„Unser Planet ist krank, wer wollte das bezweifeln. Doch der einzige Arzt, der ihm nachhaltig helfen kann, ist die Globalisierung“ (Henkel, 2002, S. 194). Diese Aussage von Hans-Olaf Henkel ist keineswegs unumstritten. In aktuellen Debatten erscheint die Globalisierung zunehmend im negativen Kontext, oft in Verbindung mit den vermehrten weltweiten wirtschaftlichen und sozialen Problemen. Eine dramatisch hohe Anzahl von Menschen lebt nach wie vor in extremer Armut und unzumutbaren Lebensverhältnissen. Die zudem weiterhin gestiegene Überschuldung der Entwicklungsländer mehrt die Kritik an den internationalen Finanzinstitutionen, die auf der weltwirtschaftlichen Bühne zuhause sind und dort einen nicht unerheblichen Einfluß ausüben. Diese Arbeit greift zwei der internationalen Finanzinstitutionen heraus, die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und die Weltbank. Ziel ist es, eine grundlegende Bestandsaufnahme beider Institutionen durchzuführen und im Anschluß eine Antwort auf die Frage zu suchen, was für eine Rolle die BIZ und die Weltbank im Kontext der Globalisierung spielen könnten. Kapitel 2 betrachtet die Entstehungsgeschichte und Struktur der Bank für internationalen Zahlungsausgleich und verschafft einen Überblick über ihre Ausschüsse, Dienstleistungsangebote und Tätigkeiten seit ihrer Gründung. Ein Schwerpunkt liegt in der Darstellung ihrer Aktivitäten zur Zeit des Zweiten Weltkriegs und ihrer kritischen Würdigung.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Entstehungsgeschichte und Struktur der Weltbank samt der dazugehörigen Organisationen. Die Darstellung enthält ferner die Organisationen der Weltbankgruppe, ihre Aufgaben und strategischen Ziele und endet mit einer kritischen Abgrenzung der Weltbank zum Internationalen Währungsfonds (IWF).
Schließlich greift Kapitel 4 das Konzept eines Global Governance auf und untersucht, ob Weltbank und BIZ die Funktion einer supranationalen Ordnungsmacht im Sinne einer Global Governance Architektur wahrnehmen können, um somit eine angemessene Antwort auf die zunehmend globalen Herausforderung geben zu können. Dabei wird der derzeitige Zustand beider Institutionen kritisch hinterfragt und sich um Lösungsmöglichkeiten für eventuellen Reformbedarf bemüht.
Gliederung
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
2.1 Die Entstehungsgeschichte
2.2 Aufbau und Struktur der BIZ
2.2.1 Die Generalversammlung
2.2.2 Der Verwaltungsrat
2.2.3 Die Direktion
2.3 Die BIZ im Zweiten Weltkrieg
2.3.1 Die BIZ 1933 - 1939: Ein Instrument des Appeasements
2.3.2 Die BIZ im Krieg
2.3.2.1 Die Rettung der BIZ 1939
2.3.2.2 Die BIZ als Hitlers Europabank 1940 – 1942
2.3.2.3 Der Abstieg der BIZ 1942 – 1945
2.3.2.4 Die Rehabilitierung der BIZ ab 1945
2.3.2.5 Kritische Würdigung
2.4 Die Tätigkeiten der BIZ von 1947 bis heute – ein Überblick
2.4.1 Die Aufgabe als Agent oder Treuhänder
2.4.2 Die Zusammenarbeit im Währungs- und Finanzbereich
2.4.2.1 Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
2.4.2.2 Der Ausschuss für das weltweite Finanzsystem
2.4.2.3 Der Ausschuss für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme
2.4.2.4 Der Märkteausschuss
2.4.3 Die Bank für Zentralbanken
2.5 Weitere Dienstleistungen der BIZ
3. Die Weltbank
3.1 Die Entstehungsgeschichte
3.2 Aufbau und Struktur der Weltbankgruppe
3.2.1 Der Gouverneursrat
3.2.2 Das Exekutivdirektorium
3.2.3 Der Präsident
3.3 Die Organisationen der Weltbankgruppe und ihre Aufgaben
3.3.1 Die IBRD
3.3.1.1 Mitgliedschaft und Kapitaleinlage
3.3.1.2 Mittelaufnahme auf dem Kapitalmarkt
3.3.1.3 Arten und Implikationen der Mittelvergabe
3.3.2 Die IDA
3.3.2.1 Mittelaufnahme durch Wiederauffüllungen
3.3.2.2 Modalitäten der Mittelvergabe
3.3.2.3 Neuere Trends in den Finanzierungsbedingungen
3.3.3 Die IFC
3.3.3.1 Modalitäten und Arten der Förderung
3.3.3.2 Prioritäten in der Investitionstätigkeit
3.3.3.3 Projektbeispiele
3.3.3.4 Die Bedeutung des Privatsektors als Einflussgröße auf die Ausstattung an Finanzmitteln
3.3.4 Die MIGA
3.3.4.1 Entstehungsgeschichte
3.3.4.2 Modalitäten der Garantievergabe
3.3.4.3 Aktuelle Schwerpunkte der Vergabetätigkeit
3.3.4.4 Projektbeispiele
3.3.4.5 Informationsdienstleistungen
3.3.5 Das ICSID
3.3.5.1 Entstehungshintergrund
3.3.5.2 Nutzungsmodalitäten des Dienstleistungsangebots
3.3.5.3 Der Schlichtungsmechanismus gewinnt an internationaler Relevanz
3.4 Aktuelle Strategien und Ziele der Weltbank
3.4.1 Ein Ende der Strukturanpassungsprogramme (SAP)
3.4.2 Comprehensive Development Framework (CDF) – eine ganzheitliche
Entwicklungsstrategie
3.4.3 Die Millennium Development Goals (MDGs) als Aufgabe der Weltbank
3.4.3.1 Eine Betrachtung der MDGs und entsprechender Projekte der Weltbank im Einzelnen
3.4.3.2 Ein Ausblick
3.5 Die Weltbank und der Internationale Währungsfonds (IWF)
3.5.1 Abgrenzung und Aufgabenteilung der Zwillingsinstitutionen
3.5.2 Das kurze Leben des Bretton-Woods-Systems
3.5.3 Weltbank und IWF erfinden sich neu
3.5.4 Unklare Zuständigkeiten und eine fehlende Arbeitsteilung
3.5.4.1 Die Veränderung der institutionellen Arbeitsteilung
3.5.4.2 Negative Konsequenzen unklarer Zuständigkeiten
3.5.5 Ein Ausblick
4. BIZ und Weltbank als supranationale Ordnungsmächte einer Global Governance Architektur?
4.1 Von der Idee eines „Global Governance“
4.1.1 Problemstellung
4.1.2 Definitionen
4.1.3 Vorläufer und Bausteine
4.1.3.1 Die visionären Strategien des Brandt-Berichts
4.1.3.2 Das Leitbild des Brundtland-Berichts und die Agenda 21
4.1.3.3 Diagnosen und Prognosen des Club of Rome
4.1.3.4 Die Commission on Global Governance (CGG)
4.1.3.5 Fazit
4.2 Unterwegs zum großen Ziel – die Umsetzung des Global Governance Konzepts
4.2.1 Die Orientierung einer supranationalen Politik
4.2.1.1 Antizipatorische Politik versus demokratische Tendenzen
4.2.1.2 Der Zielkonflikt am Beispiel des Weltklimaproblems
4.2.2 Eine supranationale Rahmenordnung
4.2.2.1 Die Konsequenzen frei wirkender Marktkräfte
4.2.2.2 Von der Einbindung in eine vitalpolitische Rahmenordnung
4.2.3 Die supranationalen Ordnungsmächte
4.2.3.1 Die Vereinten Nationen
4.2.3.2 Die Europäische Union (EU)
4.2.3.3 Die nationale und globale Zivilgesellschaft
4.3 Die Institution Weltbank auf dem Prüfstand
4.3.1 Die Anforderungen der Global Governance Definitionen
4.3.2 Die Frage nach der Effizienz
4.3.3 Die Frage nach der Demokratie
4.3.4 Das Kriterium der vitalpolitischen Rahmenordnung
4.3.5 Fazit
4.4 Die Einflußmöglichkeiten der BIZ
4.4.1 Die Standards der BIZ als supranationale Lösungsansätze
4.4.2 Mangelnde Transparenz und ein europäischer Schwerpunkt
4.4.3 Die antizipatorische Orientierung der Ausschüsse
4.4.4 Fazit
4.5 Bilanz und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Komponenten von Strukturanpassungsreformen (SAP)
Abbildung 2: Eine Global Governance Architektur
Tabelle 1: Finanzielle Vorteile Brasiliens durch Kapitalaufnahme bei der IBRD
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
„Unser Planet ist krank, wer wollte das bezweifeln. Doch der einzige Arzt, der ihm nachhaltig helfen kann, ist die Globalisierung“ (Henkel, 2002, S. 194).
Diese Aussage von Hans-Olaf Henkel ist keineswegs unumstritten. In aktuellen Debatten erscheint die Globalisierung zunehmend im negativen Kontext, oft in Verbindung mit den vermehrten weltweiten wirtschaftlichen und sozialen Problemen. Eine dramatisch hohe Anzahl von Menschen lebt nach wie vor in extremer Armut und unzumutbaren Lebensverhältnissen. Die zudem weiterhin gestiegene Überschuldung der Entwicklungsländer mehrt die Kritik an den internationalen Finanzinstitutionen, die auf der weltwirtschaftlichen Bühne zuhause sind und dort einen nicht unerheblichen Einfluß ausüben. Diese Arbeit greift zwei der internationalen Finanzinstitutionen heraus, die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und die Weltbank. Ziel ist es, eine grundlegende Bestandsaufnahme beider Institutionen durchzuführen und im Anschluß eine Antwort auf die Frage zu suchen, was für eine Rolle die BIZ und die Weltbank im Kontext der Globalisierung spielen könnten.
Kapitel 2 betrachtet die Entstehungsgeschichte und Struktur der Bank für internationalen Zahlungsausgleich und verschafft einen Überblick über ihre Ausschüsse, Dienstleistungsangebote und Tätigkeiten seit ihrer Gründung. Ein Schwerpunkt liegt in der Darstellung ihrer Aktivitäten zur Zeit des Zweiten Weltkriegs und ihrer kritischen Würdigung.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Entstehungsgeschichte und Struktur der Weltbank samt der dazugehörigen Organisationen. Die Darstellung enthält ferner die Organisationen der Weltbankgruppe, ihre Aufgaben und strategischen Ziele und endet mit einer kritischen Abgrenzung der Weltbank zum Internationalen Währungsfonds (IWF).
Schließlich greift Kapitel 4 das Konzept eines Global Governance auf und untersucht, ob Weltbank und BIZ die Funktion einer supranationalen Ordnungsmacht im Sinne einer Global Governance Architektur wahrnehmen können, um somit eine angemessene Antwort auf die zunehmend globalen Herausforderung geben zu können. Dabei wird der derzeitige Zustand beider Institutionen kritisch hinterfragt und sich um Lösungsmöglichkeiten für eventuellen Reformbedarf bemüht.
2. Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) definiert sich selbst als „eine internationale Organisation, die die internationale Zusammenarbeit im Währungs- und Finanzbereich fördert und Zentralbanken als Bank dient“ (BIZ, 2004a). Sie wurde 1930 gegründet und ist damit die älteste internationale Finanzinstitution der Welt. Hauptziele der Bank sind „die Förderung der währungspolitischen Zusammenarbeit, die Bereitstellung eines Forums für Zentralbanken zur Erörterung von Fragen der Geld- und Finanzmarktstabilität sowie die Einbringung bestimmter finanzieller Dienstleistungen gegenüber Zentralbanken. Innerhalb der BIZ sind Ausschüsse tätig, wie etwa der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht“ (Österreichische Nationalbank, 13.12.04). Dieser ist besonders seit der Asienkrise in den 90er Jahren ein Begriff und findet derzeit Beachtung aufgrund seiner Initiative zur Erstellung eines neuen Rahmenkonzepts für die Beurteilung der Eigenkapitalausstattung von Banken, das auch unter Basel II bekannt ist. In dem Folgenden sowie in Abschnitt 2.3 beziehe ich mich im wesentlichen auf die Recherchen von Gian Trepp (1993, S. 8ff.).
2.1 Entstehungsgeschichte
Nach dem Ersten Weltkrieg standen die Industrieländer vor gemeinsamen Problemen wie die Rückführung des Weltwährungssystems auf den Goldstandard, der 1914 zusammengebrochen war, sowie die deutschen Reparationszahlungen. Dazu weckte auch die Angst einer bolschewistischen Revolution in Russland das Bedürfnis der Zentralbanken nach Kooperation. Besonders Governeur Montagu C. Norman von der Bank of England wünschte sich eine Institutionalisierung dieser Zusammenarbeit. Sein Wunsch ging mit der Haager Konferenz im Januar 1930 in Erfüllung.
Ausgehend von dem sogenannten „Young Plan“ wurden auf der Haager Konferenz die Reparationszahlungen vermindert und aus der Verantwortung der Regierung herausgelöst. Zu diesem Zweck wurde am 03.10.1929 die BIZ gegründet. Sie sollte als eine internationale Reparationsbank die Reparationen treuhänderisch einkassieren und an die entsprechenden Zentralbanken der Gläubigerländer weiterleiten. Neben der Abwicklung der Reparationszahlungen verfolgte man mit der Gründung der BIZ die lang gehegte Absicht, die Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken zu fördern und die BIZ somit zu einer „Bank der Zentralbanken“ zu machen.
Die Wahl des Standorts wurde zu einem Kompromiss der beteiligten Staaten und fiel auf das in der neutralen Schweiz gelegene Basel. Sie untersteht dort „nicht der schweizerischen Bundesgesetzgebung und genießt sowohl steuerliche wie auch administrative Privilegien“ (Historisches Lexikon der Schweiz, 13.12.04). Der vom Haager Vertrag verliehene Status einer internationalen Organisation unterstellt sie lediglich dem Völkerrecht, dies mit entsprechenden Vorschriften und Immunitäten. Als Rechtsform für die BIZ wurde die Aktiengesellschaft (AG) gewählt, allerdings mit vier Hauptunterschieden zu einer AG nach ordentlichem Schweizer Recht: Die Generalversammlung ist dem Verwaltungsrat untergeordnet, das Stimmrecht der Generalversammlung ist nicht an den Aktienbesitz gebunden, die externe Kontrollstelle fehlt, und die BIZ ist der Schweizer Gerichtsbarkeit entzogen. „Nachdem im ehemaligen Grand Hotel Savoy und Univers an der Centralbahnstrasse, direkt neben dem Bundesbahnhof, auch das Bankgebäude gefunden und das rauschende Eröffnungsbankett vom 23. April 1930 verklungen war, nahm die BIZ schließlich am 17. Mai 1930 ihren Betrieb auf“ (Trepp, 1993, S. 20).
2.2 Aufbau und Struktur der BIZ
Das Personal der „Bank der Zentralbanken“ kommt aus 49 Ländern und zählt derzeit 552 Beschäftigte. Als Recheneinheit benutzte die BIZ seit Mitte 1979 den Goldfranken, was ein wenig mehr als 0,29 g Feingold entsprach, eben jener Goldparität des Schweizer Franken, die zu der Gründung der BIZ 1930 herrschte. Hierbei handelte es sich allerdings um eine Recheneinheit zu Bilanzzwecken; die laufenden Geschäfte werden überwiegend in US-Dollar abgewickelt (vgl. Wikipedia, 2005a). Seit dem 01. April 2003 wurde das Sonderziehungsrecht (SZR), die Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF), die neue Berichtswährung der Bank und löste den Goldfranken ab. „Die Änderung wurde vorgenommen, um der BIZ die Durchführung ihres Bankgeschäfts und den sinnvollen Einsatz ihres ökonomischen Kapitals zu erleichtern und die Transparenz ihres Abschlusses zu verbessern“ (BIZ, 2004b, S. 216). Bei der SZR-Bewertung handelt es sich um einen Währungskorb, dessen Zusammensetzung alle fünf Jahre neu überprüft wird. Derzeit enthalten sind die vier wichtigsten Weltwährungen US-Dollar, Euro, Yen und britisches Pfund. „Der Wert eines SZR wird täglich als Summe der Werte der einzelnen Beträge [...] auf der Grundlage der mittags auf dem Londoner Markt notierten Wechselkurse berechnet“ (GDV, 2005) und auf der Homepage des IWF veröffentlicht. Das genehmigte Stammkapital der BIZ beträgt 3 Milliarden SZR, aufgeteilt in 600.000 Aktien von je 5000 SZR. Das stellt (zum Kurs vom 21.01.05) umgerechnet eine Summe von gut 3,5 Milliarden Euro dar (vgl. IWF, 2005).
2.2.1 Die Generalversammlung
Das oberste Organ der BIZ setzt sich aus den aktuell 55 Mitgliedszentralbanken zusammen, deren Vertreter sich einmal im Jahr innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres (zum 31.03.) treffen. Aufgaben der Generalversammlung sind für ein solches Gremium typische und beinhalten die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Gewinnverteilung und weitere Beschlüsse. Die Zentralbanken bzw. Währungsbehörden folgender Länder sind derzeit Mitglied der BIZ:
Algerien, Argentinien, Australien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hongkong SVR, Indien, Indonesien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Malaysia, die ehemalige jugoslawische Republik, Mazedonien, Mexiko, Neuseeland, die Niederlanden, Norwegen, die Philippinen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Saudi-Arabien, Schweden, die Schweiz, Singapur, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Thailand, die Tschechischen Republik, die Türkei, Ungarn, die USA und das Vereinigte Königreich. Hinzu kommt die Europäische Zentralbank (EZB) (vgl. BIZ, 2005b).
„Die Rechtslage der jugoslawischen Ausgabe des Aktienkapitals der BIZ wird derzeit überprüft“ (BIZ, 2005d). Neuere Mitglieder sind die Zentralbanken der Länder Algerien, Chile, Israel, Neuseeland, der Philippinen und Indonesien, wobei Indonesien schon 1999 eine Einladung vom Verwaltungsrat bekommen hatte, sich aber erst 2003 zu einer Mitgliedschaft entschließen konnte. Seit dem Januar 2001 ist es Privatanlegern oder Unternehmen nicht mehr möglich, Einlagen bei der BIZ zu machen. Auch der Kreis der Privataktionäre musste trotz gerichtlichen Widerstands seine Aktien gegen eine großzügige Entschädigung abgeben. Teilnahme- und Stimmrechte bei der Generalversammlung waren für die Privatanleger allerdings nicht damit verknüpft gewesen; diese lagen auch damals schon ganz in der Hand der Zentralbanken. Die ihnen zugestandenen Rechte als Aktionäre richten sich nach dem Verhältnis der ihnen zur Zeichnung angebotenen Aktien. „Trotz der Aufnahme zahlreicher außereuropäischer Zentralbanken verfügen die europäischen Mitglieder auf Grund der relativ hohen Aktienanteile der BIZ-Gründungsmitglieder in der Generalversammlung noch über ein Stimmengewicht von fast 80 %, wobei die Teilnehmer am Euro-Gebiet knapp die Hälfte aller Stimmen auf sich vereinen“ (Deutsche Bundesbank, 2003, S. 204).
2.2.2 Der Verwaltungsrat
Dem Verwaltungsrat obliegt die Geschäftsführung. Der von diesem Gremium gewählte Vorsitzende ist derzeit der Holländer Nout H. E. M. Wellink. Da seit 1948 eine Personalunion vorgesehen ist, durch welche der Vorsitzende des Verwaltungsrats gleichzeitig auch Präsident der Bank ist, vereint er beide Ämter in seiner Person. Sein Stellvertreter als Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Deutsche Hans Tietmeyer. Als Präsident der Bank wird Herr Wellink von dem Generaldirektor vertreten. Der Verwaltungsrat umfasst 17 Mitglieder, wovon sechs dieser Mitglieder ex-officio, d.h. aufgrund ihres Amtes, in dem Verwaltungsrat sitzen. Hierbei handelt es sich um den Vorsitzenden des Board of Governours der amerikanischen Notenbank sowie den Zentralbankpräsidenten der anderen Gründungsmitglieder Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien und Großbritannien mit Ausnahme von Japan. Jedes dieser Mitglieder darf ein weiteres Mitglied seiner Nationalität in den Verwaltungsrat bestellen. Neben diesen von den ex-officio Mitgliedern „berufenen Vertretern“ sehen die Statuten der BIZ außerdem die Wahl von maximal neun weiteren Vertretern von Mitglieds-Zentralbanken vor. Zu diesen „gewählten Vertretern“ zählen derzeit die Zentralbankpräsidenten der Länder Kanada, Japan, der Niederlande, Schweden und der Schweiz.
Die Amtsdauer sowohl des Präsidenten der BIZ wie auch der berufenen und der gewählten Vertreter im Verwaltungsrat beträgt drei Jahre. Der Verwaltungsrat trägt die Hauptverantwortung für die Politik der Bank und wählt daher nicht nur seinen Vorsitzenden, sondern auch den Generaldirektor samt seinem Management. Auf seinen mindestens sechs abgehaltenen Treffen pro Jahr bekommt der Verwaltungsrat Bericht vom Management und befasst sich mit Finanzoperationen und Verwaltungstätigkeiten der BIZ. Unterstützung erfährt er dabei von zwei ihm zur Seite gestellten Komitees, dem Konsultativ- und dem Revisionskomitee.
2.2.3 Die Direktion
Bei der Direktion handelt es sich um die Mitglieder der obersten Führungsebene der Bank. Die Führung und Verwaltung der BIZ liegt in den Händen der Direktion, doch hat sie die fürs Tagesgeschäft notwendigen Entscheidungen an den Generaldirektor und sein Team delegiert. Generaldirektor ist Malcom D. Knight, sein Stellvertreter André Icard. Die drei Hauptabteilungen der Bank werden geleitet von Peter Dittus (Generalsekretariat), William R. White (Währungs- und Wirtschaftsabteilung) und Robert D. Sleeper (Bankabteilung). Direktor des Rechtsdienstes ist Mario Giovanoli (vgl. BIZ, 2005c)
2.3 Die BIZ im Zweiten Weltkrieg
Von Anfang bis Ende des Zweiten Weltkrieges arbeiteten hochrangige Vertreter und Zentralbankchefs sowohl der Alliierten als auch der Achsenmächte eng zusammen, während sich die Soldaten dieser Länder im Krieg bekämpften. Dies alles geschah offiziell und mit Billigung des deutschen Diktators Adolf Hitler, des US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt und des britischen Premierministers Winston Churchill.
