Die Bedeutung von Basel II für die Finanzierung mittelständischer Unternehmen und deren Finanzierungsalternativen


Diplomarbeit, 2002

75 Seiten, Note: 1.3


Leseprobe


Inhaltsübersicht

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einführung

2. Abgrenzung und Begriffsbestimmung Mittelstand

3. Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes

4. Historische Entwicklung von Basel I zu Basel II

5. Die drei Säulen der Neuen Eigenkapitalvereinbarung
5.1. Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule I)
5.1.1. Kreditrisiko und Kreditrisikomessung
5.1.1.1. Standardansatz. (Basic Approach)
5.1.1.2. Interner Ratingansatz (IRB-Approach)
5.1.2. Marktrisiko
5.1.3. Operationelles Risiko
5.2. Bankaufsichtliches Überprüfungsverfahren (Säule II)
5.3. Marktdisziplin (Säule III)

6. Konsequenzen für die Mittelstandsfinanzierung
6.1. Grenzen des gesamtwirtschaftlichen Kreditvolumens
6.2. Auswirkungen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Konjunkturzyklen
6.3. Auswirkungen auf das Kreditvergabeverhalten
6.4. Auswirkungen auf die Konditionsgestaltung
6.5. Differenzierte Behandlung von lang- und kurzfristigen Finanzierungen
6.6. Anforderungen an das mittelständische Finanzmarketing
6.7. Bedeutung des Dialoges zwischen Bank und Unternehmen
6.8. Rating als Marketinginstrument

7. Alternative Finanzierungsformen
7.1. Eigenkapitalerhöhung
7.2. Leasing
7.3. Factoring und Forfaitierung
7.4. Asset Backed Securities
7.5. Venture Capital
7.5.1. Private Beteiligungsgesellschaften
7.5.2. Öffentliche Finanzierungsförderungen
7.5.3. Mittelstandsfonds („Börner Modell“)
7.6. Mezzanine-Finanzierung
7.6.1. Privatplazierte Mezzanine-Instrumente
7.6.2. Kapitalmarktorientierte Mezzanine-Instrumente
7.7. Börsengang

8. Schlußbetrachtung

Literaturverzeichnis

Versicherung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Anzahl der Unternehmen mit Gewinnen und Verlusten

Abbildung 2: Eigenkapitalquoten nach Größenklassen

Abbildung 3: Fremdfinanzierung des Mittelstandes durch Banken

Abbildung 4: Bonitätsbeurteilungen und Risikogewichte im Standardansatz

Abbildung 5: Risikogewichte für Kredite an Unternehmen bei einer LGD von 50%

Abbildung 6: Tatsächliche Ausfallraten der von S&P bewerteten Anleihe-Emittenten nach Ratingklassen

Abbildung 7: Eigenkapitalunterlegung für die Beispielportfolios im Zeitverlauf

Abbildung 8: Kreditzinsänderung in Abhängigkeit vom Rating

Abbildung 9: Verteilung der Ratingklassen nach Jahren

Abbildung 10: Risikogewichte im IRB-Ansatz (nach Laufzeit differenziert)

Abbildung 11: Entscheidungsbaum Rating

Abbildung 12: ABS-Transaktionsstruktur

Abbildung 13: Übersicht über öffentliche Förderprogramme

1. Einführung

„Jede Wirtschaft beruht auf einem Kreditsystem, das heißt, auf der irrtümlichen Annahme, der andere werde gepumptes Geld zurückzahlen“

(Kurt Tucholsky, 1931)

