Der Zölibat und seine Folgen. Problemanalyse und sozialpädagogische Überlegungen


Diplomarbeit, 1995

264 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

Vorwort

EINLEITUNG: Problemerhebung:

ERSTER TEIL:
THEOLOGISCHER TEIL
I. Darstellung der geschichtlichen, ideellen und theologischen Hinter- gründe des Zölibats, Darstellung und Hinterfragung des katholischen Kirchenrechts in bezug auf die Zölibatsgesetzgebung, Zusammenfassung und Analyse
1. Definition des Zölibats
2. Der Konzilstext
1. Theologische Analyse
3. Die Geschichte des Zölibats
3.1. Die Entstehung des Klerus
3.2. Das Mittelalter
3.3. Die Reformationszeit
3.4. Die Neuzeit
3.5. Die heutige Zeit
3.5.1. Die Spaltung zwischen Klerus und Laien
3.5.2. Die jüngsten Ereignisse in Pressemeldungen
4. Zölibat und Recht
4.1. Das katholische Kirchengesetz
4.2. Die wichtigsten für den Zölibat relevanten Gesetze des Codex Iuris Canonici von 198349
4.2.1. Das Konkubinat
4.2.2. Dispens
4.2.3. Unterhaltsanspruch
4.2.4. Nothilfe
4.3. Aspekte der Fortentwicklung bzw. der Veränderung
5. Theologische Analyse:
Theorien kirchengeschichtlicher Hintergründe des katholischen Glaubensgefüges mit Folgerung auf den Zölibat
5.1. Vom Verständnis der Heiligkeit und Reinheit
a) Kultische Reinheit
b) Jesus und sein Standpunkt zur Reinheit
c) Sakramental
5.2. Die kirchengeschichtlichen Hintergründe des früh- und altkatholischen Glaubensgefüges
5.3. Geschichtliche Zusammenfassung; abschließende theologische Erkenntnisse bzgl. des Priesteramtes und der möglichen Aufhebung des Pflichtzölibats
a) Geschichtliche Zusammenfassung
b) Abschließende theologische Erkenntnisse bzgl. des Priesteramtes und der möglichen Aufhebung des Pflichtzölibats
II. Aktuelle Ansichten und theologische Erklärungen über den Zölibat
1. Glaube in unserer Zeit
1.1. Die heute am häufigsten angewandten Argumente gegen den Zölibat: Eine Gemeinde stellt Fragen
2. Die heute am häufigsten angewandten theologischen Argumente :
2.1. Analyse der heutigen Argumente für den Zölibat
a) Geschenk (Charisma) von Gott
b) Apostolisches Wirken für das Reich Gottes
c) Jungfräulichkeit und Maria
d) Jungfräulichkeit und das engelsgleiche Leben
III. Der Zölibat aus der Sicht anderer Wissenschaften
1. Zölibat und theologische Ethik
2. Der Zölibat in den Humanwissenschaften
2.1. Psychologie: Enthaltsamkeit in der Psychoanalyse
2.2. Psychologie: Der Zölibat und die Formen der Angst
2.2.1. Zölibat und Schizoidie
a) Der Schizoide und die Liebe
b) Lebensgeschichtlicher Hintergrund
c) Zusammenfassung:
3. Der Zölibat in der Sozialwissenschaft
3.1. Sozialethik:
Der Zölibat im Vergleich zur Gesellschaftsanalyse Erich Fromms: Haben oder Sein
3.2. Zölibat und soziale Umwelt

Zweiter Teil:
Problemanalytischer Teil
I. Problemdarstellung und Analyse bezüglich der Priester:
1. Die Zölibatsproblematik unter folgenden Aspekten:
a) Motive zur Berufswahl und der Zwang zur Ehelosigkeit- Auszüge aus autobiographischen Berichten-
b) Die Diskrepanz zwischen Ideal und Wirklichkeit in bezug auf Nähe und Distanz, Christsein und Gesetz
2. Einbruch der Liebe ins Priesterleben und die damit auftretenden Probleme
2.1. Schilderung des typischen Ablaufes einer Priesterliebe mit dem Schwerpunkt der Selbstfindung
2.2. Erlebnisbeschreibungen mit dem Schwerpunkt der Bedrängnis von außen
2.3. Erlebnisbeschreibung mit dem Schwerpunkt des Verbleibens im Amt und der damit verbundenen Konsequenzen
3. Zusammenfassung: Analyse der Problematik bzgl. der Priester
II. Problemdarstellung und Analyse der mit Priestern liierten Frauen
1. Probleme und Einsichten
1.1. Der Zölibat, wie Frauen ihn erleben
1.2. Die Frauen
2. Darstellung der Beziehungen aus der Sicht der Frauen:
a) Stagnierte Beziehungen
b) Heimliche Beziehungen
c) Legitimierte Beziehungen
d) Priesterkinder:
3. Analyse der Problematik bezüglich des Ausscheidens aus dem Amt und deren Auswirkungen auf das Verhalten gegenüber Frauen und eigenen Kindern als Grunderkenntnis für die Folgen
III. Empirische Forschungsergebnisse über die Thematik
1. Zur geistigen Schulung der Kleriker: neurotische Idealbildung
2. Schuldgefühle, Entstehung und Wirkung
3. Laisierungschancen bei Nachweis einer Triebanomalie
4. Zum objektiv etablierten System der sozialen Strafe
5. Statistik:
Auszüge aus dem Forschungsbericht über die im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz durch- geführte Umfrage unter allen Welt- und Ordens- priestern in der Bundesrepublik Deutschland von 1973

Dritter Teil:
Sozialpädagogischer Teil
I. Sozialpädagogische Überlegungen, Darstellung der Hilfsinitiativen und deren Tätigkeiten und Ziele, Aufzeigen weiterer Möglichkeiten und Erstellung eines Konzeptes
1. Identitätsaufbau
1.1. Leben in gebrochener Identität
1.2. Die psychoanalytische Beratung
2. Darstellung der bereits vorhandenen Initiativen und deren Möglichkeiten und Ziele
a) Die Initiative der "Vereinigung katholischer Priester und ihrer Frauen e.V."
b) Die Initiativgruppe der vom Zölibat betroffenen Frauen
3. Aufzeigen von weiteren Hilfsmöglichkeiten
Entwurf eines Projektes
Beratungskonzept:
Tätigkeitsfelder:
SCHLUSS 247
Zölibat , die Er - Lösung des Menschseins?

Literatur

Anlagen

Motto

Kein Gedanke außerhalb von Gott

Ich treffe auf Christen, von Angst gezeichnet.

Die Angst zeigt sich am deutlichsten,

wo nicht mehr frei gedacht werden darf.

Alte Grenzen werden gewahrt

nicht aus Überzeugung,

sondern aus Respekt vor der Überlieferung.

Die Schönheit der Grenzenlosigkeit

darf nicht einmal mehr gedacht werden.

Sie könnte gefährden.

Das Undenkbare ist nicht Herausforderung,

sondern wird nur als Versuchung gesehen

und muß darum verdrängt werden.

Die Angst bestimmt, was denkbar ist und was nicht.

Die Angst bestimmt die Sicht.

Es gibt so viele Erklärungen,

warum etwas nicht zuende gedacht wird.

Es gibt Denkauswege.

Alle sind fromm und gottesfürchtig,

und die Angst wird als Weg Gottes beschrieben.

Die andere steht uns nicht zu,

ist rebellisch und chaotisch,

ist frech und blasphemisch.

So wird die Welt eingeteilt.

Da gibt es rechts und links,

richtig und falsch,

und die Angst,

als Gerechtigkeit verkleidet,

ist der Richter.

So verlieren wir das Erlebnis

des Auf-Gott-Geworfenseins.

Wir verlieren unsere Freiheit.

Alles bleibt im alten Trott,

in ständigen Wiederholungen,

im Verklären der Vergangenheit,

in der Anbetung der Tradition,

in der Verherrlichung der Gewohnheiten.

Gott wird durch die Väter ersetzt.

Ich will mich und das Bild Gottes in mir

von meinen Gedanken herausfordern lassen.

Ich will keine Angst vor meinen Gedanken haben,

weil ich weiß,

daß kein Gedanke außerhalb von Gott ist.

(Ulrich Schaffer)1

Vorwort

Diese Arbeit zusammenzustellen bedeutete für mich viel Mühe, lange Vorbereitungszeit und immer wieder unangenehme Erfahrungen.

Wo ich mein Thema ansprach, bekam ich sofort interessierte Zuhörer. Ja, es ist zu sagen, das Thema erregt das Interesse, weil es sich um eines der letzten Tabus in dieser Gesellschaft handelt.

Jedoch mußte ich festzustellen, daß empirische Erhebungen über das Thema mit den üblichen Methoden für mich nicht möglich sind.

Die Priester reagierten ausgesprochen abweisend auf die Absicht, einen anonymen Fragebogen vorgelegt zu bekommen. Allerdings gab es mehrere Priester im Amt, die bereit waren mit mir zu diskutieren bzw. mir sogar ein mehrstündiges Interview über die Inhalte des theologischen Teils dieser Arbeit zu gewähren, dabei kam es auch zur Beantwortung persönlicher Fragen.

Ich stellte fest, daß bei den Priestern im Amt wenig Interesse bzw. Kenntnis bzgl. der wissenschaftlichen Theorien über die Ursprünge des Zölibats vorhanden ist. Auch über die Bedingungen und Folgen beim Ausscheiden aus dem Amt waren sie kaum informiert. -Es ist eben nicht ratsam im Nachhinein zuviel Zweifel anzubringen, wenn man sich an etwas lebenslänglich gebunden hat.-

Kurzum, zur Thematik „Zölibat und Folgen“ konnte ich durch Gespräche lediglich ganz verschiedene Ansichten ausmachen.

Was die Abschaffung des Zölibats betrifft, so schwankten die Denkweisen von der Möglichkeit des einfachen Streichens, dem Zölibat als Politikum und daher aus der Hierarchie nicht wegdenkbar, bis zur Notwendigkeit der Einberufung eines neuen Konzils.

Was also die Streitfragen der kirchlichen und außerkirchlichen Sicht um das Verständnis des Zölibats an sich und in bezug auf unsere Zeit angeht, so waren auf empirischem Wege nur extreme Meinungen zu verzeichnen, je nach Standort der Person.

Fazit: Jeder verteidigt den Boden, auf dem er steht.

Eine objektive Sicht ist daher, so dachte ich, nicht aus der empirischen Befragung, sondern nur aus den wissenschaftlichen Fakten zu gewinnen. Unter Hinzuziehung solcher Werke jedoch wurde mir klar, daß ich es mit Theorien zu tun habe, sowohl theologisch wie psychologisch. Ich mußte feststellen, daß es auch hier keine Gewißheit gibt.

Daher wendete ich mein Augenmerk fort von den amtierenden Priestern und wissenschaftlichen Büchern, hin zu denen, die den Schritt hinaus wagten, ihr Amt aufgaben und aus ihrer neuen Perspektive nun offen und ehrlich über ihre Erlebnisse und über ihre theologischen Erkenntnisse schreiben. Ich beschäftigte mich mit den Schriften von verheirateten Priestern. Dabei bemerkte ich, daß hier oft eine klarere Sicht der Verhältnisse zu verzeichnen ist, aber auch Bitterkeit.

Fazit: Theorie ist nie die ganze Wahrheit. Der Mensch und sein konkretes Erleben muß in seiner ganzen Subjektivität mit einbezogen werden.

Nun versprach ich mir den wirklichen Überblick von einem, der nach seinen Büchern geurteilt, es wissen müßte. Ich traf Eugen Drewermann. Ich mußte feststellen, daß seine Ansicht über Glauben und Kirche inzwischen soweit gediehen ist, daß er keinen Stein mehr auf dem anderen läßt:

„Ich will keine Kirche reformieren!

Ich will gar keine Kirche mehr!

Liebe leben- Gottes Liebe leben,

in die Gesellschaft hineinströmen,

keine Festschreibungen, keine Bibel,

keine Kultveranstaltungen,

keine Massenversammlungen,

nur lieben! Gott ist Liebe!“

Die Frage nach dem Zölibat erübrigte sich nach dieser Aussage.

Schließlich nahm ich den Anspruch, die objektive Sicht der Dinge herauszufinden, zurück und gab mich damit zufrieden, die einzelnen Fakten, die das Thema ausmachen, so gründlich wie möglich, darzustellen. Dabei ging ich davon aus, daß Ethik und Wirklichkeit weit auseinanderklaffen, und die Entstehung von Traditionen immer in ihrem Kontext gesehen werden muß.

Ich stellte deshalb Theorie und Praxis gegenüber, was durch Beiträge der vom Zölibat betroffenen Priester und Frauen eine sehr erschütternde Komponente erfuhr. Zweifelhafte und peinliche Enthüllung kirchlicher Praktiken im Umgang mit ihren ‘unliebsam gewordenen Amtsträgern` kamen zum Vorschein. Gleichzeitig wurde klar, daß der tatsächliche Sinn des Zölibats in der heutigen Gesellschaft nicht mehr greift und somit die ganze Zeichenhaftigkeit sowie die Kirche, die daran scheinbar unbeirrbar festhält, stark zu hinterfragen ist.

Eine weitere Erfahrung mußte ich mit der Selbsthilfeorganisation der vom Zölibat betroffenen Frauen machen. Nach Aussage der Leiterin verstehen Sie sich als informelle Gruppe und wollen diesen Status auf keinen Fall überschreiten. Es wurde betont, daß die Frauen sich nur miteinander austauschen möchten und keine professionelle Gruppenarbeit, womit sozialpädagogische bzw. therapeutische Hilfsmaßnahmen gemeint sind, wünschen. Eine allgemeine Abstimmung fand jedoch in dieser Hinsicht nie statt.

Das Ziel dieser Arbeit, die Erstellung eines Konzeptes für organisierte Hilfsmaßnahmen, wurde also von denen, für die es erreicht werden soll, zunächst abgelehnt.

Ich fand ein Konstrukt, daß alle Möglichkeiten der notwendigen Hilfe in einer Körperschaft vereinigt und zugleich Arbeitsplätze schaffen würde.

