Die Geschichte der Religionsfreiheit in Deutschland


Seminararbeit, 2005

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das deutsche Kaiserreich 1871-1918

3. Die Weimarer Republik 1919-1933

4. Das Dritte Reich 1933-1945

5. Die Bundesrepublik 1949

6. Zusammenfassung und Fazit

Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Vorliegende Arbeit befasst sich im Rahmen des Themas „Weltanschauliche Neutralität und Religionsfreiheit“ mit der Geschichte

der Religionsfreiheit, wie sie sich in Deutschland seit der Reichsgründung 1871 bis zur Verkündung des Grundgesetzes im Jahre 1949 entwickelt hat.

Es ist beabsichtigt, die Religionsfreiheit speziell am Verhältnis des deutschen Staates zum christlichen Glauben zu erörtern, da dieser in dem hier betrachteten Zeitraum in seinen verschiedenen konfessionellen Richtungen die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung umfasste. Die Betrachtung anderer Religionen kann im vorgegebenen Rahmen dieser Arbeit nicht adäquat durchgeführt werden und entfällt aus diesem Grunde ganz.

Um den in dieser Arbeit festgelegten Zeitraum von immerhin 78 Jahre deutscher Geschichte am besten veranschaulichen zu können, wurden aus jeder politischen Epoche Themenkomplexe ausgewählt, die nach Meinung des Verfassers als repräsentativ für diese einzelnen Perioden stehen.

Der erste Komplex beschäftigt sich mit dem Kulturkampf der Jahre 1871 bis 1887. Er zeigt das anfangs feindliche und nach Beendigung des Kulturkampfes immerhin noch sehr angespannte Verhältnis des protestantischen deutschen Kaisertums gegenüber dessen katholischer Bevölkerung und deren römischer Kirche. Es soll durch die Schilderung des Konfliktes zwischen Staat und Kirche ein Bild gezeichnet werden, das Einblick in die konfessionellen Spannungen zwischen Herrschenden und Beherrschten bietet und ein Urteil über die zu dieser Zeit vorhandene Religionsfreiheit erlaubt.

Im zweiten Abschnitt wird die Epoche der Weimarer Republik von 1919 bis zur Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 betrachtet. Die „‚demokratischste Demokratie der Welt‛“[1], wie der damalige Reichsinnenminister David 1919 die neue deutsche Republik nannte, hatte sich besonders unter dem Einfluss des politischen Katholizismus eine Verfassung gegeben, die den Staat zu Neutralität in weltanschaulichen Themen festlegte und die ungestörte Religionsausübung garantierte. Die Darstellung der entsprechenden Artikel der Weimarer Reichsverfassung soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür aufzeigen.

Das dritte Kapital behandelt die Zeit des Dritten Reiches vom Tag der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler im Januar 1933 bis zum Ende des tausendjährigen Reichs, zwölf Jahre später. In diesem Abschnitt soll das vom Vatikan mit dem Deutschen Reich geschlossene Reichskonkordat und die sich daraus ergebenden Folgen erläutert werden. Auch sollen die Versuche der neuen Machthaber die christlichen Wurzeln aus der deutschen Gesellschaft zu verdrängen betrachtet werden. Es wird geschildert, wie durch die Maßnahmen der Nationalsozialisten die in der Weimarer Reichsverfassung garantierte Religionsfreiheit immer weiter eingeschränkt wurde.

Der letzte Komplex zeigt die Bedeutung der Religionsfreiheit im Grundgesetz der 1949 neu gegründete Bundesrepublik. Es soll hier gezeigt werden, wie nach einer Zeit der beabsichtigten Verdrängung der christlichen Religion aus den Köpfen des deutschen Volkes, ein neuer Staat entstand, dessen Verfassung in hohem Maße durch christliche Werte bestimmt war und ist.

An dieser Stelle soll noch ein Wort zu der in die Arbeit eingeflossenen Literatur gesagt werden. Als sehr dienlich in der Bearbeitung des vorliegenden Themas erwiesen sich sowohl Jan Rehmanns „Kirchen im NS-Staat“ als auch besonders für den ersten Themenkomplex „Kulturkampf gestern und heute“ von Georg Franz-Willing. Des Weiteren bot „Schlaglichter der deutschen Geschichte“ von Helmut M. Müller stets einen informativen Einstieg in die zu bearbeitenden Epochen.

