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Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems - Schaffung eines gemeinsamen Asylverfahrens?

Title: Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems - Schaffung eines gemeinsamen Asylverfahrens?

Master's Thesis , 2005 , 78 Pages , Grade: 1,5

Autor:in: Ulrich Wokulat (Author)

Politics - Topic: European Union
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Summary Excerpt Details

Diese Arbeit behandelt die Harmonisierung des Asylverfahrensrechts innerhalb der Europäischen Union. Ziel dieser Arbeit ist es, einen Beitrag zu der Frage, wie ein Gemeinsames Europäisches Asylverfahren gestaltet sein kann, zu leisten.

Basierend auf dem in Artikel 63 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der Fassung vom 26. Februar 2001 normierten Ziel, gemeinsame Mindestnormen für ein Asylanerkennungsverfahren zu schaffen, werden zunächst Unterschiede im Asylverfahrensrecht ausgewählter Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Anforderungen an Mindeststandards erarbeitet und dargestellt. Eingang finden verschiedene rechtliche und politische Werkzeuge. Ausgehend davon werden Visionen für eine weitergehende Harmonisierung des Asylrechts in der Europäischen Union entwickelt.

Eine koordinierte Asylpolitik der Europäischen Union ist aus Sicht des Autors Teil eines zukunftsfähigen gemeinsamen Europas. Die Mitgliedstaaten sind daher gut beraten, künftig in diesem Politikfeld noch stärker zusammenzuarbeiten.

Für die Unterstützung bei der Erstellung dieser Arbeit sei den Mitarbeitern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg gedankt. Stellvertretend für viele seien Frau Rosemarie Burger und Frau Dr. Iris Schneider genannt.

Der Autor, Jahrgang 1975, wohnhaft in Leverkusen ist Bundesbeamter, Mitglied des Rates seiner Heimatstadt und hat durch Vorlage dieser Arbeit erfolgreich das Aufbaustudium "Master of European Administrative Management" an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege des Landes Berlin absolviert.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Vergleich der Asylverfahren in den Mitgliedstaaten

2.1. DEFINITION DES BEGRIFFES „ASYLVERFAHREN“ UND UNTERSCHEIDUNGSKRITERIEN

2.2. VERGLEICH DES KONZEPTES DER SICHEREN DRITTSTAATEN

2.2.1. Belgien

2.2.2. Deutschland

2.2.3. Frankreich

2.2.4. Niederlande

2.3. VERGLEICH DES KONZEPTES DER SICHEREN HERKUNFTSSTAATEN

2.3.1. Belgien

2.3.2. Deutschland

2.3.3. Frankreich

2.3.4. Niederlande

2.4. VERGLEICH DER RECHTSMITTEL IM NORMALVERFAHREN

2.4.1. Belgien

2.4.2. Deutschland

2.4.3. Frankreich

2.4.4. Niederlande

2.5. SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VERGLEICHS

3. Entwicklung der europäischen Kooperation auf dem Gebiet des Asylrechts bis zum Vertrag von Amsterdam

3.1. GRÜNDUNGSVERTRÄGE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

3.2. ERSTE ENTWICKLUNGEN IM BEREICH DER GEMEINSAMEN ASYLPOLITIK

3.2.1. Weißbuch über die Vollendung des Binnenmarktes

3.2.2. Das Schengener Abkommen

3.2.3. Das Schengener Durchführungsabkommen

3.2.4. Einheitliche Europäische Akte

3.3. DAS DUBLINER ÜBEREINKOMMEN (DÜ)

3.4. BESCHLÜSSE DES EUROPÄISCHEN RATES VON MAASTRICHT

3.4.1. Asylpolitik im Vertrag über die Gründung der Europäischen Union (Vertrag von Maastricht)

3.4.2. Arbeitsprogramm von Maastricht

3.5. LONDONER ENTSCHLIEßUNGEN

3.6. RESOLUTION DES EUROPÄISCHEN RATES ÜBER „MINDESTGARANTIEN FÜR ASYLVERFAHREN“

4. Asylpolitik seit dem Vertrag von Amsterdam

4.1. ASYLPOLITISCHE REGELUNGEN IM VERTRAG VON AMSTERDAM

4.2. WIENER AKTIONSPLAN

4.3. EUROPÄISCHER RAT VON TAMPERE UND DER DARAUF BASIERENDE PROZESS

4.3.1. Bericht der Kommission aus dem November 2000

4.3.2. Weitergehende Beschlüsse des Europäischen Rates im Juni 2002 in Sevilla

5. Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft aufgrund von Artikel 63 EGV