Die folgenreichen weltweiten Finanzkrisen der jüngeren Vergangenheit belegen die Anfälligkeit des herrschenden Finanzsystems. Die rasche Entwicklung der Informationstechnologie sowie die zunehmende Deregulierung und Liberalisierung des Kapitalverkehrs begünstigen die Konkurrenz international operierender Unternehmen, Finanzinstitute und Investoren. Dieser Wettbewerb bietet den Marktteilnehmern eine Vielzahl lukrativer Chancen, die jedoch in engem Zusammenhang mit folgenreichen Risiken stehen. Die Konsequenzen für jede einzelne Volkswirtschaft sind oftmals nicht absehbar, wie die jüngsten Geschehnisse in Asien, Rußland oder Lateinamerika besonders deutlich belegen. Insbesondere der Kreditwirtschaft kommt hierbei eine bedeutende Verantwortung zu. Mittels der Geld- und Kreditschöpfung beeinflussen Banken den Geldumlauf und die Güternachfrage. Treten bei Banken Insolvenzen auf, werden Beschäftigung und Wirtschaftswachstum durch Kettenreaktionen in hohem Maße gefährdet. Besonders deutlich zeigten sich die Konsequenzen einer expansiven Kreditschöpfung im Rahmen der Asienkrise im Jahre 1997, bei der „faule“ Kredite in Höhe mehrerer Billionen USD zu Tage traten, die letztlich viele Insolvenzen sowohl bei Banken als auch Unternehmen hervorriefen. Der Solvenz eines Kreditinstitutes kommt somit eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Eine ausreichende, d.h. risikoadäquate Eigenkapitalausstattung der Kreditwirtschaft ist essentieller Bestandteil eines stabilen Finanzsystems, das letztlich eine sinnvolle Geldpolitik der einzelnen Zentralbanken erlaubt.[1] Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung der Finanzaktivitäten und der globalisierten Wirtschaftsverflechtungen sind entstehende Krisen gegenwärtig nicht mehr regional begrenzt. Es genügt also nicht mehr, sich lediglich auf nationale Richtlinien zu konzentrieren. Vielmehr erfordern die modernen Märkte zur Stabilisierung des Finanzsystems internationale Standards für sämtliche Markteilnehmer.

Der derzeit äußerst kontrovers diskutierte neue Baseler Akkord, kurz Basel II, soll den jüngsten Entwicklungen Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Im Mittelpunkt des Baseler Akkords steht die Modifizierung der bisher für international tätige Banken geltenden Eigenkapitalregeln. Die Modifizierung soll in erster Linie eine umfassendere, differenziertere und individuellere Beurteilung von Bankrisiken ermöglichen, die letztlich die Basis für das ökonomisch notwendige, d.h. den tatsächlichen Risiken entsprechende Eigenkapital bilden soll. Ziel ist es, hierdurch einen entscheidenden Beitrag zur Solidität des Finanzsystems zu leisten, ohne das derzeitige Eigenkapitalniveau in der Kreditwirtschaft zu belasten.

Die umfassende Resonanz verschiedenster politischer und wirtschaftlicher Interessengruppen auf das aktuelle Konsultationspapier des Baseler Ausschusses belegt die Bedeutung, die diesem Thema beigemessen wird. Aber gerade dieser breite und öffentlich angelegte Dialog soll zu einem umfassenden und effizienten Regelwerk beitragen. Bereits jetzt zeichnen sich einschneidende Konsequenzen des Baseler Akkords für nahezu sämtliche Marktteilnehmer ab. Welche Regelungen der Akkord im einzelnen vorsieht, inwieweit gerade der deutsche Mittelstand betroffen sein wird und ob sich hierdurch eher Nachteile oder gar Chancen ergeben, soll im folgenden erarbeitet werden. Insbesondere sollen wesentliche Konsequenzen für die zukünftige Finanzierung herausgestellt und mögliche Finanzierungsalternativen diskutiert werden.

