Die Herausforderungen des Nationalstaates und der Demokratie unter dem Druck der Globalisierung nach Jürgen Habermas


Hausarbeit, 2019

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Hinführung und Forschungsziel

2. Der Zusammenhang zwischen Demokratie und Nationalstaat

3. Der Nationalstaat
3.1 Merkmale, Bestandsvoraussetzungen und Errungenschaften des Nationalstaats
3.1.1 Der moderne Staat als Verwaltungs- und Steuerstaat
3.1.2 Der moderne Staat als souveräner Territorialstaat
3.1.3 Der moderne Staat als Nationalstaat
a) Der Begriff der Nation
b) Der säkularisierte Legitimationsmodus und die neue Form der sozialen Integration
3.1.4 Der Nationalstaat als demokratischer und sozialer Verfassungsstaat
3.2 Zwischenfazit

4. Die Globalisierung

5. Der Druck der Globalisierung
5.1 Einschränkung von Rechtssicherheit und verwaltungsstaatlicher Effektivität
5.2 Schmälerung der territorialstaatlichen Souveränität
5.3 Auswirkungen auf die kollektive Identität und die Idee der Nation
a) Die multikulturelle Differenzierung der Gesellschaft
b) Assimilation der Kulturen an die materielle Weltkultur und Ausbildung neuer Identitäten
5.4 Konsequenzen für demokratische Legitimität und soziale Interventionskapazität

6. Conclusio und Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Hinführung und Forschungsziel

Am 5. Juni 1998 hält Jürgen Habermas eine Rede vor dem „Kulturforum der Sozialdemokratie“.1 Vor dem Hintergrund der Krise des Wohlfahrtsstaates zeichnet er das Bild einer postnationalen Konstellation, einer Konstellation also, in der der Nationalstaat keine übergeordnete Rolle mehr spielt und seine Importanz nach und nach verliert. Im Fokus von Forschung und Diskurs- es mag der Aktualität und Nähe der Thematik geschuldet sein- steht heute, über 20 Jahre nach der Rede Habermas´, die Ausgestaltung dieser postnationalen Konstellation. Sie soll hier als „black-box“ ausgeklammert werden. Diese Arbeit soll sich mit den Entstehungsbedingungen der besagten postnationalen Konstellation auseinandersetzen, sie soll den voraussetzungsreichen Grundstein des aktuellen Diskurses legen. Welche Herausforderungen konnte der Nationalstaat seinerzeit beantworten und vor welchen steht er heute analog dazu unter dem Druck eines Prozesses, der als Globalisierung definiert wird? Und welche Konsequenzen resultieren daraus für die Zukunft der Demokratie? Ziel der folgenden Ausführungen wird es sein, die Antworten Jürgen Habermas´ auf diese Fragen zu analysieren. Das Grundgerüst der Abhandlung soll aus der „postnationalen Konstellation“2 adaptiert werden. Zunächst soll, um die verketteten Folgen für die Demokratie zu verdeutlichen, gezeigt werden, wie selbige und der Nationalstaat zusammenhängen. Um weiterhin zu verstehen, wie der Nationalstaat zunehmend unter Druck gerät, sollen danach seine Entstehung und seine Errungenschaften thematisiert werden, bevor nach einer kurzen Definition der Globalisierung die mit ihren Entwicklungen verketteten Herausforderungen für Nationalstaat und Demokratie herausgearbeitet werden.