Über die Chancen, solch eine Projekt ins Leben zu rufen, sprach ich mit Eugen Drewermann, von dem ich mir Unterstützung erhoffte. Er hielt das Konzept für beachtenswert und gab mir eine Adresse, um damit einer Verwirklichung Hilfestellung zu leisten.

Ich wandte mich auf diesem Weg an die „Vereinigung der katholischen Priester und ihrer Frauen“, die ich für den, zur Verwirklichung des Projektes, geeigneten Personenkreis halte. Da die Zeit äußerst günstig dafür ist, besteht also die Möglichkeit, daß am Ende eine größere Institution ins Leben gerufen werden könnte.

Ich möchte mich nunmehr für die Unterstützung bei dieser Arbeit bedanken bei : Herrn Dr. Eugen Drewermann, Herrn Prälat Frings und Herrn Pastor Seiwert für die gewährten Gespräche, bei Herrn Prof. Dr. Johannes Brosseder für die briefliche Unterstützung, bei Frau Karin Schrey für theologische Informationen, bei Frau Anne Dördelmann-Lueg und Frau Gisela Forster für Material über die Selbsthilfegruppe der vom Zölibat betroffenen Frauen und für die zur Verfügung gestellten Bücher und Semesterarbeiten, außerdem bei Herrn Franz Rinck für die Erlaubnis, seine Aufzeichnungen zu verwenden. Nicht zuletzt will ich die vielen interessierten und hilfsbereiten Pfarrer erwähnen, die hier nicht namentlich aufgeführt werden möchten und die Menschen, die mir, in der Diskussion, durch ihre Argumente, geholfen haben, diese Arbeit zu erstellen.

Düsseldorf, im Oktober 1995 Antje Di Bella

Einleitung: Problemerhebung:

Die Zölibatsforderung, die mit dem Priesteramt seit 900 Jahren gesetzmäßig gekoppelt ist, bringt für tausende von Klerikern noch heute unüberwindliche Probleme. Besonders gravierend aber tritt die Härte dieses, von der katholischen Kirche unerbittlich geforderten Versprechens hervor, wenn, wie gesagt, bei Nichteinhaltung gesetzlich geregelte Konsequenzen ihre Anwendung finden. Beispiele für solche Situationen kennt jeder, denn sie sind ein beliebtes Thema in den Medien.

Da trotz Menschenrechtsorganisationen die katholische Kirche unangetastet auch noch in unserem Jahrhundert mit Existenzvernichtung arbeitet, um ihren Priestern ‘das Charisma der Ehelosigkeit zu erhalten`, stellt diese Diplomarbeit die zentrale Frage nach den negativen Folgen des Zölibats.

Weil mir die Klärung der theologischen Hintergründe für das Verständnis der ganzen Problematik wichtig erscheint, werde ich die Geschichte des Zölibats, also einen ausführlichen kirchengeschichtlichen Teil, der Problemanalyse voranstellen.

Zum besseren Verständnis der Wertevorstellungen bzgl. des Zölibats will ich den Konzilstext und theologische Argumentationen dazu, die ja die Schwierigkeiten der Aufhebung dieses Gesetzes verdeutlichen, der Problemanalyse voransetzen.

Die ganze Problematik fußt darauf, daß hier ein Charisma zum Gesetz erhoben wurde, weshalb ein Aufzeigen der Rechtslage unerläßlich ist. Auch die Problematik des Ausscheidens aus dem Amt wird behandelt werden.

Damit ich zu empirischen Ergebnissen kommen konnte, habe ich Gespräche mit Priestern und Theologen geführt bzw. sie angeschrieben. Diese Stellungnahmen zu rechtlichen, zu theologischen, aber auch zu praktischen Fragen sind in meine Arbeit mit eingeflossen.

Da der Zölibat besonders seit dem Zweiten Vaticanum ethisch begründet wird (Dekret s.Anl.), will ich ihn auch unter sozial - ethischen Gesichtspunkten kritisieren.

Die Psychoanalyse kann nicht übergangen werden, wo es als zentrales Thema um den Verzicht auf Sexualität und die damit zusammenhängenden Folgen geht. So werde ich versuchen, diesen Punkt anhand von einschlägiger Literatur zu bearbeiten.

Um empirische Ergebnisse zu erbringen, muß ich die Bücher hinzuziehen, in denen Priester und Frauen über ihre Beziehungen geschrieben haben. Nur auf diesem Wege kann ich zu den erforderlichen Auskünften kommen.

Für die Priester, die es, trotz aller Schwierigkeiten fertiggebracht haben dem Amt zu entsagen, gibt es, wie bereits erwähnt, seit Jahren in verschiedenen Ländern Europas Selbsthilfegruppen. Wie die entsprechende Gruppe der BRD sich darstellt und welche Inhalte und Ziele ihre Vereinigung aufzuweisen hat, soll geschildert werden.

Wie die Männer, so haben sich auch die vom Zölibat betroffenen Frauen organisiert. Es gibt inzwischen ca. 300 ‘Priesterfrauen`, die sich treffen, um sich über ihre Problematik auszutauschen.

Die Problematik der Priesterkinder ist in dem Buch von Karin Jäckel: „Sag keinem wer dein Vater ist“, dargestellt. Ich werde anhand der darin geschilderten Erfahrungen auch diesen Problemkreis darstellen.

Um es noch einmal auf einen Nenner zu bringen:

- Meine Arbeit wird anhand von Zitaten aus dem Neuen Testament versuchen, die Auffassung von Heiligkeit und Reinheit, die dem Zölibat, meines Erachtens auch nach neuer Begründung durch das II. Vatikanische Konzil, im eigentlichen zugrunde liegt, zu hinterfragen.
- Die Probleme des Pflichtzölibats werden anhand von Geschichtlichem und Aktuellem vor Augen geführt.
- Die Folgen des Zölibatsgesetzes können mehrere Menschen gleichzeitig zutiefst betreffen. Das werde ich darstellen.
- Was auf Priester selbst mit dem Einbruch der Liebe in ihr Leben zukommt, soll geschildert werden. Auch die Problematik des Ausscheidens aus dem Amt werde ich im rechtlichen Teil, sowie anhand der persönlichen Berichte von Priestern und betroffenen Frauen, also an praktischen Beispielen, erläutern.
- Diese Arbeit wird verheiratete Priester und ihre Frauen zu Wort kommen lassen.
- Das Leben vor und nach dem Austritt soll be­leuchtet werden. Hier sind die psychischen, gesellschaftlichen, ökonomischen und beruflichen Probleme darzustellen.
- Auf der Seite der Frauen, insbesondere wenn es um Beziehungen geht, die keine Legitimierung erfahren, ist Unterdrückung, Verlustangst und ohnmächtige Wut und/oder Ratlosigkeit die Regel. Ich will versuchen Bewältigungsstrategien aufzuzeigen, durch die die vorhandenen Selbsthilfemaßnahmen wirksame Ergänzung finden könnten.
- Bereits bestehende Möglichkeiten zur Hilfe für zölibatgeschädigte Menschen werden also dargelegt und neue, bessere gesucht.
- Die Arbeit soll der Bewußtmachung dienen und klären, ob es überhaupt Hoffnung gibt, daß der Pflichtzölibat entgegen der Meinung der kirchlichen Obrigkeit, abgeschafft werden könnte.

Der Widerspruch zwischen der religiös - ethischen Begründung des Zölibats und der praktischen Durchsetzung, sowie der Umgang mit den negativen Folgen löst tiefe Betroffenheit aus, so daß mir eine ganz sachliche Schilderung der Problematik nicht immer möglich sein wird.

ERSTER TEIL:
THEOLOGISCHER TEIL

I. Darstellung der geschichtlichen, ideellen und theologischen Hinter- gründe des Zölibats, Darstellung und Hinterfragung des katholischen Kir- chenrechts in bezug auf die Zölibats- gesetzgebung, Zusammenfassung und Analyse

1. Definition des Zölibats

Der Zölibat ist das von Weltpriestern gesetzlich verlangte Keuschheitsversprechen, das bei der Diakonatsweihe von angehenden Priestern, dem Bischof als Vertreter des Hl. Stuhls, geleistet werden muß. Dieser Versprechenseid* ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Priesterweihe.

*(Ausdruck des Codex 1983, can.1201-§1)

2. Der Konzilstext

„Die Kirche hat die vollkommene und ständige Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen, die von Christus dem Herrn empfohlen, in allen Jahrhunderten bis heute von nicht wenigen Gläubigen gern angenommen und lobenswert geübt worden ist, besonders im Hinblick auf das priesterliche Leben immer hoch eingeschätzt Durch die Jungfräulichkeit und die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen werden die Priester in neuer und vorzüglicher Weise Christus geweiht; sie hangen ihm leichter und ungeteilten Herzens an, schenken sich freier in ihm und durch ihn dem Dienst für Gott und die Menschen, dienen ungehinderter seinem Reich und dem Werk der Wiedergeburt aus Gott und werden so noch mehr befähigt, die Vaterschaft in Christus tiefer zu verstehen.“2

So heißt es im Konzilstext (Vat.II) Presbyterium ordinaris. Weiterhin bringt die Konkordanz3 der Konzilstexte folgendes Bild als Erklärung für den Zölibat:

„Auf diese Weise bezeugen sie also vor den Menschen, daß sie sich in ungeteilter Hingabe der ihnen anvertrauten Aufgabe widmen wollen, nämlich die Gläubigen einem Mann zu vermählen und sie als keusche Jungfrau Christus zuzuführen; so weisen sie auf jenen geheimnisvollen Ehebund hin, der von Gott begründet ist und im anderen Leben ins volle Licht treten wird, in welchem die Kirche Christus zum einzigen Bräutigam hat. Darüber hinaus sind sie ein lebendiges Zeichen der zukünftigen, schon jetzt in Glaube und Liebe anwesenden Welt, in der die Auferstandenen weder freien noch gefreit werden.“ (...) „Diese Heilige Synode billigt und bekräftigt von neuem das Gesetz für jene, die zum Priestertum ausersehen sind, wobei ihr der Geist das Vertrauen gibt, daß der Vater die Berufung zum ehelosen Leben, das ja dem neutestamentlichen Priestertum so angemessen ist, großzügig geben wird, wenn nur diejenigen, die durch das Sakrament der Weihe am Priestertum Christi teilhaben, zusammen mit der ganzen Kirche demütig und inständig darum bitten. Das Konzil mahnt daher alle Priester, die im Vertrauen auf Gottes Gnade in freier Entscheidung den Zölibat auf sich genommen haben, ihm großmütig und mit ganzem Herzen anzuhangen und treu in diesem Stand auszuhalten in der Erkenntnis der hohen Gnadengabe, die ihnen vom Vater gegeben wurde und die der Herr so offenkundig gepriesen hat.“ „(...)

So bittet diese Heilige Synode nicht nur die Priester, sondern alle Gläubigen, sie möchten sich die kostbare Gabe des priesterlichen Zölibats ein wirkliches Anliegen sein lassen, und alle mögen Gott bitten, daß er dieses Geschenk seiner Kirche stets in Fülle zukommen lasse“.4

2.1. Theologische Analyse

Zunächst ist die Bedeutungsverschiebung der jeweiligen Begriffe zu beachten, woran die soziale Entwicklung im Bereich der katholischen Kirche erkennbar ist.

Ganz besonders der Zölibat erfuhr eine Umdeutung von der Kultideologie hin zur religiös - ethischen Ideologie. Spiritualität und Psyche sowie sozialer Bezug wurden bedacht und in die neuen Vorstellungen von Priesterausbildung eingebracht.

(s. Anl.“ Dekret für die Priesterausbildung“).

Dies alles vereinigt sich in dem neuen Kirchenbild des „Lumen gentium“5, das unter dem Motto: Kirche soll wieder zum „Licht der Völker“ werden, den Entscheidungen des II.Vatikanischen Konzils zugrunde lag. Auch die neuen Erziehungsziele für Priesteramtskandidaten gehen darauf zurück.

Art.9 des Dekrets über die Priesterausbildung stellt dar, zu welchem Selbstverständnis Priester finden sollen, und Art.10 ergänzt das ehrwürdige Bild mit Erklärungen zur gebührenden Keuschheit, dem priesterlichen Zölibat.(s.Anl).

Das Bild zeichnet einen nach den religiös-ethischen Vorstellungen katholischer Ideologie vollkommenen Menschen, der eben diesen Vorstellungen vom Reich Gottes bereits auf Erden genügen soll. Der Zölibatär wird zum „Lumen Vitae“, zum „lebendigen Licht“, der göttlichen Verkörperung, an der die Gläubigen sich entzünden sollen. Das strahlende Menschenbild vor dem Hintergrund der Entsagung aller irdischer Lust in der Hinwendung zu Christus und vollkommenen Hingabe an Christus , fähig gleichwohl zur Liebe für alle Menschen gleichermaßen, entspricht dem Bedürfnis des Menschen nach vollkommener Harmonie und Gleichklang.

Wie gefährlich aber dieses Ideal ist, zeigte mir eine Predigt (s.Anl.) des Kardinals Meisner, Erzbischof zu Köln, die er bei einer Priesterweihe hielt. Er verkündete den zu weihenden Priesterkandidaten, daß sie forthin als Mittler zwischen Gott und den Menschen seinserhöht und daher sich nicht mehr mit einer Frau verbinden könnten, also nie mehr eine Ehe eingehen könnten. Er bezeichnete sie als seine „Engel“, die man nicht in Versuchung führen dürfe. Der Zölibat spielt bei dieser „Seinserhöhung“ die zentrale Rolle.

Hier wird die Askese, die auf Zeit betrieben, den Menschen zu sich selbst zurückführen kann, zum Aberglauben umfunktioniert.

Reife Menschen, die ihren Ehepartner verloren haben und nun sich entschließen im Geistigen Erfüllung zu suchen und sie auch finden, können sicherlich ihre körperlichen Bedürfnisse sublimieren, aber junge Menschen, die noch nichts erlebt haben von wichtigen Erfahrungen abzuschneiden und Reifemomente gar nicht erst zuzulassen, das kann keine dem Ideal entsprechenden Persönlichkeiten hervorbringen.