2. Abgrenzung und Begriffsbestimmung Mittelstand

Heute liefert der sogenannte Mittelstand in der Bundesrepublik Deutschland die stärksten Wirtschaftsimpulse. Dieser läßt sich generell durch quantitative und qualitative Merkmale von Großunternehmen abgrenzen. Zu den quantitativen Kriterien zählen z.B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatzgröße oder die Bilanzsumme. Der qualitative Aspekt hingegen bezieht sich im wesentlichen auf die Beziehung zwischen Unternehmen und Eigentümer. Charakteristisch für den Mittelstand ist demnach die Unabhängigkeit eines Unternehmens, d.h. es befindet sich i.d.R. im Eigentum einzelner Personen, Familien oder eines eng begrenzten Personenkreises.[2] Zum Mittelstand zählen so nach herrschender Meinung derart unabhängige Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens EUR 125.000,--. Unter diesen Prämissen umfaßt der deutsche Mittelstand circa 1,1 Millionen Unternehmen mit insgesamt 20 Millionen Beschäftigten. Die hierbei vorherrschenden Rechtsformen bilden mit ca. 56% die Einzelunternehmung und mit etwa 28% die GmbH. Weitere 16% sind in Form einer KG bzw. OHG organisiert, während die AG mit lediglich 1% eine eher unbedeutende Rolle einnimmt.[3]

Selbst in zuletzt wirtschaftlich schwierigen Zeiten trägt der Mittelstand positiv zum Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum bei. Unter anderem stellt diese Gruppe sowohl als Abnehmer, Investor sowie Werbe- und Marketinggruppe eine wesentliche Nachfragegröße dar. Dies ist nicht zuletzt der Grund für einen umfassenden Finanzierungsbedarf des Mittelstandes. Aufgrund der jüngsten Diskussionen um den neuen Baseler Akkord zeigt sich der Mittelstand zusehends verunsichert hinsichtlich der zu erwartenden Konsequenzen. Vielfach herrschen Befürchtungen, daß sich die zukünftige Mittelstandsfinanzierung nachteilig darstellt und sogar gegebenenfalls eingeschränkt wird. Die Tatsache, daß in der Bundesrepublik Deutschland von dieser Finanzierung fast 50% der deutschen Bruttoinvestitionen, etwa 60% der Bruttowertschöpfung, circa 70% aller Arbeitsplätze sowie 80% der Ausbildungsplätze abhängen, verdeutlicht besonders die Bedeutung des Mittelstandes sowie die Tragweite dieser Problematik.[4]

3. Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes

Trotz zum Teil recht beeindruckender Umsatzzahlen verfügen viele mittelständische Unternehmen über eine lediglich geringe Eigenkapitalausstattung, wobei eine zusätzliche Eigenkapitalfinanzierung unter anderem auch durch die gewählte Rechtsform erschwert wird. Eine Eigenfinanzierung scheidet bei einer durchschnittlichen Umsatzrentabilität, d.h. dem prozentualen Anteil des Gewinns am Gesamtumsatz, von knapp 3% in der Regel aus. Wie folgendes Schaubild belegt, konnten sogar 31% aller mittelständischen Unternehmen im Bilanzjahr 2000 keinerlei Gewinne ausweisen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Anzahl der Unternehmen mit Gewinnen und Verlusten[5]

Das Eigenkapital bzw. die Eigenkapitalquote einer Unternehmung sind jedoch entscheidende Größen im Rahmen der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit und der Bonität. Die Eigenkapitalquote drückt hierbei den prozentualen Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme eines Unternehmens aus. In der Bundesrepublik Deutschland liegt diese Quote vieler mittelständischer Unternehmen im Durchschnitt deutlich unter 20%.[6] Wie die nachfolgende Grafik zeigt, liegt der Gesamtdurchschnitt sogar bei lediglich 7%.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Eigenkapitalquoten nach Größenklassen[7]

Insbesondere umsatzschwache Unternehmen verfügen demnach über eine äußerst unzureichende Eigenkapitalstruktur. Hierdurch bedingt stellt sich die Aufnahme von Bankkrediten für viele Unternehmen teils schwierig dar. Trotzdem bildet der Bankkredit eine wichtige Finanzierungsquelle für den Mittelstand, wie folgendes Diagramm verdeutlicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Fremdfinanzierung des Mittelstandes durch Banken[8]

Der Bankkredit ist somit für nahezu 70% der mittelständischen Unternehmen ein essentielles Instrument zur Finanzierung von Investitionen. Hierbei ist das mittelständische Finanzierungsverhalten erfahrungsgemäß durch das sogenannte Relationship Banking geprägt, d.h. durch eine enge und langfristige Beziehung zur Hausbank.[9] Aufgrund dieser Beziehung ist die Finanzierungsstruktur vieler kleiner und mittlerer Unternehmen derzeit wenig differenziert und in hohem Maße vom Bankkredit abhängig, zumal eine Finanzierung über den Kapitalmarkt in der Vergangenheit vornehmlich Großunternehmen vorbehalten war.

