„§ 1371 Abs. 1 BGB dient als Bindeglied von Ehegattenerb- und Ehegüterrecht.“ Dass diese damit verbundene enge Verflechtung von Erb- und Güterrecht bei der Anwendung problematisch sein kann, erscheint offensichtlich. Im Folgenden wird die Problematik des § 1371 Abs. BGB im deutschen und europäischen Erbkollisionsrecht (EuErbVO) diskutiert.
Zunächst wird die Anwendung des §1371 Abs. 1 BGB im deutschen Recht behandelt (B.). Es werden weiter die Problematik und Lösungsansätze im deutschen IPR diskutiert, insbesondere im Hinblick auf die Frage der kollisionsrechtliche Qualifikation, der materiellrechtlichen Anwendung des § 1371 Abs. 1 BGB sowie sich ergebende Widersprüche mit entsprechenden Anpassungsmöglichkeiten im Einzelfallergebnis. Ebenso werden kurz die Möglichkeiten einer Rechtswahl aufgezeigt (C.). Im nächsten Schritt erfolgt die Übertragung der gewonnenen Ergebnisse anlässlich der neuen EuErbVO, welche die nationalen erbrechtlichen Regelungen für Todesfälle ab dem 17.08.2015 abgelöst hat, auf die europäische Ebene. Hier wird anhand einer europäisch- autonomen Auslegung der Verordnung die Qualifikationsproblematik des § 1371 Abs. 1 BGB dargestellt. Auch auf die, mit der Einführung des europäischen Nachlasszeugnisses einhergehenden Problematik des § 1371 Abs. 1 BGB wird, ebenso wie auf die, von der EuErbVO eröffneten Rechtswahlmöglichkeit, kurz eingegangen (D.)
Zuletzt wird ein Ausblick auf künftige Probleme gewährt und in Betracht kommende Lösungsansätze wie die Güterrechtsverordnung und Anpassung auf Ebene des europäischen Kollisionsrechts erwägt (E.).
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. §1371 Abs. 1 BGB im deutschen Recht
C. Problematik und Lösungsansätze im deutschen IPR
I. Feststellung der Statuten nach dem EGBGB
II. Probleme der kollisionsrechtlichen Qualifikation
1. Erbrechtliche Qualifikation
2. Güterrechtliche Qualifikation
3. Erb- und Güterrechtliche Qualifikation (Doppelqualifikation)
4. Zwischenstand
III. Anwendung des materiellen Rechts
IV. Anpassung
V. Rechtswahl
VI. Fazit
D. Problematik und Lösungsansätze auf europäischer Ebene (EuErbVO)
I. Inkrafttreten und Ziele der EuErbVO
II. Behandlung von Drittstaaten
III. Anwendungsbereich und Anknüpfung
IV) Rechtswahl
V) Europäisches Nachlasszeugnis
D. Ausblick
I. Güterrechtsverordnung
1. Zusammenspiel mit der EuErbVO
2. Rechtswahl
II. Anpassung auf europarechtlicher Ebene
1. Kollisionsrechtliche Anpassung
2. Materiellrechtliche Anpassung
E. Schluss
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die Untersuchung der problematischen Anwendung von § 1371 Abs. 1 BGB im deutschen und europäischen Erbkollisionsrecht. Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, wie die enge Verflechtung von Erb- und Güterrecht zu Normwidersprüchen führt und ob die neue EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) eine koordinierte Lösung oder eine Verlagerung der Qualifikationsproblematik mit sich bringt.
- Qualifikationsproblematik von § 1371 Abs. 1 BGB (erbrechtlich vs. güterrechtlich)
- Kollisionsrechtliche Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Erbfällen
- Die Rolle des § 1371 Abs. 1 BGB im Kontext der EuErbVO
- Lösungsansätze durch Anpassungsmethodik und Rechtswahl
- Perspektiven durch die zukünftige Güterrechtsverordnung
Auszug aus dem Buch
II. Probleme der kollisionsrechtlichen Qualifikation
Bereits seit Einführung der Zugewinngemeinschaft durch das Gleichberechtigungsgesetzt 1957, ist die Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB äußerst umstritten. Die in der Literatur früher vertretene, rein erbrechtliche Qualifikation wird heute nicht mehr angewandt, soll der Vollständigkeit halber hier jedoch mit Einbezogen werden. Diese Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB führt dazu, dass die Norm bei einschlägigem ausländischem Erbstatut nicht anwendbar ist.
Für diese Qualifikation wird angeführt, dass § 1371 Abs. 1 BGB voraussetzt, dass der überlebende Ehegatte Erbe ist und dass ein Ausschluss durch testamentarische Verfügungen möglich ist. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Erbenstellung als Vorfrage und einer möglichen Substitution auch im Fall einer güterrechtlichen Qualifikation relevant ist. Es wird weiter argumentiert, dass die Norm den güterrechtlichen Charakter verliert, weil kein Erzielen eines tatsächlichen Zugewinns notwendig ist und demnach viel mehr eine Ersetzung des Zugewinnausgleichs durch eine Erbteilerhöhung anstatt der Verwirklichung dieses stattfindet. Die Masse, aus welcher sich ein Zugewinnausgleich berechnet, ist folglich eine andere, als die, nach welcher sich die pauschale Erbteilerhöhung um ein Viertel ergibt.
