In dieser juristischen Arbeit soll aufgezeigt werden, wer bei kommerziellen Großveranstaltungen die Kosten für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit tragen muss.
Die Auseinandersetzung zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Fußball Liga (DFL) über die Kostenbeteiligung der DFL am Polizeieinsatz beim sog. Rotspiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV hat die Frage, wer die Kosten für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bei kommerziellen Großveranstaltungen tragen soll, erneut in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Im März 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Frage betrifft aber nicht nur Fußballspiele oder andere Sportveranstaltungen, sondern erstreckt sich auf viele Großveranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte, das Oktoberfest, Kirchentage sowie Großdemonstrationen.
Der Umstand, dass im Fußball hohe Summen fließen, während die staatlichen Haushalte knapp bemessen sind, dürfte das Meinungsbild in der Gesellschaft entscheidend beeinflussen:Denn rund 77 bis 90 % der Bevölkerung sind der Auffassung, dass die DFL für die Polizeikosten aufzukommen hat. Es kann dahinstehen, ob diese Gegenüberstellung gesellschaftspolitisch zu überzeugen vermag, die vorliegende Arbeit befasst sich aus Anlass des Bremer Falls mit der Rechtslage und beleuchtet dabei insbesondere verfassungsrechtliche
Bedenken.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Gefahrenabwehr und Abgabensystem
- I. Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit
- 1. Verhaltens- und Zustandsstörer
- 2. Zweckveranlasser
- II. Vereinbarkeit mit dem grundgesetzlichen Abgabensystem
- 1. Die grundsätzliche Vorstellung des Steuerstaates
- 2. Vermarktung staatlicher Leistungen?
- a) Besondere öffentliche Leistung
- b) Individuelle Zurechenbarkeit
- aa) Veranlasserprinzip
- bb) Vorteilsprinzip
- (i) Überwiegendes individuelles Interesse
- (ii) Kein überwiegendes individuelles Interesse
- (iii) Verallgemeinerungsfähig?
- III. Zwischenergebnis
- C. Weitere verfassungsrechtliche Grenzen
- I. Gesetzgebungskompetenz der Länder?
- II. Verbotene Regelung eines Einzelfalls?
- III. Das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot
- 1. Bestimmtheit des „Ob“
- 2. Bestimmtheit des „Wie“
- D. Grundrechtliche Privilegierung ideeller Veranstaltungen?
- I. Kommerzielle Motivation des Gebührenschuldners
- 1. Berufsfreiheit
- 2. Eigentumsgarantie
- 3. Allgemeine Handlungsfreiheit
- 4. Allgemeiner Gleichheitssatz
- II. Ideelle Motivation des Gebührenschuldners
- III. Stellungnahme
- E. Fußballverbände als potenzielle Kostenschuldner?
- I. Veranstalter
- II. Kostenschuldner
- F. Schlussbetrachtung
- Die Vereinbarkeit von Kostenbeteiligung mit dem grundgesetzlichen Abgabensystem
- Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Kostenerhebung, insbesondere im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz der Länder und das Bestimmtheitsgebot
- Die grundrechtliche Privilegierung von ideellen Veranstaltungen im Vergleich zu kommerziellen Veranstaltungen
- Die Frage der Haftung von Fußballverbänden als potenzielle Kostenschuldner
- Die unterschiedlichen Perspektiven auf die Kostenbeteiligung im Hinblick auf die Motivation des Gebührenschuldners (kommerziell vs. ideell)
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit analysiert die Rechtmäßigkeit der Kostenbeteiligung für Polizeieinsätze bei Sportveranstaltungen, insbesondere im Kontext des Streits zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Fußball Liga. Dabei werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Abwälzung von Polizeikosten auf private Veranstalter untersucht.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Kostenbeteiligung für Polizeieinsätze bei Sportveranstaltungen ein und stellt den Streit zwischen Bremen und der Deutschen Fußball Liga in den Kontext. Kapitel B analysiert die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Abwälzung von Polizeikosten auf private Veranstalter, unter besonderer Berücksichtigung der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Vereinbarkeit mit dem grundgesetzlichen Abgabensystem. Kapitel C befasst sich mit weiteren verfassungsrechtlichen Grenzen der Kostenerhebung, einschließlich der Gesetzgebungskompetenz der Länder, dem Verbot der Regelung eines Einzelfalls und dem Bestimmtheitsgebot. Kapitel D untersucht die grundrechtliche Privilegierung von ideellen Veranstaltungen im Vergleich zu kommerziellen Veranstaltungen und beleuchtet die Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Kostenbeteiligung. Kapitel E analysiert die Rolle von Fußballverbänden als potenzielle Kostenschuldner im Rahmen von Sportveranstaltungen. Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und zieht Schlussfolgerungen für die rechtliche Gestaltung der Kostenbeteiligung für Polizeieinsätze bei Sportveranstaltungen.
Schlüsselwörter
Kostenbeteiligung, Polizeieinsätze, Sportveranstaltungen, Gefahrenabwehr, Abgabensystem, Grundgesetz, verfassungsrechtliche Grenzen, Gesetzgebungskompetenz, Bestimmtheitsgebot, Grundrechte, ideelle Veranstaltungen, kommerzielle Veranstaltungen, Fußballverbände, Veranstalter, Kostenschuldner
Häufig gestellte Fragen
Wer muss die Kosten für Polizeieinsätze bei kommerziellen Großveranstaltungen tragen?
Die Arbeit untersucht die Rechtslage, ob private Veranstalter wie die DFL für die Kosten der öffentlichen Sicherheit bei sogenannten Hochrisikospielen herangezogen werden können.
Was war der Anlass für die aktuelle juristische Debatte?
Auslöser war der Streit zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Deutschen Fußball Liga (DFL) über die Kostenbeteiligung bei Polizeieinsätzen rund um Bundesliga-Spiele.
Ist die Kostenerhebung mit dem Steuerstaat vereinbar?
Die Arbeit analysiert kritisch, ob die Gewährleistung der Sicherheit eine allgemeine Staatsaufgabe ist, die durch Steuern abgegolten ist, oder ob eine individuelle Gebührenzurechnung (Veranlasserprinzip) zulässig ist.
Was sind die verfassungsrechtlichen Grenzen solcher Gebühren?
Zentrale Punkte sind die Gesetzgebungskompetenz der Länder, das Bestimmtheitsgebot (Klarheit über Höhe und Grund der Gebühr) sowie der Schutz der Grundrechte wie Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie.
Gibt es Unterschiede zwischen kommerziellen und ideellen Veranstaltungen?
Ja, es wird diskutiert, ob ideelle Veranstaltungen (z.B. Demonstrationen oder Kirchentage) grundrechtlich privilegiert sein müssen, während bei kommerziell motivierten Großevents eine Kostenbeteiligung eher begründbar scheint.
- Arbeit zitieren
- Moritz Groeger (Autor:in), 2019, Kostenbeteiligung für Polizeieinsätze, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/492372