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Der Architektenvertrag unter besonderer Berücksichtigung der Preisvorschriften

Title: Der Architektenvertrag unter besonderer Berücksichtigung der Preisvorschriften

Presentation (Elaboration) , 2005 , 37 Pages

Autor:in: Lars Jäckel (Author)

Business economics - Law
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Die Abnahme der Leistung des Auftragnehmers durch den Besteller stellt eine entscheidende Zäsur in der Abwicklung von Bauverträgen dar. Der Auftragnehmer erwartet die Abnahme als Bestätigung der von ihm erbrachten Leistungen als vertragsgerecht und frei von wesentlichen Mängeln. Für den Auftraggeber stellt die Abnahme die letzte Möglichkeit dar, die Leistungen des Auftragnehmers wegen bekannter Vertragswidrigkeit oder wegen bekannter Mängel zu rügen und entsprechend eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu fordern. Erklärt er bezüglich bekannter Mängel oder bezüglich seines Vertragsstrafenanspruches bei der Abnahme keinen Vorbehalt, so verliert er seinen Anspruch hierauf.

Als Bauabnahme wird der Übergang von der Bauphase in die Nutzungsphase bezeichnet.
Zu Unterscheiden sind dabei die öffentlichrechtliche und die privatrechtliche Bauabnahme.

Excerpt


Gliederung

Vertragsklauseln

§ 1 Abnahme

§ 2 Gewährleistung

§ 3 Verjährung

Erläuterungen

Zu § 1 Abnahme

Zu §§ 2 und 3 Gewährleistung und Verjährung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den vertraglichen Regelungen des Architektenvertrags unter besonderer Berücksichtigung der Preisvorschriften sowie den für die Praxis wesentlichen Aspekten der Abnahme, Gewährleistung und Verjährung nach BGB und VOB/B.

  • Rechtliche Anforderungen an die Abnahme von Bauleistungen
  • Formen der Abnahme (förmlich, fiktiv, technisch)
  • Gewährleistungsansprüche und deren Durchsetzung
  • Rechtsfolgen bei Mängeln und Abnahmeverweigerung
  • Regelungen zur Verjährung von Mängelansprüchen

Auszug aus dem Buch

1. Begriff und Bedeutung der Abnahme

Die Abnahme der Leistung des Auftragnehmers durch den Besteller stellt eine entscheidende Zäsur in der Abwicklung von Bauverträgen dar. Der Auftragnehmer erwartet die Abnahme als Bestätigung der von ihm erbrachten Leistungen als vertragsgerecht und frei von wesentlichen Mängeln. Für den Auftraggeber stellt die Abnahme die letzte Möglichkeit dar, die Leistungen des Auftragnehmers wegen bekannter Vertragswidrigkeit oder wegen bekannter Mängel zu rügen und entsprechend eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu fordern. Erklärt er bezüglich bekannter Mängel oder bezüglich seines Vertragsstrafenanspruches bei der Abnahme keinen Vorbehalt, so verliert er seinen Anspruch hierauf.

Als Bauabnahme wird der Übergang von der Bauphase in die Nutzungsphase bezeichnet. Zu Unterscheiden sind dabei die öffentlichrechtliche und die privatrechtliche Bauabnahme.

Zusammenfassung der Kapitel

Vertragsklauseln: Dieses Kapitel enthält die konkreten vertraglichen Regelungen zu den Themen Abnahme, Gewährleistung und Verjährung als Grundlage der weiteren Erläuterungen.

Erläuterungen: Diese Kapitel bieten eine juristische Aufarbeitung und detaillierte Interpretation der Vertragsklauseln im Kontext des BGB und der VOB/B.

Zu § 1 Abnahme: Es werden die verschiedenen Formen der Abnahme sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei der Abnahme und Abnahmeverweigerung analysiert.

Zu §§ 2 und 3 Gewährleistung und Verjährung: Hier werden die Mangeldefinitionen, die Nacherfüllungsansprüche sowie die spezifischen Verjährungsfristen nach VOB/B und BGB detailliert erläutert.

Schlüsselwörter

Architektenvertrag, Bauabnahme, Gewährleistung, Verjährung, VOB/B, BGB, Mängelhaftung, Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Schadensersatz, Werklohnfälligkeit, Beweislastumkehr, Vorbehalt, Bauleistung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Gestaltung und Abwicklung von Architekten- und Bauverträgen mit einem starken Fokus auf Abnahme- und Mängelhaftungsregelungen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind die Abnahmeformen, die Definition von Sachmängeln, die Rechtsfolgen bei Mängeln sowie die geltenden Verjährungsfristen im Baurecht.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, für die Baupraxis rechtssichere Grundlagen für die Vertragsgestaltung sowie ein Verständnis für die Anwendung von BGB und VOB/B zu schaffen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf den gesetzlichen Bestimmungen, der einschlägigen Fachliteratur und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in konkrete Vertragsklauseln und deren detaillierte juristische Kommentierung, insbesondere zur Abnahme sowie zu Gewährleistungs- und Verjährungsfragen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Abnahme, Mängelhaftung, VOB/B, Gewährleistung, Verjährung und Nacherfüllung.

Was unterscheidet die förmliche von der fiktiven Abnahme?

Während bei der förmlichen Abnahme ein gemeinsames Protokoll erstellt wird, tritt die fiktive Abnahme kraft Gesetzes ein, wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung nicht abnimmt oder das Werk in Benutzung nimmt.

Welche Bedeutung hat das Zurückbehaltungsrecht für den Auftraggeber?

Das Zurückbehaltungsrecht erlaubt es dem Auftraggeber, bei Mängeln einen angemessenen Teil der Vergütung (meist das Dreifache der Mängelbeseitigungskosten) einzubehalten, um Druck auf den Auftragnehmer zur Nachbesserung auszuüben.

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Details

Title
Der Architektenvertrag unter besonderer Berücksichtigung der Preisvorschriften
College
University of Technology, Business and Design Wismar
Author
Lars Jäckel (Author)
Publication Year
2005
Pages
37
Catalog Number
V47986
ISBN (eBook)
9783638448079
Language
German
Tags
Architektenvertrag Berücksichtigung Preisvorschriften
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Lars Jäckel (Author), 2005, Der Architektenvertrag unter besonderer Berücksichtigung der Preisvorschriften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47986
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