Außerdem, sollte ein solches Wesen, wie es einem Priester entsprechen soll, einem außerordentlich charismatischen Menschen zu eigen sein, dann wird dieser sicher keinem Menschen, auch nicht dem Papst „in demütiger kindlicher Liebe“ und „im Geist der Selbstverleugnung“ ergeben sein (Dekret zur Erziehung der Alumnen, Art.9, s.Anl.), sondern von reifer und durchsetzungsfähiger Persönlichkeit.

Die Wirklichkeit, die wir momentan fast täglich den Medien entnehmen können, verweist das Priestertum als ‘nobles Zeichen` einer himmlischen Welt, das den Zölibat benötigt, weil diese kommende Welt keine Geschlechtlichkeit mehr kennt, in die Welt der Träume.

Es ist nun mal nicht zu leugnen, daß Priester aller Jahrhunderte an diesen Anforderungen gescheitert sind und die ihnen anerzogenen Schuldkriterien sie oft genug in die Neurose trieben, auch wenn sie seelisch gesund ihren Dienst angetreten haben.

Daher ist die Ermahnung des jetzigen Papstes Johannes Paul II., noch rigorosere Auswahl unter den Priesteramtskandidaten zu treffen (s. Zeitungsartikel aus der Illustrierten „Weltbild“ 6/95), die wohl als gestrenge Antwort auf das Rütteln des Kirchenvolkes am „ehrwürdigen Zölibatsthron“ zu verstehen ist, für mich ein verzweifeltes Festhalten an einem Priesterverständnis, das im eigentlichen hinter die Neubegrifflichkeit dessen des II. Vaticanums zurückfällt.

Kirche bedenke, daß dem Auftrag Christi zur Verkündigung der Frohen Botschaft durch den Priestermangel längst nicht mehr Genüge geleistet werden kann. Dieser Papst und seine Verantwortlichen aber sind der Meinung und setzen das öffentlich zum Maßstab: „Es ist besser man habe wenige geeignete als viele, aber für menschliche Schwächen anfällige Kandidaten“. (s. o. a. Zeitungsausschnitt)

Das bringt mit sich, daß die Eignung zum Priester wiederum ganz vom ursprünglich charismatischen Verkünder des Evangeliums verschoben wird auf die Eignung zum zölibatären Leben, wie vor dem II. Vatikanischen Konzil. Weiter zu bedenken ist dabei aber auch, was für ein Priestertum das sein wird, das nach exakter Ausbildung und gründlicher Vorbereitung auf die aktuelle Problematik in den Gemeinden (Artikel WZ 7/95) auf die Schwächen menschlichen Daseins trifft (sprich Seelsorge), die es sich selbst nie zugestand (Papst: Sie dürfen nicht anfällig für menschlichen Schwächen sein). So verliert die Kirche das ‘Menschliche’, das der Ausdruck ihrer göttlichen Herkunft ist. Nächstenliebe wird institutionalisiert -ohne Liebe, Zuhören -ohne Hinhören, Hilfe - ohne Herz, eben Institution.

‘Lumen gentium’?

3. Die Geschichte des Zölibats

Die Geschichte des Zölibats ist sozusagen die Geschichte der Kirche, denn bereits in der zweiten Generation nach Christus begann das Frühchristentum Neuordnungen vorzunehmen und den lebendigen Glauben durch ängstliche Abgrenzungen von Gruppen, die eine andere Glaubensauslegung fanden, festzuschreiben, zu dogmatisieren.

Das bewirkte auch die Entfremdung der Christen von eigentlichen, von christlichen Grundprinzipien.

3.1. Die Entstehung des Klerus

Nach dem Tod der >Apostel und Propheten<, die das Fundament der Kirche genannt werden (Eph. 2,20), mußten die Gemeindeleiter, deren Funktionen sich in <Evangelisten, Hirten, Lehrer> aufteilten (Eph. 4,11; vgl. 2,20 und 3,6) auf dem bereits vorhandenen Glaubensfundament weiterbauen. Wichtig war allen gemeinsam, ‘wirkliche Gemeinde Jesu` zu bleiben, d.h., die Lehre rein zu halten. Von daher war es vonnöten, daß das nachapostolische Amt von charismatischen Männern bekleidet wurde, die Glauben für die Gemeinden erfahrbar machen konnten. Herauszustellen ist, daß das Amt keineswegs von der Gemeinde losgelöst oder über sie gestellt war, sondern deutlich eingebettet in ganz verschiedene Dienste, die eine Gemeinde braucht.

Es besteht Grund zur Annahme, daß das Modell einer presbyterialen Kirchenordnung von der Gemeinde Jerusalem - durch die Sendung des Gemeindeleiters Barnabas - nach Kleinasien kam (Apg.14,22-23).

Gegen Ende des 1. Jh. gab es jedenfalls die erste Kirchenordnung; das ist in zahlreichen biblischen Aussagen und im 1.Clem.44; Didache 15,1 erwähnt.

Die Amtsbezeichnungen Presbyter und <Episkopen> gingen ineinander über. Sie beinhalteten zunächst die Aufsicht und Fürsorge (episkope), später auch noch die Unterweisungen in die Lehre Christi.7

Bemerkenswert ist an dieser Stelle, daß das kirchliche Amt „sich nicht aus der Eucharistie oder der Liturgie und um diese herum entwickelt hat, sondern aus dem apostolischen Aufbau der Gemeinde durch Verkündigung, Ermahnung und Leitung.“8 „Für eine sakral - mystische Grundlegung des Amtes in der Eucharistie lassen sich keine biblischen Gründe finden.“9

In der Urkirche war es die allgemeine Auffassung, daß derjenige, der berechtigt ist die Gemeinde zu leiten, auch Leiter der Eucharistiefeier (also ohne besondere Befugnis) sein konnte.10

Im neutestamentlichen Sinne ist das Amt kein Status, sondern eine diakonale Funktion, die aber als „eine Gabe des Geistes“ bezeichnet wird.11

Wichtig ist hierbei, festzustellen, daß die wesentliche apostolische Struktur der Gemeinde und ihres Leiteramtes neutestamentlich nichts mit dem zu tun hat, was später die >hierarchische Struktur< der Kirche genannt wird.12

Die Entwicklung zur allmählich zentralen Stellung des Amtes ist nicht zuletzt dem sozialen Kontext zuzuschreiben.

Während in den ersten beiden Jahrhunderten die kirchlichen Ämter weitgehend nebenberuflich ausgeübt wurden, kam es im 3. Jahrhundert durch Cyprianus (um 200-258, Bischof von Karthago) zu einer neuen Bestimmung des Kirchenamtes. Cyprianus berief sich, als Vorbild für das christliche Kirchenamt, auf das AT (Stamm Levi). Wie dieser sollte nun der Kleriker eine Stellung einnehmen, der das Kirchenvolk Gehorsam zu zollen hatte. Eine neue Verpflichtung kam hinzu, die eines vorbildlichen Lebens, das keine weltlichen Aufgaben mehr erfüllen darf,13 „weil alle, die des göttlichen Priestertums für würdig befunden und in ein kirchliches Amt eingesetzt worden sind, sich nur dem Altar und Opferdienst widmen und ihre Zeit mit Bitten und Gebet verbringen sollen.“ (Cyprian,Ep1)14

In dem Buch Lev. 21,17 fordert das AT die Unversehrtheit des Leibes. Dies wurde neu interpretiert. Die neutestamentlichen Begriffe heilig und rein wurden eingeengt auf den sexuellen Bereich, ja zu einer Art ‘heiliger Reinheit` verschmolzen. Der sittliche Reinheitsbegriff Christi verfälschte sich mit dem kultischen des AT. Er drang in die kirchliche Praxis ein und begründete die verhängnisvolle Ansicht, daß geschlechtliche Betätigung und der Umgang mit dem Heiligen einander ausschließen. Die Enthaltsamkeit der Kleriker war damit nun unbestimmte, aber moralische Forderung.15

Auch fand sich ein Hinweis auf die geforderte Enthaltsamkeit im Neuen Testament. Um ihre besonderen Aufgaben wahrzunehmen, hatten die Wanderapostel alles aufgegeben. Paulus empfiehlt den Christen die Ehelosigkeit (1.Kor.7-8), aber er macht sie nicht zur Bedingung für den Zugang zu kirchlichen Diensten. In den Pastoralbriefen des NT (1.und 2.Tim, Tit) wird davon ausgegangen, daß der Presbyter, der Vorsteher einer Gemeinde, ein bewährter Familienvater ist. Wiederverheiratung nach dem Tod eines Ehepartners war jedoch nicht gern gesehen.

Im 2.Jahrhundert entschieden sich Kleriker zur Ehelosigkeit und wurden dafür besonders geehrt. Es scheint, daß zur Zeit des Quintus Tertullianus (*nach 150 +225; lat. Kirchenschriftsteller) der Klerus in Karthago zum Zölibat übergegangen war, aber von einer Norm konnte noch nicht die Rede sein. Weit verbreitet war das sog. Syneisakentum. Geweihte Jungfrauen, Bräute Christi, lebten in einer ‘geistlichen Ehe` mit Amtsträgern. Diese Form des Zusammenlebens, sollte dem ‘Schutz der Jungfrauen` dienen, aber wurde bald durch das Traktat Ps-Cyprianus verboten. Eine Verwandte oder die eigene Ehefrau sollte von nun an den Haushalt des Klerikers führen.

Auch in Rom kam es noch im gleichen Jahrhundert zur Zölibatsforderung.

Die unter Kaiser Diokletian (284-305) verfolgten Christen wurden, von der Kaiserfamilie des Nachfolgers Konstantin akzeptiert. Im heidnischen römischen Reich herrschte der krasse Polytheismus, der aufgrund der Einwirkung griechisch-philosophischen Denkens (Neuplatonismus) immer mehr einem verfeinerten Henotheismus16 Platz machte. Kult wurde zur ersten Bürgertugend. Diese allgemeine Kultmentalität hatte Auswirkungen auch auf das Christentum, das sich durch Rückbesinnung auf seine eigene Kultvergangenheit in der jüdischen Religion als ernstzunehmende ‘religio` glaubte darzustellen zu müssen. Ja, die neue Situation des Anerkanntseins brachte sogar mit sich, daß spätantike, heidnische Konzeptionen von Religion auf das Christentum übertragen und angewandt wurden. Das hatte auch Auswirkungen auf die Zölibatsforderung, denn im heidnisch - römischen Kult mußten die Priesterinnen (Vestalinnen) ein Keuschheitsgelübde ablegen und ihren Dienst 30 Jahre lang verrichten. Sie genossen zahlreiche Privilegien, die Strafe jedoch, die sie für die Vernachlässigung ihrer Pflicht oder ein gebrochenes Gelübde erwartete, war die schlimmste überhaupt : Sie wurden lebendig begraben.

Es ist anzunehmen, daß dieses Vorbild in die christliche Priesteramtsvorstellung eingewirkt hat. Jedenfalls erwartete die Frauen im kirchlichen Dienst, die ebenfalls jungfräulich oder Witwen sein mußten und zur Enthaltsamkeit verpflichtet waren, das gleiche Schicksal, d.h. im Falle des Gelübdebruches wurden sie und der Partner getötet.

Das Christentum verkam zur Kultgemeinschaft unter Leitung der Kleriker. Das Selbstverständnis der Christen änderte sich dermaßen, daß man von einem „Knick in der Kontinuität“ der christlichen Vergangenheit sprechen kann.

Interessant ist in dieser Hinsicht noch, daß das geistige Oberhaupt der Vestalinnen der Pontifex Maximus war und das heutige geistige Oberhaupt der Katholischen Christenheit als Pontifex Maximus bezeichnet wird. 17 Das ist wohl auch ein Hinweis, wie die heidnischen - römischen Strukturen in die christlichen einwirkten.

Um das Jahr 309 n.Chr., auf der Synode von Elvira, wurde die Enthaltsamkeit der Kleriker erstmals öffentlich gefordert. Der can.33 ist als ältestes Zölibatsgesetz anzusehen.18

Hier wird den verheirateten Amtsträgern verboten, ihre Ehe fortzusetzen. Die Kinder werden aus dem Klerikerstand ausgeschlossen, die räumliche Trennung von der Ehefrau jedoch nicht verlangt. Diese Bischofsversammlung hatte jedoch nur lokal begrenzten Einfluß.

Unter Kaiser Theodosius kam es zum eigentlichen ‘Knick in der Kontinuität’ der christlichen Vergangenheit. 380 n.Chr. wurde der Christliche Glaube und zwar als Glaube an den dreieinigen Gott, der im Sohn Mensch geworden ist, Staatsreligion.

Daß der Glaube von nun an als ‘Reichsgesetz’ vorgeschrieben war, bedeutete eine Verkennung des Evangeliums und hatte tiefgehende Folgen. Er wurde zu einer ‘Ideologie` im ungünstigsten Sinne des Wortes, denn das hatte zur Folge, daß politische Bevorzugung ihn von nun an zu Intoleranz und Imperialismus neigen ließ. Der Unterschied zum Presbyter des 1.und 2. Jh. ist auffällig. Besonders kraß wurde er aber mit der Entstehung des Landpriestertums, das das kirchliche Amt in zunehmendem Maße allein auf den Kult bezog.19

Die Sacerdotalisierung20 des Amtes unter Theodosian war also nicht mehr unter der mystischen Tiefe der allgemeinen Geisttaufe, dem priesterlichen Charakter des Gottesvolkes zu sehen, sondern einer der Auffassungen ist, sie wie Cyprian und vor ihm schon Tertullian, unter den Bezug zum alttestamentlichen Priestertum zu sehen. Beide verglichen, wie gesagt, die Opferterminologie des AT mit der christlichen Eucharistie.21

Als Papst Siricius (Brief v.J.385) von den höheren Weihen Enthaltsamkeit22 forderte, bezog er sich auf das Reinheitsgebot des AT für die Diener Gottes und erklärte, daß ebenso „Bischöfe, Priester und Diakone rein sein sollen, damit sie jederzeit bereit sind, die Taufe zu spenden oder das heilige Opfer zu feiern.“23 (s.Anl.)

