Euthanasie im Nationalsozialismus und die Reaktion der katholischen Kirche


Hausarbeit, 2014

20 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Euthanasie
2.1 Begriffsklärung
2.2 Eugenik als Vorbote der Euthanasie
2.3 Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ im Nationalsozialismus
2.3.1 Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
2.3.2 Die Kindereuthanasie
2.3.3 Aktion T4
2.3.4. Dezentrale Fortsetz ung der Euthanasieverbrechen

3. Die katholische Kirche und der Nationalsozialismus
3.1 Die katholische Kirche zwischen Anpassung und Widerstand
3.2 Die Haltung der katholischen Kirche zu den Euthanasieverbrechen

4. Fazit

1. Einleitung

Schätzungsweise 200000 Menschen fielen zwischen 1939 und 1945 den nationalsozialistischen „Euthanasiemorden“ zum Opfer. Unzählige Beteiligte handelten geheim, doch nicht unbemerkt. Wenige verurteilten die Tötungen deutlich, viele schwiegen aus Angst oder ignorierten die Tatsachen. Besänftigend sprachen die Täter von Erlösung, Gnadentod, Sterbehilfe oder schönfärberisch von „Euthanasie.“1 Auch die katholische Kirche wurde mit den Verbrechen an Kranken und Behinderten konfrontiert und versuchte mehr oder weniger mutig, sich der „ Vernichtung lebensunwerten Lebens “ entgegenzustellen.2

Die Hausarbeit wird im Folgenden einen Überblick über die Vorgeschichte und den Verlauf der „Euthanasieverbrechen“ geben, die Reaktion der katholischen Kirche bezüglich dieser Ereignisse beleuchten und somit nachfolgende Fragen beantworten: Wie verhielt sich die katholische Kirche bezüglich der Krankenmorde? Welchen Standpunkt vertrat sie vor und während der Verbrechen? Gab es Widerstand oder Widerstandsbewegungen?

Literaturrecherche

Ich habe meine Literaturrecherche für das zu bearbeitende Thema in der EHS-Bibliothek begonnen und in der Bibliothek der Offizierschule des Heeres fortgesetzt. Über die Suchbegriffe „Euthanasie“, „Eugenik“ „Nationalsozialismus“, „Nationalsozialismus und katholische Kirche“ konnte ich über ein umfangreiches und aktuelles Angebot an Literatur verfügen.

2. Euthanasie

2.1 Begriffsklärung

Der Begriff Euthanasie, vom griechischen Wort „ευθανασία“ („ schöner, leichter Tod “) ließ sich bereits im 5.Jhdt. v. Chr. nachweisen. In der Antike wurde darunter der schnelle, leichte und schmerzlose Tod, ebenso auch das ehrenvolle Sterben beim Kampf im Krieg verstanden. Euthanasie in der Antike stand nicht im medizinischen Zusammenhang, weder die Beihilfe zum Suizid noch die Tötung von Kranken und behinderten Menschen wurden beschrieben. Der Begriff war eher ein Wunschbild des Todes, welches die Dichter und Denker der damaligen Zeit prägten. Seit dem 18. Jahrhundert hat sich der Begriff „Euthanasie“ als Bezeichnung für die aktive und passive Sterbehilfe etabliert.3

2.2 Eugenik als Vorbote der Euthanasie

1859 erschien das Buch des Naturforschers Charles Darwin “Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder Die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampf ums Dasein “. Im „ Kampf ums Dasein “ wurden die minderwertig Angepassten durch “natürliche Auslese“ und durch „Selektion“ beseitigt. Die Vererbungslehre Darwins bezog sich dabei auf Pflanzen und Tiere.4

Der ab Mitte des 19. Jahrhunderts aufkommende Sozialdarwinismus übertrug die biologischen Thesen Darwins auf die Sozialgemeinschaft.5 Francis Galton, ein Cousin Darwins, begründete 1883 den Begriff der Eugenik („wohlgeboren“). Er teilte die Auffassung, dass eine Verbesserung der Erbanlagen durch positive Eugenik („ die Tüchtigen sollen sich vermehren “) für das Überleben der Gesellschaft und der weißen Rasse von höchster Priorität sind. Die Minderwertigen und Schwachen sollten später von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden (negative Eugenik).6 Im Focus der eugenischen Lehre stand für Galton die Vision der Herausbildung biologischer Eliten.7