2. Der Zusammenhang zwischen Demokratie und Nationalstaat

Die moderne Demokratie nach Habermas´ Verständnis3 hat im Nationalstaat ihren Sitz gefunden. Die reflexive Selbsteinwirkung der demokratischen Gesellschaft auf sich selbst wurde erst in den territorialen Grenzen einer Nation möglich und die (parlamentarische) Demokratie lässt sich erst in Gänze verstehen, wenn man sich bewusst wird, dass mit ihr eine historische Konstellation gedacht wurde, in der sie ihre institutionelle Gestalt annehmen konnte. Diese historische Konstellation aus Territorialstaat, Nation und einer Volkswirtschaft4, die sich in nationalen Grenzen begründete, impliziert Territorialität und damit eine Dichotomie und Differenzierung zwischen Innen und Außen und eine Wechselwirkung zwischen staatlicher Hegemonie und (kultureller) Homogenität. Basierend auf der Prämisse, dass einzelne Nationalstaaten erst durch die wechselseitige Anerkennung anderer möglich werden, erhalten auch der Souverän, der Bürger und das Volk eines einzelnen Staates ihre Autorität erst durch die Zugehörigkeit zu einem bestimmten territorial begrenzten Staat. Sie grenzen sich dadurch von allen anderen Staaten ab.5 Der habermassche Nationalstaat ist damit janusköpfig. Er gewährt im Inneren durch die Logik der gesellschaftlichen Selbsteinwirkung und das bürgerliche Privatrecht (zumindest formal) egalitäre Strukturen und Möglichkeiten der Mitbestimmung, grenzt sich durch seine Territorialität aber gleichzeitig von anderen Staaten und Gesellschaften ab und ist daher in seinem Außenbezug partikularistisch und exklusiv.6 In diesen Abgrenzungen konnte sich die Demokratie nun demnach entfalten.

„Nationalstaat und Demokratie sind als Zwillinge aus der Französischen Revolution hervorgegangen“7 und an dieser engen Bindung hat sich für Habermas8 wenig geändert. Demokratie findet also bislang im Nationalstaat statt, die Idee einer demokratischen Selbsteinwirkung einer Gesellschaft wurde nur im nationalen Rahmen erfolgreich und zufriedenstellend implementiert.9 Gerät folglich der Nationalstaat unter Druck, wird dies analog auch zur Herausforderung für die Demokratie. Was geschieht mit dem dynamischen, demokratischen Prozess, in dem die Adressaten des Gesetzes im Sinne einer Selbstgesetzgebung auch seine Autoren sind,10 wenn der nationale Rahmen durch Entwicklungen wie die Globalisierung unter Druck gerät?

3. Der Nationalstaat

Der Nationalstaat hat sich durchgesetzt. Der Begriff der Vereinten Nationen macht es selbst auf sprachlicher Ebene sichtbar: der moderne Typus des Nationalstaats, hervorgegangen aus den historisch einschneidenden Ereignissen der Revolutionen in Frankreich und den USA, hat die alten politischen Vergesellschaftungsformen verdrängt. Auf globaler, politischer Ebene konstituiert sich die Gesellschaft aus Nationalstaaten.11 Vor dieser Prämisse, vor dieser Zustandsbeschreibung der Weltgesellschaft entwickelt Habermas seine Ausführungen zum Nationalstaat. In ebenso knapper, wie voraussetzungsreicher Art und Weise skizziert er zunächst die Herausbildung des Nationalstaates in verschiedenen, historisch gestützten Prozessvarianten. Besagte Art und Weise soll auch bei den folgenden Ausführungen beibehalten, beziehungsweise adaptiert werden.

Er differenziert zunächst zwischen zwei Formen der nationalstaatlichen Herausbildung. Aus den territorial abgegrenzten und souveränen Staatsgebilden des Westfälischen Staatensystems, die bereits nach dem Westfälischen Friedensschluss im Jahre 1648 Gestalt annehmen konnten, gingen diejenigen nord- und westeuropäischen Staaten hervor, die Habermas als „die klassischen Staatsnationen“12 bezeichnet. Hier kam- im bereits installierten Staatsgebilde- nun der Nation als homogenem Idealzustand eine herrschaftslegitimierende Funktion zu. In Abgrenzung dazu werden die „verspäteten Nationen“13 angeführt. Hier war der Weg zur Bildung eines staatlichen Systems schon vorgeebnet und -gespurt, die Genese des Staates war eine Reaktion auf die „propagandistisch verbreitete […]“14 Vorstellung eines nationalen Bewusstseins, welches in einer staatlichen Formation aufgehen und konstituiert werden sollte. Typisiert wird dieser Prozess in Deutschland, Italien und Mittel- und Osteuropa. Den Unterschied dieser beiden Arten der Formierung bringt Habermas im Term „from state to nation vs. from nation to state“15 auf den Punkt, entscheidend hierfür ist- akteurstheoretisch gedacht- die „Avantgarde der Staatsformierung“. Während im Falle der klassischen Staatsnationen der Prozess eine Art Rationalisierung des Staatswesens durch die machthabenden oder beratenden Eliten der alten Formationen war, folgte der Nationalstaat in zweiterem Fall einer kulturell-elitären Bewegung, die mit der Schaffung einer „mehr oder weniger imaginären Einheit einer Kulturnation“16 den identitären Grundstein für den Staat legten.