5.1. DUBLIN II UND EURODAC-VERORDNUNG

5.1.1. Dublin II

5.1.1.1. Arbeitsdokument zur Bewertung des Dubliner Überein-kommens (DÜ)

5.1.1.2. Bewertungsdokument der Kommission

5.1.1.3. Die Regelungen von Dublin II

5.1.2. EURODAC

5.2. ASYLVERFAHRENSRICHTLINIE

5.2.1. Allgemeines

5.2.2. Anwendungsbereich der Richtlinie

5.2.3. Einzelne Regelungen der Richtlinie

5.2.3.1. Konzept der sicheren Drittstaaten

5.2.3.2. Konzept der sicheren Herkunftsstaaten

5.2.3.3. Rechtsmittel im Normalverfahren

5.2.3.4. Andere Regelungen

5.2.4. Bewertung der Richtlinie

6. Der Europäische Flüchtlingsfonds als sonstige Maßnahme der Europäischen Union zur Harmonisierung des Asylverfahrens

6.1. DARSTELLUNG DES EFF

6.2. BEWERTUNG DES EFF IN HINBLICK AUF DIE HARMONISIERUNG DES ASYLVERFAHRENS

7. Maßnahmen und Instrumente in Hinblick auf die Zukunft der Harmonisierung des Asylverfahrens

7.1. EURASIL

7.2. AKTIONSPROGRAMM FÜR VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT IN DEN BEREICHEN AUßENGRENZEN, VISA, ASYL UND EINWANDERUNG

7.3. HARMONISIERUNG IM LICHTE ZUKÜNFTIGER EU-ERWEITERUNGEN AM BEISPIEL DES PHARE-TWINNING-PROGRAMMS FÜR EINEN OSTEUROPÄISCHEN STAAT

8. Zusammenfassende Bewertung und Ausblick

8.1. BEWERTUNG DES BISHERIGEN PROZESSES DER ASYLVERFAHRENSHARMONISIERUNG

8.2. PERSPEKTIVEN FÜR DIE SCHAFFUNG EINES GEMEINSAMEN EUROPÄISCHEN ASYLVERFAHRENS

8.2.1. Rechtliche Aspekte

8.2.1.1. Perspektiven aufgrund des derzeit geltenden europäischen Primärrechts

8.2.1.2. Perspektiven aufgrund der künftigen Europäischen Verfassung

8.2.1.3. Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und Begründung der Notwendigkeit eines Gemeinsamen Europäischen Asylverfahrens

8.2.2. Der Weg zu einem Gemeinsamen Europäischen Asylverfahren

8.2.2.1. Zeitrahmen

8.2.2.2. Mittel

8.2.2.3. Verbleibende Aufgaben der Harmonisierung des Asylverfahrensrechts

8.2.3. Organisatorische Gestaltung eines Gemeinsamen Europäisches Asylverfahrens

9. Schlusswort

10. Literaturverzeichnis

10.1. MONOGRAFIEN

10.2. AUFSÄTZE/ARTIKEL

10.3. LEHRBÜCHER/STUDIENBRIEFE

10.4. AMTLICHE DOKUMENTE/PUBLIKATIONEN

10.5. INTERNET-SEITEN

10.6. SONSTIGES

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit untersucht die Harmonisierung des Asylverfahrensrechts innerhalb der Europäischen Union mit dem Ziel, einen Beitrag zur Gestaltung eines Gemeinsamen Europäischen Asylverfahrens zu leisten, wobei die zentralen Herausforderungen aufgrund unterschiedlicher nationaler Regelungen analysiert werden.

