Kunst - was darf die Kunst und wo sind Ihre Grenzen? Die Kunst ist frei - sofern sie nicht gegen geltende Gesetze verstößt. So gesehen ist alles Kunst und jeder darf sich Künstler nennen. Sollte jedoch jemand meinen, dass es sich bei der „Kunst“ nicht um Kunst handle, so stellt dies einen Eingriff in die Grundrechte dar.
Weltanschauung ist ein sehr weit gefasster Begriff und erstreckt sich über Bereiche wie Wissenschaft, Moral, Werte, Religion, Bräuche, Kultur, Umwelt, Wirtschaft, Philosophie und Politik. Weltanschauungsfreiheit ist ein Grundgesetz bzw. ein Menschenrecht und steht im Zusammenhang mit Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Sie steht aber nicht nur im Zusammenhang mit Religion, sondern wie jeder Mensch die Welt betrachtet, interpretiert oder versteht.
Weltanschauung in Zusammenhang mit Theater meint auch ein Urteil zu haben und die Meinungsfreiheit im Theater nimmt die Gestaltung und ihren Inhalt in Anspruch. Theater bzw. Kunst ist Unterhaltung und sucht die Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit.
Nur zu oft wurde das Grundrecht verletzt wie zum Beispiel die „Entartete Kunst im Dritten Reich“ oder die massiven Theaterzensuren in den vergangen Jahrhunderten bis hin zur Antike. In den Revolutionsjahren Mitte des 19. Jahrhunderts wurde auch der Ruf nach Meinungsfreiheit samt Theaterfreiheit unter dem Motto der „Egalität“ laut. Diese Freiheiten wurden auch in Österreich im Jahr 1867 in das Staatsgrundgesetz verankert. Jedoch gab es in den Jahren danach noch immer eine sehr starke Zensur. Im Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 wurde ebenfalls das StGBl verabschiedet, in dem es heißt: jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben.
Tendenzbetriebe sind Unternehmen, die nicht nur erwerbswirtschaftliche Zwecke, sondern auch Ziele verfolgen, die politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken dienen, also auch Theaterunternehmen.
Von den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind die Tendenzbetriebe teilweise ausgenommen. So werden dem Betriebsrat Beteiligungsrechte nur insoweit eingeräumt, als die Eigenart des Unternehmens dem nicht entgegensteht. Auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen findet das Betriebsverfassungsgesetz überhaupt keine Anwendung.
Inhaltsverzeichnis
- I. Begriffsdefinitionen
- Weltanschauung
- Tendenzschutz
- Theater
- Kunst
- II. Juristische Grundlagen
- Menschenrechtskonvention
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
- Staatsgrundgesetz 1887
- Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung 30. Oktober 1918
- Theaterunternehmen
- Kunstförderungsgesetz
- III. Weltanschauungsfreiheit in Theaterunternehmen
- IV. Förderung der darstellenden Kunst
- V. Tendenzschutz in Theaterunternehmen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit den Themen der Weltanschauungsfreiheit und des Tendenzschutzes in Theaterunternehmen. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen dieser Themenbereiche in Österreich zu analysieren und die Auswirkungen auf die darstellende Kunst zu beleuchten.
- Rechtliche Grundlagen der Weltanschauungsfreiheit und des Tendenzschutzes in Österreich
- Die historische Entwicklung der Theaterzensur in Österreich
- Die Rolle des Kunstförderungsgesetzes und der staatlichen Förderung der darstellenden Kunst
- Die Auswirkungen des Tendenzschutzes auf die künstlerische Freiheit
- Die Frage der Selbstbestimmung und der künstlerischen Gestaltungsfreiheit in Theaterunternehmen
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel I definiert die wichtigsten Begriffe wie Weltanschauung, Tendenzschutz, Theater und Kunst.
Kapitel II behandelt die relevanten Rechtsgrundlagen, darunter die Menschenrechtskonvention, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Staatsgrundgesetz 1887, der Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung sowie das Kunstförderungsgesetz.
Kapitel III beleuchtet die historische Entwicklung der Theaterzensur in Österreich, angefangen von der österreichischen Theaterzensur um 1800 bis hin zur "Entarteten Kunst" im Dritten Reich. Darüber hinaus untersucht dieses Kapitel die Frage der künstlerischen Freiheit im 21. Jahrhundert und analysiert anhand von Beispielen, wie frei die darstellende Kunst in Österreich tatsächlich ist.
Kapitel IV konzentriert sich auf die Förderung der darstellenden Kunst durch das Bundes-Kunstförderungsgesetz und beleuchtet die damit verbundenen Förderungen und Subventionen.
Kapitel V widmet sich dem Tendenzschutz in Theaterunternehmen. Hier werden die Zwecke und Voraussetzungen des Tendenzschutzes erläutert sowie die Auswirkungen auf die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in Theaterunternehmen untersucht.
Schlüsselwörter
Weltanschauungsfreiheit, Tendenzschutz, Theater, Kunst, Kunstförderung, Theaterzensur, künstlerische Freiheit, Mitbestimmung, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Staatsgrundgesetz, Menschenrechtskonvention, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Kunstförderungsgesetz, Österreich.
- Arbeit zitieren
- Karina Bauer (Autor:in), 2005, Weltanschauungsfreiheit und Tendenzschutz in Theaterunternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48758