Diese angeführten Aspekte sind nicht überzeugend im Hinblick darauf, dass es gerade die Intension des Gesetzgebers war eine Pauschalisierung herbeizuführen, ohne dass der güterrechtliche Charakter verloren geht. Die Unabhängigkeit von einem tatsächlichen Zugewinn erspart eine detaillierte oft schwierige Aufsplittung der Vermögensverhältnisse und soll mithin dem Familienfrieden dienen. Ziel ist also vorrangig der Ausgleich eines Güterstandes, lediglich zur Verwirklichung dieses greift der Gesetzgeber auf ein erbrechtliches Mittel zurück.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Anwendung von § 1371 Abs. 1 BGB als Bindeglied zwischen Erb- und Güterrecht im nationalen sowie europäischen Kontext ein.
B. §1371 Abs. 1 BGB im deutschen Recht: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen des Zugewinnausgleichs im Todesfall nach dem BGB und die daraus resultierende Erhöhung der Erbquote.
C. Problematik und Lösungsansätze im deutschen IPR: Hier werden die verschiedenen Qualifikationsansätze zur Einordnung der Norm im internationalen Privatrecht sowie die Methoden der Anpassung und Rechtswahl erörtert.
D. Problematik und Lösungsansätze auf europäischer Ebene (EuErbVO): Dieses Kapitel analysiert, wie die EuErbVO die Qualifikationsfragen neu bewertet und welche Auswirkungen sie auf Drittstaaten und das Europäische Nachlasszeugnis hat.
D. Ausblick: Der Ausblick diskutiert die mögliche Wirkung der Güterrechtsverordnung und die Notwendigkeit, durch europäische Maßstäbe eine einheitliche Lösung für bestehende Normwidersprüche zu finden.
E. Schluss: Die Schlussbetrachtung resümiert, dass trotz des Inkrafttretens der EuErbVO die Qualifikationsfrage weiterhin schwierig bleibt und eine eindeutige gesetzliche Koordination durch den europäischen Gesetzgeber erforderlich ist.
Schlüsselwörter
§ 1371 Abs. 1 BGB, internationales Erbrecht, EuErbVO, Güterrecht, Zugewinnausgleich, Qualifikation, Kollisionsrecht, Erbstatut, Güterrechtsverordnung, Rechtswahl, Anpassung, Normwiderspruch, europäisches Nachlasszeugnis, Nachlassbeteiligung, Familienrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Einordnung und die daraus resultierenden Anwendungsprobleme des § 1371 Abs. 1 BGB im internationalen Kontext, wenn bei Todesfällen sowohl erb- als auch güterrechtliche Fragen unterschiedlicher Rechtsordnungen aufeinanderprallen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind das internationale Privatrecht (IPR), die Qualifikation von Rechtsnormen, die europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) und das Verhältnis von Erb- zu Güterrecht.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Klärung, wie die Qualifikationsproblematik von § 1371 Abs. 1 BGB gelöst werden kann, um Normwidersprüche und Rechtsunsicherheiten im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr zu vermeiden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, indem sie die aktuelle Rechtsprechung (insb. BGH), literarische Meinungen und die europäische Verordnungslage systematisch gegenüberstellt und teleologisch auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Qualifikation im deutschen Recht, die Auswirkungen der EuErbVO auf die europäische Ebene, die Handhabung von Drittstaaten-Verhältnissen und Ansätze zur materiellrechtlichen Anpassung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen die Qualifikationsfrage, die EuErbVO, das Erbstatut, die Zugewinngemeinschaft und die kollisionsrechtliche Anpassung.
Warum ist das "Europäische Nachlasszeugnis" (ENZ) für die Thematik relevant?
Das ENZ dient als Beweis der Rechtsstellung von Erben. Da es den Güterstand nur begrenzt erfasst, stellt sich die Frage, ob der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB darin abgebildet werden kann, was für die grenzüberschreitende Abwicklung entscheidend ist.
Welche Rolle spielt die geplante Güterrechtsverordnung?
Sie wird als potenzieller Lösungsansatz gesehen, um durch ein einheitliches Anknüpfungsmoment im Güterrecht und Erbrecht den Gleichlauf der Statuten zu fördern und so Normwidersprüche zu eliminieren.
Warum lehnt die Autorin eine "erbrechtliche Qualifikation" von § 1371 Abs. 1 BGB ab?
Die erbrechtliche Qualifikation wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen, da sie bei ausländischem Erbstatut zu einer Unanwendbarkeit der Norm führt, was den Zweck des Gesetzes – den güterrechtlichen Ausgleich – vereitelt.
- Arbeit zitieren
- Nana Schwind (Autor:in), 2015, § 1371 Abs. 1 BGB im deutschen und europäischen Erbkollisionsrecht (EuErbVO). Aktuelle Entwicklungen und zukünftige Probleme, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/478238