2.3.1 Die BIZ 1933 - 1939: Ein Instrument des Appeasements
Die Appeasement- oder Beschwichtigungspolitik war eine starke politische Strömung aus England und Frankreich. Sie fußte auf der Überlegung, dass durch den Versailler Vertrag und die damit Deutschland zugefügte Schwäche das europäische Gleichgewicht gestört worden sei. Um sich mit den aufstrebenden Nationalsozialisten in Deutschland zu arrangieren und keinen Revanchekrieg zu provozieren, sei es demnach am besten, den wirtschaftlichen Wiederaufstieg Deutschlands herbeizuführen. Der Bank für internationalen Zahlungsausgleich kam dabei eine besondere Rolle zu. Viele Politiker wie der damalige britische Premierminister Chamberlain sahen in ihr nach dem Austritt Deutschlands und Italiens aus dem Völkerbund die einzige internationale Institution, welche die Möglichkeit von regelmäßigen Kontakten zu den Achsenmächten bot. Ein Musterbeispiel für die damaligen Bemühungen um einen Ausgleich mit Hitler ist das Münchner Abkommen, in dem Chamberlain und der französische Ministerpräsident Daladier im Oktober 1938 Hitlers Forderungen nachgaben, einen Teil der Tschechoslowakei (Sudetenland) zu besetzen. Die beiden Regierungschefs hofften, damit „nicht nur die Rest-Tschechoslowakei, sondern auch den Frieden in Europa zu erhalten. Beides war eine Illusion, denn Hitler wollte den Krieg“ (Trepp, 1993, S.29). Im darauffolgenden Jahr brach Hitler das Abkommen und besetzte auch noch den Rest der Tschechoslowakei. Bald darauf bekam die BIZ ein Telegramm aus Prag. Darin forderte die besetzte Tschechoslowakische Nationalbank, die unter dem Namen der BIZ bei der Bank of England deponierten tschechischen Währungsreserven von 23,1 Tonnen Gold an die deutsche Reichsbank zu liefern. Am 24. März 1939 verbuchte die BIZ forderungsgemäß dieses Geschäft.
2.3.2 Die BIZ im Krieg
Die Geschichte der BIZ in den Jahren 1939 – 1945 ist eine sehr bewegte und ähnelt dem Verlauf des Krieges aus der Sicht der Deutschen: „Stark am Anfang, kaputt am Schluss“ (Trepp, 1993, S. 41). Bis 1942 ging es aufwärts, danach folgte der Abstieg, der gegen Ende des Krieges beinahe mit der Liquidation der Bank geendet hätte.
2.3.2.1 Die Rettung der BIZ 1939
Kurz nach Kriegsbeginn machte der französische Generaldirektor Roger Auboin den Vorschlag, dass die beiden Generaldirektoren, er selbst und sein deutscher Amtskollege Paul Hechler, für die Dauer des Krieges von ihrem Amt zurücktreten sollten. Dies allerdings wäre einem fatalen Vertrauensverlust der übrigen Zentralbanken in die BIZ gleichgekommen und hätte ihr Ende heraufbeschworen. Um dies zu verhindern, intervenierte die Bank of England in Paris und erarbeitete mit der Banque de France ein Konzept für die Zeit des Krieges. Dieses sah vor, dass die Bank durch ein Aussetzen der monatlichen Verwaltungsratssitzungen neutralisiert würde. Zudem wollte man die Verantwortung an den neuen Präsidenten der damals noch neutralen USA übergeben. Des weiteren enthielt das anglofranzösische Konzept Neutralitätsgrundsätze für den Krieg, die sich die BIZ aufzuerlegen habe, wie beispielsweise diese: “Die BIZ anerkennt politische und territoriale Neuordnungen erst, nachdem diese von allen Seiten akzeptiert worden sind“ (Trepp, 1993, S.43).
Da auch die Reichsbank und die Banca d'Italia an der Weiterexistenz interessiert waren und die Meinung der Zentralbankgouverneure Hollands, Schwedens und der Schweiz nicht interessierten, wurde nach dem Plazet aus Deutschland und Italien dieses Konzept umgesetzt. Die Verwaltungsratsitzungen wurden ausgesetzt, die Geschäftsleitung übernahm die Führung.
2.3.2.2 Die BIZ als Hitlers Europabank 1940 – 1942
Die ursprünglich konzipierte Führungsstruktur der BIZ entsprach einem Kräfteparallelogramm. Vorgesehen war ein neutraler Präsident, ihm zur Seite ein französischer und ein deutscher Generaldirektor sowie die belgischen und italienischen Vertreter als vierter Pol.
Kurz nach dem Beginn des Krieges allerdings wurde daraus eine Pyramide. Der abtretende Präsident Wilhelm Beyen zog sich zurück, wohingegen sich der neue Präsident Thomas H. McKittrick noch in den USA befand. Als dann der französische Generaldirektor Auboin die BIZ Ende Oktober verließ, um als Reserveoffizier seinem Land zu dienen, stand der deutsche Generaldirektor Paul Hechler mit vermehrtem Einfluss an der Spitze. Hinzu kam, dass Paul Hechlers fünf Reichsbankbeamte auf strategischen Positionen der BIZ-Bankabteilung saßen, der traditionellen Domäne der Reichsbank. „In den drei Ländergruppen, in welche das internationale Geschäft gegliedert war, saßen die Deutschen an den wichtigsten Schalthebeln“ (Trepp, 1993, S. 50).
Durch diese Veränderung der Machtstruktur fanden die Deutschen nahezu ideale Bedingungen vor, um die BIZ-Bankabteilung im Winter 1939 zu einer loyalen Agentin der Reichsbank umzubauen. In den Folgejahren führte die BIZ-Bankabteilung in dieser Konstellation viele internationale Devisen- und Goldgeschäfte für die Reichsbank durch.
- Das Dollarkonto der Reichsbank
Die BIZ errichtete der Reichsbank auch ein Dollarkonto in New York, die dort größte Kundin der BIZ war. Ein Beispiel für die Geschäfte, die das Deutsche Reich von dort getätigt hat, wäre das Folgende: „Eine Reichsbankzahlung von 600.000 Dollar ging auf das Konto der sowjetischen Staatsbank bei der New York Fed. Auf dasselbe Sowjetkonto flossen am gleichen Tag auch 200.000 Dollar von der Schweizerischen Bankgesellschaft in New York. Diese beiden Zahlungen dürfen wohl so interpretiert werden, dass die Reichsbank neben der BIZ auch noch eine Schweizer Grossbank als Zahlstelle im Finanzverkehr mit Bündnispartner Stalin eingeschaltet hatte. Seit dem Hitler-Stalin-Pakt vom August 1939 lieferten die Sowjets Nachschub für den Blitzkrieg [...]. Dafür ließ sich Stalin anscheinend auch in Dollars in New York auszahlen“ (Trepp, 1993, S. 55). Bemerkenswert an dem Dollarschalter in New York ist weniger die Höhe der geleisteten Zahlungen, als dass die Deutschen hier mittels der BIZ eine Möglichkeit hatten, in einen schnellen und sicheren Zahlungsverkehr mit den USA zu treten. „Das breite Netz von BIZ-Korrespondenzbanken an der Wall Street und die Bereitschaft der BIZ-Bankabteilung zu „Zahlungen ohne Namensnennung“ im Auftrag der Reichsbank setzt dabei der Phantasie über mögliche Empfänger von Geldern aus Berlin in den USA keine Grenzen“ (Trepp, 1993, S. 57).
- Die Golddrehscheibe der Reichsbank
Die Zinsschuld für die Anlagen der BIZ in Deutschland begann die Reichsbank seit Kriegsbeginn nicht mehr in Franken, sondern durch Goldlieferungen zu begleichen. Devisen waren sehr knapp, „da die Nazi-Außenwirtschaftpolitik auf bilateralen Warentauschgeschäften fußte, die keine Devisen einbrachten“ (Trepp, 1993, S. 59). Nach der Übernahme der Österreichischen Nationalbank sowie dem Raub des tschechoslowakischen Goldes hatte die Reichsbank dafür sehr viel Gold zur Verfügung. Zudem nutzte die Reichsbank die BIZ als Drehscheibe für Zahlungen an beispielsweise Jugoslawien oder Portugal. Portugal war der größte Empfänger von Gold, das die Reichbank über die BIZ dirigierte. Damit wollte die Reichbank entweder die deutschen Importe bezahlen oder aber portugiesische Escudos kaufen, um in Südamerika bezahlen zu können. Beteiligt an den Escudogeschäften waren neben der Reichsbank und BIZ ebenso auch noch die Schweizerische Nationalbank und die Schweizer Handelsbanken, über welche sich die BIZ ebenso große Mengen an Escudos beschafft hat. Zusammen unterstützten diese drei Parteien die deutsche Kriegswirtschaft zur Finanzierung von strategisch wichtigen Rüstungsimporten wie portugiesischem Wolfram oder brasilianischen Industriediamanten. Die ging allerdings nicht lange gut. Die Alliierten warnten im Frühjahr 1942 sowohl die BIZ als auch die Schweizerische Nationalbank, dieses Geschäft mit den Nazis weiterzuführen und erreichten letztendlich einen Stopp dieser Transaktionen.
- Drei besetzte Zentralbanken
Im Sommer 1940 waren drei der acht im Verwaltungsrat vertretenen Zentralbanken von den Deutschen besetzt. Dies waren die Banque de France, die Banque Nationale de Belgique und die Niederländische Bank. Die Präsidenten dieser drei Institute durften weiterhin im Amt und im Verwaltungsrat der BIZ bleiben, bekamen jedoch einen Kommissar der Reichsbank vorgesetzt, der über die „Unterordnung und Eingliederung der Geldpolitik der besetzten Länder in die deutsche Kriegswirtschaft“ (Trepp, 1993, S. 85) wachte. Mit der Aufhebung der deutsch-holländischen Devisengrenze zwangen die Deutschen die Niederländische Bank, jederzeit und zu einem viel zu hohen Kurs Reichsmark in Gulden umzuwechseln. Daraufhin trat Leonardus J. A. Trip, der Gouverneur der Niederländischen Bank, unter Protest zurück. Im Gegensatz zur Niederländischen Bank, die bis Kriegsende keine Rolle mehr spielte, machten die französische und die belgische Zentralbank weiterhin aktiv Geschäfte mit der BIZ.
- Die BIZ erkennt zwei belgische Zentralbanken an
Als die belgischen Nazi-Kollaborateure im Herbst 1940 die Banque d'Emission gründeten, um den Deutschen ein Besatzergeld auszuzahlen, gab es plötzlich zwei belgische Nationalbanken: Die Banque d'Emission der belgischen Kollaborateure und die Banque Nationale der belgischen Exilregierung in London. Nun stand BIZ-Präsident McKittrick vor einem Problem. „Nur eines der beiden Institute anzuerkennen, bedeutete einen existenzgefährdenden Affront entweder gegen die Achsenmächte oder gegen die Alliierten“ (Trepp, 1993, S. 94). Da er beides unbedingt zu vermeiden suchte, bestand seine Lösung in der Anerkennung beider Institute. Das bedeutete konsequenterweise auch den Einsitz beider Gouverneure im BIZ-Verwaltungsrat und die Auszahlung der Dividende auf den belgischen Kapitalanteil an beide Institute. Die Banque d'Emission erlangte somit ihre Anerkennung als Nationalbank und bekam in der Folge im November 1941 ein Schweizerfranken-Konto bei der BIZ. Diese Verfahrensweise verletzte in krasser Weise die Neutralitätsgrundsätze, welche sich die BIZ 1939 selbst auferlegt hatte und welche den Verkehr mit neuen Institutionen kriegsführender Mächte eindeutig verboten.
