Im Zuge der Entwicklung von der Agrarwirtschaft über die Industriegesellschaft hin zur Dienstleistungs-, Hochtechnologie- und Wissensgesellschaft gewinnen immaterielle Vermögenswerte wie Patente, Lizenzen, Marken und Humankapital immer mehr an Bedeutung und prägen zunehmend stärker den Wert eines Unternehmens als die materiellen Vermögenswerte. 1 So beträgt zum Beispiel allein der Wert der Marke Coca Cola laut der Markenagentur Interbrand über 67 Mrd. US-$. 2 Bei einer Marktkapitalisierung von Coca Cola von derzeit ca. 100 Mrd. US-$ verkörpert also die Marke Coca Cola schon allein über die Hälfte des Marktwertes. Wenn man allerdings betrachtet, dass in der Bilanz des Geschäftsjahres 2004 von Coca Cola unter dem Posten „Trademarks with Indefinite Lives“ lediglich rund 2 Mrd. US-$ als Teil der immateriellen Vermögenswerte ausgewiesen wurden 3 , wird aus diesem Beispiel deutlich, dass dem Ansatz immaterieller Vermögenswerte häufig Grenzen gesetzt sind. Die Problematik hinsichtlich der bilanziellen Erfassung immaterieller Vermögenswerte liegt regelmäßig darin, dass sie körperlich nicht zu erfassen sind und sich ihr Wert in erster Linie nach den mit ihnen verbundenen künftigen Nutzenerwartungen richtet. Die Schätzung dieser Nutzenerwartungen ist allerdings häufig mit Schwierigkeiten verbunden, so dass die mangelnde Objektivierbarkeit der Wertbestimmung das Kernproblem bei der Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte bildet, vor allem bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten.[...]
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
I. Problemstellung
II. Aufbau und Argumentationsfolge der Arbeit
III. Charakterisierung immaterieller Güter
B. Abbildung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB
I. Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Vermögensgegenstände
1. Differenzierung zwischen abstrakter und konkreter Bilanzierungsfähigkeit
2. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Vermögensgegenstände
3. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Vermögensgegenstände
a. Ansatzverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
α. Immaterialität der Vermögensgegenstände
β. Zugehörigkeit zum Anlagevermögen
γ. Entgeltlicher Erwerb
b. Behandlung eines Geschäfts- oder Firmenwertes
α. Begriff des Geschäfts- oder Firmenwertes
β. Ansatz eines derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes
γ. Die Rechtsnatur des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes
II. Zugangsbewertung des immateriellen Anlagevermögens
1. Die Anschaffungskosten als zentraler Wertmaßstab
2. Die Ermittlung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes
a. Berechnung auf Ebene des Einzelabschlusses
b. Ermittlung auf Konzernabschlussebene
III. Folgebewertung des immateriellen Anlagevermögens
1. Abstrakt und konkret bilanzierungsfähige immaterielle Vermögensgegenstände
a. Planmäßige Abschreibung
b. Außerplanmäßige Abschreibung
2. Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwertes
a. Pauschale Abschreibung
b. Planmäßige Abschreibung
c. Offene Verrechnung mit den Rücklagen im Konzernabschluss
d. Außerplanmäßige Abschreibung
C. Abbildung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS
I. Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Vermögenswerte
1. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Vermögeswerte
a. Identifizierbarkeit
b. Verfügungsmacht über das Nutzenpotential
c. Künftiger wirtschaftlicher Nutzen
2. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Vermögenswerte
a. Allgemeine Ansatzkriterien
α. Wahrscheinlicher künftiger Nutzenzufluss
β. Zuverlässige Zugangsbewertung
b. Ergänzende Ansatzkriterien für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
α. Forschungsphase
β. Entwicklungsphase
γ. Aufwendungen für die Schaffung einer Internetpräsenz
c. Ansatzvorschriften für den Geschäfts- oder Firmenwert
II. Zugangsbewertung immaterieller Vermögenswerte
1. Einzelanschaffung
2. Erwerb im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses
3. Erwerb durch Zuwendung der öffentlichen Hand
4. Tausch von Vermögenswerten
5. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
6. Verteilung des Goodwill auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten
III. Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte
1. Planmäßige Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte
a. Anschaffungs- oder Herstellungskostenmethode (Cost Model)
α. Bestimmung der Nutzungsdauer
β. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer
γ. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer
b. Neubewertungsmethode (Revaluation Model)
2. Außerplanmäßige Folgebewertung - Wertminderungstest
a. Auslöser eines Wertminderungstests
b. Quantifizierung einer Wertminderung
α. Erzielbarer Betrag als Wertmaßstab
β. Nettoveräußerungspreis
γ. Nutzungswert
c. Bilanzielle Erfassung einer Wertminderung
d. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten ohne Goodwill
e. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten mit Goodwill
f. Wertaufholung
D. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Diplomarbeit untersucht die unterschiedlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens unter Berücksichtigung des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Ziel ist es, die Diskrepanzen bei der Aktivierungsfähigkeit und Bewertung dieser Güter sowie den Einfluss der Internationalisierung der Rechnungslegung auf die Berichterstattung deutscher Unternehmen aufzuzeigen.
