Als moderne Frau des 21. Jahrhunderts ist es kaum mehr vorstellbar, wie die Rechte der Frauen noch vor 200-300 Jahren ausgesehen haben. In Filmen und Büchern, die in dieser Zeit angesiedelt sind, bekommt der Zuschauer bzw. Leser zwar einen ersten Eindruck der patriarchalischen Rechtslage, die damals vorherrschte, doch der Realität entspricht das meist nicht. Oft ist es ein verzerrtes, romantisiertes Abbild des Alltags einer Frau im 18.Jahrhundert. Bei der Lektüre von einigen zeitgenössischen Romanen, kann der Leser schnell dem Irrglauben verfallen, es wäre eine romantische Zeit gewesen, in der es noch wahre Edelmänner gab, die sich für ihre Liebe duellierten und in schönster Sprache um sie warben. Dass diese Vorstellung nicht der Wirklichkeit entspricht, wird durch Frau Koch in "Die Frau im Recht der Frühen Neuzeit. Juristische Lehren und Begründungen“ schnell deutlich gemacht.
Inhaltsverzeichnis
1. Die Rechte der Frauen im 18. Jahrhundert – ein Bezug auf die Studie von Elisabeth Koch: „Die Frau im Recht der Frühen Neuzeit. Juristische Lehren und Begründungen“
1.1 Einleitung und gesellschaftliches Bild der Frau
1.2 Rechtsquellen und das ius commune
1.3 Sonderregelungen zum Heiratsalter
1.4 Regelungen zur Wiederheirat und gesellschaftliche Moral
1.5 Rechtslage während der Ehe und Trennungsszenarien
1.6 Ökonomische Abhängigkeit und fehlende Geschäftsfähigkeit
1.7 Strafrechtliche Aspekte der Verführung und Vergewaltigung
1.8 Diskurs über Unterdrückung und geschlechtsspezifische moralische Wertung
1.9 Resümee und gesellschaftlicher Wandel
Zielsetzung und Themen
Diese Arbeit untersucht die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Frau im 18. Jahrhundert, indem sie juristische Grundlagen des ius commune mit literarischen Darstellungen der damaligen Zeit vergleicht, um die Diskrepanz zwischen romantisierten Vorstellungen und der patriarchalen Realität aufzuzeigen.
- Analyse der Rechtslage im Kontext der Frühen Neuzeit
- Untersuchung der Ehe- und Heiratsgesetze sowie der Wiederheiratsproblematik
- Darstellung der wirtschaftlichen Abhängigkeit und fehlenden Geschäftsfähigkeit von Frauen
- Kritische Betrachtung strafrechtlicher Normen bei Verführung und Vergewaltigung
- Gegenüberstellung von juristischen Lehren und zeitgenössischer Literatur
Auszug aus dem Buch
Die Rechtslage während der Ehe
Die Rechtslage während der Ehe zeigte an, dass der Ehemann die Führungsrolle der Eheleute übernahm. So waren Frauen den Männern sowieso unterlegen und waren beispielsweise auch verpflichtet ihrem Mann zu folgen, sollte er seinen Wohnsitz wechseln, da die gemeinsame Wohnsitznahme gesetzlich festgelegt war. Wenn der Mann nun aber seine Frau verlies, so gab es Unstimmigkeiten in der Rechtsauslegung. Nach protestantischen Recht, war dies durchaus ein Scheidungsgrund. Nach kanonischen Recht, war dies nicht so und der Ehemann musste sowieso wieder aufgenommen werden, sollte er irgendwann zurückkommen.
Allerdings gab es Einigkeit über die Trennung einer Ehe bei Härte und Grausamkeit. Diese Regelung lies zwei Szenarien zu, zum einen bei Lebensnachstellung, falls die Frau dem Mann beispielsweise vergiften wollte und bei körperlicher Gewalt des Mannes gegenüber seiner Frau. Dies musste allerdings erst nachgewiesen werden. So stand es dem Mann gesetzlich zu, seine Frau für Verfehlungen zu züchtigen. Es musste also schon eine unverhältnismäßige schwere Misshandlung vorliegen, um eine Ehe zu trennen. Diese Trennung eine Ehe verbot danach aber eine Wiederheirat, ohne die eine Frau nachdem sie misshandelt wurde und dies irgendwie nachweisen musste auch noch ohne Einkünfte war.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Rechte der Frauen im 18. Jahrhundert – ein Bezug auf die Studie von Elisabeth Koch: „Die Frau im Recht der Frühen Neuzeit. Juristische Lehren und Begründungen“: Die Einleitung kontrastiert das verklärte Bild der Frau in der Literatur des 18. Jahrhunderts mit der streng patriarchalischen juristischen Realität und führt in die Bedeutung des ius commune ein.