Davon abgegrenzt und völlig verschieden verlief der Prozess in den entkolonialisierten Staaten Afrikas und Asiens in Folge des Zweiten Weltkrieges. Im Sinne eines vorbereitenden Wandels war zum Zeitpunkt der oft sehr raschen Souveränitätserlangung von der Kolonialherrschaft noch kein identitäres Fundament vorhanden, auf das man die Nation und den europäisch geprägten Staat hätte stellen können. Die daraus resultierenden „artifiziellen Staaten“17 gewannen erst im Laufe der Zeit an nationaler Substanz, sie wuchsen nachträglich zusammen.

Zuletzt widmet sich Habermas den Sezessionen in Ost- und Südosteuropa. Hier wurde die Erinnerung an ethnonationale Meistererzählungen und Identitäten geweckt, um die Gesellschaft in der wirtschaftlich, sozial und politisch unstabilen Situation der Nachfolgeländer der Sowjetunion für die unabhängige Nationalstaatsbildung zu mobilisieren. Diese dissoziativen Staatsbildungen und Sezessionen in Folge des Zerfalls des sowjetischen Imperiums scheinen Habermas ein Indiz für die Renaissance der Herkunftsmächte und des Ethnonationalismus zu sein.18

Es wurde also in aller Kürze erklärt, wie es zur Herausbildung und zur Vorherrschaft des Nationalstaats kam, dabei sei darauf hingewiesen, dass vorangegangene Ausführungen keinerlei Anspruch auf historische Vollständigkeit erheben. Die Thematisierung des Prozesses soll vielmehr das Fundament für die Differenzierung von Staat und Nation bilden. Offen ist nun aber weiterhin die Frage nach dem „Warum?“. Laut Habermas war der Nationalstaat „seinerzeit eine überzeugende Antwort auf die historische Herausforderung, ein funktionales Äquivalent für die in Auflösung begriffenen frühmodernen Formen der sozialen Integration zu finden“19 Im Folgenden soll also zunächst analysiert werden, wieso Habermas im Nationalstaat eben diese überzeugende Antwort sieht, indem Definition und Errungenschaften des Nationalstaats dargelegt werden. Weiterhin soll die ironische Analogie im Geschichtsprozess des Nationalstaats thematisiert werden, indem gezeigt wird, wie die Globalisierung laut Habermas den Nationalstaat, der zur Zeit seiner Herausbildung eine Antwort auf Herausforderungen war, herausfordert.