In der Folge gab es zahlreiche Autoren die eine eugenisch ausgerichtete Sozialpolitik forderten. Hervorzuheben ist der Mediziner Alfred Ploetz, der 1905 Mitbegründer der ersten weltweiten „ Gesellschaft für Rassenhygiene “ war. Im Vorfeld veröffentlichte Ploetz sein Hauptwerk: „ Die Tüchtigen unserer Rasse und der Schutz der Schwachen. Grundlinien einer Rassen-Hygiene.“ Ploetz forderte das nur „erbgesunde“ Familien sich vermehren dürften, dagegen sollten Kranke, Behinderte und Schwache von der sozialen Fürsorge ausgeschlossen werden:

Wer sich dann in dem ökonomischen Kampf als zu schwach erweist und sich nicht erhalten kann, verfällt der Armuth [!] mit ihren ausjätenden Schrecken. […] solche und andere humane Gefühlsduseleien wie Pflege der Kranken, der Blinden, der Taubstummen, überhaupt aller Schwachen, hindern oder verzögern nur die Wirksamkeit der natürlichen Zuchtwahl. Besonders für Dinge wie Krankheits- und Arbeitslosenversicherung, wie die Hülfe [!] des Arztes, hauptsächlich des Geburtshelfers, wird der strenge Rassenhygieniker nur ein missbilligendes Achselzucken haben. Der Kampf um‘s Dasein muss in seiner vollen Schärfe erhalten bleiben.“ 8

Parallel dazu befürwortete der Jurist Adolf Jost in seinem 1895 erschienenen Buch „Das Recht auf den Tod“ eine aktive Euthanasie aus Mitgefühl bei geistig und körperlich unheilbar Kranken. Einige Befürworter begrüßten die Sterbehilfe nicht nur aus Anteilnahme, sondern sie legten ihr Augenmerk auch auf die Kosten, die ein kranker Mensch der Gesellschaft verursache. Alfred Jost richtete sich entschieden gegen die Kosten-Nutzen-Rechnung als alleinigen Vernichtungsgrund.9

Bis zum Ersten Weltkrieg stellten die Sozialdarwinisten eher eine Minderheit dar. Dies änderte sich abrupt, als 1920 unter dem Einfluss der Leiden des Krieges und der schlechten wirtschaftlichen Lage der Nachkriegszeit, eine Broschüre über die „ Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens “ erschien. Verfasser waren der Psychiater Alfred Hoche und der Jurist Karl Binding, zwei anerkannte Professoren der damaligen Zeit. Ihrer Meinung nach sollte die aktive Tötung minderwertig befundener todkranker und behinderter Menschen legalisiert werden. Binding und Hoche sahen die Gefahr einer „Degeneration“ des Volkes. Diese könnte nur verhindert werden, wenn die Anzahl der „Minderwertigen“ verringert würde.10 Die beiden Autoren argumentierten überwiegend mit wirtschaftlichen Gründen:

“Das Deutsche Reich könne es sich nicht mehr leisten „Lebensunwerte“ durchzufüttern.“ 11

„Das Gefühl einer absoluten Verpflichtung zur Zusammenraffung aller verfügbaren Kräfte unter Abstoßung aller unnötigen Aufgabengebiete, zur „Entlastung für unsere nationale Überbürdung“ die „Vernichtung völlig wertloser, geistig Toter“ und die Ausschließung anderer “Defektmenschen“ von der Fortpflanzung.“ 12

Ihre Forderung sollte später die nationalsozialistische Weltanschauung charakterisierten, welche den „Minderwertigen“ das Recht auf Leben absprach.13