- Bedeutung immaterieller Werte in der modernen Wissensgesellschaft
- Vergleichende Analyse von HGB und IFRS bei immateriellen Vermögenswerten
- Bilanzielle Behandlung von selbst erstellten immateriellen Werten
- Systematik der Goodwill-Bilanzierung und Wertminderungstests
- Bedeutung der EU-IAS-Verordnung für deutsche Unternehmen
Auszug aus dem Buch
III. Charakterisierung immaterieller Güter
Weder in Deutschland noch international existiert eine einheitliche Definition für immaterielle Güter. Im wörtlichen Sinne wird als immateriell alles „Nichtkörperliche“, „Stofflose“ und „Geistige“ angesehen. Eine negative Abgrenzung gegenüber materiellen Werten ergibt folglich, dass immaterielle Werte durch die fehlende physische Substanz gekennzeichnet sind. Dabei lassen sich immaterielle Güter zunächst in rein immaterielle Güter, materialisierte immaterielle Güter und Nominalgüter untergliedern:
Rein immaterielle Güter weisen null physische Substanz auf, wie z.B. das Fachwissen eines Anwalts, das sich in dessen Gedächtnis befindet.
Wenn sich Güter sowohl aus materiellen als auch aus immateriellen Komponenten zusammensetzen, ist für die Klassifizierung die Funktion der körperlichen Komponente ausschlaggebend. Spielt diese nur eine untergeordnete Rolle und übernimmt sie lediglich eine Trägerfunktion zur Manifestation der geistigen Leistung, werden solche Güter insgesamt als immateriell eingestuft. Man spricht dann von materialisierten immateriellen Gütern. Dies trifft beispielsweise auf Musikstücke zu, welche auf einen materiellen Datenträger abgespeichert werden.
Nominalgüter besitzen ebenso wie die rein immateriellen Güter im Normalfall keine physische Substanz. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass diese Güter monetär sind und demzufolge dem finanzwirtschaftlichen Bereich eines Unternehmens zuzuordnen sind, wie es z.B. bei Wertpapieren der Fall ist.
Bilanzrechtlich wird sowohl nach dem deutschen Bilanzrecht als auch nach den Vorschriften der IFRS-Rechnungslegung bei Vermögenswerten, die längerfristig nutzbar sind, zwischen materiellen, immateriellen und finanziellen Vermögenswerten unterschieden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Das Kapitel beleuchtet den Bedeutungsgewinn immaterieller Vermögenswerte und die Notwendigkeit der Internationalisierung der Rechnungslegung für deutsche Unternehmen.
B. Abbildung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB: Es werden die handelsrechtlichen Grundsätze zur Bilanzierungsfähigkeit, Zugangsbewertung und Folgebewertung immaterieller Vermögensgegenstände sowie die Besonderheiten des derivativen Firmenwerts detailliert erläutert.
C. Abbildung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS: Dieses Kapitel analysiert die zweistufige Aktivierungsprüfung sowie die komplexen Regeln zur Bewertung nach IAS 38, einschließlich der Wertminderungstests gemäß IAS 36.
D. Schlussbetrachtung: Die Arbeit vergleicht die Ergebnisse beider Rechnungslegungssysteme und konstatiert einen tendenziell höheren Ausweis immaterieller Vermögenswerte in der IFRS-Bilanz.
Schlüsselwörter
Immaterielle Vermögenswerte, HGB, IFRS, Bilanzierung, Bewertung, Goodwill, Anlagevermögen, IAS 38, IAS 36, Wertminderungstest, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Internationalisierung, Rechnungslegung, Unternehmenszusammenschluss.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der bilanziellen Behandlung immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens und analysiert die Unterschiede zwischen den deutschen HGB-Vorschriften und den internationalen Standards (IFRS).
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Bilanzierungsfähigkeit (Ansatz), der Zugangsbewertung und der Folgebewertung von immateriellen Gütern sowie dem spezifischen Umgang mit dem Goodwill.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Gegenüberstellung der teils konträren Regelungssysteme des HGB und IFRS vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung immaterieller Werte für den Unternehmenswert.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine detaillierte literatur- und rechtsbasierte Analyse der jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften (HGB, IAS/IFRS) und vergleicht diese systematisch.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert in Teil B die HGB-Regelungen (Bilanzierung, Abschreibung, Firmenwert) und in Teil C die komplexen IFRS-Vorgaben für immaterielle Werte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wesentlichen Begriffe sind Immaterielle Vermögenswerte, HGB, IFRS, Goodwill, Anschaffungskosten und Wertminderungstest.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen Forschungs- und Entwicklungsphase bei IFRS eine Rolle?
Sie ist entscheidend für die Aktivierungspflicht: Während Forschungskosten sofort aufwandswirksam zu erfassen sind, können Entwicklungskosten unter strikten Voraussetzungen aktiviert werden.
Was unterscheidet die HGB-Bilanzierung des Goodwills von der IFRS-Bilanzierung?
Nach HGB ist der Goodwill planmäßig abschreibbar, während er unter IFRS nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden darf, sondern jährlich einem obligatorischen Wertminderungstest (Impairment Test) unterliegt.
- Quote paper
- Christoph Schöttl-Pichlmaier (Author), 2005, Bilanzierung und Bewertung immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens nach HGB und IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47950