Des weiteren gewann die Leasingfinanzierung für viele Unternehmen zuletzt deutlich an Bedeutung. Im Jahr 2001 nutzten knapp 80% der mittelständischen Unternehmen zu einem mehr oder weniger bedeutenden Teil die Finanzierungsform des Leasings. Bevorzugte Investitionsbereiche stellen hierbei Fahrzeuge/Transportgeräte, und EDV/Büromaschinen dar. Aber auch hinsichtlich der Anschaffung von Produktionsmaschinen, Bürogebäuden oder Lagerhallen bildet das Leasing neben dem herkömmlichen Bankkredit eine wichtige Finanzierungsquelle.[10]

4. Historische Entwicklung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung

Der Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht wurde im Jahre 1974 von den Zentralbanken der G10-Staaten eingerichtet und setzt sich heute aus Mitgliedern aus Belgien, Kanada, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien, Schweden, der Schweiz, Großbritannien und den USA zusammen. Der Ausschuß tagt regelmäßig viermal jährlich in Basel unter dem Vorsitz von William J. McDonough (Präsident der Federal Reserve Bank of New York) und arbeitet zusätzlich kontinuierlich in etwa 30 verschiedenen Arbeitsgruppen zusammen. Hierbei wird in erster Linie die Zielsetzung verfolgt, einheitliche und international anwendbare Bankaufsichtsregeln zu erarbeiten und deren Umsetzung zu fördern. Der Baseler Ausschuß selbst besitzt keine Gesetzgebungskompetenz, sondern arbeitet vielmehr Empfehlungen aus, die so weit wie möglich in der jeweils nationalen Gesetzgebung Niederschlag finden sollen. Die jeweils betroffenen Staaten entscheiden letztlich eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der individuellen regionalen Gegebenheiten, inwiefern die Empfehlungen umgesetzt werden können.[11]

Bereits 1988 wurde die Notwendigkeit einer internationalen Harmonisierung der bankaufsichtlichen Regelungen hinsichtlich der Eigenkapitalunterlegung von Risikopositionen erkannt. Grundgedanke seinerzeit war, Einleger gegen den Verlust ihrer Einlagen aufgrund ungedeckter Risiken zu schützen. Schließlich verfügten nur wenige Länder über Einlagensicherungssysteme wie sie z.B. in der Bundesrepublik Deutschland standardisiert vorzufinden sind.[12] Der Baseler Akkord von 1988 sollte dem fortan Rechnung tragen. Kernelement dieser Vereinbarung war die Mindestanforderung von 8% an die Kapitalausstattung einer Bank, bezogen auf die risikogewichteten Kreditpositionen. Das Kreditschöpfungspotential einer Bank war somit also auf das 12,5-fache des zur Verfügung stehenden Eigenkapitals beschränkt. Stärker als ursprünglich erwartet, fand der Baseler Akkord Niederschlag in nationalen Richtlinien und Gesetzen von mehr als 100 Ländern. So wurden zum Beispiel wesentliche Bestandteile bankaufsichtlicher Regelungen der Bundesrepublik Deutschland hierdurch geprägt. Schließlich wurden diese Grundsätze im seither bewährten KWG in nationale Gesetzgebung überführt.[13] Im Jahre 1996 entschied der Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht, daß auch Marktpreisrisiken, die sich aus dem Handel mit Zinsen, Aktien, Währungen oder Rohstoffen ergeben, in die Eigenkapitalunterlegungspflicht einbezogen werden sollen. Folglich konnten Banken seither interne, von der Bankenaufsicht anerkannte Instrumente zur Steuerung des Marktrisikos verwenden.[14]

