Die Urteilstafel der Kantischen transzendentalen Logik Entscheidungspunkt der kritischen Philosophie


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

24 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Gliederung

I. Einleitung

II. Die Urteilstafel als Entscheidungspunkt des ganzen Versuchs kritischen Philosophie und die daraus entstehende N ihrer Vollständigkeit– Interpretationsversuche verschiedener Autoren
II.1. Bröcker Walter – Die Qualität als Grundbestimmung des Urteils
II.2. Wagner Hans – Relation als Grundbestimmung des Urteils
II.3. Hegel Georg Wilhelm Friedrich – Der empirische Einwand
II.4. Krüger, Lorenz – Transzendentale Apperzeption als E des Entscheidungskriterium
II.5. Reich Klaus – Etablierung der transzendentalen Einheit der Apperzeption notwendige Voraussetzung zur Vollständigkeit der Urteilstafel

III. Spezifischer Gebrauch des Verstandesbegriffs – die für Kant relevante Tradition Logik
III.1. Aristoteles und Lampert – Graue Eminenzen der Kantischen L
III.2. Weise Christian
III.3. Thomasius Christian
III.4. Wolf Christian
III.5. Kants Einteilung der Urteilsmomente im Vergleich zu der ihm historischen Logiktradition
III.5.1. Qualität und Quantität
III.5.2. Relation
III.5.3. Modalität
III.5.4.Fazit

IV. Schluss: Das Verhältnis von Verstand und Vernunft und die sich daraus Problematik der tierischen Gegenstandswahrnehmung

I. Einleitung

In der hier vorliegenden Arbeit sollen im Wesentlichen zwei Hauptaspekte der Kritik der reinen Vernunft bezüglich des relevanten Textabschnittes „Transzendentale Logik“ näher bestimmt werden. In Erarbeitung der Texte verdeutlichte sich zunehmend die in dieser Arbeit berücksichtigte Schwerpunktsetzung. Die Urteilstafel rückte in den Vordergrund der Betrachtungen. Besser: Die Vollständigkeit der von Kant vorgeschlagenen Urteilstafel. Weiter ergaben sich daraus die Fragen. Sind für die Gewährleistung des Vollständigkeitsanspruches, der für das Ganze der kritischen Philosophie Kants zum Entscheidungspunkt wird, Annahmen zu berücksichtigen, die dem unmittelbar beigefügten Text, d.h. im Wesentlichen dem Abschnitt der transzendentalen Logik, nicht zu entnehmen sind? Oder verhält es sich umgekehrt? Gibt der benannte Textabschnitt den Schlüssel für das Verständnis der Urteilstafel und der damit verbundenen Kategorientafel frei? In Darstellung der darüber kontrovers geführten Diskussion erscheint mir Letzteres plausibler. Ebenfalls muss die der Urteilstafel immanente Verständnisweise berücksichtigt werden. Gibt es ein Prinzip, das ihr zugrunde liegt oder ist sie als Ganzes nur in Berücksichtigung aller von Kant aufgeführten Momente zu verstehen? In Auseinandersetzung mit diesen Fragen ergab sich notwendig der zweite, in dieser Arbeit eigens berücksichtigte Forschungsbereich. Aus welchem historischen Kontext ergab sich für Kant die in der Kritik vorliegende Bestimmung der Urteilsmomente? Wo liegen Übereinstimmungen, wo Unterschiede zur traditionellen, für Kant relevanten Logikdiskussion? Beweist Kant Innovationspotential oder entblößt er sich als Puzzlespieler, der schon vorhandene Systemvorschläge neu strukturiert? In Annäherung einer bezüglich dieser Überlegung fruchtbaren Untersuchung von Tonelli[1] ist beides gleichermaßen zutreffend. Kant vertraut auf schon erbrachte Leistungen von Logikern, beweist aber zugleich Gespür für deren Mängel. In einer abschließenden Überlegung, die eher als ein Hinweis auf die im Kantischen Vorschlag enthalten Schwierigkeiten zu lesen ist, entferne ich mich von der rein wissenschaftlichen Auseinandersetzung und versuche spekulativ Probleme zur Genese von Gegenstandswahrnehmungen aufzugreifen. Fruchtbar dafür waren schon früher geleistete Auseinandersetzungen mit Denkern, die Kant eher kritisch gegenüberstanden. Neben Philosophen wie Nietzsche und Foucault, und mit ihm der ganze Vorwurf der Frankfurter Schule, war für die im Schlussteil dargestellten Überlegungen vor allem Schopenhauer von Bedeutung. Die kurz ausgeführten Einwände meinerseits finden sich bereits bei ihm. Relevant hierfür ist vor allem der Anhang „Kritik der Kantischen Philosophie“ zu seinem Hauptwerk „Die Welt als Wille und Vorstellung“[2]. Als Haupteinwand formuliert er darin die unterschiedlich getroffene Grenzziehung der Gültigkeitsbereiche von Verstand und Vernunft. Aufhänger für ihn mag, noch vor aller Systematik des erkenntnistheoretischen Modells, die Problematik der tierischen Gegenstandswahrnehmung gewesen sein. Auf dieselbe ist im Schlussteil hingewiesen. Zur Lösung dieser Schwierigkeit müssten jedoch biologische Untersuchungen bzw. Spezifizierungen hinzugezogen werden, die, genauso wie die Ausführungen zur Unterschiedenheit des Gegenstandes, in der hier vorgegebenen Kürze nicht erbracht werden können. Vielmehr ist, wie bereits erwähnt, der Schlussteil als „Brainstorming“ zu intuitiven Einwänden gegen die Konzeption Kants zu lesen

