Vorschläge zur institutionellen Reform der geldpolitischen Entscheidungsfindung in der EWU


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Reformgründe und Reformgrundlagen
2.1 Probleme der Entscheidungsfindung
2.1.1 Effizienzverlust - “large number problem“
2.1.2 Einflussverlust des Direktoriums
2.1.3 Diskrepanz des politischen und ökonomischen Gewichts
2.2 Rechtliche Grundlagen

3 Reformvarianten
3.1 Zentralisierung
3.2 Stimmgewichtung
3.3 Repräsentation
3.4 Rotation

4 Rotationsmodell der EZB
4.1 Die fünf Grundsätze
4.2 Das Abstimmungssystem
4.3 Bewertung

5 Schlußbemerkungen

1 Einleitung

Seit dem 1. Januar 1999 ist die Europäische Zentralbank (EZB) für die Geldpolitk des EuroWährungsgebiets1verantwortlich. Für diese Aufgabe der Vorbereitung und Umsetzung der Geldpolitik besitzt die EZB zwei Beschlussorgane, den EZB-Rat und das EZB-Direktorium2. Das EZB-Direktorium besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie vier weiteren Mitgliedern, die alle einvernehmlich von den Staats- und Regierungsschefs der Länder des Euroraums ernannt werden. Demgegenüber setzt sich der EZB-Rat aus dem EZB-Dirketorium und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken (NZB-Präsidenten) des Euro-Währungsgebietes zusammen (vgl. EZB 2004a, S.10ff.).

Während das EZB-Direktorium aus konstant sechs Mitgliedern besteht, wird die Zahl der EZB-Rats-Mitglieder von derzeit 18 auf bis zu 33 Mitglieder ansteigen. Ursache dieses vor- aussichtlich ab 2006 beginnenden Mitgliederanstiegs ist die geplante Euroraum-Erweiterung um Zypern, Malta und zehn mittel- und osteuropäische Staaten (MOELs)3, sowie um die bereits seit längerem der Europäischen Union angehörenden Staaten Schweden, Dänemark und Großbritannien. Da sich die Anzahl an NZB-Präsidenten mehr als verdoppelt, wird die Entscheidungsfindung im EZB-Rat erheblich behindert, was seine institutionelle Reform zwingend notwendig macht (vgl. BELKE/POLLEIT 2003, S.557, HAUSNER 2004, S.306).

Doch welcher Reformvorschlag ist für den EZB-Rat geeignet, damit die EZB auch künftig die ihr übertragenen Aufgaben optimal erfüllen kann? Ziel dieser Arbeit ist es, auf diese Frage eine Antwort zu geben.

Zu diesem Zweck werden in einem ersten Schritt die durch die Erweiterung zu erwartenden Probleme im EZB-Rat und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Reform aufgezeigt. In einem zweiten Schritt werden die vier in Frage kommenden grundsätzlichen Konstruktionsvorschläge vorgestellt und kritisch beurteilt. Anschließend wird der vom Europäschien Rat beschlossene Vorschlag in seinen Vor- und Nachteilen diskutiert. Im letzten Schritt werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst.

2 Reformgründe und Reformgrundlagen

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, sind die zu erwartenden Probleme der Euroraum- Erweiterung der Grund für die Notwendigkeit einer Reform des EZB-Rates. Weil die Reform- vorschläge nur vor dem Hintergrund dieser zu lösenden Schwierigkeiten und den zugehörigen rechtlichen Rahmenbedingungen beurteilt werden können, sollen diese im Folgenden aufge- zeigt werden.

2.1 Probleme der Entscheidungsfindung

Das ursprüngliche Abstimmungs- und Entscheidungsverfahren des EZB-Rates sieht vor, dass jedes Mitglied dieses Gremiums eine Stimme hat, eine geldpolitische Entscheidung über die einfache Mehrheit getroffen werden und bei Stimmgleichheit die Stimme des Präsidenten den Ausschlag gibt (vgl. LOMMATZSCH/TOBER 2002, S.3). Das Prinzip ”einMitglied - eine Stimme“ führt bei einem Anstieg auf letztendlich33Mitglieder ohne eine Reform zu drei Problemen, die eine optimale geldpolitische Entscheidungsfindung behindern oder verhindern (vgl. BELKE/BAUMGÄRTNER2004, S.76).