Der Akkord von 1988 zeigte in den letzten Jahren jedoch zusehends Schwächen. Die standardisierten Risikogewichte konnten das tatsächliche Ausfallrisiko nicht zuverlässig abbilden und führten zu Fehlsteuerungen im Wettbewerb und Kapitalverkehr. Auch wurden die potentiellen Risiken nicht vollständig erfaßt, so daß die Beschränkung auf

Kredit- und Marktpreisrisiken zu keiner Zeit das gesamte Risikoprofil einer Bank abdecken konnte.[15] Zusätzlich fanden innovative Finanzinstrumente wie zum Beispiel Kreditderivate, Nettingvereinbarungen für Bilanzpositionen, der globale Einsatz von Sicherheiten oder die Verbriefung von Aktiva bisher keinerlei Berücksichtigung.[16] Die tatsächlichen ökonomischen Risiken konnten mit der standardisierten Berechnung aus dem Akkord von 1988 somit nicht mehr realitätsgetreu abgebildet werden, d.h. das regulatorische Eigenkapital reichte nicht mehr zur Deckung der tatsächlichen Risiken aus. Mit der Berücksichtigung von Marktpreisrisiken durch die Novelle von 1996 wurde den tatsächlichen Verhältnissen schon eher entsprochen, allerdings wurde eine grundlegende Revision des Baseler Akkords von 1988 in den letzten Jahren besonders deutlich. Folglich legte der Baseler Ausschuß im Juni 1999 ein erstes Konsultationspapier vor, das insbesondere durch deutsche Interventionen hinsichtlich der Anerkennung interner Ratingsysteme noch umfassend modifiziert wurde. Der im Januar 2001 vorgelegte und heute diskutierte zweite Konsultationsentwurf soll bisherige Schwächen weitestgehend ausräumen und die Messung der Kreditrisiken in den Eigenkapitalregelungen möglichst realistisch abbilden. Kernidee hierbei ist auch, Kreditinstitute zur Verbesserung ihres Risikomanagements zu bewegen. Je exakter und zuverlässiger eine Bank das tatsächliche Risiko ermitteln kann, desto geringer sollen die jeweiligen Mindesteigenkapitalanforderungen ausfallen.

Aufgrund der großen Resonanz auf diese Vorlage verlängerte der Baseler Ausschuß in einer Erklärung vom 25. Juni 2001 die Konsultationsfrist und kündigte die Implementierung der neuen Regeln für das Jahr 2005 an, die ursprünglich für 2004 vorgesehen war.[17] Führende Zentralbankangehörige gehen jedoch davon aus, daß sich die praktische Umsetzung nicht zuletzt durch die Vielfalt der im Mittelstandsbereich zu berücksichtigenden Problemfelder bis 2006 verzögern wird.[18] Im Rahmen der Einführung sollen die Baseler Empfehlungen in nationalen Gesetzen Berücksichtigung finden. In Europa wird dies mittels inhaltsgleicher EU-Richtlinien umgesetzt, die für die nationalen Gesetzgeber bindend sind und so z.B. in der Bundesrepublik Deutschland zu einer Novelle des Kreditwesengesetzes führen sollen.

5. Die drei Säulen der Neuen Eigenkapitalvereinbarung

Der neue Baseler Akkord für Banken beruht auf drei Säulen, die sich gegenseitig bei einer konsequenten Anwendung unterstützen. Neben den bereits bestehenden, aber nun differenzierteren Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) sieht Basel II zusätzlich ein aufsichtliches Überprüfungsverfahren (zweite Säule) sowie eine erweiterte Offenlegung (dritte Säule) vor. Lediglich eine dem Risiko entsprechende Eigenkapitalausstattung stellt schließlich für sich genommen noch keine Garantie für die Solvenz einer Bank dar. Stärker als bisher sollen die drei Komponenten Kreditinstitute künftig dazu bewegen, ihre internen Risikosteuerungs- und -kontroll-systeme weiter zu entwickeln.