Im Jahre 461 n.Chr. wurde diese alttestamentliche Kultmentalität im Canon 1 festgeschrieben. Es heißt: „Wenn nämlich alle Gläubigen gemäß apostolischer Lehre die Keuschheit hüten müssen, so daß die, welche Frauen haben, so leben, als ob sie keine hätten, um wieviel mehr (quanto magis) müssen es die Priester Gottes, sowie die für den Dienst an Gottes Altar bestimmten Leviten tun, damit sie, die nicht nur die Reinheit des Herzens, sondern auch die des Körpers wahren (s.Anl.) bei ihren Gebeten für das Volk Erhörung durch Gott verdienen?

Nach der Autorität des Apostels können jene, die dem Fleisch leben, bei Gott keinen Gefallen finden.“

(Paulus meinte einen dem Diesseitigen, dem Materialistischen verhafteten Menschen, der keine Spiritualität besitzt und damit auch keinen Zugang zu Gott. Dies wurde völlig falsch angewendet).

„Ihr aber lebt nicht im Fleisch, sondern im Geist.“(...) wieviel mehr zieme den Priester und Leviten dauernde Kontinenz, da sie doch stets im Dienst Gottes (Eucharistie und Taufe) stünden.“24

Hier stoßen wir auf die Hauptwurzel der seit dem 3.Jahrhundert von Priestern allmählich wie selbstverständlich erwarteten kultischen Notwendigkeit der Enthaltsamkeit.

Bereits im 4.Jh. wurden Mönche und Priester bei Verfehlung mit Exkommunikation bestraft. Die Synode beschloß nun aber, sich mit der Suspension vom Priesteramt zu begnügen.25

Es ist noch zu erwähnen, daß ein Nebeneinander von charismatischen Amtsträgern und ordinierten nicht problemlos verlief. Die Kirche betonte deshalb den engen Zusammenhang von Erwählung durch Tugend und Lebenswandel und der Weihe zum Amtsträger.

Ein weiteres Moment dauernder Provokation für die Selbsteinschätzung der Kleriker als ‘heilige Priesterschaft` war das asketische Mönchsleben vor allem in Syrien und Ägypten, denn viele Priester waren eben verheiratet und besaßen Kinder.

Als das Christentum zur alleinigen Staatsreligion erhoben wurde, vergrößerte sich die Mitgliedschaft der christlichen Kirche um ein Vielfaches. Es wurde sozusagen modern, sich taufen zu lassen. Das aber brachte mit sich, daß auch viel Oberflächlichkeit hineinkam. Es war unter diesen Umständen klar, daß nicht das gleiche Maß an makellosem Leben von allen verlangt werden konnte. So sahen die Schwächeren voller Bewunderung zu jenen auf, die dem Anspruch an ‘Heiligkeit` Genüge leisten konnten. Durch ihr Beispiel fühlten sie sich entlastet. Sie glaubten von deren Heiligkeit profitieren zu können, wenn sie sie unterstützten und sich in ihrer Nähe aufhielten, - wodurch die Kirche zu Reichtum, Macht und Ansehen kam-, zumal das gespendete Vermögen keiner Besteuerung unterlag.

Das ehelose Leben bildete eine Elite. Die Aufwertung der Askese führte daher im 4.Jahrhundert dazu, daß der Ehestand abgewertet wurde. Besonders die Bischöfe wurden zu Verfechtern von Mönchstum und Askese.

3.2. Das Mittelalter

Im Mittelalter war die Struktur der Kirche wie auch das Priestertum eher bäuerlich. Es unterschied sich sehr von dem erhabenen Priesterbild der Frühzeit, wo der Geistliche ganz seiner hohen geistigen Aufgabe hingegeben war. Zahlreiche Krisen fußen höchstwahrscheinlich auf diesen Umweltbedingungen.

Einen Beweis dafür, daß Kleriker einschließlich der Bischöfe noch im 10.Jahrhundert verheiratet sein konnten und es wohl trotz allem auch waren, bietet der Kanon II der Synode von Augsburg, im Jahre 952 n.Chr. zitiert: „Bischof, Presbyter, Diakon und Subdiakon sollen sich, wie bei vielen Konzilien festgesetzt worden ist, ihren Ehefrauen enthalten, weil sie göttliche Dienste (divina ministeria) vornehmen.“26

1179 n. Chr. verwehrten das 3. Laterankonzil Klerikern, „um die Kirche vor Schaden zu bewahren“, jede auch testamentarische Veräußerung von Kirchengut (Can.15).

Papst Innozenz III. (1198-1216) setzte die Eucharistie als Argument ein, um Priestersöhne vom Erbe des väterlichen Benefiziums auszuschließen.

„Es sei ungehörig“, so begründete dieser Papst diese Maßnahme, „daß ein illegitimer Sohn seinem unsittlichen Vater am Altar diene, auf dem sich der eingeborene Gottessohn seinem ewigen Vater zum Opfer darbringe.“27 Damit wollte man verhindern, daß die Kirchenämter auf dem Wege des Erbes vergeben wurden.

Der Soziologe Max Weber behauptet nicht ohne Grund, daß neben dem asketischen Aspekt, „in der Vermeidung des faktischen Erblichwerdens der Pfründe“ ein wesentliches Element für den Priesterzölibat zu erkennen sei. 28

Der Geschlechtsverkehr der Priester mit ihren Frauen wurde für Unkeuschheit gehalten, soweit war es schon gekommen und die Gläubigen fragten sich, ob die Messe überhaupt gültig sei, wenn sie von einem Priester „mit seinen Ehefingern“ die Kommunion in Empfang nehmen mußten. Die Meinung der Theologen ging auseinander. Thomas von Aquino (+1275) entschied jedoch, sie sei gültig, da die Sakramente von einem Geweihten vollzogen werden.29

Lehramtliche Entscheidungen zur Sakramentenlehre, z.B. die Festlegung der Anzahl ‘sieben` - wobei auch die <<Priesterweihe>> zum Sakrament wurde - gab es erst im Hochmittelalter. Da aber erhielt die Tatsache der völligen Enthaltsamkeit durch den Weihecharakter besondere Dringlichkeit.

3.3. Die Reformationszeit

Im 14. und 15. Jh. wurde das Zölibat schlecht gehalten. Infolge der neuen Gesetzgebung verschlechterte sich die Lage insbesondere dadurch, daß an die Stelle der rechtlich nicht mehr möglichen Klerikerehe das Konkubinat trat. Viele Ermahnungen von Bischöfen und Wanderpredigern mußten die Geistlichen über sich ergehen lassen, aber der drastischste Ausspruch kam von Bernardin von Siena (+1444), der als aufrüttelnder Volksprediger durch Italien zog:

„Was hast du mit Frauen zu tun? Was fabelst du am Altar Gottes? Sag Priester, sag Kleriker, wie küßt du mit denselben Lippen den Sohn der Jungfrau (Maria) nachdem du kurz zuvor die Lippen einer Hure geküßt hast? Oh Judas, mit einem Kuß verrätst du den Menschensohn?“30

Ein anderes Extrem waren die Bischöfe, die aus Profitgier Priester für jedes illegitime Kind einen sog. Hurenzins zahlen ließen. So ließen sich die bischöflichen Einkünfte gut vermehren.

Die päpstliche Kurie tat dergleichen. Sie ermöglichte Dispens für die Befreiung von der Verpflichtung zum Zölibat gegen eine ansehnliche Summe.

Die Streitfrage, ob der Zölibat des Klerikers auf dem Gesetz der Kirche oder auf einem Gelübde beruhe, wurde nicht ausdrücklich entschieden; doch läßt die Angabe des auf die Kleriker bzw. auf die Regularen bezogenen Verpflichtungsgrundes (Gesetz oder Gelübde) erkennen, daß der Zölibat des Klerikers auf dem Gesetz der Kirche beruht.

Als ein Mann namens ‘Tetzel’ durch deutsche Lande zog und die frommen Menschen mit dem Spruch: <<Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt>> im Namen der kirchlichen Obrigkeit zum Narren hielt, da konnte der Mönch Martin Luther das Gebaren seiner Kirche nicht mehr ertragen. Am 31. Oktober 1517 verfaßte er 95 aufklärerische, theologische Thesen, die sich mit der Problematik der Buße befaßten und nagelte sie an die Schloßkirche zu Wittenberg. Dafür wurde er bekanntlich mit der Bannbulle bestraft. Luther fand bei vielen Menschen Gehör. Da er aber von der Kirche exkommuniziert worden war, gehörten seine Anhänger unweigerlich zu den Gegnern der katholischen Kirche. Die Gemeinden, die sie bildeten, bekamen Luthers Namen. Es war zur Kirchenspaltung gekommen, ohne daß dies je der Wille Luthers gewesen wäre. Er wollte zunächst nur Mißstände abschaffen.

Bezüglich des Zölibats war Martin Luthers Appell, die Ehelosigkeit ebenso wie die Gelübde der Keuschheit bedenkenlos zu ignorieren, wenn deren Erfüllung die natürlichen Kräfte überschreite. Diese ‘Empfehlung` beinhaltete gleichzeitig einen massiven Angriff auf die Kirchenautorität selbst, welche die nach Luthers Überzeugung „unbiblische Forderung der Keuschheit mit Gewalt durchsetzen wolle.“31

Die Priesterehe wurde folglich für ‘ein Werkzeug der Reformation` gehalten.

Es kam zu harten Auseinandersetzungen um den Zölibat, der mit der Leugnung des Weihesa­kramentes (Ordo, Ordination) radikal in Frage gestellt wurde. Der Reichstag zu Nürnberg (1522-1523) lehnte ein Eingreifen gegen den verheirateten Klerus ab, während ein Teil der katholischen Stände zu Regensburg (1524) sich dazu bereit fand, ebenso wie der Reichsabschied zu Augsburg (1530).

Die Vorstellung, die Ehelosigkeit des Priesters als eine Gabe Gottes anzusehen, gründet in den zwölf Canones der großen Kirchenversammlung von Trient (1545-1563), die die Keuschheit der Kleriker über das Ehesakrament stellen und sie als ein Geschenk von Gott bezeichnen.

Diese Auffassung des Konzils blieb richtungsweisend bis in unser Jahrhundert.

Eine neue Möglichkeit den Zölibat besser zu ertragen fand der bayrische Geistliche Bartholomäus Holzhauser (+1658). Er propagierte ein gemeinsames Leben der Priester als ideal. In dem von ihm gegründeten „Institut der in Gemeinschaft lebenden Weltpriester“, duften jedoch in keiner Weise Frauen beschäftigt werden.32

3.4. Die Neuzeit

Die vom Tridentinum33 ausgehende Reform (Ehe VI 2 c), hat die Einhaltung des Zölibats wirksam beeinflußt.

Zu ernsteren Einbrüchen kam es zur Zeit der Französischen Revolution, in der viele Priester die Möglichkeit einer zivilen Eheschließung nutzten. Auf Weisung Pius` VII. wurden Bußwillige, die vor dem 15.8.1801 geheiratet hatten, von den Zensuren befreit, aber mit dem Verbot, die hl. Weihe auszuüben.

Nach dem 1. Weltkrieg kam in der Tschechoslowakei eine Bewegung (Jednota) gegen den Zölibat auf. Benedikt XV. erklärte (16.12.1920), daß der Hl. Stuhl das Zölibatsgesetz weder mildern noch aufheben werde. (AAS 12 (1920) 585).

Im 19. und 20. Jh. fehlte es nicht an literarischen Angriffen gegen den Zölibat, insbesondere in Frankreich, Deutschland und Italien. An die Väter des II.Vaticanum wurden viele Refomvorschläge herangetragen, doch wurde die Zölibatfrage nicht auf dem Konzil behandelt. Mit der vorgesehenen Wiederherstellung des Diakonates als eigenen und ständigen Dienstes, hat das Konzil (De eccl. 29) bestimmt, daß dieser Diakonat Männern reiferen Alters ohne Zölibatspflicht übertragen werden kann.“34

Die Geschichte des Zölibats zeigt, daß kirchliche Autoritäten u.a. aus sehr praktischen Motiven am Zölibat festhielten.

Kardinal Pallavicini, Staatssekretär Papst Pius`VI. (+1799) bestätigte dies, indem er feststellte:

„ Wenn man den Geistlichen die Ehe gestattet, so ist die römische päpstliche Hierarchie zerstört, das Ansehen und die Hoheit des römischen Bischofs verloren; denn verheiratete Geistliche werden durch das Band der Frauen und der Kinder an den Staat gefesselt und hören auf, Anhänger des römischen Stuhls zu sein, auch werden sie genötigt, dem Interesse der Fürsten zuzustimmen. Ferner wird man bald erkennen, daß warme Verehrer und Verteidiger des Hl. Stuhls sich in öffentliche Widersacher desselben verwandeln.“35

3.5. Die heutige Zeit

Einen Wandel brachte die außerordentlich konservative Enzyklika Humanae vitae, die die Stellungnahme der katholischen Kirche zur Empfängnisverhütung und den eheliche Pflichten eines katholischen Christen der heutigen Zeit darstellt.

Obwohl die Gesellschaft ein dringendes Umdenken benötigt, hielt Paul VI., mit seinem Erlaß am traditionellen Denken der katholischen Kirche fest, das Papst Pius XII. seinerzeit folgendermaßen auf den Punkt brachte:

"Wo immer man große Familien findet, sind sie ein Zeichen für die physische und moralische Gesundheit eines christlichen Volkes"... Gesunder Menschenverstand hat große Familien, immer und überall als Zeichen, Beweis und Quelle physischer Gesundheit gesehen. Tugenden blühen spontan in Häusern, wo die Schreie eines Säuglings von der Krippe schallen."36

"Humanae vitae" wurde der Welt am 25.7.1968 gegeben, obwohl die Probleme ungewollter Kinder besonders in den Ländern Lateinamerikas und Afrikas nicht zu bewältigen sind. Hunger und Elend dieser Kinder rühren die katholischen Grundsätze nicht an. Obwohl die Empfängnisverhütung nicht allein die Probleme der Welt lösen kann, so ist sie doch ein wichtiger Faktor.