2.3 Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ im Nationalsozialismus

Die Diskussion um Eugenik und Euthanasie aus der Weimarer Republik blieb im Nationalsozialismus bestehen. Rassenhygiene wurde Pflichtfach an vielen Universitäten.14 Das Bewusstsein für Gesundheit und Demographie in der Bevölkerung nahm zu. In der Zeit zwischen dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg bereitete insbesondere die Geburtenstagnation und die zunehmende Überalterung der Deutschen große Sorge. Die Befürchtung, dass „Asoziale“ und Kranke sich schneller vermehrten als Gesunde und die dadurch anstehenden Kosten, ließen verstärkt die Forderung laut werden, erblich belastete Menschen von der Fortpflanzung auszuschließen. Insbesondere die Nationalsozialisten unter der Führung von Adolf Hitler propagierten „vulgärdarwinistisch“ und forderten die „ Ausmerze der lebensunwerten Elemente “. Hitler erklärte 1929 auf dem Reichsparteitag in Nürnberg:

„Wenn von einer Million Neugeborener jährlich 700000 bis 800000 der Schwächsten „beseitigt“ würden, so wäre dies für die deutsche Nation keine Schwächung, sondern eine Kräftesteigerung“.

Die Bereitwilligkeit zur Verhinderung der Fortpflanzung bestand allerdings auch bei anderen Parteien. Sogar liberale und sozialistische Mediziner, Sozialhygieniker sowie Hochschullehrer nahmen eine eugenische Position ein und begannen sich für die Sterilisation bei Erbkranken einzusetzen. Die beginnende Weltwirtschaftskrise, verbunden mit Massenarbeitslosigkeit und Verzweiflung in der Bevölkerung, förderten derartiges Gedankengut.15

Im preußischen Gesundheitsrat wurde 1932 ein Gesetzentwurf vorbereitet, welcher die freiwillige Unfruchtbarmachung ohne Zwangsmaßnahmen und nur mit Einwilligung des Bertoffenen in bestimmten Fällen vorsah. Auch die evangelische Kirche beschäftigte sich mit den Fragen der Eugenik. 1931 berief der Central-Ausschuss der Inneren Mission die erste Fachkonferenz für Eugenik im hessischen Treysa ins Leben. Einige Heil und Pflegeanstalten führten bereits vor 1933 zwangsweise Sterilisierungen an kranken Menschen durch, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch kein geltendes Gesetz vorlag. Das änderte sich schlagartig, als am 30. Januar 1933 Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt wurde.16

2.3.1 Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten begann auch die fanatische Umsetzung rassenhygienischer Planungen, welches zu den wichtigsten Anliegen Adolf Hitlers gehörte. Bereits am 14. Juli 1933 wurde das Gesetz zur „ Verhütung erbkranken Nachwuchses “ (Erbgesundheitsgesetz) verabschiedet und offiziell am 1. Januar 1934 in Kraft gesetzt. Es berechtigte zur Zwangssterilisation von erbkranken Menschen und verpflichtete insbesondere Ärzte aber auch alle mit der Pflege beschäftigten Personen, Erbkrankheiten anzuzeigen.17 Ziel war es, Menschen mit vermeintlich defekten Erbanlagen von der Fortpflanzung auszuschließen. Laut Erbgesundheitsgesetz § 1 galten folgende Personen als erbkrank:

“Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist wer an folgenden Krankheiten leidet: 1. angeborener Schwachsinn, 2. Schizophrenie, 3. zirkulären (manisch-depressivem) Irresein, 4. erblicher Fallsucht, 5. erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea) 6. erblicher Blindheit, 7. erblicher Taubheit, 8.schwerer erblicher körperlicher Mißbildung. Ferner kann unfruchtbar gemacht werden wer an schwerem Alkoholismus leidet. 18

Ab 1934 waren Sterilisationen, oft unter Zwang, gängige Praxis in vielen Krankenanstalten. Unzählige Opfer wurden unter Androhung von Besuchs- oder Urlaubssperren gezwungen, freiwillig einen Antrag auf Unfruchtbarmachung beim Erbgesundheitsgericht zu stellen. Gelang dies nicht, wurde die Antragstellung durch die Anstaltsleitung durchgesetzt.19 Die meisten Sterilisationen wurden aufgrund von psychischen Erkrankungen wie Schwachsinn oder Schizophrenie durchgeführt aber auch Kriminelle, Prostituierte und politisch anders denkende wurden zum Zweck der Verbrechensbekämpfung mit einbezogen.20

Schätzungsweise 400000 Menschen wurden zwischen 1933 und 1945 im Deutschen Reich unfreiwillig und oft unter Gewaltanwendung sterilisiert.

