konkrete Handlungsempfehlungen für Anmelder, das DPMA und das Bundespatentgericht ab, um Fehlentscheidungen zukünftig zu minimieren.

G. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung bündelt die zentralen Erkenntnisse der Arbeit und bekräftigt die Notwendigkeit einer einheitlichen Beurteilungspraxis.

Schlüsselwörter

Markenrecht, Wortmarken, Unterscheidungskraft, DPMA, Bundespatentgericht, § 8 MarkenG, Schutzhindernisse, Fehlentscheidungen, Markenanmeldung, Rechtsmittel, Markenrichtlinie, Warenverzeichnis, Verkehrskreise, Beschwerdeverfahren, Markenverordnung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Masterarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Analyse der Entscheidungspraxis des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) im Hinblick auf das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft bei Wortmarken gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zu den Kernbereichen gehören die rechtlichen Grundlagen des Markenschutzes, die Anforderungen an die Markenanmeldung, die Kategorisierung von Fehlentscheidungen bei verschiedenen Wortmarkenarten sowie Möglichkeiten zur Verbesserung der Entscheidungspraxis.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das primäre Ziel besteht darin, Gründe für die häufigen Fehlentscheidungen des DPMA bei Wortmarkenanmeldungen zu identifizieren, die durch das Bundespatentgericht teilweise wieder aufgehoben wurden, und Empfehlungen für eine einheitlichere Praxis zu geben.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine detaillierte Auswertung von 236 Fallbeispielen aus der Rechtsprechung des DPMA und des Bundespatentgerichts, die in tabellarischen Übersichten systematisch kategorisiert und analysiert werden.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden spezifische Kategorien von Wortmarken (z.B. umgangssprachliche Begriffe, Wortkombinationen, Werbeslogans, fremdsprachige Begriffe) untersucht und die Gründe für die jeweiligen Fehlentscheidungen, wie etwa unzureichende Recherchen oder Fehlinterpretationen, detailliert dargelegt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Markenrecht, Unterscheidungskraft, DPMA, Schutzhindernisse, Markenanmeldung, Rechtsprechung, Fehlentscheidungen und Markenverzeichnis.

Wie unterscheidet sich die Bewertung von Wortfolgen von der von einzelnen Wortmarken?

Wortfolgen werden als Gesamtheit beurteilt; das bedeutet, dass nicht einzelne Bestandteile isoliert betrachtet werden dürfen, sondern die Gesamtaussage und deren Eignung als Hinweis auf die betriebliche Herkunft entscheidend sind.

Welchen Einfluss haben Recherchen auf die Entscheidung über Unterscheidungskraft?

Die Arbeit zeigt, dass unzureichende oder oberflächliche Recherchen des DPMA eine der Hauptursachen für Fehlentscheidungen sind, da oft der tatsächliche Kontext oder die Bedeutung eines Begriffs in den relevanten Verkehrskreisen verkannt wird.

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Details

Titel
Die Unterscheidungskraft von Wortmarken
Untertitel
Entscheidungspraxis des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Bundespatentgerichts zu § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Note
1,5
Autor
Julia Kowalewsky (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2013
Seiten
90
Katalognummer
V471371
ISBN (eBook)
9783668967540
ISBN (Buch)
9783668967557
Sprache
Deutsch
Schlagworte
unterscheidungskraft wortmarken entscheidungspraxis deutschen patent- markenamtes bundespatentgerichts markengesetz
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Julia Kowalewsky (Autor:in), 2013, Die Unterscheidungskraft von Wortmarken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/471371
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Leseprobe aus  90  Seiten
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