Die Würde des Menschen im Nationalsozialismus. Die Rassenlehre und Erschaffung eines Feindbildes


Hausarbeit, 2018

15 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Aufstieg der Nationalsozialisten

3 Die Menschenwürde als Grundrecht

4 Adolf Hitlers Leitbild

5 Nationalsozialistische Anschauungen
5.1 „Mein Kampf“
5.2 Das „Reichsbürgergesetz“
5.3 Das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“

6 Euthanasie

6.1 Feindbild

7 Moral

8 Fazit

9 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Heute vor ca. 85 Jahren begannen die ersten Schritte des Aufstieges der Nationalsozialisten. Fast ein ganzes Jahrhundert entfernt, und das Thema um Feindbilder, Diskriminierung und Fremdenhass ist so aktuell wie nie. Antisemitismus und eine wahllose Etikettierung der Flüchtlinge scheinen gerade quasi in Mode zu sein. Soziale Medien, die Presse oder politische Parteien schnüren ihre eigene Meinung um die Wahrheit herum. Flüchtlingsobergrenze, Abschiebungen, gezielte Unterbringung in Heimen mit schwerwiegender Integration in die Gesellschaft, sind Folgen des Flüchtlingszustroms, der 2015 begann.

Auch heute sind wir noch weit davon entfernt, zu behaupten alles um den Nationalsozialismus herum zu wissen. Die Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit dem „Dritten Reich“ dauert an, und ist noch nicht abgeschlossen.

Wie sah das Ganze in der Zeit des Nationalsozialismus aus? Wie wurde mit anderen Menschen, die scheinbar nicht in der Gesellschaft willkommen, waren umgegangen? Die Rede ist von integrierten Menschen, die von heute auf Morgen zu Ausgeschlossenen wurden. Aus Freund wird Feind. Aus willkommenem Nachbarn wird Überwacher, bei Jenem ich nicht mehr weiß wie er zu mir steht. Als Leitfaden, der sich durch die komplette Ausarbeitung zieht, habe ich mir die Würde und Moral auserwählt.

Im Anschluss an die Themennahbringung, mit Vermittlung kurzen Hintergrundwissens, versuche ich mich an der Definition von Würde! Darauffolgend werden Auszüge aus Adolf Hitlers „Mein Kampf“ sowie einzelne Gesetzgebungen folgen, in welchen wortwörtlich der Umgang mit Juden thematisiert wird. Warum wurden die Juden segregiert, was für einen Maßstab setzen die Nationalsozialisten um zu zeigen wer des Lebens wert war. Geläufig ist das Bild des Ariers, des vollkommenen Menschen, wie begründeten die Nationalsozialisten dieses Leitbild, mit dem Ziel einer vollkommenen Weltherrschaft? Ein kurzer Exkurs wird auf die unmenschliche Giftgastötung mit dem verherrlichenden Namen „Euthanasie“ gewährt.

Die Thematik der Würde und der Moral wird sich über die komplette Ausarbeitung ziehen, im Raum steht die Frage wie man selber gehandelt hätte. Setzt man sein Leben über eines, fünf, zehn, zwanzig der Anderen? Oder steht man für seine Sache ein, und opfert sich guten Gewissens? Auch die Rolle der Gesellschaft wird angerissen.

Abschließend erhoffe ich mir das Ziel dem Leser Wissen, Einblicke und auch Begründungen zu der Denkweise und dem Handeln der Nationalsozialisten, vor allem was die Rassenlehre angeht, nahegebracht zu haben.

2 Der Aufstieg der Nationalsozialisten

Als kurze Hintergrundinformationen gilt es zu wissen, wie es zum Aufstieg der Nationalsozialisten unter Adolf Hitler kam, welcher am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt wurde, was ihm nun eine Bandbreite an Möglichkeiten bot seine Politischen/ kulturellen Vorstellungen vollends zu verwirklichen. Um mit allen Tatsachen, den Umschwung betreffend, zu begründen fehlen mir die schriftlichen Kapazitäten, nichtsdestotrotz möchte ich im Folgenden den wesentlichsten Punkte kurz Einhalt gebieten.