Einleitung und gesellschaftliches Bild der Frau: Dieser Abschnitt thematisiert das verzerrte Bild der romantisierten Zeit und verdeutlicht die damalige patriarchale Rechtslage als Fundament für die weitere Untersuchung.
Rechtsquellen und das ius commune: Es wird erläutert, wie das römisch-kanonische Recht als ius commune die Gesetzgebung in Deutschland bis in das 19. Jahrhundert hinein prägte.
Sonderregelungen zum Heiratsalter: Das Kapitel beschreibt, wie das frühe heiratsfähige Alter von Mädchen mit der angeblichen Minderwertigkeit und schnellen Reife des weiblichen Geschlechts begründet wurde.
Regelungen zur Wiederheirat und gesellschaftliche Moral: Es wird die Doppelmoral bei der Wiederheirat beleuchtet, bei der Frauen moralisch an ihren verstorbenen Ehemann gebunden blieben, während Männern die Wiederheirat unproblematisch zugestanden wurde.
Rechtslage während der Ehe und Trennungsszenarien: Dieser Teil behandelt die Unterordnung der Frau in der Ehe und die hohen Hürden für eine rechtliche Trennung, die oft erst bei schwerer körperlicher Misshandlung möglich war.
Ökonomische Abhängigkeit und fehlende Geschäftsfähigkeit: Die ökonomische Unmündigkeit der Frau wird dargestellt, wobei insbesondere die fehlende Geschäftsfähigkeit und die Vormundschaft über die Frau betont werden.
Strafrechtliche Aspekte der Verführung und Vergewaltigung: Es wird aufgezeigt, wie strafrechtliche Tatbestände wie Vergewaltigung im 18. Jahrhundert kaum nachweisbar waren und Frauen in eine rechtlose Lage brachten.
Diskurs über Unterdrückung und geschlechtsspezifische moralische Wertung: Dieses Kapitel analysiert die als "absurd" eingestufte Argumentation zur sexuellen Treue, die Frauen aufgrund ihrer angeblichen intellektuellen Schwäche mildere Strafen bei Untreue zuschrieb.
Resümee und gesellschaftlicher Wandel: Das abschließende Kapitel reflektiert über das harte Leben der damaligen Frau und zieht einen Vergleich zur heutigen gesellschaftlichen Gleichstellung von Mann und Frau.
Schlüsselwörter
Frühe Neuzeit, Frauenrechte, ius commune, Ehegüterrecht, Rechtslage, Patriarchat, Heiratsalter, Wiederheirat, Geschäftsfähigkeit, Vormundschaft, Vergewaltigung, Ehrverlust, Geschlechterrolle, Rechtsgeschichte, Gleichstellung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen und gesellschaftlichen Situation von Frauen im 18. Jahrhundert und analysiert kritisch die juristischen Grundlagen sowie deren Auswirkungen auf den Alltag der Frauen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Studie?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Ehe- und Scheidungsrecht, der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Frau, den moralischen Erwartungen der Zeit sowie strafrechtlichen Aspekten bei Verführung und Misshandlung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen dem in zeitgenössischer Literatur oft romantisierten Bild der Frau und der tatsächlichen, von Unterdrückung und rechtlicher Minderwertigkeit geprägten Lebensrealität aufzudecken.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine rechts- und literaturhistorische Analyse, bei der auf Grundlage der Studie von Elisabeth Koch verschiedene europäische Rechtsquellen und zeitgenössische literarische Werke interpretiert werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene rechtliche Aspekte, darunter das ius commune, die Regelungen zur Eheschließung und Wiederheirat, die wirtschaftliche Unmündigkeit und die strafrechtliche Bewertung von Verstößen gegen die eheliche Treue.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen Frühe Neuzeit, Frauenrechte, Rechtslage, Patriarchat, Geschäftsfähigkeit, Rechtsgeschichte und gesellschaftlicher Wandel.
Wie wurde die Rolle der Witwe in der damaligen Rechtsordnung bewertet?
Witwen nahmen eine Sonderstellung ein, da sie für eine begrenzte Zeit die Geschäfte ihrer verstorbenen Männer übernehmen durften, jedoch unterlagen sie weiterhin engen Fristen und gesellschaftlichem Druck, was ihre Autonomie stark einschränkte.
Warum war eine Vergewaltigung im 18. Jahrhundert juristisch schwer zu verfolgen?
Da der Nachweis fast ausschließlich durch Dritte erfolgen konnte und die Aussage der Frau vor Gericht allein oft nicht als Beweis anerkannt wurde, war eine Vergewaltigung an einem menschenleeren Ort faktisch straffrei.
- Arbeit zitieren
- Denise Gedicke (Autor:in), 2018, Die Rechte der Frauen im 18. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/491452