3.1 Merkmale, Bestandsvoraussetzungen und Errungenschaften des Nationalstaats

3.1.1 Der moderne Staat als Verwaltungs- und Steuerstaat

Entscheidend für den modernen Staat ist die Ausdifferenzierung des Staates und eines Teilsystems dessen von der Gesellschaft und Wirtschaft.20 Es bedarf eines funktional spezifizierten Teilsystems des Staates, das sich primär administrativen Aufgaben zuwendet und sich auf kollektiv verbindliche Entscheidungen spezialisiert und damit den Grundstein für eine politische Selbsteinwirkung der Gesellschaft legt. Das Ergebnis dieser Erfordernis ist der moderne Verwaltungsstaat, der die „instrumentelle Erfordernis politischer Handlungsfähigkeit“21 erfüllt. Dieser Funktionalisierung inhärent ist eine Trennung des administrativen Verwaltungsstaates von der Marktwirtschaft und der Gesellschaft. Im Gegensatz zu früheren Formen der politischen Herrschaft tritt der Staat produktive Aufgaben also an eine abgetrennte und gewissermaßen selbstregulierte Ökonomie ab. Er gibt lediglich den institutionellen und vor allem rechtlichen Rahmen vor, in dem sich die Marktwirtschaft, ihr kapitalistischer Warenverkehr und ihre gesellschaftliche Organisation frei entfalten können. Staat und Wirtschaft sind damit Systeme, die in ihrer Logik und ihren Funktionen grundsätzlich different und abgegrenzt sind. Sie berühren sich allerdings, da der Verwaltungsstaat zugleich Steuerstaat ist und sich über die privat erwirtschafteten Steuermittel des Systems der Ökonomie finanziert. Er gerät dadurch in ein Abhängigkeitsverhältnis und ist angewiesen auf die Leistungsfähigkeit und das Steueraufkommen der Ökonomie, die über Märkte gesteuert und vom Staat in die Sphäre des Privaten entlassen wird. Dies resultiert in einer Beziehung der wechselseitigen Abhängigkeit. Der Staat besitzt durch seine öffentlich-administrative Funktionalisierung ein Monopol an legitimer Gewalt, Rechtssetzung und damit Einschränkung der Märkte, er ist gleichzeitig aber auch von diesen abhängig und kann die Logik, der die Märkte folgen, nicht kontrollieren.

Dargestellte Differenzierung drückt sich auch in der parallelen Differenzierung zwischen öffentlichem Recht und dem Privatrecht aus. Der Staat regelt und ordnet seine Herrschaft mit den Mitteln des positiven Rechts, die Marktwirtschaft institutionalisiert er über subjektives, privates Recht. Mit der Betonung des privaten Charakters bezieht sich Habermas hier auf Thomas Hobbes und sein grundlegendes Prinzip, dem Menschen sei alles erlaubt, was ihm nicht verboten ist. Der Bürger (und damit die Wirtschaft) erlangt subjektive Freiheiten allein dadurch, da der Staat sich des Mediums des Rechts bedient und zwischen privatem und öffentlichem Recht differenziert. Im Sinne Kants erhält der Bürger, beziehungsweise Untertan, Privatautonomie in einer vom Staat getrennten Sphäre. Diese private Autonomie reicht so weit, „wie das Rechtssubjekt […] für seine Handlungspläne keine öffentlich akzeptablen Gründe angeben muß [sic!].“22

