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Die ertragssteuerliche Behandlung der britischen Private Company Limited by Shares mit Aktivitäten in Deutschland

Title: Die ertragssteuerliche Behandlung der britischen Private Company Limited by Shares mit Aktivitäten in Deutschland

Diploma Thesis , 2005 , 84 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Michael Hein (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Summary Excerpt Details

Ausländische EU-Gesellschaften sind aufgrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in den Fällen Centros, Überseering und Inspire Art, ebenfalls in anderen Mitgliedsstaaten der EU ohne rechtliche Hürden anzuerkennen. Dies gilt ebenso für die Gesellschaften, die ihre Tätigkeit überwiegend oder ausschließlich im Inland ausüben.
Dank dieser Rechtswahlfreiheit können Gesellschaften jedes beliebigen Mitgliedsstaates der EU in jedem EU Mitgliedsstaat errichtet und betrieben werden. Folglich wird ein Unternehmensgründer die Gesellschaftsform eines Mitgliedsstaates wählen, die aus seiner Sicht die günstigsten Rahmenbedingungen bietet. Aus diesem Grund nehmen verstärkt ausländische Kapitalgesellschaften am deutschen Rechts- und Geschäftsverkehr teil, die den Mittelpunkt ihrer geschäftlichen Tätigkeit und ihre Oberleitung in Deutschland haben. Überwiegend geschieht dies in der Rechtsform einer britischen Private Company Limited by Shares, welche im Folgenden als Limited bezeichnet wird. Diese setzt sich zunehmend im Wettbewerb der europäischen Rechtsformen gegenüber anderen Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten durch.
In Deutschland erfolgt mittlerweile fast jede vierte Gründung einer Kapitalgesellschaft in Form einer Limited, womit deutlich wird, dass die Limited im Bezug auf die GmbH auch hierzulande an Bedeutung gewinnt.
Als wesentliche Gründe für die Wahl der Limited als Rechtsform werden eine kostengünstigere Haftungsbeschränkung, ein kürzerer Gründungszeitraum sowie niedrigere Gründungskosten im Bezug auf eine GmbH genannt. Neben anderen gesellschaftlichen und finanziellen Gründen können aber auch steuerliche Gründe von Bedeutung sein. Letztere ergeben sich beispielsweise durch Unterschiede in den steuerlichen Bemessungsgrundlagen sowie durch die anwendbaren Steuersätze und der daraus resultierenden Steuerbelastung.
Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird die Besteuerung der Gesellschaftsform einer britischen Private Company Limited by Shares dargestellt, wobei insbesondere die ertragssteuerliche Behandlung einer britischen Limited mit Aktivitäten in Deutschland im Mittelpunkt steht.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Einführung