5.1. Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule)

Die umfassendste und am meisten diskutierte Neuerung des Baseler Akkords stellt die Novellierung der Mindesteigenkapitalanforderungen dar. Zwar unterliegen Banken bereits seit 1962 quantitativen Eigenkapitalanforderungen hinsichtlich des Adressenausfallrisikos (Grundsatz I, KWG) und seit 1996 ebenso im Hinblick auf etwaige Marktrisiken, allerdings sieht Basel II eine stärkere Differenzierung der bestehenden Risikoregelungen vor. So sollen künftig vermehrt externe, aber auch interne Ratingurteile bei der Ermittlung des zu unterlegenden Eigenkapitals berücksichtigt werden. Die Höhe des zu unterlegenden Eigenkapitals richtet sich somit nach der Bonität des Kreditnehmers. Bisher wurde das zu unterlegende Eigenkapital pauschal mit 8% definiert. Hierdurch wurden vielfach die Kreditzinsen von Firmen schlechterer Bonität durch Firmen mit einer besseren Bonität subventioniert. Künftig soll dies durch eine risikogerechtere Formulierung der Eigenkapitalanforderungen vermieden werden, so daß risikoreichere Positionen mit entsprechend mehr Eigenkapital unterlegt werden müssen.

Auch weiterhin muß die Eigenkapitalanforderung grundsätzlich mindestens 8% der risikogewichteten Kreditpositionen betragen. Die Mindesteigenkapitalanforderung ergibt sich also nach wie vor aus dem sogenannten Kapitalkoeffizienten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Gegensatz zur bisher geltenden Eigenkapitalregelung wurde der Koeffizient allerdings um das operationelle Risiko erweitert.[19] Künftig soll jede Risikokategorie individuell und differenziert gemessen und gewichtet werden können, damit das regulatorische Eigenkapital möglichst genau dem tatsächlichen ökonomischen Risiko entspricht.

5.1.1. Kreditrisiko und Kreditrisikomessung

Das Kreditrisiko, das auch als Adressenausfallrisiko bezeichnet wird, beschreibt die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Schuldner seinen Zahlungspflichten nicht vollständig nachkommen kann. Allgemein wird somit die Eintrittswahrscheinlichkeit des Insolvenzfalles bestimmt.[20] Gemäß Basel II soll gerade dieses Risiko mit einer risikogerechten Eigenkapitalunterlegung versehen werden. Dies setzt voraus, daß etwaige Kreditrisiken entsprechend zuverlässig gemessen werden. Der Baseler Akkord sieht in diesem Zusammenhang zwei verschiedene Ansätze vor. Der Standardansatz umfaßt die Messung des Kreditrisikos mittels externer Ratings, während im sogenannten Internal Ratings Approach (IRB) bankinterne Ratings herangezogen werden dürfen.

5.1.1.1. Standardansatz (Basic Approach)

Im Rahmen der Festlegung der Risikogewichte im Standardansatz können Banken sich künftig Kreditbeurteilungen externer Ratings bedienen. Ratings beurteilen die

Schuldnerqualität und das Bonitätsrisiko eines Kreditnehmers, wobei die jeweiligen Länder-, Branchen- und Ausfallrisiken wesentliche Bestandteile eines solchen Urteils bilden.[21] Derartige Beurteilungen werden von Ratingagenturen vorgenommen, die selbstverständlich den Anforderungen der nationalen Aufsichtsinstanzen genügen und über eine entsprechende Zulassung verfügen müssen.[22] Bereits heute werden Beurteilungen international anerkannter Agenturen wie z.B. Fitch IBCA, Moody’s oder Standard & Poor‘s große Bedeutungen beigemessen. Da die Ausfallwahrscheinlichkeiten bei Kreditnehmern der besseren Ratingkategorien erfahrungsgemäß geringer sind, soll eine entsprechend niedrigere Eigenkapitalunterlegung zur Deckung des Risikos ausreichen.

