Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
A Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
B Aktuelle Probleme
C Die Bürgerversicherung
D Das Modell der Gesundheitsprämien
E Kombinationsansätze
G Literaturverzeichnis
A Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit ca. 71 Millionen Menschen, also ungefähr 90% der Gesamtbevölkerung, versichert[1]. Gesetzliche Regelungen zu den Mitgliedern der GKV finden sich im SGB V. Ausgehend von einer Pflicht zur Versicherung in der GKV für Arbeiter, Angestellte Beschäftigte, Arbeitslose, Behinderte, Rentner und Studenten findet sich auch die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht für Personen, deren Jahreslohn die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Nach den Absätzen 6 und 7 des § 6 SGB V liegt diese derzeit bei 42.300 EUR. Die GKV finanziert sich durch Beiträge. Diese bemessen sich prozentual am Arbeitslohn und sind jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen. Der Beitrag orientiert sich also an der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Person. Wenigverdiener zahlen geringere Beiträge, gut verdienende Personen dafür mehr. Dies, verbunden mit der Tatsache, daß die Beiträge unabhängig von dem jeweiligen Gesundheitszustand des Versicherten erhoben werden, manifestiert das der GKV zu Grunde liegende Solidaritätsprinzip. Eine weitere Säule in der Organisation und Finanzierung der GKV ist das Sachleistungsprinzip. Es bedeutet, daß, unabhängig von den entstehenden Kosten, jeweils das medizinisch Notwendige für den jeweiligen Patienten geleistet wird. Das Gewähren der medizinischen Sachleistung erfolgt für den Patienten also ohne mit dem Leistungserbringer in eine ökonomische Beziehung treten zu müssen. Die Wirtschaftskraft der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wird durch den Risikostrukturausgleich sichergestellt. Etwaige aus der Mitgliederstruktur resultierende Wettbewerbsvorteile sollen dadurch vermieden bzw. die Nachteile ausgeglichen werden.
B Aktuelle Probleme
Wie oben dargelegt, sind für die Finanzierung der GKV die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten essentiell. Bedingt durch die steigende Arbeitslosigkeit, sinkt jedoch die deren Zahl. Betrug die Arbeitslosenquote im Jahre 1960 noch 1,3%, so ist sie, abgesehen von einem Rückgang in den Jahren 1985 (9,3%) bis 1990 (7,2%), kontinuierlich gestiegen. Im Jahre 2003 belief sich die Quote auf 11,6%[2]. Dies stellt die GKV vor erhebliche Finanzierungsprobleme.
Die demographischen Probleme der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme habe ich in einer früheren Hausarbeit[3] bereits herausgearbeitet: Wir stehen in Deutschland, zuletzt herausgearbeitet und dargestellt von der Bundesregierung[4] und dem statistischen Bundesamt[5] vor einer demographischen Entwicklung, die durch die im Folgenden aufgeführten Trends[6] massivste Auswirkungen auf unsere sozialen Sicherungssysteme haben.
Zum einen nimmt die Lebenserwartung der Menschen stetig zu. Infolgedessen sind Zahl aber auch der prozentuale Anteil älterer Menschen an der Gesellschaft im Wachsen begriffen. Zum anderen reicht die Zahl der Neugeborenen seit über 25 Jahren nicht mehr aus, um die Gesamtzahl der Bevölkerung ausgeglichen zu halten. Diese Tendenz wird sich in den nächsten Jahren noch verstärken, da durch den Rückgang der Bevölkerung auch weniger Potentielle Mütter vorhanden sind. Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß das eben beschriebene Bevölkerungsdefizit in der Vergangenheit nicht durch Zuwanderung ausgeglichen werden konnte.
In einer Vorausberechnung zur Bevölkerungsentwicklung in Deutschland zum Jahr 2050 geht das statistische Bundesamt davon aus, daß die Geburtenrate unverändert bei durchschnittlich 1,4 Geburten pro Frau bleiben wird. Die Bevölkerungszahl in Deutschland wird dieser Berechnung nach bis zum Jahre 2050 um 8 Millionen auf circa 75 Millionen Einwohner sinken. Zusammenfassend kommt das statistische Bundesamt in seinen Berechnungen zu dem Schluß, daß sich die Zahl der über Achtzigjährigen in Deutschland von derzeit 3,2 Millionen (4%) auf ungefähr 9 Millionen (12%) erhöhen wird. Sie wird sich also verdreifachen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Verhältnis von Leistungsempfängern zu Beitragszahlern. Es müssen, vereinfacht ausgedrückt, immer weniger Beitragszahler für immer mehr Leistungsempfänger aufkommen.
Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der Pflegeversicherung nimmt damit die Zahl derjenigen zu, die im Vergleich zum durchschnitt einen erhöhten Leistungsbedarf haben. Die steigende Lebenserwartung führt zudem zu einem zeitlich längeren Bezug von Leistungen. Die oben beschriebene Problematik und deren Auswirkungen auf die Finanzierung der GKV waren Gegenstand der Beratung zweier Kommissionen. Zum einen die sog. Rürup-Kommission[7] (Kommission für die Nachhaltigkeit der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme), zum anderen die „Kommission Soziale Sicherheit"[8] unter der Leitung von Bundespräsident a.D. Dr. Roman Herzog.
[...]
[1] Vgl. Schüppel, Wassmann, Wertgen, 2005, S. 18ff
[2] Vgl. BMGS, 2004, S. 2.10
[3] Vgl. Exner, 2005
[4] Vgl. Schlußbericht der „Enquete-Kommission Demographischer Wandel unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik“
[5] Vgl. Statistisches Bundesamt 2003
[6] Vgl. Runde et al.: Studienbrief „Grundlagen der sozialen Sicherung“, 2005, S.119
[7] Vgl. Kommission für d. Nachhaltigkeit in d. Finanzierung d. Soz. Sicherungssysteme, 2003, S. 12 ff
[8] Vgl. Kommission „Soziale Sicherheit“, 2003