Die Haftung der Eltern für illegales Filesharing ihrer Kinder ist in der Öffentlichkeit zu einem heiklen und stark diskutierten Thema geworden. Auf der anderen Seite zeigen aber auch viele Zeitungsartikel, dass es zu dieser Frage keine einheitliche Antwort gibt und dass eine kontroverse Diskussion zu dieser Haftungsfrage nicht nur im gesellschaftlichen, sondern auch im rechtlichen Bereich vorherrscht. Dieses Thema wird in der vorliegenden Arbeit behandelt.
Heutzutage gehört der kabellose Internetanschluss in privaten Haushalten zum nicht mehr wegzudenkenden Inventar. Dabei wird dieser in einem privaten Haushalt meist nur einfach installiert und wie selbstverständlich unter allen, insbesondere unter Familienmitgliedern, geteilt. Was hierbei jedoch in den Hintergrund tritt ist, dass derjenige, der den privaten Internetanschluss einrichtet, die Gefahr trägt, für eventuelle Urheberrechtsverletzungen anderer Anschlussnutzer haftbar gemacht zu werden. In einem familialen Haushalt werden dies meistens die Eltern sein. Für die Rechteinhaber bleibt im Zuge der Anonymität des Internets kaum eine andere Möglichkeit, als zu versuchen, den Anschlussinhaber ausfindig zu machen und diesen zur Haftung zu ziehen. Dabei entstehen Haftungssituationen, in denen die Eltern als Haftungsadressat in Betracht kommen, obwohl die unmittelbare Verletzungshandlung nicht von ihnen ausgeht, sondern oftmals von den eigenen Kindern. Dies ist dem Umstand geschuldet, da der Rechteinhaber nicht hinter den Internetanschluss blicken kann un den unmittelbar Verletzenden unmittelbar identifizieren kann.
Unter dem Vorgang des illegalen Filesharings versteht man, dass jemand eine Datei innerhalb sogenannter "Tauschbörsen" zum Download zur Verfügung stellt, obwohl jemand anderes ein ausschließliches Verwertungsrecht an dieser Datei hat. Viele wissen bei der Nutzung von Tauschbörsen nicht, dass auch wenn man dort nur Dateien herunterlädt, diese automatisch von einem selbst wieder hochgeladen werden, wodurch erst die Rechtsverletzung entsteht. Zu einem viel diskutierten Thema ist das illegale Filesharing zudem durch die massenhaften Abmahnungen geworden, wo Forderungen, teilweise von mehreren hundert Euro für eine Rechtsverletzung, verlangt wurden. Wann der elterliche Anschlussinhaber, auch wenn er selbst nicht der unmittelbare Täter der Urheberrechtsverletzung ist, haftet, wurde im Laufe der Zeit durch Gerichte und Literatur beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. HAFTUNG DER ELTERN ALS MITTELBARE STÖRER UND NACH § 832 BGB
I. „MILDE“ BESTREBUNGEN
1. Haftung für volljährige Kinder
a. Eigenverantwortlichkeit volljähriger Kinder
b. Schutz der Familie Art. 6 Abs. 1 GG
2. Haftung für minderjährige Kinder
a. Rechtsprechung
b. Literatur
II. „STRENGE“ BESTREBUNGEN
1. Belehrungspflichten
2. Überwachungs- und Kontrollpflichten
3. „Hamburger Linie“
a. Entscheidungen des LG Hamburg
b. Bestätigung durch andere Gerichte und Literatur
III. ANSICHT DES BGH UND ENTWICKLUNG DER RECHTSPRECHUNG
1. Morpheus
a. Prüf- und Verhaltenspflichten
aa. Vorhersehbarkeit der Verletzungshandlung
bb. Wertung des § 1626 Abs. 2 BGB
cc. Ausmaß der Gefahr für Rechtsgüter Dritter
b. Übertragung auf die Störerhaftung der Anschlussinhaber
2. BearShare
3. Tauschbörse II
IV. AUSWIRKUNGEN DER ÄNDERUNG DES TMG
C. DIE TÄTERSCHAFTLICHE HAFTUNG DES ELTERLICHEN ANSCHLUSSINHABERS
I. TATSÄCHLICHE VERMUTUNG
II. ANFORDERUNGEN AN DIE SEKUNDÄRE DARLEGUNGSLAST
1. Nachforschungspflicht
2. Mitteilungspflicht
3. Konsequenzen für die Haftung des elterlichen Anschlussinhabers
a. Befragungen der Kinder
b. Untersuchung von Computern
c. Nachforschungspflichten gegenüber Minderjährigen
4. EuGH-Entscheidung im Vorlageverfahren des LG München I
a. Sachverhalt
b. Vorlagefragen des LG München I
c. Beantwortung der Vorlagefragen
D. ZUSAMMENFASSUNG UND STELLUNGNAHME
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die rechtliche Haftung von Eltern als Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing ihrer Kinder. Das Hauptziel besteht darin, die Entwicklung der Anforderungen an die Störerhaftung und die täterschaftliche Haftung durch die Rechtsprechung des BGH sowie die jüngsten Einflüsse des EuGH systematisch aufzuarbeiten.