Die Enzyklika aber verurteilt jeden Geschlechtsverkehr, der nicht in der Art stattfindet, daß dabei in direkter Form Sperma und Ei zusammenfinden können. Also jede Art der Verhütung ist schwere Sünde, es sei denn die Verhütung findet durch Enthaltsamkeit statt.

Andererseits wird aber die 'Pflicht zur Weitergebung des Lebens` unterstrichen.

Nach meinem Dafürhalten ist dann die Enthaltsamkeit - auch der Zölibat- gleichfalls schwere Sünde.

Es gibt keine Ausnahmeregelung, egal ob es sich um katastrophale Familienverhältnisse oder eine schwerkranke Mutter vieler Kinder handelt.

Diese extreme Lehre der katholischen Kirche, die durch keinen Bibeltext unterstützt wird, brachte nicht nur viele liberale Katholiken gegen ihre Kirche auf den Plan.

"Papst Paul hat mehr Menschen zu einem Leben in Elend und einem häßlichen Tod verurteilt als Hitler. Die Enzyklika würde zu neuen Ghettos und Konzentrationslagern führen, besonders in Ländern der Dritten Welt."37

Es war anzunehmen, daß mit dieser Entscheidung, die katholische Kirche künftig als vom Mittelalter übriggeblieben eingestuft, nicht mehr ernst genommen würde und damit ihren moralischen Einfluß in der Welt verlieren würde.

Ein anderes Ergebnis war das, daß Abtreibung mehr denn je in Betracht gezogen werden müßten.

Diese päpstliche Entscheidung, die ohne den Rat der Kurie, ganz im Alleingang getroffen worden war, riß die Kirche entzwei.

3.5.1. Die Spaltung zwischen Klerus und Laien

Es zeigte sich durch Umfragen, daß die Laien (Kirchenvolk) die Unkenntnis des Klerus in Sachen Sexualiät verurteilten. Ein Denken wie: "... ein eheloser Klerus sei trotz all seiner Opfer für die Kirche ein Luxus, den sie sich nicht mehr leisten"38 könne, kam auf.

Auch war wieder einmal klar geworden, daß der Klerus, in Einsamkeit geschult und versunken, Frauen nicht verstehen kann. Für ihn bedeuten Frauen Versuchung, ein Abfallen von seiner Berufung. Deshalb stellt 'die Frau` in päpstlichen Dokumenten eigentlich immer nur 'die Jungfrau Maria` dar oder besser gesagt, was man ihr andichtet gewesen zu sein. Diese Projektionsfigur allein ist das weibliche Wesen, das keine Gefahr für den Zölibatär darstellt.

Die Spaltung zwischen Kirchenobersten und Laien kann man so ausdrücken:

Im 19.Jh. verurteilten die Päpste ständig die bürgerliche und religiöse Freiheit.

Im 20. Jh. befassen sie sich vor allem mit der Sexualiät und versuchen mit bester Absicht die Freiheit der Menschen in diesem existentiellsten Bereich zu ersticken.

Nicht allein dadurch, aber vor allem deshalb, wird die Kirche nicht mehr geachtet wie vormals.

Was die Kleriker betrifft, so brachte Humanae vitae sie auf andere Weise zum Nachdenken. Sie wurden gezwungen ihre eigene Sexualiät zu überprüfen.

Es ist anzunehmen, daß die Flut von Anträgen auf Amtsentbindung, die den Vatikan 1962 erreichte, eine Folgeerscheinung war.

Wenn man der Geschichte des Zölibats nachgeht, so kann man feststellen, daß diese Verpflichtung eher die Unmoral, denn die Moral stützte. Sie führte zu Perversion und Heuchelei. Es entspricht nicht der Qualität dieser Arbeit aufzuführen, was sich wirklich auf diesem Gebiet ereignete, aber schon 1825 wurde darüber der erste Bericht geschrieben, dem viele Enthüllungen, auch von qualifizierten Theologen, folgten.

Jedenfalls muß festgestellt werden, daß es nie zuvor von Seiten der Priester soviel Ehrlichkeit gab wie damals. 1962 waren erstmals Priester bereit öffentlich einzugestehen, daß sie nicht fähig sind, den Zölibat durchzuhalten und daher um ihre Entlassung bitten.39

Als über die Anträge entschieden wurde, fehlte ein Mitglied der päpstlichen Kommission: Kardinal Wojtyla ließ sich entschuldigen!

Ohne Humanae vitae hätte die katholische Kirche durch das II.Vatikanische Konzil einen Riesenschritt vorwärts getan.

Johannes XXIII. hatte erkannt, daß die Kirche selbst einen entscheidenden Beitrag zum Fortschritt der Welt zu leisten hat. Er begriff, daß die Kirche nie vollkommen ist, daß sie immer reformiert und an die Zeit angepaßt werden muß. Er berief das II. Vatikanische Konzil ein.

Die Welt, die aus Millionen frommer Männer, Frauen und Kinder besteht, für die sie verantwortlich ist, die ihre Hilfe und Gnade brauchen, die sie allein nur bringen kann, wartete auf die Entscheidungen des II.Vaticanums, das Kirche wieder zum "Licht der Völker" (Lumen gentium) machen wollte.

Johannes hörte auf die Welt und sie auf ihn. Er starb zu früh. Paul der VI., sein Nachfolger, wurde mit der Aufgabe über die Sexualität und die Empfängnisverhütung zu entscheiden nicht fertig und fiel mit seinem Erlaß hinter das II. Vaticanum zurück.

Heute sitzt auf dem Stuhl Petri der frühere Kardinal Wojtyla, der die Laisierung der Priester nicht mit unterschreiben wollte. Als Papst Johannes Paul II. bereist er die Welt und wird mit Liebe und Zuneigung empfangen. Das ist ein Zeichen dafür, was das Papsttum für die Welt sein könnte. Doch man hört nicht auf ihn. Daß er an einem asketischen Priesterbild festhält und auch in Sachen Humanae vitae nicht mit sich reden läßt, hat viele Gläubige Abstand nehmen lassen von ihrer Kirche.

Die Ansicht vieler heutzutage ist die des Bischofs Creighton: "<<Die römische Kirche ist überhaupt keine Kirche, sondern ein Staat in ihrer Organisation; und die schlimmste Form eines Staates: eine Autokratie.>>"40

Daß noch viele Katholiken glauben von diesem autokratischen Amt zu profitieren, das viel zu viel kostet und das die Christenheit gespalten hat, ist die heutige Grundlage seiner Existenz.

Daß Katholiken nach dem II. Vaticanum, daß sie wieder zum "Gottesvolk" erklärte, nicht in dem Triumphalismus der Vergangenheit verhaftete blieben, ist in dieser jüngsten Zeit besonders zutage getreten.

3.5.2. Die jüngsten Ereignisse in Pressemeldungen

Die Ereignisse um die Theologen Küng, Drewermann u.a. brachten schon zahlreiche Proteste und Kirchenaustritte, aber die letzten beiden Skandale, nämlich der um die aufgedeckte Pädofilie des Wiener Bischofs Groer und die öffentlich anerkannte Vaterschaft und der damit verbundene Rücktritt des Baseler Bischofs Vogel, brachten das Faß zum Überlaufen.

Das Kirchenvolk gründete eine Initiative: Die katholische Kirche Österreichs startete ein Referendum mit fünf Grundforderungen an den Vatikan:

- Mitspracherecht bei Bischofsernennungen
- Zugang von Frauen zum Priesteramt
- Abschaffung des Pflichtzölibats
- Vorrang der Gewissensfreiheit in der
- Sexualmoral und
- ein Ende des strikten Kommunionsverbotes

für wiederverheiratete Geschiedene.

Die Initiative betitelte sich:

"Wir sind Kirche".

Der katholische Theologe Thomas Plankensteiner aus Innsbruck, der die Oragnisation mit initiierte, erklärte: "Es kann nicht mehr sein, daß das Kirchenvolk weiterhin keine Mitsprache haben soll."

Das Ergebnis der als Kirchenvolksbegehren bezeichneten Aktion übertraf die Erwartungen um das Fünffache. Rund 97% der insgesamt 505.154 gültigen Unterschriften wurden in nur 11 Tagen von Katholiken gegeben. 4017 kamen aus dem Ausland. (vgl. Frieder Reimold in: WZ v.6.7.1995, s.Anl.)

Nun wird auch in der Schweiz und in Deutschland eine solche Aktion gestartet.

Ein neues Selbstbewußtsein hat auch bei den Katholiken Einzug gehalten, das ist deutlich daraus zu ersehen.

Am 16.9.- 12.11.1995 sollen in den 11.000 deutschen Gemeinden die Unterschriften unzufriedener Katholiken gesammelt werden.

Die Schwerpunkte in Deutschland sind wohl:

1. Die Abschaffung des Pflichtzölibats und
2. die Zulassung von Frauen zum Priesteramt.

(vgl.Artikel der WZ v.24.7.95 o.N.),

Die genauen Ziele und Forderungen sind der nächsten Seite zu entnehmen (eingefügte Anlage: Kirchenvolksbegehren aus dem Publik Forum Nr.16 vom 25.8.95).

Als bisherige Reaktion des Vatikans bzw. des Papstes vermeldete die Presse:

Die Zeitschrift "Weltbild" 5/95:

"In einem neuen Dokument verlangt der Vatikan von den Priestern Glaubenstreue, Gehorsam gegenüber dem Papst und den Bischöfen, einfachen Lebensstil, eine angemessene Kleidung und den Zölibat."

"Weltbild" 6/95:

"Papst Johannes Paul II. hat die Bischöfe ermahnt, unter den Priesteramtsanwärtern eine rigorose Auswahl zu treffen. Es sei besser, man habe weniger geeignete als viele, aber für menschliche Schwächen anfällige Kandidaten."

"WZ" 7/95:

"Künftige katholische Priester sollen wesentlich besser auf aktuelle Probleme von Familien und Eheleuten vorbereitet werden und Themen wie Sexualität oder Aids ausführlicher behandeln. Das sehen Richtlinien für die Ausbildung von Priesteramtskandidaten vor, die im Vatikan veröffentlicht wurden. Als Themen werden unter anderem die pastorale Betreuung homosexueller Personen und das gründliche Studium der natürlichen Methoden der Geburtenregelung genannt.

Außerdem müßten die künftigen Seelsorger auf Fragen der Scheidung, Verhütung, Abtreibung oder künstliche Befruchtung besser vorbereitet werden. Auch Arbeitslosigkeit, neue Formen des ehelichen Zusammenlebens oder die Stellung der Frau sollte umfassender erörtert werden."

"WZ" 19.7.1995:

"Der Vatikan hat neue weitreichende Verhaltensregeln für seine 2000 weltlichen Beschäftigten erlassen, die unter anderem Empfängnisverhütung, Scheidung und die Ehe ohne Trauschein verbieten.(...) So sollen alle sechs Monate Berichte über das Verhalten und die Leistungen jedes Beschäftigten angefertigt werden. Sollte die Beurteilung negativ ausfallen, droht (...) der Verlust des Arbeitsplatzes."

Bernhard Hülsebusch, Rom, schreibt in der

Rheinischen Post vom 17.7.1995:

"Neues Dokument:

Papst rühmt Genius der Frau.

Aber nur Männer können Priester werden.

"... Die Kirche, so der Papst, dankt nicht nur der Frau als Mutter, Tochter, Schwester sowie den Ordensfrauen, sondern ebenso den berufstätigen Frauen: weil sie sich für die Einrichtung wirtschaftlicher und politischer Strukturen engagieren, die mehr Menschlichkeit aufweisen.

(...) Allzu oft habe man in der Geschichte den Weg der Frau erschwert, ihre Würde verkannt oder die Frauen sogar versklavt. Wenn sich dabei auch zahlreiche Söhne der Kirche Schuld aufluden, <<bedaure ich das aufrichtig>>. Scharf verurteilte das Katholikenoberhaupt die sexuelle Gewalt gegenüber Frauen und schneidet in diesem Kontext das heikle Thema von Schwangerschaften infolge von Vergewaltigung an. (...) Nach Vergewaltigung "ist die Entscheidung zur Abtreibung, die freilich immer eine schwere Sünde bleibt, eher ein Verbrechen, das dem Mann und der Mitwirkung des Umfeldes anzulasten ist, als eine den Frauen aufzuerlegende Schuld."

"WZ" vom 21.6.1995:

Zum gleichen Thema :

"Der Papst fordert (...) nachdrücklich gleiche Rechte für Mann und Frau. "Und das heißt gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Schutz der berufstätigen Mutter, gerechtes Vorankommen in der Berufslaufbahn, Gleichheit der Eheleute im Familienrecht und die Anerkennung von allem, was mit den Rechten und Pflichten des Staatsbürgers in einer Demokratie zusammenhängt." (...) Frauen, die nach einer Vergewaltigung ein Kind geboren haben zollte er ein Lob für "heldenhafte Liebe."

Wie aus den zitierten Zeitungsartikeln zu ersehen ist, tut sich einiges im Vatikan. Aber im eigentlichen hat der Papst nur anerkannt, was z.B. in der Bundesrepublik bereits seit Jahrzehnten in den allgemeinen Gesetzen verankert ist. Durch seine nunmehr ausdrückliche Bekenntnis dazu, wird dies für die ganze Welt relevant, und insofern ist er wieder Vorreiter für die Menschenrechte.

Ich denke, im rechten Augenblick, wo es in Nordeuropa zu Unruhen unter den Gläubigen kommt, versucht er abzulenken und andere Probleme in den Mittelpunkt zu bringen. Er will den Gläubigen beweisen, daß er einzulenken bereit ist, wo es für ihn möglich ist.

