„Das 20. Jahrhundert hat in seiner zweiten Hälfte einen nicht vorhergesehenen globalen Siegeszug der Verfassungsgerichtsbarkeit erlebt. Das Bundesverfassungsgericht, im Grundgesetz des Jahres 1949 vorgesehen und 1951 errichtet, ist ein Teil dieses Prozesses und in bedeutendem Maße auch Impulsgeber dieser Entwicklung. Vor 1945 hat es nur in vier Ländern eine Verfassungsgerichtsbarkeit unterschiedlichen Umfangs gegeben, so im klassischen Pionier- und Mutterland der Verfassungsgerichtsbarkeit, in den USA, in der Schweiz, in Österreich und in Irland. Erst nach 1945 beginnt die bis zur unmittelbaren Gegenwart andauernde Expansion der Verfassungsgerichtsbarkeit“. Nach dem politischen Transformationsprozess in den postkommunistischen Staaten Europas 1989/1990 wurde in vielen Ländern eine Verfassungsgerichtsbarkeit angestrebt, die es zuvor meist nicht gab, denn „Kommunisten mögen keine Verfassungsgerichtsbarkeit“. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass sich nach der demokratisch-rechtsstaatlichen Systemwende eine Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa stark ausbreitete. Den Anfang machte Ungarn (1990), ihm folgten Bulgarien (1991), Rumänien (1992) und Litauen, die Slowakei und Tschechien(1993). Allerdings gab es auch Länder, die eine Verfassungsgerichtsbarkeit schon vor dem Transformationsprozess eingeführt hatten, wie z.B. Polen (1986). Estland hingegen besitzt kein Verfassungsgericht, dafür aber ein oberstes ordentliches Gericht mit besonderem Spruchkörper für Verfassungssachen, welches präventive, abstrakte und konkrete sowie inzidente Normenkontrolle innehat. Das oberste Gericht in Estland ist durch seine weitgehenden Kompetenzen vergleichbar mit einem Verfassungsgericht. Zwischen den Verfassungsgerichten verschiedener Länder bestehen durchaus Unterschiede. Aus diesem Grunde möchte ich mich in dieser Arbeit an Hand der Länder Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik damit befassen, wie stark die Verfassungsgerichte in den ausgesuchten Ländern sind bzw. welche Kompetenzen die Verfassung den Verfassungsgerichten gibt und wie diese genutzt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Verfassungsgerichtsbarkeit in Polen
- Einleitung
- Das Verfassungsgericht in Polen
- Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Polen
- Die Kompetenzen des Verfassungsgerichts
- Die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts
- Die Verfahren vor dem Verfassungsgericht
- Die Bedeutung des Verfassungsgerichts für die polnische Demokratie
- Verfassungsgerichtsbarkeit in Ungarn
- Einleitung
- Das Verfassungsgericht in Ungarn
- Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Ungarn
- Die Kompetenzen des Verfassungsgerichts
- Die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts
- Die Verfahren vor dem Verfassungsgericht
- Die Bedeutung des Verfassungsgerichts für die ungarische Demokratie
- Verfassungsgerichtsbarkeit in der Tschechischen Republik
- Einleitung
- Das Verfassungsgericht in der Tschechischen Republik
- Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Tschechischen Republik
- Die Kompetenzen des Verfassungsgerichts
- Die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts
- Die Verfahren vor dem Verfassungsgericht
- Die Bedeutung des Verfassungsgerichts für die tschechische Demokratie
- Auseinandersetzung mit den Verfassungsgerichten
- Vergleichende Analyse der Verfassungsgerichte
- Die Rolle der Verfassungsgerichte in der Europäischen Union
- Die Herausforderungen für die Verfassungsgerichte
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik. Ziel ist es, die Entwicklung, die Kompetenzen und die Bedeutung der Verfassungsgerichte in diesen Ländern zu analysieren und aufzuzeigen, inwiefern diese Institutionen für die jeweilige Demokratie von Bedeutung sind. Die Arbeit beschäftigt sich mit dem historischen Kontext, den rechtlichen Grundlagen und der Praxis der Verfassungsgerichte.
- Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in den drei Ländern
- Kompetenzen der Verfassungsgerichte
- Zusammensetzung und Funktionsweise der Verfassungsgerichte
- Bedeutung der Verfassungsgerichtsbarkeit für die Demokratie
- Vergleichende Analyse der Verfassungsgerichte in den drei Ländern
Zusammenfassung der Kapitel
- Verfassungsgerichtsbarkeit in Polen: Dieses Kapitel beleuchtet die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Polen, die bereits vor der politischen Transformation existierte. Es untersucht die Kompetenzen, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Verfassungsgerichts sowie die Bedeutung des Gerichts für die polnische Demokratie.
- Verfassungsgerichtsbarkeit in Ungarn: Dieses Kapitel konzentriert sich auf die Entstehung und Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Ungarn. Es analysiert die institutionellen Rahmenbedingungen, die Kompetenzen und die Rolle des Verfassungsgerichts im ungarischen politischen System.
- Verfassungsgerichtsbarkeit in der Tschechischen Republik: Dieses Kapitel widmet sich der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Tschechischen Republik. Es untersucht die Entstehung des Verfassungsgerichts, seine Kompetenzen und seine Bedeutung für die tschechische Demokratie.
- Auseinandersetzung mit den Verfassungsgerichten: Dieses Kapitel führt einen Vergleich der Verfassungsgerichte in Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik durch. Es analysiert die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der drei Institutionen und diskutiert die Rolle der Verfassungsgerichte in der Europäischen Union.
Schlüsselwörter
Verfassungsgerichtsbarkeit, Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Verfassungsgericht, Kompetenzen, Zusammensetzung, Verfahren, Bedeutung, Vergleichende Analyse, Europäische Union.
- Quote paper
- Susanne Freitag (Author), 2006, Verfassungsgerichtsbarkeit in Polen, Ungarn und der Tschechischen Repbulik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49180