3.1.2 Der moderne Staat als souveräner Territorialstaat

Will ein beliebiges Konglomerat oder kollektives Subjekt auf sich selbst einwirken, so muss es zunächst sein „Selbst“ definieren. Im konkreten Fall der Selbsteinwirkung der Gesellschaft muss also zunächst die Gesellschaft als „Bezugsgröße der Einwirkung“23 bestimmt werden.24 Den abstrakten Netzwerk- und Interaktionscharakter zu betonen ist Habermas zu unspezifisch, er bedient sich in vernunftrechtlicher Tradition einer Idee der demokratischen Vergesellschaftung mit den Mitteln des positiven Rechts. Diesem Modell liegt die Prämisse zugrunde, dass sich die Bürger (als Autoren des Rechts) genau die Rechte zugestehen, die nötig sind, um ein Zusammenleben mit den Mitteln des positiven Rechts gestalten und regeln zu können. Durch diese politische Selbstbestimmung und Selbsteinwirkung können der Gesellschaft ihre getroffenen und kollektiv bindenden Beschlüsse auch selbst zugerechnet werden.25 Auf diesem Wege ist ein System möglich, in dem die Geltung privater und öffentlicher Autonomie im Gleichgewicht steht.26 Wichtig ist an dieser Stelle der nächste Schritt, die Eingrenzung des „Selbst“ auf eine begrenzte Anzahl an Personen. Die politische Gemeinschaft, die auf sich selbst einwirkt und sich positives Recht gibt, wird sozial abgegrenzt. Diesem positiven Recht ist nun allerdings immer auch Rechtszwang eigen, der in diesem Kontext wiederum von staatlicher Seite durchgesetzt werden muss. In Bezug auf diese Bedingung ist es infolgedessen notwendig, besagte soziale Abgrenzung auch mit einer territorialen Komponente zu kombinieren und das Geltungsgebiet des staatlichen Rechts zu beschränken. Die Grenzen des staatlichen Territoriums sind also zugleich die Grenzen innerhalb derer der staatliche Rechtszwang durchgesetzt werden kann und innerhalb derer eine politische Gemeinschaft durch Staatsbürgerschaft definiert werden kann. Der Territorialstaat ermöglicht sowohl eine Konstitution eines Staatsvolkes, das als potenzieller Autor einer demokratisch- bürgerlichen Selbstgesetzgebung agiert, sowie einer Gesellschaft, dem potenziellen Adressaten der Einwirkung. Eine Konsequenz des Prinzips der territorialen Begrenzung liegt in der Trennung von Innen- und Außenpolitik. Im nationalen Rahmen verfügt der Staat über Hoheit und Autonomie, seine Souveränität misst sich an der staatlichen Befähigung, im Inneren Gewaltmonopol und Rechtsdurchsetzung gewährleisten zu können und nach Außen seine Grenzen und sein Staatsvolk gegen schädliche, äußere Einflüsse behaupten zu können. Mit dem Territorialprinzip geht also auch das Souveränitätsprinzip einher, wobei dieses durchaus exklusiv verstanden wird.27 Nur der Nationalstaat kann innerhalb seines Territoriums Inhaber von Autorität und Souveränität sein, in Beziehung zu den „übrigen Subjekten des Völkerrechts“28 basiert seine Souveränität auf der gegenseitigen Anerkennung der territorialen Integrität.

[...]


1 Vgl. Habermas 1998b

2 Vgl. Habermas 1998a

3 Das Modell der deliberativen Demokratie muss hier zum Gros ausgeklammert und vorausgesetzt werden

4 Vgl. Habermas 1998a, S. 94

5 Vgl. Beck 1998, S. 7f.

6 Vgl. Micalizzi 2016, S. 98

7 Habermas 1992, S. 634

8 Man bedenke, dass seine Abhandlungen zu dieser Thematik um die Jahrtausendwende entstanden und daher in diesem Kontext zu betrachten sind

9 Vgl. Habermas 1998a, S. 95

10 Vgl. Habermas 2006, S. 426

11 Vgl. Habermas 1996a, S. 128

12 Ebd.

13 Ebd.

14 Ebd.

15 Ebd.

16 Ebd.

17 Ebd., S. 128f.

18 Vgl. Habermas 1996b, S. 154

19 Ebd.

20 Vgl. zum Folgenden Habermas 1998a, S. 97f.; Habermas 2006, S. 132f.

21 Habermas 2001, S. 88

22 Habermas 1992, S. 153

23 Habermas 1998a, S. 98

24 Vgl. zu Folgendem ebd., S. 98f.

25 Vgl. Habermas 2001, S. 88

26 Vgl. Habermas 1992, S. 151

27 Vgl. Beck 1998, S. 15

28 Habermas 1998a, S. 99

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Herausforderungen des Nationalstaates und der Demokratie unter dem Druck der Globalisierung nach Jürgen Habermas
Hochschule
Universität Passau  (Lehrstuhl für Politikwissenschaft)
Note
1,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
19
Katalognummer
V471481
ISBN (eBook)
9783668957220
ISBN (Buch)
9783668957237
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Habermas, Nationalstaat, Jürgen Habermas, Globalisierung, Postnationale Konstellation, Nation, Ethos, Staat, Kapitalismus
Arbeit zitieren
Sebastian Obermüller (Autor:in), 2019, Die Herausforderungen des Nationalstaates und der Demokratie unter dem Druck der Globalisierung nach Jürgen Habermas, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/471481

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