1.2 Gang der Untersuchung

2. Rechtsform und rechtliche Rahmenbedingungen der Limited

2.1 Internationale Systeme der Rechtsordnungen

2.1.1 Sitztheorie

2.1.2 Gründungstheorie

2.1.3 Von der Sitz- zur Gründungstheorie

2.2 Rechtliche Probleme

2.2.1 Anzuwendendes Recht

2.2.1.1 Rechts- und Parteifähigkeit

2.2.1.2 Innergesellschaftliche Rechtsfragen

2.2.1.3 Außergesellschaftliche Rechtsfragen

2.2.1.3.1 Insolvenzrecht

2.2.1.3.2 Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

2.2.2 Eintragung ins Handelsregister

2.2.3 Gewerberechtliche Anzeigepflicht

2.2.4 IHK – Mitgliedschaft

2.2.5 Gerichtsstand

2.2.6 Disqualifizierung von Geschäftsführern

3. Die laufende Besteuerung der Limited und ihrer Anteilseigner

3.1 Einführung in das Internationale Steuerrecht

3.1.1 Prinzipien im Internationalen Steuerrecht

3.1.2 Problematik der internationalen Doppelbesteuerung

3.1.3 Lösungsmöglichkeiten der Doppelbesteuerung

3.1.4 Möglichkeiten der Vermeidung von Doppelbesteuerungen im DBA

3.1.4.1 Anrechnungsmethode

3.1.4.1.1 Unbeschränkte Anrechnung

3.1.4.1.2 Beschränkte Anrechnung

3.1.4.1.3 Direkte Anrechnung

3.1.4.1.4 Indirekte Anrechnung

3.1.4.2 Freistellungsmethode

3.1.4.2.1 Unbeschränkte Freistellung

3.1.4.2.2 Beschränkte Freistellung

3.2 Das Problem der Doppelbesteuerung bei der Limited

3.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht in Großbritannien

3.2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland

3.2.3 Lösung des Problems der Doppelbesteuerung

3.2.4 Maßgeblichkeit der DBAs für die nationalen Steuerrechte

3.3 Die steuerliche Behandlung der Limited und ihrer Betriebsstätten

3.3.1 Begriffsbestimmungen

3.3.1.1 Geschäftsleitung

3.3.1.2 Betriebsstätte

3.3.2 Die Limited mit ausschließlicher Geschäftstätigkeit in Deutschland

3.3.2.1 Die Besteuerung und Publizitätspflichten in Deutschland

3.3.2.1.1 Körperschaftsteuer

3.3.2.1.2 Gewerbesteuer

3.3.2.1.3 Publizitätspflichten beim Handelsregister

3.3.2.2 Die Besteuerung und Erklärungspflichten in Großbritannien

3.3.2.2.1 Besteuerung

3.3.2.2.2 Steuererklärungspflicht

3.3.2.2.3 Publizitätspflichten beim Companies House

3.3.3 Die Limited mit Geschäftstätigkeit in Großbritannien und Deutschland

3.3.3.1 Die Besteuerung der Limited mit Geschäftsleitung in Großbritannien und deutscher Betriebsstätte

3.3.3.1.1 Die Besteuerung und Publizitätspflichten in Deutschland

3.3.3.1.1.1 Körperschaftsteuer

3.3.3.1.1.2 Gewerbesteuer

3.3.3.1.1.2 Publizitätspflichten beim Handelsregister

3.3.3.1.2 Die Besteuerung und Erklärungspflichten in Großbritannien

3.3.3.1.2.1 Körperschaftsteuer

3.3.3.1.2.2 Gemeindliche Immobiliensteuer

3.3.3.1.2.3 Steuererklärungspflichten

3.3.3.1.3 Bestimmung und Zuordnung des steuerlichen Gewinns zwischen Stammhaus und Betriebsstätte einer Limited

3.3.3.1.3.1 Die indirekte Methode

3.3.3.1.3.2 Die direkte Methode

3.3.3.2 Die Besteuerung der Limited mit Geschäftsleitung in Deutschland und britischer Betriebsstätte

3.3.3.2.1 Die Besteuerung in Deutschland

3.3.3.2.1.1 Körperschaftsteuer

3.3.3.2.1.2 Gewerbesteuer

3.3.3.2.2 Die Besteuerung in Großbritannien

3.3.4 Die Limited mit ausschließlicher Geschäftstätigkeit in Großbritannien

3.3.5 Zusammenfassung

3.4 Die Besteuerung der Anteilseigner einer Limited und sonstiger Leistungsempfänger

3.4.1 Die Besteuerung der Anteilseigner einer Limited

3.4.1.1 Voraussetzungen für eine Gewinnausschüttung

3.4.1.2 Die Besteuerung von Dividenden

3.4.1.2.1 Die Besteuerung von Dividenden bei natürlichen Personen

3.4.1.2.1.1 Sitz der Limited in Deutschland

3.4.1.2.1.2 Sitz der Limited in Großbritannien

3.4.1.2.1.3 Betriebsstättendividende

3.4.1.2.2 Die Besteuerung von Dividenden bei Kapitalgesellschaften

3.4.1.2.2.1 Sitz der Limited in Deutschland

3.4.1.2.2.2 Sitz der Limited in Großbritannien

3.4.2 Die Besteuerung der Einkünfte des Direktors und der Arbeitnehmer einer Limited

3.4.3 Die Besteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren

3.4.4 Die Besteuerung von sonstigen Vergütungen

3.4.5 Zusammenfassung

3.5 Die Besteuerung von Tochtergesellschaften

3.5.1 Die Besteuerung der Einkünfte von Tochtergesellschaften

3.5.2 Gewinnermittlung von Tochtergesellschaften in Deutschland

3.6 Die Besteuerung von Holdinggesellschaften

3.6.1 Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in Holdinggesellschaften

