Austrittsrecht in der EU am Beispiel Brexit


Hausarbeit, 2018

16 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Aufnahme in die Europäische Union
1.2 Definition Austritt
1.3 Ablauf Austritt

2. Brexit
2.1 Folgen ökonomischer Hinsicht
2.2 Folgen Humanitärer Hinsicht
2.3 Folgen für Europa und den Rest der Welt
2.4 Brexit Verhandlungen

3. Prognose und Zukunft Europas

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Zusammengehörigkeit, Freiheit, Demokratie, eine gemeinsame Währung und die Idee von gemeinsamen Wohlstand. Die Grenzen sind geöffnet ebenso wie die Zölle und Handelsschranken - Bürger müssen beim Betreten eines anderen Landes kein Geld mehr wechseln. Die Freiheit in einem anderen Land als dem eigenen Heimatland wohnen und arbeiten zu dürfen und unbeschränkter Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten. Dies und noch viel mehr sind Dinge die unsere Europäische Union ausmachen. 1 Es scheint ein perfektes Konzept zu sein, das auch auf politischer, wirtschaftlicher und juristischer Ebene überzeugt. Monetär schwächeren Mitgliedsstaaten wird Schutz vor einem finanziellen Zusammenbruch durch stärkere versichert, Verträge und Gesetze werden gemeinschaftlich ausgehandelt um globalen Problemen entgegenzuwirken wie beispielsweise dem Klimawandel durch den Lissaboner Vertrag und eine Militärunion aus 23 EU-Staaten die den Schutz der Europäischen Union (EU) garantieren soll.2

Nun stellt sich die Frage, weshalb bei einem so erstrebenswerten Leitmotiv, dass rundum durchdacht erscheint und Schutz vor jeglicher Gefahr bieten soll, es Staaten gibt die den Wunsch haben auszutreten. Kritiker warnten jedoch früh, dass das Konzept Europäische Union zu weltweiten Schwierigkeiten führen würde – zurückzuführen war dies damals auf Spekulationen das Europa die nötige Institution und ein Gefühl der Zusammengehörigkeit fehle welches sich in den darauf folgenden Jahren nach und nach bewies. Unruhen breiteten sich aus als Handelspartner absprangen, Mitgliedsstaaten Daten bei dem Beitritt in die EU verschwiegen und gar fälschten. Es stellt sich die Frage, ist es berechtigt diesem internationalen Bund zu verlassen?

Diese wissenschaftliche Arbeit wird sich mit dem Austrittsrecht in der EU befassen. Es werden Gründe für Austritte von Staaten aus der EU geschildert, der Begriff Ausritt genauer differenziert und der Ablauf eines Austrittes systematisch dargestellt. Auch die Folgen werden in internationaler, ökonomischer und politischer Sicht ausgearbeitet. Als Beispiel wird vermehrt auf den Austritt Großbritanniens eingegangen und exemplarisch dargestellt, da es sich um den ersten Austritt in der Geschichte der Europäischen Union handelt. Zum Schluss wird eine Prognose für die EU und GB gestellt wie es nach einem Austritt für beide Parteien weiter gehen wird.

1.1 Aufnahme in die Europäische Union

Der französische Wirtschaftspolitiker Jean Monnet meinte schon 1946 das eine deutschfranzösische Vereinigung der Grundstein für Europa sein könne, dies hat dann die Entwicklung ab 1950 gezeigt.3

Zunächst wurden Gemeinschaften Geschlossen mit verschiedenen Hintergedanken. Beispielsweise wollte England lediglich eine Freihandelszone etablieren um die Wirtschaft im eigenen Land zu stärken und zu expandieren. Nach und nach Schlossen sich immer mehr Länder der Europäischen Gemeinschaft an um eigene Ziele besser realisieren zu können. Es entstand eine Art Vernetzung wie Beispielsweise durch die Verwirklichung des Binnenmarktes und später auch eine gemeinsame Währung und Wirtschaftsunion.4

Und so wurde im Maastricher-Vertrag in dem Artikel O beschlossen, dass jeder europäische Staat die Möglichkeit hat, die Mitgliedschaft in der Union zu beantragen. Jedoch gab es auch schon damals Kriterien die ein Staat zu erfüllen hat, um in die Union aufgenommen zu werden. Beispielsweise wird gefordert, dass „der beantragte Staat sich zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte sowie der Rechtsstaatlichkeit bekennt.“5