Die Basis bildete der Sieg Hitlers als Führer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) der Wahlen und der folgenden Betrauung mit dem Kanzleramt durch Hindenburg. Bavajs (2016, S.15) Ausgangspunkt waren die Wähler, die bei den vermeintlich letzten wirklich freien Wahlen der NSDAP 37,3 Prozent der Stimmen gaben, und die das bis dahin beste Ergebnis bei einer Weimarer Reichstagswahl erzielen konnten. Gründe hierfür lieferten u.a. Arbeitslose, welche von den Sozialdemokraten wegzogen, sowie ältere Menschen und Frauen, die sich zu der Endzeit der Weimarer Republik immer mehr zu den Nationalsozialisten hingezogen fühlten. Somit stellt sich hier auch übergreifend die Frage inwieweit ein zumindest nicht allzu kleiner Teil der Gesellschaft, ggf. auch mittels Propaganda mit dem nationalsozialistischen Gedankengut übereinstimmte.

Die Weltwirtschaftskrise, mit ihrem Höhepunkt an dem sogenannten „Black Friday“, im Oktober des Jahres 1929 trug ebenfalls ihren nicht minder geringen Teil bei.

Wirsching (2001, S.51-55) beschreibt die Grundzüge und Ausmaße der Präsidialregierungen. Heinrich Brüning (erster Reichskanzler des Präsidialkabinetts und Zentrumspolitiker) versuchte mittels, im Nachhinein nicht wirkenden, nationalen Sparmaßnahmen und Aufzeigen mangelnder Zahlungskraft der Reparationskosten an die Siegesmächte des ersten Weltkrieges, die Folgen der Wirtschaftskrise zu beseitigen. Ein Punkt des am Kriegsende unterschriebenen Versailler Friedensvertrag. Sein Nachfolger, der politisch gleichgesinnte Franz von Papen, hielt es ebenfalls nicht lange im Amt und wurde nur wenige Monate nach seiner Ernennung aufgrund von politischen Disparitäten mit Hindenburg, zum Rücktritt gezwungen. Der letzte Reichskanzler der Präsidialregierungen, General Kurt von Schleicher versuchte final Teile der NSDAP an der Regierung zu beteiligen, um ein Machtvakuum zu verhindern und sich eine prozentuale Mehrheit im Parlament zu schaffen. Jedoch unter erneutes Hervortreten von Papens in Kooperation mit seinen konservativen Partnern hievten sie Adolf Hitler anstelle von Schleicher an die Macht mit der leichtsinnigen Idee ihn zähmen zu können.

3 Die Menschenwürde als Grundrecht

Heute ist die Menschenwürde fest im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Im Artikel 1 Absatz 1 wird sie wortwörtlich erwähnt. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Was ist Würde? Wann wird sie verletzt? Von wann bis wann existiert sie? Sind es die sozialen Werte und jeweiligen Achtungsansprüche des einzelnen Individuums oder auch der einfach respektvolle Umgang. Es könnte so einfach, aber auch so schwer sein mit der „Formel“: Sobald der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wird, ist die Würde verletzt.

Immanuel Kant (1956, S.600) erklärt die Menschenwürde wie folgt:

„Dinge sind wertvoll, wenn wir sie brauchen können. Ein Schuh ist zum Beispiel wertvoll, wenn er passt und man mit ihm gut laufen kann. Wenn der Schuh kaputt ist und niemand mehr mit ihm laufen kann, hat er keinen Wert mehr. Bei Menschen ist das anders: Der Mensch hat immer einen Wert. Auch wenn er krank ist. Auch wenn er nicht arbeiten kann.“

Der Mensch begründet den Besitz von Würde mittels Autonomie und Dasein.

Höffe gibt in seinem „Lexikon der Ethik“ in einem Ausblick auf die Menschenwürde mit seiner Definition, und weiteren Begriffen, die im Verlauf noch von Belang sein werden. Die „M.W. ist ein Superlativ, der sich weder steigern noch abschwächen läßt [sic!], überdies jedem Menschen vor allen individuellen Leistungen unverlierbar zuvorkommt“ (2008, S.202). Im Weiteren beschreibt er, dass die Menschenwürde eine „Anerkennung durch die Mitmenschen u. die Rechtsordnung“ (S.203) braucht. Interessanterweise muss hier ein Blick auf den Begriff der Rechtsordnung geworfen werden. Denn eine Rechtsordnung erkennt dem einzelnen Menschen angeborene und unveräußerliche Grundrechte an. Weder das Judentum, noch das Christentum oder Islam machen das. Demnach war es vor allem bei den letztem beiden genannten kein Novum, dass die Sklaverei über Jahrhunderte präsent und vorherrschend war (ebd.).