  • Vergleich der nationalen Asylverfahren (Deutschland, Belgien, Niederlande, Frankreich)
  • Analyse der europäischen Kooperation bis zum Vertrag von Amsterdam
  • Bewertung von EU-Rechtsakten (Dublin II, EURODAC, Asylverfahrensrichtlinie)
  • Untersuchung von Fördermaßnahmen wie dem Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) und ARGO
  • Perspektiven und Modelle für die organisatorische Gestaltung eines Gemeinsamen Europäischen Asylverfahrens

Auszug aus dem Buch

2.2. Vergleich des Konzeptes der sicheren Drittstaaten

Nach der Londoner Entschließung des Ministerrates über Aufnahmedrittländer6 kann bei Einreise aus einem sicheren Aufnahmedrittstaat die Einreise in den EU-Mitgliedstaat verweigert werden.7 Die Prüfung eines Asylbegehrens kann in einem solchen Fall in einem beschleunigten Verfahren erfolgen, auch im Rahmen einer Zulässigkeitsprüfung, bei deren negativem Ausgang der Asylbewerber nicht zum Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung des Asylbegehrens zugelassen wird.8

2.2.1. Belgien

In Belgien gibt es keine Liste „sicherer Drittstaaten“. Dennoch macht Belgien insofern von der Möglichkeit des Konzeptes der „sicheren Drittstaaten“ Gebrauch, als dass der längere Aufenthalt in einem anderen Land, in dem der Betreffende nicht verfolgt wurde, als weiterer Grund für eine Ablehnung gewertet wird. Ein Asylbewerber, der aus einem Land vor Verfolgung geflohen ist, sich danach länger in einem dritten Staat aufgehalten hat und aus diesem nach Belgien gekommen ist, kann sich nicht mehr auf Verfolgung in seinem ursprünglichen Herkunftsland berufen, da er ja bereits in dem dritten Staat vor Verfolgung sicher war. Ein solcher Umstand führt jedoch nicht zur Unzulässigkeit des Asylantrages. Es muss in jedem Fall eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Bei dieser Prüfung wird der Umstand des Aufenthalts in dem dritten (sicheren) Staat immer nur als Ergänzung zu anderen Ablehnungsgründen, nie als einziger Grund, angegeben. Der vorherige Aufenthalt in einem „sicheren Drittstaat“ ist also ein materieller Ablehnungsgrund.9

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einführung: Diese Arbeit analysiert die Harmonisierung des Asylverfahrensrechts in der EU und definiert das Ziel, ein Gemeinsames Europäisches Asylverfahren zu entwickeln.

2. Vergleich der Asylverfahren in den Mitgliedstaaten: Anhand von vier Beispielstaaten werden Unterschiede bei Konzepten wie „sicheren Drittstaaten“ und „sicheren Herkunftsstaaten“ sowie bei Rechtsmitteln aufgezeigt.

3. Entwicklung der europäischen Kooperation auf dem Gebiet des Asylrechts bis zum Vertrag von Amsterdam: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung nach, von ersten Anfängen im Weißbuch bis hin zu den Beschlüssen von Maastricht und den Londoner Entschließungen.

4. Asylpolitik seit dem Vertrag von Amsterdam: Es wird die Vergemeinschaftung der Asylpolitik durch den Amsterdamer Vertrag und die Impulse durch den Europäischen Rat von Tampere analysiert.

5. Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft aufgrund von Artikel 63 EGV: Eine detaillierte Untersuchung der Dublin II-Verordnung, der EURODAC-Verordnung und der Asylverfahrensrichtlinie als zentrale Instrumente der Harmonisierung.

6. Der Europäische Flüchtlingsfonds als sonstige Maßnahme der Europäischen Union zur Harmonisierung des Asylverfahrens: Der EFF wird als Finanzinstrument zur Unterstützung nationaler Anstrengungen und zur Qualitätssteigerung der Asylverfahren bewertet.

