Kunst - was darf die Kunst und wo sind Ihre Grenzen? Die Kunst ist frei - sofern sie nicht gegen geltende Gesetze verstößt. So gesehen ist alles Kunst und jeder darf sich Künstler nennen. Sollte jedoch jemand meinen, dass es sich bei der „Kunst“ nicht um Kunst handle, so stellt dies einen Eingriff in die Grundrechte dar.
Weltanschauung ist ein sehr weit gefasster Begriff und erstreckt sich über Bereiche wie Wissenschaft, Moral, Werte, Religion, Bräuche, Kultur, Umwelt, Wirtschaft, Philosophie und Politik. Weltanschauungsfreiheit ist ein Grundgesetz bzw. ein Menschenrecht und steht im Zusammenhang mit Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Sie steht aber nicht nur im Zusammenhang mit Religion, sondern wie jeder Mensch die Welt betrachtet, interpretiert oder versteht.
Weltanschauung in Zusammenhang mit Theater meint auch ein Urteil zu haben und die Meinungsfreiheit im Theater nimmt die Gestaltung und ihren Inhalt in Anspruch. Theater bzw. Kunst ist Unterhaltung und sucht die Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit.
Nur zu oft wurde das Grundrecht verletzt wie zum Beispiel die „Entartete Kunst im Dritten Reich“ oder die massiven Theaterzensuren in den vergangen Jahrhunderten bis hin zur Antike. In den Revolutionsjahren Mitte des 19. Jahrhunderts wurde auch der Ruf nach Meinungsfreiheit samt Theaterfreiheit unter dem Motto der „Egalität“ laut. Diese Freiheiten wurden auch in Österreich im Jahr 1867 in das Staatsgrundgesetz verankert. Jedoch gab es in den Jahren danach noch immer eine sehr starke Zensur. Im Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 wurde ebenfalls das StGBl verabschiedet, in dem es heißt: jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben.
Tendenzbetriebe sind Unternehmen, die nicht nur erwerbswirtschaftliche Zwecke, sondern auch Ziele verfolgen, die politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken dienen, also auch Theaterunternehmen.
Von den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind die Tendenzbetriebe teilweise ausgenommen. So werden dem Betriebsrat Beteiligungsrechte nur insoweit eingeräumt, als die Eigenart des Unternehmens dem nicht entgegensteht. Auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen findet das Betriebsverfassungsgesetz überhaupt keine Anwendung.
Inhaltsverzeichnis
I. Begriffsdefinitionen
Weltanschauung
Tendenzschutz
Theater
Kunst
II. Juristische Grundlagen
Menschenrechtskonvention
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Staatsgrundgesetz 1887
Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung30. Oktober 1918
Theaterunternehmen
Kunstförderungsgesetz
Aufgaben der Förderung
Gegenstand der Förderung
Arten der Förderung
Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung
Bedingungen für die Förderung
Mittelbare Förderung
Förderungsrichtlinien
Kunstbericht
Vollziehung
III. Weltanschauungsfreiheit in Theaterunternehmen
Die der österreichischen Theaterzensur um 1800
Entartete Kunst im Dritten Reich
Wie frei ist im 21. Jahrhundert die darstellende Kunst in Österreich?
Hermann Nitsch
Ein Beispiel von Theaterzensur im 21. Jahrhundert
Der Kunst ihre Freiheit - Kunstkritik
IV. Förderung der darstellenden Kunst
Bundes-Kunstförderungsgesetz
Förderungen und Subventionen
Theaterförderung
V. Tendenzschutz in Theaterunternehmen
Allgemeines
Zweck des Tendenzschutzes
Voraussetzungen für die Bestimmungen des Tendenzschutzes
Unmittelbarer Tendenzschutz
Tendenzträger
Zusammenfassend
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der verfassungsrechtlich verankerten Weltanschauungsfreiheit in Theaterunternehmen und den rechtlichen Einschränkungen durch den Tendenzschutz. Dabei wird analysiert, wie politische Einflussnahme und Zensur in der Vergangenheit und Gegenwart die künstlerische Freiheit beeinflussen und welche Rolle staatliche Förderungen sowie betriebsverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für Theaterunternehmen spielen.
- Historische und rechtliche Grundlagen der Kunstfreiheit und Zensur in Österreich
- Die Auswirkungen staatlicher Subventionspolitik auf den Theaterbetrieb
- Konfliktlinien zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten in der Theaterkritik
- Die arbeitsrechtliche Sonderstellung von Theaterunternehmen durch den Tendenzschutz
Auszug aus dem Buch
Wie frei ist im 21. Jahrhundert die darstellende Kunst in Österreich?
Die Kunst ist frei! Daher könnte man meinen, alles sei erlaubt. Moralische Bedenken sind persönlicher Natur und dürfen der Freiheit der Kunst nicht im Weg stehen. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass man evt. nicht mit der Kunstfreiheit in Konflikt geraten kommen kann, sondern mit anderen Gesetzen.