Er reagiert aber zugleich mit Strenge, wo es um die Prinzipien seines eigenen Welt-, Glaubens- und Priesterbildes geht. Just in der Zeit massiven Aufbegehrens macht er durch einen Erlaß im Hinblick auf die Angestellten des Vatikans klar, was seine Position ist und was zu erwarten ist.

Das Fernsehen brachte in den Nachrichten seine Antwort auf das Referendum der Österreicher:

Als Instanz ewiger Wahrheit könne die Kirche nicht mit der Mode gehen. Sie wisse besser, was gut sei für die Gläubigen. Die Länder des Nordens seien durch ihren Wohlstand moralisch nicht relevant.(dem Sinn nach wiedergegeben)

Weitere Reaktionen der Presse entnommen:

Hansjakob Stehle stellt dazu in "Die Zeit" Nr.29 v.14.7.1995 fest:

"Tatsächlich aber wirkt in den Forderungen nichts anderes als jener Impuls, der vor drei Jahrzehnten schon beim Zweiten Vatikanischen Konzil manche Mauern durchbrach, hinter denen sich die Papstkirche bis dahin von der modernen Welt abgeschottet hatte. Damals bekehrte sich die Kirche erstmals zu "Achtung und Liebe" auch gegenüber religiös Andersdenkenden und entdeckte in den "Laien, die am priesterlichen Amt Christi teilhaben", etwas Uraltes, lange fast Vergessenes: das "Gottesvolk". Vieles, wenn auch nicht alles von diesem Konzilsgeist der innerkirchlichen Reform und des Aufbruchs hat sich seit dem verflüchtigt. Denn so überirdisch jede Religion die Menschen anspricht, sowenig schwebt sie im luftleeren Raum. Sie existiert wie die Politik, im zeitgeschichtlichen Raum."

"Joseph Ratzinger, (Dogmenhüter im Vatikan", zu damaliger Zeit noch "Professor in Regensburg und Konzilsberater, meinte schon 1970, man müsse den soziologisch mißverstandenen Volk-Gottes-Begriff, so schnell wie möglich wieder aus der Debatte verschwinden lassen.

Eben dies mißlang.(...)

<<'Wir sind die Kirche` -das ist keine Kampfparole, sondern eine theologische Wahrheit >>,

so bekannte dieser Tage der Wiener Weihbischof Helmut Krätzl.

Und Johann Weber, der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz will Fehler eingestehen, Konfliktscheu aufgeben und über alles, auch Pillenverbot und Zölibatsgebot, mit sich reden lassen (...). Derselbe Bischof hatte schon (...) am 2.Okt.1971 (...) vor der Weltbischofssynode in Rom vor jedem "künstlichen Optimismus" bei der Betrachtung der Priestersituation gewarnt: <<Die Gefahr besteht, daß viele junge Geistliche ihr Amt verlassen...Behandeln wir sie doch nicht wie Kinder, wie unreife Knaben!... Viele Seminare sind schon fast leer. In dieser Lage genügt nicht die bloße Wiederholung der traditionellen Doktrien... Es genügt nicht, die Schuld außerhalb der Kirche zu suchen. Der Geist Christi ist der Geist der Erneuerung.>>

Der Priester, wie einst als asketische Sakralfigur idealisiert, braucht keine Frau. Heute jedoch müßte ein wirklich befreiendes Wort zum Zölibatsproblem aus Rom kommen. Kann es so schwerfallen, wenn die Streitfrage gar keine dogmatische ist?

(...) Der Papst jedoch klammert sich an sein eigenes Priester- und Frauenbild.

(...) Der << Rollenunterschied >> gehöre eben zur sakralen Ordnung...

Ob sich das eigene Rollenverständnis des Papstes von einem deutschen Volksbegehren katholischer "Protestanten" korrigieren ließe? (...) Karol Wojtyla weiß, daß Irren so päpstlich wie menschlich ist und sein Traum von Neuevangelisierung der Glaubwürdigkeit so dringend bedarf... ."

Dem ist meinerseits nichts mehr hinzuzufügen.

Weil die Thematik zur Zeit unter den Nägeln brennt und der Volksentscheid in Deutschland und in der Schweiz vor der Tür steht, will ich erwähnen, daß ich dieses Kapitel am 29.7.95 fertiggestellt habe und die Entscheidung über das Volksbegehren vom Abgabetermin dieser Arbeit her gesehen, nicht mit aufnehmen kann.

Eine Voraussicht schreibt die Rheinische Post vom 18.7.1995 :

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Rita Waschbüsch, erklärte zum Thema Zölibat: Der Zölibat sei auch heute noch eine wertvolle und lebbare Lebensform, aber es werde zurecht auch darüber diskutiert, ob die katholische Kirche angesichts des Priestermangels in der Seelsorge eine Öffnung für verheiratete Priester vornehmen solle und könne. Zu dieser Frage liegt ein Beschlußpapier des ZdK vor, das auf der gemeinsamen Sitzung mit der Deutschen Bischofskonferenz im Herbst erörtert werden solle. In dem Positionspapier würden die Bischöfe gebeten, über das Thema Zölibat weiter sorgfältig mit der Amtskirche in Rom zu beraten."

Zu dem Volksbegehren 'Wir sind Kirche` meinte Frau Waschbüsch: "Ich habe nicht den Eindruck, daß das die Leute vom Hocker reißt."

WZ 3.8.95:

3 von 4 Deutschen Katholiken (76 %) halten das Kirchenvolksbegehren zur Reform der katholischen Amtskirche für richtig. Das ist das Umfrageergebnis unter 1005 repräsentativ ausgewählten Mitgliedern der katholischen Kirche.

NRZ 3.8.95

Die NRZ ergänzt den Artikel noch mit der Angabe, daß 84 % der Befragten das Eheverbot für katholische Priester (Zölibat) für falsch ansehen und 85 % die Unfehlbarkeit des Papstes anzweifeln.

September 1995:

Leider wird aber verlautbar41, daß die meisten Bischöfe in Deutschland sich einige sind, das Auslegen der Unterschriftenlisten in kirchlichen Räumlichkeiten , kraft ihrer Autorität, zu boykottieren. "Insbesondere dürfe nicht in Gottesdiensten dafür geworben werden."42 Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Lehmann, äußerte in einem Zeitungsinterview <<erhebliche Bedenken>> zum Inhalt und Verfahren der Aktion. Er hält es verfahrensmäßig für schlimm, den Eindruck zu erwecken, <<bei so schwierigen Fragen wie Priestertum der Frau, Aufhebung des Zölibats oder Demokratie in der Kirche genüge es, in einem Kästchen ein Kreuz zu machen>>. Das gäbe kein Gespräch, keinen Dialog. Inhaltlich kritisierte der Mainzer Bischof an der Aktion, daß <<man Kraft und Zeit vergeude, wenn man nur die Themen, die ja bis zum Überdruß im Vordergrund stehen, behandelt.>> Er frage sich, wo andere Themen wie die <<wirkliche Glaubenskrise, die Glaubenserneuerung>> blieben. Mit Hinweis auf das päpstliche Lehramt betonte Lehmann, man müsse als Katholik respektieren, <<daß es Disziplin und verbindliche Entscheidungen gibt.>>

Der Kölner Erzbischof Kardinal Meisner gab folgenden Rundbrief and die Verantwortlichen in den Gemeinden seiner Diözese heraus: (s.Anl.)

Er stellt also die Initiative <<Wir sind Kirche>> als etwas von außen Eindringendes dar. Es geht nicht um die wahren Gläubigen, es geht nicht um den wahren katholischen Glauben, sondern hier wollen Leute seine Grundstrukturen nicht respektieren. Sie sind so kirchenfern, daß sie davon gar nicht recht etwas verstehen. Sie gehen also von Voraussetzungen aus, die gar nicht gegeben sind und daher ist die ganze groß aufgezogene Angelegenheit von vornherein zum Scheitern verurteilt. Der wahre katholische Glaube steht dadurch in Gefahr, mit fremdem Gedankengut entartet zu werden. Alle Fortschritte, die doch nun durch die Pastoralgespräche gemacht wurden, sind bedroht. Demokratie ist im Katholizismus nicht möglich. Entscheidungen über Veränderungen werden nicht von der Masse bestimmt, sondern nur von den dafür ausgewählten Gremien. Das weiß doch jeder gute Katholik. Von Anfang an weiß also ein jeder, daß dieses Unterfangen nicht nur unsinnig ist, sondern auch noch zu nichte macht, was schon an Fortschritt erreicht wurde. So ist, m.E., der Brief zu verstehen. Wieso eigentlich kann etwas bedrohlich sein oder negative Veränderungen mit sich ziehen, wenn es doch sowieso keine Chance hat, weil es am Ziel vorbei schießt?

Jeder, der nun diese Listen auslegt, muß sich schuldig fühlen, nicht nur die katholische Glaubenslehre zu gefährden, sondern sich auch noch für ein eventuelles Scheitern der Pastoralgespräche verantwortlich fühlen. Ein strategisch sehr raffiniertes Vorgehen. Kein direktes Verbot, viel schlimmer, ein moralisches Anprangern desjenigen, der sich mit den Zielen bzw. mit der Initiative solidarisch erklärt oder sie unterstützt.

Den Initiatoren aber geht es darum, daß Kirche ein weniger <<männliches, dafür aber menschliches Gesicht>> bekommt. Der Theologe Hans Küng sagte, daß die Kirche sich nicht wundern müsse, daß sie die Symphatie vieler Menschen verloren habe. "Der gesamte Klerus sei total überaltet. Als Reaktion darauf seien Hunderttausende aus der Kirche ausgetreten und <<Millionen in die innere Emigration gegangen>>. Küng richtete den Appell an die deutschen Bischöfe sich dem Druck des Vatikans zu entziehen, denn sie seien nicht <<römische Stadthalter, sondern Diener des Volkes>>.43

"Die Kirche kann sich nicht der Mode anpassen", verlautete es aus dem Vatikan. Da kann man nur noch kopfschüttelnd antworten: Hätte es etwas damit zu tun, sich "der Mode anzupassen", wenn die Kirche auf die Bedürfnisse der Zeit sorgsam achten würde. Muß eine so gewaltige Institution wie die katholische Kirche, die den Anspruch erheben kann eine der größten gesellschaftsformende Einrichtung dieser Welt zu sein, sich nicht auch mit den Erkenntissen der Humanwissenschaften befassen, um die Menschen in dieser konkreten Zeit mit ihren eben ganz dieser Epoche angepaßten Ängsten und Sorgen auffangen zu können?

Statt dessen hält sie an einem Glaubens- und Weltbild vergangener Jahrhunderte fest und verschließt sich zwanghaft und autokratisch jeder wirklichen Erneuerung. Diese Haltung, in der man den aufgeklärten, gebildeten und dadurch kritischen Menschen unserer Zeit wirklich nicht mehr begegnen kann, hat ja bedingt, daß christliche Werte verfielen. Wenn die verkündende Institution nicht mehr ernst zu nehmen ist, können die von ihr vertretenen Normen und Werte auch nicht mehr greifen.

Da beantwortet sich die Frage, die Lehmann stellt. Es wird klar, daß alles miteinander verwoben ist.

Durch den Wohlstand und den Fortschritt der Technik, trat Besitz und Intellekt des Menschen an die Stelle von Glauben und Unterwerfung. Das Streben nach Weltlichem überflügelte das Bedürnis nach Gott. Ein gesellschaftlicher Zustand des Egoismus, der zunehmenden Isolierung des einzelnen und der Alten, der allgemeinen Hoffnungslosigkeit und Lieblosigkeit ist nun Folge davon.

In diese Krise menschlicher Grundbedürftigkeiten hinein 'strahlt` kein Zeichen, das Einsamkeit und Enthaltsamkeit zum Inhalt hat! Menschen, die an der Kälte und Isolierung dieser verrationalisierten Welt leiden und denen im Grunde nur eine Vision von Menschlichkeit und Heilsein durch tätige Liebe helfen kann, können dem Zölibat nur verständnislos und ablehnend gegenüberstehen.

Die vielen 'Singles` -die ja nicht selten aus zerstörten Partnerschaften kommen und solch ein Leben ziemlich unglücklich 'ertragen` oder diejenigen, die sich ihre Lebensform -gar nicht so bewußt- gewählt haben, wie sie glauben, stehen dem Zölibat entweder neutral gegenüber, da sie ja selbst so leben oder leiden mit diesen 'armen Zölibatären` mit, da sie sich ja gut in diese Situation einfühlen können.

Eines sollte klar sein, das immer mehr um sich geifende Singletum und die zunehmenden Scheidungen, verkörpern nur die zeittypische Bindungsunfähigkeit, die eine Folge von Ungeborgenheit und Lieblosigkeit ist.

Was sollte also eine solche Gesellschaft mit diesem 'Zeichen` anfangen? Solange sie sich noch darüber aufregt, würde ich sagen, ist es wenigstens bewußtseinsbildend und dient dazu, das Bedürfnis nach Reform zu fördern. Das ist das einzig Positive und Gesellschaftsfördernde, was ich daran entdecken kann.

Ansonsten wertet die Heiligung des asexuellen Lebens, ob zugegeben oder nicht, auf jeden Fall die Ehe ab, weil es ja indirekt sagt: Sexualität ist unrein.

Also, das einzige, was diese Gesellschaft retten kann, nämlich, daß sie wieder eine gesunde Einstellung zu Partnerschaft, Ehe und Familie entwickelt, wird durch die Verherrlichung des widernatürlichen Alleinlebens unterminiert. Die Angst vor der konkreten Liebe wird noch unterstrichen, weil der Zölibat ja ein Zeichen dafür setzt, daß es soviel besser ist, sich nicht darauf einzulassen. Und solch eine Denkweise wird dann auch noch Christus unterstellt.

Um so tiefer man in diese Thematik einsteigt, um so mehr wird einem klar, was für Verirrungen in dieser Kirche passiert sind und wieviel mehr negative als positive Auswirkungen der Zölibat hat.

