Europa wächst mehr und mehr zusammen. Der gemeinsame Markt und dem damit verbundenen Warenaustausch wurde die Unterschiedlichkeit der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Bezug auf die Haftung der Hersteller für fehlerhafte Produkte und deren Folgeschäden für den Verbraucher nicht mehr gerecht. In der Bundesrepublik Deutschland konnte ein Verbraucher nur aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch über die deliktische Haftung des Herstellers Schadensersatzansprüche oder aus dem Vertragsrecht Mängelgewährleistungsanpsrüche durchsetzen. Die Beweislast lag beim Verbraucher; ein schuldhaftes Handeln des Herstellers musste vorliegen. Zudem ist der Begriff des Herstellers in der deliktischen Haftung weniger umfassend. Zur Entlastung in der Beweisführung und Erhöhung des Verbraucherschutzes sowie zur Angleichung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Haftung des Herstellers für Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit seiner Produkte entstehen, beschloss der Rat der Europäischen Gemeinschaften am 25. Juli 1985 die Richtlinie 85/374/EWG, die Produkthaftungsrichtlinie, die in nationales Recht umzusetzen ist. Grundlegendes Ziel war die Schaffung einer verschuldensunabhängigen Haftung des Herstellers für seine Produkte und daraus resultierenden Schäden. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland in Form des Produkthaftungsgesetztes vom 15. Dezember 1989 (BGBl I S 2198), zuletzt geändert durch das 2. Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl I S 2674).
Inhaltsverzeichnis
A. Vorwort
B. Die verschuldensunabhängige Produkthaftung
1) § 1 § 1 ProdHaftG – Überblick
2) Schutzgüter des § 1 ProdHaftG
2.1) Begriffserklärungen
a) Geschützte Rechtsgüter
b) Gewöhnliche Bestimmung / hauptsächliche Verwendung
c) Haftungsausschlussgründe
d) Haftungsbefreiung bei Zuliefererfehler
e) Beweislastregel
3) Legaldefinition zu § 2 „Produkt“
4) Fehlerbegriff nach § 3
5) Hersteller nach § 4
6) Gemeinschaftliche Haftung nach § 5
7) Mitverschulden, § 6
8) Ersatzpflichten §§ 7-9
9) Haftungsbegrenzung § 10
10) Selbstbeteiligungsvorschrift § 11
11) Verjährungsfristen § 12
12) Unabdingbarkeit § 13
C. Produzentenhaftung nach § 823 BGB
1) Prüfungsschema zu § 823 BGB
a) Handlung
b) Rechtsgutverletzung
c) Kausalität
d) Verkehrssicherungspflicht / Verschulden
e) Rechtswidrigkeit
2) Beweislastregelung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen der Haftung von Herstellern für fehlerhafte Produkte. Ziel ist es, die Unterschiede zwischen der verschuldensunabhängigen Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und der deliktischen Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB aufzuzeigen, um die Beweissituation für den Verbraucher sowie die Pflichten der Hersteller zu verdeutlichen.
- Analyse der Anspruchsgrundlagen des ProdHaftG und der Produzentenhaftung nach BGB.
- Erläuterung der zentralen Begriffe wie „Produkt“, „Fehler“ und „Hersteller“.
- Untersuchung von Haftungsausschlussgründen und Beweislastregeln.
- Betrachtung von Verkehrssicherungspflichten und der Rechtsprechung.
- Gegenüberstellung der Rechtsfolgen, inklusive Verjährung und Haftungshöchstgrenzen.
Auszug aus dem Buch
b) Weiterhin fordert § 1 Abs. 1 S. 2, dass diese „andere Sache gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und vom Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist“.
Hier unterscheidet das Gesetz zwischen einem objektiven Kriterium (gewöhnliche Bestimmung) und einem subjektiven (hauptsächliche Verwendung).
„Gewöhnliche Bestimmung“ bedeutet, dass eine Schadensersatzpflicht für gewerblich, behördlich oder beruflich genutzte Gegenstände nicht entsteht und dass eine Sache von der Art der beschädigten im Allgemeinen für private Zwecke hergestellt wird. Damit tritt der besondere Schutzcharakter des Verbraucherschutzes noch einmal hervor.
„Hauptsächliche Verwendung“ bedeutet, ganz überwiegende Verwendung zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse oder Interessen. Die Abgrenzung bereitet zuweilen Schwierigkeiten. Insbesondere bei Gegenständen, die für den privaten Gebrauch hergestellt und gewerblich genutzt werden oder der Umkehrfall, dass z. B. eine Baumaschine von einem Verbraucher angeschafft und genutzt wird, um damit Arbeiten im eigenen Garten durchzuführen, obwohl deren hausächliche Verwendung für den gewerblichen Gebrauch bestimmt ist. Dies ist im Einzelfalle zu prüfen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Vorwort: Die Einleitung erläutert die Notwendigkeit der Produkthaftungsrichtlinie zur Harmonisierung des Verbraucherschutzes in Europa und den Übergang zur verschuldensunabhängigen Haftung.
B. Die verschuldensunabhängige Produkthaftung: Dieses Kapitel detailliert die gesetzlichen Anforderungen des ProdHaftG, einschließlich Haftungsvoraussetzungen, Definitionen und Entlastungsgründen für Hersteller.
C. Produzentenhaftung nach § 823 BGB: Der Abschnitt erläutert die deliktische Haftung, deren Prüfungsschema sowie die Rolle der Verkehrssicherungspflichten im Vergleich zum ProdHaftG.
Schlüsselwörter
Produkthaftung, ProdHaftG, Produzentenhaftung, § 823 BGB, Herstellerhaftung, Verbraucherschutz, Beweislast, Fehlerbegriff, Verkehrssicherungspflicht, Produktsicherheit, Schadensersatz, Rechtsgüter, Inverkehrbringen, Haftungsausschluss, Verschulden.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Grundlagen der Haftung für Produkte, sowohl nach dem speziellen Produkthaftungsgesetz als auch nach allgemeinen deliktischen Vorschriften.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Haftung des Herstellers, die Definition von Produktfehlern, die Entlastungsmöglichkeiten des Herstellers und die Beweislastverteilung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist die strukturierte Darstellung, wie Verbraucher Schadensersatzansprüche bei Produktfehlern geltend machen können und welche Anforderungen an Hersteller gestellt werden.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzen (ProdHaftG, BGB) und der Auswertung einschlägiger Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die verschuldensunabhängige Produkthaftung sowie die Produzentenhaftung aus § 823 BGB, inklusive deren Prüfungsschemata.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Produkthaftung, Herstellerhaftung, Beweislast, Produktsicherheit und deliktische Haftung sind die bestimmenden Begriffe.
Was unterscheidet den Herstellerbegriff in der Produzentenhaftung von dem im Produkthaftungsgesetz?
In der Produzentenhaftung umfasst der Begriff nicht nur das Unternehmen, sondern auch Organpersonen und leitende Mitarbeiter, während das ProdHaftG spezifisch den Hersteller des Produkts (inklusive Quasihersteller und Importeur) adressiert.
Wie wirkt sich die Beweislast auf den Verbraucher aus?
Das ProdHaftG und die Rechtsprechung zu § 823 BGB erleichtern dem Geschädigten die Beweisführung erheblich, da eine Beweislastumkehr oder -erleichterung für den Hersteller den Prozess bei komplexen Produktionsabläufen vereinfacht.
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- Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Andreas Busch (Author), 2005, Produkt- und Produzentenhaftung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47261