2.1.1 Effizienzverlust - “large number problem“

Erstens leidet bei einem33-köpfigen Gremium die Effizienz der Entscheidungsfindung, da Diskussionen und Abstimmungsverfahren zur Koordination aller Ansichten über gegenwärti- ge und zukünftige Entwicklungen sehr zeitinsiv und kompliziert sind. Beispielsweise würde bereits bei einer10-minütigen Redezeit pro Mitglied die Sitzungszeit5,5Stunden betragen, was bei der EZB-Praxis, Sitzungen mit Statements je Präsident zu beginnen, kein unerheb- licher Zeitfaktor ist. Diese Effekte werden zum einen die Kosten der Entscheidungsfindung stark ansteigen lassen und zum anderen wird ein zeitnahes Reagieren auf makroökono- mische Schocks schwierig werden (vgl. BERGER2002, S.9f.). Zusätzlich wird die bisher auf Konsens basierende Geldpolitik im EZB-Rat kaum fortführbar sein, da durch die neue Größe das europäische Gesamtziel in viel größerem Maße von nationalen Einzelinteressen abweichen kann (vgl. BELKE/KRUWINNUS2004, S.216). Zwar sollte im EZB-Rat los- gelöst von regionalen Faktoren abgestimmt werden, doch konnte in verschiedenen Studien nachgewiesen werden, dass regionale Aspekte einen Einfluss auf das Abstimmverhalten der NZB-Präsidenten besitzen (vgl. BERGER2002, S.13f., MEADE2002, S.2f.)

2.1.2 Einflussverlust des Direktoriums

Zweitens wird der relative Einfluss des EZB-Direktoriums reduziert, denn den sechs Di- rektoriumsmitgliedern werden ohne Reform mehr als doppelt so viele stimmberechtigte NZB-Präsidenten wie zuvor gegenüberstehen (vgl. LOMMATZSCH/TOBER 2003, S.69). Damit wird die Möglichkeit des Direktoriums eingeschränkt, eine Mehrheitskoalition unter den Mitgliedern zu bilden, denn das Stimmgewicht der regionalen Vertreter wird weitaus höher sein als das des Direktoriums (vgl. FENDEL/FRENKEL 2003, S.416, BERGER 2002, S.11). Dieser Aspekt scheint vor dem Hintergrund beachtenswert, dass sowohl die Deutsche Bundesbank (BB) als auch die Federal Reseve (Fed) im Laufe ihrer Entwicklung das Ge- wicht der regionalen Vertreter innerhalb der Zentralbank auf 52,9% (BB) beziehungsweise 41,7%(Fed) reduziert haben. Tabelle 1 (S.3) zeigt, dass sich im Gegensatz dazu das poli- tische Gewicht der regionalen Vertreter in der EZB ohne Reform auf 81,8% erhöhen wird (vgl. BERGER/HAAN/INKLAAR 2003, S.5.).

Tabelle 1: Stimmgewicht in verschiedenen Zentralbank-Konzepten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

aNur 5 von 12 NZB-Präsidenten halten ein Stimmrecht im Federal Open Market Committee (FOMC) der Fed.

Quelle: Vgl. BERGER/HAAN/INKLAAR 2003, S.5

2.1.3 Diskrepanz des politischen und ökonomischen Gewichts

Drittens verstärkt sich ohne eine Reform die Diskrepanz zwischen ökonomischem und poli- tischem Gewicht der Mitgliedsländer. Denn die garantierte gleiche Stimmberechtigung für jeden NZB-Präsidenten, weist den kleineren Mitgliedstaaten ein höheres politisches Gewicht im Verhältnis zum ökonomischen Gewicht, das über das BIP4 gemessen wird, zu. Dieser Effekt der Überrepräsentation ist in Abbildung 1 (S.4) veranschaulicht. Aus der zugehörigen Tabelle der Abbildung 1 ist zu entnehmen, dass im status quo (EUR-12) 58% der nationalen

Abbildung 1: Überrepräsentation im EUR-27 ohne Reform

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: vgl. BERGER 2002, S.12 und eigene Berechnungen (Datenquelle CIA 2004, BIP-Daten von 2003)

Zentralbanken überrepräsentiert sind und hier ein Anstieg auf 74% (EUR-27) zu erwarten ist5. An sich ist diese Überrepräsentation erst problematisch, wenn die betroffenen kleinen Länder Koalitionen bilden, mit welchen sie die einfache Mehrheit erreichen. Damit könn- ten diese Staaten geldpolitische Entscheidungen herbeiführen, die zwar für diese Staaten selbst positive Wirkung entfalten, für den Euroraum insgesamt jedoch nicht optimal sind (vgl. BELKE/KRUWINNUS 2004, S.216). Auch hier greift wieder die oben bereits erwähn- te Problematik des regionalen Einflusses auf das Abstimmungsverhalten.