Höffes Auffassung nach (2008, S. 122 f.) sind die Grundrechte, bzw. Menschenrechte, unantastbar und angeboren, sowie weder zeitlich noch räumlich begrenzt. „Die erste Phase der Entwicklung der G. war bestimmt von der rechtlichen Emanzipation des Individuums von staatlicher Gewalt u. willkürlicher Herrschaft (ebd.)“. Im Weiteren sind die Grundrechte mittels staatlichen Organisationsprinzipien gegen ihren Missbrauch zum Kampf gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung geschützt. „Würde, Freiheit u. Leben haben als Grundnormen absoluten Wert, fließen in alle G. als Geltungskriterien mit ein u. verleihen ihnen eine Legitimationsbasis“ (ebd.).

4 Adolf Hitlers Leitbild

Versucht man den Lebenslauf Hitlers durchzugehen so lässt sich als Fundament seine persönlichen Erfahrungen nennen. „Hitlers Antisemitismus als Reaktion auf seine Weltkriegserfahrung zu deuten schien Historikern plausibel, weil sich der Antisemitismus während des Krieges deutlich ausweitete“ (Bavaj, 2016, S.50). Mit dem Ende der 1910er Jahre besuchte er an der Uni in München Lehrveranstaltungen, die „in mancher Hinsicht einem Crashkurs in völkischer Gesinnung ähnelten – Ausbildungsziel: Antisemit“ (Bavaj, 2016, S.51). So kam es dann auch 1919 zu der ersten schriftlichen Forderung „die jüdische >>Rassentuberkulose der Völker<< sowohl mit Hilfe von >>Fremdengesetzgebung<<, also mittels Entrechtung zu bekämpfen, als auch durch >>Entfernung der Juden überhaupt<< im Keim zu ersticken“ (Bavaj, 2016, S.50). Dies wird auch in den noch folgenden Gesetzesauszügen deutlich. „Dem >>raffenden Kapital<< des >>Jüdischen Wuchers<< stellte Hitler das >>schaffende Kapital<< des >>Rassen und Volksstaates<< gegenüber“ (Bavaj, 2016, S.52).

Die Devise „[…] auf dem imperialistischen Weg zur nazistischen Weltherrschaft habe das Judentum als Hindernis beseitigt werden müssen […]“ (Kogon et al., 1983, S.288), schien mit eines der Primärziele Hitlers und selbsterklärend auch später der Nationalsozialisten gewesen zu sein. „Berufen zur Herrschaft sei die >>arische Rasse<<“ (Kogon et al., 1983, S.291).

„Was die Alleinschuld Hitlers betrifft, so lässt diese Theorie völlig außer acht, daß [sic!] einerseits nicht er der Erfinder des Rassismus war, und daß [sic] andererseits die Ausführung der Verbrechen ohne die aktive Mitwirkung der im gesamten Staatsapparat Mitverantwortlichen unmöglich gewesen wäre“ (Kogon et al., 1983, S.289).

So haben sich „[…] ungezählte Deutsche als Beamte, sehr viele als Juristen, sich den Nationalsozialisten zur Verfügung gestellt […]“ (Kogon et al., 1983, S.298). Jene, die nicht die Ansichten der Nationalsozialisten teilten, hatten Angst sich zu wehren oder gar als >>Judenfreund<< dazustehen. Die Konsequenzen eines offenen Widerstandes oder gar einer opportunistischen Meinungsäußerung schienen für sie klar zu sein (ebd.).

Antisemitischen Äußerungen hatte sich bereits im 19. Jahrhundert u.a. der Kulturpolitiker Paul de Legarde bedient; „Es gehört ein Herz von der Härte der Krokodilhaut dazu, […] um die Juden nicht zu hassen […], dies wuchernde Ungeziefer zu zertreten. Mit Trichinen und Bacillen [sic!] wird nicht verhandelt“ (Legarde, 1887, S.339 zitiert in Kogon, 1983, S.292 f.) Er war nur einer von mehreren die sich vor dem nationalsozialistisch feindlich gegenüber den Juden geäußert haben. Hitler griff einige Sachen auf, auch seine Erkenntnisse aus der Studienzeit an der Uni München, komprimierte es und formte sein eigenes Bild.

5 Nationalsozialistische Anschauungen

Ab wann waren nun, beginnend in der Zeit der Weimarer Republik, die öffentlichen und für jedermann zugänglichen Ideologien und Prinzipien der NSDAP erkennbar? Ab den ersten Parteiprogrammen, u.a. zur Reichstagswahl 1920 (Feder, 1935, S. 17)? In jenem heißt es nämlich (was in den beiden im Folgenden vorgestellten Gesetzen von 1935 ebenfalls wiederzufinden ist), dass; 4. „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volkgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.“ Oder erst, als Hitler sein erstes Buch „Mein Kampf“ 1925 veröffentlichte? Sein zweites Buch erschein erst später, Mitte der 30er Jahre. Eine gesetzliche Ausprägung mit expliziten Niederschriften in Wort lassen sich auch vom 15. September 1935 zu Rate ziehen, hier entstanden das „Reichsbürgergesetz“ und das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“. Vor allem das letztgenannte Gesetz weißt, wie wir im Folgenden sehen werden, auf eine dogmatische Stereotypisierung hin. Einleitend werden einzelne Teile aus Hitlers erstem Buch nun vorgestellt.

