Am 9. März 2011 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung herausgegeben. Abgestützt auf die Empfehlung 2008/594/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 zur grenzübergreifenden Interoperabilität elektronischer Patientendatensysteme soll die Richtlinie die strategische i2010-Initiative für Wachstum und Beschäftigung fördern.
Abgestützt auf Art. AEUV 211 zur Internationalen Zusammenarbeit wollen die Union und die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse mit dritten Ländern und den zuständigen internationalen Organisationen zusammenarbeiten. In der Empfehlung wird darauf hingewiesen, dass durch den Einsatz von bewährten IKT-gestützten Lösungen (elektronische Gesundheitsdienste) die zukünftigen Herausforderungen gemeistert und die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsinformationen gegenüber den herkömmlichen Formen der Patientenakten gesteigert werden können.
Mit dem Artikel AEUV 168ff. Beitrag der Union zur Sicherstellung eines hohen Gesundheitsniveaus verpflichtet sich die Union ebenfalls zur Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten, ebenso zur Förderung der Zusammenarbeit mit dritten Ländern wie der Schweiz und den zuständigen internationalen Organisationen. In der Schweiz wurde 2013 ein Rahmengesetz auf Stufe Bund als Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)1 initiiert. Die Gesetzesvorlage hat zum Ziel, die Voraussetzungen für die Bearbeitung der Daten des elektronischen Patientendossiers zu regeln. In der Botschaft 2 zum EPDG wird das Verhältnis zum europäischen Recht thematisiert, jedoch wurde keine abschliessende Regelung für die Interoperabilität beider Systemen gegeben. Dies weil die EU hierzu noch keine rechtlichen Voraussetzungen definiert hat.
Im Hinblick auf die aus dem AEUV Artikel 168ff. festgelegte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Förderung der Zusammenarbeit mit Dritt- Ländern wird deutlich, dass eine Grundlage für die zukünftige Interoperabilität und Regelung notwendig sein wird. Mit den elektronischen Mitteln wie eHealth wird die notwendige Zusammenarbeit noch verstärkt.
Die EU hat die Schwierigkeiten und Notwendigkeit zur Regelung erkannt, da durch die Personenfreizügigkeit und die Dienstleistungsverkehrsabkommen die EU-Bürger die freie Wahl der medizinischen Leistungen haben und dadurch die Patientenströme im EU-Raum zunehmen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Interoperabilität elektronischer Patientendatensysteme zwischen dem EU-Raum und der Schweiz
- 2.1 Unterschied Verordnung und Richtlinie
- 2.2 Sachverhalt und Rahmenbedingungen
- 2.3 Relevante Richtlinien zur Interoperabilität im EU Raum
- 3 Verhältnis zum Schweizerischen Recht
- 3.1 Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)
- 3.2 Rechtsetzungstechnische Überlegungen zum EPDG
- 3.3 Zusammenfassende Bewertung
- 3.4 Rechtsvergleich zum europäischen Recht
- 4 Die jüngsten Urteile des EuGH
- 4.1 Fall Watts gegen Bedford Primary Care Trust (Bedfort PCT)
- 4.2 Fall Stamatelaki Rechtssache C-444/05
- 5 Fazit
- 5.1 Rückblick
- 5.2 Beurteilung und Entwicklung
- 5.2 Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Interoperabilität medizinischer Patientendaten nach der Richtlinie 2011/24/EU abgestützt nach Art. AEUV 211. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Austausch von Patientendaten zwischen dem EU-Raum und der Schweiz. Dabei werden insbesondere die relevanten EU-Richtlinien, das Schweizerische Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) sowie die jüngsten Urteile des EuGH behandelt.
- Interoperabilität medizinischer Patientendaten
- EU-Rechtliche Rahmenbedingungen
- Schweizerisches Recht zum elektronischen Patientendossier
- Rechtsprechung des EuGH
- Rechtsvergleich zwischen EU-Recht und Schweizer Recht
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1: Einleitung
Die Einleitung stellt die Problematik der Interoperabilität medizinischer Patientendaten zwischen dem EU-Raum und der Schweiz vor und erläutert den Aufbau der Arbeit.
Kapitel 2: Interoperabilität elektronischer Patientendatensysteme zwischen dem EU-Raum und der Schweiz
Dieses Kapitel befasst sich mit dem Unterschied zwischen Verordnung und Richtlinie, stellt den Sachverhalt und die Rahmenbedingungen der Interoperabilität von Patientendaten dar und analysiert die relevanten EU-Richtlinien zu diesem Thema.
Kapitel 3: Verhältnis zum Schweizerischen Recht
In diesem Kapitel wird das Schweizerische Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) vorgestellt und rechtsetzungstechnische Überlegungen sowie eine zusammenfassende Bewertung des Gesetzes im Kontext der Interoperabilität von Patientendaten diskutiert. Darüber hinaus wird ein Rechtsvergleich zwischen dem europäischen Recht und dem Schweizer Recht durchgeführt.
Kapitel 4: Die jüngsten Urteile des EuGH
Dieses Kapitel analysiert die wichtigsten Urteile des EuGH im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, insbesondere die Fälle Watts und Stamatelaki.
- Quote paper
- Renato Gunc (Author), 2016, Interoperabilität medizinischer Patientendaten nach der Richtlinie 2011/24/EU abgestützt nach Art. AEUV 211, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/491393