Im vorliegenden Projekt im Rahmen der Veranstaltung „Vertragsgestaltung“, soll auf Grundlage eines Kundenauftrags ein Vertrag mit dem gewünschten Hotel geschlossen werden.
Dabei möchten unsere Kunden eine Hochzeitsfeier mit 40 Personen am 29. Juni 2005 in der Zeit von 18 bis 24 Uhr in dem 4- Sterne Hotel „Hotel GmbH“ veranstalten. Ihr Wunsch ist es, die Feier im „Raum Skylineblick“ stattfinden zu lassen und das Catering von diesem Hotel herstellen zu lassen. Weiterhin sollen auch die Kellner des Hotels den Service übernehmen. Um alle weiteren Angelegenheiten kümmert sich ebenfalls DreamEvents, dies ist jedoch nicht Teil dieses Projektes.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Geschäftsidee
Projektidee
A. Phase I: Ermittlung der Sachziele
I. Aufgaben des Hotels:
II. Vergütung des Hotels:
III. Haftung:
IV. Beendigung:
B. Phase II: Ermittlung der Rechtsziele
I. Aufgaben des Hotels:
II. Vergütung des Hotels:
III. Haftung:
IV. Beendigung:
C. Phase III: Ermittlung der Rechtslage
I. 1. Ein vollauf zufrieden stellender Eventablauf (D.A.)
I. 1. a) Bereitstellung des vom Kunden gewünschten Raumes (D.A.)
I. 1. b) Catering nach den Wünschen des Kunden (L.B.)
I. 1. c) umfangreicher Service durch das Hotel (S.K.)
I. 2. Fälligkeit der Leistungen zum Eventtermin (A.C.)
I. 3. Mündliche Konkretisierungen der zu erbringenden Leistungen sind bindend (A.C.)
I. 4. Einzelheiten des Events sind ausschließlich mit DreamEvents zu klären (A.C.)
I. 5. Anzeigepflicht bei Problemen und Abweichungen im Zusammenhang mit dem Event (A.C.)
I. 6. Wahrung der Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflichten durch das Hotel (D.A.)
I. 7. Geheimhaltungspflicht des Hotels bzgl. des Events und der beteiligten Personen (S.K.)
II. 1. Erstellung eines kostenlosen Kostenvoranschlags durch das Hotel nach Festlegung der Rahmenbedingungen (C.W.)
II. 2. Aufstellungspflicht einer detaillierten Rechnung nach Abschluss des Events (C.W.)
II. 3. Fälligkeit der Vergütung an das Hotel durch die Eventagentur, sobald der Kunde an die Eventagentur gezahlt hat (A.C.)
II. 4. kein Vergütungsanspruch bei Eventausfall oder Teilausfall durch das Hotel (S.K.)
Annahme 1: Hotel löst sich vom Vertrag
Annahme 2: Das Hotel kann nicht leisten
Annahme 3: Das Hotel will nicht leisten, kann aber nicht zurücktreten etc.
II. 5. keine Vergütung des Hotels bei Eventausfall oder Teilausfall durch DreamEvents (S.K.)
Annahme 1: DreamEvents löst sich vom Vertrag
Annahme 2: DreamEvents „kann“ nicht leisten und konnte auch nicht mehr zurücktreten (z.B. das Paar sagt ab)
III. 1. Haftungsausschluss bei Schäden, die durch unsere Kunden und ihre Gäste entstehen (L.B.)
III. 2. Haftungsausschluss bei Ausfall des Events durch DreamEvents (A.C.)
III. 3 Vorrangige Vornahme einer Ersatzleistung, falls die Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden können (C.W.)
III. 4. a) Zahlung eines Betrages X / einer Kompensation bei Verzug (C.W.)
III. 4. b) Kompensation bei Nichtleistung (D.A.)
III. 4. c) Zahlung eines Betrages X/einer Kompensation bei Pflichtverletzung (L.B.)
IV. 1. keine Möglichkeit der Lösung vom Vertrag durch das Hotel (D.A.)
IV. 2. Recht des Eventveranstalters zur kurzfristigen Lösung vom Vertrag und Vertragsänderung (L.B.)
D. Phase IV: Ermittlung des Gestaltungsbedarfs
I. 1. a) Bereitstellung des vom Kunden gewünschten Raumes
I. 1. b) Catering nach den Wünschen des Kunden
I. 1. c) umfangreicher Service durch das Hotel
I. 2. Fälligkeit der Leistungen zum Eventtermin
I. 3. Mündliche Konkretisierungen der zu erbringenden Leistungen sind bindend
I. 4. Einzelheiten des Events sind ausschließlich mit DreamEvents zu klären
I. 5. Anzeigepflicht bei Problemen und Abweichungen im Zusammenhang mit dem Event
I. 6. Wahrung der Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflichten durch das Hotel
I. 7. Geheimhaltungspflicht des Hotels bzgl. des Events und der beteiligten Personen
II. 1. Erstellung eines kostenlosen Kostenvoranschlags durch das Hotel nach Festlegung der Rahmenbedingungen
II. 2. Aufstellungspflicht einer detaillierten Rechnung
II. 3. Fälligkeit der Vergütung an das Hotel durch die Eventagentur, sobald der Kunde an die Eventagentur gezahlt hat
II. 4. kein Vergütungsanspruch bei Eventausfall oder Teilausfall durch das Hotel
Annahme 1: Hotel löst sich vom Vertrag
Annahme 2: Das Hotel kann nicht leisten
Annahme 3: Das Hotel will nicht leisten, kann aber nicht zurücktreten etc.
