Privatleben bezeichnet den Lebensbereich, der im Gegensatz zum öffentlichen Leben durch Vertraulichkeit und Selbstbestimmung gekennzeichnet ist. Das Familienleben stellt einen hiervon kaum trennbaren Bereich dar, da sich das Familienleben zum größten Teil im Privaten vollzieht. Privat ist ein Bereich vor allem dann, wenn er für andere nur mit Einwilligung des Individuums zugänglich ist. Dies gilt nicht nur für die Räumlichkeiten, in denen sich das Privatleben abspielt, „das Zuhause“, sondern auch für die Kommunikation und für vertrauliche Informationen. Diese Privatsphäre ist für jedes Individuum von großer Bedeutung, sowohl für sein körperliches und seelisches Wohlbefinden als auch für seinen eigenen Bestand in der Gesellschaft, der durch die Preisgabe von persönlichen Informationen beeinträchtigt werden kann. Gerade durch den technischen Fortschritt entstehen immer wieder neue Bedrohungen für die Privatsphäre durch den Staat oder Dritte. Der grundrechtliche Schutz des Privat- und Familienlebens gewinnt damit immer größere Bedeutung und muss sich dynamisch an die Entwicklungen in Gesellschaft und Technologie anpassen. Die Familie und insbesondere die darin aufwachsenden Kinder stellen zudem zumindest im biologischen Sinne die Verwirklichung des Lebenssinns eines Menschen dar. Auch deshalb bedarf die „kleinste Zelle der Gesellschaft“ besonderen Schutzes, um dem Glück Aller und des Einzelnen dienen zu können.
Regelungsgehalt von Art.8 I EMRK ist das Recht des Einzelnen auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seiner Korrespondenz. Er enthält damit ein Bekenntnis zur „Freiheit der Intimsphäre des Menschen“. Dieser „Anspruch auf Achtung“ gestaltet sich zunächst, wie in den anderen Konventionsrechten, als Abwehrrecht. Der wesentliche Zweck der Vorschrift besteht darin, den Einzelnen gegen willkürliche Eingriffe der öffentlichen Gewalt in sein Privat- und Familienleben zu schützen. Darüber hinaus schließt eine effektive Achtung der Privat- und Familiensphäre auch die Verpflichtung des Staates zu positiven Schutzmaßnahmen ein. Die in Art. 8 I EMRK zusammengefassten vier Rechte auf Achtung des Privatlebens, des Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz, werden im deutschen Grundgesetz durch eine Reihe von Grundrechten, nämlich die Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG (Privatsphäre), Art. 6 GG (Ehe und Familie), Art. 10 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) sowie Art. 13 GG (Wohnung) geschützt.
Gliederung
A. Einleitung
I. Bedeutung des Privat- und Familienlebens
II. Vorbemerkung zu Art. 8
B. Verhältnis der EMRK und ihres Art. 8 zur Europäischen Grundrechtscharta
C. Verhältnis der EMRK und ihres Art. 8 zum deutschen Grundgesetz
I. Geltung der EMRK im deutschen Recht und ihr Verhältnis zum Grundgesetz
II. Recht auf Achtung des Privatlebens
1.) Recht auf Achtung des Privatlebens in der EMRK
2.) Recht auf Achtung des Privatlebens im Grundgesetz
3.) Fallbeispiel: Caroline von Hannover-Entscheidung
a) Sachverhalt
b) Urteil des Bundesverfassungsgerichts
c) Urteil des EGMR
4.) Fazit
III. Recht auf Achtung des Familienlebens
1.) Recht auf Achtung des Familienlebens in der EMRK
2.) Recht auf Achtung des Familienlebens im Grundgesetz
3.) Fallbeispiel: Sorgerechtsentscheidung Görgülü
4.) Fallbeispiel: Haase
5.) Fazit
IV. Recht auf Achtung der Wohnung
1.) Recht auf Achtung der Wohnung in der EMRK
2.) Recht auf Achtung der Wohnung im Grundgesetz
3.) Fazit
V. Recht auf Achtung der Korrespondenz
1.) Recht auf Achtung der Korrespondenz in der EMRK
2.) Recht auf Achtung der Korrespondenz im Grundgesetz
3.) Fazit
D. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK im Vergleich zu den entsprechenden Grundrechten des deutschen Grundgesetzes und der Europäischen Grundrechtscharta. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die EMRK als Korrektiv für die deutsche Rechtsprechung fungiert und wo Unzulänglichkeiten im deutschen Rechtssystem, insbesondere im Kindschaftsrecht, bestehen.