- Der BIZ-Chefökonom auf der Linie der Reichsbank
„Die Reichsmark muss die führende Devise im Neuen Europa und Grundlage des mehrseitigen Verrechnungsverkehrs werden“ (Deutsche Allgemeine Zeitung Berlin vom 09. November 1940, in Trepp, 1993, S. 98). So definiert der Vizepräsident der Reichsbank, Emil Puhl, das Ziel der Reichsbankpolitik. Bei der Technik des mehrseitigen Verrechnungsverkehrs ging es darum, die teilnehmenden Länder zu zwingen, ihre Ex- und Importe nicht in Devisen im Ausland zu bezahlen, sondern diese Geschäfte in Binnenwährung über ihre Zentralbank zu machen. Bei einer europäischen Clearingstelle brauchten die Zentralbanken dann nur noch den aggregierten Außenhandelssaldo auszugleichen. „Mit dem klassischen Ausbeutungsrezept der Sieger, nämlich dem Besiegten das eigene Geld als Zahlungsmittel in der Außenwirtschaft aufzuzwingen, sollte Deutschland in die Lage versetzt werden, mehr zu konsumieren als zu produzieren“ (Trepp, 1993, S. 98f.).
Neben dem französischen Generaldirektor Roger Auboin setzte sich BIZ-Chefökonom Per Jacobsson besonders intensiv mit den Problemen des mehrseitigen Verrechnungsverkehrs auseinander. In einer Studie zu dem Thema äußert er sich im Herbst 1940 wie folgt: „Die verschiedenen Grosswirtschaftsräume haben ein gemeinsames Interesse an geordneten Währungsbeziehungen. Ein zentrales Problem der Zukunft ist die Weiterentwicklung der bestehenden zweiseitigen Verrechnungsabkommen zum mehrseitigen Abkommen. [...] Wenn die Schweiz im gegenwärtigen Krieg auch weiterhin unbehelligt und neutral bleiben sollte, könnte der Finanzplatz Schweiz als nützliche Drehscheibe zwischen dem Dollar-Markt und dem Neuen Europa dienen“ (McKittrick Collection, Per Jacobsson: Some monetary problems and the BIS vom 07.10.40, in Trepp 1993, S.102).
Die Sichtweise Jacobssons zeigt, wie lebendig die Appeasement-Mentalität bei der BIZ noch war. „Während der englische Premierminister Winston Churchill von der englischen Bevölkerung kurz zuvor Blut, Schweiß und Tränen im Überlebenskampf gegen die Nazis gefordert hatte, redete der BIZ-Chefökonom über die gemeinsamen Interessen des angelsächsischen und des deutschen Großwirtschaftsraumes“ (Trepp, 1993, S.102f.).
- Antisemitismus bei der BIZ
Im Zuge der Untersuchung der Geschichte der BIZ im Zweiten Weltkrieg stellt sich zwangsläufig auch die Frage, inwieweit nazionalsozialistisches Gedankengut seine Verbreitung in der Bank gefunden hatte. Der deutsche Generaldirektor Paul Hechler beispielsweise war zwar ein Parteimitglied der NSDAP, erscheint aber doch eher als Opportunist, der bestrebt war, seinen lukrativen Job bei der BIZ zu wahren. Die tödliche Ideologie der Nazis scheint er nicht verinnerlicht zu haben, was seine erfolgreich geleistete Fluchthilfe für den reichen Juden Dr. Weiss vom Jewish National Fund in Genf vermuten lässt. „Seinen höchsten Ausdruck findet Paul Hechlers Opportunismus in jenen zwei aktenkundigen Briefen der BIZ an die Reichsbank, die er mit der Nazi-Grußformel ,Heil Hitler' unterzeichnete. Der Nazigruß des BIZ-Generaldirektors auf dem offiziellen BIZ-Briefpapier ist ein Schandfleck in den Annalen der ältesten internationalen Finanzorganisation der Welt, der nebenbei gesagt von der hauseigenen BIZ-Geschichtsschreibung bis heute verdrängt wird“ (Trepp, 1993, S. 104).
Doch auch in anderen Briefen der BIZ finden sich Anzeichen für eine antisemitische Denkart. Ein Beispiel ist ein Zitat aus einem Brief von McKittrick an den US-Botschafter der Schweiz, Leland Harrison: „Lieber Leland, Paul Dreyfuss von Basel hat mich gebeten, ihm das beiliegende Empfehlungsschreiben für Dich zu schreiben. Er ist zwar Jude, aber einer von der guten Art, der seinen unglücklichen Mitbürgern hilft. [...] Dreyfuss ist eine ehrenwerte, wenn auch unattraktive Person und verdient Deine Unterstützung, wenn sie ohne größere Umstände gegeben werden kann“ (McKittrick Collection, Brief von Thomas McKittrick an Leland Harrison vom 28.08.42, in Trepp, 1993, S. 105f.).
- McKittrick lügt für die Reichsbank
Als BIZ-Präsident Thomas McKittrick im Frühjahr 1942 in die USA reiste und zu einem Interview im Außenministerium geladen war, gab er eine falsche Darstellung der Aktivitäten der von ihm geführten Institution ab und verschleierte die Vorteile, welche die Reichsbank aus den Geschäften mit der BIZ zog. „Dreimal hat der BIZ-Präsident die Chefbeamtin in Washington angelogen. Die erste Lüge McKittricks: ,Die BIZ hat in portugiesischen Escudos keinerlei Transaktionen für Konten der Achsenmächte ausgeführt, weil uns bewusst ist, dass solche Geschäfte Kontroversen auslösen können.' Wahr ist: Die BIZ half zwischen Herbst 1941 und Februar 1942 entscheidend mit, über 20 Tonnen deutsches Gold (das die vorsichtigen Portugiesen wegen zu erwartender Rückgabeforderungen der Alliierten nach dem Krieg nicht als Bezahlung akzeptieren wollten) in der Schweiz gegen Franken und Escudos zu verkaufen, mit diesen Devisen bei der Schweizer Nationalbank wieder Gold zu kaufen und die Spedition dieses Goldes mit der BIZ als Frachtführerin an den Banco de Portugal in Lissabon zu organisieren. Die zweite Lüge McKittricks: ,Die Achsenmächte zahlen bis heute ihre Zinsen in Devisen, vor allem in Schweizerfranken.' Wahr ist: Die Achsenmächte beglichen ihre Zinsen seit Kriegsbeginn im Herbst 1939 mit Goldabtretungen. Die dritte Lüge: ,Die BIZ hat keine Transaktionen für Institute ausgeführt, die erst nach Kriegsausbruch gegründet worden sind.' Wahr ist: Die BIZ hat mit solchen Instituten aus besetzten Gebieten oder mit dem Dritten Reich verbündeten Ländern Beziehungen gepflegt, so beispielsweise mit der Banque d'Emission in Brüssel, dem Croix Rouge Direction de Bruxelles oder der Geldinstitutszentrale Budapest. Die weiteren Aussagen McKittricks bestanden im Wesentlichen in der durch nichts bewiesenen Aussage, die Reichsbank sehe die BIZ nicht als Instrument des Wirtschaftskrieges, sondern als eingemottete Institution für den zukünftigen Wiederaufbau Europas“ (Trepp, 1993, S. 115f).
2.3.2.3 Der Abstieg der BIZ 1942 - 1945
Anfang des Jahres 1943 gaben die Alliierten in London eine offizielle Erklärung heraus, welche die Neutralen vor der Übernahme von Gold aus dem Dritten Reich warnte und damit drohte, sämtliches Gold zurückzufordern, dass unrechtmäßig übernommen worden sei. Auch die Banque de France warnte vor Übernahme des belgischen Raubgoldes. Ein Drittel des belgischen Goldes war nämlich im Sommer 1940 den Franzosen in Obhut gegeben worden. Dieses allerdings hatte die neue Regierung des unbesetzten Südens Frankreichs erst nach Nordafrika verschifft und dann Hitler übergeben - eine der schlimmsten Übeltaten der Vichy-Regierung, wie sich der damalige belgische Finanzminister später in seinen Memoiren erinnerte (vgl. Trepp, 1993, S. 87). Hier also kündigte die Banque de France an, das belgische Gold aus eigenen Beständen zu ersetzen, wenn sie es nicht von der Reichsbank zurückbekäme. Und sie fügte hinzu, dass sie die volle Rückerstattung verlangen würde, sollte die BIZ oder andere dieses Gold von der Reichsbank übernommen haben.
Diese Warnungen schienen aber keinerlei Einfluss auf die Geschäfte der BIZ gehabt zu haben: Die Bank der Zentralbanken fungierte weiterhin als Golddrehscheibe und half Deutschland, den Bündnispartner Rumänien an seiner Seite zu halten. Dafür unterstützte sie vom Frühling 1943 bis zum März 1944 die Reichsbank bei ihren Goldlieferungen an Rumänien. Und „ihre Zinsschuld beglich die Reichsbank bis im April 1945 auch weiterhin mit belgischem Raubgold“ (Trepp, 1993, S. 132).
- Die Kritik an der BIZ verschärft sich
Der Journalist Paul Einzig von der Financial News hatte bereits seit Kriegsbeginn viel Kritik an der BIZ geübt. Nun nahm er sich den BIZ-Jahresbericht 1941/42 vor und wertete ihn als „ein auf der Linie der Nazi-Grossraumwirtschaft liegendes Machwerk und forderte den Rückzug der Bank of England aus der BIZ“ (Trepp, 1993, S. 134). Dem stellte sich der britische Schatzkanzler entschieden entgegen und verteidigte das Engagement der Bank of England bei der BIZ in der Parlamentsdebatte im Winter 1942/43. „Die BIZ betreibe eine strikte Neutralitätspolitik, hieß es von der Regierungsbank, und BIZ-Präsident McKittrick geniesse als Amerikaner das volle Vertrauen. Die von der BIZ in Deutschland angelegten Aktiven würden regelmäßig verzinst, und der englische Zinsanteil fliesse zurück. Das ginge sonst verloren. Man wolle die BIZ auf alle Fälle erhalten. Es war, als gäbe es keine Kriegsschranken für die Notenbanken“ (Ungerer, 14.12.04).
Aber auch in den USA wurde die Kritik lauter. Unter dem Pseudonym „Pertinax“ kritisierte ein französischer Journalist im Mai 1943 in der New York Times die BIZ als „ein im Interesse des Dritten Reiches funktionierendes Gebilde und zudem von der Deutschen Reichsbank als ,Rettungsboot' nach einem verlorenen Krieg auserkoren“ (Trepp, 1993, S. 136). Der ehemalige BIZ-Präsident Leon Fraser wollte mit einer Gegendarstellung kontern, „aber als ich den Entwurf dazu geschrieben hatte, musste ich zugeben, dass einige wesentliche Aussagen von Pertinax zutreffen. Einmal könnte Deutschland als größter Schuldner durch einfache Nichtzahlung seiner Zinsen die BIZ Bankrott gehen lassen. Dann kontrollieren die Achsenmächte und die besetzten Gebiete 75 Prozent der Stimmrechte, und ferner wirkt das deutsch-vichyfranzösisch-belgisch zusammengesetzte Topmanagement auch nicht gerade vertrauenserweckend“ (McKittrick Collection, Brief von Leon Fraser an Frau McKittrick vom 26. Mai 1943, in Trepp, 1993, S. 136f.).