2. Das deutsche Kaiserreich 1871-1918

Mit der Proklamation Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles entstand in der Mitte Europas ein preußisch geführter, mehrheitlich protestantischer Staat – das Deutsche Reich. Die kritische Haltung vieler deutscher Katholiken dem neuen kleindeutschen Reich gegenüber wurde bereits bei der ersten Reichstagssitzung deutlich. Das 1870 gegründete, katholische Zentrum war darin mit 57 Abgeordneten als zweitstärkste Fraktion vertreten. Man kann sagen, dass mit dieser Eröffnungssitzung der Kulturkampf begann.[2] Denn Reichskanzler Otto von Bismarck sah „in der neu gegründeten Zentrumspartei den Hauptgegner des preußisch-protestantischen Kaiserreichs, den er durch den Kulturkampf in die Knie zwingen wollte.“[3] Neben dem Zentrum, fällte er auch über die SPD ein vernichtendes Urteil: „Beide Elemente, das ultramontane und das sozialistische, sind geborene Gegner Deutschlands.“[4] Die Begründung für diese Einschätzung lag in der internationalen Einstellung dieser beiden Massenparteien, in der der Reichskanzler eine Gefahr für den Bestand, des maßgeblich von ihm ins Leben gerufenen neuen deutschen Nationalstaates zu erkennen glaubte. Er sah das Zentrum sowohl in Opposition zum neuen Staat, als auch zum protestantischen Kaisertum und befürchtete deswegen eine Verbindung der katholischen Partei zu den feindlichen katholischen Mächten Frankreich und Österreich. Das auf dem vom 08. Dezember 1869 bis zum 01. September 1871 stattfindenden Ersten Vatikanischen Konzil beschlossene Unfehlbarkeitsdogma des Papstes Pius IX. hatte für Bismarck persönlich eher eine nebensächlichere Bedeutung, als dies für die liberalen Kräfte im Reich der Fall war. Er empfand im ultramontanen Zentrum als parlamentarischer Oppositionspartei die größte Gefahr für sein Werk. Nichtsdestotrotz darf die Bedeutung des Unfehlbarkeitsdogmas nicht unterschätzt werden, denn dieses trug wesentlich dazu bei, die bisher rein politische Auseinandersetzung zwischen Regierung und der klerikalen Partei auf die kirchliche Ebene zu verlagern. Es hatte direkte Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen Staat und Kirche, da die damit eingeschlagene Politik des Vatikans „die Belange des Staates weitgehend in Mitleidenschaft ziehen musste.“[5] Man kann also, wie dies Georg Franz-Willing tut, den Kulturkampf durchaus als Frucht des Vatikanischen Konzils bezeichnen.

Die erste Maßnahme des Kulturkampfes war die Auflösung der katholischen Abteilung im preußischen Kultusministerium im Juli 1871. Der Reichskanzler verdächtigte diese, über den katholischen Klerus die polnische Nationalbewegung in Posen und Westpreußen zu fördern und somit der Einheit des Reiches entgegenzuwirken. Von dem Vorwurf die katholische Kirche würde separatistische Bewegungen unterstützen, war es nur ein kleiner Schritt zu der Behauptung, das katholische Zentrum wäre ebenfalls mit Reichsfeinden verbunden. „Bismarck empfand die Haltung des Zentrums und der katholischen Geistlichkeit als Herausforderung, auf die er mit Maßnahmen zur Festigung von Staatsautorität und Reichseinheit antworten musste.“[6] Um die Macht der Kirche wissend, beschränkte sich die Regierung vorläufig darauf, die Rechte des Staates und dessen Bürger gegen Übergriffe und Bedrohungen von kirchlicher Seite zu schützen.[7]

„In einem sich allmählich verschärfenden Kulturkampf [...] wurde im Dezember 1871 der so genannte Kanzelparagraph als Reichsgesetz eingeführt.“[8] Durch dieses auf eine bayerische Initiative im Bundesrat zurückgehende erste Kulturkampfgesetz wurde es, mittels einer Ergänzung des Strafgesetzbuches, Pfarrern untersagt „in Ausübung ihres Amtes staatliche Angelegenheiten in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zu behandeln.“[9] Es drohte bei Zuwiderhandlungen mit der Amtsenthebung oder gar Gefängnis. Dieses Verbot des so genannten Missbrauchs der Kanzel zu politischen Zwecken hatte, wie es der bayerische Ministerpräsident Lutz bei einer Reichstagsdebatte anführte, im Kern die Frage zu klären, „wer Herr im Lande seinen

sollte, die römische Kirche oder die Regierung.“[10] Man beabsichtigte

also damit den Einfluss der katholischen Kirche in der Öffentlichkeit einzudämmen.