Die Obrigkeit der katholischen Kirche hat in ihrer Selbstherrlichkeit den Anschluß verpaßt. Sie versteht die Welt nicht mehr, im wahrsten Sinne des Wortes. Solange aber dieser <<überaltete Klerus>> das Sagen hat, wird sie ihre Scheuklappen nicht abnehmen. Was nützen da die vielen wahrhaft bemühten Priester an der Basis, wenn ihnen ständig Fesseln angelegt werden und sie damit oft genug der Unglaubwürdigkeit ausgeliefert werden.

Lieber wenig Priester, aber dafür solche, die für das Leben im Zölibat geeignet sind, ist sinngemäß wiedergegeben, ein Ausspruch des Papstes in diesen Tagen. <<Wer`s fassen kann, der fasse es!>> kann ich da nur mit Jesus sagen. Was ist denn wichtiger, der Zölibat oder die Menschen, die Glaubensverkündung und Betreuung benötigen?

Diktatorische Regime haben immer Angst vor Kritik, deshalb müssen sie autoritär sein. Sie müssen die Meinungsfreiheit, zu ihrem Selbsterhalt, verbieten und ihre 'Untertanen` dumm halten. Nur funktioniert das heute, in unserer fortschrittlichen Gesellschaft, nicht mehr. Die zunehmenden Kirchenaustritte und die Kirchenvolksbegehren der jüngsten Zeit bestätigen diese Feststellung.

Die 'pastoralen Gespräche`, die zur Zeit laufen, die zeigen sollen, daß die Kirche ihre Schwierigkeiten unter Anhörung der Gläubigen lösen will und nun als Grund angegeben werden für den Versuch des Unterbindens der Auslegung der Unterschriftenlisten in den Kirchen, könnten durch die Ergebnisse des Kirchenvolksbegehrens die Bedürfnisse der Menschen erfassen, die schon lange resigniert abseits stehen. Das aber ist so ja wohl gar nicht beabsichtigt, denn diese, zwar nicht anonyme, aber doch freiere Möglichkeit der Äußerung, ergibt sicherlich ein ganz anderes Ergebnis. Warum? Weil an den Gesprächen innerhalb der Pfarre, im allgemeinen nur die Kirchennahen teilnehmen, die eben oft die besonders Konservativen sind. Die, die resigniert haben, weil sie sich in dieser Kirche nicht wiederfinden, kommen nicht zu Wort. Wie soll sich da etwas ändern? Außerdem ist auch kaum anzunehmen, daß extrem andere Meinungen zum Zuge kommen, als der harte Kern der Gemeinde hören will, weil man unter den Augen des Pastors und des ehrenwerten Pfarrgemeinderates sich wohl kaum zutrauen wird, 'aufwieglerische Reden` zu führen.

Wenn also die Kirche die freie Meinungsäußerung so zu fürchten hat, daß sie sie boykottieren muß, dann beweist das ihre Angst vor dem Fall. Wahrscheinlich aber muß dieser 'Fall` erst sein.

So endet dieser Teil meiner Arbeit mit der Feststellung: Seit 900 Jahren hat sich endlich etwas getan. Die Menschen haben sich verändert. Sie lassen sich nicht mehr unterdrücken. Sie bieten dieser Kirche die Stirn.

Das gibt Hoffnung, unter welchem Gesichtpunkt auch immer der Pflichtzölibat fällt, er muß und er wird fallen, früher oder später, ganz bestimmt.

4. Zölibat und Recht

Welche entscheidende Rolle das Recht -oft genug auch das Unrecht- in der Geschichte des Zölibats spielte, werden wir im anschließenden Teil verfolgen können.

Seit dem II.Vatikanischen Konzil wird die theologische Motivierung für den Zölibat stark betont, jedoch ohne das Gesetz wäre der Zölibat nicht das, was er ist. Durch die Rechtsordnung wird der Zölibat konstituiert, nicht bloß geregelt. Ohne die Rechtsordnung gäbe es sicherlich ehelose Priester, die aber nicht zu diesem Stand verpflichtet wären und daher auch verheiratete.

„Der Zölibat wird durch rechtliche Sanktionen durchgesetzt:

Weihehindernis, Ehehindernis, Strafen.

Ohne diese bliebe die Verpflichtung der freien moralischen Verantwortung überlassen, Vergehen zögen keine Folgen in der kirchlichen Rechtsgemeinschaft nach sich.

Die Zölibatspflicht wird, wenn überhaupt, rechtlich aufgehoben. Ohne Sanktionen und Regelung der Aufhebung könnte auch der verpflichtete Priester ungehindert eine gültige Ehe eingehen.“44

Die Rechtslage zu klären, ist ein wichtiger Punkt in der Zölibatsdiskussion. Ich will daher die mir am wichtigsten erscheinenden Gesetze aufführen und gleichzeitig darstellen, mit welcher Gesetzgebung das ‘Charisma der Ehelosigkeit` auch im Jahre 1983 noch erhalten werden soll.

4.1. Das katholische Kirchengesetz

Das katholische Kirchenrecht ordnet den Vollzug der Kirche als Gemeinschaft.

Hierzu ist gleich zu bemerken, daß nach Art.137 RV45 und den entsprechenden neuen Länderverfassungen jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes ordnet und verwaltet. Zurückzuführen ist die Anerkennung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes auf die Trennung von Staat und Kirche nach Art.137 Abs.3 WeimRV in Verbindung mit Art.140 GG, die lex regia des Staatskirchenrechtes (M. Heckel).46

Die Autonomie der Kirche erstreckt sich daher personell nur auf die Angehörigen der Religionsgesellschaft und sachlich nur auf rein kirchliche Angelegenheiten. Der Zölibat ist eine rein kirchliche Angelegenheit und betrifft zunächst nur die Angehörigen dieser Religionsgemeinschaft. So wäre im Vorhinein die Frage: „Wieso läßt der Staat eine Gesetzgebung wie die, die zur Einhaltung der Verpflichtung des Zölibats sanktionierende Wirkung hat und im eigentlichen gegen die Menschenrechte verstößt?“, zu, bereits beantwortet.

Da aber die Auswirkungen des Zölibatsgesetzes auch in die staatlich - weltliche Interessensphäre eingreifen, z.B.,

- wenn ein Priester als Strafmaßnahme sein Amt verlassen muß und über kurz oder lang, trotz vorläufiger Hilfsmaßnahmen der Kirche, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen muß,
- wenn ein Priester selbst durch das Gesetz psychischen Schaden nimmt und deshalb nach wiederum dem CIC aus dem Beruf ausscheiden muß.
- wenn ein Priester, um eben diesen Schaden nicht zu nehmen, freiwillig ausscheidet und dann zunächst dem Sozialamt zur Last fallen muß,
- wenn eine Frau durch das Verhalten eines Priesters, der sie nach anfänglicher Liebesbeziehung verläßt, um dem Zölibatsgesetz Genüge zu tun, psychischen Schaden erleidet und arbeitsunfähig wird,
- wenn ein Priester ein Kind gezeugt hat und das Kind nicht anerkennt, so daß die Angelegenheit strittig wird, die Kirche keinen Unterhalt zahlt, das Jugendamt und das Sozialamt tätig werden muß, etc.etc...

Man könnte noch viele Möglichkeiten der Berührungspunkte von Kirchengesetz und allgemeinem Gesetz konstruieren bzw. aufzeigen.

Das alles sind nach meinem Dafürhalten Fakten, bei denen nicht nur Menschenrechte verletzt werden, sondern auch staatliche Gesetze in Kraft treten müssen, weil der Priester als Staatsbürger dem allgemeinen Gesetz untersteht und auch die Vorzüge des Staates ggf. in Anspruch nehmen muß.

Das Kirchenrecht unterscheidet zwischen göttlichem Recht und Gewohnheitsrecht. Das göttliche Recht ist in der Offenbarung Gottes (AT und NT) mitgeteilt oder Teil des Naturrechts.47

Das Naturrecht ergibt sich aus der Art menschlichen Erschaffenseins, aus der Geistigkeit, der Freiheit, der Bezogenheit auf Gott, der Geschichtlichkeit, der Bezogenheit auf den Mitmenschen, der Zweigeschlechtlichkeit.

Das Naturrecht ist die Summe dieser Rechte und Pflichten im ethischen Sinne.48

Auf das Gewohnheitsrecht geht der Can.24 ff besonders ein. Ich werde an gegebener Stelle darüber berichten.

Wie allerdings in einem solchen Rahmen ein Zölibatsgesetz existieren kann und entsprechende Sanktionen gesetzmäßig verankert sein können, ist mir unverständlich.

Das zur Zeit gültige Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche ist im Codex Iuris Canonici (CIC oder Kanon genannt) niedergelegt, der 1983 in Kraft trat.

4.2. Die wichtigsten für den Zölibat relevanten Gesetze des Codex Iuris Canonici von 198349

Im Hinblick auf das Thema Zölibat und Folgen möchte ich aus dem angegebenen Kirchengesetz zitieren und gleichzeitig kurz kommentieren.

Ich schicke voraus, daß davon auszugehen ist, daß der Zölibat ein aus der Gewohnheit entstandenes Gesetz des Hl. Stuhls ist.

Can. 24

§ 1. Keine Gewohnheit kann die Kraft eines Gesetzes verlangen, die dem göttlichen Recht zuwiderläuft.
§ 2. Eine widergesetzliche und außergesetzliche Gewohnheit kann die Kraft eines Gesetzes nur erlangen, wenn sie vernünftig ist; eine Gewohnheit aber, die im Recht ausdrücklich verworfen wird, ist nicht vernünftig.

Zu § 1 möchte ich bemerken, daß die Gewohnheit, die das Zölibatsgesetz hervorbrachte, dem Naturrecht des Menschen, nämlich dem Recht auf Ehe und Befriedigung seiner natürlichen Bedürfnisse, zuwiderläuft.- Ein Teil des göttlichen Rechtes ist das Naturrecht.- Damit wäre also ein Zölibatsgesetz widergesetzlich.

§ 2 spricht nun davon, daß eine widergesetzliche Gewohnheit Gesetz werden kann, wenn sie vernünftig ist. Unter dem Begriff ‘Vernunft’ versteht die katholische Kirche, keine rationale, sondern eine „vom Lichte des Glaubens erleuchtete“ Vernunft.50

Vernünftig ist folglich, was der Kirche dient, denn der gläubige Katholik soll seine Kirche lieben und „um so mehr er sie liebt, um so mehr ist er vom Heiligen Geist erleuchtet“, so steht es im Art.9 des Dekrets über die Ausbildung von Priestern.51 Daß der Zölibat der Kirche dient, wird ständig betont. Insofern ist der Zölibat also als Gesetz zulässig!?

Can.27 - Die Gewohnheit ist die beste Auslegerin der Gesetze.

Can.28 - Unbeschadet der Vorschrift des Can.5 wird eine widergesetzliche oder außergesetzliche Gewohnheit durch eine entgegengesetzte Gewohnheit widerrufen; ein Gesetz jedoch widerruft nicht hundertjährige oder unvordenkliche Gewohnheiten, noch widerruft ein allgemeines Gesetz partikulare Gewohnheiten, wenn es diese nicht ausdrücklich erwähnt.

Mein Kommentar dazu kann nur sein, daß der Zölibat eine von diesen unvordenklichen Gewohnheiten ist

Er besteht als Gesetz ja schon seit ca 900 Jahren-. Aber diese Einstellung, die die Gewohnheit zur besten Gesetzesauslegerin macht und kodifiziert, daß eben an althergebrachten Gewohnheiten auf jeden Fall festzuhalten sei, entlarvt einmal mehr die Unbeweglichkeit und den Starrsinn der katholischen Kirche. Wo bleibt hier der soziale Reifeprozeß? Gewohnheiten bauen auf gesellschaftlichem und geistigem Niveau früherer Zeiten auf und müssen in ihrem Kontext gesehen werden. Man bedenke, wie selten in der Geschichte zu verzeichnen ist, daß nach dem höchstmöglichen Stand der Ethik gedacht und gehandelt wurde.

Und hier haben wir m.E. den Hauptgrund, warum die katholische Kirche heutzutage von Millionen von Gläubigen angeklagt wird. Sie hält fest an ihren Gewohnheiten, verbietet - trotz der Einsichten des II.Vatikanischen Konzils, das ein kritisches „Volk Gottes“ immerhin zulassen wollte- in ihren Gesetzen noch immer öffentliche Kritik und das Schreiben, und Papst und Kurie wollen einfach nicht die alten Gewohnheiten hinterfragen.

Die Spaltung zwischen ‘Kirche von unten` (pastoralen Entscheidungen) und ‘Kirche von oben` (autoritär, konservativ und unbeweglich) ist enorm und gibt gleichzeitig einer gewissen Heuchelei Raum (Jein), was die Kirche unglaubwürdig macht.

Can.207

§ 1. Kraft göttlicher Weisung gibt es in der Kirche unter den Gläubigen geistliche Amtsträger, die im Recht auch Kleriker genannt werden; die übrigen heißen auch Laien.

§ 2. In diesen Gruppen gibt es Gläubige, die sich durch das von der Kirche anerkannte und geordnete Bekenntnis zu den evangelischen Räten durch Gelübde oder andere heilige Bindungen, je nach ihrer besonderen Weise, Gott weihen und der Heilssendung der Kirche dienen; auch wenn deren Stand nicht zur hierarchischen Struktur der Kirche gehört, ist es dennoch für ihr Leben und ihre Heiligkeit bedeutsam.

Hier fällt mir besonders die Einstellung zur Heiligkeit des Menschen auf. (Kommentar: Paulus sagt: Ihr seid alle Heilige.) Hier aber wird klar, daß nach Auffassung der katholischen Kirche, der Zölibat bzw. die Gelübde der ‘evangelischen Räte`, den Menschen um so heiliger machen.

Der nun aufgeführte Canon ist derjenige, der dafür verantwortlich ist, daß Priesteramt und Zölibat ohne Koppelung nicht möglich sind, denn die Weihe zum Diakon (niedere Weihe) geht der Priesterweihe unweigerlich voraus.

Can.1037

Ein unverheirateter Weihebewerber für den ständigen Diakonat und ebenso ein Weihebewerber für den Presbyterat dürfen zur Diakonenweihe erst zugelassen werden, wenn sie nach dem vorgeschriebenen Ritus öffentlich vor Gott und der Kirche die Zölibatsverpflichtung übernommen bzw. die ewigen Gelübde in einem Ordensinstitut abgelegt haben.