Vor dem Hintergrund dieser Probleme sollte bei einer Reform zum einen über eine Limi- tierung der Mitgliederzahl oder der Stimmrechte nachgedacht werden und zum anderen werden Regelungen benötigt, die das politsche und ökonomische Gewicht der Mitglieds- staaten des Euroraums ins Gleichgewicht bringen (vgl. BERGER/HAAN/INKLAAR 2003, S.16). Allerdings können Maßnahmen in diesen Bereichen nur unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten umgesetzt werden, auf welche nun kurz eingegangen wird.

2.2 Rechtliche Grundlagen

Auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Nizza im Dezember 2000 wur- den Grundsätze und Methoden festgelgt, nach denen sich das institutionelle System der Europäischen Union im Hinblick auf seine Erweiterung weiterentwickeln kann (vgl. EK 2003, S.1). Für die institutionelle Reform des EZB-Rates wurde dort beschlossen, dass dessen Zusammensetzung aus Direktorium und NZB-Präsidenten unverändert bleiben soll. Statt dessen sollen die Prozeduren der Entscheidungsfindung (Abstimmungsmodalitäten) geändert werden (vgl. EK 2003, S.8). Formal wurde dieser Beschluss im Artikel 10.6 der ESZB6-Satzung festgehalten, der sogenannten “Ermächtigungsklausel“, die in Abbildung 2 (S.5) abgedruckt ist. Durch diese Klausel wird der Europäische Rat ermächtigt mit einem

Abbildung 2: Auszug aus der ESZB-Satzung: Ermächtigungsklausel

Artikel 10.6: Artikel 10.2 kann vom Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs entweder auf Empfehlung der EZB nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission oder auf Empfehlung der Kommission nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der EZB einstimmig geändert werden. Der Rat empfiehlt den Mitgliedstaaten, diese Änderungen anzunehmen. Diese Änderungen treten in Kraft, nachdem sie von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert worden sind. Für eine Empfehlung der EZB nach diesem Absatz ist ein einstimmiger Beschluss des EZB-Rates erforderlich.

Quelle: EZB 2003, S.80

einstimmigen Beschluss die Abstimmungsmodalitäten des Artikels 10.2 zu ändern, ohne dass dafür eine erneute Einberufung der Regierungskonferenz notwendig ist. Ein solcher Beschluss müsste, um in Kraft zu treten, anschließend von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

Der abzuändernde Artikel 10.2 enthält Bestimmungen über die Mehrheitserfordernisse, die Stimmberechtigung der Mitglieder und die Beschlussfähigkeit des EZB-Rates. Reform- optionen nach Anwendung der Klausel sind deshalb auf diese Abstimmungsmodalitäten begrenzt (vgl. BELKE/KRUWINNUS 2004, S.220f). Dies bedeutet jedoch nicht, dass wei- tergehende Reformvorschläge generell nicht möglich sind. Sollte die EZB oder die Kommi- sion einen Vorschlag unterbreiten, der über die Ermächtigungsklausel hinausgeht, so kann der Präsident des Rates eine Regierungskonferenz einberufen, die über eine weiterreichende Satzungsänderung zu entscheiden hätte (vgl. DVORSKY/LINDNER 2003, S.144). Doch bleibt vor dem Hintergrund des Beschlusses von Nizza nur die Abstimmungsmodalitäten zu ändern fraglich, ob weitreichendere Vorschläge die Notwendige Mehrheit finden würden.