Um präziser zu werden wurden 1993 Beitrittskriterien aufgestellt, die sogenannten Kopenhagener Kriterien. Welche in drei Teilaspekte gegliedert werden. Das Erste Kriterium muss erfüllt werden damit das Land überhaupt in die EU- Beitrittsverhandlungen gelangt. Zunächst wird einen institutionelle Stabilität des Landes als Garantie für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefordert ebenso wie Wahrung der Menschenrechte. Auf wirtschaftlicher Ebene wird eine funktionierende Marktwirtschaft als Kriterium gesetzt die dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standhalten kann. Und zum Schluss wird die Fähigkeit erwartet, die Verpflichtungen innerhalb der EU erfüllen zu können, wie die Fähigkeit die Regeln, Normen und politischen Strategien des EU-Rechts wirksam umzusetzen. Auch die Übernahme der Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion sind Voraussetzung.6

1.2 Definition Austritt

Von einem Austritt spricht man wenn es seitens eines Mitgliedsstaates zur Aufgabe der Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation kommt. Besonders betont wird bei dem Begriff Austritt das er freiwillig erfolgt, anders als bei einem Ausschluss. In vielen Fällen erfolgt ein Austritt von einem Mitgliedsstaat vor einem Ausschluss. Es ist vielmehr die Reaktion eines Mitgliedsstaates den negativen Beigeschmack eines Ausschluss von der Organisation zuvorzukommen. Auch liegt kein Austritt vor, wenn der Austritt von der Organisation zwanghaft durch Druck durchgesetzt wurde – in diesem Falle würde es sich um kein „freiwilligen“ Austritt handeln. Insgesamt kann man nun sagen das ein Austritt erst dann ein Austritt ist, wenn er einseitig vom Mitgliedsstaates erfolgt und keine Einwirkung seitens der Organisation besteht. Beweggründe, die ein Mitgliedsstaates für seinen Austritt hat, spielen keine Rolle und müssen der Union nicht vorgestellt werden.7

Hinsichtlich der EU gibt es jedoch einige Schwierigkeiten bezüglich der Definition. Es ist nicht klar, ob die EU eine internationale Organisation darstellt und somit der Begriff „Mitgliedschaft“ im Kontext zutrifft. Es stellt sich die Frage, ob die Mitgliedschaft in der EU nun die ganze Integration erfasst, oder ob sie sich „voneinander unabhängigen Mitgliedschaften und Kooperationsformen für verschiedene Teilstücke zusammensetzt“.8

1.3 Ablauf Austritt

Es gibt 4 Mögliche Arten wie es zu einer Beendigung der Mitgliedschaft eines Staates in einer internationalen Organisation kommen kann. Eine Möglichkeit ist der Austritt eines Staates aus der Organisation, umgekehrt kann aber auch die Organisation einen Mitgliedsstaat ausschließen. Weitere Möglichkeiten sind die Debellation eines Staates, wodurch er seine Mitgliedschaft in der Organisation verliert, oder ganz simpel die Auflösung der Organisation.

Ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Austritts verliert der Staat jegliche verbu ndenen Rechte und Pflichten die er gegenüber der Organisation hatte, jedoch ist dies keine vollkommene Abgrenzung zum vorherigen Verhältnis. Es bleiben die völkerrechtlichen Verträge bestehen die der Staat ratifiziert hat.9

Die EU darf im Falle eines Austritts nicht mit einer Bestrafung reagieren – jedoch wäre ein Austritt ohne wahrnehmbare Konsequenzen ein falsches Signal.10

Derzeit ist angesetzt das der Austritt Großbritanniens Im März 2019 vollzogen sein soll und somit soll das Vereinigte Königreich zum Drittstaat werden. Doch derzeit sieht es kritisch wenn man die Verhandlungen betrachtet, die Zeit scheint zu knapp um sich zu einigen und ein abruptes bzw. vorzeitiges Ende wäre äußerst prekär, deshalb liegt es im Interesse beider Seiten eine Übergangslösung zu finden und wie die Beziehung nach dem Austritt gehandhabt wird. Für den Übergang nach Austritt gibt es drei Optionen die alle recht verstrickt und zum Teil widersprüchlich sind. Vor allem bei dem Falle eines abrupten Austrittes des sogenannten „harten Brexits“ ist der Aufschrei von Unternehmen aus dem Finanzsektor groß, sie wollen Klarheit und Transparenz wie es ab März 2019 weiter gehen soll. Der zentrale Punkt ist der Binnenmarkt und die Zollunion, denn Unternehmen müssten entgegensteuern, wenn dieser ab März 2019 nicht mehr gewehrt wäre aufgrund von neuer Regelungen. Eine andere Wunschvorstellung seitens des Vereinigten Königreiches wäre es als Drittstaat mit „Deep and Special Partnership“ für die EU zu gelten. Ein nicht EU Mitgliedsstaat welcher dennoch besondere Rechte genießen darf die im Normalfall „EU-Exklusiv“ wären, wie Beispielsweise die Benutzung des Binnenmarktes. Für die UK wäre die Partnership damit gekoppelt weiterhin im Binnenmarkt integriert zu sein, doch die EU fordert in einem solchen Fall das GB an der Politik in der Union teilzunehmen hat, jedoch kein Mitspracherecht zu haben. Ein weiterer Punkt ist, dass es auch im Interesse der EU-27 liegt, dass GB möglichst 2019 die politische Institution verlässt, denn ein Staat ohne Entscheidungsfunktion ist von keinem Nutzen. Und zuletzt ließe sich auch die derzeit heikle Verhandlungssituation mit GB entschärfen.11 Da es derzeit Schwierigkeiten gibt auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.