II. Die Urteilstafel - Entscheidungspunkt über die Zulässigkeit des Versuchs einer kritischen Philosophie und die daraus entstehende Notwendigkeit ihrer Vollständigkeit– Interpretationsversuche verschiedener Autoren

II.1. Bröcker Walter – Die Qualität als Grundbestimmung des Urteils

Der komprimierten Darstellung des Ansatzes Bröckers ist vorauszusetzen, dass auch er davon ausgeht, in der Analyse des Urteils die Funktionen des Verstandes finden zu können. Unter dieser Grundbedingung sind alle folgenden Interpretationsversuche zu lesen

Die Problematik, die sich mit dieser Vorbedingung verknüpft, findet ihre versuchte Ausformulierung im Unterpunkt Verstand und Vernunft. Zudem sind die Darstellungen der einzelnen Interpreten nicht zu lesen als Versuch, den ihnen eigenen Ansatz in aller Vollständigkeit darzustellen, sondern vielmehr geht es in diesem Teil der Arbeit darum, auf Möglichkeiten hinzuweisen, wie die Logik der Sprache bzw. aus welchem Ursprung die Gestaltung einer logischen Sprache verstanden werden kann. Dementsprechend beschränken sich die Ausführungen auf die Unterschiede im Ansatz der jeweiligen Auslegungen

Mit der Annahme die Funktionen des Verstandes lassen sich durch eine Analyse des Urteils bestimmen, richtet sich die Aufmerksamkeit auf die einzelnen Momente der Urteilstafel. Fragen der Priorität einer bestimmten Urteilsform erlangen besondere Bedeutung, wenngleich es durchaus dem Text Kants zu entnehmen ist, dass die vier von ihm angeführten Momente der Urteilstafel als Ganzes zu denken seien. Einzig die Modalität wird von Kant selbst in einem gewissen Abstand zu den drei vorherigen Aspekten des Urteils gedacht

Bröcker dagegen erkennt in von ihm behaupteter Übereinstimmung mit der logischen Substanz aller Sprachen[3] das Wesen des Urteils in der Synthese von Subjekt und Prädikat.[4]

Damit wird die Qualität zur Grundbestimmung, aus der sich dann:

1. die Synthese von Subjekten (Quantität),
2. die Synthese von Prädikaten bzw. Urteilen (Relation),
3. die Synthese vom urteilenden Ich ergibt