- Die Liquidierung der BIZ wird beschlossen
Als sich die Alliierten am 18. Juli 1944 in Bretton Woods zur Weltwährungskonferenz trafen, stand die Liquidierung der BIZ auf der Tagesordnung, Dies war Teil einer Resolution, die von Norwegen eingebracht worden war und besonders die Kollaboration der BIZ mit den Nazis hervorhob. Führende BIZ-Kritiker und indirekt auch Urheber dieser Resolution waren der US-Finanzminister Henry Morgenthau und sein Vizeminister Harry D. White. Mit viel Überzeugungsarbeit gelang es ihnen selbst gegen den Widerstand der Bank of England und der anglo-amerikanischen Finanzkreise die Mehrzahl aller Delegierten zur Unterstützung zu bewegen. So kam es, dass die schnellstmögliche Liquidation der BIZ beschlossen wurde. Der Triumph der BIZ-Gegner war allerdings nicht von langer Dauer. „Die Resolution wurde nie ausgeführt. Drei Jahre später war Morgenthau nicht mehr Finanzminister, Harry D. White gestorben und die BIZ rehabilitiert“ (Trepp, 1993, S. 147).
2.3.2.4 Die Rehabilitierung der BIZ ab 1945
Dass es der BIZ gelang, drei Jahre nach dem Liquidationsbeschluss von Bretton Woods wieder salonfähig zu werden, ist ein bemerkenswerter Erfolg für die Institution und muss mehreren Faktoren zugeschrieben werden. Zum einen kamen der BIZ die Spannungen zugute, die zwischen den Machtblöcken des Westens und des Ostens nach dem Zweiten Weltkrieg zu dem sogenannten „Kalten Krieg“ führten. Zum anderen hat aber auch die BIZ-Führung große Anstrengungen unternommen, ihre Unschuld zu belegen und jeglichen Verdacht von sich zu weisen.
Bald nach Kriegsende begannen die Probleme der BIZ damit, dass das deutsche Personal von der Ausweisung bedroht war. Die Basler Kantonsregierung veröffentlichte ein Verzeichnis, das alle in der Schweiz unerwünschten Faschisten und Nazis enthielt. Nachdem sich der deutsche Buchhalter der BIZ das Leben genommen hatte, blieben noch zwei Deutsche übrig, die von der Ausweisung bedroht, für die BIZ aber unerlässlich waren: Konrad Thiersch und Walter Lindenau. Besonders Generaldirektor Auboin setzte sich für das deutsche Personal der BIZ ein und erreichte eine Aufenthaltsverlängerung für die beiden NSDAP-Mitglieder. Drei Monate später wurden sie von der Liste der unerwünschten Deutschen gestrichen und waren rehabilitiert. An dieser Stelle muss eine Bemerkung zu dem deutschen BIZ-Generaldirektor Paul Hechler gemacht werden. War er auch aktives NSDAP-Parteimitglied, so tauchte er auf der Liste der auszuweisenden Personen nicht auf. Für dieses verwunderliche Phänomen meint Gian Trepp eine plausible Erklärung gefunden zu haben: „Als enger Vertrauter von Reichsbankvize Emil Puhl wusste Hechler zuviel über die milliardenschweren Goldgeschäfte der Schweizerischen Nationalbank mit der Reichsbank. Er durfte unter keinen Umständen den scharfen Finanz-Ermittlern der US-Militärregierung in Deutschland in die Hände fallen, welche die Spur des deutschen Raubgoldes verfolgten“ (Trepp, 1993, S. 165).
Nun stand die BIZ vor der Aufgabe, ihre Reputation in der Weltöffentlichkeit wiederherzustellen und sich von dem Makel der „Nazi-Kollaborateurin“ zu befreien. Die drohende Untersuchung ihrer Bücher durch Beamte des US-Finanzministeriums wurde im Januar 1946 abgewendet. Dies lag zum einen daran, dass eine französische Expertengruppe in Berlin eine Liste gefunden hatte, anhand derer sie in der Lage war, die Spur des belgischen Raubgoldes zu identifizieren, das dort in Reichsbankbarren umgeschmolzen worden war. Demnach sollen knapp vier Tonnen dieses Goldes von der BIZ übernommen worden sein. Diese wiederum befand sich der Banque de France gegenüber in einer guten Position, hatte sie doch zwei Monate vorher freiwillig die exakte Kennzeichnung ihrer Goldbarren nach Brüssel und Paris geliefert. Am 26. Mai 1946 beschloss die BIZ dann, das deutsche Raubgold aus Belgien zurückzugeben und bekräftigte dieses Vorhaben vertraglich. Nur einen Monat später wurde das belgische Gold zur Bank of England abtransportiert. Es dauerte nicht lange, da stellten die Alliierten der BIZ im Gegenzug einen Persilschein aus: „,... in their own behalf and in behalf of all the other Governments signatory to the Paris Reparations Agreement of 14th January 1946, and of the banks of issue of the signatory Governments, that, in accepting delivery of such amount of gold, they waive all claims against the Bank for International Settlements with regard to looted gold transferred to it by Germany'. Damit konnte sich die BIZ wieder einer blütenweißen Weste rühmen“ (Ungerer, 1998).
Was den Liquidationsbeschluss von Bretton Woods betrifft, so gelang es, auch diesen außer Kraft zu setzen. Bei der ersten Jahresversammlung von IWF und Weltbank im September 1946 setzten sich Gouverneur Frère von der Banque Nationale de Belgique und sein Landsmann Camille Gutt - zuvor zweiter belgischer BIZ-Verwaltungsrat, nun IWF-Direktor – für die Abschreibung der Resolution ein. Erfolgreich, wie sich zeigte; „der neue US-Finanzminister willigte ein, diese stillschweigend abzuschreiben“ (Trepp, 1993, S. 185).
Knapp ein Jahr später, am 16. Juni 1947, tagte die erste ordentliche Generalversammlung der BIZ nach dem Zweiten Weltkrieg. Maurice Frère als neugewählter Verwaltungsratspräsident hatte den Vorsitz. Anders als man vielleicht erwarten könnte, kam es bei dieser Generalversammlung nicht zu einer kritischen Würdigung des Verhaltens der BIZ zur Zeit des Krieges. Im Gegenteil: Frère entlastete die Geschäftsleitung und machte deutlich, dass sie die Grundsätze, zu denen sich die BIZ zu Beginn des Krieges selbst verpflichtet hatte, stets eingehalten und das Institut neutral durch die Zeit des Krieges geführt hätte. Sie hätte es vollbracht, dabei „auch die moralischen Standards und den guten Ruf des Instituts zu bewahren“ (McKittrick Collection, Protokoll der 17. BIZ-Generalversammlung, in Trepp, 1993, S. 188).
Nach dieser Selbstabsolution des Verwaltungsrates kam die BIZ ein Jahr später wieder zu Rang und Würden. Im Rahmen des Marshallplans wurde eine Aktionsgruppe für den Wiederaufbau des innereuropäischen Zahlungsverkehrs gegründet. Zum Chef dieser Gruppe wurde McKittrick berufen, der mittlerweile sein Amt bei der BIZ niedergelegt hatte und Vizepräsident der Chase Bank geworden war. Unter seiner Führung besiegelte das McKittrick-Komitee am 17. November 1947 das „Erste Abkommen für multilaterale Finanzkompensation“. Neun Länder etablierten damit per Januar 1948 den mehrseitigen Verrechnungsverkehr. Hier war die Erfahrung der BIZ gefragt, „nicht zuletzt jene Technik des mehrseitigen Verrechnungsverkehrs im Neuen Europa der Nationalsozialisten, welche die BIZ-Bankabteilung zu Anfang des Jahrzehnts bei der Reichsbank gelernt hatte“ (Trepp, 1993, S. 193). Dieses Abkommen, das auch als „Kleine Zahlungsunion“ bekannt ist, sah die BIZ als Verwaltungs- und Abrechnungszentrale vor. „Dies zum großen Mißfallen des IWF, der sich den Europäern erfolglos für diese Aufgabe empfohlen hatte“ (Milward, Alan: The Reconstruction of Europe 1945-52, 1984, S. 263, in Trepp, 1993, S. 193).
„Die (kleine) Europäische Zahlungsunion“, schreibt die New York Times vom 29. Dezember 1947, „musste gegen den Widerstand von IWF und Weltbank erarbeitet werden und genießt dort nur lauwarme Unterstützung. Dies werten europäische Finanzkreise als großen Sieg der alten BIZ-Zentralbankentradition gegen den neuen Geist von Bretton-Woods“ (New York Times vom 29.12.47, in Trepp, 1993, S. 194). Als Instrument des Marshallplans kam die BIZ nun zu neuen Ehren und konnte das zweifelhafte Kapitel des Krieges getrost zurücklassen. Eine neue Zeit hatte begonnen. Und die BIZ war wieder mittendrin.
2.3.2.5 Kritische Würdigung
Dieser Triumph der BIZ ist wirklich erstaunlich, man könnte fast sagen, erschreckend. Die Jahre nach Kriegsende waren günstig für die Bank und konnten einiges vertuschen, was erst viele Jahre später zum Vorschein kam. In den zurückliegenden Kapiteln wurde der Versuch unternommen, die Kenntnisse über die Aktivitäten der BIZ während des Zweiten Weltkrieges darzustellen. Doch bis heute sind diese Informationen nur lückenhaft. Allein die Tatsache, dass im Verwaltungsrat der BIZ neben dem Gouverneur der Bank von England auch drei Deutsche und ein Italiener saßen, die als Kriegsverbrecher verurteilt worden sind, macht ein differenziertes Urteil dringend erforderlich.
Die Fakten sprechen dafür, dass die BIZ ein Kommunikations- und Handelszentrum der internationalen Finanzelite war, über das sowohl die Alliierten als auch die Achsenmächte im Kontakt standen und – zumindest finanziell – gute Geschäfte miteinander machten. Selbst das Deutsche Reich zahlte zur Zeit des Zweiten Weltkrieges weiterhin vereinbarungsgemäß die geforderten Dividenden der Anlagen in Deutschland an die ihm feindlich gesinnten alliierten Mächte. Der amerikanische Historiker Herbert R. Reginbogin sieht die Antwort darin, dass „die Struktur der BIZ und die unter ihrem Dach unterzeichneten Verträge für alle Teilnehmerstaaten im Hinblick auf die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Nachkriegszeit von so grosser Wichtigkeit waren, dass selbst das Dritte Reich bereit war, wertvolle Devisen, die dringend für Rohmaterialkäufe benötigt wurden, praktisch nutzlos ins Ausland fliessen zu lassen“ (Walther/Reginbogin, 2001, S. 487).
