Ziel der vorliegenden Arbeit ist, Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die zu einer Minderung beziehungsweise Vermeidung gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten führen. In der Arbeit werden daher zunächst die einzelnen Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nr. 1 GewStG mit ihren unterschiedlichen Hinzurechnungssätzen dargestellt und erläutert. Dabei wird auf ihre steuerlichen Auswirkungen auf das Unternehmen eingegangen, die durch gewisse Gestaltungsmöglichkeiten beeinflusst werden können. Diese werden mit Bezug auf die Rechtsform des Unternehmens vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis
1 Problemstellung
2 Grundlagen
2.1 Anwendung bestehender Gewerbesteuer-Richtlinien zu § 8 GewStG
2.2 Hinzurechnung von gewinnmindernden Aufwendungen
2.3 Gewerbesteuerliche Behandlung beim Überlasser des Betriebskapitals
2.4 Aufteilung gemischter Verträge
2.5 Nutzungsüberlassung als Übergang wirtschaftlichen Eigentums
3 Einzeltatbestände
3.1 Entgelte für Schulden nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG
3.2 Renten und dauernde Lasten nach § 8 Nr. 1 Buchst. b GewStG
3.3 Gewinnanteile des stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 1 Buchst. c GewStG
3.4 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG
3.5 Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG
3.6 Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG
3.7 Freibetrag nach § 8 Nr. 1 GewStG
4 Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Hinzurechnung
4.1 Gestaltung der Eigen- und Fremdkapitalstruktur
4.1.1 Erhöhung des Eigenkapitals durch Gesellschafter
4.1.2 Stille Gesellschafter
4.2 Zahlungsvereinbarungen mit Kunden
4.2.1 Erfüllungszeitpunkt der Forderung
4.2.2 Kürzeres Zahlungsziel und Rabatte
4.3 Miet-, Pacht- und Leasingverträge
4.3.1 Umformulierung und Aufschlüsselung der Verträge
4.3.2 Gemischte Verträge
4.3.3 Kostenübernahme durch Mieter
4.3.4 „Sale and Lease Back“
4.3.5 Beteiligung von Vermietern am Unternehmen
4.4 Sachverhalte innerhalb einer Unternehmensgruppe
4.4.1 Kaskadeneffekte
4.4.2 Ertragsteuerliche Organschaft
4.4.3 Umlageverträge
4.4.4 Cash-Pooling
4.4.5 Doppelte Hinzurechnung im Konzernverbund
4.5 Prüfung von Betriebsaufspaltungen
4.5.1 Herabsetzung der Entgelte bzw. unentgeltliche Überlassung
4.5.2 GmbH & Co. KG und Gründung einer Organschaft
4.6 Rechtsformwechsel
5 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Bachelorarbeit untersucht die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände nach § 8 Nr. 1 GewStG, die durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 maßgeblich beeinflusst wurden. Das primäre Ziel ist es, Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen, durch die Unternehmen ihre Steuerlast im Rahmen der Gewerbesteuer mindern oder Hinzurechnungen vollständig vermeiden können, unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsform.
- Analyse der Hinzurechnungstatbestände für Finanzierungsentgelte
- Gestaltung der Eigen- und Fremdkapitalstruktur zur Vermeidung von Hinzurechnungen
- Optimierung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen im Unternehmenskontext
- Strategien für Unternehmensgruppen (z.B. Organschaften, Cash-Pooling)
- Vorteile eines Rechtsformwechsels zur Senkung der Gesamtsteuerbelastung
Auszug aus dem Buch
3.1 Entgelte für Schulden nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG
Dem Gewerbeertrag des Unternehmens sollen in begrenztem Umfang die Entgelte für das dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Fremdkapital und der gewinnmindernde Aufwand, der mit Entgelten für Fremdkapital wirtschaftlich vergleichbar ist, zu 25 % hinzugerechnet werden. Schulden für Entgelte im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG können sowohl gegenwärtige als auch zukünftige Belastungen des Vermögens sein, die dem Grunde nach existieren oder ausreichend sicher zu erwarten sind, auch in dem Falle, dass ihre Höhe noch nicht bekannt ist. Daher enthalten diese gem. § 247 Abs. 1, § 249 und § 266 Abs. 3 HGB Verbindlichkeiten und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, sofern Entgelte den Gewinn hierfür gemindert haben. Eine Schuld kommt jedoch nur für eine Hinzurechnung in Frage, wenn sie als Verpflichtung gegenüber einer anderen Person entweder rechtlich entstanden oder zumindest wirtschaftlich verursacht und außerdem betrieblich veranlasst ist.