3.6.1.1 Holdingstandort Großbritannien

3.6.1.2 Holdingstandort Deutschland

3.6.2 Die Besteuerung von Dividenden in Holdinggesellschaften

3.6.3 Zusammenfassung

3.7 Die Besteuerung der Limited & Co. KG

4. Probleme und Sonderfälle bei der Besteuerung einer Limited

4.1 Grenzüberschreitende Verlustverrechnung

4.2 Die Organschaft bei einer Limited

4.2.1 Die körperschaftsteuerliche Organschaft einer Limited

4.2.1.1 Die Limited als körperschaftsteuerliche Organträgerin

4.2.1.2 Die Limited als körperschaftsteuerliche Organgesellschaft

4.2.2 Die gewerbesteuerliche Organschaft einer Limited

4.3 Besteuerung bei Beendigung im Zusammenhang mit einer Limited

4.3.1 Wegzug der Gesellschaft ins Ausland

4.3.1.1 Besteuerung auf Gesellschaftsebene

4.3.1.2 Besteuerung auf Gesellschafterebene

4.3.2 Veräußerung

4.3.2.1 Stempelsteuer

4.3.2.2 Veräußerung von Anteilen einer in Deutschland ansässigen Limited

4.3.2.2.1 Veräußerer ist eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person

4.3.2.2.1.1 Anteile befinden sich im Betriebsvermögen

4.3.2.2.1.2 Anteile befinden sich im Privatvermögen

4.3.2.2.2 Veräußerer ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft

4.3.2.3 Veräußerung von Anteilen einer in Großbritannien ansässigen Limited

4.3.2.3.1 Veräußerer ist eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person

4.3.2.3.2 Veräußerer ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft

4.3.3 Umwandlungsmaßnahmen

4.3.4 Auflösung und Abwicklung

4.4 Erb- und Senkungsauseinandersetzungen

5. Fazit

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Diplomarbeit analysiert die ertragssteuerliche Behandlung der britischen „Private Company Limited by Shares“ (Limited) mit operativen Aktivitäten in Deutschland. Ziel ist es, die steuerlichen Konsequenzen für die Limited, ihre Anteilseigner und weitere Leistungsempfänger unter Berücksichtigung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu beleuchten und aufzuzeigen, ob der Einsatz dieser Rechtsform gegenüber einer inländischen GmbH signifikante steuerliche Vorteile bietet.

  • Rechtliche Grundlagen der Limited im internationalen Vergleich (Sitz- vs. Gründungstheorie).
  • Laufende Besteuerung bei unterschiedlichen Betriebsstättenkonstellationen in Deutschland und Großbritannien.
  • Besteuerung von Anteilseignern, Direktoren und Tochtergesellschaften unter Anwendung von DBAs.
  • Sonderfälle wie Verlustverrechnung, Organschaft und die Beendigung der Gesellschaft.
  • Holdingstrukturen und deren Besteuerungsvorteile oder -nachteile.

Auszug aus dem Buch

2.1 Internationale Systeme der Rechtsordnungen

Die Rechtsordnung einer Gesellschaft bestimmt sich nach dem internationalen Gesellschaftsrecht. International sind die entsprechenden Rechtsordnungen allerdings nicht einheitlich. Im Wesentlichen lassen sich zwei Systeme unterscheiden: die Sitztheorie, welche beispielsweise bisher in Deutschland angewendet wird und die Gründungstheorie, die zum Beispiel in Großbritannien Anwendung findet.

2.1.1 Sitztheorie

Bei der Sitztheorie richtet sich die Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft nach dem Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Verwaltungssitz bzw. ihre Geschäftsleitung hat. Das Gesellschafterstatut bestimmt demnach alle Rechtsbeziehungen, die das Innen- und Außenverhältnis betreffen. Eine nach ausländischem Recht gegründete Gesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland wurde somit bis zum Urteil im Fall Überseering nach deutschem Recht beurteilt. Dadurch verloren diese Gesellschaften ihre Rechtsfähigkeit und damit auch ihre steuerliche Subjektfähigkeit bei Verlegung ihrer Geschäftsleitung nach Deutschland. Eine identitätswahrende Verlegung der Geschäftsleitung über die Grenzen hinweg war somit nicht möglich. Sofern eine Neugründung im Inland unterblieb, wurden die Gesellschaften als nicht rechtsfähig behandelt und in eine deutsche Personengesellschaft umqualifiziert.