- Verhältnis der EMRK zum deutschen Grundgesetz und zur Europäischen Grundrechtscharta
- Analyse des Schutzbereichs von Art. 8 EMRK (Privatleben, Familienleben, Wohnung, Korrespondenz)
- Untersuchung bedeutender Fallbeispiele (u.a. Caroline von Hannover, Görgülü, Haase)
- Kritik an der deutschen Auslegung des Kindeswohls und Umgangsrechts
- Bedeutung der EMRK als zusätzliche Kontrollinstanz für den Grundrechtsschutz
Auszug aus dem Buch
3.) Fallbeispiel: Caroline von Hannover-Entscheidung
Seit Beginn der neunziger Jahre versuchte Prinzessin Caroline von Hannover in verschiedenen Ländern Europas, gegen die Boulevardpresse vorzugehen, um die Veröffentlichung von Fotografien aus ihrem Privatleben zu verhindern. Wiederholt hatte sie auch die deutschen Gerichte angerufen, damit diese jede weitere Veröffentlichung einer Reihe von Fotos untersagen, die in den neunziger Jahren in der deutschen Regenbogenpresse veröffentlicht wurden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Definiert den Schutzbereich des Privat- und Familienlebens und erläutert die Bedeutung von Art. 8 EMRK als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe.
B. Verhältnis der EMRK und ihres Art. 8 zur Europäischen Grundrechtscharta: Untersucht die rechtliche Bindungswirkung der EGC und stellt fest, dass ihr Schutzgehalt weitgehend mit der EMRK korrespondiert.
C. Verhältnis der EMRK und ihres Art. 8 zum deutschen Grundgesetz: Vergleicht die Garantien der EMRK mit denen des GG, wobei insbesondere die Bereiche Privatleben, Familie, Wohnung und Korrespondenz detailliert gegenübergestellt werden.
D. Schlussbetrachtung: Resümiert, dass die EMRK eine unverzichtbare zusätzliche Kontrollinstanz darstellt, um fehlerhafte Tendenzen in der deutschen Rechtsprechung, vor allem im familienrechtlichen Bereich, zu korrigieren.
Schlüsselwörter
Art. 8 EMRK, Grundgesetz, Privatleben, Familienleben, Menschenrechtsschutz, EGMR, Bundesverfassungsgericht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindeswohl, Datenschutz, Korrespondenz, Wohnungsrecht, Caroline von Hannover, Görgülü
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert das durch Art. 8 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und vergleicht diesen europäischen Standard mit dem Schutz des deutschen Grundgesetzes.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum?
Zentrale Felder sind der Schutz der Privatsphäre, die Gestaltung des Familienlebens (insbesondere Sorge- und Umgangsrechte), der Schutz der Wohnung sowie die Vertraulichkeit der Kommunikation.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Hauptziel ist es aufzuzeigen, dass die EMRK und die Rechtsprechung des EGMR in der Bundesrepublik Deutschland als wichtiges Korrektiv dienen, um Lücken oder fehlerhafte Entscheidungen der nationalen Gerichte auszugleichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, indem sie die Normen der EMRK und des Grundgesetzes dogmatisch vergleicht und anhand spezifischer Fallbeispiele (Kasuistik) auf ihre praktische Wirksamkeit hin untersucht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich nach den Schutzbereichen von Art. 8 EMRK (Privat, Familie, Wohnung, Korrespondenz) und stellt diesen jeweils die entsprechenden Grundrechte des Grundgesetzes gegenüber.
Was zeichnet die Arbeit besonders aus?
Die Arbeit kombiniert theoretische Rechtsvergleiche mit einer intensiven Auseinandersetzung mit wegweisenden Urteilen, insbesondere zur Problematik des Sorgerechts bei nichtehelichen Kindern.
Wie bewertet der Autor die Rolle des EGMR?
Der Autor sieht den EGMR als eine unverzichtbare zusätzliche Kontrollinstanz an, die insbesondere bei familienrechtlichen Streitfällen für mehr Sensibilität im deutschen Rechtssystem sorgt.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor zum Fall Görgülü?
Der Autor kritisiert die anfängliche Handhabung durch deutsche Instanzgerichte und betont, dass die Nichtbeachtung der EGMR-Rechtsprechung durch nationale Behörden zu schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen führen kann.
- Quote paper
- Georg Schäfke (Author), 2005, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48118