Somit errichtet Bröcker seine eigene Urteilstheorie auf der Grundlage des unmittelbaren Subjekt-Prädikat Zusammenhangs, wohingegen Kant das Urteil bestimmt als „...die mittelbare Erkenntnis eines Gegenstandes, mithin die Vorstellung einer Vorstellung desselben.“[5]. Mit diesem Ansatz entfernt sich Bröcker vom Text, der die Urteilstafel und die Kategorien des reinen Verstandes in der Kritik der reinen Vernunft begleitet

II.2. Wagner Hans – Fundamentalrelation als Grundbestimmung des Urteils

Auch Wagner versucht durch die Bestimmung einer singulären Priorität eine Möglichkeit zu finden, um von diesem Punkt aus die Ganzheit und Vollständigkeit der Urteilstafel nachvollziehen zu können. Für ihn jedoch ist, im Unterschied zu Bröcker, nicht die Synthese von Subjekt und Prädikat der Ausgangspunkt, sondern „ das schlechthin Wesentliche und Fundamentale am Urteil ist die Relation zwischen den Urteilsbegriffen des Subjekts und des Prädikats. Diese Fundamentalrelation nimmt in jedem Fall eines Urteils je eine von drei Möglichkeiten der Quantität, der Qualität, der Relation und der Modalität an.“[6] Wagner etabliert in seinem Theorieentwurf somit eine Verdoppelung des Relationsbegriffs. Es gibt für ihn die eben schon genannte Fundamentalrelation und die Spezialrelationen. Unter letzterem sind dann auch die bei Kant aufgeführten Momente zu verstehen. In gleicher Weise wie es für diesen Ansatz gilt, muss in Berücksichtigung des Kantischen Textes, der die Urteilstafel unmittelbar begleitet angenommen werden, dass jeder Versuch, eine Priorität in den verschiedenen Momenten des Urteils auszumachen, in gewissem Gegensatz zum Kantischen Verständnis der Urteilstafel steht. Denn mit Brandt bleibt gegen die dargestellten Versuche der Einwand bestehen, „dass [bspw. MJ] das Urteil „Alle Menschen sind sterblich“ gleichursprünglich durch die Bestimmung der Quantität, der Qualität und der Relation bestimmt ist: das eine kann nicht ohne das andere sein... – eben dies ist die Einheitsfunktion der Urteilshandlung in ihren verschiedenen Ausformungen.“[7] Gerade durch den Hinweis auf den Gegensatz zur einheitsstiftenden Funktion des Urteils erhält dieser Einwand Relevanz. Denn gerade dieser Aspekt ist bei Kant, sowohl bezogen auf das Urteil als auch auf die Kategorien des reinen Denkens, von entscheidender Bedeutung. In Bezug auf die Frage der Vollständigkeit der Kantischen Urteilstafel verweist Wagner auf die traditionelle Eingebundenheit Kants in die ihm bekannte und zugängliche Logik. Somit wird Kant durch Wagner ein Innovationspotential abgesprochen, das ersterer durchaus besaß.[8]

