Die Wurzeln der Arbeitslosenversicherung


Hausarbeit, 2004

14 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.) Einleitung

2.) Erster Weltkrieg als Auslöser der staatlichen Arbeitslosenunterstützung

3.) Beginn des Wandels
3.1.) Gründung der „Reichszentrale der Arbeitsnachweise“ als einziger Schritt
3.2.) Ausführungsbestimmungen der Gemeinden
3.3.) Die „Zwangsfreiheit“ der Gemeinden
3.4.) Die „Sonderfürsorge“

4.) Die Fehleinschätzung der Situation

5.) Der vermehrte Druck
5.1.) Der Druck auf das Reich
5.2.) Zweifel an der Notwendigkeit der Arbeitslosenunterstützung
5.3.) Ein Kompromiss des Reichswirtschaftsamts
5.4.) Druck auf das RWA und die Gründung des Reichsarbeitsamts

6.) Kurzer Blick auf die anschließenden Jahre

7.) Fazit

Literaturverzeichnis

1.) Einleitung

Die Arbeitslosenversicherung ist in unserer heutigen Zeit ein fester Bestandteil unseres Sozialsystems und praktisch unmöglich weg zu denken. Aber wie kam es in Deutschland dazu, dass solch eine soziale Leistung überhaupt erst entstanden ist?

Die Arbeitslosigkeit war ein elementarer Teil der Weimarer Republik und begleitete sie in den 14 Jahren ihres Bestehens, wie es zuvor, und in diesem Umfang, in Deutschland nicht vorgekommen ist.

Ausgangspunkt und Vorraussetzung für die Notwendigkeit eines neuen Sozialsystems waren die Folgen des Ersten Weltkrieges und die völlige Fehleinschätzung des Arbeitsmarktes sowie die Annahme, dass Deutschland als Sieger aus diesem Krieg hervor gehen würde. Um das Überleben von Gesellschaft und Staat zu sichern war das wirksame Entgegentreten gegen die Arbeitslosigkeit gerade in diesen Jahren von immenser Bedeutung, allein schon um die Weichen für die Zukunft eines Sozialstaates stellen zu können.

Doch gerade in der Geburtsstunde der Erwerbslosenfürsorge bzw. der Kriegserwerbslosenfürsorge kam es zu vermehrten Problemen in der Durchführung der Ziele, begründet in der Unterschiedlichkeit der Meinungen verschiedener Gruppen und Interessenvertreter, der neuen Situation, in der sich die Menschen zu dieser Zeit befanden und in einem Fehleinschätzen der Entwicklung des Arbeitsmarktes seitens der Regierung.

H. Jores sagt in seinem Werk „Die bedeutsamsten Versuche“, dass die Vielfalt der Durchführung der Kriegserwerbslosenfürsorge nichts anderes darstellte als „eine systemlose Summe von Einzelmaßnahmen, von Kriegsnotmaßnahmen, bei denen wir vergebens den einheitlichen Gedanken suchen.“ Um es auf den Punkt zu bringen: Die wesentlichen Kennzeichen der Durchführung der Kriegserwerbslosenfürsorge war die Unterschiedlichkeit fast aller Maßnahmen.

Ich werde im Folgenden auf die Entstehung und die fortschreitende Entwicklung der Arbeitslosenunterstützung mit dem Schwerpunkt des Zeitraumes von 1914 bis 1918 eingehen, auf die Probleme, die entstanden sind und wie sich die Weigerung der Regierung, mehr finanzielle Leistungen aufzubringen, darstellte und begründete.

2.) Erster Weltkrieg als Auslöser der staatlichen Arbeitslosenunterstützung

Deutschland war 1914 weder in wirtschaftlicher noch in sozialpolitischer Hinsicht auf die Ansprüche und Anforderungen eines modernen Krieges eingestellt. Die Industrie wurde aufgrund des Krieges auf die Rüstungs- und Kriegsproduktion umgestellt und lag in den Händen militärischer und ziviler Stellen, was zur Folge hatte, dass die öffentliche Wirtschaftsverwaltung zersplitterte.[1]

Durch die Umstellungskrise, die die Wirtschaft am Anfang des Krieges durchmachte und die dazu führte, dass sehr viele Menschen arbeitslos wurden (Ende Juni 1914 waren etwa 2,5% Gewerkschaftsmitglieder unbeschäftigt, die Zahl stieg bis August auf 21,3% der noch nicht eingezogenen Mitglieder[2] ), zeigten sich Lücken im bisherigen Sozialsystem und deuteten auf einige Versäumnisse der vergangenen Jahre hin – Deutschland war auf so eine hohe Anzahl an Arbeitslosen nicht vorbereitet. Bedingt durch die Einberufung der Männer an die Front entstand ein großer Arbeitskräftebedarf in der Landwirtschaft und in den meisten Industriezweigen. Dies alles hatte zur Folge, dass die Reichsregierung ihre bisherige, eher „passive“ Arbeitslosenpolitik (zum Beispiel die „Armenpflege“, bei der aber noch nicht wirklich von einer umfassenden Hilfe gesprochen werden kann) aufgeben und Maßnahmen zur Veränderung der Situation ergreifen musste.