Ebenfalls zur Stärkung der Regierung gegenüber dem Klerus wurde am 11. März 1872 das Schulaufsichtsgesetz beschlossen. Es war das eigentliche Kulturkampfgesetz, da es die Frage, wem der Haupteinfluss auf die Schule und damit auf die geistige Entwicklung der Jugend zufiel, zugunsten des Staates beantwortete.[11] In der Begründung des Gesetzentwurfes anlässlich der Vorlage beim Deutschen Kaiser und Preußischen König Wilhelm I. hieß es: „‚Die inneren Beweggründe... liegen in der schon seit längeren Zeit gemachten Wahrnehmung, dass in den polnisch-katholischen Teilen der Monarchie die Germanisierungsaufgabe der Elementarschulen in den Hintergrund gedrängt, der deutsche Sprachunterricht vernachlässigt wird [...], dass mehrfach auch in den Elementarschulen der übrigen katholisch bevölkerten Teile der Monarchie die Pflege ultramontaner Zwecke stattfindet und somit Zustände eintreten, die [...] einen staatsgefährlichen Charakter annehmen‛.“[12] Dies waren also die entscheidenden Gründe

für das Schulaufsichtsgesetz, welches der Kirche die geistliche Aufsicht

über die Schulen entzog und diese durch die staatliche Schulaufsicht ersetzte.

[...]


[1] Winkler, Heinrich August: Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte 1806-1933, Bonn 2002, S. 407.

[2] Vgl.: Franz-Willing, Georg: Kulturkampf gestern und heute. Eine Säkularbetrachtung 1871-1971, München 1971, S. 27.

[3] Müller, Helmut M.: Schlaglichter der deutschen Geschichte, Bonn 2003, S. 166.

[4] Franz-Willing, Kulturkampf gestern und heute, S. 30.

[5] Schmidt-Volkmar, Erich: Der Kulturkampf in Deutschland 1871-1890, Göttingen 1962, S. 60.

[6] Winkler, Der lange Weg nach Westen, S. 223.

[7] Vgl.: Schmidt-Volkmar, Der Kulturkampf in Deutschland 1871-1890, S. 66.

[8] Müller, Schlaglichter der deutschen Geschichte, S. 189.

[9] Winkler, Der lange Weg nach Westen, S. 224.

[10] Franz-Willing, Kulturkampf gestern und heute, S. 38.

[11] Vgl.: Schmidt-Volkmar, Der Kulturkampf in Deutschland 1871-1890, S. 82.

[12] Franz-Willing, Kulturkampf gestern und heute, S. 42.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Die Geschichte der Religionsfreiheit in Deutschland
Hochschule
Universität der Bundeswehr München, Neubiberg
Veranstaltung
Politische Ethik I
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
23
Katalognummer
V48985
ISBN (eBook)
9783638455428
Dateigröße
504 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Geschichte der Religionsfreiheit in Deutschland von der Reichsgründung 1871 bis zur Verkündung des Grundgesetzes 1949
Schlagworte
Geschichte, Religionsfreiheit, Deutschland, Politische, Ethik
Arbeit zitieren
Torsten Kopf (Autor:in), 2005, Die Geschichte der Religionsfreiheit in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48985

Kommentare

  • Gast am 18.9.2008

    Geschichte der Religionsfreiheit.

    Es wäre nützlich, auch die Bibliographie öffentlich zu machen. Ich würde die Studie z. B. kaufen, wenn ich wüsste, es sind die Freikirchen mit ihren frühen Bemühungen um Religionsfreiheit in die Areit einbezogen.
    Freundliche Grüße
    Karl Heinz Voigt

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Titel: Die Geschichte der Religionsfreiheit in Deutschland



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