Die klassische Lehre der Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative wird auf den französischen Juristen und Schriftsteller Montesquieu zurückgeführt. Er stellte grundlegende Überlegungen zum Staatsaufbau auf: Die Verteilung von Macht auf verschiedene Verfassungsorgane zur Gesetzgebung, Gesetzesausführung und Rechtsprechung, welche einander gegenseitig kontrollieren und begrenzen können, wird heute als Grundbaustein moderner Demokratien betrachtet. In dieser Arbeit wird Montesquieus Konzept der Gewaltenteilung und seine Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland untersucht.
Wie aktuell ist Montesquieus Version der Gewaltenteilung mehrere Jahrhunderte später tatsächlich noch für die Grundsätze einer demokratischen Verfassung? Die Bundesrepublik Deutschland, die aufgrund ihrer vergleichsweise jungen Existenz ein passendes Beispiel darstellt, soll zum Vergleich gezogen werden. Durch ihr parlamentarisches Regierungssystem ergeben sich auf den ersten Blick starke Widersprüche zu Montesquieus Idee, welche die Aktualität seiner Idee in Frage stellen. Daher stellt sich die Frage, ob in der modernen Gewaltenteilung der Bundesrepublik das Konzept Montesquieus aufgegeben wurde.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Gewaltenteilung nach Montesquieu
3. Vergleich mit dem Regierungssystem der Bundesrepublik
4. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Aktualität von Montesquieus klassischem Modell der Gewaltenteilung im Kontext des modernen parlamentarischen Regierungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wird analysiert, ob Montesquieus Grundprinzipien der strikten Trennung und gegenseitigen Machtbegrenzung in einem System, das eher durch Gewaltenverschränkung geprägt ist, noch Anwendung finden oder als aufgegeben gelten müssen.
- Historische Herleitung des Gewaltenteilungskonzepts nach Montesquieu
- Strukturmerkmale der Machtverteilung im deutschen parlamentarischen System
- Analyse der personellen und funktionalen Verschränkung von Legislative und Exekutive
- Bedeutung der Judikative als Kontrollorgan in der Bundesrepublik
- Bewertung der Kontinuität von Machtbegrenzungsmechanismen in der modernen Demokratie
Auszug aus dem Buch
2. Die Gewaltenteilung nach Montesquieu
Montesquieu schreibt machtvollen Menschen (und somit politischen Entscheidungsträgern) eine naturgegebene Tendenz zum weiteren Machtstreben sowie -missbrauch zu (vgl. Bekmezci 2015: 9). Um diesen Missbrauch zu verhindern müsse ein Staat so angeordnet sein, dass „die Macht die Macht bremse“ (Montesquieu, Übersetzung n. Weigand 2011: 215). Dieser Gedanke lässt sich als Grundsatz des im Folgenden thematisierten Konzepts von Gewaltenteilung festhalten.
Das 11. Buch seines Werks „Vom Geist der Gesetze“ beinhaltet Montesquieus grundsätzliche Überlegungen zur politischen Freiheit, die er nur durch eine Aufteilung von Macht auf sich gegenseitig begrenzende Körperschaften gesichert sieht. Das Machststreben einer Körperschaft soll hierbei durch das Machtstreben einer Anderen eingedämmt werden (vgl. Hereth: 90f). Diese Form der politischen Freiheit spricht er der Verfassung Englands zu, die er als gelungene Mischverfassung befürwortet und dessen Prinzipien er zur Darstellung seines Verständnisses von Machtbegrenzung untersucht (vgl. Montesquieu, Übersetzung n. Weigand 2011: 216).