Nähert man sich den geschilderten Geschehnissen mit der Frage nach Moral und Ethik, so wirft die Geschichte der BIZ einen dunklen Schatten auf den bislang durchweg positiv behafteten Einsatz und Sieg der alliierten Mächte. Es stellt sich die Frage, warum die alliierten Untersuchungskommissionen nach Kriegsende die Tätigkeiten der BIZ nicht vollständig aufdecken konnten und warum diese selbst bis heute in der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt sind. Die Deutsche Bundesbank beispielsweise stellt fest, dass „die Tätigkeit der Bank vor und während des Zweiten Weltkrieges fast zum Erliegen gekommen war“ (Deutsche Bundesbank, 2003, S. 206). Es ist auch bezeichnend, dass Gian Trepp bei seinen Recherchen nicht auf die Archive der BIZ zugreifen konnte: „Die zweifellos sehr umfangreiche Dokumentensammlung der BIZ ist Aussenstehenden hermetisch verschlossen – obwohl die Bank als internationale Institution gegenüber der Öffentlichkeit eine Informationspflicht hat“ (Trepp, 1993, S. 7). Fünf Jahre später öffnete die Bank ihr Archiv und bietet nun seit 1998 Einblick in ausgewählte Dokumente. Solche und andere Beispiele führen zu der Vermutung, dass hier seitens der alliierten Siegermächte und der BIZ selber eine gezielte Desinformation betrieben wird, um die eigene Schuld nicht an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Während von Deutschland völlig zu Recht die schonungslose Aufdeckung aller während des Zweiten Weltkrieges begangenen Gräueltaten eingefordert wird, sind die Siegermächte hingegen nicht bereit, sich an ihren eigenen Regeln und Prinzipien zu messen.
2.4 Die Tätigkeiten der BIZ von 1947 bis heute – ein Überblick
2.4.1 Die Aufgabe als Agent oder Treuhänder
Mit der Europäischen Zahlungsunion (EZU) begann wie bereits geschildert der Wiederaufstieg der BIZ nach dem Krieg. Sie war Verwaltungs- und Verrechnungszentrale dieses Abkommens, das die Voraussetzungen für die Konvertibilität aller Währungen schaffen sollte. „1958 erklärten 14 westeuropäische Staaten ihre Währungen für kompatibel, und das Ziel war damit erreicht“ (Bogensberger, 2005). In der Folge gab es einige Abkommen und Verträge, welche die währungspolitische Kooperation der europäischen Staaten fördern sollten: Die EZU wurde 1958 durch das Europäische Währungsabkommen (EWA) ersetzt, welches bis 1972 existierte und dann durch den Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) abgelöst wurde. Dieser Fonds diente anfangs als „Währungsschlange“, ein „Abkommen zwischen europäischen Ländern, die Schwankungen zwischen ihren Währungen auf ±4,5% zu begrenzen“ (Pfister / Fertig, 2004), und wurde 1993 aufgelöst. Beide Male fungierte die BIZ gleichfalls als Agentin und nahm Verrechnungsaufgaben war. Aufgrund eines geschlossenen Vertrages „mit 18 europäischen Banken Anfang 1986 war die BIZ auch Clearingstelle für private ECU“ (Finance Trainer, S. 44). Diese Tätigkeit endete 1998 mit der Einführung des Euro.
Die Funktion des Agenten oder Treuhänders blieb der Bank allerdings bis heute erhalten und kommt in einer Vielzahl von internationalen Finanztransaktionen zum Einsatz. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Rechtsstreit in den USA, der zwischen den Familien der 270 Opfer des Flugzeugabsturzes vom 21. Dezember 1988 über Lockerbie, Schottland, und den libyschen Angeklagten beigelegt werden soll. Hier fungiert die BIZ als Treuhänder für die Verwaltung und eventuelle Freigabe von Mitteln (vgl. BIZ 74. Jahresbericht 2004, S. 197).
2.4.2 Die Zusammenarbeit im Währungs- und Finanzbereich
„Der direkte Beitrag der BIZ auf diesem Gebiet besteht im wesentlichen in der Organisation von Sitzungen und der Bereitstellung fachlicher Sekretariatsdienstleistungen“ (Deutsche Bundesbank, 2003, S. 209).
Zu regelmäßig stattfindenden Konferenzen im Abstand von zwei Monaten treffen sich die Zentralbankpräsidenten der G10-Länder, um so in einer Kontinuität das Weltwirtschaftsgeschehen beurteilen und sich über vorhandene Probleme hinsichtlich der Währungs- und Finanzstabilität austauschen zu können. Dieses Treffen hat sich seit 1963 etabliert und zu einer engen Zusammenarbeit geführt, die man als Kern der Zentralbankenkooperation bezeichnen könnte. Daneben gibt es auch ein Treffen der Zentralbankpräsidenten aller Mitgliedsländer, welches sich dann eher mit strukturellen Fragen der Währungs- und Finanzstabilität beschäftigt. Ein Beispiel für eine solch strukturelle Frage wäre das Thema: „Währungsintegration in Europa: Herausforderungen für Mitteleuropa“.
Unabhängig davon bietet die BIZ auch ein Forum für die hochrangigen Mitarbeiter der Zentralbanken. Die für sie organisierten Sitzungen behandeln Themen wie „Umsetzung der Geldpolitik, Überwachung der internationalen Finanzmärkte oder Fragen der Führungsstrukturen von Zentralbanken“ (BIZ, 2005d, S.1). Ein Beispiel für eine solche Sitzung ist das Treffen der Volkswirte der Zentralbanken, das zweimal im Jahr stattfindet. Seit Anfang 2004 gibt es nun auch eine Sitzung der G10-Zentralbankpräsidenten mit Zentralbankpräsidenten wichtiger aufstrebender Volkswirtschaften und kleinerer Industrieländer. „Sie dient vor allem zur Information über die Aktivitäten der verschiedenen Ausschüsse, an deren Arbeit diese Zentralbanken nicht direkt beteiligt sind, sowie als Diskussionsforum für spezielle Anliegen dieser Länder“ (BIZ, 2004b, S. 177).
Neben der Organisation von Sitzungen vereint die BIZ eine Vielzahl von Sekretariate unter ihrem Dach. Diese bietet sie für Ausschüsse und Organisationen, die sich für die Förderung der Finanzstabilität einsetzen. Die vier Ausschüsse, die von den G10-Zentralbankpräsidenten eingesetzt worden sind und welche auch ständig an diese berichten, sind der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), der Ausschuss für das weltweite Finanzsystem (CGFS), der Ausschuss für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme (CPSS) und der Märkteausschuss (MC). Obwohl diese Ausschüsse regelmäßig dem Kreis der G10-Gouverneure Bericht erstatten, sind sie in ihrer Arbeitsweise relativ autonom, was ihre Arbeitsweise und die Themenwahl betrifft. „Andere bei der Bank angesiedelte Sekretariate arbeiten für unabhängige Organisationen, die weder der BIZ noch ihren Mitgliedszentralbanken direkt unterstellt sind: das Forum für Finanzstabilität (FSF), die internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) und die internationale Vereinigung der Einlagensicherungen (IADI)“ (BIZ, 2004b, S. 175f.).
2.4.2.1 Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) wurde Ende 1974 von den Zentralbankpräsidenten der 10 führenden Industrieländern gegründet und war eine Reaktion auf zahlreiche Bankenzusammenbrüche in dieser Zeit. Seine Aufgabe ist daher „die Bankenaufsicht zu stärken, die Transparenz der Finanzausweise zu erhöhen und die Fortschritte des Bankgewerbes beim Risikomanagement zu unterstützen“ (BIZ, 2004b, S. 186). In diesem Gremium vertreten sind die Vertreter der Zentralbanken oder – falls die Bankenaufsicht nicht oder nicht nur von dieser ausgeübt wird – die Behörden der zuständigen Bankaufsichtsbehörden der G10-Länder samt Spanien und Luxemburg. Für Deutschland beispielsweise nehmen Vertreter der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teil. Als Beobachter partizipieren die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Kommission in diesem Ausschuss (vgl. Deutsche Bundesbank, 2003, S. 210).
Folgende Länder sind Mitglieder im BCBS: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, Schweden, die Schweiz, Spanien, die USA und das Vereinigte Königreich. Deren Vertreter treffen sich drei bis viermal im Jahr, seit 01.05.2004 unter dem Vorsitz von Jaime Caruana, Gouverneur des Banco de España. Daneben existieren noch 25 spezielle Arbeitsgruppen, die sich ebenfalls regelmäßig treffen. Obwohl der BCBS keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnisse für die Wirtschaftspolitik der ihm zugehörigen Länder besitzt, gewährleistet eine Kooperation auf Konsensprinzip eine höchstmögliche Umsetzung nach den Verhältnissen der entsprechenden Länder.
Von den Tätigkeiten des mittlerweile 30 Jahre arbeitenden Ausschusses sind drei Konsultationen besonders hervorzuheben. Zum ersten das Basler Konkordat von 1975, das Vorschläge macht, um die internationale Kooperation von Aufsichtsbehörden voranzutreiben und die Beaufsichtigung international tätiger Bankkonzerne zu optimieren. Zum zweiten empfahl der BCBS 1988 mit dem Basler Akkord „Mindestanforderungen an die Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken, mit der bis dahin geltende unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern harmonisiert wurden“ (Wikipedia, 2005a). Der Basler Akkord, der 1996 noch ergänzt wurde, bekam in der Folgezeit nicht nur in den Mitgliedsländern sondern auch in fast allen anderen Ländern mit international operierenden Banken praktische Bedeutung. Neben den 1997 entstandenen Grundsätzen zur wirksamen Bankenaufsicht ist nun noch als dritte Veröffentlichung die vom BCBS im April 2003 vorgeschlagen Eigenkapitalvorschriften zu nennen. Diese wurden auch unter „Basel II“ bekannt, weil sie die Reaktion auf die Kritik an den ersten 1988 veröffentlichen Empfehlungen zur Eigenkapitalausstattung sind. „Basel II soll ab Ende 2006 in den Mitgliedsländern in Kraft treten, wobei die komplexesten Ansätze noch ein weiteres Jahr einer Wirkungsanalyse unterzogen werden bzw. im Parallelbetrieb laufen und dann Ende 2007 eingeführt werden“ (BIZ, Jahresbericht 2004, S. 186). Es ist hinzuzufügen, dass sich die Empfehlungen der BCBS strenggenommen nur auf international tätige Grossbanken beziehen, obwohl sie von den Aufsichtsbehörden der Mitgliedsländer meistens auf das gesamte Bankgeschäft angewendet werden (vgl. Deutsche Bundesbank, 2003, S. 211). Das nächste Treffen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht wird im Herbst 2005 in Mexiko stattfinden.
2.4.2.2 Der Ausschuss für das weltweite Finanzsystem
Der Ausschuss für das weltweite Finanzsystem (CGFS) bekam 1971 sein formelles Mandat als damals noch „Ständiger Ausschuss für Euromarktangelegenheiten“. Als dieser war seine Hauptaufgabe ab Ende der Siebziger Jahre bis hinein in das Jahr 1999 die Stabilität im Finanzsektor. Dass der Ausschuss die längste Zeit seines Bestehens mit diesem Schwerpunkt zugebracht hat, erklärt, warum er oft nur mit dieser Funktion assoziiert wird. Im Herbst 2004 beispielsweise charakterisierte Jürgen Stark, Vizepräsident der Deutschen Bundesbank und stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der BIZ, den CGFS als „ein Forum für die Analyse der Stabilität des globalen Finanzsystems“ (Stark, 2004). Allerdings erhielt der Ausschuss 1999 nicht nur seinen heutigen Namen sondern auch eine Ausweitung seines Mandats. Zu der Förderung sich entwickelnder leistungsfähiger und stabiler Finanzmärkte traten zum einen die Beobachtung der globalen Finanzmärkte zur Ermittlung und Analyse potenzieller Störfaktoren und zum anderen die langfristige Analyse der Funktionsweise und der Grundlagen der Finanzmärkte. Ständige Vertreter in diesem Ausschuss sind die G10 Länder sowie Luxemburg und die EZB. Der Präsident des CGFS ist Roger W. Ferguson, der stellvertretende Vorsitzende des Board of Governors des Federal Reserve System.