Nach H 8.1 Abs. 1 GewStH ist die Dauer des Schuldverhältnisses nicht ausschlaggebend. Seit dem Erhebungszeitraum 2008 kommt es auf den Dauerschuldcharakter und somit auf die Laufzeit der Schulden nicht mehr an. Folglich fallen ebenso kurzfristige Schulden unter die Hinzurechnung i. S. d. § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG. Dies sind insbesondere auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs.
In R 8.1 Abs. 1 GewStR sind Entgelte für Schulden als „Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital“ definiert. Dabei ist nicht ihre Bezeichnung, sondern ihr wirtschaftlicher Gehalt für die Behandlung als hinzurechnendes Entgelt maßgeblich. Zu den Entgelten für Schulden gehören sowohl Zinsen zu einem festen als auch variablen Zinssatz, wie R 8.1 Abs. 1 Satz 3 GewStR regelt. Gewerbesteuerlich unbeachtlich ist des Weiteren die Frage, ob Schulden mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebs in Verbindung stehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Problemstellung: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 und dessen Auswirkungen auf die zunehmende Bedeutung der Gewerbesteuer.
2 Grundlagen: Hier werden die methodischen Voraussetzungen für Hinzurechnungen, die Gewinnermittlungsarten sowie die Behandlung beim Kapitalüberlasser dargelegt.
3 Einzeltatbestände: Das Kapitel behandelt die spezifischen Kategorien der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG, darunter Schulden, Renten, stille Gesellschafter und Miet-/Pachtentgelte.
4 Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Hinzurechnung: Der Hauptteil präsentiert praxisnahe Strategien zur Senkung der Gewerbesteuerbelastung durch strukturelle Maßnahmen, Vertragsgestaltungen und Konzernoptimierungen.
5 Zusammenfassung: Dieses Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammen und betont die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Mehrbelastungen.
Schlüsselwörter
Gewerbesteuer, Hinzurechnung, § 8 Nr. 1 GewStG, Finanzierungsentgelte, Unternehmenssteuerreform, Fremdkapital, Eigenkapital, Mietzinsen, Pachtzinsen, Betriebsaufspaltung, Organschaft, Cash-Pooling, Steuergestaltung, Gewerbeertrag, Freibetrag
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände nach § 8 Nr. 1 GewStG, die durch die Unternehmensteuerreform 2008 eingeführt oder angepasst wurden.
Welche zentralen Themenfelder deckt das Werk ab?
Zentrale Themen sind die Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten, der Umgang mit gemischten Verträgen, die Steuerplanung innerhalb von Unternehmensgruppen sowie die Ausnutzung von Freibeträgen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage dieser Arbeit?
Ziel ist es, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen, durch die Unternehmen die Hinzurechnungsbelastung gemäß § 8 Nr. 1 GewStG rechtssicher mindern oder vermeiden können.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse steuergesetzlicher Vorschriften, Richtlinien, der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und einschlägiger Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der einzelnen Hinzurechnungstatbestände und einen umfassenden Katalog an Gestaltungsmöglichkeiten, von der Eigenkapitalstärkung bis hin zu komplexen Konzernstrukturen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Wichtige Begriffe sind Gewerbesteuer, Finanzierungsentgelte, Hinzurechnungsfiktion, Steueroptimierung, Betriebsaufspaltung und Konzernverbund.
Wie wirken sich die Hinzurechnungen auf Unternehmensgruppen aus?
Innerhalb von Konzernen können sogenannte Kaskadeneffekte entstehen, bei denen es zu mehrfacher gewerbesteuerlicher Belastung kommt, was durch Strukturen wie Organschaften oder Cash-Pooling gemildert werden kann.
Welche Rolle spielt der Rechtsformwechsel für die Steuerlast?
Ein Wechsel von einer Kapitalgesellschaft zu einer Personengesellschaft kann aufgrund der Steuerermäßigung gemäß § 35 EStG eine deutliche Reduzierung der Gesamtsteuerbelastung bewirken, insbesondere bei hohen Hinzurechnungsbeträgen.
Was ist bei der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen zu beachten?
Es werden pauschale Hinzurechnungssätze für bewegliche (20 %) und unbewegliche (50 %) Wirtschaftsgüter angewandt, wobei die Trennung von Kostenbestandteilen in gemischten Verträgen ein entscheidendes Gestaltungsinstrument darstellt.
- Arbeit zitieren
- Rika Schob (Autor:in), 2019, Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten in der Gewerbesteuer nach § 8 Nr. 1 GewStG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/471443