II.3. Hegel Georg Wilhelm Friedrich – Der empirische Einwand

Um sich Hegels Einwand anzunähern, ist es sinnvoll, sich das eigentliche Vorhaben Kants zu vergegenwärtigen: Die Bestimmung derjenigen Funktionen des Urteils, durch die sich die Verstandesfunktionen als solche, d.h. ohne Berücksichtigung des spezifischen Inhalts, als a priori vorhandene (in der Kategorientafel der reinen Verstandesbegriffe) erweisen. Damit ist der Rückgriff auf das empirisch Gegebene (in der Verwendung des Urteils als Möglichkeit, die Funktionen des reinen Verstandes abzuleiten) der eigentliche Grundstein, auf den Kant die Hoffnung baut, reine, a priori vorhandene Verstandesbegriffe bestimmen zu können. Unberücksichtigt bleibt dabei jedoch der Hinweis Kants auf die Idee des Ganzen, die der Verwendung von Urteilsformen überhaupt erst die Kompetenz zuspricht, daraus dann die reinen Verstandesbegriffe abzuleiten. Zudem ist es durchaus umstritten, ob die Entstehung der Idee der reinen Verstandesbegriffe zeitlich der Entdeckung der verschiedenen Urteilsformen nachzuordnen ist. Dennoch stellt sich für Hegel die Kantische Logik dar als eine „empirische Logik – eine sonderbare Wissenschaft, eine irrationale Erkenntnis des Rationellen.“[9] Mit diesem Vorwurf trifft Kant eigentlich dieselbe Kritik, die er in der Kritik der reinen Vernunft Aristoteles macht. Aristoteles hat für Kant die Kategorienbestimmung eben „aus einer rapsodistisch auf gut Glück unternommenen Aufsuchung reiner Begriffe [versucht MJ], von deren Vollständigkeit man niemals gewiß sein kann, da sie durch Induktion geschlossen wird, ohne zu gedenken, dass man noch auf die letztere Art, niemals einsieht, warum denn gerade diese und nicht andere Begriffe dem reinen Verstande beiwohnen.“[10]. Kant selbst distanziert sich vom gerade dargestellten Tadel gegen Aristoteles. Vielmehr hofft er, eben durch die Bestimmung des Denkens als Vermögen zu urteilen darauf, eine vollständige Darstellung der reinen Verstandesbegriffe systematisch bewerkstelligen zu können.[11] Die implizit erkennbare Sicherheit dieser Äußerungen ruht auf einem Vertrauen gegenüber der traditionellen Logik, von der Kant, neben der dargestellten Kritik, eben auch behauptet, dass sie im Geltungsbereich einer wissenschaftlichen Logik[12] durchaus in der Lage ist, alle enthaltenen Fragen vollständig zu beantworten. Die Frage der entscheidenden Neuerung im Kantischen System führt zu einem weiteren Aspekt, der von den noch folgenden Interpreten betont wird. Die systematisch dargestellte Vollständigkeit der Urteilsmomente gerät zum absoluten Entscheidungspunkt über die Relevanz der Kantischen Logiküberlegungen. Denn nur die Einordnung des Zusammenhangs in ein System verhindert die willkürliche Benennung irrelevanter Momente. Kant selbst spricht von der Idee des Ganzen, die alleine der Garant für die Vollständigkeit der Urteilstafel und somit auch der Garant für die Vollständigkeit der Kategorien der reinen Verstandesbegriffe ist.[13] Konsequenterweise bleibt zu fragen, worin die Idee des Ganzen liegt. Erklärend hierzu sei ein längeres Kantzitat wiedergegeben, das in komprimierter Formulierung die wesentlichen Aspekte seines, an eben der erwähnten Idee des Ganzen, ausgerichteten Vorhabens verdeutlicht

[...]


[1] Vgl. dazu: Tonelli, Giorgio, Die Voraussetzungen zur Kantischen Urteilstafel in der Logik des 18 Jahrhunderts, in Kaulbach, Friedrich und Ritter, Joachim (Hrsg.), Kritik und Metaphysik, Studien, 1966, S 134-159

[2] Schopenhauer, Arthur, Die Welt als Wille und Vorstellung, Bd.1, Vier Bücher nebst Anhange, der die Kritik der Kantischen Philosophie enthält, Lütkehaus, Ludger (Hrsg.), Zürich, 1999

[3] Nach dem Hinweis, dass sich verschiedene Sprachen, nur durch den jeweils vorhandenen Grad ihrer verwendeten, logischen Formen unterscheiden, gibt Bröcker zu bedenken, dass man nicht „... abgelegene Tä des Kaukasus aufzusuchen..“ hätte, um festzustellen, dass es „zwar viele Sprachen [gibt MJ], aber nur Logik [gibt MJ].“, Bröcker, Walter, Kant über Metaphysik und Erfahrung, Frankfurt am Main, 1970, S.42