Der Ausschuss wird in vielerlei Hinsicht tätig, um seinem erweiterten Mandat gerecht zu werden. Neben einer Arbeitsgruppe zu der Rolle von Ratings und der Erstellung eines Modells für die Datenerhebung von Credit Default Swaps gibt der CGFS auch Publikationen aus, wie beispielsweise die im Frühjahr 2004 erschienene Fallstudie zum dänischen Hypothekenmarkt, die als Grundlage für eine Diskussion über nationale Hypothekenmärkte diente. Bei alledem bleibt der Ausschuss ein Forum zur Diskussion über die Finanzstabilität. Er sucht Kontakt zu Führungskräften großer Finanzvereinigungen und veranstaltet selbst viele Workshops und Forschungsseminare. Themen aus dem vergangenen Jahr waren u.a. die Marktvolatilität 2003 und die Konsequenzen der derzeitigen Niedrigzinsverhältnisse für die Finanzstabilität (vgl. BIZ 74. Jahresbericht 2004, S. 188f).
2.4.2.3 Der Ausschuss für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme
Der Ausschuss für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme (CPSS) ist seit 1980 aktiv und beinhaltet die Mitglieder der G10-Länder, die EZB sowie die Vertreter von Hongkong und Singapur. Derzeitiger Präsident ist der Italiener Tommaso Padoa-Schioppa, auch Direktoriumsmitglied der EZB. Die Aufgabe des CPSS besteht darin, sich um eine Stärkung der Finanzmarktinfrastruktur und eine Reduzierung des Systemrisikos zu bemühen. In diesem Zusammenhang betreibt er eine „Förderung solider und effizienter Zahlungsverkehrs- und Abwicklungssysteme“ (BIZ, 2004b, S. 189).
Dies schlägt sich auch in der Entwicklung einer engen Kooperation mit Zentralbanken außerhalb des G10-Kreises nieder. Insbesondere aufstrebenden Volkswirtschaften bietet der Ausschuss technische, logistische und fachliche Unterstützung.
Von den Veröffentlichungen dieses Gremiums sind insbesondere zwei Berichte aus dem Jahre 2001 hervorzuheben, welche besondere Wichtigkeit für die Frage der Finanzmarktstabilität erlangt haben. Der erste Bericht „Grundprinzipien für Zahlungsverkehrssysteme, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind“ enthält bewusst allgemein formulierte und damit gut übertragbare Standards zu Zahlungsverkehrssystemen, die durch Hinweise und Empfehlungen für die Entwicklung und den reibungslosen Betrieb solcher Systeme ergänzt werden. Der zweite Bericht „Recommandations for Securities Settlements Systems“ ist aus einer Kooperation mit dem internationalen Aufsichtsgremium für die Wertpapiermärkte (IOSCO) entstanden und befasst sich mit der Frage, wie die Abwicklungen von Wertpapiergeschäften systematisch gestaltet, betrieben und kontrolliert werden können (vgl. Deutsche Bundesbank, 2003, S. 212). Ein Thema, dem schon seit längerer Zeit eine herausragende Rolle zukommt, ist die Verringerung des Erfüllungsrisikos bei Transaktionen im Devisenhandel. Hier beobachtet und unterstützt der Ausschuss Initiativen aus dem privaten Sektor.
2.4.2.4 Der Märkteausschuss
Der Märkteausschuss (MC), der bis 2002 „Ausschuss der Gold- und Devisenexperten“ hieß, setzt sich aus den Verantwortlichen für Marktgeschäfte der G10-Zentralbanken und der EZB zusammen. Dazu werden oft Experten weiterer Zentralbanken zu den Konferenzen mit eingeladen und zu Rate gezogen. Seit Mai 2003 hat Sheryl Kennedy, die Stellvertretende Gouverneurin der Bank of Canada, den Vorsitz. Die von ihr präsidierten Sitzungen finden alle zwei Monate statt und haben zum Ziel, sich mit den Veränderungen und Entwicklungen an den Devisenmärkten zu befassen und mögliche Konsequenzen für die Arbeit der Zentralbanken zu erörtern. Wichtige Themen des letzten Geschäftsjahres waren beispielsweise „die Folgen der Erweiterung der Europäischen Union für die Währungsunion und die Finanzmärkte, technische Fragen zu elektronischen Devisenhandelsplattformen sowie mögliche Ursachen für die jüngsten Veränderungen der Kassahandelsvolumina verschiedener Währungen“ (BIZ, 2004b, S. 190).
2.4.3 Die Bank für Zentralbanken
Als das System fester Wechselkurse in den sechziger Jahren zu deutlichen Anspannungen am Finanzmarkt führte, war die BIZ an einigen Maßnahmen zur Stützung von europäischen Währungen beteiligt. Ein Beispiel ist die Tätigkeit der Bank bei der Stützung des Pfund Sterling. „Hierbei handelte es sich um eine Reihe multilateraler Kreditlinien, die von anderen Mitgliedstaaten unter teilweiser Mitwirkung der BIZ gewährt und von ihr verwaltet wurden“ (Deutsche Bundesbank, 2003, S. 208). Auch in der Folgezeit war die BIZ mit der Gewährung von multilateralen Finanzhilfen beschäftigt, insbesondere ab 1982, als die Verschuldung der Schwellenländer stark anstieg. Hier hat die BIZ zu verschiedenen Gelegenheiten betroffenen Ländern Finanzhilfen zukommen lassen, stets die Garantie und den Rückhalt der führenden Zentralbanken im Rücken. Beispielsweise koordinierte die BIZ 1998 einen Kredit von mehreren Milliarden US-Dollar für die Zentralbank Brasiliens (Federal Reserve Bank of New York, 2004) und betrieb somit eine Vorfinanzierung von Krediten, die von anderen internationalen Finanzorganisationen wie der Weltbank oder dem IWF bereits zugesagt waren.
Eine weitere wichtige Aufgabe der BIZ ist in den Geschäftszielen angegeben und besteht in Folgendem: „To serve as a prime counterparty for central banks in their financial transactions, by providing an appropriate range of banking services and maintaining its reputation for absolute confidentiality and security“ (BIZ, 2005a). Um diese Aufgabe zu erfüllen und die Zentralbanken bei der Verwaltung ihrer Devisen- und Goldreserven tatkräftig unterstützen zu können, bietet die BIZ eine Vielfalt von Bankdienstleistungen an. Zwar stellt sie diese Leistungen auch in die Verfügbarkeit von internationalen Finanzorganisationen, doch sind die überwiegende Zahl ihrer rund 140 Einleger Zentralbanken.
Zum Ende des letzten Geschäftsjahres der BIZ, am 31. März 2004, machten die bei der BIZ deponierten Gelder 6% der weltweiten Devisenreserven aus (vgl. BIZ, 2005d, S. 2). Um eine rasche Verfügbarkeit zu garantieren, ist es das Bestreben der BIZ, ihre Einlagen hoch liquide zu halten. „Bei der vorwiegenden Platzierung der ihr anvertrauten Mittel am Markt bevorzugt sie Geschäftsbanken ersten Ranges sowie den Erwerb kurzfristiger Staatspapiere“ (Deutsche Bundesbank, 2003, S. 208). Im Rahmen dieser Tätigkeit kommen zwei Handelsräume zum Einsatz, der Haupthandelsraum in Basel und der kleinere Handelsraum in der Repräsentanz in Hongkong SVR für die Zentralbanken des asiatischen Raums. Zu den Standardangeboten der Produktpalette der BIZ in Verbindung mit Geldmarktgeschäften gehören Termineinlagen sowie Sicht- und Kündigungskonten.
Mit gestiegenem Renditebewusstsein der Zentralbanken verlängerte sich natürlicherweise auch die Laufzeit der Einlagen, so dass die BIZ, in dem Bemühen, sich den veränderten Bedürfnissen ihrer Kunden anzupassen, zwei neue direkt mit ihr handelbare Finanzinstrumente geschaffen hat. Quasi als Investmentbank für Zentralbanken bietet sie zum einen das festverzinsliche Fixed-Rate Investment der BIZ (FIXBIS) an, ein äußerst flexibles Geldmarktinstrument, mit dem die Liquidität der Anlage aktiv steuerbar ist. Zum anderen offeriert sie mit dem Medium-Term Instrument (MIT) eine längerfristige Anlagemöglichkeit mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Daneben tätigt die BIZ auch Devisen- und Goldgeschäfte und vergibt kurzfristige Kredite, die in der Regel besichert sind (vgl. BIZ 74. Jahresbericht 2004, S. 194f.). Für Zentralbanken ohne eigenes Portfoliomanagement sind besonders die dafür speziell abgestimmten Dienstleistungen interessant. Die BIZ lässt dabei die Wahl zwischen einem individuell gestalteten Portfoliomanagement und einer offenen Fondsstruktur, bei welcher mit in einem Pool gesammelten Geldern in bestimmte Vermögenswerte investiert wird (vgl. BIZ, 2005d, S. 2).
Zur Beaufsichtigung der von der BIZ getätigten Bankgeschäfte existiert ein internes Risikomanagement in Form eines von der BIZ-Bankabteilung unabhängigen Risikocontrolling, das direkt dem Stellvertretenden Generaldirektor unterstellt ist und ihm Bericht erstattet (vgl. BIZ, 2005e). Es gibt zudem Geschäfte, die der BIZ ausdrücklich untersagt sind. Zu diesen zählen die Annahme von Einlagen von Privatpersonen oder Wirtschaftsunternehmen sowie die Erbringung von Finanzdienstleistungen an diese (beides seit Januar 2001 nicht mehr möglich), die Eröffnung von laufenden Konten oder Gewährung von Darlehen für Regierungen, der Kauf und Verkauf von Aktien (wohl aber von anderen börsengängigen Wertpapieren). Weiterhin nicht gestattet sind das Akzeptieren von Wechseln und die Notenausgabe (vgl. Deutsche Bundesbank, 2003, S. 208f.).
2.5 Weitere Dienstleistungen der BIZ
Um eine fundierte Grundlage für die Durchführung ihrer Sitzungen zu bieten aber auch, um die zugehörigen Ausschüsse in ihrem Tagesgeschäft zu unterstützen, betreibt die BIZ eine eigene Forschung. Ihre Betätigungsfelder liegen hierbei in den Bereichen der Wirtschaft, der Währung, der Finanzen und dem Recht. Das führt zu einer Vielzahl von Themen aus den unterschiedlichsten Bereichen, „doch aufgrund der kürzlich bewusst gewählten längerfristigen Optik werden vor allem drei Gebiete beleuchtet, denen die BIZ besondere Bedeutung beimisst:
- die Beziehung zwischen Währungs- und Finanzstabilität
- die Spannungen und Komplementärwirkungen zwischen den verschiedenen Ansätzen zur Förderung der Finanzstabilität: Ansätzen, die auf die einzelnen Institute ausgerichtet sind, und Ansätzen, bei denen das Finanzsystem als Ganzes im Zentrum steht
- das Funktionieren der Märkte allgemein“ (BIZ, 2004b, S. 179).