II. 5. Vergütung des Hotels – kein Vergütungsanspruch bei Eventausfall oder Teilausfall durch DreamEvents
Annahme 1: DreamEvents löst sich vom Vertrag
Annahme 2: DreamEvents „kann“ nicht leisten und konnte auch nicht mehr zurücktreten (z.B. das Paar sagt ab)
III. 1. Haftungsausschluss bei Schäden, die durch unsere Kunden und ihre Gäste entstehen
III. 2. Haftungsausschluss bei Ausfall des Events durch DreamEvents
III. 3. Vorrangige Vornahme einer Ersatzleistung, falls die Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden können
III. 4. a) Zahlung eines Betrages X/ einer Kompensation bei Verzug
III. 4. b) Kompensation bei Nichtleistung
III. 4. c) Zahlung eines Betrages X/einer Kompensation bei Pflichtverletzung
IV. 1. Keine Möglichkeit der Lösung vom Vertrag durch das Hotel
IV. 2. Recht des Eventveranstalters zur kurzfristigen Lösung vom Vertrag und Vertragsänderung
E. Phase V: Ermittlung der Gestaltungsmöglichkeiten
AGB- Vorprüfung
I. 1. Ein vollauf zufrieden stellender Eventablauf
I. 1. a) Bereitstellung des vom Kunden gewünschten Raumes
I. 1. b) Catering nach den Wünschen des Kunden
I. 1. c) umfangreicher Service durch das Hotel
I. 2. Fälligkeit der Leistungen zum Eventtermin
I. 3. Mündliche Konkretisierungen der zu erbringenden Leistungen sind bindend
I. 4. Einzelheiten des Events sind ausschließlich mit DreamEvents zu klären
I. 5. Anzeigepflicht bei Problemen und Abweichungen im Zusammenhang mit dem Event
I. 6. Wahrung der Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflichten durch das Hotel
I. 7. Geheimhaltungspflicht des Hotels bzgl. des Events und der beteiligten Personen
II. 1. Erstellung eines kostenlosen Kostenvoranschlags durch das Hotel nach Festlegung der Rahmenbedingungen
II. 2. Aufstellungspflicht einer detaillierten Rechnung
II. 3. Fälligkeit der Vergütung an das Hotel durch die Eventagentur, sobald der Kunde an die Eventagentur gezahlt hat
II. 4. kein Vergütungsanspruch bei Eventausfall oder Teilausfall durch das Hotel
II. 5. kein Vergütungsanspruch bei Eventausfall oder Teilausfall durch das Hotel
II. 1. Haftungsausschluss bei Schäden, die durch unsere Kunden und ihre Gäste entstehen
III. 2. Haftungsausschluss bei Ausfall des Events durch DreamEvents
III. 3. Vorrangige Vornahme einer Ersatzleistung, falls die Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden können
III. 4. Kompensation bei Verzug, Nichtleisten und Pflichtverletzung
IV. 1. Keine Möglichkeit der Lösung vom Vertrag durch das Hotel
IV. 2. Recht des Eventveranstalters zur kurzfristigen Lösung vom Vertrag und Vertragsänderung
Zielsetzung und Themen
Die Projektarbeit zielt darauf ab, ein maßgeschneidertes Vertriebskonzept für die Eventagentur "DreamEvents" zu entwickeln, um rechtssichere Verträge mit Hotels zu schließen. Die zentrale Forschungsfrage beschäftigt sich damit, wie vertragliche Gestaltungsspielräume genutzt werden können, um die spezifischen Anforderungen der Agentur – insbesondere die Absicherung des Eventablaufs, die Klärung von Vergütungsmodalitäten und die Haftungsbeschränkung – juristisch fundiert in den Privatrechtsverkehr zu integrieren.
- Vertragsgestaltung im Privatrecht für Eventdienstleistungen
- Analyse von Leistungsstörungen (Nichtleistung, Verzug, Schlechtleistung) im typengemischten Vertrag
- Rechtliche Absicherung von Kostenvoranschlägen und Abrechnungsmodalitäten
- Haftungsfragen und Ausschlussklauseln bei Eventausfällen durch Kunden oder Dritte
- Gestaltungsmöglichkeiten durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auszug aus dem Buch
I. 1. a) Bereitstellung des vom Kunden gewünschten Raumes(D.A.)
Die Bereitstellung des vom Kunden gewünschten Raumes könnte durch den Vertrag der Eventagentur mit dem Hotel geschuldet sein. Die konkreten Leistungsverpflichtungen ergeben sich dann aus dem Vertragstypus.