3.) Beginn des Wandels

3.1.) Gründung der „Reichszentrale der Arbeitsnachweise“ als einziger Schritt

Das Reich machte 1914 den ersten Schritt durch die Gründung der „Reichszentrale der Arbeitsnachweise“. Diese Reichszentrale sollte während des Krieges eine Verbindung zwischen vorhandenen Arbeitsnachweisen herstellen und die Aufgaben der Arbeitsvermittlung erfüllen, die sich aus dem Krieg ergaben – so zum Beispiel 1914 die Vermittlung von Arbeitskräften für die Landwirtschaft, da zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs gerade Erntezeit war. Ebenso war die „Reichszentrale“ auch zuständig für die Heranziehung von Kriegsgefangenen zur Arbeit.[3]

Diese Maßnahmen reichten aber bei weitem nicht aus um die große Zahl der Arbeitslosen zu decken. Die bestehenden Einrichtungen der Gewerkschaften und Kommunen waren zu Beginn des Krieges organisatorisch und finanziell vollständig überfordert und es gab keine reichsweite Einrichtung zur Unterstützung der Arbeitslosen. Doch trotz dieser steigenden Zahl lehnte es die Reichsregierung weiterhin ab zu handeln und behielt ihren Kurs bei. Sie wies nach wie vor darauf hin, dass die Unterstützung der Arbeitslosen weiterhin Aufgabe der Gemeinden sei, auch wenn der Krieg die Menschen erwerbslos gemacht habe und die vor Not geschützt werden müssen.[4]

3.2.) Ausführungsbestimmungen der Gemeinden

Im November/ Dezember 1914 erreichten die Sozialdemokraten immerhin, dass die Reichsregierung eine Verordnung erließ, die zwar nicht einer allgemeinen Arbeitslosenfürsorge auf Kosten des Reiches entsprach, aber wenigstens die Gemeinden dazu (vermeidlich) verpflichtete, eine Erwerbslosenfürsorge für die Dauer des Krieges einzurichten, bei der sich das Reich zu einer Übernahme eines Drittels der Kosten bereit erklärte. Die Bundesländer erwirkten jedoch, dass in der endgültigen Fassung der Bestimmungen keine zwingende Verpflichtung einer Erwerbslosenfürsorge für die Gemeinden besteht.[5] Um diese Unterstützung durchzuführen, erließ der Bundesrat am 18.12.1914 „Ausführungsbestimmungen“:

a) „Die Regelungen der Vorraussetzungen, der Höhe und der Art der Fürsorge ist dem Ermessen der Gemeindebehörde überlassen; an Stelle von Geldunterstützungen können auch Sachleistungen (Gewährung von Lebensmitteln; Mietunterstützungen und dergl.) treten.
b) Die Fürsorge darf nur arbeitsfähigen und arbeitswilligen Ortseinwohnern, die infolge des Krieges durch Erwerbslosigkeit sich in bedürftiger Lage befinden, gewährt werden. Erwerbslosen, die sich weigern, geeignete Arbeit zu übernehmen, darf eine Fürsorge nicht bewilligt werden.
c) Kleinerer Besitz (Spargroschen, Wohnungseinrichtungen) darf für die Beurteilung der Bedürftigkeit nicht in Betracht gezogen werden.
d) Unterstützungen, die der Erwerbslose aufgrund eigener oder fremder Vorsorge bezieht, sowie Rentenbezüge, dürfen auf die von der Gemeinde oder dem Gemeindeverband zu gewährende Beihilfe höchstens zur Hälfte angerechnet werden. Für Zinsen von Spargroschen und dergl. gilt dies unbeschadet der nach c) zulässigen Anrechnung des Kapitals.“[6]

[...]


[1] Zunkel, Friedrich; Industrie und Staatssozialismus. Der Kampf um die Wirtschaftsordnung in Deutschland 1914 – 1918; Düsseldorf 1974

[2] Führer, Karl Christian; Arbeitslosigkeit und die Entstehung der Arbeitslosenversicherung in Deutschland 1902 – 1927; Berlin 1990

[3] vgl. Lewek, Peter; Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung in der Weimarer Republik 1918 – 1927; Stuttgart 1992; Seite 31

[4] Lewek, Peter; Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung in der Weimarer Republik 1918 – 1927; Stuttgart 1992

[5] Führer, Karl Christian; Arbeitslosigkeit und die Entstehung der Arbeitslosenversicherung in Deutschland 1902 – 1927; Berlin 1990

[6] Lewek, Peter; Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung in der Weimarer Republik 1918 – 1927; Stuttgart 1992

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Die Wurzeln der Arbeitslosenversicherung
Hochschule
Universität Mannheim
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
14
Katalognummer
V47953
ISBN (eBook)
9783638447836
ISBN (Buch)
9783638797016
Dateigröße
491 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Überblick über die die Entstehung der Arbeitslosenversicherung
Schlagworte
Wurzeln, Arbeitslosenversicherung
Arbeit zitieren
Daniel Sorg (Autor:in), 2004, Die Wurzeln der Arbeitslosenversicherung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47953

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