Die Ergebnisse dieser Forschungstätigkeit fließen in die regelmäßigen Publikationen der BIZ ein. Zu den bedeutendsten Veröffentlichungen zählen der Jahresbericht und der Quartalsbericht. Der Jahresbericht vermittelt einen Überblick über die allgemeinen weltwirtschaftlichen Entwicklungen und der Rolle und Tätigkeit der BIZ als Partner in einer internationalen Kooperation zur Währungs- und Finanzstabilität. In den Quartalsbericht fließen die allgemeinen Wirtschaftsanalysen zu dem internationalen Bankgeschäft und den internationalen Finanzmärkten ein. Ergänzt werden diese Publikationen durch eine Reihe von Arbeitspapieren, Beiträgen und Artikeln in Fachzeitschriften zu den Forschungsergebnissen aus dem Bereich der Geldpolitik und Geldtheorie.
Darüber hinaus publiziert die BIZ seit vielen Jahren regelmäßig eine Fülle von Daten, die sie von ihren Mitgliedern sammelt oder in Kooperation mit anderen internationalen Finanzorganisationen aufbereitet. Aufgrund dieser Tätigkeit ist die BIZ „eine Drehscheibe für den Austausch statistischer Daten unter Zentralbanken, und sie veröffentlicht Statistiken über die internationalen Bankkredit-, Wertpapier-, Devisen- und Derivativmärkte“ (BIZ, 2005d, S. 2). Eine Quelle dieser Statistiken ist die Datenbank der BIZ, die einen Austausch von Währungs-, Wirtschaft- und Finanzdaten mit den mittlerweile 33 Ländern aus allen großen Regionen ermöglicht. Allein im letzten Geschäftsjahr 2003 / 04 meldeten 38 Zentralbanken aggregierte Daten über das Kreditgeschäft ihrer international tätigen Banken nach Basel, welche von der BIZ zu globalen Statistiken zusammengefasst und als internationale Bankenstatistik im Quartalsbericht veröffentlicht werden. Eine nur halbjährliche Veröffentlichung erfahren dagegen die Daten zu den Derivatenmärkten, welche von den G10-Zentralbanken erhoben werden (vgl. BIZ 74. Jahresbericht 2004, S. 179f.). Ferner koordiniert die BIZ alle drei Jahre eine Erhebung von Daten zu Devisenhandelsumsätzen und dem Derivatenhandel, an der 2004 52 Zentralbanken teilgenommen haben. In Kooperation mit dem IWF, der OECD und der Weltbank erhebt und veröffentlicht die BIZ Gläubigerdaten zu einer Statistik, welche die internationale Verschuldung von aufstrebenden Volkswirtschaften wiedergibt. Diese sind besonders von Bedeutung „für die Beurteilung von Länderrisiken und das frühzeitig Erkennen von Finanzkrisen“ (Wikipedia, 2005a).
3. Die Weltbank
Das offizielle Ziel der Weltbank ist die Bekämpfung von Armut und die Verbesserung des Lebensstandards von Menschen, die in Entwicklungsländern leben. Zu diesem Zweck stellt sie für kreditwürdige Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen Beratung, technische und diverse finanzielle Hilfe zur Verfügung (vgl. Weltbank, 2005a). Die Weltbank engagiert sich „in mehr als 1.800 Projekten in nahezu jedem Arbeitsbereich und in jedem Entwicklungsland – von der Vergabe von Mikrokrediten in Bosnien und Herzegowina, über die Förderung von Schulbildung für Mädchen in Bangladesh und Gesundheitsprojekten in Mexiko bis zum Wiederaufbauprogramm nach einem Erdbeben in Indien“ (BMZ, 2005). Für die von der Flutkatastrophe betroffenen südasiatischen Länder ist die Weltbank nach Präsident Wolfensohn bereit, ihre Hilfe von ursprünglich zugesagten 250 Millionen US-$ auf bis zu 1,5 Milliarden US-$ aufzustocken. Zudem erwägt die Weltbank einen Schuldenerlass und unterstützende Maßnahmen für Unternehmen, die beim Wiederaufbau in diesen Ländern beteiligt sind (vgl. ZDF, 2005).
Im Grunde ist die Weltbank in ihrer Ausrichtung weniger eine Bank im gewöhnlichen Sinne als eine spezialisierte Institution. Dies ist allein schon durch ihre Ausrichtung erkennbar, weniger eine Profitmaximierung anzustreben als Entwicklungsaspekte in den Vordergrund zu stellen (vgl. Weltbank, 2004a, S. 106). Als Sonderorganisation gehört sie zudem zu dem System der Vereinten Nationen. Über 10.000 Menschen aus über 160 verschiedenen Ländern arbeiten weltweit für die Weltbankgruppe, davon allein 8000 in ihrem Hauptsitz in Washington, D.C.. Zusätzlich betreibt sie noch 109 Länderbüros.
3.1 Die Entstehungsgeschichte
Noch während des Zweiten Weltkrieges wurde an einer Konzeption gearbeitet, wie die wirtschaftlichen Spannungen und Probleme in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg würden vermieden werden können. Zu diesem Zweck trafen sich Vertreter von 44 Staaten im Juli 1944 in Bretton Woods (USA) bei der internationalen Währungs- und Finanzkonferenz, die schon im Zusammenhang mit der geplanten Liquidierung der BIZ in dieser Arbeit Erwähnung fand. Vor allem die USA und Großbritannien entwarfen Pläne für die Nachkriegsordnung der Weltwirtschaft und stellten diese zur Debatte. Nach dreiwöchigen Verhandlungen beinhaltete das Ergebnis zum größten Teil die Vorschläge des US-Amerikaners Harry D. White, der sich damit gegen den Briten John M. Keynes durchsetzen konnte. Mit dem nun beschlossenen White-Plan wurde ein möglichst stabiles Währungssystem mit festen Wechselkursen angestrebt, in dessen Zentrum der US-Dollar stand, der als Leitwährung diente und an den Goldpreis gekoppelt war. Im Zuge dieser Entwicklung wurde zur Überwachung dieses Systems der Internationale Währungsfonds (IWF) geschaffen. Die Schwesterorganisation, die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), sollte den IWF in der Schaffung eines stabilen Währungssystems unterstützen und durch ihre Kreditvergabe den Wiederaufbau Europas fördern.
3.2 Aufbau und Struktur der Weltbankgruppe
Die Weltbankgruppe besteht aus fünf formal selbständigen Organisationen, der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA), der Internationalen Finanz-Corporation (IFC), der Mulitlateralen Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) und dem Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID), das an die Weltbankgruppe angliedert ist und durch die lediglich verwaltungsmäßige Unterstützung der Weltbankziele eine Sonderrolle einnimmt.
Es gilt vorerst, für definitorische Klarheit zu sorgen. Wenn nämlich im allgemeinen Sprachgebrauch von der „Weltbank“ die Rede ist, kann sowohl die IBRD als ursprüngliche Weltbank gemeint sein, aber auch die IBRD zusammen mit der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) oder gar die Weltbankgruppe als Ganzes. Da zur „Weltbank“ aber formell nur die IBRD und die IDA gehören, soll dieser Begriff der Einfachheit halber in den folgenden Ausführungen mit dieser Bedeutung verwendet werden.
Verbunden sind die fünf Organisationen der Weltbankgruppe durch verwaltungsmäßige Verflechtungen. Zwar sind alle rechtlich selbständig und besitzen eigene Organe, jedoch sind diese überwiegend mit den gleichen Personen besetzt. Wichtigste Gremien bei der IBRD, IDA, IFC und MIGA sind der Gouverneursrat und das Exekutivdirektorium. Bei Mitgliedsländern, die in der IBRD einen Gouverneur und einen Exekutivdirektor samt deren Stellvertreter stellen, erlangen diese Personen ex officio, d.h. kraft ihres Amtes auch in der IDA und der IFC diese Funktion, sofern die Länder in diesen Organisationen Mitglied sind. Bei der MIGA ist das nicht in der Satzung festgelegt, aber es ist üblich, dass in dem Exekutivdirektorium der MIGA die gleichen Personen sitzen wie in der IBRD. Die Zusammensetzung des Gouverneursrat der MIGA wird allerdings getrennt gewählt.
Die IBRD und die IDA sind personell komplett identisch, „bei der IFC und der MIGA bestehen organisatorische Besonderheiten insofern, als diese einen eigenen von der IBRD und IDA getrennten Mitarbeiterstab und einen eigenen geschäftsführenden Vizepräsidenten haben“ (BMF, 2005). Eine weitere Besonderheit stellt die Struktur der ICSID dar, die aus einem Verwaltungsrat und einem Sekretariat besteht. Die verwaltungsmäßige Verflechtung, die bei den vorher genannten vier Organisationen vorherrscht, besteht hier nur durch den gemeinsamen Präsidenten. Der Präsident der Weltbankgruppe steht jeder der fünf Organisationen vor, wird in der ICSID allerdings als Vorsitzender des Verwaltungsrats benannt.
3.2.1 Der Gouverneursrat
Repräsentiert werden die Mitgliedsländer samt ihrem Stimmenanteil im Gouverneursrat, dem obersten Gremium der Weltbank, in dem jedes Mitglied durch einen Gouverneur und seinen Stellvertreter vertreten ist. Die Amtsdauer eines Gouverneurs oder seines Stellvertreters beträgt fünf Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Aus ihrer Mitte wählen die Gouverneure einen Vorsitzenden. Häufig bekleiden Minister den Posten eines Gouverneurs, typischerweise aus den Ressorts Finanzen oder Entwicklung. Für Deutschland ist das gegenwärtig die Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul. Bei Abstimmungen des Gouverneursrats kommen die oben skizzierten Stimmengewichtungen zum Tragen. Einmal im Jahr trifft sich das Gremium zur Jahrestagung der Bank, traditionsweise an zwei von drei Jahren in Washington, D.C., sonst in einem anderen Mitgliedsland.
Aufgrund dieser seltenen Zusammenkünfte aber der doch enormen Machtfülle hat der Gouverneursrat alle Befugnisse, die nicht explizit durch die Satzung ausgeschlossen sind, an die Exekutivdirektoren delegiert. Nicht delegierbare und eigentliche Aufgaben eines Gouverneurs sind beispielsweise die Entscheidung über Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern, Verwendung des Nettogewinns oder die Entscheidung über Einstellung der Geschäftstätigkeit der Bank. 1974 haben die Gouverneursräte von IWF und Weltbank die Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses zur Beratung der Gouverneursräte in Entwicklungsfragen beschlossen. Der Gemeinsame Entwicklungsausschuss von IWF und Weltbank („Development Committee“) stellt seit seiner Gründung ein Forum dieser beiden Institutionen dar, das die Entscheidungsfindung in Entwicklungsfragen erleichtert. Der Ausschuss „formuliert Empfehlungen auf Grund eigener Untersuchung und Analyse der mittel- und langfristigen Aussichten der Entwicklungsländer für geeignete Maßnahmen für einen verstärkten Transfer realer Ressourcen“ (Voß, 2004).
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