[4] Vgl. ebd., S.42 „ Zum Wesen des Urteils gehört erstens unabdingbar die Synthese von Subjekt und Prädikat, anders gesagt, die Subsumtion eines Gegenstandes unter einen Begriff.“

[5] Kant, Immanuel Kritik der reinen Vernunft 1, Werkausgabe, Bd. III, 12. Aufl., Weischedel, Wilhelm, (Hrsg.), Suhrkamp, Frankfurt am Main, 1992, Im weiteren abgekürzt: Kant, KdrV

[6] Wagner, Hans, Kants Urteilstafel und Urteilsbegriff, in: Wiener Jahrbuch für Philosophie 19, 1987, S. 83 – 94, hier S. 93

[7] Brandt, Reinhard, Die Urteilstafel, Kritik der reinen Vernunft A 67-76; B 92-101, Hamburg, 1991, S. 11

[8] Vgl. dazu: Tonelli, Giorgio, Die Voraussetzungen zur Kantischen Urteilstafel in der Logik des 18 Jahrhunderts, , Hier wird, wie später noch in einem eigenen Teil dargestellt, nachgewiesen, dass Kant durchaus durch die von ihm vorgelegte Unterteilungen des Urteils, von dem ihm bekannten Untersuchungen unterschied

[9] Hegel Georg Wilhelm Friedrich, Wissenschaft der Logik II, 1. Abschnitt, 1. Kapitel, B., Anmerkung., WW Bd.5, S.52, Weiter heißt es bei Hegel, Encyklopädie I., Logik § 42, WW. Bd. 6, S.90: „ Bekanntlich hat es kantische Philosophie sich mit der Auffindung der Kategorien sehr bequem gemacht... Wie ist [sie MJ] zu Kategorien gekommen? Glücklicherweise finden sich in der gewöhnlichen Logik die verschiedenen Arten Urteilens bereits empirisch angegeben vor.“ Kant habe „die Denkbestimmungen überhaupt oder das Material, die Arten der Begriffe, Urteile, Schlüsse... nur aus der Beobachtung genommen und so bloß aufgefasst.“

[10] Kant, KdrV, B 106

[11] Vgl. dazu: Kant, Immanuel, Kritik der reinen Vernunft, B 94 ff.: „ Die Functionen des Verstandes können insgesamt gefunden werden, wenn man die Functionen der Einheit in den Urtheilen vollständig darstellen kann Daß dies aber sich ganz wohl bewerkstelligen lasse, wird der folgende Abschnitt vor Augen stellen.“

[12] Ebd., B 9: „ Daß es der Logik so gut gelungen ist, diesen Vorteil hat sie bloß ihrer Eingeschränktheit verdanken, dadurch sie berechtigt, ja verbunden ist, von allen Objekten der Erkenntnis und ihrem U zu abstrahieren und in ihr also der Verstand es mit nichts weiter als mit sich selbst und seiner Form zu hat.“

[13] Vgl. dazu: ebd., B 89: „...daher ist sie [die Vollständigkeit MJ] nur vermittels einer Idee des Ganzen Verstandeserkenniß a priori ..., mithin nur durch ihren Zusammenhang in einem System möglich.“, oder B 92: „Die Transscendentalphilosophie hat den Vortheil, aber auch die Verbindlichkeit, ihre Begriffe nach Princip aufzusuchen, weil sie aus dem Verstande als absoluter Einheit rein und unvermischt entspringen daher selbst nach einem Begriffe oder Idee unter sich zusammenhängen müssen.2

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Urteilstafel der Kantischen transzendentalen Logik Entscheidungspunkt der kritischen Philosophie
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Veranstaltung
Kant Kritik der reinen Vernunft
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
24
Katalognummer
V48609
ISBN (eBook)
9783638452717
Dateigröße
576 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Urteilstafel, Kantischen, Logik, Entscheidungspunkt, Philosophie, Kant, Kritik, Vernunft
Arbeit zitieren
M.A. Mirko Jungkunz (Autor:in), 2004, Die Urteilstafel der Kantischen transzendentalen Logik Entscheidungspunkt der kritischen Philosophie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48609

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