Die folgende Canones begründen den Zölibat bzw. die ‘evangelischen Räte` und erklären, man beachte genau, da das der Öffentlichkeit oft nicht klar ist, daß es sich nicht nur um Ehelosigkeit handelt, sondern um vollkommene Keuschheit.

Can. 599

- Der um des Himmelreiches willen übernommene ‘evangelische Rat`52 der Keuschheit, der ein Zeichen der künftigen Welt und eine Quelle reicherer Fruchtbarkeit eines ungeteilten Herzens ist, bringt die Verpflichtung zu vollkommener Enthaltsamkeit im Zölibat mit sich.

Can.277

§ 1. - Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter, mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können.
§ 2. - Die Kleriker haben sich mit der gebotenen Klugheit gegenüber Personen zu verhalten, mit denen umzugehen die Pflicht zur Bewahrung der Enthaltsamkeit in Gefahr bringen oder bei den Gläubigen Anstoß erregen könnte.
§ 3. - Dem Diözesanbischof steht es zu, darüber eingehende Normen zu erlassen und über die Einhaltung dieser Pflicht in Einzelfällen zu urteilen.

Nach den Verhaltensvorsorgeregelungen kommen nun die Sanktionen:

Can.184

§ 1. Ein Kirchenamt geht verloren (...) durch Amtsenthebung(...).

Amtsenthebung kann erfolgen z.B. bei:

Can.1741

1° Verhaltensweisen, die für die kirchliche Gemeinschaft (...) Verwirrung verursachen; (...)

3° Verlust des guten Rufes bei rechtschaffenen und angesehenen Pfarrangehörigen oder Abneigungen gegen den Pfarrer, die voraussichtlich nicht so bald aufgehoben werden;

Irregularität :

Can.1087

Ungültig schließen die Ehe, die ein heilige Weihe empfangen haben.

Die Wertigkeit, die die Kirche diesem Ehehindernis beimißt ist ersichtlich aus der rigorosen Einschränkung der Dispensierbarkeit.

Wer trotz des Ehehindernisses der heiligen Weihen eine Eheschließung- sei es auch nur eine bürgerliche- versucht hat, ist für den Empfang weiterer Weihen und für die Ausübung der empfangenen Weihen irregulär, d.h. diese ist ihm dauernd verboten, selbst, wenn die Ursache- Zivilehe- aufgehört hat (can. 1040; 1041, 3°; 1044 §1, 3°). Der Eheversuch wird dabei als Straftat bezeichnet (can. 1044, § 1,3°).

Daß die Irregularität die Ausübung der Weihe verbietet will verhindern, daß Kleriker, die den Zölibat brechen, weiterhin ihr Amt ausüben können.

Dispens von Suspension und Irregularität, beides muß Hand in Hand gehen, ist der Kurie (römisch päpstliche Behörde) vorbehalten (can. 1047).

Beim Amtsverlust von Gesetzes wegen besteht keine Unterhaltspflicht der Kirche (can. 195).

Jedenfalls ist an dieser Stelle bemerkenswert, wie ungeheuer wichtig der Kirche der Zölibat ist und, daß ein Vergehen gegen das Zölibatsgesetz im Kirchenrecht gleichgestellt ist mit Mord und Totschlag. Deshalb will ich auf dieses für meine Arbeit besonders relevante Thema ‘Konkubinat` besonders eingehen.

4.2.1. Das Konkubinat

Can. 1395 § 1

Ein konkubinarischer Kleriker sowie einer, der in einer anderen äußeren Sünde gegen das VI. Gebot ärgerniserregend verharrt, muß mit Suspension bestraft werden, der bei Fortdauer des Deliktes trotz Mahnung anderer Strafen bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand hinzugefügt werden können.

Die Tradition- aus dem Mittelalter- verstand unter Konkubinat jede Geschlechtsgemeinschaft eines Klerikers mit einer Frau, sogar die Fortsetzung einer gültigen Ehe nach Empfang höherer Weihen.

Im Tridentinum entschied man die Gleichsetzung anderer Frauen, die auch nur den Verdacht erregen könnten, und so wurde jede häufige Begegnung mit einer Person, die dem Zölibat gefährlich werden könnte, strafbar.

Nach geltendem Recht aber, versteht man unter Konkubinat „eine Geschlechtsgemeinschaft von wenigstens gewisser Dauer, die nicht von Ehewillen getragen ist53 oder ein eheähnliches Geschlechterverhältnis geschlechtsverschiedener Personen ohne Ehewillen.“54

Flirts oder Bordellbesuche, aber auch geschlechtliche Freundschaften, deren baldiges Ende bewußt vorauszusehen ist, stellen kein Konkubinat dar.

[...]


1 Schaffer, Ulrich: Neues Umarmen, Stuttgart -Ed.Schaffer im Kreuz Verlag, 1989, S.27.

2 Heinrich Brechter u.a. (Hrsg.)Lexikon für Theologie und Kirche, Freiburg 1986, Bd.14.

3 J.Deretz-A.Nocent:Konkordanz der Konzilstexte, Verlag Styria,Graz,Wien;Köln,1968.

4 Konkordanz der Konzilstexte, S.625.

5 "Lumen gentium" nennt sich die "Dogmatische Konstitution über die Kirche" , die 1964, im Rahmen des II. Vatikanischen Konzils, erlassen wurde, und die u.a. ein völlig neues Priesterbild zeichnet.

Einerseits spricht Art.9 vom rechten Verständnis des Priestertums als Dienst am Gottesvolk und davon, daß dem falschen Verständnis eines priviligierten Standes und einer ehrenvollen Karriere entgegenzuwirken sei, andererseits aber spricht die Konkordanz der Konzilstexte „Deretz-Nocent“, unter dem Stichwort "Zölibat" davon, daß die Alumnen zwar von den Pflichten und der Würde der christlichen Ehe gebührend wissen sollen, "die ein Bild der Liebe zwischen Christus und seiner Kirche ist (vgl. Eph 5,32f.), aber sie sollen auch klar erkennen, daß der Christus geweihten Jungfräulichkeit der Vorrang gebührt. Der Wert des Zölibats, der so verfochten wird ist dem Text der Konkordanz wie folgt zu entnehmen:

Die Alumnen, die gemäß den heiligen und festen Gesetzen ihres eigenen Ritus die verehrungswürdige Tradition des priesterlichen Zölibats auf sich nehmen (...) sie geben Zeugnis für die Auferstehung im der künftigen Welt (vgl.Lk 20,36) und gewinnen besonders wirksame Hilfe zur ständigen Übung jener vollkommenen Liebe, die sie in ihrer priesterlichen Arbeit allen alles werden läßt. Sie sollen tief davon durchdrungen sein, wie dankbar sie diesen Stand entgegennehmen sollen, nicht etwa bloß als eine Vorschrift kirchlicher Gesetzgebung, sondern als ein kostbares Geschenk Gottes, das sie in Demut erbitten und dem sie mit der erweckenden und helfenden Gnade des Heiligen Geistes frei und großherzig zu entsprechen suchen sollen. (...) Sie müssen lernen, sich durch geeignete göttliche und menschliche Hilfsmittel "vor den Gefahren konkreter Liebe" zu schützen und den Verzicht auf die Ehe so in ihr Dasein zu integrieren, daß sie in ihrem Leben und in ihrer Wirksamkeit vom Zölibat her nicht nur keinen Schaden nehmen, vielmehr eine vollkommene Herrschaft über Leib und Seele und eine höhere menschliche Reife gewinnen und die Seligkeit des Evangeliums tiefer erfahren. Pa 10" (S.623)

7 Vgl.Schillebeeckx,Edward: Christliche Identität und kirchl.Amt,S.103ff.

8 Siehe: Das Recht der Gemeinde auf Eucharistie. Die bedrohte Einheit von Wort und Sakrament, hrsg. Solidaritätsgruppe kath. Priester der Diözese Speyer, Trier 1978 in Schillebeeckx,Edward: Christliche Identität und kirchl.Amt,S.144.

9 Schillebeeckx, Edward: Christliche Identität und kirchliches Amt, S.145.

10 Ebd.

11 Vgl.Schillebeeckx, S.146.

12 Vgl. ebd.

13 Vgl.König, Dorothee: Amt und Askese, S.4ff

14 A.a.O., S.7.

15 Vgl.Denzler: S.63.

16 Henotheismus (gr.-lat.)= liberaler Eingottglaube

17 Das Rom der Cäsaren: Beschreibung des Forum Romanum, Bonechi Editioni "Il tourismo".

18 Die erste Gesetzgebung zur Regelung des Priesterlebens war der Kanon 33, der in Wirklichkeit zu einer Sammlung Synodalkanones gehört, die am Ende des 4.Jahrhunderts mit denen von Elvira (nahe dem heutigen Granada /Spanien) verbunden wurden.

19 Vgl.Schillebeckx,S.174f.

20 Sacerdotes = Priester

21 Vgl.Schillebeeckx, S.176.

22 Ein spanischer Bischof, Himerius von Tarragona, sandte einen Katalog von 15 Fragen an den Papst in Rom. U.a. erkundigte er sich, wie es mit der Enthaltsamkeit der Kleriker zu halten sei.

23 Vgl.König, Dorothee:S.9.

24 Denzler, S.63.

25 Vgl.Denzler, S.63.

26 Denzler:S.67.

27 Ebd.

28 Vgl.Denzler, S.98.

29 Vgl.ebd.

30 Denzler:S.71.

31 Denzler: S.101.

32 Denzler, S.105.

33 Tridentinum= Trientiner Reformkonzil (1545-1563)

34 Lexikon für Theologie und Kirche, S.1336ff.

35 A.Auer: Diakonat und Zölibat in: K.Rahner: Diakonia in Christo, S.329.

36 Peter de Rosa: Gottes erste Diener- Die dunklen Seiten des Papsttums- Doermersche Verlagsanstalten Th. Knaur Nachf.- München 1989,S.368.

37 A.a.O., S.378.

38 A.a.O., S. 384.

39 Vgl. a.a.O., S.384ff.

40 A.a.O.; S:536.

41 Artikel der Rheinischen Post, Dienstag, den 5.9.1995.

42 Ebd.

43 Vgl. Artikel der Rheinischen Post, Samstag, den 16.9.1995.

44 Hans Heimerl: Der Zölibat- Recht und Gerechtigkeit- Springer Verlag, Wien, New York, 1985, S.9.

45 Weimarer Reichsverfassung

46 Adalbert Erler: Kirchenrecht, 5. Aufl. C.H.Beck`sche Verlagsbuchhandlung München 1983, S.104.

47 Vgl. Rudolf Fischer-Wollpert: Wissen Sie Bescheid? Lexikon religiöser und weltan- schaulicher Fragen, Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 1980.S.287.

48 A.a.O.,S.385.

49 codex IURIS canonici, Auctoritate Ioannis Pauli PP.II Promulatus, Libreria Editrice Vaticana M.DCCCC.LXXXIII, Lateinisch-deutsche Ausgabe, Hrsg. im Auftrage der Deutschen und der Berliner Bischofskonferenz ua., Verlag Butzon & Bercker Kevelaer.

50 Josef Listl: Grundriß des nachkonziliarischen Kirchenrechts, Pustet Verlag, Regensburg 1979, S.62.

51 Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Aufl.: Das Zweite Vatikanische Konzil, Hrsg. Heinrich Suso Brechter u.a., Verlag Herder, Freiburg, Basel, Wien 1967, S.331.

52 Die Gelübde der Mönche und Nonnen werden mit dem Begriff:’evangelische Räte’ bezeichnet. Sie beinhalten: Keuschheit, Armut und Demut sowie den Gehorsam gegenüber Gott.

53 K. Lüdi, Wien 1985 S.38f.

54 N.Ruf: Das Recht der Katholischen Kirche, Freiburg 1983, 366 in H.Heimerl:Der Zölibat, Wien 1985, S. 38.

Ende der Leseprobe aus 264 Seiten

Details

Titel
Der Zölibat und seine Folgen. Problemanalyse und sozialpädagogische Überlegungen
Hochschule
Fachhochschule Düsseldorf
Note
1,0
Autor
Jahr
1995
Seiten
264
Katalognummer
V48398
ISBN (eBook)
9783638451185
ISBN (Buch)
9783638687706
Dateigröße
1272 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit ist Grundlage für die Streitschrift " die Priesterkirche,das Zölibatsgesetz und Jesu Nachfolge" Publikforum Verlag ISBN 3-88095-091-1 2.Auflage Oberursel 1999
Schlagworte
Zölibat, Folgen, Problemanalyse, psychische Prägungen eines Priesterlebens, katholisches Kirchenrecht und der Zölibat, Geschichten von Frauen und Zölibatären, Priester und Sexualität, MIssbrauch von Kindern durch Zölibatäre
Arbeit zitieren
Dipl.Soz.päd. Antje-Marianne Di Bella (Autor:in), 1995, Der Zölibat und seine Folgen. Problemanalyse und sozialpädagogische Überlegungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48398

Kommentare

  • Wirklich eine Runduminformation von dany , 26.08.2009

    Dieses Buch ist wirklich gründlich recherchiert, von der Geschichte über die Theologie, Religionsphilosophie und Kirchenrecht hin zu Psychologie. Wahre Geschichten untermauern die Thesen als praktische Beispiele, sie lassen Priester und betroffene Frauen zur Einsicht finden, mit ihren Problemen nicht allein zu sein. Das Buch gibt auch Rat bei Austritt aus dem Prietseramt. Die Arbeit gipfelt in einem Konzept für einen gemeinnützigen Verein, der Betroffenen Hilfe leistet z.B. in psychosozialer Gesprächsführung und Arbeitsfindung. Ein wirklich notwendiges Buch, das schon durch seine Lektüre Klarheit geben kann.

Blick ins Buch
Titel: Der Zölibat und seine Folgen. Problemanalyse und sozialpädagogische Überlegungen



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