An der Ermächtigunsklausel orientiert, gab der EZB-Rat am 3 Februar 2003, kurz nach der Ratifizierung des Vertrages von Nizza, ein Empfehlung für ein Rotationsmodell der Stimmrechte heraus. Dieser Vorschlag wurde am 21. März 2003 in Brüssel vom EU-Rat in Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs verbschiedet, obwohl die Kommission in ihrer Stellungnahme eine Überarbeitung forderte und das Europäische Parlament den Vorschlag gänzlich ablehnte (vgl. BELKE/KRUWINNUS 2004, S.223). Nach der Ratifi- zierung durch die EU-15 Mitgliedsstaaten, ist die Neufassung des Artikels 10.2 inoffiziell7 bereits in das Statut der ESZB-Satzung aufgenommen worden (vgl. MÄKELÄ 2004, pers. Mitteilung, EZB 2004c). Folglich ist der umstrittene EZB-Vorschlag bereits rechtskräftig angenommen. Ob diese Refom verglichen mit den anderen möglichen Varianten für den EZB-Rat geeignet ist, soll in der Analyse der verschiedenen Reformvarianten herausgear- beitet werden.

3 Reformvarianten

Auf der Grundlage der genannten Probleme und der rechtlichen Situation gab es in der Literatur zahlreiche Vorschläge zur Reform des EZB-Rates. Diese unterscheiden sich zwar in Details, lassen sich aber auf vier grundsätzliche Konstruktionsformen reduzieren: erstens Zenralisierung, zweitens Stimmgewichtung, drittens Repräsentation und viertens Rotation (vgl. BERGER 2002, S.5). Zur Beurteilung, welches Konzept geeignet ist, soll es im Rahmen dieser Arbeit ausreichen, die Grundideen und die damit verbundenen Implementierungsprobleme vorzustellen. Modifikationen der jeweiligen Konzepte, die eine Implementierung ebenfalls nicht ermöglichen, werden daher nicht dargestellt.

3.1 Zentralisierung

Der erste, konzeptionell wohl einfachste Vorschlag sieht vor, die geldpolitische Entschei- dungsmacht in die alleinige Obhut eines kleinen Gremiums zu übergeben (vgl. BERGER 2002, S.26). Insbesondere das EZB-Direktorium böte sich für diese Aufgabe an. Einerseits weil es bereits von allen Mitgliedsstaaten gemeinschaftlich ernannt wird, mit dem Ziel aus- schließlich die gesamteuropäische Geldpolitik zu gestalten und andererseits weil für diese Reform die ESZB-Satzung nicht geändert werden müsste, denn der EZB-Rat hat bereits die

[...]


1Der Begriff ”Euro-Währungsgebiet“beziehtsichaufdieMitgliedsstaaten,diedenEurobereits eingeführt haben (vgl. EZB 2004 a, S. 10 ).

2Darüber hinaus gibt es als drittes Beschlussorgan den erweiterten EZB-Rat. Da dieser keinerlei Verantwortung für geldpolitische Entscheidungen im Euro-Währungsgebiet trägt, wird er hier außer Acht gelassen (vgl. EZB 2004a, S.12).

3Mit MOEL-Staaten werden Bulgarien und Rumänien und die acht am 1. Mai der Europäischen Union beigetretenen Staaten Ungarn, die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien und die Slowakei bezeichnet (vgl. FENDEL/FRENKEL 2003, S.407, EZB 2004b, S.1).

4Bruttoinlandsprodukt

5Berger kommt bei seiner Berechnung auf 77,8%, was auf unterschiedliche BIP-Ausgangsdaten zurückzuführen ist (vgl. BERGER 2002, S.12)

6Europäisches System der Zentralbanken

7Der Begriff “inoffiziell“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Vertragswerk noch nicht in alle Sprachen übersetzt wurde (vgl. MÄKELÄ 2004, pers. Mitteilung).

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Vorschläge zur institutionellen Reform der geldpolitischen Entscheidungsfindung in der EWU
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen  (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften)
Veranstaltung
Hauptseminar "Sechs Jahre Europäisches System der Zentralbanken'
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
21
Katalognummer
V47639
ISBN (eBook)
9783638445399
Dateigröße
794 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vorschläge, Reform, Entscheidungsfindung, Hauptseminar, Sechs, Jahre, Europäisches, System, Zentralbanken“
Arbeit zitieren
Karolin Meißner, geb. Große (Autor:in), 2004, Vorschläge zur institutionellen Reform der geldpolitischen Entscheidungsfindung in der EWU, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47639

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