Fraglich ist, welcher Vertragstyp der Bereitstellung des Raumes zugrunde liegt.
Da käme zunächst einmal ein Pachtvertrag nach § 581 BGB in Betracht. Der Pachtvertrag ist ein schuldrechtlich gegenseitiger Vertrag, der den Verpächter verpflichtet, die Nutzung des Pachtgegenstandes in bestimmtem Umfang zu gewähren. Voraussetzung für das Vorliegen eines Pachtvertrags ist nach § 581 I BGB, dass der Verpächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstandes und den Genuss der Früchte für die Dauer der Pachtzeit ermöglicht. Dabei steht die Fruchtziehung im Vordergrund. Unter Früchten im Sinne des § 99 BGB versteht man auch den Ertrag, der nach ordnungsmäßiger Wirtschaft zu erwarten ist.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Vorstellung der Geschäftsidee von DreamEvents und Definition des konkreten Kundenauftrags für eine Hochzeitsfeier.
A. Phase I: Ermittlung der Sachziele: Definition der wirtschaftlichen und operativen Ziele für die Eventplanung hinsichtlich Hotelleistungen, Vergütung, Haftung und Vertragsbeendigung.
B. Phase II: Ermittlung der Rechtsziele: Übersetzung der operativen Sachziele in juristisch präzise Rechtsziele als Grundlage für die Vertragsgestaltung.
C. Phase III: Ermittlung der Rechtslage: Detaillierte juristische Prüfung der vertraglichen Anforderungen unter Einbeziehung des BGB und spezifischer Vertragstypen (Miete, Werk, Dienstleistung).
D. Phase IV: Ermittlung des Gestaltungsbedarfs: Identifikation der Punkte, an denen gesetzliche Regelungen nicht ausreichen und vertragliche Anpassungen notwendig sind.
E. Phase V: Ermittlung der Gestaltungsmöglichkeiten: Konkrete Ausarbeitung von Vertragsklauseln und AGB-Vorprüfung zur Absicherung der definierten Rechtsziele.
Schlüsselwörter
Vertragsgestaltung, Privatrecht, Eventagentur, DreamEvents, Schuldverhältnis, Typengemischter Vertrag, Leistungsstörung, Schadensersatz, AGB-Kontrolle, Haftungsausschluss, Fixgeschäft, Kostenvoranschlag, Rücktrittsrecht, Vergütung, Werklieferungsvertrag
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der vertraglichen Absicherung einer Eventagentur (DreamEvents) gegenüber einem Hotel für eine geplante Hochzeitsfeier.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Hauptthemen sind die Vertragsgestaltung im Privatrecht, der Umgang mit Leistungsstörungen wie Verzug oder Ausfall sowie die Gestaltung von AGBs.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Erstellung eines rechtssicheren Vertriebskonzepts, das die Interessen der Agentur in den Vertrag mit dem Hotel integriert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Subsumtion unter Anwendung des BGB und relevanter Nebengesetze sowie die Analyse von Vertragsrisiken.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Phasen der Ermittlung von Zielen, die Prüfung der Rechtslage und die konkrete Ausarbeitung von Gestaltungsoptionen für den Vertrag.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Vertragsgestaltung, Schuldverhältnis, Leistungsstörung, Schadensersatz, AGB-Kontrolle, Haftungsausschluss.
Wie regelt die Arbeit das Risiko eines Eventausfalls durch das Brautpaar?
Die Arbeit prüft Möglichkeiten, wie DreamEvents bei Absage des Brautpaars von Vergütungspflichten gegenüber dem Hotel befreit werden kann oder wie das Hotel angemessen entschädigt wird.
Welche Bedeutung hat das "absolute Fixgeschäft" in dieser Analyse?
Da eine Hochzeitsfeier an einen exakten Termin gebunden ist, ist eine verspätete Leistung wertlos, was bei Störungen direkt zum Wegfall der Leistungspflicht und Vergütung führt.
Warum ist die AGB-Prüfung ein wesentlicher Bestandteil?
Die AGB-Prüfung stellt sicher, dass die von DreamEvents formulierten Klauseln gegenüber dem Hotel wirksam sind und nicht gegen zwingendes Recht verstoßen.
- Quote paper
- Sascha Kraul (Author), Dorothee Atwell (Author), Larissa Bichert (Author), Annegret Cornelius (Author), Carina Wolter (Author), 2005, Entwicklung eines Vertriebskonzeptes zum Thema Vertragsgestaltung im Privatrecht - Projektarbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47282