Folgende Beispiele weisen auf die Problematik und das Spannungsfeld der Kunstfreiheit hin.
Hermann Nitsch ist ein künstlerischer Grenzgänger. Mit seinen kontroversen und zeremoniellen Performances hat er schon all zu oft ethnische Grenzen überschritten, seine provokanten Arbeiten haben immer wieder für Aufsehen gesorgt. Er hat aber auch künstlerische Trends gesetzt. So wurden Damien Hirst mit seinen berühmten Kuhköpfen oder Mike Kelley mit seinen Performenens von Nitsch stark inspiriert.
Seine letzte Version vom berühmten Orgien Mysterien Theater Festival, welches er bereits Ende der fünfziger Jahre entwickelt hatte, basiert auf Richard Wagners Pazifals. Es wurde von 31. Juli bis 2.August 2004 im Schloss Prinzendorf aufgeführt.
Nitsch durfte sich unter Polizeischutz Dinge erlauben, die bei Demonstrationen völlig undenkbar gewesen sind. So konnte er zum Beispiel Aktionisten und Aktionistinnen nackt und gefesselt durch die Straßen von Prinzendorf karren. Auf einer Anti-Pelzdemo hätte die Polizei sicherlich sofort eingegriffen und mit hohen Geldstrafen getadelt.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Begriffsdefinitionen: Definiert zentrale Grundbegriffe wie Weltanschauung, Tendenzschutz und Theater, um ein einheitliches Verständnis für die nachfolgenden rechtlichen Analysen zu schaffen.
II. Juristische Grundlagen: Erläutert die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, Menschenrechtskonventionen und gesetzlichen Regelungen wie das Kunstförderungsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz für Theaterbetriebe.
III. Weltanschauungsfreiheit in Theaterunternehmen: Analysiert den historischen Wandel der Theaterzensur von ca. 1800 über die NS-Zeit bis hin zu aktuellen Debatten über künstlerische Freiheit, dargestellt an Beispielen wie Hermann Nitsch.
IV. Förderung der darstellenden Kunst: Beleuchtet die Notwendigkeit öffentlicher Kunstförderung als Gegengewicht zu wirtschaftlichen Interessen und beschreibt die Mechanismen staatlicher Subventionsvergabe.
V. Tendenzschutz in Theaterunternehmen: Erörtert die spezifischen arbeitsrechtlichen Ausnahmen für Betriebe mit ideeller Zweckbestimmung und wie dieser Schutz den Spielraum der Mitbestimmung innerhalb von Theaterunternehmen beeinflusst.
Schlüsselwörter
Weltanschauungsfreiheit, Tendenzschutz, Theaterunternehmen, Kunstförderungsgesetz, Kunstfreiheit, Theaterzensur, Arbeitsverfassungsgesetz, Subventionen, Meinungsfreiheit, Hermann Nitsch, Kunstkritik, Betriebsrat, Kulturpolitik, Rechtsgrundlagen, Österreich.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt den rechtlichen und gesellschaftspolitischen Status der Freiheit der darstellenden Kunst in Österreich unter besonderer Berücksichtigung des Tendenzschutzes in Theaterunternehmen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentral sind die juristischen Grundlagen der Kunstfreiheit, die Geschichte und Praxis der Theaterzensur, die staatliche Kunstförderung sowie das Arbeitsverfassungsrecht in Tendenzbetrieben.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, das Spannungsfeld zwischen der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Kunst und den praktischen Einschränkungen durch Zensur sowie arbeitsrechtliche Bestimmungen aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristisch-theoretische Analyse unter Heranziehung von Gesetzestexten, historischer Quellen und konkreter Fallbeispiele.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine juristische Fundierung, eine historische Analyse der Theaterzensur, eine Untersuchung des Förderwesens und eine arbeitsrechtliche Abhandlung zum Tendenzschutz.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Weltanschauungsfreiheit, Tendenzschutz, Kunstförderung und Theaterzensur definiert.
Inwiefern beeinflusst der Tendenzschutz den Theaterbetrieb?
Der Tendenzschutz schränkt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Theaterunternehmen ein, um sicherzustellen, dass künstlerische und ideelle Zielsetzungen nicht durch rein wirtschaftliche Mitbestimmung gefährdet werden.
Wie steht es um die Rolle der Kunstkritik im Kontext der Meinungsfreiheit?
Kunstkritik genießt als wertendes Urteil weitreichende Meinungsfreiheit, stößt jedoch dort an Grenzen, wo sie in strafbare Ehrenbeleidigung oder unwahre Tatsachenbehauptungen umschlägt.
- Quote paper
- Karina Bauer (Author), 2005, Weltanschauungsfreiheit und Tendenzschutz in Theaterunternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48758