In jedem Staat findet Montesquieu drei Arten der Vollmacht wieder: Die legislative Befugnis, die exekutive Befugnis sowie die richterliche Befugnis. Als essenzielle Eigenschaft für den Erhalt der politischen Freiheit ist hierbei die strikte Teilung dieser Befugnisse in ihrer Ausübung durch die entsprechenden Körperschaften zu betrachten, die jegliche Partizipation eines Akteurs in mehr als einer dieser Körperschaften prinzipiell ablehnt (vgl. Montesquieu, Übersetzung n. Weigand 2011: 216f). Diese Grundvoraussetzung unterstreicht Montesquieu mit der Aussage: „Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft […] folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen“ (Montesquieu, Übersetzung n. Weigand 2011: 217).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die historische Bedeutung der klassischen Gewaltenteilung nach Montesquieu ein und formuliert die zentrale Fragestellung, ob dieses Konzept im modernen parlamentarischen System der Bundesrepublik noch als gültiger Grundbaustein existiert.
2. Die Gewaltenteilung nach Montesquieu: Dieses Kapitel erläutert Montesquieus Kernkonzept der strikten Trennung und gegenseitigen Kontrolle der drei Staatsgewalten zur Verhinderung von Machtmissbrauch und zur Sicherung der politischen Freiheit.
3. Vergleich mit dem Regierungssystem der Bundesrepublik: Es erfolgt eine Gegenüberstellung der klassischen Theorie mit der realen Verfassungswirklichkeit, wobei insbesondere die Gewaltenverschränkung und die Rolle der Parteien im parlamentarischen System analysiert werden.
4. Schlussbetrachtung: Das Fazit zieht ein Resümee aus dem Vergleich und kommt zu dem Ergebnis, dass die Gewaltenteilung trotz der Abkehr von einer strikten Trennung und der Adaption durch Verschränkungsprinzipien weiterhin einen essenziellen Mechanismus der modernen Demokratie darstellt.
Schlüsselwörter
Gewaltenteilung, Montesquieu, Politische Freiheit, Bundesrepublik Deutschland, Parlamentarisches Regierungssystem, Legislative, Exekutive, Judikative, Machtbegrenzung, Gewaltenverschränkung, Checks and Balances, Grundgesetz, Bundestag, Rechtsstaat, Demokratie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, inwieweit das klassische Modell der Gewaltenteilung von Montesquieu auf das heutige parlamentarische System der Bundesrepublik übertragbar ist.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind das historische Verständnis von Machtbegrenzung bei Montesquieu und die moderne politische Realität in Deutschland, die durch Kooperation und Verschränkung der Gewalten geprägt ist.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu klären, ob das Konzept der Gewaltenteilung nach Montesquieu im deutschen parlamentarischen Regierungssystem als abgeschafft betrachtet werden muss.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Analyse verwendet?
Die Arbeit verwendet eine vergleichende Analyse (Rechts- und Politikvergleich), bei der das theoretische Modell Montesquieus mit der praktischen Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik konfrontiert wird.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die theoretischen Grundlagen nach Montesquieu dargelegt und anschließend detailliert mit den Strukturen der deutschen Legislative, Exekutive und Judikative sowie deren Verschränkungen verglichen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe Gewaltenteilung, Gewaltenverschränkung, Machtbegrenzung, parlamentarische Demokratie und Checks and Balances charakterisiert.
Warum lehnt Montesquieu eine personelle Verflechtung der Gewalten ab?
Nach Montesquieu führt eine personelle Verflechtung zwingend zum Verlust der politischen Freiheit, da eine Machtkonzentration in einer Hand oder Körperschaft stets den Missbrauch fördert.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Bundesverfassungsgerichts?
Der Autor ordnet das Bundesverfassungsgericht als oberste Instanz der Judikative ein, die zwar eine übergeordnete Kontrollrolle innehat, jedoch im Grundgesetz als passives Organ konzipiert ist.
Wird die Gewaltenteilung in Deutschland als abgeschafft bezeichnet?
Nein, das Fazit der Arbeit betont, dass das Konzept zwar stark an das parlamentarische System angepasst wurde, die gegenseitige Kontrollfunktion jedoch weiterhin einen zentralen Baustein der modernen Demokratie bildet.
- Arbeit zitieren
- Lennart Schmidt (Autor:in), 2018, Wurde in der modernen Gewaltenteilung in der Bundesrepublik das Konzept Montesquieus aufgegeben?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/471506