Am 26. Juni 1935 wurde das Sterilisationsgesetz durch ein Abtreibungsgesetzt ergänzt. Somit war es erlaubt, Kinder bereits im Mutterleib zu töten, wenn mindestens ein Elternteil als Träger einer angeblichen Erbkrankheit galt. Infolge dessen wurden schätzungsweise 30000 Abtreibungen gegen den Willen und oft ohne Kenntnis der Mutter durchgeführt.21

2.3.2 Die Kindereuthanasie

Die Zwangssterilisationen waren erst der Anfang der grausamen nationalsozialistischen Verbrechen gegenüber unheilbar Kranken und geistig Behinderten. Hitler befürchtete am Anfang seiner Herrschaft eine starke Ablehnung seitens der Bevölkerung. Daher wurden die Behindertenmorde mit einer riesigen Propagandaaktion gezielt vorbereitet. Über Film, Rundfunk, Presse und sogar im Schulunterricht vermittelten die Machthaber ihrer Bevölkerung rassenhygienisches Denken. Die Kranken und Behinderten wurden entmenschlicht und als tierhafte Existenzen dargestellt. Somit sollte die Befürwortung für die Tötungen auch seitens der Allgemeinheit erreicht werden.22

Die ersten Opfer der „ Vernichtung lebensunwerten Lebens “ waren Kinder.23 In den Jahren 1938/1939 gab es mehrere Eingaben aus der Bevölkerung, die in der Kanzlei des Führers um Sterbehilfe für ihre unheilbar erkrankten Angehörigen baten. Entscheidend war schließlich der “Fall Knauer“. Dabei handelte es sich um einen Antrag der Eltern eines geistig und körperlich behinderten Kleinkindes, welche die Tötung ihres Kindes veranlassen wollten. Karl Brand, Hitlers Begleitarzt, erhielt den Auftrag zur Erledigung des Gesuchs. Daraufhin wurde das Kind begutachtet und eingeschläfert. In Folge des „Fall Knauer“ gab es wahrscheinlich eine mündliche Erlaubnis Hitlers, in entsprechenden Fällen gleichermaßen zu verfahren.24

Im August 1939 gab das Reichsinnenministerium einen Runderlass bekannt, welcher Ärzte und Hebammen verpflichtete, geistig behinderte und missgebildete Neugeborene zu melden. Begleitend wurde der „ Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingten schweren Leiden “ gegründet, eine Tarnorganisation, welche behinderte Kinder mittels Meldebogen registrierte und ihre Tötung organisierte. Zu Beginn wurden Neugeborene und Kinder bis zu drei Jahren erfasst, später auch Ältere mit einbezogen. Vornehmlich im Schnellverfahren entschieden Gutachter über Leben und Tod, meist ohne dass sie die Kinder zu Gesicht bekamen. Erfolgte die Kennzeichnung des Meldebogens mit einem „+“ wurde das Kind als Tötungsfall betrachtet und in eine Kinderfachabteilung eingewiesen. Nach einiger Beobachtungszeit erfolgte die Ermordung durch Nahrungsentzug, medizinische Versuche und/oder Medikamente. Viele Kinder wurden nachfolgend für wissenschaftliche Zwecke seziert. Der Tötung entgehen konnten nur diejenigen, deren spätere Arbeitsfähigkeit nachgewiesen wurde. Ihre Bildungsfähigkeit, die Fortschritte die sie machten und ihre Herzlichkeit fanden keine Berücksichtigung. Da viele Eltern ihre Kinder ungern weggaben, wurde durch gezielte Täuschung versucht, z.B. „ es gäbe ein Heilmittel gegen Schwachsinn “, die freiwillige Einweisung der Kinder zu erwirken. Falls Eltern sich dennoch weigerten, folgte die Entziehung des Sorgerechts und somit die zwangsweise Herausgabe des Kindes.