Die Risikogewichte stellen sich gemäß Basel II in Abhängigkeit der jeweiligen Bonitätsurteile im Standardansatz wie folgt dar:

[...]


[1] Vgl. E. Heinke: „Aktuelle Überlegungen zur Bankenaufsicht“, S. 1

[2] Vgl. G. Hofmann: „Auf dem Weg zu Basel II – Konzepte, Modelle, Meinungen“, S. 154

[3] Vgl. Dresdner Bank AG „MIND 02 – Mittelstand in Deutschland“, S. 12 ff.

[4] Vgl. DSGV: „Diagnose Mittelstand“, S. 2

[5] Vgl. DSGV: „Diagnose Mittelstand“, S. 5

[6] Vgl. BDI: „Mittelstandsfonds: Ausweg aus der Eigenkapitallücke?“, in BDI-Mittelstandsinformationen Juli-August 2001, S. 5

[7] Vgl. DSGV: „Diagnose Mittelstand“, S. 7

[8] Vgl. W. Böhnke: „Welche Chancen birgt Basel II für den Mittelstand?“, Rheinisches Genossenschaftsblatt 7/2001

[9] Vgl. G. Kayser, L. Kokalj: „Mittelständische Unternehmen in Deutschland – Anmerkungen zur Finanzierung nach Basel II“, in Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 4/2002, S. 112

[10] Vgl. Dresdner Bank AG: „MIND 02 – Mittelstand in Deutschland“, S. 18

[11] Vgl. Basel Committee on Banking Supervision: „The Basel Committee on Banking Supervision“, verfügbar unter http://www.bis.org

[12] Vgl. W. Lauth: „Basel II – Ein Reizwort mit großen Auswirkungen“, Connect 1/2002, S. 26

[13] Vgl. Deutsche Bundesbank: „Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)“, in Monatsbericht April 2001, S. 16

[14] Vgl. Basel Committee on Banking Supervision: „Overview of the Amendment to the Capital Accord to Incorporate Market Risks“, S. 3 ff.

[15] Vgl. W. Lauth: „Basel II – Ein Reizwort mit großen Auswirkungen“, Connect 1/2002, S. 26

[16] Vgl. Deutsche Bundesbank: „Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)“, in Monatsbericht April 2001, S. 16 f.

[17] Vgl. W. Arnold, K.-H. Boos: „Basel II – Einzel- und gesamtwirtschaftliche Aspekte“, in Die Bank 10/2001, S. 712

[18] Vgl. o.V.: „Basel II verschiebt sich mindestens bis 2006“, in Börsenzeitung 14. März 2002

[19] Vgl. Deutsche Bundesbank: „Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)“, in Monatsbericht April 2001, S. 17

[20] Vgl. A. Oehler, M. Unser: „Finanzwirtschaftliches Risikomanagement“, S. 207

[21] Vgl. W. Grill, H. Perczynski: „Wirtschaftslehre des Kreditwesens“, S. 234

[22] Vgl. Basler Ausschuß für Bankenaufsicht: „Konsultationspapier – Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung“, S. 13

Ende der Leseprobe aus 75 Seiten

Details

Titel
Die Bedeutung von Basel II für die Finanzierung mittelständischer Unternehmen und deren Finanzierungsalternativen
Hochschule
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Bochum gGmbH  (Wirtschaftswissenschaften)
Note
1.3
Autor
Jahr
2002
Seiten
75
Katalognummer
V4884
ISBN (eBook)
9783638129817
Dateigröße
1644 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bedeutung, Basel, Finanzierung, Unternehmen, Finanzierungsalternativen
Arbeit zitieren
Stefan Kusch (Autor:in), 2002, Die Bedeutung von Basel II für die Finanzierung mittelständischer Unternehmen und deren Finanzierungsalternativen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4884

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