2.1.2 Gründungstheorie

Bei der Gründungstheorie wird das Gesellschafterstatut und damit die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft nach dem Recht des Staates bestimmt, in dem die Gesellschaft gegründet wurde. Gründungstheoriestaaten erkennen die Rechtsfähigkeit einer nach ausländischem Recht wirksamen gegründeten Gesellschaft auch im Inland an. Somit bleibt die Rechtsfähigkeit grundsätzlich erhalten, sodass eine identitätswahrende Verlegung der Geschäftsleitung über die Grenzen hinaus möglich ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Einführung in die Rechtswahlfreiheit von EU-Gesellschaften und Darstellung des Schwerpunkts auf der britischen Limited mit Aktivitäten in Deutschland.

2. Rechtsform und rechtliche Rahmenbedingungen der Limited: Erläuterung der internationalen Rechtsordnungssysteme und spezifischer rechtlicher Problemfelder wie Insolvenzrecht, Handelsregistereintragung und Geschäftsführerhaftung.

3. Die laufende Besteuerung der Limited und ihrer Anteilseigner: Umfassende Analyse der steuerlichen Behandlung der Limited, unterteilt nach Betriebsstätten-Standorten, sowie der Besteuerung von Anteilseignern und Tochtergesellschaften.

4. Probleme und Sonderfälle bei der Besteuerung einer Limited: Betrachtung komplexer Aspekte wie grenzüberschreitende Verlustverrechnung, Organschaft sowie steuerliche Folgen bei Beendigung oder Veräußerung der Limited.

5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der steuerlichen Situation der Limited, die weitgehend einer GmbH gleichgestellt ist, und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung im Zuge der GmbH-Reform.

Schlüsselwörter

Private Company Limited by Shares, Limited, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, DBA, Betriebsstätte, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Sitztheorie, Gründungstheorie, Doppelbesteuerung, Anteilseignerbesteuerung, Holdinggesellschaft, Verlustverrechnung, Organschaft.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der ertragssteuerlichen Behandlung der britischen „Private Company Limited by Shares“, wenn diese in Deutschland operativ tätig ist.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Schwerpunkte liegen auf der gesellschaftsrechtlichen Einordnung, der laufenden Besteuerung unter Anwendung des DBA Deutschland/Großbritannien sowie speziellen steuerlichen Problemen bei Holdingstrukturen oder Organschaften.

Welches ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist es zu untersuchen, ob die Limited für in Deutschland tätige Unternehmen steuerliche Vorteile gegenüber der klassischen deutschen GmbH bietet.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse steuerrechtlicher Grundlagen, aktueller EuGH-Urteile zur Niederlassungsfreiheit und der Auswertung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil (Kapitel 3 und 4) erfolgt eine detaillierte Darstellung der laufenden Besteuerung für verschiedene Betriebsstätten-Konstellationen sowie die Analyse der Anteilseignerbesteuerung und Sonderfälle bei Beendigung oder Veräußerung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Die zentralen Schlagworte sind Limited, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerung, Betriebsstätte und Körperschaftsteuer.

Warum spielt die „tie-breaker-rule“ bei einer Limited eine wichtige Rolle?

Sie dient dazu, bei einer Doppelansässigkeit der Gesellschaft festzulegen, in welchem Staat die steuerliche Ansässigkeit liegt, um so die Doppelbesteuerung des Gewinns zu vermeiden.

Warum wird im Fazit zur Zurückhaltung bei der Limited-Wahl geraten?

Da die Limited aus steuerlicher Sicht einer GmbH weitgehend gleichgestellt ist und bei reiner Inlandsaktivität keine signifikanten steuerlichen Vorteile gegenüber der GmbH erkennbar sind.

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Details

Title
Die ertragssteuerliche Behandlung der britischen Private Company Limited by Shares mit Aktivitäten in Deutschland
College
Leipzig University of Applied Sciences
Grade
1,7
Author
Michael Hein (Author)
Publication Year
2005
Pages
84
Catalog Number
V48349
ISBN (eBook)
9783638450881
ISBN (Book)
9783638697781
Language
German
Tags
Behandlung Private Company Limited Shares Aktivitäten Deutschland
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Michael Hein (Author), 2005, Die ertragssteuerliche Behandlung der britischen Private Company Limited by Shares mit Aktivitäten in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48349
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