5.1.Auszüge aus Hitlers Buch „Mein Kampf“

a) „Der Jude“:

Siegt der Jude mithilfe seines marxistischen Glaubensbekenntnisses über die Völker dieser Welt, dann wird seine Krone der Totenkranz der Menschheit sein, dann wird dieser Planet wieder wie einst vor Jahrmillionen menschenleer durch den Äther ziehen. Die ewige Natur rächt unerbittlich die Übertretung ihrer Gebote. So glaube ich heute in der Sonne des allmächtigen Schöpfers zu handeln: Indem ich mich des Juden erwehre, kämpfe ich für das Werk des Herrn.

b) „Volk und Rasse“:

Schon die oberflächlichste Betrachtung zeigt als nahezu ehernes Grundgesetz all der unzähligen Ausdrucksformen des Lebenswillens der Natur ihre in sich begrenzte Form der Fortpflanzung und Vermehrung. Jedes Tier paart sich nur mit einem Genossen der gleichen Art. […] Die Folge dieses in der Natur allgemein gültigen Triebes zur Rassereinheit ist nicht nur die scharfe Abgrenzung der einzelnen Rassen nach außen, sondern auch ihre gleichmäßige Wesensart in sich selber. […] So wenig sie [= die Natur] aber schon eine Paarung von schwächeren Einzelwesen mit stärkeren wünscht, so viel weniger noch die Verschmelzung höherer Rasse mit niederer, da ja andernfalls ihre ganze sonstige, vielleicht jahrhunderttausendlange Arbeit der Höherzüchtigung mit einem Schlage wieder hinfällig wäre. Die geschichtliche Erfahrung bietet hierfür zahllose Belege. Sie zeigt in erschreckender Deutlichkeit, dass bei jeder Blutsvermengung des Ariers mit niedrigeren Völkern als Ergebnis das Ende des Kulturträgers herauskam. […] Den gewaltigsten Gegensatz zum Arier bildet der Jude.

Die wortgetreuen Auszüge (Hitler, 1942, S.69f., 31ff., zitiert nach: Laschewski- Müller u. Rau, 2013, S.435) zeigen bereits früh die perfide Denkweise Hitlers. Als Führer der NSDAP ein solches Buch zu publizieren, in der Vorzeit der Machtübernahme, hätte der Bevölkerung, aber auch von Papens/ Hindenburgs bei dem Rückgriff auf Hitler als Reichskanzler, sehr stark zu denken geben müssen. Jene Teile aus Hitlers ersten Buch zeigen schon die auch in der weiteren Betrachtung folgenden Gesinnung und Ausrichtung der NSDAP.

5.2 Das „Reichsbürgergesetz“

Im Folgenden wird ein Blick auf die beiden Rassengesetze des „Reichsparteitages der Freiheit“ in Nürnberg vom 15. September 1935 geworfen. Jene sind auch unter dem Namen „Nürnberger Gesetze“ bekannt (Laschewski- Müller u. Rau, 2013, S.435).

§ 1 (1) Staatangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist. (2) Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigengesetzes erworben.

§ 2 (1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Reich zu dienen. […] (3) Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze.

Hitler hatte 1925 in seinem Buch bereits festgestellt, dass der Jude einen gewaltigen Gegensatz zum Arier bildet und es somit unmöglich sei, eine Vermischung arischen Blutes mit niedriger bemessenem hinzunehmen. Die Nürnberger Gesetzte bieten somit eine vollendete gesetzliche Legitimation zur Ausgrenzung der Juden.

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Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Würde des Menschen im Nationalsozialismus. Die Rassenlehre und Erschaffung eines Feindbildes
Hochschule
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Duisburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
15
Katalognummer
V477592
ISBN (eBook)
9783668960626
ISBN (Buch)
9783668960633
Sprache
Deutsch
Schlagworte
würde, menschen, nationalsozialismus, rassenlehre, erschaffung, feindbildes
Arbeit zitieren
Florian Harkämper (Autor:in), 2018, Die Würde des Menschen im Nationalsozialismus. Die Rassenlehre und Erschaffung eines Feindbildes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/477592

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