7. Maßnahmen und Instrumente in Hinblick auf die Zukunft der Harmonisierung des Asylverfahrens: Es werden praxisorientierte Ansätze wie EURASIL und das ARGO-Programm sowie die Vorbereitung künftiger EU-Mitglieder mittels PHARE-Twinning diskutiert.

8. Zusammenfassende Bewertung und Ausblick: Der Autor schlägt eine Weiterentwicklung hin zu einem integrierten, europäischen Asylverfahren unter Nutzung von Quoten für die Lastenverteilung vor.

Schlüsselwörter

Asylverfahren, Asylverfahrensrecht, Europäische Union, Harmonisierung, Dubliner Übereinkommen, Dublin II-Verordnung, EURODAC, Asylverfahrensrichtlinie, sichere Drittstaaten, sichere Herkunftsstaaten, Lastenverteilung, Asylpolitik, Europäischer Flüchtlingsfonds, Rechtsmittel, Verwaltungszusammenarbeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Masterarbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der Harmonisierung des Asylverfahrensrechts innerhalb der Europäischen Union und erörtert, wie ein Gemeinsames Europäisches Asylverfahren gestaltet werden könnte.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die zentralen Themen sind der Vergleich nationaler Asylverfahren, die rechtliche Entwicklung der europäischen Asylpolitik, die Analyse spezifischer EU-Rechtsakte sowie Förderinstrumente und Zukunftsperspektiven für ein einheitliches System.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist es, einen Beitrag zu der Frage zu leisten, wie ein Gemeinsames Europäisches Asylverfahren gestaltet sein kann, um Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu überbrücken und eine gerechte Lastenverteilung zu erreichen.

Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?

Der Autor führt einen rechtsvergleichenden Ansatz an ausgewählten Beispielstaaten durch, kombiniert mit einer historischen und normativen Analyse der europäischen Rechtsakte und politischen Dokumente.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil behandelt die historische Entwicklung, die Analyse der geltenden europäischen Verordnungen und Richtlinien, die Bewertung von Gemeinschaftsinitiativen wie dem Flüchtlingsfonds und die Entwicklung von Modellen für ein künftiges, integriertes Asylverfahren.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Asylverfahren, Harmonisierung, Dublin II, Asylverfahrensrichtlinie, Lastenverteilung, EURODAC und Rechtsstaatlichkeit.

Warum hält der Autor die bisherigen Mindeststandards für unzureichend?

Der Autor argumentiert, dass Mindeststandards das bestehende rechtliche Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten nicht aufheben und weiterhin Sekundärmigration ermöglichen, was das Ziel eines einheitlichen Asylraums untergräbt.

Welchen konkreten Vorschlag macht der Autor für eine gerechtere Lastenverteilung?

Der Autor schlägt vor, die komplizierten Zuständigkeitskriterien der Dublin II-Verordnung durch ein Quotenmodell zu ersetzen, bei dem Mitgliedstaaten Asylbewerber basierend auf objektiven Maßzahlen wie Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft aufnehmen.

Wie bewertet der Autor die Rolle von EURASIL?

EURASIL wird als wichtiges Forum für die Verwaltungszusammenarbeit angesehen, das den Informationsaustausch zwischen den nationalen Asylbehörden intensiviert und praxisnahe Impulse für den weiteren Harmonisierungsprozess liefert.

Warum plädiert der Autor für eine gemeinsame europäische Asylbehörde?

Der Autor sieht in einer gemeinsamen Behörde die einzige Möglichkeit, ein wirklich einheitliches Asylverfahren zu gewährleisten, das über nationale Unterschiede hinweg einheitliche Entscheidungsstandards für Asylsuchende garantiert.

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Details

Title
Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems - Schaffung eines gemeinsamen Asylverfahrens?
College
Berlin School of Economics and Law
Grade
1,5
Author
Ulrich Wokulat (Author)
Publication Year
2005
Pages
78
Catalog Number
V49097
ISBN (eBook)
9783638456302
ISBN (Book)
9783638708531
Language
German
Tags
Schaffung Asylsystems Schaffung Asylverfahrens
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Ulrich Wokulat (Author), 2005, Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems - Schaffung eines gemeinsamen Asylverfahrens?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49097
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