2. Brexit

Der 01. Januar 1973 war ein großer Tag in der Geschichte Großbritanniens, Irlands und Dänemarks, sie wurden Mitglieder der Europäischen Gemeinschaften. Doch dies war keineswegs ein leichter Weg. Frankreichs Ministerpräsident de Gaulle war strikt gegen die Aufnahme Großbritanniens in die Gemeinschaft, es ging sogar so weit das Frankreich, während den Verhandlungen über die Aufnahme des Vereinigten Königreichs, sein Veto Recht nutzte und die Verhandlungen scheiterten. Grund zum einen war das nicht klar war ob England sich nach seinem Beitritt an alle Rechte und Pflichten fügen würde die der Beitritt in die Gemeinschaft mit sich bringe und welchen Nutzen Frankreich davon haben würde.12

Eine Interessante geschichtliche Entwicklung, wenn man bedenkt das 43 Jahre später GB sich dafür entschied die Europäischen Gemeinschaft zu verlassen.

„Im Brexit-Referendum am 23. Juni 2016 hat eine Mehrheit der wahlberechtigten Bevölkerung des Vereinigten Königreichs für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt.“13

Großbritannien tat was zuvor noch kein anderes EU-Land getan hat, den Austritt zusammen mit Nordirland aus der Europäischen Union, den sogenannten Brexit. Die Rechtsgrundlage für einen Austritt aus der EU stellt der Art. 50 EUV, welcher mit dem Lissaboner Vertrag eingeführt wurde. In ihm ist die Möglichkeit verankert, nach europäischen und internationalen Recht, aus der EU auszutreten. Jedoch ist es im noch andauernden Brexit-Prozess zu keiner Einigung Großbritanniens und der EU gekommen, sollte es 2 Jahre nach der Austrittserklärung immer noch zu keiner Einigung kommen führt dies zu dem Verlust der bisherigen Privilegien und welche Folgen das für die Staaten hat ist bis Dato noch ungewiss.14

[...]


1 Vgl. Walkenhorst, Europäischer Integrationsprozeß und europäische Identität, S. 160

2 Vgl. Heinen, Mallien, Toncar, Alles Auf Anfang, S. 20

3 Vgl. Weindl, Woyke, Europäische Union, S. 1

4 Vgl. Bruha, Die Europäische Union nach Nizza, S. 228

5 Weindl, Woyke, Europäische Union, S. 22

6 Vgl. Karrass, Die EU und der Rückzug des Staates, S. 158 ff.

4 Vgl. Götting, Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union, S. 4

4 Götting, Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union, S. 27

4 Götting, Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union, S. 3 ff.

10 Vgl. Becker, P. (2017) S. 3

11 Vgl. Von Ondarza (2017), S. 2

12 Vgl. Weindl, Woyke, Europäische Union, S. 5 ff.

13 Baldus, Kramme, Schmidt-Kessel, Brexit und die juristischen Folgen, S. 5

14 Vgl. Gsödl, Schmid, Die US-Steuerreform, der Brexit und deren Auswirkungen auf Deutschland, S. 34

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Austrittsrecht in der EU am Beispiel Brexit
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
2,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
16
Katalognummer
V478173
ISBN (eBook)
9783668965652
ISBN (Buch)
9783668965669
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Brexit, Wirtschaft, Politik, Recht, Austrittsrecht, EU, Europäische Union, Wirtschaftliche, Folgen, Europarecht
Arbeit zitieren
Denis Glücklich (Autor:in), 2018, Austrittsrecht in der EU am Beispiel Brexit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/478173

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Austrittsrecht in der EU am Beispiel Brexit



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden