Lobbyismus in der BRD


Hausarbeit, 2004

18 Seiten, Note: 2,1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Forschungsansatz

2 Definitionsversuche
2.1 Der Lobbyist

Hauptteil

3 Die deutsche Gesetzgebung & Möglichkeiten und Hindernisse für Lobbyisten
3.1 Gesetzgebungsverfahren
3.2 gesetzliche Grundlagen für Lobbyismus
3.3 Möglichkeiten der Einflussnahme

4 moralische Einschränkungen
4.1 „CODE D’ATHENE“

Schlussteil

5 Ehrlichkeit vs. Interessen – ein Diskurs

Quellenangaben

Jeder Deutsche hat das Recht, seine Meinung in Wort,

Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und

sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert

zu unterrichten. [...] Eine Zensur findet nicht statt.

(Artikel 5, Grundgesetz BRD, Auszug)

1 Forschungsansatz

Weniger die theoretische, modelorientierte, sondern die praktische Betrachtung des Lobbyingfeldes steht im ersten Themenkomplex dieser Hausarbeit zur Untersuchung. Inwieweit haben Lobbyisten Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland. Wie wird die oft unterstellte Möglichkeit zur Determination der Interessenvertreter und Lenkung genutzt und wie weit reicht letztere. Anhand des Gesetzgebungsverfahrens der BRD soll genauer beleuchtet werden, wie sich Einflussmöglichkeiten für Lobbyisten darstellen und wodurch sie begrenzt werden. Es soll ein Eindruck von der Wirkungs- und Handlungsweise von deutschen Lobbyarbeitern vermittelt werden.

Inwieweit sich PR und Lobbyarbeit ähneln und wie sich diese unterscheiden, ist dem zweiten Themenkomplex vorbehalten. Sicherlich wird es bei dieser Problemstellung aufgrund fehlender empirischer Erhebungen nicht möglich sein, zu einer auf deren Ergebnisse gründenden Schlussfolgerung zu kommen. Vielmehr werde ich mich an den Buchvorlagen von Hans Merkle „Lobbying - Das Praxishandbuch für Unternehmen“ (2003, Primus Verlag GmbH) und an „Public Relations –Konzepte und Theorien“ (2002, 4. Auflage, Böhlau Verlag GmbH) von Michael Kunzcik und diversen Internetlexika orientieren. Zu dem Buch von Hans Merkle gibt es noch zu sagen, dass ich mir seiner Quellenlage nicht sicher bin. Viele seiner Schilderungen und die praktischen Tipps kommen mir Vermutungen und Hörensagen gleich.

Im ersten Schritt erfolgt eine Begriffklärung bzw. Definition der Termini „Lobbying“ und „Lobbyist“. Es werden die bei Verbänden und in der Industrie bevorzugten Eigenschaften eines Lobbyarbeiters aufgezeigt. Dies gibt mir im nächsten Abschnitt die Möglichkeit, anhand des Gesetzgebungsverfahrens der BRD die Chancen der Einflussnahme von Interessenvertretern näher zu beleuchten. Im Zuge dessen werde ich die gesetzlichen Grundlagen für das Lobbying in Deutschland nennen. Aus diesen ergeben sich zwangläufig nicht nur Ansatzpunkte zur Durchsetzung von Interessen, vielmehr auch Einschränkungen, welche sich nicht nur aus den gesetzlich vorgegebenen Schranken ergeben, sondern auch aus den ethisch bedingten. Diese führen zum zweiten Themenkomplex der Hausarbeit, der sich mit den Problemen des schlechten Images des Lobbying und der Abgrenzung bzw. des Aufzeigens von Gemeinsamkeiten zur PR-Arbeit beschäftigt. In einer vergleichenden Betrachtung versuche ich die Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten auszuarbeiten. Dabei nutze ich einerseits die moralischen Vorgaben aus dem „CODE D’ATHENE“ sowie die Schilderung der praktischen Vorgehensweisen eines Lobbyisten im Buch Merkles. Hierbei kann auf die Problemstellungen von PR-Theoretikern und Praktikern verwiesen werden, welche sich mit dem Thema der wahrheitsgemäßen Darstellung von Sachverhalten auseinandergesetzt haben. Der PR-Praktiker James Rothy hat schon 1934 des Ausspruch geprägt, „Always tell the truth. Tell a lot of the truth. Tell a lot more of the truth than everybody expects you to tell. Never tell the whole truth!” (in Kunzcik, S.97). Im Weiteren bitte ich um Verständnis, dass ich im Folgenden durchgängig die grammatikalische männliche Form verwende. Damit bleibt der Text einfacher und leichter lesbar.

2 Definitionsversuche

Zwei Dinge verleihen der Seele am meisten Kraft: Vertrauen auf die Wahrheit und Vertrauen auf sich selbst.“

(Lucius Annaeus Seneca, 4 v.Chr. - 65 n.Chr., röm. Philosoph u. Dichter)

Um dem sich dem Definitionsgegenstand des Lobbyisten zu nähern, ist es interessant, ihn nicht nur als Vertreter wirtschaftlicher Interessen zu betrachten. Laut Merkle (S. 112) ist es unabdingbar, „...die richtigen Fakten und Argumente den richtigen Entscheidungsträgern zum richtigen Zeitpunkt nahe zu bringen.“. Alleine dieser Satz kann die Grundlage für eine Definition des Lobbyisten bilden. Seine Arbeit basiert auf Fakten, die es ihm erlauben, sich selbstbewusst Politikern und anderen Entscheidungsträgern und -entwicklern zu stellen. Demnach sind laut www.lobbywatch.de (11.03.2004) „...Lobbyisten all diejenigen Personen oder Gruppen, die organisiert oder nicht organisiert, öffentlich oder privat informellen Informationsaustausch mit öffentlichen Stellen betreiben, oder versuchen, öffentliche Stellen informell zu beeinflussen.“. Im Weiteren ist zu erklären, dass der Begriff „Lobbyismus“ aus dem englischen „lobby“ stammt. Dieser bezeichnet nach Merkle (S. 10), „...einen Korridor oder Wandelhalle und auch den Vorraum des englischen Parlamentes, in dem die Abgeordneten von den Bürgern und Interessenvertretern, der sogenannten ‚Lobby’ angesprochen werden konnten.“. Lobbyorganisationen können sich beim Bundestag offiziell registrieren lassen und erhalten damit direkten Zutritt zu Abgeordnetenbüros.

2.1 Der Lobbyist

Interessenvertreter sind Leute, die in unserem Namen ihre Interessen vertreten.“
Helmar Nahr (*1931), dt. Mathematiker u. Wirtschaftswissenschaftler Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es war schon immer unabdingbar für einen Lobbyisten, bestimmte Eigenschaften auf sich zu vereinigen. Laut Merkle (S. 32f) sollte er ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie gründliche Kenntnisse politischer Prozesse und umfangreiches Unternehmenswissen vorweisen können. Nicht zu vernachlässigen sind auch persönliche Eigenschaften, wie Flexibilität und ein hoher Grad von Selbstbewusstsein sowie Offenheit gegenüber allem Unbekannten. Und was auf gar keinen Fall vergessen werden darf, dass ein Interessenvertreter absolut ehrlich sein muss. Laut Merkle (S. 24) müssen, „...alle Informationen, insbesondere die Fakten und Argumente richtig und zutreffend sein.“. Ein Lobbyist benötigt weiter, „...Energie, Zielstrebigkeit und die Fähigkeit, mit anderen produktiv und lösungsorientiert zusammenzuarbeiten. Er sollte sich jederzeit in die Rolle des Gesprächspartners versetzen können. [...] Seinen Erfolg sollte er auf Loyalität, Integrität und Ehrlichkeit gründen. Ein Lobbyist darf einen Erfolg nicht durch List oder Drohungen erzwingen wollen.“ (Merkle, S. 31). Sicherlich hat und wird es Lobbyisten geben, die diesem Grundsatz nicht genügen. Zu diesem Thema werde ich mich später äußern. Meistens sind Lobbyisten unter den ehemaligen Politikern zu suchen, welche vor, während und nach Ihrer politischen Karriere in diversen Aufsichtsräten und Verbandsgremien einen Platz inne halten. Dadurch ist der ständige Kontakt zur politischen Bühne und damit die Möglichkeit der Einflussnahme gewährleistet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3 Die deutsche Gesetzgebung und Möglichkeiten und Hindernisse für Lobbyisten

3.1. Gesetzgebungsverfahren der BRD

Abgeordnete wählen bei Rededuellen gern die ungefährlichste Form: sie reden aneinander vorbei.“
(Wolfram Weidner, *1925, dt. Journalist)

Um die mögliche Vorgehensweise von Lobbyisten zur Einflussnahme im deutschen Gesetzgebungsverfahren anschaulich darstellen zu können, muss man sich dieses zunächst näher ansehen. Die Abläufe sind im Grundgesetz der BRD (Art. 76) und in der Geschäftsordnungen des deutschen Bundestages sowie des Bundesrates streng festgelegt. Schon allein diese Tatsache bietet den Interessenvertretern eine gewisse strukturelle Sicherheit. Sie können sich auf bestimmte Abläufe verlassen, wissen somit ganz genau, wo es Möglichkeiten der Einflussnahme gibt. Doch dazu später mehr.

Ein Gesetzt der Bundes Republik Deutschland findet meist seinen Anfang, in der ersten schriftlichen Ausfertigung im dafür zuständigen Ministerium. Es kann aber auch von einer Parlamentsfraktion als Gesetzentwurf eingebracht werden. Ein einzelner Abgeordneter kann einen Entwurf nur dann einbringen, wenn er dafür mindestens 5 % der Abgeordneten gewinnen kann. Auf diese Weise soll einer Entwurfsflut vorgebeugt werden und zu mehrheitsfähigen Gesetzentwürfen beigetragen werden. Laut Merkle (106) müssen, „...nach § 20 der Arbeitsordnung der CDU/CSU Bundestagsfraktion Gesetzesvorlagen, Anträge [...] beim zuständigen Parlamentarischen Geschäftsführer eingereicht werden. Dieser entscheidet im Benehmen mit dem Antragsteller über die weitere Behandlung.“. Es lassen sich vier unterschiedliche Entstehungsweisen eines Gesetzentwurfes herausstellen. Zum Einen die des Referentenentwurfes, welcher auf Weisung des zuständigen Ministers dessen Vorstellungen zu einem bestimmten Sachgebiet zu Papier bringt. Zum Anderen die Gesetzesvorlage einer Gruppe von Abgeordneten und des Weiteren die Vorlage, die geschlossen von einer Parteifraktion in den Bundestag zur Lesung eingebracht wird. Als Letztes kann auch der Deutsche Bundesrat eine Vorlage in den Bundestag zur Lesung einbringen, sofern diese in der Länderkammer eine Mehrheit gefunden hat. Jeder dieser Entwürfe, sollte er den Weg in den Bundestag schaffen, durchläuft 3 Lesungen. Dabei ist es unerheblich, wie und durch wen er entstanden ist. Er muss nur eine der drei o. g. Bedingungen erfüllen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Lobbyismus in der BRD
Hochschule
Universität Leipzig  (Institut für Öffentlichkeitsarbeit Leipzig)
Note
2,1
Autor
Jahr
2004
Seiten
18
Katalognummer
V48577
ISBN (eBook)
9783638452489
ISBN (Buch)
9783638773010
Dateigröße
1064 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Hausarbeit gibt einen grafischen, inhaltichen und kritischen Überblick über die Wirkungsweise und Ansätze für Lobbyisten in Deutschland - explizit bei der Gesetzgebung im Bundestag und Bundesrat. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Arbeit nicht den Lobbyismus in der EU betrachtet.
Schlagworte
Lobbyismus
Arbeit zitieren
Konrad Dobschütz (Autor:in), 2004, Lobbyismus in der BRD, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48577

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