- Störerhaftung der Eltern als Anschlussinhaber
- Prüf- und Verhaltenspflichten gegenüber minderjährigen und volljährigen Kindern
- Die sekundäre Darlegungslast und deren Konsequenzen für die Beweisführung
- Einfluss der TMG-Änderungen und europarechtlicher Vorgaben auf die Familienhaftung
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Schlagzeilen wie „Eltern haften beim Filesharing für ihre Kinder“, „Wer sein Kind nicht verpfeit haftet selbst“ oder „Sippenhaftung beim Filesharing“ machten die Haftung der Eltern für illegales Filesharing ihrer Kinder in der Öffentlichkeit zu einem heiklen und stark diskutierten Thema. Auf der anderen Seite zeigten aber auch Artikel wie „Eltern haften laut BGH nicht immer für ihre Kinder“, dass es zu dieser Frage keine einheitliche Antwort gibt und dass eine kontroverse Diskussion zu dieser Haftungsfrage nicht nur im gesellschaftlichen, sondern auch im rechtlichen Bereich vorherrscht.
Heutzutage gehört der kabellose Internetanschluss in privaten Haushalten zum nicht mehr wegzudenkenden Inventar. Dabei wird dieser in einem privaten Haushalt meist nur einfach installiert und wie selbstverständlich unter allen, insbesondere unter Familienmitgliedern, geteilt. Was hierbei jedoch in den Hintergrund tritt, dass derjenige, der den privaten Internetanschluss einrichtet, die Gefahr trägt für eventuelle Urheberrechtsverletzungen anderer Anschlussnutzer haftbar gemacht zu werden. In einem famililen Haushalt werden dies meistens die Eltern sein. Für die Rechteinhaber bleibt im Zuge der Anonymität des Internets kaum eine andere Möglichkeit, als zu versuchen den Anschlussinhaber ausfindig zu machen und diesen zur Haftung zu ziehen. Dabei entstehen Haftungssituationen, in denen die Eltern als Haftungsadressat in Betracht kommen, obwohl die unmittelbare Verletzungshandlung nicht von ihnen ausgeht, sondern oftmals von den eigenen Kindern. Dies ist dem Umstand geschuldet, da der Rechteinhaber nicht hinter den Internetanschluss blicken kann und den unmittelbar Verletzenden unmittelbar identifizieren kann.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die gesellschaftliche und rechtliche Relevanz der Elternhaftung bei Filesharing-Verletzungen durch Familienmitglieder im privaten Internetanschluss.
B. HAFTUNG DER ELTERN ALS MITTELBARE STÖRER UND NACH § 832 BGB: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Ansätze der „milden“ und „strengen“ Rechtsprechung bezüglich der Prüf- und Verhaltenspflichten der Eltern gegenüber volljährigen und minderjährigen Kindern.
C. DIE TÄTERSCHAFTLICHE HAFTUNG DES ELTERLICHEN ANSCHLUSSINHABERS: Hier wird die Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers sowie die sekundäre Darlegungslast im Zivilprozess detailliert untersucht, inklusive der Auswirkungen aktueller EuGH-Rechtsprechung.
D. ZUSAMMENFASSUNG UND STELLUNGNAHME: Abschließend werden die Ergebnisse der Arbeit synthetisiert und die Ambivalenz zwischen dem Schutz der Familie und der effektiven Durchsetzung von Urheberrechten kritisch gewürdigt.
Schlüsselwörter
Filesharing, Störerhaftung, Anschlussinhaber, Elternhaftung, BGH, EuGH, Urheberrechtsverletzung, sekundäre Darlegungslast, TMG, Familienrecht, Prüfpflichten, Internetanschluss, Täterschaftsvermutung, Aufsichtspflicht, digitale Beweisführung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Problematik, ob und in welchem Umfang Eltern für Urheberrechtsverletzungen (insbesondere illegales Filesharing) haften, die über ihren privaten Internetanschluss durch Familienangehörige begangen werden.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf der Störerhaftung, den elterlichen Prüf- und Verhaltenspflichten, der Täterschaftsvermutung bei Anschlussinhabern sowie der Beweislastverteilung durch die sekundäre Darlegungslast.
Welches primäre Ziel verfolgt der Autor?
Ziel ist es, eine chronologische und systematische Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung (insb. BGH) zu erarbeiten, um die Voraussetzungen der Haftung in familieninternen Konstellationen transparent zu machen.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär angewandt?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzen, Kommentaren, Fachliteratur und einer detaillierten Prüfung der relevanten höchstrichterlichen Urteile basiert.
Was wird schwerpunktmäßig im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entwicklung von einer zunächst „milden“ hin zu einer „strengen“ Linie in der Rechtsprechung sowie die Auswirkungen der Änderung des Telemediengesetzes (TMG) auf die Haftungssituation.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?
Die wesentlichen Schlagworte sind Störerhaftung, elterliche Aufsichtspflicht, sekundäre Darlegungslast, Urheberrecht und der Schutz der Familie gemäß Art. 6 GG.
Welche Bedeutung hat die „Hamburger Linie“ im Kontext dieser Arbeit?
Die „Hamburger Linie“ ist ein spezifischer Ansatz in der Rechtsprechung, der bei Minderjährigen strengere Kontroll- und Überwachungspflichten für Anschlussinhaber forderte, als dies in anderen Zuständigkeitsbereichen üblich war.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle des EuGH?
Die Arbeit erkennt an, dass der EuGH durch seine Vorabentscheidungen die Rechtsprechung des BGH in Einklang mit dem Unionsrecht brachte und dabei insbesondere die effektive Durchsetzung von Urheberrechten gegen absolute Privilegierungen der Familie stärkte.
Was besagt die sekundäre Darlegungslast in diesem Kontext?
Sie verpflichtet den Anschlussinhaber, im Rahmen eines Prozesses substanziiert vorzutragen, ob und welche anderen Personen als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen, um die Vermutung seiner eigenen Täterschaft zu entkräften.
- Arbeit zitieren
- Gianluca Frey (Autor:in), 2019, Illegales Filesharing von Kindern. Unter welchen Voraussetzungen haften die Eltern?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/489992