[...]


1 Aly, Götz: Die Belasteten. Frankfurt am Main, S. 9 (S. Fischer Verlag GmbH) 2013

2 Klee, Ernst: Dokumente zur „Euthanasie“. Frankfurt am Main, S.143 (Fischer Verlag GmbH) 1985

3 Knops, Heike: Die Verantwortung der Kirche in der Euthanasie-Frage. S. 13-17, Frankfurt am Main

(Europäischer Verlag der Wissenschaften) 2001

4 Klee, Ernst: „Euthanasie“ im Dritten Reich. Die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“. S. 19, Frankfurt am Main

(Fischer Verlag GmbH) 2010

5 Klee, Ernst: Dokumente zur …a.a.O., 36

6 Klee, Ernst: „Euthanasie“ im Dritten Reich. Die Vernichtung…a.a.O., 19

7 Knops, Heike: Die Verantwortung der Kirche…a.a.O., 25

8 Klee, Ernst: „Euthanasie“ im Dritten Reich. Die Vernichtung…a.a.O., 20

9 Knops, Heike: Die Verantwortung der Kirche…a.a.O., 25

10 Klee, Ernst: Dokumente zur…a.a.O., 36-37

11 Benz, Wolfgang, Graml, Hermann, Weiß, Hermann (Hrsg.) : Enzyklopädie des Nationalsozialismus. S. 236,

München (Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH) 2001

12 Schmuhl, Hans-Walter: Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie. S. 117, Göttingen

(Vandenhoeck & Ruprecht) 1992

13 Klee, Ernst: Dokumente zur…a.a.O., 36

14 Knops, Heike: Die Verantwortung der Kirche…a.a.O., 26

15 Benz, Wolfgang, Graml, Hermann, Weiß, Hermann: Enzyklopädie…a.a.O., 236-237

16 Hochmuth, Anneliese: Spurensuche: Eugenik, Sterilisation, Patientenmorde und die

Bodelschwinghschen Anstalten Bethel 1929-1945. S. 1, Bielefeld (Bethel-Verlag) 1997

17 Benz, Wolfgang, Graml, Hermann, Weiß, Hermann : Enzyklopädie…a.a.O., 241

18 Klee, Ernst: „Euthanasie“ im Dritten Reich. Die Vernichtung…a.a.O., 39-40

19 Stiftung Sächsische Gedenkstätten (Hrsg.): Pirna-Sonnenstein-Von einer Heilanstalt zu einem Ort

Nationalsozialistischer Tötungsverbrechen. S.47, Dresden und Pirna 2001

20 Benz, Wolfgang, Graml, Hermann, Weiß, Hermann (Hrsg.) : Enzyklopädie…a.a.O., 242-243

21 Stiftung Sächsische Gedenkstätten (Hrsg.): Pirna-Sonnenstein-Von einer Heilanstalt…a.a.O., 47

22 Stiftung Sächsische Gedenkstätten (Hrsg.): Pirna-Sonnenstein-Von einer Heilanstalt…a.a.O., 54

23 Benz, Wolfgang, Graml, Hermann, Weiß, Hermann (Hrsg.) : Enzyklopädie…a.a.O., 245

24 Schmuhl, Hans-Walter: Rassenhygiene…a.a.O., 182

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Euthanasie im Nationalsozialismus und die Reaktion der katholischen Kirche
Note
1,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
20
Katalognummer
V493779
ISBN (eBook)
9783346000163
ISBN (Buch)
9783346000170
Sprache
Deutsch
Schlagworte
euthanasie, nationalsozialismus, reaktion, kirche
Arbeit zitieren
Yvonne Semper (Autor:in), 2014, Euthanasie im Nationalsozialismus und die Reaktion der katholischen Kirche, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/493779

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